Der Leserbrief von Dr. Marianne Bäumler, den ich am 21. April veröffentlicht habe, hat Erwiderungen anderer Leser hervorgerufen. Daher eröffne ich hier die Diskussion zum Thema. Zuerst der Brief von Marianne Bäumler aus Köln:
„Hier ein Aspekt, den ich gerne angesichts der neuesten juristischen Erkenntnisse über Straftaten in Kirchenkreisen kommunizieren möchte, auf dass evtl. ein Antrag im Parlament gestellt werde zu einer Formulierungs-Änderung im Strafgesetzbuch! Auch die MedienvertreterInnen würde ich gerne sensibilisieren, denn manchmal klingt diese Begrifflichkeit schon eher voyeuristisch: Es wird auch in bloßen Nachrichten-Texten immer wieder berichtet über ’sexuellen Missbrauch‘. Diese bagatellisierende Formulierung ist inflationär weit verbreitet, juristisch im StGB auch abgesegnet, und kaum einer denkt darüber nach, was sie eigentlich impliziert, nämlich, es gäbe einen irgendwie angemessenen G E B R A U C H von Kindern durch Erwachsene. Das möchte ich bezweifeln, unbedingt!
Ich habe mich mit dieser Thematik der „sexualisierten Gewalt“ ausführlich auseinandergesetzt, auch 1994 einen Film darüber gemacht. Nie, auch wenn solche Übergriffe anscheinend nicht brutal verlaufen – nie geschieht da etwas freiwillig. Immer handelt es sich um ein Macht -Verhältnis, auch wenn das Kind stillhält, und so tun muss, als merke es nichts, oder es schlafe. Solche Übergriffe traumatisieren immer. Nicht zu schweigen von der unendlichen Scham, die ein Opfer lebenslänglich paralysieren kann.
Stattdessen plädiere ich für folgende Formulierung: N.N. ist wegen sexueller Misshandlung seiner Tochter zu … Jahren Haft verurteilt worden. Oder: Pastor X. wird verdächtigt, ein Kind sexuell misshandelt zu haben. Ja, jemand handelt, jemand überschreitet Grenzen – die in der UN-Menschenrechtscharta festgelegt sind – in der Tat, er verachtet das kindliche Recht auf dessen körperliche Autonomie. Es geht um Verantwortung für das, was der einzelne Mensch tut. Es handelt sich in solchen Verhältnissen mit minderjährigen Schutzbefohlenen immer um Gewalt-Taten, die jeweilige Ausführung kann sich allenfalls auf das Strafmaß auswirken.
Vielleicht könnten wir ja mal andere Frauen und auch Männer im Parlament fragen, wie die das so sehen; bestimmt ist der Begriff ’sexueller Missbrauch‘ damals von einem Herren formuliert worden.“
Darauf antwortet Udo Schläfer aus Wiesbaden:
„Ich stimme Frau Bäumler zu, statt von sexuellem Missbrauch sollte korrekt von sexueller Misshandlung gesprochen werden. Ich bin auch der Meinung, der häufig verwendete Begriff ‚Kinderschänder‘ sollte ebenfalls tunlichst aus dem Vokabular gestrichen werden. Denn dieser Begriff bedeutet, der Täter habe mit Vergewaltigung und sexuellen Misshandlung Schande über ein Mädchen und womöglich über dessen Familie gebracht. Diese Begrifflichkeit entstammt der Sichtweise, dass vorehelicher Geschlechtsverkehr, ob freiwillig oder erzwungen, eine Schande für Mädchen und Frauen sei. Sexuelle Misshandlung ist ein übles Verbrechen. Doch der Täter schändet nicht sein Opfer, sondern sich selbst.“
Klaus Knölke aus Kiel dagegen meint:
„Schade, Frau Bäumler, gute Chance vertan: Gerade fand ich Ihre Argumentation zu dem Begriff ’sexueller Missbrauch‘ sehr überzeugend und wert, in die Fachdebatte eingebracht zu werden, um sich mit aller Kraft dafür einzusetzen, den von Ihnen vorgeschlagenen Terminus „Misshandlung“ stattdessen zu verwenden – vor allem auch im Strafrecht! Selbst wenn Sie recht haben oder hätten, dass dieser Begriff möglicherweise von einem ‚Herren formuliert worden‘ sei, haben Sie mit diesem letzten Satz auf dumpffeministische Art der 70er Jahre sicherlich eine Menge von Männern verprellt, die Ihnen sonst gern Ihre Unterstützung angedient hätten – mich allemal!“
Naja, ein aufmerksamer Gedanke von Frau Dr. Bäumler und doch schnell wieder vertan.
Im gleichen Denkmuster gedacht, kann es als Gegenteil einer strafbaren „sexuellen Misshandlung“ auch keine erlaubt „sexuelle Handlung“ an Kindern geben.
Trotzdem ist es sinnvoll, über den Sprachgebrauch nachzudenken.
Tolle Disskusion über Namensgebungen Misshandlung oder Missbrauch, nur fragt mal die Opfer, wie diese es sehen!
