Es ist ja schon fast lachhaft, finde ich. Zehn Jahre lang ziehen die Nazis vom NSU mordend durch Deutschland, ohne dass die ermittelnden Behörden ihnen auf die Schliche gekommen wären. Und dies trotz unzähliger, aus Steuergeldern bezahlter V-Leute in den Reihen der Neo-Nazis und im direkten Umfeld des NSU. Mensch, wie es diesen Nazis gelungen ist, den deutschen Staat auszumanövrieren! So mancher Verfassungsschützer hat sich ziemlich lächerlich gemacht, und die Frage steht im Raum, wofür wir diese Geheimdienste brauchen, wenn sie sich von ein paar vermeintlich tumben Glatzen derart aufs Glatteis führen lassen. Oder war es doch ganz anders? Wie nebenbei ergibt die Geschichte  um Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe viel Stoff für deftige Verschwörungstheorien.

Und es hört nicht auf. Am 17. April wird am Oberlandesgericht München der Prozess eröffnet. An gesellschaftlicher Tragweite kann er wohl nur mit dem RAF-Prozess verglichen werden. Die ganze Welt schaut auf dieses merkwürdige Land mitten in Europa, das auf dem rechten Auge derart staunenswert blind ist. Beate Zschäpe, eine der drei vom NSU („Nationalsozialistischer Untergrund“), wird als Mittäterin der 10 rassistisch motivierten Morde der Terrorbande angeklagt. Ein Mammutprozess. Die Anklageschrift ist 488 Seiten stark, 71 Nebenkläger treten auf. Die Lage ist sehr komplex. Zwei Jahre dauerte der RAF-Prozess. Wie lange wird dieser dauern?

Da hat es sich das Oberlandesgericht München, vor dem der Fall verhandelt wird, im Vorfeld einfach gemacht: 50 Plätze für die Medien waren zu vergeben und wurden vergeben – streng nach der Reihenfolge, mit der die Akkreditierungen eingereicht wurden, mit dem Ergebnis, dass kein türkisches Medium dabei ist, einfach weil sie nicht schnell genug waren bzw. weil anscheinend nicht alle Medien gleichzeitig informiert wurden. Acht der Mordopfer hatten türkische Wurzeln. Die türkischen Medien sehen sich ausgeschlossen von einem Ereignis, von dem sie sich betroffen fühlen. Die Zeitung hat deswegen jetzt sogar per Eilantrag Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt. Auch der türkische Botschafter bekam keinen Platz im Saal zugeteilt, ist inzwischen aber optimistisch, dass dennoch ein offizieller Vertreter der Türkei im Gerichtssaal dabei sein werde.

Dieses Verhalten hat dem Gericht viel, viel Kritik eingetragen. So gut wie unisono haben die deutschen Medien protestiert, die FR mittenmang dabei mit allein zwei Leitartikeln von Christian Bommarius: „Der Makel der Intransparenz“ vom 9. März (Online-Überschrift abweichend) und „Eine Wagenburg in München“ vom 3. April sowie mehreren Kommentaren, die allesamt keine Leserbriefe nach sich zogen. Meine Interpretation des Leserschweigens: Zustimmung zur FR-Kommentierung. Doch dann kam folgender Einspruch des Rechtsanwalts, Ex-Staatsanwalts und Ex-Richters Dr. Christian Naundorf aus Berlin, und plötzlich zeigte sich Überraschendes. Zuerst der „Einspruch“, veröffentlicht unter der Überschrift „Der Saal ist groß genug“ auf der Meinungsseite vom 4. April:

„Sie haben sich in die Riege der aufgeregten Kritiker eingereiht, die die Münchener Richter für „unsensibel“ halten, weil sie sich weigern, aus einem Verfahren einen Schauprozess mit weit gespannter Saalöffentlichkeit zu machen. Was glauben Sie, was glauben die deutschen und türkischen Politiker eigentlich, was es da zu erleben geben wird? Den Auftritt des Leibhaftigen? Die Klärung aller ungelösten Rätsel um die rechte Szene in Deutschland? Woher denn?
Ich sage jetzt schon voraus, dass die Teilnahmewilligen schon nach dem 3. Verhandlungstag auf zwei Drittel abgefallen sind, dass ab dem 7. Verhandlungstag der Saal für alle ausreichen wird und sich ab dem 11. Verhandlungstag ein paar missgelaunte Reporter und ein paar heitere Gerichtsrentner auf vielen freien Plätzen verteilen. So läuft das immer, und so wird es auch diesmal sein, und die „welthistorische Bedeutung“ dieses Verfahrens wird daran nichts ändern.
Kein Reporter, kein Politiker und kein Botschafter hat die Zeit und das Sitzfleisch und das Verständnis, einer solchen Veranstaltung durchgehend beizuwohnen; die werden alle „abwandern“ und die Welt nicht mehr verstehen, wenn am 4. Verhandlungstag noch immer nicht die Anklageschrift verlesen ist, weil die zweite Besetzungsrüge und das dritte Ablehnungsgesuch verhackstückt wird. Und dann, wenn am 27. Verhandlungstag überraschend die Einlassung der Angeklagten kommt, klar, dann ist keiner mehr da. Die Nebenkläger werden es durchstehen, vielleicht verständnislos, aber sie werden, weil sie persönlich betroffen sind. Deren Anwälte sowieso; das ist ihr Job. Aber der Rest? Für den reicht der Saal schnellstens wieder aus. Wetten?
Der NSU-Prozess wird zum täglichen Kleinkram werden. Also sag ich als der Urberliner, der ich bin: Ham Se’s nich ’ne Numma kleena?
Es gibt keinen Grund, von den Regeln eines normalen Strafverfahrens abzuweichen. Wo kämen wir denn da hin, wenn aus Opportunitätsgründen oder gar außenpolitischen Rücksichtnahmen der stinknormale Verfahrensablauf nach der Strafprozessordnung verändert wird, bloß weil 1 000 Leute „sehen will“ blöken? Für den Bau von Stammheim sprach wenigstens noch, dass die Gefahr einer Befreiungsaktion nicht von der Hand zu weisen war. Aber dass die rechten Zellen das OLG München erstürmen, liegt jetzt nicht wirklich nahe.
Also lasst die Richter in dem Saal, in dem sie immer richten, ihren Job machen und über den Anklagevorwurf befinden. Der NSU-Untersuchungsausschuss tagt woanders.“

