Kopftuch: Mehr als ein Stückchen Stoff

Ein Verbot des Kopftuchs soll nach einem neuen Urteil des Bundesverfassungsgerichts nur bei Gefahr für den Schulfrieden möglich sein. Damit, so eine FR-Analyse, soll der Respekt für Religionen gefördert werden. Derweil hält der frühere Präsident des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichts, Jürgen Bertrams, das Urteil für ein „Zeichen höchstrichterlicher Ignoranz„.

Gudrun Nositschka aus Mechernich meint:

„Den Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts zum „Kopftuchtragen im öffentlichen Dienst“ sehe ich als einen Schwarzen Freitag für alle Frauen in Deutschland an, seien sie nun religiös gebunden oder nicht. Der Kern des Beschlusses ist, dass ein von Frauen „verpflichtend verstandenes Bedeckungsgebot“ im Islam vom Gericht für schützenswerter erachtet wird als die Abwehr der Bevormundung von Vätern, Ehemännern und Brüdern über Töchter, Ehefrauen und Schwestern, die mit dem Bedeckungsgebot im Koran einhergehen.
Darin erkenne ich, dass der Erste Senat (von einem Minderheitenvotum abgesehen) islamische Frauen jedweden Alters als unmündige Personen ansieht und dass für sie nicht der Artikel 3 GG, Abs. 2 zutrifft, nach dem Männer und Frauen gleichberechtigt sind. Dieses großartige Erbe der Mütter des Grundgesetzes – ein Recht für alle Frauen in Deutschland – wurde vom Ersten Senat negiert und so für den Rückfall in Zeiten zur Disposition gestellt, in der Frauen unter Kuratel von Männern standen und sogar als ihr Eigentum verstanden worden waren.
Welche Macht schützt uns Frauen in Deutschland vor diesem Rückfall? Wir sollten uns wehren, bevor es zu spät ist, mit Protesten, Briefen, einer Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte!“

Ina Mahlstedt aus Ottersberg

„Sollte man da nicht gleich auch die männlichen Muslime ermutern, sich zu outen in der religiösen Position eines radikalen, strenggläubigen Moslem, dessen barmherziger, einzig wahrer Gott in seiner Allmacht Unduldbarkeit und Untoleranz seinen Feinden gegenüber fordert? Als ein Zeichen zur klaren Aus- und Abgrenzung gesellschaftlicher Gruppen finde ich das Urteil sehr erfolgversprechend. Jetzt bin ich deutlich positioniert als Ungläubige und damit Feindin des wahren allmächtigen Gottes.
Für meinen Teil allerdings folge ich gerne den Werten von Frieden und Harmonie und umgebe mich mit Menschen, die dem Prinzip von Anteilnahme und Güte folgen.“

Karl Doil aus Offenbach:

„Einem Christenmenschen wird sich vermutlich niemals erschließen, was ein Kopftuch oder sonstige Vermummungsrituale mit Religionsausübung zu tun haben. Ausgerechnet einem deutschen Gericht bleibt es vorbehalten, derartige Faxen auch noch an steuerfinanzierten staatlichen Schulen mehr oder weniger legalisieren zu wollen. Das Bundesverfassungsgericht hat offenbar völlig ignoriert, von wem dieser kostspielige Rechtsstreit eigentlich finanziert worden ist, denn sonst wäre es sicher ganz schnell zu der Überzeugung gekommen, dass es hier nicht um das Recht auf „freie Religionsausübung“, sondern um die Durchsetzung von Machtansprüchen mittels Provokation ging. Die Klägerin war lediglich Mittel zum Zweck. Wie „ernst“ es ihr angeblich war, nur mit Kopftuch ihren Allah-gefälligen Beruf ausüben zu können, ergibt sich bereits aus der Tatsache, dass sie durchaus auch darauf verzichten konnte und gelegentlich statt Kopftuch eine Art Baskenmütze trug. Wen wundert es eigentlich noch, dass zunehmend eine inzwischen gar nicht mehr so schleichende Islamisierung der deutschen Gesellschaft beanstandet wird?“

Brigitte Ernst aus Frankfurt:

„Bei einer Leserin wie mir, der die Frauenemanzipation seit den fünfziger Jahren des letzten Jahrhunderts eine Herzensangelegenheit ist, weckt das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Kopftuch für Lehrerinnen sehr gemischte Gefühle. Einerseits ist es richtig, dass unser Grundgesetz die freie Religionsausübung garantiert, andererseits bedeutet aber gerade das Tragen eines Kopftuchs ja nicht nur das Bekenntnis zu einer Religion wie etwa eine Kippa oder eine Halskette mit Kreuz , sondern gleichzeitig die Manifestation einer bestimmten Einstellung zum Geschlechterverhältnis, die den Zielen einer modernen Erziehung, wie sie unsere Schule heute vertritt, widerspricht. Denn mit ihrem Kopftuch äußert eine Muslimin ihre Überzeugung, dass Frauen sich in der Öffentlichkeit verhüllen müssen und sich nicht so frei bewegen dürfen wie Männer. Schon bei den kleinen Mädchen, die heute zum Teil bereits mit acht oder neun Jahren durch Kopftuch und lange Humpelröcke am Herumspringen und Klettern gehindert werden, kann man doch beobachten, wie diese Mentalität die Bewegungsfreiheit und damit die Entwicklung des weiblichen Geschlechts einschränkt.
Die FR zitiert auf S. 5 ihrer Ausgabe vom 14./15. März die hessischen Grünen-Landeschefs Daniela Wagner und Kai Klose mit den Worten: „Für uns ist entscheidend, was Menschen in ihrem Kopf bewegen, und nicht, was sie auf ihrem Kopf tragen.“
Dem kann ich nur zustimmen, was aber bedeutet, dass ich, wenn eine Muslimin ein Kopftuch trägt, sich also einer strengen Auslegung des Islam verpflichtet fühlt, nachfragen muss, ob sie tatsächlich die Erziehungsziele der deutschen Schule des 21. Jahrhunderts überzeugt und überzeugend vermitteln kann und will. Denn die Aufgabe einer Lehrerin beschränkt sich nicht darauf, Mathematik oder die englische Sprache zu lehren, sondern sie ist, z. B. als Klassenlehrerin, wichtige Bezugsperson und Vorbild, auch für die Entwicklung der geschlechtlichen Identität ihrer Schülerinnen und Schüler. Gehört sie zu den Muslimen, die grundsätzlich keinem Angehörigen des anderen Geschlechts die Hand geben und vermittelt damit eine Geschlechterdistanz, die unserer modernen Vorstellung vom Miteinander von Männern und Frauen widerspricht? Steht sie aus Überzeugung hinter dem Konzept der Koedukation von Mädchen und Jungen, das gemeinsamen Sport- und Schwimmunterricht sowie Klassenfahrten fordert? Liegt ihr das körperliche Wohl ihrer Schülerinnen und Schüler wirklich am Herzen oder hält sie diese, sofern sie muslimischen Glaubens sind, während des Ramadan dazu an, stundenlang auf Flüssigkeits- und Nahrungsaufnahme zu verzichten? Das alles muss doch geklärt werden, bevor man einer Lehrerin – und natürlich auch einem Lehrer – unsere Kinder anvertraut. Es geht also, und das haben die Verfassungsrichter wohl übersehen, um mehr als ein Stückchen Stoff.“

Klaus Philipp Mertens aus Frankfurt

„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegen das bisher gültige Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen an öffentlichen Schulen in NRW läuft auf eine Glaubensfreiheit nach Stimmungslage hinaus.
Denn das Gericht schafft mit seinem Urteil eine neue juristische Kategorie, nämlich den Schulfrieden, der nicht als normative, also allgemeinverbindliche Regelung definiert werden kann, weil er auch der interessensgeleiteten und potentiell nichtpädagogischen Beeinflussung von außen unterliegt und somit die rechtsstaatlichen Bedingungen an ein allgemeingültiges und auf gleiche Grundvoraussetzungen bauendes Gesetz nicht erfüllt. Vor allem islamophobe Gruppen werden sich die Hände reiben und alles daran setzen, den vom Gericht geforderten Schulfrieden infrage zu stellen. Damit werden zugleich seriöse Bedenken, also sämtliche staatsrechtlichen Vorbehalte gegen die zumindest partielle Aufgabe des Neutralitätsgebots diskreditiert.
Ich habe versucht, in der umfangreichen schriftlichen Begründung dieses Urteils nach Anhaltspunkten zu suchen, anhand derer das Gericht eine Abwägung zwischen Verfassungsnorm (Buchstabe des Gesetzes) und Verfassungswirklichkeit (Anpassung an gesellschaftliche Veränderungen) vor dem Hintergrund des grundgesetzlich verbrieften Rechts auf Religionsfreiheit (GG Artikel 4, Absätze 1 und 2) und der verfassungsrechtlich gebotenen Trennung von Staat und Kirche / Religionsgemeinschaften (GG Artikel 140 als Fortschreibung der Weimarer Reichsverfassung) vorgenommen hätte. Doch ich habe nichts Substanzielles gefunden.
Lediglich der Umstand, dass in diesem Urteil auch die Privilegierung christlicher Bildungs- und Kulturwerte im Schulgesetz von NRW verworfen wird, erscheint als genuine Auslegung des Grundgesetzes. Bei stringent angewendeter juristischer Logik hätte das jedoch zu einer allgemeinen Verbannung religiöser Symbole aus öffentlichen Schulen führen müssen. Der öffentliche Raum, also Schulen, Universitäten, Behörden etc., wo sich unterschiedliche Weltanschauungen und religiösen Überzeugungen zwangsläufig begegnen, muss ein neutraler Raum sein und bleiben. Denn andernfalls ist der gesellschaftliche Frieden gefährdet. Schließlich bedarf auch die inhaltliche Auseinandersetzung über das Wesen einer spezifischen Religion bzw. über Religion überhaupt eines neutralen Forums.“

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163 Kommentare zu “Kopftuch: Mehr als ein Stückchen Stoff

  1. Blickpunkt aus Österreich, im Klub der Logischen Denker 8.) Bennogasse, trägt der Ex-Abt von Stift Heiligenkreuz, heute, 19 uhr, zum Thema: Ist Religion gefährlich?, vor.
    Meine Frage ist die Vorbildwirkung von Kopftuch tragenden Lehrerinnen auf Schülerinnen erwünscht?

  2. Offensichtlich sehe ich mich nach Lesen der Kommentare in gleichgesinnter Gesellschaft. Jürgen Bertrams Stellungnahme zum „Kippurteil“ hat mir letztlich die Augen geöffnet, nachdem ich jahrelang geblinzelt habe bei der üblichen (vermeintlich toleranzfordernden)“Ja,aber“-Argumentation.
    Mir ist einfach klar geworden, dass ich Gesinnungsfarbe bekennen und nicht nur rumeiern mag, um hier konkret zwei Freundinnen zu schützen (die auf ihrem Kopftuch bestehen). Sie gehören einer moderaten, gewaltfreien „Sekte“an, mussten ihre Heimat vor 15 Jahren verlassen und leben seither eher gut als schlecht in unserer Kleinstadt, auch wenn sie ihre zwischenmenschlichen Bindungen hauptsächlich mit Mitgliedern ihrer Gemeinde in der nächst größeren Stadt haben. Jedenfalls habe ich das Tragen ihres Kopftuchs hier stets verteidigt, um den platt rassistisch Argumentierenden die Stirn zu bieten. Dank Ihrer Kommentare, die meinen Zweifeln die nötige Ergänzungsnahrung geliefert haben, werde ich wohl meine „Taktik“ beenden. Seit Jahren wiederholt sich die Frage: auf Job oder Praktikumsplatz verzichten bei Kopftuchablehnung o d e r Job annehmen und dafür aufs Kopftuch verzichten… Dabei sind es nicht einmal die (sonst recht aufgeschlossenen) Frauen, die die Entscheidung treffen, sondern ihr „religiöses Oberhaupt“ mit Sitz in London. Wenn er entscheidet, dass das Kopftuch wichtiger ist als eine Arbeitsmöglichkeit, wird das hingenommen… Und wenn der Familienvater seinen guten Job in einem Restaurant auf Anweisung aus London aufgeben muss, weil dort u.a. auch Schweinefleisch angeboten wird, dann schrumpft auch bei mir die Toleranzschwelle auf ein Minimum… Ich bin als bekennende Ungläubige in diesen Kreisen längst eher exotisch und stosse nach wie vor auf Diskussionsresistenz… Aber nicht nur der Beitrag von J. Bertram, sondern auch all die letzten Horrorereignisse „im Namen der Religion“ haben mir den Rest gegeben. Und nach dem heutigen Attentat in Tunis und den immer aggressiver werdenden Verfolgungsjagden von Buddhisten auf Moslems in Myanmar gibt es auch für Gläubige (egal welcher Religion) keinen Strohhalm mehr, an den sie sich im Sinne eines friedlichen Miteinanders klammern können.
    Etwas abgeschweift… Aber nach wie vor: keine religiösen Symbole in der Öffentlichkeit!

  3. Leider geht es offenbar in die Köpfe der Schreiber nicht hinein, das andere Kulturen/Religionen eben auch andere Bedürfnisse, andere Symbole und andere Prioritäten haben, vielleicht auch andere Vorstellungen von Freiheit. So werden hier Kopftuchträgerinnen, in Bausch und Bogen als unmündige und unterdrückte Frauen angesehen, die man mit unserer Vorstellung von Freiheit beglücken muß, entgegen ihrem Willen.
    Wie ich verschiedene Musliminnen, deren viele das Kopftuch aus eigener Entscheidung tragen, verstanden habe, fühlen sie sich durch ein Kopftuch geschützt, „unsichtbar“ und eben dadurch freier. Warum fühlt man sich hier dadurch bedroht und versucht nicht einmal, das einfach nur zu akzeptieren? Was jenseits unserer Vorstellung liegt, ist deshalb nicht falsch oder in irgendeiner Hinsicht verdächtig. Man muß es nicht verstehen, sollte aber diesen Frauen das Recht auf ihre Entscheidung zugestehen, auch wenn es schwerfällt.

  4. Sehr geehrter Herr Doil, einem Christenmenschen erschließt sich der Befehl, auch in der Kirche ein Kopftuch zu tragen, nach kurzem Blick in den 1. Korintherbrief (Kapitel 11, Vers 5-6): „Eine Frau aber, die betet oder prophetisch redet mit unbedecktem Haupt, die schändet ihr Haupt;….weil es aber für die Frau eine Schande ist, dass sie das Haar abgeschnitten hat oder geschoren ist, soll sie das Haupt bedecken.“
    Diese Praxis ist auch heute in fundamentalistischen christlichen Gemeinden noch gang und gäbe: Alle Frauen tragen während der Gottesdienste ein Kopftuch – übrigens sehen Sie die „moderne“ Variante dieses Gebotes auch heute noch in vielen christlichen Kirchen: Schauen Sie doch mal, wie viele Frauen extra für den Kirchgang einen Hut aufsetzen.
    Einerseits stellen wir mit Erschrecken fest, dass es in einigen Teilen Deutschlands gefährlich ist, die Kippa zu tragen und sich so als Jude zu erkennen zu geben, andererseits wollen wir eine andere religiöse Kopfbedeckung verbieten.
    Wenn es ein Verbot religiöser Kopfbedeckungen geben soll, dann müssen darunter nicht nur Kopftuch, Nonnenhabit und Diakonissenhaube, sondern ebenso die Kippa, die Hüte und Schläfenlocken der orthodoxen Juden und der Turban der Sikhs fallen – alle diese Kopfbedeckungen und Haartrachten weisen eindeutig auf einen religiösen Hintergrund hin.
    Eines ist jetzt schon sicher: ein Kopftuchverbot wird keinen einzigen radikalen religiösen Gedanken verhindern, es wird keiner einzigen Frau wirkliche Emanzipation ermöglichen, sondern lediglich als optisches Feigenblatt dienen in einer Gesellschaft, die zu Recht irritiert und erschrocken ist über religiösen Fanatismus, auf der Suche nach Antworten und Lösungen aber noch nicht wirklich weit gekommen ist.

  5. @ Ursula Samman # 3:
    Im Gegeteil: Es geht sehr wohl in unsere Köpfe hinein, dass diese Menschen andere Priotitäten haben als wir. Und gerade deshalb gehören sie nicht in den deutschen Schuldienst. Was sie als Privatpersonen denken und tun, kann uns gleichgültig sein, nicht aber, was sie als Lehrerinnen vermitteln und vorleben.

