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Allgemeine Deklaration der Blog-Menschenrechte, Spezifizierung
Art. 1
(a) Jeder hat das Recht, seine Meinung zum jeweiligen Blogthema in Wort und Schrift frei zu äußern.
(b) Jeder hat das Recht zu versuchen, die Diskussionen auf die Aspekte zu lenken, die ihm selber wichtig sind.
(c) Sollte jemand gebetsmühlenartig auf (b) insistieren, hat die Community das Recht, im Interesse einer produktiven Weiterführung der Diskussion dazu betreten zu schweigen.
(d) Betretenes Schweigen bezüglich Heinrichs Beiträgen wird allerdings als Majestätsbeleidigung auf’s Schärfste geahndet. 🙂
Ganz im Gegentum: die garantierten Freiheitsrechte schließen ausdrücklich auch das Recht ein zu schweigen. Jedoch kann alles, was Sie sagen, gegen Sie verwendet werden.
Da dies in extremen Fällen das Gebot der Höflichkeit berühren könnte, ist dann im Gegenzug das Schweigen ein Gebot der Klugheit.
@heinrich
Na da bin ich aber froh, dass Du nicht schwiegtest.:-)