Ich gehöre zu den Opfern und mir ist es wurscht ob wie diese Art von Kinderseelentötung heisst, weder das eine Wort noch das andere! Sondern schlicht und ergreifend „KinderseelenMORD“ und Mord verjährt nicht! Und dafür soll der/die Täter einfach mit der Höchststrafe des Dt. Gesetzes bestraft werden! Einsperren und den Schlüssel wegwerfen oder anders gesagt, Lebenslang mit anschließender Sicherheitsverwahrung. Und es soll keine Ausrede mehr gelten, ob Trunksucht oder nicht.Denn das Opfer leidet Lebenslang und die Täter werden verhätschelt!!!!
Wieder mal ein typischer Fall von Alt-68er-Gutmenschentums-Gschaftlhuberei… Das Wort Mißbrauch ist Jahrhunderte alt, sexueller Mißbrauch (von Frauen) kommt schon im Brockhaus 1894 vor, seitdem wurde dieses Wort verwendet, es wurde genauestens definiert, auch in aktuellen Gesetzeswerken verwendet, jeder weiß, was es bedeutet, und wenn irgend jemand aufgrund dieses Wortes etwas über ein angebliches „Gebrauchen“ von Menschen denkt, was er nicht denken würde, wenn ein anderes Wort für „Mißbrauchen“ üblich wäre, dann freß ich einen Besen!
Bäumler schreibt ja selber: „kaum einer denkt darüber nach, was sie eigentlich impliziert“… Ja, kaum einer denkt darüber nach (aber über das Nichtgedachte muß man sich scheinbar groß erregen) und vor allem, daß, was es impliziert, impliziert es nicht so direkt, daß man sich das Wörtchen „eigentlich“ sparen könnte. Man könnte es also so formulieren: „Kein Mensch versteht es so, aber weil man es so verstehen KÖNNTE, rege ich mich jetzt mal auf“.
Warum „68er“? Eine der Schnappsideen der 68er war es ja, daß die Sprache angeblich die Bewußtseine formt. Daraufhin setzte eine Sprachbereinigungswut ein, die das „richtige Bewußtsein“ schaffen sollte. Viele Ausläufer dieser Idiotie reichen ja bis in unsere Tage, Stichwort „Leserbriefschreiber_Innen“ („Innen“ ist leider inzwischen nicht mehr genug, neuerdings muß noch ein _ angehängt werden, um all jene korrekterweise zu berücksichtigen (d.h. nicht zu „diskriminieren“, denn wer im ständigen gesellschaftlichen „Opfer“diskurs nicht ausreichend berücksichtigt ist, ist „diskriminiert“), deren Geschlechtszuordnung uneindeutig ist).
Warum „Gutmensch“? Natürlich stellt man sich die Frage, wieso Menschen in der Lage sind, sich mit solchem Blödsinn in den Vordergrund zu schieben. Die Reaktionen zeigen es klar… Beifall. Den gibt es postwendend. Die Menschen sind in der Lage, das angeblich Problematische husch-husch nachzuvollziehen, fragen aber nicht mehr danach, ob das Problematische überhaupt eine Rolle spielt und wenn ja welche, weil sie bloß nicht auf der Seite der Bösen wahrgenommen werden wollen, noch nicht mal entschuldigend. Da plappert man dann lieber den größten Stuß nach, ist aber politisch korrekt und damit absolut sicher vor jeglicher Kritik (denkt man… mangelnder gesunder Menschenverstand kann aber eben leider immer noch kritisiert werden). Und was hätte M. Bäumler anderes, ähnlich Einfaches tun können, um ihre Gutmenschlichkeit weithin sichtbar zu demonstrieren, außer dieser obskuren Sprachdekonstruktion? Für Opfervereine Geld spenden und das dann der Leserbriefabteilung in einem Nebensatz unterjubeln? Einfach nur gegen sexuellen Mißbrauch von Kindern sich auszusprechen, das ist doch in einer Zeit, in der das Millionen machen, irgendwie dröge, da geht man ja in der Menge unter. Da heißt es findig zu sein und ein Thema zu finden, daß die gesellschaftliche Stirn noch mal so richtig zum Runzeln bringt, unabhängig von seiner Realitätsrelevanz. Bäumler ist zu attestieren, daß ihr das bestens gelungen ist.
P.S. Die Gutmenschenhysterie der Frau Bäumler wird vielleicht noch deutlicher, wenn man ihren Satz herauspickt, „es gäbe einen irgendwie angemessenen G E B R A U C H von Kindern durch Erwachsene. Das möchte ich bezweifeln, unbedingt!“
Das klingt natürlich erstmal sehr gut, ganz auf der Seite des Kindeswohls. Nicht jeder Gebrauch von Kindern ist aber gleich was Schlimmes. So werden Kinder üblicherweise gebraucht, wenn man bei den Ämtern die Berechtigung für Kindergeld nachweisen will. Man geht mit den Kindern hin und zeigt sie vor. Benutzt man dazu das Nachbarskind, so ist das Mißbrauch.
Es gibt natürlich auch andere Arten Kinder zu gebrauchen, die weniger schön sind, aber doch nicht gleich auch eine Katastrophe. Z.B. kann jemand seine süßen Kleinen dazu gebrauchen, um den Nachbarn richtig schön neidisch zu machen. Motto: Meine Frau, mein Haus, mein Boot, mein Kind. Kommt sicher häufiger vor als man denkt, aber dazu gleich den 68er-Zeigefinger? Finde ich übertrieben.