Dazu meint Eberhard Drück aus Wachtberg:

„Endlich hat jemand diese Aufgeregtheiten um die Platzvergabe im kommenden Prozess zurechtgerückt. Genau so wird es kommen: kurzfristig Andrang, dann Langeweile. Die Beurteilung der FR, das Gericht habe jetzt schon bei diesem Prozess versagt, ist klassischer Populismus: Man hängt sich an eine Entrüstungswille, ohne nachzudenken. Jetzt fehlt bloß noch, dass Sie die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts begrüßen.
Ein Hinweis: Wenn das Oberlandesgericht jetzt entgegen seiner bisherigen Rechtsauffassung wegen des publizistischen Dauerfeuers doch noch irgendeinen Ausweg sucht, dann ist der Ablehnungsantrag der Verteidigung programmiert: Das Gericht lässt sich von der veröffentlichten Meinung unter Druck setzen, das heißt, es ist auch nicht mehr unvoreingenommen bei der Prozessführung und Urteilsfindung. Und wenn vorhersehbar der Antrag abgelehnt wird, ist praktischerweise gleich der erste Baustein für eine Revisionsbegründung gelegt.“

Dieser Meinung ist auch K.  Nolte (Identität der Red. bekannt):

„Ich atmete auf, als ich endlich mal eine andere, nicht hysterische Stimme wie von Seiten mancher Medien, mancher einschlägigen Kolumnisten(innen) zu diesem Thema las. Ich bin und ganz der Meinung von Herrn Dr. Christian Naundorf:
1. Es ist richtig, die exorbitanten Pannen, die geschehen sind bei der Verfolgung der Mörder, vor allem die anfangs vollkommen falsche Richtung, in der ermittelt wurde, ist eine Schande für unser Land und die entsprechenden Behörden. Diese Pannen müssen, und wenn es jahrelang dauert, vom entsprechenden Untersuchungsausschuss aufgearbeitet werden. Respektive nicht nachgelassen werden mit den Forderungen an die Behörden, alle Fakten auf den Tisch zu legen, egal welche und wie viele“ Köpfe dann rollen“ müssen, auch Politiker, die da verquickt waren!
2. Das rechtfertigt noch lange nicht, das OLG München in Grund und Boden zu verdammen, zu beschimpfen in übelster Art und Weise. Es war schon lange bekannt, wann und wo der Prozess stattfinden würde. Das wussten auch die türkischen Medien! Man hat langsam das Gefühl, sie hätten mit Vorsatz so lange gewartet mit Ihren Akkreditierungen , um dann skandieren zu können, wie unmenschlich (O-Ton und rassistisch) das OLG München ist (und allgemein auch die Deutschen). Was gar nicht geht, ist, dass Politiker, egal aus Deutschland oder der Türkei, also deutsche oder türkische Politiker ein Recht einfordern, im Sitzungssaal mit dabei zu sein. Es gibt kein Recht dazu. Andere Länder, andere bindende Gesetze: Aber sicher ist , dass in der Türkei auch bei einer ähnlichen Verhandlung wegen Mordes an einem Deutschen oder jemanden anderer Nationalität, die dort als Touristen sich befinden oder aber dort leben, die entsprechenden Politiker aus den Ländern zu Prozessen nicht zugelassen würden. Wenn überhaupt dann nur der eine oder andere Angehörige.
3. Gut finde ich, dass deutsche Journalisten z.T. ihre Plätze freimachen wollen für türkische Journalisten, wenn diese es schon versäumt haben, sich zeitig zu kümmern. Dem sollte das Gericht stattgeben.
4. Es geht auch nicht an, dass von Seiten der türkischen Presse vom „heutigen Nazi-Deutschland“ gesprochen wird. Mir tut dies besonders weh, 1943 geboren, meinen jüdischen Großvater (Journalist)nie kennengelernt zu haben, weil er im KZ gelandet und dann verschwunden ist. Einen Vater zu haben, Halbjude, der sich eine andere Identität zulegen musste, zum Glück die Nazizeit lebend überstand. Der andere Großvater mütterlicherseits, aktiver SPD-Delegierter, Schiedsmann etc., ist knapp dem KZ entgangen.“