  6. Nachtrag: Man muss sich doch einmal klarmachen, welche Ideologie hinter dem Gefühl von Frauen steht, mit Kopftuch geschützter und freier zu sein. Es ist die Vorstellung, dass Männer, wenn die Frauen ihre Weiblichkeit nicht verstecken, das Recht haben, diese zu belästigen oder gar zu vergewaltigen. Ein gutes Beispiel für diese Auffassung bieten doch die Äußerungern der Lehrerin in der Türkei, über die die FR erst kürzlich berichtet hat (leider habe ich den Artikel nicht mehr gefunden). Anstatt von den Männern zu fordern, sich wie zivilisierte Wesen zu benehmen und ihren weiblichen Mitmenschen Achtung entgegenzubringen, wird von den Frauen verlangt, sich unsichtbar zu machen. Eine solche Auffassung widerspricht den Erziehungszielen unseres Bildungssystems.
    Und zu Anne Rumpf # 4: Auch ich erinnere mich daran, dass in den 50er und 60er Jahren in Italien und Spanien von Frauen erwartet wurde, in der Kirche den Kopf mit einem Tuch zu bedecken. Das ist aber nun 50 Jahre her und spielt für das heutige Christentum in Europa keine Rolle mehr.

  7. An staatlichen Schulen haben offene Bekenntnisse zur eigenen Religiosität nichts zu suchen, egal ob Kopftuch, Kippa oder Kruzifix. Oder anders ausgedrückt: Mit der Religion ist es wie mit einem Penis. Man darf stolz darauf sein, aber man muss nicht öffentlich damit herumwedeln. Was wir brauchen ist mehr Mut zum Laizismus. Religion gehört in die Privatsphäre, nicht aber in staatliche Institutionen.

  8. @7
    Ergänzung dazu:

    Der Religionsunterricht in der bisherigen Form gehört abgeschafft. An seine Stelle muss ein Pflichtfach (ohne Befreiungsmöglichkeit) treten, in dem Religion sachlich und neutral behandelt wird, einschließlich (altersentsprechend) kritischer Betrachtung, damit auch bereits im Vorschulalter indoktrinierte Kinder die Chance haben einen freien Geist zu entwickeln.

  9. @ Gudrun Nositschka

    Mit diesem Urteil wird mitnichten ein Freibrief erteilt zur Entmündigung oder Unterdrückung von Frauen.
    Jede Muslima in Deutschland hat das Recht , sich dem Kopftuch zu verweigern und diese freie und individuelle Entscheidung gegen den Willen der Männer und Frauen in ihrer Familie und ihrer Umgebung durchzusetzen.

    Wenn das in der Praxis bei weitem nicht so funktioniert wie es vielleicht sollte , ist das eine Frage von Unterstützung durch Hilfsangebote , Strafverfolgung und öffentliche Diskussion , mit diesem Urteil aber hat das nichts zu tun.

    Hier geht es um die Abwägung , welches Rechtsgut als wichtiger einzustufen ist , dabei sind die Richter offenbar der Ansicht , daß das Tragen eines Kopftuchs nicht automatisch eine Äußerung darstellt , die in ausreichendem Maße gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstößt oder ein entsprechendes politisches Statement darstellt.

    Diese Sichtweise kann man teilen oder auch nicht , aber das Urteil ist vor allem eines , ein Sieg für den Rechtsstaat.

  10. So allmählich macht es auch wütend, daß diesem Bekenntnis- und Bekeidungsterror immer und immer wieder im FRBLOG Raum gegeben wird.

    Niemandem steht es zu, das Bekennntis eines Menschen zu bewerten, zu prüfen oder auch nur zu kommentieren.

  11. @ BvG: Wenn jemand einen staatlichen Erziehungsauftrag bekommen soll, muss sehr wohl geprüft werden, ob der- oder diejenige diesen auch im Sinne der in unserem Staat bestehenden Erziehungsziele erfüllen kann. Bei einer Frau, die ein Kopftuch trägt, muss man aber Zweifel haben, dass sie dazu in der Lage bzw. bereit ist (s. meine obigen Ausführungen). Genauso wenig, wie unser Erziehungssystem einem Biologielehrer erlauben kann, in seinem Unterricht aus seiner religiösen Überzeugung heraus den Kreationismus zu lehren, kann es dulden, dass in unseren Schulen antiquierte, dem Prinzip der Gleichberechtigung widersprechende Geschlechterrollen vermittelt werden. Ich weiß nicht, was daran so schwer zu verstehen ist.

  12. Verehrte Frau Brigitte Ernst,

    es ist zwar ganz einfach, BvG und seine religiösen Freunde zu widerlegen, aber es ist letztendlich wahrscheinlich sinnlos.

    Dazu zitiere ich die Wikipedia, die wiederum den Eberhard Jäckel zitiert:
    Zitat Anfang:
    „In der großen Auseinandersetzung um die Entnazifizierung hat Eugen Kogon in den fünfziger Jahren einmal gefordert das Recht auf den politischen Irrtum. Und ich glaube, das muss eine freie Gesellschaft einräumen, und sie muss auch hier das Recht auf, ja, auf Dummheit erlauben. Auch Geisteskrankheit kann ja nicht verboten werden… Hier geht es darum, dass ein bestimmtes Geschichtsbild verboten werden soll, und das scheint mir einer freien Gesellschaft nicht würdig zu sein.“
    Zitat Ende

    Quelle: Wikipedia Version vom 20.03.2015 zum Thema „Volksverhetzung“
    Link: http://de.wikipedia.org/wiki/Volksverhetzung

    Ich vermute auch, daß weitere Therapien erfolglos sein werden, ich habe weder die Zeit dazu, noch verfüge ich über eine Kassenzulassung, deshalb habe ich mich auch in dieser Woche – nach weniger als 4 Wochen Bronski-Blog – hier auch wieder ausgeklinkt.
    Unsere höchsten deutschen Gerichte, das BVerfG (ich schreibe absichtlich nicht BVG) und der BGH, entwickeln auch immer neue Ideen und fällen immer neue Urteile, das Recht ganz allgemein und das GG sind nicht statisch, wie einige Unverbesserliche hier immer noch meinen.

    Mit freundlichen Grüßen an alle Leser m/w und an alle Betroffenen

    Günter Rudolphi

    Uhrenvergleich 05:45

  13. @ BvG

    das haben Sie wohl in den falschen Hals bekommen? Es geht nicht um die Wertung, sondern um die Problematik

    Wer wie nachweist auf dem Boden der FDGO zu stehen, wenn er/sie im Angestelltenverhältnis stehen will.
    Für Beamte gilt das Neutralitätsgebot, was auch der Dienstherr durchzusetzen verpflichtet ist.

    Das Urteil hat ein Gutes, wenn überhaupt: Die staatliche Neutralität kann besser durchgesetzt werden, weil die, eigentlich offenkundig rechtswidrige, Bevorzugung christlicher Kirchen offen als rechtswidrig bezeichnet wurde.

  14. Ein Vorschlag zur Güte dem jeder an diesem Blog beteiligte zustimmen Kann: Führen wir eine Uniform für SchülerInnen und LehrerInnen ein. In anderen Ländern geht es auch und das Problem Kopftuch in der Schule ist für immer erledigt! Mit Modeschau statt Unterricht ist es dann auch vorbei. Nur schade dass unsere Politiker zu solch einer Entscheidung nicht fähig sind.

  15. @KM
    Nur kurz:

    Ich meinte nicht die Abwägung oder eventuelle Unzulässigkeit von Inhalten, sondern den vermittels Etikettierung durch Kleidungsstücke nach aussen erzwungene Bekenntniszwang, im engeren Sinne also eine Kleiderordnung, über die wir längst hinaus sein sollten.
    Uniformen, die dazu dienen, eine Person aufgrund ihres Auftrags erkennbar zu machen, sind ein Sonderfall.
    In diesem Sinne hat jedes Kleidungsstück als „neutral“ zu gelten, wenn es nicht Teil einer Uniform ist.

  16. @ 15
    Aja, also auch Nietenhosen und -jacken, Lonsdale-Pullover, 88-T-Shirt und alle diese netten Sachen ….und ….und …. und …..

    Sancta Simplicitas, bitt´ für uns!

    Alles klar ….. Nichts wie endgültig weg!

  17. @ 15

    „…sondern den vermittels Etikettierung durch Kleidungsstücke nach aussen erzwungene Bekenntniszwang, im engeren Sinne also eine Kleiderordnung, über die wir längst hinaus sein sollten.“

    Was anders ist denn das religiös begründete Verhüllungsgebot für Frauen?

    Ohne das wäre doch das Tragen eines Kopftuchs kein Problem.

  18. @10 wütend…, warum machen alle mit (ich und Sie eingeschlossen)? Aber auch ich finde es inzwischen überplatzmässig, sich dem Thema in solch einer Ausgiebigkeit zu widmen, wenn nicht klare Forderungen (etwa mittels sinnvollen Petitionen o.ä.) damit verbunden sind. Es gibt viel, viel Wichtigeres, um dass es sich lohnt zu streiten oder den Kopf zu zerbrechen.

  19. @Günter Rudolphi

    Sie hatten im anderen Thread gesagt, ein wenig Gegenwind aushalten zu können.
    Das scheint nun doch nicht der Fall zu sein, da Sie mein kleines Püsterchen anscheinend nachhaltig übelnehmen und nun zunehmend unfair argumentieren.

    Ein wenig ausführlicher über meine Beiträge nachzudenken wäre schon angebracht.

  20. @Brigitte Ernst #11

    Selbstverständlich muß geprüft werden, ob ein Lehrender die zulässigen Inhalte vermittelt oder ob er unzulässige Inhalte vermittelt.

    Dies kann aber nur daran geprüft werden, welche Inhalte der Lehrende tatsächlich vermittelt, nicht daran, ob er ein Kopftuch, eine grüne Socke oder ein Freundschaftsband trägt.
    Es gibt dazu die Fachaufsicht.

    Der unsägliche Symbolismus, der durch manche Vereinigungen propagiert wird, ist längst zu einer Gesinnungsmode verkommen, der entgegenzutreten ist.

    Bekleidungsstücke zu politischen Aussagen zu stilisieren, ist pupertäres Gehabe, das durch Propagandisten ausgenutzt wird und ist Polarisierung und Unfreiheit per se. Ich für mein Teil weigere mich, Stofffetzen zu Identifikationsplakaten machen zu lassen.

    Ich kleide mich, wie es mir passt, wer aus Stofffetzen Bekenntnisse ableiten will, der hat von allen nicht mehr viele.

    Die schleichenden, aggressiven Bekleidungsvorschriften sind nur die Verweigerung des Dialogs und der Versuch, Menschen und deren Meinung mit einem Blick von aussen zu erkennen und zu verurteilen. Alberne Vorurteile feiern fröhliche Urstände…

    Bsp: Wie zu sehen, heißen Sie Brigitte Ernst.
    Das läßt sehr tief blicken…

  21. @ 21 BvG

    Ihre Kritik ist bei mir angekommen und wird auch hier zur Kenntnis genommen.

    We agree, that we do not agree sometimes?
    Auch im früheren Thread bereits, aber alle Ihre Beiträge im Archiv dieses Blogs seit Dezember 2005 habe ich noch nicht lesen können. Bitte Sie hiermit um Entschuldigung.

  22. @ BvG
    „Sie hatten im anderen Thread gesagt, ein wenig Gegenwind aushalten zu können.“
    Immer, aber ich bin mal Birke, mal Eiche, je nach der Art des „Gegenwind(es)“. Und meine Lebenszeit ist nicht unendlich.

    „Ein wenig ausführlicher über meine Beiträge nachzudenken wäre schon angebracht.“
    Eben.

    „….Menschen und deren Meinung mit einem Blick von aussen zu erkennen….“
    Mein Link zur Takiya enthielt doch auch viel Blick von innen, aus dem Islam heraus.

    Lesen Sie bitte auch noch diese Texte aufmerksam durch, so wie ich es auch getan habe:
    „Hijab, die Bedeckung der Frau im Islam […] Warum tragen Musliminnen ein Kopftuch oder einen Schleier?“
    Quelle: http://muslimatluebeck.jimdo.com/die-frau-im-islam/hijab-die-bedeckung-der-frau/

    Ein sehr langer und interessanter Text, den ich Ihnen und den anderen „Kombattanten“ hier bei Bronski sehr anempfehle.

  23. Hallo, Frau Samman,

    ich habe eher Probleme mit Ihrer Perspektive (und damit auch der Perspektive anderer Autoren hier). Sie argumentieren, dass Musliminnen „vielleicht auch andere Vorstellungen von Freiheit“ haben:

    “ … fühlen sie sich durch ein Kopftuch geschützt, ‚unsichtbar‘ und eben dadurch freier.“

    [Dies bestätigt übrigens auch die Studie „Muslimisches Leben in Deutschland“ im Auftrag der Deutschen Islam Konferenz (Juni 2009): 43 Prozent der Frauen, die Kopftuch tragen, sagen „Vermittelt mir Sicherheit“, 15 Prozent sehen das Kopftuch als „Schutz vor Belästigungen von Männern“. „Die Entscheidung, das Kopftuch zu tragen, ist in diesen Fällen zwar eigenmotiviert, allerdings vor dem Hintergrund, dass Belästigungen, Beleidigungen bzw. die Verletzung der persönlichen Integrität antizipiert werden“, heißt es dazu wortwörtlich in der Studie. Dominant ist ansonsten nicht überraschend das Motiv „Aus religiöser Pflicht“, 21 Prozent der Kopftuchträgerinnen verweisen auf „Tradition“, nur jeweils kleine Minderheiten unter 7 Prozent auf Erwartungen des Partners, der Familie, der Umwelt /Mehrfachnennungen möglich.]

    Stimmt schon, es geht um eine bestimmte Vorstellung von Freiheit, dabei ist aber auch zu fragen, welche potenziellen Folgen diese Vorstellung für andere Gruppen, hier: Männer und Schüler/innen, hat.

    Sich als Frau „geschützt“ und „unsichtbar“ fühlen zu wollen, um in Ihren Worten zu bleiben, entspricht nach meinem Empfinden nicht dem in Deutschland vorherrschenden Frauenbild, und ich rede wohl bemerkt nicht vom feministischen, sondern vom „normalen“. Wir kreieren eine Frauenquote (wie immer man die bewertet), damit die Damenwelt in Aufsichtsräten und der Wirtschaft sichtbar ist, nicht nur junge Frauen kleiden sich „modisch“ und schick, auch um zu gefallen – und andere Frauen wollen „sich verstecken“.

    Wovor wollen sich Musliminnen „geschützt“ sehen? Doch wohl vor den Blicken der Männer bzw., siehe oben, Belästigungen durch diese? Dies deutet auf ein Männerbild hin, welches viele Bürger/innen hierzulande wohl als problematisch ansehen dürften.

    Und nun zum Kopftuch in der Schule: Ich gestehe, ich bin bei diesem Thema hin- und hergerissen. Aber: Hätte ich dort noch Kinder, wünschte ich mir keine Lehrerin, die, defensiv, angibt, sich „geschützt“ und „unsichtbar“ fühlen zu wollen, als pädagogisches Vorbild für meine Tochter oder meinen Sohn.

    Wenn ich mich (vor Männern) schützen will und durch Kopfbekleidung „unsichtbar“ sein, ist das eine für das gesellschaftliche Leben relevante Aussage und hat nicht nur mit individuellem modischen Geschmack (Kopftuch oder Baskenmütze) zu tun.

  24. @ BvG: Das Problem ist ja leider, dass es genau die TrägerInnen dieser besonderen, einer Religionsgruppe zugehörigen Kleidung selbst sind, die nach außen demonstrieren wollen, dass sie anders (meistens moralisch wertvoller) als die Normalbürger sind. Eine Kopftuchträgerin vermittelt sehr dezidiert ihre Einstellung zum Geschlechterverhältnis, das ist doch der Zweck ihrer Bekleidung. Ohne dieses deutliche Bekenntnis nach außen käme die Mehrheitsgesellschaft doch gar nicht auf die Idee, einem bestimmten Kleidungsstück eine bestimmte Bedeutung beizumessen. Diese Information stammt doch von den Bekennenden selbst!
    @ Gerhard Sturm # 14: Ein Uniformzwang löst das Problem leider nicht. Sie wissen sicher, dass es z. B. in Großbritannien Polizisten, die der Gruppe der Sikhs angehören, erlaubt ist, zur Uniform einen Turban zu tragen.

  25. @Brigitte Ernst #26
    Bei Polizisten wird eine Kopfbedeckung gegen eine andere ausgetauscht.
    Vor einiger Zeit war es noch eine Sache der Höflichkeit beim betreten eines Raumes die Kopfbedeckung abzunehmen. Heutzutage züchtet man selbst beim Essen im Restaurant unter der Kopfbedeckung Läuse. Wie weit muss die Temperatur in einem Raum erhöht werden bis jeder seine, wie auch immer geartete, Kopfbedeckung freiwillig abnimmt?

  26. @Brigitte Ernst #26

    Andersherum wird ein Schuh draus:

    Man muß sich weigern, diesen Kleidungsbekenntniscode zu akzeptieren. Ich habe auch keine Veranlassung, diese Subkulturen auswendig zu lernen und mir einen Verhaltenskodex vorschreiben zu lassen. Wer von mir erwartet, daß ich ihn in einer bestimmten Weise behandele, der muß mir das sagen; auf Stofffetzen, Fähnchen oder aufgenähte Brandzeichen reagiere ich nicht.