Soll jetzt der „Gebrauch“ von Kindern über das Ausmaß hinaus, daß jetzt schon verpönt ist, verpönt werden, also insgesamt, oder wie oder was?
@lange @wedell
Es ist schade, dass Sie diese Diskusion sofort verkleistern, indem Sie, Herr Lange, jeden so nebenbei in die Ecke der falschen Tätersolidarität bringen, und noch dazu pauschal die „Höchststrafe“ fordern.
Nicht nur Opfer sind lebenslang Opfer, auch Täter bleiben lebenslang Täter, auch wenn sie nicht verurteilt werden, manche leiden ebenso darunter wie die Opfer.
Sie, Herr Wedell, ziehen gleich die lange Schublade der „’68er“ heraus, wozu?
Solche Pauschalierungen sind Unsinn und es ist keine Erfindung einer politischen Gruppe oder Generation, „hinter“ die Worte zu sehen und Bedeutungen zu überdenken. Sie tun das selbst gern.
Tatbestände, Straftatbestände, Wahrheit und Offenheit können nur durch Worte und Definitionen hergestellt werden und es ist an der Zeit, auch über solche Klaubereinen zu reden.
Nicht zuletzt haben Worte und Definitionen dazu geführt, dass Opfer sich als Täter empfinden mussten oder die Taten als bedauerlicher, aber notwendiger Teil der Normalität gesehen wurden.
Mißbrauch mißbraucht das Reden und Schweigen.
Es ist deshalb nicht egal, wie die Dinge benannt werden.
@ Max Wedell
das Thema ist zu ernst, um ihre Antipathien gegen 68er und Feministinnen auszufabulieren. Auch nicht gegen ihren Lieblings „Gutmenschen“. Herr Helmut Otto-Lange benennt das als “KinderseelenMORD,“ er ist ein Betroffener, er weiß es besser als Sie und ich. Und wie wir wir das juristisch nennen, ist wohl nicht so wichtig.
@I.Werner
Da bin ich nicht ganz einverstanden.
Gerade juristische Benennungen und Bewertungen sind wichtig, um solche Taten überhaupt erst als Straftaten zu bewerten. Das ist sowohl im Interesse der Opfer als auch im Interesse der Täter. Nur dadurch wird den Wehrlosen ein Mittel gegeben, sich gegen die Taten zu wehren.
Ich bin durchaus geneigt, alle Beteiligten als Opfer zu sehen, mit dem Unterschied, dass die Täter zum Opfer der eigenen, die Opfer zum Opfer der fremden Tat werden.
Ein gravierender Unterschied, den man hier vielleicht besprechen kann.
Ihr Argument, dass es Betroffene „besser“ wissen als Nichtbetroffene bestreite ich.
Frau Bäumler hat nur ein Argument, und dieses Argument ist falsch: Daß man von Kindern keinen Gebrauch machen kann/darf. Wenn es hier um Wörter geht, dann muß man auch die Wörter genau analysieren, nicht nur huschhusch, wie es Bäumler macht.
Gebrauch: der Vorgang, dass man etwas zu einem bestimmten Zweck benutzt
Das fängt also damit an, daß die Mütter Kinder dazu gebrauchen, d.h. zum Zweck benutzen, ihren Mutterinstinkt auszuleben. Den Kinderwunsch haben nun mal nicht die Kinder, sondern die Mütter und sie haben den Wunsch nicht stellvertretend für die Kinder (die ja noch gar nicht existieren), sondern es ist ein eigener Wunsch. Zweck des Kindes ist also die Erfüllung eines Wunsches der Mutter, idealerweise auch des Vaters. Die Eltern gebrauchen die Kinder dann im Weiteren zur Gründung einer Familie, welche den Zweck hat, sich gegenseitig Zuwendung zu geben, und voneinander zu erhalten. Naiv ist die Vorstellung, nur Kinder bräuchten Zuwendung von Erwachsenen, nein auch Erwachsene brauchen die Zuwendung der Kinder. Die Tatsache, daß immer weniger Menschen sich fürs Kinderskriegen entscheiden, ist meiner Meinung auch darauf zurückzuführen, daß mehr und mehr in den Hintergrund gerät, was für einen enormen Gebrauchswert Kinder für Erwachsene haben… und jetzt kommt jemand daher und setzt dem ganzen die Krone auf mit der Forderung, Kinder dürften gar nicht mehr gebraucht werden… sondern wahrscheinlich nur irgendwo auf einer Wolke schweben und andere für ihre Zwecke brauchen. Kein Wunder, daß den Menschen bei einer solchen um sich greifenden Sichtweise zunehmend der Wunsch zu Kindern vergeht.
Der verpönenswerte Gebrauch wird Mißbrauch genannt und wird schon verpönt (der sexuelle Mißbrauch oder der Mißbrauchsfall Kinderarbeit z.B.), der nicht verpönenswerte Gebrauch heißt Gebrauch und wird nicht verpönt. Oder welchen „sexuellen Gebrauch“ von Kindern soll es denn angeblich geben, der nicht strafrechtlich verfolgt und gesellschaftlich verpönt ist, weil er nicht unter „sexuellen Mißbrauch“ fällt? Da fantasiert sich wer was zusammen, scheint mir.