Es widerspricht Frederike Frei aus Berlin:

„Ich frage mich, wie arrogant muss man eigentlich sein, um ein Problem, das alle Welt erkannt hat, so herunterzuspielen. Das ist ja, wie wenn man jemanden, der Angst vor Start oder Landung eines Flugzeugs hat, beruhigen will mit den Worten „Aber unterwegs ist der Flug recht eintönig“.
Alle wissen, dass sich der Prozess lange und auch durchaus langweilig hinziehen wird, es ist oft erwähnt worden. Zum anderen geht es natürlich um die ersten sieben Tage im Prozess, die der Ex-Richter in seinem „Einspruch“ unter den Tisch fallen lässt, so wie das ganze Problem, das längst nicht nur ein reales, sondern auch ein symbolisches geworden ist, was dem Herrn Dr. Naundorf eigentlich hätte auffallen können, wenn er es nicht vorgezogen hätte, sein juristisches Brett vorm Kopf zu behalten wie übrigens auch der Leserbriefschreiber Herr Drück. Angeblich wollen die Herren die „Aufgeregtheiten“ aus der Welt schaffen, erreichen aber nur, dass man sich über so viel Unverstand erst recht aufregt.“

Und was meinen die Blog-Userinnen und -User?

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19 Kommentare zu “Gericht unter Druck

  1. Ich halte den Vergleich des NSU-Prozesses mit dem Stammheimprozess für eine Verwechselung des persönlichen Stellenwertes, den einige Menschen dem Thema Neonazis geben (wollen), mit dem gesellschaftlichen Stellenwert dieses Themas. Man kann das Thema Rassismus so hoch hängen, dass wir mit der Wichtigkeit dieses Prozessen an den RAF-Prozess kommen, aber das ist eine persönliche Wertung (nicht meine) und hat mit der Beteiligung der ganzen Bevölkerung an diesem Prozess wenig zu tun.

    Die RAF, als Verirrung aus der APO betraf damit einen nicht unwesentlichen Teil dieser Generation, der sich freundlicherweise relativ schnell zu dem gefangen hatte, was wir heute 68er nennen, der aber z.T. in einer romantischen Illusion die RAF noch längere Zeit verklärte. Gleichzeitig hatten wir eine hysterisch agierende Regierung, die in ihrer Antwort auf die RAF und deren internationale Verbindungen begann, den Rechtsstaat zurückzubauen. Das Thema RAF betraf die ganze Generation und mit ihr die ganze Gesellschaft, auch wenn man Baader auch einfach als jemanden mit gestörter Persönlichkeitsentwicklung beschreiben kann.

    Wir haben auch bei der NSU 10 Morde von Leutchen mit gestörter Persönlichkeitsentwicklung, mehr nicht. Wir haben keine historische Verquickung dieser Möchtegernnazis mit einem wesentlichen Teil ihrer Generation. Es gibt noch ein paar Deppen, die darin verwickelt sind, aber das Ganze ist eigentlich für praktisch alle Deutschen, egal welcher Herkunft, eine Mordserie, die auch als Mordserie verurteilt gehört.

    Und genau das ist der wesentliche Unterschied zum Stammheimprozess: Parallel zu dem Prozess gegen die RAF fanden gesellschaftliche Bewegungen statt, in denen die „68er“ in den Staat kamen und der Staat langsam seine Hysterie ablegen musste. Vergleichbare Bewegungen innerhalb der Gesellschaft sehe ich bei der NSU weder noch wünsche ich sie mir. Um diesem Problem beizukommen, brauchen wir statt Sparmaßnahmen Investitionen in Schulen und in der Jugendarbeit, denn das Problem hier ist die Isolation der Abgehängten und nicht mehr die gesellschaftliche Verarbeitung der Lehren des Nationalsozialismus. Die hat mit den 68ern und mit dem richtigen Vorzeichen bereits stattgefunden.

    Zum Thema Zulassung von Presse und Beobachtern hat Naunburg bereits alles gesagt.

  2. Was mich fast am meisten schockiert ist die Tatsache das in D. flächendeckend geschrätert worden ist. Das ist keine Verschwörungstheorie sondern eine Tatsache die dem Ganzen schon eine deutschlandweite Bedeutung zukommen lässt. Das es dazu überall aus Unachtsamkeit oder Zufall gekommen ist, kann doch wohl niemand glauben. Es ist deshalb auch nicht davon auszugehen das die V-Männer hinters Licht geführt worden sind, das wurde von bestimmten Leuten einfach geduldet. Diese Leute schrätern vielleicht heute noch.Deshalb sollte man den Verfassungsschutz nicht besser kontrollieren sondern auflösen.