    Das Thema ist Gedankenkontrolle.
    Ich kontrolliere meine und andererleuts Gedanken lieber selbst. Der massenhafte und machtgesteuerte Bekenntiskram kann mir gestohlen bleiben. Ich weiß selbst zu beurteilen, wer ein guter Mensch ist. Da braucht es keine Embleme, Flaggen oder Tücher.

  27. @Brigitte Ernst

    Vielleicht ist das Grundproblem dieses:

    Wir lassen uns von irgendwelchen „Anführern“ das Urteil aus der Hand nehmen, wer ein guter Mensch ist und woran man ihn erkennt.

    Wir sollten deutlich machen, daß wir dazu keine Anführer brauchen.

  28. Hallo Mister BvG,

    die von mir bereits früher im „Käse-Thread“ (Ganz schöner Käse!) herausgestellten Indianer und Ureinwohner Nordamerikas pflegten zu sagen:
    Urteile über niemanden, bevor du nicht einige Monde in seinen Mokassins gelaufen bist.

    Dem schließe ich mich erneut vorbehaltlos an und auch das war schließlich darunter zu verstehen:
    Tschüss, I do it my way …….. Bloxxit

    Dieses Mal würden Sie sicher keinem Indianer antworten wollen:
    „Sie haben die ICD-10 – Kriterien nicht anzuwenden, wenn Sie kein behandelnder Therapeut sind.“
    Denn damals gab es ja noch keine „ICD-10 – Kriterien“, aber bereits Indianer, die sich aber nicht „behandelnde(r) Therapeut(en)“ nannten ……

  29. Ganz interessant wird es werden, wenn sich kleine Jungs, die im Unterricht beigebracht bekommen haben, es gäbe kein festgelegtes Geschlecht, ausschlaggebend sei, wie man sich fühle (Dogma des Gender Mainstreaming), sich als Mädchen fühlen und von ihrer verschleierten Lehrerin so beeindruckt sind, dass sie auch gerne das Kopftuch tragen möchten. Dann wird die Schule richtig bunt.

  30. @ BvG
    Ich habe doch nur dargestellt, wie sich die Träger von „bekennender“ Kleidung selbst sehen, nicht, dass ich als Außenstehende sie deshalb für bessere Menschen halte.
    Ansonsten verweise ich auf meine Äußerungen in # 6 und schließe mich den Ausführungen von eh, # 25 an. Auch ich würde es nicht begrüßen, wenn meinen Sohn oder meine Tochter von einer Kopftuchträgerin unterrichtet würde.

  31. Ich stelle mir heute – am Sonntag – folgendes Szenario für den Kunst-Leistungskurs am Montag-Morgen um 11 Uhr vor:

    Vorne am Pult steht eine muslimische Kunst-Studienreferendarin mit Kopftuch. Hinten sitzen einige männliche Teilnehmer, grienend mit Kopftüchern auf den glattrasierten Schädeln.
    Daneben andere mit rotem Irokesenschnitt neben gepiercten Gothics. Vorne sitzen zwei Mädchen, mit prallen T-Shirts und Miniröcken neben zwei anderen mit Köpftüchern und langen Umhängen. Thema der Stunde: Warum lächelt Mona Lisa? Die Mona Lisa – Gemälde von Leonardo Da Vinci im Pariser Louvre. Powerpoint – Präsentation. Die muslimische Kunst-Studienreferendarin mit Kopftuch zeigt ein Photo der Mona Lisa. Einer der männlichen Schüler mit einem Kopfruch auf seinem glattrasierten Schädel geht zur Leinwand nach vorne, nimmt sein Kopftuch ab und hält es dem Bild so hin, als würde nun die Mona Lisa das Kopftuch aufhaben. Dann ruft er laut: „Darum lächelt die alte Tusse so geil!“
    Das war dann noch der totale Brüller am Morgen und danach war auch wieder richtig Stimmung im Klassenzimmer bei der muslimischen Kunst-Studienreferendarin mit Kopftuch ………

  32. Ich erinnere mich gut an die Äusserung eines Freundes, den eine Bekannte auf seine Glatze ansprach:
    „Na, nun auch unter die Skinheads geraten?“
    „Nein“,sagte er,“ich habe Krebs.“

    Soviel zu Äusserlichkeiten.

  33. @ 34 BvG
    Damit ist nun geklärt, wie Sie zu „Äusserlichkeiten“ stehen, verehrter BvG, aber wie haben Sie sich das andere vorgestellt?

    Zitat aus #22
    „Dies kann aber nur daran geprüft werden, welche Inhalte der Lehrende tatsächlich vermittelt,[…]Es gibt dazu die Fachaufsicht“
    Soll die bei allen Glatzen-Trägern und Kopftuch-Trägern und/oder allen anderen Lehrende(n) regel- und/oder turnus-mäßig, auch verdachts-unabhängig oder verdachts-abhängig tätig werden, also prüfen?

    Zitat aus #28
    „Das Thema ist Gedankenkontrolle. Ich kontrolliere […]andererleuts Gedanken lieber selbst.[…] Ich weiß selbst zu beurteilen, wer ein guter Mensch ist.“
    Das wollen Sie doch sicher auch nicht ganz alleine machen, das macht dann die Fachaufsicht, die Fragen dazu sind oben gestellt.

    In meinem Alter weckt das einige Erinnerungen, werter BvG ……..
    Goethe in Faust 1:
    „Ihr naht euch wieder, schwankende Gestalten, Die früh sich einst dem trüben Blick gezeigt.“
    Schiller im Ring des Polykrates:
    „Hier wendet sich der Gast mit Grausen.“

    GR

  34. @ Günter Rudolphi
    Viel interessanter wäre es doch, wenn die Kunstlehrerin mit Kopftuch mit den Schülern die nackte Maja von Goya behandeln würde. Oder darf sie aus Gewissensgründen Nackte im Unterricht gar nicht zeigen?

  35. @ Brigitte Ernst
    Egon Schiele(*) und seine Bilder stehen bei der Muslimin mit Kopftuch vermutlich auch auf dem Index, Pablo Picasso war doch auch kein Waisenknabe …..

    (*) Ein Maler und aus Österreich, das muß erneut böse enden …..

  36. @BvG 34: Das ist jetzt aber ein arg unfairer Vergleich, finde ich. Mit Krankheiten oder auch naturbedingtem Aussehen (ich denke jetzt an Männer, die manchmal schon mit 35 kaum noch Haare auf dem Kopf haben) sind keine ideologischen Gedankengebäude, Frauen-, Männerrollen-Bilder verbunden. Zudem reden wir hier nicht primär über Äußerlichkeiten an sich, sondern über die politische/religiöse/kulturelle Botschaft, potenziell auch gewollte oder implizite Missionierung, die mit gewissen Äußerlichkeiten in einem bestimmten Lebenszusammenhang ausgedrückt werden kann/soll. Wenn Oma sich beim Blumengießen ein Kopftuch aufsetzt, weil der Wind so bös weht, würde das hier vermutlich nicht zum politischen Thema werden.

    Im Übrigen, das muss mal gesagt werden, glaube ich nicht, dass irgendjemand hier keine Empathie für die betroffenen Frauen hegt. Es ist mit Sicherheit sehr, sehr schwer, in eine fremde Kultur hineinzugeraten, bei der Dinge nicht mehr selbstverständlich sind, die es in der früheren Heimat waren! Aber man muss m.E. auch schweren Herzens bereit sein, freiwillig, eigene Veränderungen in Kauf zu nehmen, wenn man in andere Lebenszusammenhänge gerät. Und das Kopftuch ist nicht der Inbegriff des Glaubens, so wenig wie jeder gläubige Christ, den ich kenne, ein Kreuz um den Hals trägt.

  37. Heute kommt in 3 SAT um 20,15 die Sendung Glaube A – Z; Doku, sie könnte zur Diskussion passen.

  38. Die sog. „Linke“ will doch „progressiv“ sein und holt sich mit dem Islam die (gesellschafts)politische Reaktion wieder ins Haus.

    Wer vom Sperrmüll sich eine alte Jacke aus dem vorigen Jahrhundert mit Motten in den Kleiderschrank hängt, der hat doch auch oft nur kurze Freude an dem vermeintlich guten Stück. Danach hat er oft totales Chaos im ganzen Kleiderschrank.

    Der Friede sei mit Euch und Eurem Kleiderschrank.

    (übrigens, ich habe keine Website)

  39. Die bisher geposteten Beiträge zeigen, dass mancher derer, die im Thread „So ein Käse“ gegen die vermeintlich zwangsläufige religiöse Relativierung der säkularen Grundrechte gewettert haben, selber die Grundrechte ihrer antireligiösen Ideologie unterordnen. Das Grundrecht auf Religionsfreiheit, auf das sich das neue Kopftuchurteil des Bundesverfassungsgerichts stützt, ist keineswegs auf die private Religionsausübung beschränkt, wie es Napez mit seinem absurden „Penisvergleich“ (# 7) suggeriert. Unter Verfassungsrechtlern ist unstrittig, dass das Grundgesetz auch die öffentliche Bekundung der Religion schützt. Genauso unstrittig ist es, dass den Religionsgemeinschaften wie anderen Interessensvertretungen das Recht an der Mitwirkung an der Meinungsbildung in der Gesellschaft zusteht. Eine Verbannung der Religion aus der Öffentlichkeit oder der Gesellschaft wäre ein Verstoß gegen die vom Grundgesetz garantierten Grundrechte, die auch durch den Gesetzgeber nicht abgeschafft werden dürfen.

    Eine „Trennung von Staat und Kirche / Religionsgemeinschaften“ ist keinesfalls „verfassungsrechtlich gebotenen“, wie Klaus Philipp Mertens in dem von Bronski zitierten Leserbrief unter Berufung auf „GG Artikel 140 als Fortschreibung der Weimarer Reichsverfassung“ meint. Der zitierte Artikel legt lediglich fest, dass es keine Staatskirche gibt. Wie das Verhältnisse von Staat und Religionsgemeinschaften gestaltet wird (zum Beispiel in Hinblick auf den schulischen Religionsunterricht), ist weitgehend eine politische Entscheidung, für die das Grundgesetz einen erheblichen Spielraum einräumt.

    Aus der positiven und negativen Religionsfreiheit ergibt sich allerdings die Neutralitätspflicht des Staates, auch das ist unstrittig. Nur über das Spannungsverhältnis des Rechts auf freie Religionsausübung der (kopftuchtragenden) Lehrerinnen und dem Recht der Schüler bzw. deren Eltern auf Achtung der staatlichen Neutralität in der Schule hatte das Verfassungsgericht zu entscheiden. Mit der sehr differenzierten Argumentation der Richter setzen sich leider die hier geposteten Beiträge mit ihrer überwiegend offen antireligiösen und mehr oder weniger versteckten antiislamischen Rhetorik kaum auseinander.

    Bei beiden Klägerinnen handelt es sich um deutsche Staatsbürger, die in Deutschland geboren oder aufgewachsen sind und hier ihr Lehrerstudium absolviert haben. Sie sind keineswegs, wie eh (# 38) vermutet, „in eine fremde Kultur“ hineingeraten. Ihr schulöffentliches Religionsbekenntnis beschränkte sich auf das Kopftuch. (Religiöse) Handlungen oder Einflussnahmen auf die Schüler, die den Schulfrieden gestört hätten, wurden ihnen nicht vorgehalten. Insbesondere ist nicht erkennbar, dass sie die Gleichheit der Geschlechter in Frage gestellt oder gar eine Unterordnung der Frauen unter Männer vertreten hätten.

    Sehr klar ist in dem Urteil begründet, dass für die Bewertung der betroffenen Lehrerinnen ihr eigenes Verständnis ihrer Religion entscheidend ist, nicht irgendwelche Fremdzuschreibungen, wie sie hier von mehreren Blogteilnehmerinnen und -teilnehmern vorgenommen werde. Besonders perfide ist dabei Günter Rudolphi (# 24), der für die von einer Gruppierung aus dem Umfeld des Salafisten Pierre Vogel stammende Interpretation des Kopftuchs alle muslimischen Frauen verantwortlich macht.

    Unverständlich bleibt mir auch, dass eine bekennende Feministin wie Brigitte Ernst meint, Emanzipation durch Fremdbestimmung erreichen zu wollen. Es erstaunt mich auch die Selbstsicherheit, die Motivation der kopftuchtragenden Frauen so genau zu kennen. Ich zweifle daran, dass Sie, Frau Ernst, das Gespräch mit diesen Frauen gesucht haben oder sich mit ihren publizierten Positionen wirklich auseinandergesetzt haben. Dass (alle) diese Frauen mit dem Kopftuch ihre moralische Überlegenheit signalisieren, ist wiederum eine Fremdzuschreibung, die ich aus meinen Kontakten mit Muslimen beiderlei Geschlechts nicht bestätigen kann. Hingegen sind mir einige Lehrerinnen bekannt, die durchaus deutlich machen, dass sie sich dank ihrer feministischen oder ökologischen Haltung für moralisch überlegen halten – was ich allerdings nie allen feministisch oder ökologisch Engagierten ankreiden würde.

  40. @eh #38
    „Mit Krankheiten oder auch naturbedingtem Aussehen … sind keine ideologischen Gedankengebäude, Frauen-, Männerrollen-Bilder verbunden.“

    Natürlich nicht. Genau darauf will ich hinaus. Mit keinem Aussehen und keinem Kleidungsstück sind Gedankengebäude verbunden, diese werden absichtlich und mit Kalkül damit in Verbindung gebracht. Der Rest der Welt wird dann gezwungen, diese Gedankenverbindung zu übernehmen und Vorurteile zu verinnerlichen. Sie werden zu Herrschaftszeichen gemacht. Wie man mit Herrschaftszeichen umgehen kann, das lehrt der Wilhelm Tell.

    Ich verkürze: Mit demselben Recht, mit dem irgendwelche Selbsternannten sich herausnehmen, Kleidung oder Aussehen mit „Bedeutung“ zu versehen, nehme ich mir heraus, den Ursprung in Anspruch zu nehmen, nämlich, daß Kleidung keine „Bedeutung“ hat, sondern nur eine Funktion.

  41. zu 10 BvG

    „Niemandem steht es zu, das Bekennntis eines Menschen zu bewerten, zu prüfen oder auch nur zu kommentieren.“

    Gilt das z.B. auch für die Menschen, die Kämpfer des IS sind? Manche Ihrer Aussagen muten schon recht eigenartig und sehr abgehoben an.

  42. Die größte multikulturelle Einrichtung in unserem Land ist die Schule. Wer nicht in der Lage ist seine Religiösen Symbole jedweder Art vor dem betreten des Klassenzimmers abzulegen, egal ob in konfessionellen oder staatlichen Schulen, hat als Lehrkraft seinen Beruf verfehlt. Durch unüberlegtes Handeln und (religiöser) Sturheit werden Kinder und Jugendliche wohl kaum lernen mit ihren Mitschülerinnen und Mitschülern, auch als Erwachsene, frei von Vorurteilen zusammenleben. Es ist nichts dagegen zu sagen, wenn Mitbürger ihre religiöse Einstellung mit Kleidung und Schmuck auf der Straße mit sich herumtragen, es macht die Straßen schön Bunt. Wer aber meint er müsste auf Biegen und Brechen ein Recht auf religiöse Symbole in jeder (staatlichen) Einrichtung durchsetzen dem ist wohl eher der Versand im A.. äh Hinterteil eingefroren. Als Beispiel für Multikulti sind solche „Mitbürger“ jedenfalls ungeeignet.
    Über das ergangene Gerichtsurteil gebe ich lieber keinen Kommentar ab.

  43. @ JaM (#41)
    „Besonders perfide ist dabei Günter Rudolphi (# 24), der für die von einer Gruppierung aus dem Umfeld des Salafisten Pierre Vogel stammende Interpretation des Kopftuchs alle muslimischen Frauen verantwortlich macht.“

    Ihr alter Fehler schon wieder, verehrter JaM, aus meiner Empfehlung für das Lesen eines langen Textes meine eigene inhaltliche Übereinstimmung mit den Aussagen und Tendenzen des Textes da hinein zu konstruieren.

    Ich empfehle Ihnen z.B. auch „Das Kapital“(1) von Karl Marx und „Das Rote Buch“(2) von Mao Tsetung zu lesen, aber doch nur um deren Positionen b e s s e r kennen zu lernen.

    (1)Das Kapital Band I:
    http://www.mlwerke.de/me/me23/me23_000.htm

    (2)Worte der Vorsitzenden Mao Tsetung:
    http://infopartisan.net/archive/maowerke/Mao_Worte_des_Vorsitzenden.htm

  44. @ runeB # 43
    Unterstellen Sie allen kopftuchtragenden Frauen die Nähe zum IS?