Frau Bäumler bringt ansonsten auch gerne leere Worthülsen. „Nie geschieht da etwas freiwillig“… Welchen Sinn macht der Satz: „Bei sexuellem Mißbrauch geschieht nie etwas freiwillig“, wenn sexueller Mißbrauch, neben anderen Merkmalen, auch das grundsätzliche Merkmal hat, daß ein Part, nämlich der mißbrauchte, nicht freiwillig teilnimmt? Ich habe noch von keinem Menschen je die Äußerung gehört, sexuell Mißbrauchte würden sich sicher doch freiwillig mißbrauchen lassen, daher ist das reines Blah Blah.
Das Recht des Kindes auf körperliche Autonomie ist übrigens eingeschränkt. Sollten z.B. bestimmte chirurgische Eingriffe nötig sein, werden die Eltern gefragt, und nicht das Kind. Eine „Watschen“ ist ebenfalls ein Eingriff in die körperliche Autonomie des Kindes, aber durch die Eltern dennoch rechtlich zulässig, wenn bestimmte Grenzen nicht überschritten werden. Ich hoffe, Frau Bäumler schickt nicht gleich die UN-Blauhelme ins Haus…
@I. Werner… Ich habe Argumente gebracht, diese allerdings auch mit polemischem Anti-Zeitgeist garniert. Die Argumente überlesen sie, über den polemischen Antizeitgeist regen sie sich auf. So vorzugehen ist hanebüchen. Könnten Sie es nicht mal umgekehrt machen?
Herr Otto-Lange hat sehr recht, wenn er andeutet, daß hier ein Ablenkungsmanöver stattfindet. Am Ende klopfen sich dann womöglich noch alle auf die Schulter, man hat einen Sprachgebrauch geändert, na dann ist ja jetzt alles bestens…
Wie BvG bin ich der Meinung, dass Frau Bäumler ein völlig legitimes Anliegen verfolgt und dass es auf die richtige Bennennung von Unerlaubtem durchaus ankommt. Ein Beispiel dafür ist die Vergewaltigung in der Ehe. Der erzwungene Geschlechtsverkehr unter Eheleuten war auch früher strafbar, allerdings „nur“ als Körperverletzung. Die „Neudefinition“ als Vergewaltigung hat daher für eine notwendige Klarstellung gesorgt.
Ich denke, es sollte jegliche sexuelle Beziehung Erwachsener zu Kindern strafbar sein, weil sie eine Mißhandlung bedeutet. Fälle, bei denen ein besonderes Abhängigkeitsverhältnis ausgenutzt wird, sollten als Verbrechen gelten. Der Straftatbestand könnte also „Mißhandlungen durch sexuele Beziehungen zu Kindern“ heißen.
P.S.: Angesichts des Themas kann ich die Einlassungen von Max Wedell nicht anders als dummes Geschwätz bezeichnen, auch wenn ich dadurch eine Rüge von Bronski riskiere.
@2
ich empfinde als Opfer wie Sie Herr Lange und es sollte kein vernünftiges Argument oder Verständnis für die Täter geben.
Wir wurden gebraucht und weggeworfen.
Das war es auch schon!
Es gibt sicher einige viele der sogenannten anständigen Menschen,die über einen Mißbrauch für Sekunden nachgedacht haben,aber es gelassen haben.Das genau untescheidet sie von denen die sich nicht im Griff haben.Ob diese Kranken nun wegesperrt gehören,vermag ich nicht so schnell zu beurteilen,aber so wie immer wird den Tätern mehr Aufmerksamkeit geschenkt als den Opfern und es sind die Täter die dann mit allen Mitteln geheilt werden sollen.
Die Opfer werden sich schon selbst heilen.
Herr Mixa und co gehen in die Frühverrentung
Es geht ihnen gut den
Priester, Pfarrer, häufig: Weltgeistlicher iU. zum Klostergeistlichen, auch allgemeiner: Person, die nach einer geistlichen Regel lebt; wegen der geistlichen Weihen nimmt er nur eingeschränkt am Rechtsverkehr teil!!
@AbM,
„angesichts des Themas“… 😀 was ist denn das Thema hier? Das Thema hier ist nicht sexueller Mißbrauch und seine Schrecklichkeit, sondern, ob die Verwendung des Begriffs „sexueller Mißbrauch“ irgendeinen sexuellen oder anderen Mißbrauch fördert, weil es diesen nicht ausreichend verpönt oder weiß der Geyer warum.