  3. Bei der gesamten Debatte um die „Platzvergabe“ des OLG München im NSU-Prozess ist bisher ein wichtiger Aspekt nicht beachtet worden.
    Die Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes sehen durch die Zuständigkeit der Generalbundesanwaltschaft im Ermittlungsverfahren zwingend die Prozesseröffnung vor dem Oberlandesgericht vor, also einem Gericht, welches im Rechtsalltag keine Tatsacheninstanz ist und somit wenig mit Öffentlichkeit zu tun hat. Wäre die Anklageerhebung zum Landgericht möglich, würde ein/-e erfahrene/-r Vorsitzende/-r einer großen Strafkammer mit entsprechenden Erfahrungen im Umgang mit Presse und sonstiger Öffentlichkeit das Verfahren leiten, anstatt nur schreckhaft mögliche Revisionsgründe im Blick zu haben.

  4. @hans:
    Ich bin ja lernwillig, aber wenn ich ein Wort weder im Duden noch im DWDS oder gar in Google finde, das nicht erkennbar Kompositum ist und sich logisch erklären ließe, dann hat da wieder jemand Ideolekt geschrieben.

    Kannst Du mich und die anderen Lernwilligen aufklären, was schrätern bedeutet?

  5. „Was mich fast am meisten schockiert ist die Tatsache das in D. flächendeckend geschreddert worden ist.“
    Ok, es geht um die Aktenvernichtung.

    Das ist auch wirklich ein Thema für den Untersuchungsausschuss. Nur sollten wir uns nicht wundern, wenn das Ergebnis ernüchternd sein wird: (Was ich jetzt schreibe, halte ich nicht für „die Wahrheit“ – es ist nur eine mögliche Interpretation der Fakten, die bis jetzt nach draußen drangen. Aber ich gebe dieser Interpretation eine relativ hohe Wahrscheinlichkeit)

    Dass die Polizei 10 Jahre gebraucht hat, um die Verbindung zwischen den Morden richtig zu interpretieren, war für die letzten Opfer fatal, aber grundsätzlich halte ich ihr Vorgehen für „normal“. Wir sind so gebaut, dass wir die Welt in Mustern des bereits Bekannten interpretieren, und es hat in dieser Republik bis zu den NSU-Morden keinen rassistisch begründeten Serienmord gegeben. Gegen diese Interpretation sprachen also 50 Jahre Erfahrung. Und nach dieser Erfahrung gehen Morde, deren einziger Zusammenhang nach dem bisherigen Maßstab in der Waffe bestand, auf das Konto eines Auftragskillers. Die Offensichtlichkeit des Motivs, die uns im Rückblick so erscheint, sollte uns diese 50 Jahre Erfahrung von vorher nicht vergessen lassen. Diese Erfahrung ist nun um eine rassistisch begründete Mordserie reicher – dass das das nächste Mal schneller mit ins Kalkül gezogen wird, liegt in der Art, wie wir funktionieren.

    An der Stelle kommen dann unsere Schlapphüte. Es taucht ja oft die Frage auf, wozu die eigentlich nützen – die haben bereits einen NPD-Verbotsversuch versaubeutelt. Ich vermute einfach, dass sich dieser Laden in seiner eigenen Spielwiese eingerichtet hat und keinen wirklichen Kontakt zur Restwelt sieht. Man macht seine Spielchen, ist jede Menge wichtig, und gibt der Politik den unverbindlichen Berater im Hintergrund. Ich gehe davon aus, dass die nur rote Ohren bekommen haben, als die Aufdeckung der NSU-Morde so weit bis zu ihnen durchgedrungen war, dass es ihnen klingelte, dass sie auf Daten saßen, mit denen viel frühere Hinweise auf die Täter möglich gewesen wären. Aus dieser Sicht wäre das Schreddern von Akten kein Versuch irgendeine Verschwörung zu verheimlichen, sondern der schlichte Versuch, die eigene Unfähigkeit nicht offenbar werden zu lassen, um nicht haftbar gemacht zu werden für diese Unfähigkeit.

    Mein persönliches Fazit wäre dementsprechend nicht, den Laden aufzulösen – immerhin hatten sie ja die Daten, mit denen eine frühere Aufklärung möglich gewesen wäre. Aber wofür ich wäre, ihre Sonderstellung dahingehend aufzulösen, dass es eine dem Bundesjustizministerium unterstellte Sonderbehörde außerhalb der Geheimdienste geben sollte, die Zugriff auf das gesamte von den Geheimdiensten gesammelte Datenmaterial haben sollte, auf Bundes- wie auf Länderebene, mit keinen anderen Aufgaben als dem Scannen dieses Materials nach verwertbaren Informationen für die aktuelle Verbrechensaufklärung. Das würde an die Stelle der Berichtspflicht gegenüber dem Innenministerium treten – dieser Bericht käme dann von dieser Behörde aus dem Justizministerium, und diese Behörde sollte auch den Zugriff der Kontrollkommission insofern erleichtern, als die Geheimdienste nicht nur für den Fall eines Untersuchungsausschusses, sondern generell keine absolute Hoheit über ihre Daten mehr hätten. Und das vor den schlichten Hintergrund, dass sie sich als zu doof erwiesen haben, diese Daten aus rechtsstaatlicher Sicht auszuwerten.