    @ Gerhard Sturm # 44
    Haben Sie das Urteil, dass Sie nicht kommentieren möchten, überhaupt gelesen? Das Gericht stellt klar:
    „Das Einbringen religiöser oder weltanschaulicher Bezüge in Schule und Unterricht durch pädagogisches Personal kann den in Neutralität zu erfüllenden staatlichen Erziehungsauftrag, das elterliche Erziehungsrecht und die negative Glaubensfreiheit der Schüler beeinträchtigen. Es eröffnet zumindest die Möglichkeit einer Beeinflussung der Schulkinder sowie von Konflikten mit Eltern, was zu einer Störung des Schulfriedens führen und die Erfüllung des Erziehungsauftrags der Schule gefährden kann. Auch die religiös motivierte und als Kundgabe einer Glaubensüberzeugung interpretierbare Bekleidung von Lehrkräften kann diese Wirkungen haben (vgl. BVerfGE 108, 282 ). Allerdings kommt keiner der gegenläufigen verfassungsrechtlich verankerten Positionen ein solches Gewicht zu, als dass bereits die abstrakte Gefahr ihrer Beeinträchtigung ein Verbot zu rechtfertigen vermöchte, wenn auf der anderen Seite das Tragen religiös konnotierter Bekleidung oder Symbole nachvollziehbar auf ein als imperativ verstandenes religiöses Gebot zurückzuführen ist.“

    „Zwar trifft die für das Tragen eines islamischen Kopftuchs in der Schule in Anspruch genommene Glaubensfreiheit der Lehrerin auf die negative Glaubensfreiheit der Schülerinnen und Schüler (vgl. BVerfGE 108, 282 ). Doch ist das Tragen eines islamischen Kopftuchs, einer vergleichbaren Kopf- und Halsbedeckung oder sonst religiös konnotierten Bekleidung nicht von vornherein dazu angetan, die negative Glaubens- und Bekenntnisfreiheit der Schülerinnen und Schüler zu beeinträchtigen. Solange die Lehrkräfte, die nur ein solches äußeres Erscheinungsbild an den Tag legen, nicht verbal für ihre Position oder für ihren Glauben werben und die Schülerinnen und Schüler über ihr Auftreten hinausgehend zu beeinflussen versuchen, wird deren negative Glaubensfreiheit grundsätzlich nicht beeinträchtigt. Die Schülerinnen und Schüler werden lediglich mit der ausgeübten positiven Glaubensfreiheit der Lehrkräfte in Form einer glaubensgemäßen Bekleidung konfrontiert, was im Übrigen durch das Auftreten anderer Lehrkräfte mit anderem Glauben oder anderer Weltanschauung in aller Regel relativiert und ausgeglichen wird. Insofern spiegelt sich in der bekenntnisoffenen Gemeinschaftsschule die religiös-pluralistische Gesellschaft wider.“

  45. @ JaM # 46
    Nach einer weinseligen Diskussion am letzten Wochenende haben wir am nächsten Tag zumindest einen Teil des Urteils gelesen(der von Ihnen angeführte Teil war dabei). Das Ergebnis war # 44.

  46. # 41 JaM
    Mit den klagenden Musliminnen habe ich mich natürlich nicht unterhalten, meine Kenntnis über das Frauenbild, das hinter dem Tragen eines Kopftuchs steht, habe ich aus langen Gesprächen mit einer zum Islam übergetretenen Bekannten gewonnen, die natürlich guten Einblick in das Zusammenleben der Geschlechter in ihrer Religionsgemeinschaft hatte, in der für Frauen das Tragen eines Kopftuchs üblich ist. Durch sie habe ich auch Männer kennengelernt, die Frauen grundsätzlich nicht die Hand geben. Meine Bekannte selbst veranstaltete Fahrten eigens für Gruppen von Mädchen, denen von zu Hause die Teilnahme an gemischtgeschlechtlichen Klassenfahrten verboten wurde. Und man glaube nicht, solche Eltern verfügten nicht über Mittel, die Teilnahmepflicht an Klassenfahrten zu unterlaufen. Dann wird die Tochter im Ernstfall halt im richtigen Moment krank. Mit ähnlichen Tricks kann man übrigens auch den Schwimmunterricht umgehen.
    Vielleicht verstehen Sie jetzt, weshalb ich eine Frau aus einem solchen Umfeld nicht als Lehrerin an einer staatlichen Schule sehen möchte. Es geht mir nicht um „Emanzipation durch Fremdbestimmung“, wie sie mir unterstellen, sondern darum, dass Mädchen, die durch ihr Elternhaus und ihre Religionsgemeinde schon fremdbestimmt genug sind, diesem frauenfeindlichen Einfluss wenigstens in der Schule für ein paar Stunden entrinnen können.

  47. @ JaM #46
    Wie wird mutmaßlich die Praxis in den Schulen in Zukunft aussehen, wenn eine Lehrerin das Kopftuch in der Schule trägt?

    Einige Schüler m/w und einige Eltern werden sich die Dame und ihren Unterricht in Zukunft etwas genauer ansehen. Beim nächsten Elternabend wird sie dann hoffentlich auch eingeladen werden und dann kann sie ja ihr Unterrichtskonzept den Eltern erklären und die werden vermutlich auch nach dem Kopftuch fragen.
    Das wird sicher wieder einmal ein sehr interessanter Elternabend werden, da wette ich mit Ihnen, daß das so kommen wird. Da kommt vermutlich dann alles an Kontroversen hoch, so wie auch hier im Bronski-Blog. Das stärkt den Schulfrieden?

    Das hat das BVerfG einfach prima gemacht. Chapeau ……

  48. @runeB #43
    @JaM

    @runeB
    Selbstverständlich trifft das auf jeden Menschen zu.
    Aber Sie vertauschen Ursache und Wirkung. Wenn jeder meinem Satz folgte, gäbe es keinen IS, hätte es keine Kreuzzüge gegeben und auch keine Judenverfolgung. Die Täter nehmen sich heraus, Bekenntnisse zu prüfen.

    Es ist nicht das Bekenntnis oder der Glaube zu bewerten, sondern die Taten.
    Das Bekenntnis und der Glaube sind frei, nicht aber die Taten, die aus diesen abgeleitet werden.

    @JaM#46

    Es wird in dem Thema mal wieder eine „Grundsatzhysterie“ angezettelt, die überhaupt nicht zu rechtfertigen ist. Jeder Mensch darf seinen Glauben nach aussen darstellen und Einfluss ausüben, aber jeder andere Mensch darf dasselbe auch tun und darf sich gegen andere abgrenzen.
    Zur Freiheit des gelebten Bekenntnisses gehört auch die Freiheit des anderen gelebten Bekenntnisses und auch die Freiheit des gelebten Nichtbekenntnisses.

    Letztlich geht es auch um eine innere Intoleranz, nämlich den Widerstand gegen die Kompromißlosigkeit, das eigene Bekenntnis angeblich nicht leben zu können, wenn es andere Bekenntnisse daneben gibt.

    Die Forderung: „Du sollst keine anderen Götter neben mir haben.“ beinhaltet ein „Du“, kein „Niemand“.

    Eigentlich ist es ein Zeichen von Glaubenschwäche,wenn man erwartet oder daraufhin zielt, daß alle denselben Glauben teilen.

  49. Ich versuche gerade, mir vorzustellen, was geschehen könnte, wenn eine Lehrerin in der Burka vor der Schülerschaft erscheint.

    Wie hoch wäre der Anteil der Beschulten, die sagen, ist mir wurscht, das Fach ist sowieso scheiße, oder derjenigen, die den Schulfrieden massiv gestört sehen, abschließend vereint mit dem noch unschlüssigen Rest, der sagt, schaun wir mal?

  50. T-Shirts mit Charlie-Hebdo-Aufdrucken vorne auf der Brust und Lehrerinnen mit Kopftüchern gehören also dazu. Che-Mützen und Che-T-Shirts ebenso und Bomberjacken und Lonsdale-Produkte und 88-T-Shirts und Nagelstiefel. („Insofern spiegelt sich in der bekenntnisoffenen Gemeinschaftsschule die religiös-pluralistische Gesellschaft wider.“)

    Gut zu wissen, werden jetzt sicher einige sagen…….

  51. #42 BvG: „Mit keinem Aussehen und keinem Kleidungsstück sind Gedankengebäude verbunden, diese werden absichtlich und mit Kalkül damit in Verbindung gebracht. Der Rest der Welt wird dann gezwungen, diese Gedankenverbindung zu übernehmen und Vorurteile zu verinnerlichen. Sie werden zu Herrschaftszeichen gemacht … “

    Das ist mir persönlich ein bisschen zu rigoros, wobei wir hier jetzt keine Abhandlungen darüber verfassen können, was „Funktion“, was „Bedeutung“ meint, die Gleichung „Bedeutung = mit Gedankengebäuden verbunden“ ist aber schon einigermaßen griffig. Dann fragt sich jetzt, warum sich manche Sozialdemokraten so gern einen roten Schal oder eine rote Krawatte um den Hals legen, die 68er früher gerne (Militär-)Parka und längere Haare trugen, Mönche und Nonnen eine einheitliche Ordenskleidung haben, Trauer durch besondere Kleidung und vor allem (je nach Kulturkreis unterschiedliche) Farbe signalisiert wird, das alle geht m.E. über reine Funktion hinaus.

    Unter Funktion eines Kopftuchs würde ich fassen: Schutz vor der Witterung (Kälte, Hitze, Wind), hygienische Gründen (in Küchen und Krankenhäusern)/Arbeitsschutz, modisches Accessoire. Religiöse/kulturelle Begründungen wären für mich „Bedeutungen“ in dem Sinn, dass mit dem fraglichen Gegenstand ein Gedankengebäude verknüpft ist und eine Gruppenzugehörigkeit inklusive bestimmter Einstellungen zum Ausdruck kommt – aus der Sicht des Trägers, aus der Sicht der Umwelt oder aus beider Sicht. Mit dem Risiko, leider, dass die Umwelt etwas in Gegenstände hinein-interpretiert, das der Besitzer nicht gar sagen wollte. Dass diese Bedeutungen dem Stück Stoff nicht immanent innewohnen (falls Sie das meinten) und zeit- sowie orts- und kultur-abhängig sind, ja, das ist unbestreitbar. Die Blumen gießende Oma im kühlen Sommerwind und die muslimische Lehrerin in der Schule lösen mit dem gleichen Kleidungsstück bei Teilen ihrer Umgebung mutmaßlich andere Gedanken aus und tragen ihr Kopftuch auch aus verschiedenen Gründen. Und den Camouflage-Parka gibt es heutzutage mit schicker Fellkapuze (hoffentlich kein echtes Fell) als modische Damenbekleidung, die nichts mit einer Studenten- oder Bürgerrechtsbewegung zu tun hat.

  52. Nachtrag: Eine weitere Konvertitin und Kopftuchträgerin, die ich kennen gelernt habe, ist wegen ihres Mannes zum Islam übergetreten.
    Er hätte sie sonst nicht geheiratet, weil es einem gläubigen Moslem/einer Muslimin nicht möglich ist, eine für ihn/sie gültige Ehe mit einer/m „Ungläubigen“ einzugehen. Wobei man sagen muss, dass weibliche Konvertiten da mit dem Kopftuch noch gut bedient sind, während Männer sich beim Übertritt natürlich beschneiden lassen müssen.
    Entsprechendes bringt heutzutage ja nicht einmal mehr die katholische Kirche!

  53. @ BvG # 50

    „Zur Freiheit des gelebten Bekenntnisses gehört auch die Freiheit des anderen gelebten Bekenntnisses und auch die Freiheit des gelebten Nichtbekenntnisses.“

    Diesem Satz stimme ich 100 % zu. Eine kpftuchtragende Lehrerin ist aber kein Widerspruch dazu.

  54. @ Brigitte Ernst # 54

    „Entsprechendes bringt heutzutage ja nicht einmal mehr die katholische Kirche!“

    Dann nennen Sie mir eine katholische oder evangelische Gemeinde, in der die kirchliche Heirat eines christlich/muslimischen Paars möglich wäre.

    Gemischtreligiöse (zivile) Ehen (ohne Konversion zum Islam) kommen in der muslimischen Community immer häufiger vor und sind längst nicht ein Tabuwie noch vor einigen Jahren.

  55. @ Günter Rudolphi

    # 45
    Dass Sie die Meinung der Anhängerschaft von Pierre Vogel teilen, lässt sich meinem Post # 41 nicht entnehmen. Meine Kritik richtet sich dagegen, dass Sie den Eindruck erwecken, als ob die verlinkte Position zum Kopftuch allgemeingültig für alle muslimischen Kopftuchträgerinnen wäre. Das ist genauso perfide wie wenn man allen Kapitalismuskritikern ein gebrochenes Verhältnis zur Gewaltlosigkeit unterstellen würde, nur weil einige Militante bei der Frankfurter Demo brutal die Polizei angegriffen hatten.

    # 49
    Mir ist nicht bekannt, dass jemals bei einem Elternabend das pädagogische Konzept einer Lehrerin hinterfragt wurde, nur weil ihr politisches oder weltanschauliches Bekenntnis (z.B. durch seine Aktivität in politischen Parteien, Kirchengemeinden oder Bürgerinitiativen) bekannt wurde. Warum sollte es bei muslimischen Lehrerinnen anders sein? Kopftuchtragende muslimischen Lehrkräfte gibt es bereits länger als Referendarinen in allen Bundesländern und als angestellte oder verbeamtete Lehrerinnen in mehreren Bundesländern, ohne dass bisher über nennenswerte Konflikte mit Schülern und Eltern berichtet wurde.

  56. Das wirklich Wichtige an dem Urteil ist, dass die rechtliche Privilegierung christlich-jüdischer Werte (Urteil Rn. 124) für verfassungswidrig erklärt wurde und die Gleichbehandlung aller Weltanschauungen somit festgeschrieben ist. Damit ist es nun unmöglich, rechtliche Normen aus einer Religion oder überhaupt religiös abzuleiten. Jede Norm ist von nun an ausschließlich aus der menschenwürdebasierten, verfassungsrechtlichen Argumentation ableitbar. Dem Mythos, dass unsere Verfassung mit der christlichen Religion praktisch identisch ist, wurde die Grundlage entzogen.

    Interessant ist dann auch die Reaktion bspw. von Hans Michael Heinig, der sagt: „Es ist widersprüchlich, wenn das Kreuz auf Wunsch von Schülern und Eltern zu weichen hat, aber das Kopftuch nicht“ und der damit – als Christ und Jurist eine bewusste Täuschung vornimmt. Mein Kommentar auf Focus http://www.focus.de/politik/deutschland/heinig-etabliert-selbst-islamische-werte-benachteiligung-christlicher-symbole-kommentar_id_6316494.html Heinig erkennt das Schwinden seiner Macht und möchte die islamkritische Stimmung demagogisch für sich nutzen.

    Was die Kopftucherlaubnis angeht, stimme ich mit JaM – soweit ich sehe – weitgehend überein. „Äußere religiöse Bekundungen durch das pädagogische Personal in der Schule“ können allerdings unter Umständen „untersagt werden“ (Urteil Leitsatz 4, Rn. 128) Die beispielhafte Voraussetzung, wenn „insbesondere von älteren Schülern oder Eltern – über die Frage des richtigen religiösen Verhaltens sehr kontroverse Positionen mit Nachdruck vertreten und in einer Weise in die Schule hineingetragen würden, welche die schulischen Abläufe und die Erfüllung des staatlichen Erziehungsauftrags ernsthaft beeinträchtigte“ könnte allerdings tatsächlich als Radikalisierungslegitimation verstanden werden.

    Grundsätzlich ist für mich ein Christ oder ein Jude nicht besser geeignet, die Menschenrechte zu sichern, als ein Muslim. Bei Lehrern könnte ein entsprechender sokratischer Eid geleistet werden, der alle verfassungsrechtlichen Werte, die erfahrungsgemäß durch ein religiöses Verständnis gefährdet sein könnten, explizit aufnimmt.

    Eine Muslima, die mit wissenschaftlichem Unterricht, bspw. Mathematik oder Physik ihren eigenen Lebensunterhalt verdient, stellt für mich, gemessen an der aktuellen Ausgangslage, auch mit Kopftuch ein emanzipatorisches Vorbild dar. Sollte sie in gesellschaftspolitischen Fächern gegen den geleisteten Eid verstoßen, kann sie entlassen werden, so wie jeder andere Lehrer auch, der dagegen verstößt.

    Urteil zum Kopftuchverbot: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/01/rs20150127_1bvr047110.html
    Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=2320020927105939563
    Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen: http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/Schulgesetz/

  57. Diese muslimischen Ehe-Regeln, die B. Ernst soeben beschrieb, sind noch zu ergänzen um die Verpflichtung, daß die Kinder aus dieser Ehe auch wieder Muslime sind und so erzogen werden müssen. So dehnt sich der Islam aus über das rein biologische der Fortpflanzung. Die Prostitution ist aber auch noch möglich für den Muslim, das nennt sich dann etwas verschämt „Ehe auf Zeit“, die Zeit sind lediglich Stunden. Daß ein Muslim bis zu vier Ehe-Frauen haben darf, kommt hinzu.