Und überhaupt: Zu ernsten Themen darf man dann, wenn in der Diskussion völliger Unsinn vorgebracht wird, diesen nicht so benennen und verurteilen, weil das die Ernsthaftigkeit des Themas nicht ausreichend berücksichtigt? Das wäre ja wirklich noch schöner. 😀
Die Andeutung, sexuelle Beziehungen Erwachsener zu Kindern wären unter bestimmten Umständen hierzulande nicht strafbar, ist ganz einfach FALSCH. Mit Personen unter 14 Jahren sind sexuelle Beziehungen in ALLEN Fällen eine Sache für Polizei und Staatsanwalt, im übrigen auch unabhängig davon, ob es Anzeigen des Opfers oder dessen Eltern gibt oder nicht. Selbst im Fall, daß es sich bei dem Täter ebenfalls um ein Kind (unter 14) handelt, muß polizeilich ermittelt werden. Jugendliche Täter (14 bis 18) haben ebenfalls mit juristischen Sanktionen zu rechnen. Erwachsene ja sowieso. Ich verstehe also nicht im Geringsten, was der Satz „Ich denke, es sollte jegliche sexuelle Beziehung Erwachsener zu Kindern strafbar sein, weil sie eine Mißhandlung bedeutet.“ bedeuten soll, da das ja juristisch schon der Fall ist. „Fälle, bei denen ein besonderes Abhängigkeitsverhältnis ausgenutzt wird, sollten als Verbrechen gelten.“ ist auch schon der Fall, da Details wie z.B. besondere Abhängigkeitsverhältnisse in die Bewertung der Schwere der Tat grundsätzlich einfließen. Und den Begriff „sexueller Mißbrauch“ zu ersetzen durch „Mißhandlungen durch sexuelle Beziehungen zu Kindern“… das ist mir so völlig und absolut unverständlich, was das bringen soll bzw. wieso man das machen sollte, daß ich es erstmal nur als Gschaftlhuberei bzw. Wichtigtuerei bezeichnen kann, sowas vorzuschlagen.
Wenn ihnen die Straftatbestände oder die Strafpraxis zu lasch sind, dann sagen Sie das doch bitte und veranstalten nicht stattdessen so einen Vokabelfirlefanz.
Ich verstehe z.B. nicht, wieso man eine eingeführte Vokabel durch eine ANDERE Vokabel ersetzen soll, nur weil man früher einmal, ebenfalls für sexuellen Straftatbestand, eine eingeführte Vokabel BEHALTEN und nur in der Definition geändert hat. AbM, ihre Argumentation ist leider überhaupt nicht stringent und eher sogar ziemlich schwammig.
P.S. Es sollte natürlih heißen:
Und den Begriff „sexueller Mißbrauch von Kindern“ zu ersetzen durch „Mißhandlungen durch sexuelle Beziehungen zu Kindern“…
P.S.S. …und außerdem, AbM, passen sie dringend drauf auf, daß nicht irgend ein Bäumler aus der Kiste geschossen kommt, und Ihrer schön ausgedachten Bezeichnung „Mißhandlungen durch sexuelle Beziehungen zu Kindern“ vorwirft, die Begrenzung auf „Beziehungen“ wäre geradezu kriminell… im dem Fall würde ich aber der Kritik sogar beipflichten… wieso sollte man einem Perversen erlauben, der am Kinderstrich am Bahnhof 12-Jährige sexuell mißbraucht, sich einbilden zu können, er hätte ja keine „Beziehung“ zu der Kleinen, also wäre alles in bester Ordnung? Auch daß aus der sexuellen „Beziehung“ zwangsläufig die Mißhandlung folgt, es also sexuelle Beziehungen ohne diese Mißhandlung gar nicht gibt, geht nicht im mindesten aus der Formulierung hervor (die daher den Charakter „weißer Schimmel“ hat). Und nicht zuletzt ist auch ein ordentliches Verprügeln von Kindern schon eine Mißhandlung, und sie setzen den „sexuellen Mißbrauch“ durch Gleichbenennung auf eine Stufe mit einer Tracht Prügel, und verharmlosen den Tatbestand in meinen Augen damit zusätzlich noch extrem… das Gegenteil von dem, was Sie vorgeben zu wollen.
Lieber Herr Nazarow,
ich verstehe nicht ganz, warum die Empörung über solche Straftaten, deren Verfolgung und der Versuch, durch therapeutische und strafrechtliche Massnahmen eine Wiederholung zu verhindern, nicht als Aufmerksamkeit für die Opfer, als Schutz und Wiedergutmachung empfunden wird.
Gerade jetzt und in dieser Diskussion wird das Thema doch endlich offengemacht und die Opfer kommen zu Wort. Sie haben an anderer Stelle mal angemerkt, dass ein plötzliches Schweigen eintritt, wenn sich ein Betroffener zu Wort meldet. Nun, das ist hier ncht mehr der Fall.
Solche Taten werden viel zu oft als „Ausrutscher“ unter den Teppich gekehrt, auch um sowas zu verhindern, ist ein genauer Sprachgebrauch nötig.
In dem forensischen Bezug, den ich hier einbringen kann, ist die Bestrafung,Therapie
und Prävention jedenfalls keine „Seelenstreichelei für Täter“ und der Versuch, diese mit „allen Mitteln zu heilen“ ist doch wohl als Prävention zu verstehen und nicht als läppische seelische Fortbildung.
Ich kann Ihnen versichern, dass die Konfrontation mit der Schuld für die Täter kein Spaziergang ist.
Sie haben vielleicht recht, wenn Sie beklagen, dass den Opfern zuwenig Hilfe zuteil wird, ich kann es aber nicht ganz nachvollziehen. Jedem steht der Gang zum Arzt frei und eine entsprechende Diagnose macht eine Therapie möglich.