  6. Ich denke selbst mit den Informationen die heute in der FR standen sollte klar sein das es so einfach wohl nicht ist. Da sagen Polizeibeamte das es ihnen nur das eine mal in ihrem Berufsleben passiert ist, das sie so von einem Fall abgezogen worden sind, wie bei dem Thema NSU. Das bedeutet man hat polizeiliche Ermittlungen aktiv und bewußt unterbunden und dann aus Versehen in mehreren Landesverfassungsschutzämtern Beweisvernichtung betrieben. Vielleicht fehlt der letzte Beweis, aber ab eine bestimmte Anzahl von Zufällen glaube ich nicht mehr an Zufall. Natürlich kann es sein das mal jemand etwas vertuschen will bei dem er schlecht aussieht, wenn das aber über Monate in mehreren Bundesländern geschieht glaube ich an die oben genannte Theorie nicht mehr.

  7. Mich interessiert einmal, ob es hier im Blog außer mir noch jemand für möglich hält, dass die dem NSU angelasteten Morde gar nicht oder nur zum Teil von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt begangen wurden sondern ihnen absichtlich in die Schuhe geschoben wurden?
    Es wäre immerhin denkbar, dass der Verfassungsschutz nicht weggesehen sondern selbst gemordet hat.

    Ich habe diese Frage auch vor langer Zeit (20.07.2012) unter abgeordnetenwatch.de an Wolfgamg Wieland (Mitglied des Untersuchungsausschusses) gestellt. Leider habe ich bis heute keine Antwort erhalten.
    Auf jeden Fall wird es im NSU-Prozess spannend, sollte sich die Frage stellen:
    „Im Zweifel für die Angeklagte?“

  8. Es heißt in den Artikeln immer, es ginge um „Menschen mit türkischen Wurzeln“, ich gehe also davon aus, dass sie deutsche Staatsangehörige waren. Ansonsten wäre es wohl selbstverständlich, dass ein Botschaftsangehöriger einen reservierten Platz hat, oder? Wenn die Opfer also Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit gewesen sind, verstehe ich die Diskussion nicht. Menschen mit türkischen, griechischen oder norwegischen Wurzeln können doch von den 50 akkreditierten Zeitungen auf die reservierten Plätze gesetzt werden, um zu berichten. Wo ist das Problem? Was soll also diese Rosinenpickerei? Man sollte sich seine Staatsbürgerschaft nicht nach kurzfristigen Vorteilen zurechtbasteln wollen. Ich bin dankbar für die Leserbriefe vom Freitag und Samstag, die darauf hinweisen, dass die Justiz sich nicht von solchen Schreiereien beeinflussen lassen sollte.

  9. zu @ Katja Wolf
    Im Prinzip halte ich bei dieser Sache alles für möglich. Die derzeit offizell vertretene Option, das es sich um eine Ansammlung von Zufällen handelt, wie z.B. das leider die Abstimmungen zwischen den Landesverfassungsschutzämtern nicht funktioniert haben, aber wenn es darum geht die normale Polizei fern zu halten oder Akten zu schreddern haben alle zufällig die gleiche falsche Entscheidung getroffen, ist auf jeden Fall wenig glaubwürdig.Der Prozess wird sicher spannend. Ob er aber wirklicht Licht in das Dunkel bringt hängt wohl davon ab wie gut Geschreddert wurde.

  10. @ Katja Wolf ich halte bei diesen undurchschaubaren (undurchschaubar gemachten) Vorgängen ALLES für möglich.

    Wenn man den Verfassungsschutz nach diesen (und anderen dubiosen) Geschehen nicht auflösen mag, dann sollte er zumindest komplett neu besetzt werden. Denn entweder sind die Leute dort völlig unfähig oder schlimmer noch, sie dienen einem verfassungsfeindlichen Unternehmen, das unter dem Schutz der strengen Geheimhaltung gesetzwidrig (kriminell) handelt.

    Bezüglich der Akkreditierung von Journalisten hat das Gericht schon im Vorfeld nicht nur mangelnde Sensibilität gezeigt, sondern inzwischen auch technische Pannen eingeräumt. Kein gutes Vorzeichen für einen Prozess, der eine so große Bedeutung für das Vertrauen in unsere Staatsorgane hat.

    @ Katharina Leyser : Ich habe leider nicht verstanden, was Sie zum Ausdruck bringen wollen.