  58. @ Brigitte Ernst # 48

    Wie es scheint, haben Sie eher indirekte Kontakte mit einem kleinen, sehr konservativen Teil der muslimischen Community in Deutschland. Wenn Sie allen kopftuchtragenden muslimischen Frauen und Mädchen unterstellen, dieses konservative Frauen- und Familienverständnis zu teilen, dann ignorieren Sie die pluralistische Lebensrealität der Muslime in Deutschland. Sie gestehen diesen Frauen außerdem nicht zu, ihre Einstellungen zum Kopftuch selber zu definieren, die sich – wie Sie in erreichbaren Selbstzeugnissen betroffener Frauen nachlesen können – von der konservativen Position deutlich unterscheiden. Sie betreiben damit eine Fremdbestimmung, die ich von einer Feministin nicht erwarte.

    Frauen, die sich für ein Hochschulstudium und Berufstätigkeit entscheiden, gelten in Allgemeinen als ein Beispiel für selbstbestimmtes, eigenständiges Leben. Warum sollte dies bei kopftuchtragenden muslimischen Frauen anders sein? Für Mädchen aus konservativen muslimischen Familien können solche Lehrerinnen als eine positive Orientierung dienen, dass ein Kopftuch Bildung und Berufstätigkeit nicht ausschließt – beides gute Voraussetzungen für Unabhängigkeit und Eigenständigkeit als Basis der Gleichberechtigung. Muslimische Lehrerinnen, die sich zu ihrer Religion bekennen, haben außerdem gute Voraussetzungen, mögliche Konflikte mit konservativen muslimischen Eltern bei Schulfahrten oder Schwimmunterricht zu lösen (deren Häufigkeit allerdings überschätzt wird).

    Selbstverständlich muss man von einer kopftuchtragender muslimischen Lehrerin verlangen, dass sie andere religiöse oder nicht religiöse Einstellungen als gleichwertig akzeptiert, also auch muslimischen Mädchen ohne Kopftuch positiv gegenübertritt. Das gleichwertige Nebeneinander von Frauen und Mädchen mit und ohne Kopftuch ist allerdings in großen Teilen der muslimischen Gesellschaft in Deutschland bereits üblich. Bei einem kürzlichen Besuch einer relativ konservativen DITIB-Moschee, der vorwiegende Türkischstämmige angehören, wurden die Besuchergruppen von zwei jungen Frauen geführt; eine mit, die andere ohne Kopftuch. Beide wurden also für „würdig“ befunden, die Gemeinde zu repräsentieren.

  59. @eh#53

    Es kommt halt auf die „innere Differenzierungsbereitschaft“ an.

    Das Beispiel von der Blumen gießenden Oma macht schon etwas deutlich: Bei einer Blumen gießenden jungen Frau würde heute vermutlich jeder an eine islamische Frau denken, früher dachte man an Putzfrauen, andere denken dabei vielleicht an Cabrio fahrende Audreys oder Catherines, einfach deshalb, weil die Bilder in die Köpfe gepflanzt wurden.. Gegen die Ausschließlichkeit solcher Bilder versuche ich mich zu wehren, besonders dann, wenn es schematisch wird und Kommunikationsverweigerung eintritt und solche Bilder für nur eine Interpretation „erobert“ werden sollen.

    Anekdote: Ein strammer Sozialdemokrat hat mich mal auf meine langen Haare angesprochen:
    „Die langen Haare sind doch wohl eine politische Aussage…!“ (Er hegte wohl den Verdacht, ich sei so ein unanständiger Grüner…)

    Ich sagte daraufhin: „Nein, das ist bloss keine Frisur.“

  60. @eh

    Nachtrag

    Wo die symbolische Kleidung Schutzräume erbitten soll, wie beispielsweise bei Trauerkleidung, Hochzeitskleidung und verschiedenen Trachten, kann ich die passive Aussage solcher Bekleidungsvorschriften in Maßen akzeptieren, wo aber die Bekleidungsvorschriften in aggressive Zugehörigkeitsrituale oder Zeichen „wahrer“ Bekenntnisse abgleiten, wird es sehr problematisch.
    In jedem Falle würde ich aber erwarten, daß die Freiheit herrscht, sich solchen Bekleidungsvorschriften nicht unterwerfen zu müssen und auch die Toleranz vorhanden ist, Unkenntnis oder individuelle Freiheiten auszuhalten. Es gehört eine Menge an kultureller Bildung dazu, die symbolischen Kleidungen und Trachten zu verstehen, es gehört auch viel Toleranz dazu, den Unverständigen Fehler zu verzeihen.

    Mindestens aber sind Gastfreundschaft und Friedenswillen vonnöten und der Mut Einzelner, sich gegenseitig die Fehler zu erklären.
    Es gilt wohl: Mein Haus, meine Regeln.
    Es gilt aber auch: Mein Gast, mein Langmut.

  61. Zunächst Dank an JaM zur Versachlichung der Diskussion mit den Beiträgen #41 und 46 und die Zitate aus dem BVG-Urteil.

    Zurecht hat Brigitte Ernst bereits in #11 darauf hingewiesen, dass es, betreffend Schule, in erster Linie um staatliche bestimmte Erziehungsziele und um Bildungsinhalte geht. So etwa zu verhindern, dass (so die Erfahrung aus meiner aktiven Zeit) demokratische Erziehungsziele durch antidemokratische Indoktrination in „Koranschulen“, die keinerlei staatlicher Kontrolle unterliegen, konterkariert werden. Die gesamte Kopfdebatte ist demnach weitgehend eine Scheindebatte, sofern sie nicht dazu geeignet ist, dazu in irgendeiner Weise beizutragen.
    Auch erscheint mir die Problematik doch um einiges komplizierter, als dass sie auf der Ebene der Zulässigkeit von „öffentlicher Bekundung der Religion“ abgehandelt werden könnte. Dementsprechend halte ich das Urteil in zweifacher Hinsicht für problematisch.

    1. „Sehr klar ist in dem Urteil begründet, dass für die Bewertung der betroffenen Lehrerinnen ihr eigenes Verständnis ihrer Religion entscheidend ist, nicht irgendwelche Fremdzuschreibungen.“ (#41)
    „…dass bereits die abstrakte Gefahr ihrer Beeinträchtigung ein Verbot zu rechtfertigen vermöchte, wenn auf der anderen Seite das Tragen religiös konnotierter Bekleidung oder Symbole nachvollziehbar auf ein als imperativ verstandenes religiöses Gebot zurückzuführen ist.“ (#46)

    Problematisch ist eine solche Unterwerfung von Religionsverständnis unter eine rein privatistische Auffassung schon im öffentlichen Bereich allgemein, lässt sich damit doch auch jegliche fundamentalistische Interpretation rechtfertigen. Zudem ist Kopftuchgebot „als imperativ verstandenes religiöses Gebot“ nach vielfachem Verständnis gerade nicht direkt aus dem Koran ableitbar.
    Verschärft wird diese Problematik dazu in Hinblick auf die m.E. völlig unzureichend berücksichtigten Bedingungen von Schule.

    2. Lehrkräfte haben im Unterricht nicht nur mit beeinflussbaren minderjährigen Menschen zu tun, die in einem Abhängigkeitsverhältnis zu ihnen stehen. Sie sind darüberhinaus auch Repräsentanten eines staatlichen Erziehungsauftrags, dementsprechend nicht nur in fachlicher Hinsicht der Kontrolle der Schulaufsicht unterworfen, sondern auch in privater Hinsicht zur Berücksichtigung dieser Repräsentationsfunktion angehalten. Verfehlungen werden dementsprechend ggf. auch doppelt, in privatrechtlicher wie in disziplinarrechtlicher Hinsicht geahndet.
    Bez. demokratischer Einstellung ist boße Akzeptanz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung (FDGO) nicht hinreichend. Es wird ein AKTIVES Eintreten für diese verlangt.
    Dies schließt öffentliche Bekundungen, auch religiöser Art, nicht aus, setzt ihnen aber engere Grenzen als bei „Normalbürgern“.
    Beispiel:
    Das öffentliche Bekenntnis z.B. eines Herrn E., in Form eines Autoaufklebers „Atomkraft – nein danke“, war in der Schulöffentlichkeit sehr wohl bekannt. Wenn dennoch weder von Eltern oder Schülern noch von der Direktion jemals meine Bereitschaft und Fähigkeit zu sachbezogenem Unterricht in Frage gestellt wurde, so aus zwei Gründen: Erstens (a) gab es nie den Versuch, dieses „öffentliche Bekenntnis“ in den Klassenraum hineinzutragen. Zweitens (b) gab es, trotz Gelegenheit, keine Beeinflussung von Schülern derart, dass sie sich in ihrer freien Meinungsäußerung beeinträchtigt fühlten. Wobei nicht meine eigene Einstellung, sondern das subjektive Bild von Schülern hierbei maßgebend ist. (Ausdrücklich diskutiert etwa bei einer Unterrichtseinheit „Reden“ nach freier Themenwahl und einer inhaltlich zur Lehrermeinung konträren, mit „sehr gut“ beurteilten Rede.)
    Bezogen auf das Kopftuchurteil heißt dies:
    Zu a. Im vorliegenden Fall bleibt das „öffentliche Religionsbekenntnis“ (anders als beim obigen Beispiel) eben nicht im öffentlichen Raum, sondern wird in den von der Lehrkraft dominierten, nicht öffentlich zugänglichen Klassenraum hineingetragen. Ein privates Religionsverständnis, in offenbarem Gegensatz zum Neutralitätsgebot, wird damit dem staatlichen Erziehungsauftrag übergeordent.
    Zu b. Mögliche Beeinträchtigung der Schüler hängt nicht vom religösen Selbstverständnis der Lehrkraft, sondern von der Schülerwahrnehmung ab, umso mehr als ein Zusammenhang zu fundamentalistischen Einstellungen durchaus möglich und legitim erscheint.

    Fazit:
    „Die Schülerinnen und Schüler werden lediglich mit der ausgeübten positiven Glaubensfreiheit der Lehrkräfte in Form einer glaubensgemäßen Bekleidung konfrontiert, was im Übrigen durch das Auftreten anderer Lehrkräfte mit anderem Glauben oder anderer Weltanschauung in aller Regel relativiert und ausgeglichen wird. Insofern spiegelt sich in der bekenntnisoffenen Gemeinschaftsschule die religiös-pluralistische Gesellschaft wider.“ (#46)
    Diese Auffassung des BVG spiegelt eine sehr idealistische Sicht wider, welche die realen Bedingungen des Schulalltags wenig zu Kenntnis nimmt. Insbesondere ist dem BVG vorzuwerfen, dass es die Bedeutung der Abhängigkeit im Lehrer-Schüler-Verhältnis nicht reflektiert.
    Als sorgfältiger Beobachter des ersten Ludin-Urteils, insbesondere des Ausmaßes der Frau Ludin unterstützenden Organisationen, kommt mir zudem der Verdacht, dass es sich hier sehr wenig um „Religionsfreiheit“ im eigentlichen Sinn handelt, sondern vielmehr um ein Austesten, in welchem Maße sich unter diesem Vorwand Fakten schaffen lassen und – langfristig – ideologische Einflussmöglichkeiten ergeben, völlig unabhängig davon, ob der Verdacht im vorliegenden Fall zutrifft oder nicht.

  62. @ all (JaM: „Unter Verfassungsrechtlern ist unstrittig, dass das Grundgesetz auch die öffentliche Bekundung der Religion schützt. …“)

    Mal ganz, ganz schlicht argumentiert: Es wird viel darüber diskutiert, welche Freiheiten im Einzelnen verfassungsrechtlich geschützt sind, wer was wo warum darf und unter welchen Umständen (Schulfrieden) potenziell nicht.

    Für mich stellt sich daneben aber auch die pragmatische Frage: Muss man, was man darf, auch immer machen, muss man dafür streiten, möglichst viel zu dürfen? Eine Freiheit juristisch eingeräumt zu erhalten, heißt nicht, sie zwangsweise in Anspruch zu nehmen. Ich kenne einige christliche Lehrkräfte, habe Freunde, die kirchennah sind und, wie oben schon erwähnt, dies in ihrem äußeren Erscheinungsbild während der Unterrichtszeit bzw.im Alltag nicht zum Ausdruck bringen, also ihre Religion nicht/wenig öffentlich bekunden. Ja, dies ist deren absolut freie Entscheidung, die sie aber nicht hindert, regelmäßig zu beten oder die Kirche aufzusuchen, in kirchlichen Einrichtungen ehrenamtlich zu arbeiten, also ihren Glauben zu leben.
    Anders gesagt: Wenn ich damit rechnen muss, als Kopftuchträgerin in der Schule Vorbehalten zu begegnen, könnte ich ja auch auf das betreffende Kleidungsstück verzichten (wie wohl die meisten christlichen Lehrkräfte hierzulande kein sichtbares Kettchen mit Kreuz tragen), dies würde meiner Glaubensüberzeugung, nach meinem Verständnis, nicht im Wege stehen. Und zahlreiche Musliminnen tragen ja auch kein Kopftuch.

  63. @ Günter Rudolphi # 59

    „Diese muslimischen Ehe-Regeln, die B. Ernst soeben beschrieb, sind noch zu ergänzen um die Verpflichtung, daß die Kinder aus dieser Ehe auch wieder Muslime sind und so erzogen werden müssen. So dehnt sich der Islam aus über das rein biologische der Fortpflanzung.“

    Auch in diesem Punkt unterscheidet sich der Islam nicht von der katholischen Kirche. Selbst bei einer Ehe mit einem evangelischen Partner muss sich der katholische Ehepartner verpflichten, die Kinder katholisch zu erziehen. Doch wie bei den meisten Mitgliedern der katholischen Kirche weicht auch bei den Muslimen in Deutschland die Lebenswirklichkeit von den religiösen Vorgaben ab. Für mich haben solche Posts (wie die # 17 mit Verweis auf Takiya, was lediglich die Erlaubnis zum Verbergen der eigenen religiösen Identität im Falle einer Lebensgefahr ist) einen bitteren Nachgeschmack einer antiislamischen Propaganda in der Art des PI.

  64. 64 # eh 26. März 2015 14:06 http://frblog.de/kopftuch3/#comment-35066

    eh: „Anders gesagt: Wenn ich damit rechnen muss, als Kopftuchträgerin in der Schule Vorbehalten zu begegnen, könnte ich ja auch auf das betreffende Kleidungsstück verzichten …“

    Dann wäre der Verzicht auf den Vorbehalt einer Bevölkerungsgruppe gegründet. Der Vorbehalt unterliegt aber der Willkür. Willkür ist im Rechtsstaat ausgeschlossen.

  65. @ JaM # 65
    „Auch in diesem Punkt unterscheidet sich der Islam nicht von der katholischen Kirche.“
    Definitiv falsch!

    „Selbst bei einer Ehe mit einem evangelischen Partner muss sich der katholische Ehepartner verpflichten, die Kinder katholisch zu erziehen.“
    Eine Katholikin darf einen evangelischen Mann, der seinen Glauben dabei behalten darf, heiraten, jedoch eine Muslimin nur bei einer Konversion des Mannes zum Islam, nach der immer noch gültigen strikten Auslegung!

    „Doch wie bei den meisten Mitgliedern der katholischen Kirche weicht auch bei den Muslimen in Deutschland die Lebenswirklichkeit von den religiösen Vorgaben ab.“
    Das stimmt aber nur teilweise, wie Sie sicher wissen.

    „Für mich haben solche Posts (wie die # 17 mit Verweis auf Takiya, was lediglich die Erlaubnis zum Verbergen der eigenen religiösen Identität im Falle einer Lebensgefahr ist) einen bitteren Nachgeschmack einer antiislamischen Propaganda in der Art des PI.“
    Weil Sie weder die islamischen Ehegesetze noch die Takiya genau genug kennen, siehe oben, aber ich beschreibe lediglich die Möglichkeiten im Islam, mit PI habe ich überhaupt nichts zu schaffen.
    Ob Sie es glauben, oder nicht. Ich bringe lediglich Fakten, Sie glauben, das ist der Unterschied.

  66. Nachtrag noch: Der Katholizismus erlaubt heutzutage auch in keinem Fall eine Vielehe, aber der Islam noch heutzutage! Das ist auch wieder ein Faktum, verehrter JaM.

  67. @ Werner Engelmann # 63

    Wir sind uns wohl einig, dass es zu den Aufgaben der Schule gehört, Kinder zu mündigen Bürgern einer demokratischen Gesellschaft zu erziehen. Dabei muss sie auch extremistischen Beeinflussungen entgegen treten. Die Schule muss auch Mädchen aus „patriarchalen“ Familien oder Gemeinschaften einen Entfaltungsfreiraum schaffen, der sie befähigt, die frauenfeindlichen Strukturen zu hinterfragen und aus ihnen auszubrechen – insoweit gebe ich auch Brigitte Ernst Recht. Wir sind uns aber nicht ganz einig, wie dies angesichts des fundamentalistischen oder gar dschihadistischen Islams zweckmäßig geschehen soll. Meiner Meinung nach wäre es der falsche Weg, dazu die Religionen aus der Schule zu verbannen. Das mag zu manchmal zu Kontroversen führen, nur machen auch andere Konflikte, denen die Kinder in der Gesellschaft ausgesetzt sind, nicht an der Schulpforte halt.