Ihr Argument, dass den Mißbrauchern nichts passiert und sie wohlversorgt nach einem wohlfeilen Rücktritt und einem gelogenen Kotau ihrer Wege gehen, trifft allerdings nicht nur auf die Fälle des sexuellen Mißbrauchs zu, es ist ein allgemeines Problem des Mißbrauchs der Gesellschaft durch Wenige.
„Die Kleinen hängt man, die Großen läßt man laufen“, ist allzu bekannt, allzu normal.
@wedell
Betrachten Sie doch mal den Begriff „ordentliches Verprügeln“ näher.
@BvG, Sie lenken vom Eigentlichen ab… wir kennen doch alle den Spruch „Eine ordentliche Tracht Prügel hat noch niemandem geschadet“ und vermuten wohl zu Recht, daß solcherlei Meinung nicht ganz selten ist. Wenn man jetzt den Menschen, die so denken, erklärt, diese ordentliche Tracht Prügel, von der sie meinen, daß sie noch niemandem geschadet habe, wäre eine Mißhandlung des Kindes, und ihnen ebenso erklärt, sexueller Kontakt mit Kindern wäre ebenfalls eine Mißhandlung, dann stellt man damit zwei Dinge auf eine Stufe, die nicht auf eine Stufe gehören.
Hier gibt man entsprechend disponierten Menschen Verharmlosungsmöglichkeiten (vor sich selber) an die Hand.
P.S. Mit der Formulierung „Mißbrauch der Gesellschaft durch wenige“ wäre ich vorsichtig! Sie erweckt den Anschein, ein „Gebrauch“ der Gesellschaft durch wenige wäre möglich und in Ordnung… 😀
Über die Täter herumzuspekulieren macht hier wenig Sinn. Man sollte sich dem Thema wissenschaftlich-analytisch nähern, und wer hier hat schon dieses Hintergrundwissen. Täter „therapeutisch“ zu behandeln, würde ja bedeuten, daß es sich beim Sexualinteresse am Kind um ein „herumvagabundierendes“ Interesse handelt, mal auf dieses gerichtet, mal auf jenes Objekt der Begierde, nun eben auch mal aufs Kind. Sicher, dann kann man hoffen, es vielleicht auch wieder umzulenken durch Therapie. Was aber macht man, wenn die Fokussierung des Sexualinteresses aufs Kind ähnlich beschaffen ist wie z.B. die Fokussierung des Homosexuellen auf den Mann? In letzterer Angelegenheit kann man sich doch kein größeres Gewitter übers Haupt herbeiziehen als durch die Behauptung, Homosexualität wäre „therapierbar“, und zwar nicht nur wegen der Frage, wieso das überhaupt wünschenswert sein sollte… sondern weil es ganz einfach als nicht therapierbar zu gelten hat, oder es evtl. sogar wirklich nicht ist (ich kenne nicht den letzten Stand unabhängiger Wissenschaft dazu). Es besteht also die Möglichkeit, daß es auch beim sexuellen Interesse am Kind praktisch untherapierbare Fälle gibt, auch wenn natürlich eine therapeutische Industrie sowie das übliche Gutmenschentum immer auch den gegenteiligen Eindruck erwecken will. Die Frage wäre dann zu stellen, wie die Gesellschaft mit solchen Menschen umgehen soll. Eine Therapie als bloße Erziehung des Willens zur Selbstkontrolle ist da ein Vabanquespiel, das immer auch scheitern kann, was weitere Opfer zur Folge hat.
Ich muß in diesem Zusammenhang immer an ein kürzliches Interview einer Psychotherapeutin denken, die in der Haftanstalt von ihrem Klienten, dessen Disposition zur Gewalttätigkeit sie vorher weitgehend als „geheilt“ ansah, stundenlang vergewaltigt worden war. Ihre Aussagen waren ein erschütterndes Zeugnis der Fragwürdigkeit heutiger Möglichkeiten zur Psychodiagnostik (wobei sie selber die Fragwürdigkeit so benannte). Der Hinweis, dies sei ein Einzelfall gewesen, half ihr selbstverständlich überhaupt nicht, denn jeder ihrer nächsten Fälle könnte ja wieder ein solcher „Einzelfall“ sein, und sie könnte es vorher nicht wissen.
Was die Opfer angeht, so würde ich davor warnen, die momentane Medienaufregung überzubewerten. Da ist es auch wieder ganz schnell still im Blätterwald. Und dann muß man sich fragen, was sich geändert hat. Gut, es gibt jetzt eine katholische Hotline für Opfer, die eine oder andere veränderte „innerbetriebliche“ Vorgehensweise in der kath. Kirche. Was aber ist überhaupt noch änderungsbedürftig? Hier könnte man über Verlängerung oder Wegfall von Verjährungsfristen nachdenken, was ein Hauptproblem adressieren würde, das H. Nazarow ansprach… ich wäre für Wegfall. Inwieweit nach langen Zeiträumen noch juristisch Verwertbares vorhanden ist, kann man doch im Einzelfall klären.