  11. @ Katja Wolf
    „Mich interessiert einmal, ob es hier im Blog außer mir noch jemand für möglich hält, dass die dem NSU angelasteten Morde gar nicht oder nur zum Teil von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt begangen wurden sondern ihnen absichtlich in die Schuhe geschoben wurden?“ (Katja Wolf #8)
    Was für einen Grund sollte es geben, soetwas anzunehmen?

  12. Nach mehreren Wochen öffentlicher Debatten über die Besucherregeln bei dem NSU-Prozess in München, erlaube ich mir einige Bemerkungen. Zunächst zum Prozess: Er geht gegen offen nationalsozialistische Täterinnen und Täter, die Menschen ermordet haben, weil sie diese als „Türken“ identifiziert hatten – egal, welche Staatsangehörigkeit ihre Opfer besaßen. Das geht aus den Selbstaussagen der Täter hervor. In den Medien versucht man diese Tatsache dadurch auszudrücken, dass die Opfer als mit „türkischer Herkunft“ bezeichnet werden. Dabei handelt es sich also nicht um eine Selbstbeschreibung der Opfer, denen in einem Leserbrief in der FR unterstellt wird, sie würden sich zu ihrer deutschen Staatsangehörigkeit nicht bekennen. Den Opfern wurde von den nationalsozialistischen Mördern für immer die Chance genommen, sich selbst zu definieren, sie wurden kaltblütig ermordet.
    Wer den Mördern im Wege stand, wurde ebenso getötet. Eine baden-württembergische Polizeibeamtin fand so den Tod, ihr Kollege nur zufällig nicht.
    Vor dem Prozess gegen diese nationalsozialistischen Polizistenmörder verteilte das Gericht in München die festen Plätze für die Pressevertreter nach dem „Windhundprinzip“. Man muss wissen, dass die Presse dabei „flink wie ein Windhund“ zu sein hat, was den deutschen Pressevertretern wohl besser gelang als den türkischen. Allein diese unreflektierte Wortwahl muss einem unbefangenen Beobachter das Blut in den Adern gefrieren lassen. Über Nationalsozialismus wird vom Gericht im Vorfeld des Prozesses offenbar nicht reflektiert. Man handelt in juristischer Tradition.
    In den Leserbriefen, welche die FR veröffentlichte, wird beklagt, dass der Botschafter der türkischen Republik den Prozess beobachten möchte. Ich denke, ein deutscher Botschafter würde gewiss in irgendeinem Staat der Welt einen Prozess beobachten wollen, gegen Täter, die Menschen morden, weil sie diese für Deutsche halten. Das ist wohl normal. Merkwürdig ist, dass den Angehörigen der Opfer unterstellt wird, sie würden sich von dem Botschafter der türkischen Republik vertreten fühlen. Darüber wissen wir doch gar nichts. („Rosinenpickerei“ wird den Mordopfern unterstellt, als würden sich Verbrechensopfer etwas Süßes unrechtmäßig aneignen). Und zum Kopfschütteln ist ein beklagenswerter Rechtsanwalt, Ex-Staatsanwalt und Ex-Richter aus Berlin, der glaubt, ein „Schauprozess“ sei nicht etwa ein Prozess, der als Schauspiel vor der Öffentlichkeit inszeniert wird, sondern ein Prozess, zu dem zu viel Öffentlichkeit zugegen ist.
    In den Leserbriefen der FR zum Prozess gegen die nationalsozialistischen Massen- und Polizistenmörder finden sich, so meine ich, Unterstellungen und Unreflektiertheiten, die zur offenbaren Gedankenlosigkeit der Münchner Justiz leider gut passen. Mir ist übel.

  13. „… nach dem „Windhundprinzip“. Man muss wissen, dass die Presse dabei „flink wie ein Windhund“ zu sein hat, was den deutschen Pressevertretern wohl besser gelang als den türkischen. Allein diese unreflektierte Wortwahl muss einem unbefangenen Beobachter das Blut in den Adern gefrieren lassen.“ (Georg Brandt #13)
    Dem unbefangenen nicht, nur dem ganz besonders gedankenvollen. Der Ausdruck „Windhundprinzip“ ist erheblich älter als dieser Prozess und war als Abwertung für dieses Auswahlprinzip nach dem Motto „Wer zuerst kommt, malt zuerst“ gedacht, weil es bessere Kriterien geben müsste, ein begrenztes Gut zu verteilen, denn darum geht es. Aber es ist ein Prinzip, genau wie die Bedürftigkeit, Zahlungsfähigkeit usw., was da sonst noch benutzt wird, um einen Verteilungsschlüssel für begrenzte Güter zu erhalten. Die Geschwindigkeit, d.h. der Zeitpunkt des Eintreffens, hat dabei den Vorteil, besonders leicht verifizierbar zu sein, es ist also schwerer zu mogeln, das System ist transparent und wird deshalb bei allen möglichen Gelegenheiten benutzt. Die Abwertung hat also nicht geklappt und der Ausdruck „Windhundprinzip“ hat sich als wertfrei durchgesetzt, weil er ein treffendes Bild für das Auswahlkriterium Geschwindigkeit ist.