    Nehmen wir das von Ihnen angesprochene Beispiel der Koranschulen: In ihnen erfahren die Kinder entweder fast nichts über ihre Religion, weil sie lediglich den Koran auf Altarabisch auswendig zu rezitieren lernen, oder, noch schlimmer, werden islamistisch indoktriniert. Ein schulischer bekenntnisorientierter Islamunterricht ist für viele muslimische Eltern eine attraktivere Alternative zu den Koranschulen, wie die bisherigen Schulversuche zeigen. Der Vorteil: Die Unterrichtsinhalte und Curicula (wie beim katholischen, evangelischen oder jüdischen Religionsunterricht) sind mit den Schulbehörden abgestimmt, was extremistische Beeinflussung ausschließt.

    Konkret zu Ihren Einwände gegen das Urteil:

    „Problematisch ist eine solche Unterwerfung von Religionsverständnis unter eine rein privatistische Auffassung …, lässt sich damit doch auch jegliche fundamentalistische Interpretation rechtfertigen.“

    Das problematische ist doch nicht die Auffassung der Verfassungsrichter, dass jedem Bürger auch in der Interpretation seiner Religion Selbstbestimmungsrecht zusteht. Problematisch wäre, wenn der Staat als Träger der öffentlichen Schulen jede religiöse Interpretation dulden müsste. Dies ergibt sich aber aus dem Urteil nicht. Das Gericht stellt nicht in Frage, was Sie unter 2. ausführen: Von einer Lehrkraft ist ein aktives Eintreten für die demokratische Grundordnung zu verlangen. Das Gericht lässt nur den Zirkelschluss nicht zu, dass, weil es nicht verfassungskonforme Interpretationen der Kopftuchpflicht im Islam gibt, alle kopftuchtragenden muslimischen Frauen für den Schuldienst ungeeignet wären. Das Gericht hält einen am Kopftuch festgemachten muslimischen Radikalenerlass nicht für verfassungsmäßig – was ich angesichts der Erfahrung mit dem unseligen Radikalenerlass der 1970er Jahre für richtig halte.

    Bei Ihrem Bespiel eines Atomkraftgegners ist doch nicht der Punkt entscheiden, ob Ihren Schülern Ihre Einstellung aus dem außerschulischen Bereich bekannt war oder ob sie diese in der Schule erfahren haben, sondern dass Sie in ihrem schulischen Wirken und im Unterricht Neutralität gezeigt haben. Aktive Zeichen der Neutralität gegenüber anderen religiösen oder nicht religiösen Einstellungen sind auch von kopftuchtragenden muslimischen Lehrerinnen zu verlangen, sonst sind sie tatsächlich für den Schuldienst ungeeignet. Das BVerfG-Urteil widerspricht dem nicht, es lässt nur nicht das Kopftuch als entscheidendes Kriterium gelten.

  68. @ eh # 64

    Sie argumentieren aus der überheblichen Position der Mehrheitsgesellschaft, wenn sie von einer Minderheit „freiwilligen“ Verzicht auf Teile ihrer Identität erwarten. Würden Sie von einem Schwulen verlangen, seine sexuelle Identität zu verstecken, um nicht in einem homophoben Lehrerkollegium anzuecken?

  69. @ JaM

    Auch die Zeugen Jehovas berufen sich doch auf die Bibel, wie auch andere Gläubige / Christen, also wie auch katholische und evangelische Religiöse.
    Neulich stand vor meiner Türe eine sehr freundliche und nette Dame, die mir erklärte, daß Adam über 900 Jahre alt geworden sei, in der Bibel nach Luther oder in der katholischen Version steht davon nichts, aber auch nichts von den anderen Frauen, mit denen Adam oder Kain sich weiter fortgepflanzt haben, die arme Eva wird doch wohl nicht zusammen mit dem übriggebliebenen Mörder Kain ihres anderen Sohnes Abel dann weiteren inzestuösen Nachwuchs gezeugt haben. Da wäre ja fast schlimmer noch als bei Sodom und Gomorrha …….

    Die einen interpretieren ihre Bücher so, die anderen so, gibt es mehr die einen oder mehr die anderen, mehr solche oder sone?

    Ihr vermuteter Favorit Kerem Adıgüzel ist ja mehr ein Reformer, aber er hat doch nicht das Sagen in der ganzen islamischen Welt, die ja vielfältigst gespalten ist, beginnend mit der Schlacht von Kerbela. Wichtig ist z.B. die Al-Azhar-Universität in Kairo für Sunniten, das ist aber nur ein sunnitisches Zentrum, für Schiiten dagegen ist z.B. Gom und Ruhollah Chomeini wichtig, seine Auffassung zur Takiya (Taqiyya) beschreibt die Wikipedia so: http://de.wikipedia.org/wiki/Ruhollah_Chomeini
    Lesen aber sollten Sie das besser selber, sonst glauben Sie es mir ja vielleicht schon wieder nicht.

  70. @ alle Religiösen, wie @ JaM und andere, auch @ BvG aus gegebenem Anlaß

    Übrigens, bei allen Versuchen einer Diffamierung, wie „islamophob“ oder „antiislamischen Propaganda in der Art des PI“ unter Bezug auf Veröffentlichungen im Internet sind einige Grundsätzlichkeiten zu beachten:

    1. Von welchem Jahr stammen diese Veröffentlichungen, auf die Bezug genommen wurde? Das ist insofern bedeutsam, weil oft nachträgliche spätere Abänderungen inzwischen vorgenommen wurden, um eine damals berechtigte Kritik später als unberechtigt erscheinen zu lassen.
    Das will heißen, wenn z.B. bei einer Internetveröffentlichung von Herrn @ XYZ im Jahre 2000 eine falsche Tatsachenbehauptung o.ä. zu lesen war und diese von mir bemängelt wurde im Jahre 2001, der Herr @ XYZ dann im Jahre 2005 nachträglich das abgeändert hatte, so wirkt meine berechtigte Kritik des Jahres 2001 später unverständlich für die Leser nach der Abänderung im Jahre 2005, oder auch bei noch späteren Abänderungen.
    Im Internet, bei Links usw. besteht immer die Gefahr der Manipulation durch die Websiten-Betreiber, wie z.B. Herrn @ XYZ, die bei Unwahrheiten o.ä., oder auch bei strafrechtlich relevanten Beleidigungen, Verleumdungen und üblen Nachreden ertappt wurden und nun versuchen könnten, sich noch schnell aus ihrer Verantwortung nachträglich davonzustehlen.

    2. Also, verehrter @ JaM, immer Archive zu Rate ziehen, auch die gibt es für das Internet, selber abspeichern – oder abspeichern lassen – um die zeitlichen Bezüge herstellen zu können, oder noch besser gleich den Staatsanwalt einschalten, wenn Sie so etwas bemerken sollten, der ermittelt dann von Amts wegen bei entsprechenden Voraussetzungen eines Offizialdeliktes oder nach einem Strafantrag bei einem Antragsdelikt.

    Das Internet, auch der Bronski-Blog ist kein rechtsfreier Raum, auch nicht für Anonyme, das gilt selbstverständlich auch für Sie und für mich, meinen Klarnamen kennen Sie ja bereits und mit wem hatte ich wieder einmal das große Vergnügen einer erneuten Widerlegung seiner hier im Bronski-Blog geäußerten Thesen?

    Immer uffpasse, Ihr Religiösen, mit wem Ihr Euch also anlegt, das StGB, das BGB und alle anderen Gesetze zum Tatzeitpunkt gelten auch für Euch, so will es das GG der Bundesrepublik Deutschland, für Religiöse wie Sie, @ JaM oder @ BvG u.a. und für Religionskritiker wie mich.

    Immer erst lesen, auch in den Gesetzen nachlesen, also nachdenken, das Gehirn immer vorher einschalten, dann erst den Computer mit der Tastatur einschalten.
    Mein kostenloser Rat hier für das virtuelle Leben im Internet (auch hier bei Bronski), sonst ist guter Rat ja meist teuer beim Rechtsanwalt und auch sonst im wirklichen, dem realen Leben, das es ja auch noch angeblich geben soll ……
    (Ich habe dazu auch mal oben einen Link zum StGB gesetzt)

  71. Damit es nun nicht ganz so ernst wird, meine lieben @ Religiösen aller Glaubensrichtungen, soll auch das satirische Element wieder einmal zu seinem Recht kommen:
    Satire-Modus an:

    Auch die Lehrerinnen sind sowieso noch viel zu bieder, eine Lehrerin wie Dolly Buster, eine wie Nina Hagen oder eine wie Domenica z.B. brächten mehr bunte Pluraliltät in die Lehrer- und Klassen- Zimmer neben den bunten Kopftüchern der muslimischen Lehrerinnen. Bei den Lehrern gäbe es auch noch manch nette Möglichkeiten.

    An den Kletterstangen in der Halle könnten die Mädchen z.B. im Sportunterricht, oder besser am Nachmittag, sich auch räkeln und Table-dance üben, oder SM an den Wand-Haken, statt den jungen Werther oder Franz Bieberkopf oder des Teufels General könnte man „Fifty shades of grey“ oder „Feuchtgebiete“ im Deutschunterricht lesen oder in den AGs am Nachmittag. Nur her mit der bunten „Pluralität“ in der „bekenntnisoffenen Gemeinschaftsschule“ unseres hehren und erhabenen BVerfGs. Wer das Eine zuläßt, kann das Andere nicht verwehren, nicht nur „Permanentes Hubschraubergeknattere als Provokation“ ist denkbar, auch anderes „Permanente“, an das „Geknattere“ dabei will ich mal noch gar nicht denken.

    Satire-Modus wieder aus. Und noch`n Link oben, denn doppelt genäht hält vielleicht besser.

  72. #43 runeB

    Ist schon etwas Zeit vergangen, trotzdem will ich noch antworten:

    Die Aggressionen entstehen aus meiner Sicht eben deshalb, weil sich Menschen aufgerufen fühlen, Bekenntnisse zu „prüfen“ und ihr eigenes Bekenntnis durchzusetzen. Sie halten mir daher ein unzulässiges Verhalten als Argument entgegen.

    Ein Bekenntnis ist zunächst nach aussen hin unwirksam und unpolitisch, religiöse Rituale sind es auch. Der Schutz des Bekenntnisses bezieht sich zunächst darauf, korrespondierend mit der Unverletzlichkeit der Wohnung, dem Schutz der Religionausübung etc., Religion ungestört ausüben zu dürfen.

    Religion ungestört ausüben zu dürfen ist ein Grundrecht, Religion gegen den Willen der Menschen zu verbreiten ist keines.

    An dieser Stelle findet der demokratische und rechtliche, auch diskursive Ausgleich statt, den JaM so viel besser zu formulieren weiß.

  73. Zuerst danke ich Werner Engelmann #63 für seine klaren Ausführungen, denen ich voll zustimme.

    @JaM #60
    Dass Sie mir Fremdbestimmung vorwerfen, ist insofern ein Witz, als das Gebot bzw. die Empfehlung für das Kopftuch seitens einer patriarchalisch geprägten Religion doch bereits Fremdbestimmung ist. Oder glauben Sie im Ernst, ein zehnjähriges Mädchen, das in einer freien Gesellschaft lebt, in der es vom anderen Geschlecht als gleichwertig behandelt wird, käme von sich aus auf die Idee, ein Kopftuch zu tragen, außer vielleicht aus Witterungsgründen? (S. auch meinen Beitrag #6). Die Entscheidung, in einer modernen Gesellschaft wie der unsrigen ein Kopftuch zu tragen, wird in den seltensten Fällen aus freier Eingebung getroffen, sondern ist das Ergebnis einer Beeinflussung seitens der Religionsgemeinschaft, man könnte sogar sagen einer Gehirnwäsche, wenn nicht gar eines direkten Befehls. In Ausnahmefällen steckt auch gar kein religiöses Motiv dahinter, sondern einfach nur der Wunsch, sich von der Mehrheitsgesellschaft optisch abzugrenzen oder einfach nur sich interessant zu machen.

    Zu JaM #56
    Zur Praxis der protestantischen Kirche:
    Ein ehemaliger Schüler erzählte mir, dass seine Mutter, eine „Geburtsmuslimin“, also keine strenggläubige, mit ihrem 2. Mann, einem Protestanten, in einer evangelischen Kirche getraut wurde, und zwar bereits vor mehr als 10 Jahren. Es wurde nicht von ihr verlangt, sich taufen zu lassen, und die Pfarrerin habe eigens betont, dass sie sich freue, dass die gesamte muslimische Verwandtshaft an der Feier teilnahm.

  74. @70 JaM: „Sie argumentieren aus der überheblichen Position der Mehrheitsgesellschaft, wenn sie von einer Minderheit ‚freiwilligen‘ Verzicht auf Teile ihrer Identität erwarten. Würden Sie von einem Schwulen verlangen, seine sexuelle Identität zu verstecken, um nicht in einem homophoben Lehrerkollegium anzuecken?“

    Ich kann nichts vorschreiben oder erwarten, das wäre vermessen, habe nur einen Vorschlag unterbreitet, indem ich darauf hingewiesen habe, dass zahlreiche Christen (in der Schule) hierzulande nicht an auf den ersten Blick sichtbaren Äußerlichkeiten/äußeren Merkmalen zu erkennen sind, offenbar also ohne Kette mit Kreuz o. Ä. ihre religiöse Identität gewahrt sehen und leben. Die Frage ist doch schlicht, inwieweit das Kopftuch ein unverzichtbarer „Teil der Identität“ von Musliminnen ist. Nach der Studie „Muslimisches Leben in Deutschland“ tragen 72 Prozent der Musliminnen kein Kopftuch. Das Kopftuch kann also, schlussfolgere ich daraus, nicht Kern, nicht ohne Wenn und Aber unverzichtbarer Teil, der religiösen Identität bzw. Ausübung von Religion von (allen) Musliminnen sein. Und, nein, ich würde keinem homosexuellen Menschen empfehlen, seine sexuelle Identität zu verstecken, frage mich allerdings gerade, an welchem äußeren, dem Kopftuch vergleichbaren, Merkmal man gewöhnlich homosexuelle Personen erkennen sollte? Natürlich soll z.B. der homosexuelle Lehrer im Gespräch erzählen, dass er einen Partner hat bzw. Männer liebt. Die Muslimin kann und soll ebenso ihren KollegInnen und SchülerInnen erzählen, welchen Glauben sie hat. Sich äußerlich in der Kleidung etwas an die so genannte Mehrheitsgesellschaft anzupassen, ist nicht automatisch identisch damit, „Teile seiner Identität“ zu verleugnen bzw. zu verlieren, meine ich.

    @66 Steffen Wasmund „Dann wäre der Verzicht auf den Vorbehalt einer Bevölkerungsgruppe gegründet. Der Vorbehalt unterliegt aber der Willkür. Willkür ist im Rechtsstaat ausgeschlossen.“/ @75 BvG: „Religion ungestört ausüben zu dürfen ist ein Grundrecht.“

    Ich glaube ja, wenn ich dieses banale nicht-juristische Argument im Gegenzug bringen darf, dass wir alle im Alltag auf sehr viele Vorbehalte von anderen Menschen Rücksicht nehmen, uns stellenweise zurücknehmen. Wenn dies dazu beiträgt, unsichtbare Mauern einzureißen und erst einmal Kontakt und Gespräche zustande kommen zu lassen, bekenne ich mich dazu, es auf der psychologischen Ebene sinnvoll zu finden.

    Man kann selbstverständlich begründet (juristisch) argumentieren, dass die Mehrheitsgesellschaft das Kopftuch von muslimischen Frauen als deren Identität und Zeichen einer ungestörten Religionsausübung auf jeden Fall tolerieren/akzeptieren muss, man kann aber auch (die andere Seite der Medaille) begründet darüber nachdenken, ob nicht die Musliminnen als Minderheit auch ein Interesse daran haben sollten, auf die nicht-muslimische Umwelt in ihrer Heimat zuzugehen, anstatt „Vorbehalte“ im Bewusstsein der juristischen Lage zu ignorieren. („Auf Seite der Mehrheitsgesellschaft gilt das Kopftuch vielfach als Symbol für weibliche Unterdrückung, Abschottung oder gar religiösen Fundamentalismus“, Quelle: Muslimisches Leben in Deutschland.) Wenn Letzteres eine unrealistische Vorstellung oder Zumutung sein sollte: ok, das nähme ich so zur Kenntnis.

  75. @ JaM, #69

    „Wir sind uns wohl einig, dass es zu den Aufgaben der Schule gehört, Kinder zu mündigen Bürgern einer demokratischen Gesellschaft zu erziehen. Dabei muss sie auch extremistischen Beeinflussungen entgegen treten.“
    – Kein Diskussionsbedarf.