Ansonsten ist es aber, auch das muß gesagt werden, völlig unmöglich, im praktischen Leben völlige Gerechtigkeit herzustellen. Wenn ich schuldlos in einen schweren Verkehrsunfall verwickelt werde und körperliche, vielleicht auch geistige Schäden davontrage, was in jeder Woche mehrfach passiert, dann ist die Information, daß der Täter nicht mutwillig, sondern fahrlässig gehandelt hat, ja auch keine große Hilfe bei der Bewältigung. Die Bewältigung sollte sich also von einem bestimmten Zeitpunkt an vom Täter lösen. Sie sollte auch nicht endlos in der Betrachtung des Schadens kreisen, sondern auf Chancen, auf Zukunft sich fokussieren. Letztendlich kann niemand sagen, „was gewesen wäre, wenn nicht…“; man wird natürlich darüber nachdenken, aber daraus eine fixe Idee zu machen ist kontraproduktiv für eine Bewältigung. Natürlich kann man einwenden, dies alles wäre leichter gesagt als getan, es bleibt aber dennoch der einzige Weg zu mehr Lebensglück.
@wedell 17
😀
Mich reizt der Beitrag des Klaus Knölke. Wie vehement er es Frau Bäumler ankreidet, dass sie die Formulierung ‚Misshandlung‘ einem männlichen Wesen unterstellt, wie tragisch er deshalb darauf verzichtet, ihr Unterstützung angedeihen zu lassen, lässt mich vermuten, dass er ganz froh ist, dies Haar in der Suppe gefunden zu haben, damit er nicht wirksam werden muss. Das eine ist eine eher sachliche Meinung, das andere eine private. Sowas muss man doch trennen können als Kavalier, der man bleiben sollte, wie sehr andere sich auch daneben benehmen mögen. Wie dramatisch er formuliert, dass er sich sonst mit aller Kraft für sie eingesetzt hätte.
Hätte er doch bloß alle Geisteskraft darauf verwendet, über diese Frau Bäumler nachzudenken, wäre er vielleicht auf die Idee gekommen, dass die Dinge zusammenhängen. Nur wer mutig genug ist, zu sagen, was sie denkt und sei es auch ‚dumpf Feministisches‘, die kommt eben darauf, den Begriff ‚Missbrauch‘ genauer unter die Lupe zu nehmen. Der Blog zeigt, dass sie auf diesem Wege immerhin als erste begann, andere dafür aber noch genauere Formulierungen fanden.
Und wie sieht es nun mit der Reaktion seitens der FR aus? Immerhin schreiben die Leser nicht nur an sich selber, sondern an die Redaktion der FR. Seit dem Leserbrief der Frau Bäumler erwarte ich, dass sich die FR semantisch Gedanken macht, wie sie den Tatbestand verbalisieren kann. Denn das Argument, dass man Kinder zwar brauchen, aber nicht gebrauchen kann, finde ich einleuchtend. Der Angebote sind genug gefallen. Ich möchte noch sexuelle Gewalt beisteuern. Oder seel. Vergewaltigung. Kinderseelenmord hat mir am genauesten das Verbrechen vor Augen geführt. Eine Zeitung kann doch nicht einfach so tun, als ginge der Blog an ihr vorbei. Oder ist die Leserbriefecke nur eine Sandkiste für Kleingeister?
@frederike frei,
leider haben auch Ihre Angebote Schwächen. „Sexuelle Gewalt“ impliziert den einfacher Gestrickten, ein Element dessen, was man landläufig Gewalt nennt, müsse vorhanden sein, damit der Tatbestand erfüllt ist. Mit andern Worten, wenn man beim sexuellen Mißbrauch „ganz lieb und nett ist“ und es auch sein kann, weil das Kind so verschüchtert ist, daß es sich nicht wehrt, kann der Täter glauben, es handele sich nicht um den Tatbestand „sexuelle Gewalt“, denn er sieht zwar das Sexuelle, aber die Gewalt nicht.
„Kinderseelenmord“ klingt natürlich dramatisch… ist aber auch nicht richtig… soll das bedeuten, sexuell mißbrauchte Kinder hätten anschließend keine Seele mehr? Wenn schon, dann bitteschön „Kinderseelenverkrüppelung“. Eine verkrüppelte Seele hat aber auch der Täter, hier wird das Opfer zum zweiten Mal geschädigt, indem ihm eine Unzulänglichkeit zugeschrieben wird (die auch nicht näher beschrieben wird), bei der die Unverschuldung der Ursache nicht ausreichend klar gemacht wird. Eine verkrüppelte Seele ist ein Stigma, daß jetzt das Opfer auch noch tragen muß.
„Seelische Vergewaltigung“ ist auch im nichtsexuellen möglich. Ich habe keine Ahnung, wie man den sexuellen Bezug da reinbringt, denn eine Bezeichnung wie „sexuelle seelische Vergewaltigung“ wirkt ja reichlich verworren.
Den Unterschied zwischen Brauchen und Gebrauchen verstehe ich nun gar nicht. Glauben Sie wirklich, daß man zwar theoretisch Kinder zu etwas braucht, aber sie dann konkret zu dem, wozu man sie braucht, nicht GEbraucht? Das ist Unsinn, schon das Beispiel des Auslebens des Mutterinstinktes zeigt das… dafür braucht man nicht nur Kinder (zwar nicht unbedingt, manche Frauen machen das auch mit Hunden), sondern man GEbraucht sie doch auch dazu, und zwar bei jeder gewollten Geburt.