    Wer hier ohne den Zusammenhang Jugend eine Anlehnung an das „Führerideal“ der HJ „flink wie die Windhunde, zäh wie Leder, hart wie Kruppstahl“ sieht, tut mir leid. Eigentlich sollte er kaum ohne Abscheu die Worte „guten Morgen“ in den Mund nehmen können, auch sie wurden bestimmt in einigen Reden von Hitler benutzt.

  14. „Wer hier ohne den Zusammenhang Jugend eine Anlehnung an das “Führerideal” der HJ “flink wie die Windhunde, zäh wie Leder, hart wie Kruppstahl” sieht, tut mir leid. Eigentlich sollte er kaum ohne Abscheu die Worte “guten Morgen” in den Mund nehmen können, auch sie wurden bestimmt in einigen Reden von Hitler benutzt.“

    Ja, @Herr Frank Wohlgemuth, mir tut das auch leid, denn schließlich hat, wie es ein immer noch, insbesondere von den „anständigen“ Deutschen umjubelter Talkshowkönig, am 09. November 2003, im Nachtstudio des öffentlich-rechtlichen ZDF, klar, deutlich und natürlich unwidersprochen, sozusagen flink, zäh und hart, zum Ausdruck brachte:

    „der Hitler in einem Maße dieses Land in Bewegung gebracht, was man sich heute gar nicht mehr vorstellen kann. Er hat in den 30er Jahren, was bis in die 40er, 50er – man kann sagen – in die 60er Jahre weitergewirkt hat, den Leuten einen Elan vermittelt, der vollkommen von uns gewichen ist.“

    Dieser bewunderte Hitler, @Herr Frank Wohlgemuth, hat sicherlich auch hin und wieder „guten Morgen“ gesagt, wenn er, z.B. morgens beim Tässchen Kaffee, seine lieben Mitstreiter begrüßte. Wer sollte dem Hitler also ernsthaft menschliche Züge absprechen wollen? Guten Tag.

    Außerdem, Gott und allen Windhunden sei Dank, hat der „fulminante“ Einspruch des Rechtsanwalts, Ex-Staatsanwalts und Ex-Richters, Dr. Christian Naundorf aus Berlin, die Dinge ins „rechte“ Lot gerückt. Wo kommen wir auch hin, wenn dieser NSU-Prozess (hört sich doch auch ganz harmlos an – NSU, so nach Motorrad), der ohnehin nach kurzer Zeit zum täglichen Kleinkram wird, diese weltweite mediale Aufmerksamkeit erhält? Schauprozesse, die gab es bei den Nazis, bei Freisler, natürlich auch in der DDR, aber doch nicht bei „uns“. Und die (Auf)Klärung hinsichtlich der rechten Szene ist genauso wenig zu erwarten wie der Auftritt des Leibhaftigen. Jawoll!! Übrigens, rechte Szene, hört sich auch wieder so wunderschön harmlos an. Szene, na und, was soll denn daran so Schlimmes sein? Die Szene gibt es schließlich auch im Morgenmagazin. Nur Eines ist mir noch nicht ganz klar. Warum, Herr Rechtsanwalt, Ex-Staatsanwalt und Ex-Richter, Dr. Christian Naundorf, hat das höchste deutsche Gericht eigentlich so entschieden, wie es entschieden hat, obwohl sich, wie Sie als kompetenter Vorraussager u.a. prognostizieren, ab dem 11. Verhandlungstag ohnehin nur noch ein paar missgelaunte Reporter, und ein paar heitere Gerichtsrentner für die „welthistorische Veranstaltung“ interessieren werden? Hat das BVerfG eigentlich nix Besseres zu tun, als sich um derartige Belanglosigkeiten zu kümmern, bloß weil 1 000 Leute „sehen will“ blöken? In jedem Fall ist es beruhigend, Herr Rechtsanwalt, Ex-Staatsanwalt und Ex-Richter, Dr. Christian Naundorf, dass Deutschland, immer noch oder schon wieder, wirklich aufrechte Deutsche, wie Sie, in seinen Reihen hat. Schließlich sind wir doch wieder wer, insbesondere in Europa, wo sogar deutsch gekaudert wird. Jawoll!!

    Sehr geehrter @Herr Georg Brandt, auch mir ist mittlerweile übel geworden. Deshalb mache ich jetzt besser Schluss.

    mfg
    Jutta Rydzewski

  15. Wie schnell und wohlfeil aus einem Wortspiel eine Diskriminierung wird…

    Da sind die schnellen Sichtjäger den Spürnasen überlegen, die Stöberer übervorteilen die Fährtenleser und ganz nonchalant sind die Journalisten, die über solche Dinge berichten müssen, plötzlich „Windhunde“, „Hetzjäger“, jedenfalls Hunde, die sich um einen Platz am Kadaver balgen. Solcherlei Vergleiche gab es schon früher.
    Da fehlt mir allerdings der Aufschrei der Journalisten, die sich gegen solche Verhetzungen zur Wehr setzen.