    „Ein schulischer bekenntnisorientierter Islamunterricht ist für viele muslimische Eltern eine attraktivere Alternative zu den Koranschulen, wie die bisherigen Schulversuche zeigen. Der Vorteil: Die Unterrichtsinhalte und Curicula (wie beim katholischen, evangelischen oder jüdischen Religionsunterricht) sind mit den Schulbehörden abgestimmt, was extremistische Beeinflussung ausschließt.“
    – Zustimmung. Ich sehe keine andere Möglichkeit, wenn nicht Koranschulen generell verboten werden sollen, was schwer zu rechtfertigen und durchzusetzen wäre.

    „Aktive Zeichen der Neutralität gegenüber anderen religiösen oder nicht religiösen Einstellungen sind auch von kopftuchtragenden muslimischen Lehrerinnen zu verlangen, sonst sind sie tatsächlich für den Schuldienst ungeeignet. Das BVerfG-Urteil widerspricht dem nicht, es lässt nur nicht das Kopftuch als entscheidendes Kriterium gelten.“
    – Das Letztere behaupte ich nicht und ich widerspreche dem auch nicht. Allerdings – und darauf verweist mein „Atomkraft – nein danke“-Beispiel – ist es Schulträgern unbenommen, interne Regelungen zu treffen, die in der Öffentlichkeit geltende Regeln einschränken. Verpflichtende Schuluniformen sind hier ebenso denkbar wie Vorschriften für Lehrkräfte.
    Im konkreten Fall – geltend für die Berliner Schule allgemein – ist Lehrkräften politische Demonstration im Privatbereich erlaubt, nicht jedoch auf dem Schulgelände. Dazu gehört z.B. das Tragen eines Button.
    Sichtbare religiöse Bekenntnisse sind m.E. in gleicher Weise zu behandeln. Was für ein zweifellos demokratisches Engagment gilt, muss noch mehr gelten, wenn Zweifel daran zumindest möglich ist. Zu den Verpflichtungen einer verantwortlichen Lehrkraft gehört, auch ein Verhalten – hier Verquickung persönlicher Einstellung mit dienstlichen Belangen – zu vermeiden, welches Zweifel begründen KANN. Dies ergibt sich nicht – wie das BVG meint – aus einer möglichen Gesinnung (etwa Identifikation mit Islamismus), sondern aus der Lehrerrolle selbst. Konkret: Der Abhängigkeit der Schüler sowohl was die inhaltliche Kompetenz betrifft als auch hinsichtlich der Beurteilungskompetenz, d.h. Einflussnahme der Lehrkraft auf ihre Lebenschancen.
    Eine Beeinträchtigung freier Meinungsäußerung findet nicht erst durch manifeste Äußerungen der Lehrkraft statt, sondern auch durch Symbole, welche problematische Zuordnungen aus Schülersicht möglich erscheinen lassen. Der vom BVG angebrachte Hinweis auf Pluralismus greift hier nicht, da dadurch das reale Abhängigkeitsverhältnis in einem bestimmten Unterricht nicht verringert wird.
    Daher mein Vorwurf der idealisierten, lehrerorientierten Sicht. Von einer Lehrkraft ist aber die Fähigkeit der Beurteilung des eigenen Veraltens auch aus Schülersicht zu erwarten.
    Der sich aus der Lehrerrolle ergebende und zurecht zu erwartende Verzicht auf bekenntnishafte Symbolik hat danach nichts mit Einschränkung von Religionsfreiheit zu tun.

    „Das Gericht hält einen am Kopftuch festgemachten muslimischen Radikalenerlass nicht für verfassungsmäßig – was ich angesichts der Erfahrung mit dem unseligen Radikalenerlass der 1970er Jahre für richtig halte.“
    – Die Einordnung der Kopftuchproblematik in diesen Zusammenhang halte ich für nicht zutreffend. Dies bedarf aber einer differenzierteren Einschätzung von Kontext, Zielen, Umfang, Auswirkungen und vor allem Praktiken des „Radikalenerlasses“. Selbst davon betroffen, bin ich damit in allen Einzelheiten vertraut. Eine zusammenfassende Darstellung der wichtigsten Punkte sei aber einem späteren Beitrag überlassen.

  76. Zur Begriffsklärung:

    BvG ist mein Nickname, warum ich hier anonym poste, geht niemanden etwas an, die selbstgerechte „Aufklärung“ meines Synonyms steht niemandem zu. Respekt vor dem Datenschutz ist gefordert. Auch jene, die glauben, meinen Nickname auflösen zu können, sind dem Datenschutz verpflichtet.

    Zum Kürzel:
    http://de.wikipedia.org/wiki/BVG

  77. @ JaM, #69
    2. Teil.

    Nun zur Frage des „Radikalenerlasses“. Auch die Hinweise bei Wikipedia sind hier zu allgemein und unzureichend für die Beantwortung der Frage, ob sich hieraus Schlussfolgerungen für die Kopftuchproblemtik ziehen lassen.
    Nach der Erfahrung eines über dreistündigen Verhörs beim damaligen Landesschulrat Berlin (Stellvertreter des Schulsenators) und notgedrungener intensiver Beschäftigung mit der Problematik halte ich eine Vertiefung und Ergänzung für notwendig. Dazu im Folgenden einige Punkte.

    1. Allgemein:
    Die m.E. zutreffendste Bezeichnung der Folgen des „Radikalenerlasses“ ist die eines „deutschen Mc.Carthyismus“. Außer den USA und (West-)Deutschland gibt es in keinem westlichen Land Vergleichbares. Dies ist nur zu begreifen im Zusammenhang des Ost-West-Konflikts. Man kann dies charakterisieren als staatlich organisiertes System verallgemeinerter Verdächtigung und Gesinnungsschnüffelei, entstanden aus antikommunistischer Hysterie, das sich zunehmend verselbständigt und die gesamte gesellschaftliche Atmosphäre vergiftet. Der Unterschied zu den USA, wo die Verfolgung „antiamerikanischer Umtriebe“ Verdächtigter deutlich über den öffentlichen Dienst hinausging, ist nur graduell.
    2. Historischer Kontext:
    Bemerkenswert sind zwei widersprüchliche Bezugspunkte: Einerseits die Erwartung, durch den „Hamburger Erlass“ vom 28.1.1972 Angriffe der CDU-CSU-Opposition auf die Brandtsche Ostpolitik neutralisieren zu können, andererseits der direkte Widerspruch zu dem Helsinki-Prozess von 1973-1975. Während die KSZE-Beschlüsse in der Realität letztlich zum Zusammenbruch des Ostblocks führten, liegt hier im Gegensatz dazu die Befürchtung von westlicher Seite zugrunde, in der Folge der Studentenbewegung könnte eine Infiltration „kommunistischer Kräfte“, insbesondere in den Staatsdienst, längerfristig zu einer ideologischen Niederlage im Ost-West-Konflikt führen.
    3. Begriff:
    Der Begriff „Radikalenerlass“ ist inhaltlich wie quantitativ unzutreffend und irreführend. Die Sammelwut von Verfassungsschutz und Schulbehörden richtete sich fast ausschließlich gegen „linke“ Organisationen und vermeintliche Sympathisanten. Einige wenige Berufsverbote gegen rechts dienten lediglich als Feigenblatt und zur Verschleierung.
    4. Dauer und Ausmaß:
    Besonders absurd erscheint die Tatsache, dass die Berufsverbotepolitik praktisch während der gesamten Entspannungsperiode aufrecht erhalten wurde. Auch die Abschaffung der Regelanfrage ab 1985 (im Saarland) bis 1991 (in Bayern – nach Zusammenbruch der DDR!) bedeutete nur eine partielle Abkehr. Mit (so Wikipedia) 1,4 Mio. Überprüfungen, 11000 Verfahren und 1100 Berufsverboten ist nur die Spitze des Eisbergs erfasst. Real wich z.B. im Lehrerbereich im Zuge eintretender Lehrerarbeitslosigkeit das explizit politisch begründete Berufsverbot lediglich einer verschleierten Form.
    Die Auswirkungen halten bis heute an. Trotz formeller Verurteilung des „Radikalenerlasses“ durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte 1995 als Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention und trotz Einsatz einzelner Gruppierungen wie ver.di stehen Rehabilitierung und Entschädigung der Betroffenen bis heute aus.
    So hält auch eine gleichlautende Verurteilung durch den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg im Fall Michael Csaszkóczy den Verfassungsschutz nicht davon ab, ihn weiter zu beobachten, mit der Begründung, dass dieser sich „gegen das Berufsverbot gewehrt“ habe und „sich weiterhin gegen Berufsverbote einsetze“, sei ein „Anhaltspunkt für seine Verfassungsfeindlichkeit“.
    In meinem Fall wurde mir mit dem Hinweis auf die bloße Existenz von Verdachtsmomenten – trotz schriftlicher Bestätigung ihrer Hinfälligkeit – vom Bezirksstadtrat Berlin-Tempelhof eine Schwangerschaftsvertretung verwehrt, der mich darauf einstellende Bezirksstadtrat Kreuzberg wurde mit massiven Vorhaltungen seiner Stadtratskollegen in der Angelegenheit konfrontiert. – Eine einmal in Gang gebrachte Hysterie lässt sich auch durch gegenteilige Beweise nicht bremsen.
    5. Gesellschaftliche Bereiche:
    Hauptstoßpunkt der Berufsverbotepolitik war der öffentliche Dienst und vor allem der Hochschulbereich. Betroffen waren auch Berufszweige wie etwa Postboten, wo die politische Orientierung keinerlei Rolle spielt. Als Beleg für „verfassungsfeindliche“ Betätigung dienten Mitarbeit in allen als „kommunistisch“ oder „kommunistisch unterwandert“ bezeichneten Organisationen, dazu, vor allem in CDU/CSU-regierten Ländern, auch Studentenorganistionen der Regierungsparteien SPD und FDP, SHB (ursprünglich rechte Gegengründung zum SDS) und Judos (danach rechte Abspaltung Julis).
    6. Gesellschaftliche Ausweitung:
    Gesellschaftliche Ausweitung erfuhr die Berufsverbotepolitik, vor allem im Hochschulbereich, durch umfangreiche und systematische Denunziantentätigkeit. Die „Notgemeinschaft Freie Universität Berlin“ (Nofu) – Mitbegründer Alexander und Gesine Schwan (spätere Bewerberin um das Präsidentenamt) – verfasste regelmäßige Denunziationslisten, die sie an alle relevanten gesellschaftlichen Verbände (wie Abeitgeberverband, mittelständische Vereinigungen, Gewerkschaften usw.) versandte. Ich besitze eine dieser Denunziationslisten mit über 30 Seiten Namen einer einzigen studentischen Organisation.
    Ein Beispiel für die so initiierte Vergiftung der Gesellschaft sind auch Gewerkschaftsausschlüsse, durch die Führungsebenen sich unbequemer Kollegen entledigten.
    Dem Eingeständnis Willy Brandts vom „Radikalenerlass“ als „kardinalem Fehler“ der ihm „die Glaubwürdigkeit bei der Jugend kostete“ folgte die Distanzierung einer Gesine Schwan erst viele Jahre später. Von dem von ihr mitverursachten Leid für Tausende von Betroffenen war dabei nicht die Rede.
    7. Juristische Problematik:
    Das Bundesverfassungsgericht, dominiert von unter CDU-Regierungen ernannten Richtern, leistete im „Extremistenbeschluss“ vom 22.5.1975 selbst Beihilfe zur Rechtsunsicherheit in doppelter Hinsicht.
    So stellt es in BVerfGE 39, 334 unter Nr. 8 fest:
    „Ein Teil des Verhaltens, das für die Beurteilung der Persönlichkeit eines Beamtenwärters erheblich sein kann, kann auch der Beitritt oder die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei sein, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgt – unabhängig davon, ob ihre Verfassungswidrigkeit durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts festgestellt ist oder nicht.“
    Das objektiv fassbare Kriterium der „Verfassungswidrigkeit“ wird durch eine nicht eindeutig fassbare psychologische Ebene der „Verfassungsfeindlichkeit“ ersetzt, Spekulationen und Gesinnungsschnüffelei dadurch Tür und Tor geöffnet.
    Zugleich werden, in Widerspruch zu GG, Art. 19, niederrangige Bestimmungen des Beamtenrechts über höherrangige Verfassungsartikel gesetzt, Entscheidungen über Grundrechtseinschränkungen in die Hände subalterner Beamten gelegt und stupide Sammelwut nach negativen Indizien dadurch erst begründet.
    8. „Belastende“ Indizien und Freiheit der Lehre und Forschung:
    Neben der Verletzung des Grundrechts auf freie Berufswahl sind Verletzungen der Freiheit von Lehre und Forschung besonders auffällig.
    So wurden in meinem Verhör als „belastendes Material“ Literaturlisten aus Vorankündigungen für Tutorien vorgelegt, die u.a. Karl Marx, „Deutsche Ideologie“ aufwiesen oder Wygotski, „Denken und Sprechen“ (längst Standardwerk linguistischer Ausbildung). Dazu die Anschuldigung (wörtlich zitiert: „Herr E. stützt sich auf von sowjetischen Wissenschaftlern ‚Erwiesenes‘.“
    Besondere Erregung löste der Einbezug von Senatserlassen zur Hochschulreform in pragmatisch-linguistische Untersuchungen aus wie auch die Teilnahme an studentischen Arbeitsgruppen zur Studienreform (belegt durch interne Anwesenheitslisten, was auf ein weit gehendes Bespitzelungssystem verweist).
    9. Psychologische Erpressung und psychologische Folgen:
    Mein Verhör gipfelte in mehrfachen (vergeblichen) Versuchen, durch massiven Druck von mir eine schriftliche Distanzierungserklärung von einer zugelassenen, nicht verfassungswidrigen Partei (in dem Fall die SEW) abzuringen.
    Ich kenne Menschen, die dem Druck nicht standgehalten haben, den Eintritt in den Schuldienst durch Selbstzensur und vorauseilende Unterwürfigkeit (vermutlich lebenslang) erkauft haben. Einer, langjähriger Studienkollege, an meine Schule versetzt, hat (angesichts meines offensiven Umgangs) aus Angst vor Verdächtigungen jeden schulinternen Kontakt mit mir vermieden.
    Die politischen Auswirkungen solchen Erzieherverhaltens, als Massenphänomen betrachtet, brauchen nicht erörtert zu werden.

    Zu Schlussfolgerungen bez. der Kopftuchproblematik:

    Nach den aufgeführten Punkten ergeben sich Bezugspunkte lediglich in einer Hinsicht (Punkt 7,8):
    Aus „Indizien“, die auf „Fremdzuschreibungen“ beruhen, lassen sich keine Erkenntnisse über eine Person ziehen (JaM, #41). Dies ist aber auch nicht notwendig, geht es hier doch in keiner Weise um ein existenzgefährdendes Berufsverbot, sondern allein um eine sachlich begründete, sich aus der Lehrerrolle ergebende Einschränkung der Freiheit zu demonstrativen Bekenntnissen (vgl. #78).
    Nur im ersteren Fall könnte man von Analogie zur Berufsverbotepraxis sprechen.
    Insbesondere lässt sich nicht schlussfolgern, zur Vermeidung solcher Hysterie müsse unter Bezug auf „Religionsfreiheit“ bestimmten Gruppen Ausnahmerechte betr. demonstrierter Bekenntnisse im schulischen Kontext zuerkannt werden.
    Gerade umgekehrt verbietet es sich, entsprechend Punkt 7, subjektive Bekenntnisse über die objektiven Belange der Erziehungsfunktion zu stellen.

    Bestenfalls ließen sich, in Bezug auf die in Punkt 1,4 und 6 angesprochene Tendenz zur Verselbständigung einmal in Gang gesetzter Hysterie, Schlussfolgerungen für den Umgang mit ähnlichen Verhaltensweisen, etwa bei Pegida, ziehen.