P.S. Im übrigen, wenn „sexueller Mißbrauch“ kritisch zu sehen ist, weil es angeblich nahelegt, es gäbe irgend einen Gebrauch, der schon ganz in Ordnung wäre, so ist „sexuelle Mißhandlung“ ebenso kritisch zu sehen, denn es legt in gleicher Weise nahe, daß es im Gegensatz eine „sexuelle BEhandlung“ von Kindern gäbe, die schon ganz in Ordnung wäre. Das ist keinen Deut weiter hergeholt. Diese „sexuelle Behandlung“ gibt es aber unter dem sog. Schutzalter (Deutschland 14 Jahre, Vatikan 12 Jahre) nicht. Der Vorschlag von Bäumler ist nicht zuletzt deswegen also reichlich lachhaft, weil er einen Begriff wegen eines angeblichen Mangels durch einen anderen ersetzt, der genau den gleichen Mangel hat.
„Sie haben vielleicht recht, wenn Sie beklagen, dass den Opfern zuwenig Hilfe zuteil wird, ich kann es aber nicht ganz nachvollziehen. Jedem steht der Gang zum Arzt frei und eine entsprechende Diagnose macht eine Therapie möglich.“
Eventuell wird es Ihnen nachvollziehbar, wenn Sie sich wirklich einmal als Geschädigter auf die Suche nach einem seriösen Traumatherapeuten machen. Listen mit bis zu 2 Jahren Wartezeit sind da keine Seltenheit.
Ja, es ist schwierig, eine Therapeuten zu finden, das gebe ich zu, aber das ist ja keine Weigerung zu helfen.
Dieses Thema wäre auch ein Punkt für den Blogtalk.
http://www.frblog.de/blogtalk-wolther/#comment-25748
Es gibt kein Netz, das die Geschädigten auffängt, das ist die Tatsache und der Skandal hinter dem Skandal. Dem Hausarzt als Arzt des Vertrauens ist untersagt, einen Therapeuten zu empfehlen. Das will der Verband der Therapeuten so. Also setzen Sie sich mit einer Telefonliste Ihrer Krankenkasse (im Besten Fall) hin und rufen 30 fremde Ärzte an, denen Sie am telefonisch Ihr Missbrauchstrauma schildern, um herauszufinden, ob dieser denn der Richtige für Ihr spezielles Problem sein könnte. Dazu kommt, dass Menschfreundlichkeit nicht immer Berufsvoraussetzung für Therapeuten ist und da sogar die ein oder andere rüde Abfuhr dabei sein kann. Von einer absoluten Weigerung kann wohl nicht die Rede sein, aber tief traumatisierten Menschen Hilfe nur mit Aufschub und unter erheblichen Hürden zu gewähren, ist schlicht fahrlässig.
Ja, so ist der „Markt“, die mühsame Suche trifft aber alle, nicht nur Mißbrauchsopfer.
Ob man sich selbst den passenden Therapeuten zum Problem suchen kann, halte ich für fraglich. Da ist eine zufälige Auswahl wohl so gut wie eine kontrollierte.
Zunächst einmal muss man sich auf die Region beschränken und mit den Fachärzten Vorlieb nehmen die im Gebiet niedergelassen sind, ansonsten bleibt nur eine stationäre Behandlung.
@diane fuchs
„Dem Hausarzt als Arzt des Vertrauens ist untersagt, einen Therapeuten zu empfehlen.“
Wer sagt denn sowas und wer läßt sich sowas sagen?
Meine Erkrankungen bespreche ich mit meinem Hausarzt, die Entscheidung, welche weiteren Fachärzte hinzugezogen werden unterliegt meiner Entscheidung mit Hilfe seiner Beratung. Was in dieser Beratung gesagt wird und welche Empfehlungen ausgesprochen werden, unterliegt der Schweigepflicht und sonst keiner Regel!
Die nachgeordneten Fachärzte/Therapeuten haben da in keiner Weise reinzureden!
Mein Hausarzt schreibt die Überweisung und ich entscheide, welchen Facharzt ich konsultiere.
Niemand hat das Recht oder die Möglichkeit zu kontrollieren, was ich mit meinem Hausarzt bespreche.
Mit der Anschuldigung *sexueller Missbrauch* und/oder *Vergewaltigung* kann man aber auch sehr gut missliebige Mitmenschen mit Hilfe der Presse bzw. Justiz töten. Ein priminentes Opfer ist möglicherweise derzeit Jörg Kachelmann.
Wenn sich heraus stellen sollte, dass die Frau gelogen hat, ist doch alles zu spät. Kachelmann ist doch von der *vierten* Gewalt längst zum Tode verurteilt und hingerichtet worden. Die Richter brauchen das Urteil doch nur noch im Nachgang abnicken. Und, wenn sie das nicht tun, dann werden sie von der Presse gleich mit in der Luft zerrissen.
Bei einem Richter sollte gelten:
*Eines Mannes (Fraues) Wort
ist keines Mannes Wort!
Man muss immer beide
Seiten hören!*
Dieses Grundgesetzt wurde hier vergewaltigt
und Kachelmann verhaftet und somit ermordet!
Bei der Begründung *Fluchtgefahr* wird
sogar das *dümmste Schwein* stutzig!