    Es kommt jetzt darauf an, daß alle Beteiligten Menschen bleiben.

  16. Ich wage ein paar Ergänzungen zur Diskussion. Erstens: Das Münchner Oberlandesgericht habe die politische Dimension des Prozesses unterschätzt. Mir scheint, es hat sie gekannt und – den Aufschrei nicht ahnend – mehr oder weniger unterbewusst versucht, das Problem verwaltungstechnisch zu lösen. Eine deutsche Spezialität, die, sieht man von der Dimension einmal ab, Eichmann urtypisch repräsentierte, der auch reiner Verwaltungstechniker war.
    Zweitens: Was von staatlicher und gesellschaftlicher Seite notorisch unterschätzt wird, ist die Dimension des Problems. Rechtsradikalismus und Neonazitum sind weiter verbreitet und organisiert, als die meisten wahrhaben wollen. Dabei schafft die Vernetzung eine neue Dimension, und sie ist längst international . Auch deshalb sich die Übergänge zwischen ideologischer und praktischer Unterstützung und Mittäterschaft nicht nur fließend, sondern flüssig. Dem steht das alte Denken in Hierarchien gegenüber – man tut, als sei der NSU ein eingetragener Verein mit Vorstand und definierter Mitgliederzahl. Diesen Fehler machte man schon bei der RAF. Im Gegensatz dazu ist die Mitgliederzahl diesmal aber um Größenordnungen höher. Was sich gleicht, ist die Aufrüstung, die weitgehend unbemerkt stattfindet, durchaus im Blick auf Tag X, an dem losgeschlagen wird. Alles diffus und relativ unorganisiert, was sich aber unter Umständen schnell ändern kann.
    Drittens: Der Mensch ist ein irrationales Wesen, steht oft im Konflikt mit sich und sucht pragmatische Lösungen. Staatsdiener sind da keine Ausnahme. Wen wundert es da, wenn auch in Staatsorganen und Polizei die Gesinnung durchwachsen ist und fluktuierende Sympathie immer wieder zu Verbrüderungsszenen führt? Zum Vergessen, Verbaseln, zur Untätigkeit, zum rechtzeitigen Aktenschreddern? Weder ist ein Geheimnis, dass (angeblich aus Mangel an Alternativen) die Staatsorgane nach dem Krieg mit NS-Kadern besetzt worden sind. Noch dass eine nennenswerte Aufarbeitung der der NS-Diktatur und der Zeit danach erst begonnen hat. Noch dass Institutionen eine umso größere Trägheit besitzen, was Veränderungen betrifft, je verwurzelter und größer sie sind. Noch dass eben der Mensch ein irrationales Wesen ist.
    Nun verbinde man diese Fakten gedanklich: Deshalb geht die Verschwörungstheoriekeule scharf am Problem vorbei. Tatsächlich genügt auch in der Exekutive Sympathie, um diffus, gelegentlich oder systematisch Mittäterschaft zu erzeugen, sprich: Beihilfe, Verschleierung bis zur Beweisvernichtung, sprich: Unfähigkeit.
    Stets dieselben drei Gesichter zu zeigen (das betrifft auch die Berichterstattung) verschleiert, dass es Tausende, wenn nicht Zehntausende sind. Und si als Monster zu verfremden, suggeriert Singularität und verharmlost Normalität.

  17. @Frank Wohlgemuth #12: U.a. weil es mir extrem unwahrscheinlich erscheint, dass kaltblütige Mörder sich selbst erschießen, weil ihnen die Festnahme droht.
    Da wäre mit hoher Wahrscheinlichkeit eher Gegenwehr zu erwarten gewesen.

    Außerdem wäre für Terror typisch, dass er Angst vor den Terroristen erzeugen soll. Wie soll das gehen, wenn diese sich nicht zu erkennen geben?

    Außerdem könnte es ja auch ein Ziel sein, Angst vor nationalistischem Terror dadurch zu schüren, dass man zeigt, dass es ihn gibt. Ein sich deswegenb schämendes Volk traut sich dann vielleicht auch weniger, von seinen Vertretern zu verlangen, in seinem Interesse (z.B. bei der Euro-Politik) zu handeln.

  18. Für mich ist völlig klar das bei der ganzen NSU Geschichte noch vieles nicht bekannt ist. Es sind einfach der Zufälle zu viele, als das man das was da passiert ist noch damit erklären kann. Ich möchte da jetzt aber auch nicht rumspekulieren aber ausschließen auch nichts. Ob aber eine Möglichkeit besteht noch einiges in die Öffentlichkeit zu bringen sollte man doch mit einem großen Fragezeichen versehen. Deshalb gehört der Verfassungsschutz wohl besser aufgelöst und die Aufgaben der normalen Polizei oder einer neu zu gründenden Bundespolizei übertragen. Diese sollte sich aber nicht aus dem alten Verfassungsschutz rekrutieren.

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