  78. Stichwort Nr. 1 soeben (#78) war der sog. „Radikalenerlaß„.

    Der galt damals bei der vorhandenen Bedrohungslage durch den Terrorismus der RAF und verwandter Gruppen noch für den Öffentlichen Dienst allgemein inklusive staatlicher Schulen bzw. gilt heute mehr für die sog. „sicherheitsrelevanten“ Bereiche, auch wieder wegen einer Bedrohungslage. Das aktive Eintreten für die sog. „FDGO“ soll ja immer sichergestellt werden. Bei den Verkehrs-Piloten werden heute nach dem Germanwings-Vorfall sogar Stimmen laut, die eine regelmäßige psychologische/psychiatrische Begutachtung der Piloten fordern, auch wieder wegen einer abstrakten/angenommenen Bedrohungslage. Es kommt also immer auf die „Bedrohungslage“ an, in einer Demokratie ist die Einschätzung dieser „Bedrohungslage“ dem Grundsatz nach eine Mehrheitsentscheidung, selbstverständlich dann nach dem gültigem Recht und Gesetz, also auch zeitabhängig. Die Überprüfung durch das BVerfG gehört ja ebenfalls dazu, zum gültigen Recht und Gesetz. Der Stand heute ist, in der Schule kein Button „Atomkraft – Nein danke“ (# 63)

    Stichwort Nr. 2 der Button „Atomkraft – Nein danke

    Der ist privat erlaubt hier in Mittel- und Westeuropa. Die Bedrohungslage durch die zivile Nutzung der Kernkraft in Mittel- und Westeuropa ist gegeben durch den Betrieb von Leicht- und/oder Schwerwasserreaktoren und den zugehörigen Anlagen zur (Wieder-)Aufbereitung und der (End-)Lagerung von atomaren Abfällen ganz allgemein, wobei auch noch der notwendige und ja unbestrittene medizinisch – (Werkstoff-)technische Bereich gleich mit subsumiert wird. Eine abstrakte Bedrohungslage ist ja völlig unbestreitbar gegeben, das sog. „Restrisiko“ ebenfalls. Konkret wären jetzt aber alle nachgewiesenen Todesfälle und auch andere (Körper-) Schadensfälle einzubeziehen. Dazu gehört aber nicht Tschernobyl, da kein Leicht- und/oder Schwerwasserreaktor und auch nicht in Mittel- und Westeuropa.
    Da wird die Zahl der nachgewiesenen Todesfälle und auch andere (Körper-) Schadensfälle doch recht abzählbar, damit auch relativ überschaubar. Das bezieht sich wohlgemerkt auf die bereits von mir genannte konkrete Bedrohungslage, die Buttonträger aber beziehen sich doch immer auf die abstrakte Bedrohungslage der friedlichen Nutzung der Kernenergie in Mittel- und Westeuropa durch den ja möglichen GAU. (Will man Tschernobyl und Harrisburg und Fukushima usw. dazunehmen, kommt die globale Nutzung der Kernenergie zur Stromerzeugung dazu. Die Kernwaffen widerum sind sowieso ein Sonderfall.)

    Und jetzt schlage ich den ganz weiten Bogen, aber nur als einen reinen Denkanstoß, denn eine ausführliche Diskussion darüber wäre hier ja wirklich fehl am Platz. Ich hoffe aber dennoch, daß mir das hier auch aus rein prinzipiellen Gründen einmal gestattet wird.

    Wir hatten in Mittel- und Westeuropa einige islamistische Terroranschläge gehabt (siehe PDF Wissenschaftliche Dienste © 2015 Deutscher Bundestag Aktueller Begriff Chronik islamistischer Terroranschläge in Europa seit 2004) Diese Auflistung ist wirklich sehr lang und sehr groß an Zahlen der nachgewiesenen Todesfälle und auch andere (Körper-) Schadensfälle. Das ist also die konkrete Bedrohungslage hier in Mittel- und Westeuropa. Ein Button (Islamismus – Nein danke) ist doch sicher deswegen auch kein Problem für einen privaten Träger auf der Straße. Aber analog zum GAU wäre doch die Hinwendung des ganzen Islam hier in Mittel- und Westeuropa zum Islamismus die abstrakte Bedrohungslage, das wäre dann der Religions-GAU für den Islam. (Auch hier darf dann ebenfalls global ausgedehnt werden, siehe IS-Terror und Boko-Haram-Terror usw. und auch noch viele andere konventionelle Kampfhandlungen innerhalb des Islam durch die inneren islamischen Spaltungen kommen hinzu, ebenso dürfen die Kernwaffen einbezogen werden, z.B. die in Pakistan oder bis jetzt noch als Verdachtsfall im Iran.)

    Würde jetzt jemand privat hier in Mittel- und Westeuropa aber mit dem auf den Religions-GAU hinzielenden Button (Islam – Nein danke) auf der Straße herumlaufen, dann wäre er doch sicher den Vorwürfen der “antiislamischen Propaganda in der Art des PI” ausgesetzt, oder“islamophob“ zu sein.

    In den Ländern mit dem Islam als Staatsreligion käme er oder sie ins Gefängnis oder wäre rasch ein toter Mann oder eine tote Frau, weil gelyncht, gesteinigt, erschossen oder um einen Kopf kürzer gemacht.
    Danke für Ihr Lesen und für Ihre Aufmerksamkeit. Eine zusammenfassende Darstellung der wichtigsten Punkte dieser speziellen und ganzen Problematik ist hier von mir aber nicht vorgesehen.

  79. Allein in den letzten Monaten gab es die Blogs über Beschneidung, Burka, Charly Hebdo, patriarchische Strukturen, Emmentaler und jetzt Kopftuchurteil die das Verständnis nichtreligiöser Menschen für Religionen auf eine harte Probe stellen. Jahrtausende habt ihr Religiösen euch gegenseitig abgeschlachtet und damit eure Auffassung von Verständnis gegenüber den Mitmenschen kundgetan. Verständnis, oder besser Toleranz ist für mich keine Einbahnstraße. Über 30% der Bewohner dieses Landes gehören keiner Glaubensgemeinschaft an, sind deshalb aber nicht alle Ungläubige. Wir sind tolerant gegenüber jeder Glaubensrichtung und rasten bei Bekehrungsversuchen nicht gleich aus. Haben wir, unsere Kinder und Enkel nicht das Recht in der Schule und anderen staatlichen Einrichtungen vom religiösen Popanz der Angestellten oder Beamten verschont zu werden? Müssen wir die Intoleranz der Religiösen erdulden oder könnt ihr euch etwas mäßigen und trotz des Richterspruchs freiwillig auf euer Recht religiöse Kleidung oder Schmuck zu tragen verzichten? Wenn wir nicht religiösen über 50% Anhänger in diesem Land haben, werden wir es euch Danken und euch weiter tolerieren.
    Vielleicht schaffen wir uns aber auch alle ein gelbes Halstuch an und beschriften es mit “Religion nein danke“ sowie einer Faust mit Daumen nach oben. Dieses Tuch tragen wir dann überall wo auch religiöse Symbole getragen werden (z.B. Schulen). Wie lange wird es wohl dauern bis das Tuch in öffentlichen Einrichtungen gerichtlich verboten wird?

  80. @ Brigitte Ernst # 76
    Erneut sprechen Sie kopftuchtragenden muslimischen Frauen das Recht auf Selbstbestimmung ab, indem Sie ihnen absprechen, Islam anderes als eine „patriarchalisch geprägte Religion“ zu verstehen und zu praktizieren, und gleichzeitig unterstellen, eine Akzeptanz religiöser Regeln könne nur unter Druck oder Zwang, niemals aber freiwillig geschehen. Es gibt genug Beispiele, die Ihren Annahmen widersprechen, nur wollen Sie diese nicht zur Kenntnis nehmen.

    Auch Ihre Annahme, Kinder und junge Menschen können Religiosität nicht aus eigener Entscheidung entwickeln, entspricht nicht der Realität, wie ich sie unter Juden, Christen und Muslimen erlebe.

  81. @ 77 # eh 28. März 2015 11:36 http://frblog.de/kopftuch3/#comment-35094

    Natürlich ist es richtig, andere Menschen in seinem eigenen Verhalten zu berücksichtigen. Die Frage ist doch nur, an welchem Maßstab sich diese Berücksichtigung ausrichtet. Mit „…ob nicht die Musliminnen als Minderheit auch ein Interesse daran haben sollten, auf die nicht-muslimische Umwelt in ihrer Heimat zuzugehen, anstatt “Vorbehalte” im Bewusstsein der juristischen Lage zu ignorieren.“ erfassen Sie die Problematik geradezu vollständig. Nicht nur juristisch erlaubtes, gefordertes oder verbotenes Verhalten, sondern auch das in einer menschenwürdebasierten Wertegemeinschaft gewünschte, kann sich nicht daraus ableiten, ob jemand Angehöriger einer Minderheit ist. Ihre Argumentation widerspricht schlicht und einfach dem Menschenwürdeprinzip. Eine Verhaltensänderung, die sich allein an dem Kriterium ausrichtet, Angehöriger einer Minderheit zu sein, erfolgt aus Angst vor der Mehrheit. Angstbasierte Gesellschaftsformen sind überall dort vorzufinden, wo der Islam an der Macht ist.

    Die Muslima hat vorbildlich gehandelt. Sie hat zur Prüfung ihres Verhaltens den Rechtsweg beschritten und – in diesem Fall – Recht bekommen. Noch einmal. Das wesentliche an diesem Urteil ist nicht, dass die Muslima nun ein Kopftuch tragen darf, sondern dass die Privilegierung der christlich-jüdischen Religionsangehörigen für verfassungswidrig befunden wurde. (ab Rn. 123) Es wurden also Verfassungswidrigkeiten in unserer eigenen Gesetzgebung aufgedeckt und beseitigt. Der Vorgang hat unsere eigene demokratische Gesetzgebung verbessert. Natürlich werden (demokratiefeindliche) Muslime versuchen, demokratiefeindliche Inhalte über den Rechtsweg zu importieren. Sofern keine anderen ausschließenden Sachverhalte vorliegen, kann dies auf Grund der nun neu (konkretisierten) festgeschriebenen Gleichbehandlung, nur unter Bezugnahme auf bereits bestehende falsche oder verfassungswidrige Praktiken anderer Religionen erfolgen. Die Gesellschaft wird sich dann zwischen religiöser Macht und Menschenwürde entscheiden müssen.

    Der richtige Prüfalgorithmus führt unabhängig vom Problem immer zum richtigen Ergebnis. Das Problem ist nicht der Islam, sondern diejenigen etablierten gesellschaftlichen Kräfte, die seine Prinzipien unter anderer Etikettierung weiterhin für sich beanspruchen wollen.

  82. @ JaM #82
    Also glauben Sie tatsächlich, dass ein 10jähriges Mädchen, das von seinen Eltern im Sommer mit eng am Hals zugebundenem Kopftuch und langem Rock in die Schule geschickt und damit beim altersgemäßen Rennen und Klettern behindert wird, diese Kleidung freiwillig gewählt hat? Wenn Sie das Kind fragen würden, würde es das möglichgerweise behaupten, aber Sie und ich wissen doch genau, dass es die Eltern und die Religionsgemeinschaft sind, die es dazu veranlassen. Und wenn das Kind erwachsen ist und in seiner Emanzipation nicht weit genug gekommen ist, dieses Verhalten zu hinterfragen, hält es sich halt weiter an diese objektiv unsinnigen Regeln (unsinnig, weil sie heutzutage weder Frauen noch der Gesamtgesellschaft nützen, sondern nur die Bewegungsfreiheit beeinträchtigen) und verhält sich weiter so, wie es ihm anerzogen wurde. Das hat wenig mit eigener Entscheidung zu tun.

    Dass es Menschen gibt, die, z.B. als Konvertiten, freiwillig einer Religionsgemeinschaft beitreten, ist natürlich ein Fakt. Hier spielen aber andere Kriterien eine Rolle als eine bestimmte Kleiderordnung, z. B. die Hoffnung auf ein erfüllteres Leben in einer Gemeinschaft im Einklang mit einem göttlichen Wesen sowie die Verheißung eines Lebens nach dem Tod. Eine bestimmte Kleidung zieht man dann halt an, weil es vorgeschrieben ist oder weil es alle tun, das heißt, dieses Verhalten wird von außen gelenkt. Wenn Frauen dann behaupten, sie täten das, weil sie sich geschützter fühlen, muss ich wirklich daran zweifeln, ob sie in die moderne deutsche Schullandschaft passen, die eine andere Vorstellung vom Zusammenleben von Mann und Frau hat. Hier verweise ich nochmals auf meinen Beitrag #6.

  83. @ Brigitte Ernst # 84
    Selbstverständlich gibt es 10jährige Mädchen, die sich in die von ihren Eltern vorgegebene Kleidervorschriften fügen. Es gibt aber auch Teenager, die aus eigenem Antrieb anfangen, die Regeln ihrer Religion weit strenger zu befolgen, als es ihre Eltern tun. Auch wenn es Ihren Vorstellungshorizont sprengt: Was Ihnen als „objektiv unsinnigen Regeln“ vorkommt, kann für religiöse Menschen der Ausdruck einer ganzheitlichen Lebensführung sein, die sie bewusst und nach reiflicher Überlegung selber gewählt haben. Dass sie es dürfen, macht das Wesen der Religionsfreiheit aus, die das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts schützt.

    Die Neutralitätspflicht des Staates bedeutet, dass er sowohl den religionskritischen Standpunkt, wie Sie ihn vertreten, als auch die religiöse Sicht, deren Recht ich verteidige, gleichwertig gelten lässt.

  84. @ Werner Engelmann # 78 und 80
    Ihre Forderung nach einer Schule, in der Schüler ohne „Einflussnahme der Lehrkraft auf ihre Lebenschancen“ unterrichtet werden, erscheint mir deutlicher „idealisiert“ zu sein als die Sicht der Verfassungsrichter. Solche Einflussnahme – im positiven wie im negativen Sinne – ist systemimmanent, so meine Erfahrung aus der Schulkarriere meiner drei Töchter.

    Nochmals: Die bisherigen Erfahrungen mit kopftuchtragenden muslimischen Lehrerinnen in deutschen Schulen belegen den Verdacht nicht, vom Kopftuch als religiösem Symbol würde eine unerwünschte oder unerlaubte Beeinflussung der Schüler ausgehen. Sollte ihr Verhalten eine solche Gefahr begründen, sind sie genauso zu behandeln, wie Lehrerinnen, die systematisch Mädchen vor Jungs bevorzugen, oder Lehrer, die Mädchen für zu dumm für Naturwissenschaften erklären. Auch so etwas gibt es im Schulalltag.

    Ihren Ausführungen zum Radikalenerlass ist nichts hinzufügen. Ihr Fazit, mit dem Sie Ähnlichkeiten zwischen dem Radikalenerlass und dem Kopftuchverbot bestreiten, hat allerdings einen logischen „Schönheitsfehler“: Ihre Aufspaltung der Religion in (für Lehrer erlaubte) innere Einstellung und die für Lehrer unzulässigen demonstrativen Bekenntnissen der Religion setzt voraus, dass die Aspekte der inneren Einstellung und der äußeren Zeichen der Religion zu trennen sind. Wenn aber nach Auffassung der betroffenen Lehrerin ihre Religion zum Tragen des Kopftuchs verpflichtet, ist diese Trennung nicht möglich. Damit wird aus dem Kopftuchverbot doch ein existenzgefährdendes Berufsverbot. Daher sehe ich weiterhin eine Parallelität: Der Radikalenerlass sollte die (linke) ideologische Unterwanderung des Staates verhindern, ein Kopftuchverbot soll die islamistische ideologische Unterwanderung der Schule vermeiden, beides auf Kosten der Grundrechte der unter Verdacht gestellten.

  85. @ JaM #87
    Was die Spielarten und Auswirkungen von Religion anbetrifft, ist mein Vorstellungshorizont weiter als Sie glauben. Diesbezüglich blicke ich auf einen langen Lernprozess zurück. Zu der Frage, was auf diesem Gebiet unter Freiheit zu verstehen ist und was nicht, könnte so mancher Psychologe sicher auch noch Einiges beitragen.
    Im Übrigen betone ich nochmals, dass ich jedem Privatmenschen gerne seine noch so antiquierten und frauenfeindlichen religiösen Vorstellungen zugestehe, nicht aber Lehrkräften, die sich bei ihrer Tätigkeit an den Erziehungszielen unserer aufgeklärten Gesellschaft des 21. Jahrhunderts zu orienrieren haben. Und diesen Erziehungszielen widerspricht eindeutig die Auffassung, dass sich Frauen in der Öffentlichkeit zu verstecken haben, während das für männliche Wesen nicht gilt.

  86. @ Brigitte Ernst # 89
    Auch wenn Sie es nicht glauben: Es gibt kopftuchtragende muslimische Frauen, die weder „antiquierte und frauenfeindliche religiöse Vorstellungen“ vertreten noch der Auffassung sind, „dass sich Frauen in der Öffentlichkeit zu verstecken haben, während das für männliche Wesen nicht gilt“.

  87. Nun dreht sich das Thema im Kreis.

    Genaugenommen geht es doch um das edukativ wirksame Beispiel, in Schule und Alltag.

    Vorsicht,Ironie!

    Wenn also ein muslimischer Macho und seine unterdrückte, kopftuchbewehrte Frau an der Supermarktkasse erleben, wie ein aufgeklärter deutscher, christlicher Mann seiner besten Ehefrau von allen jede Ehre zuteil werden läßt, eine selbstbestimmte Frau zu sein, ihr jede Last abnimmt und es schafft, gleichzeitig Kavalier, Macho und Softie zu sein, ohne an Attraktivität und Selbstbewußtsein zu verlieren, dann wäre einiges geschafft.
    Wenn sie sich dann begegnen, der muslimische und der christliche Macho, beim Einklinken der Einkaufswagen für ’nen Euro, blitzt in ihren Augen ein Einverständnis auf: „Männermärkte!“
    Einfach mal alles falsch machen und kein Hahn kräht.

  88. Und wer keinen Euro mehr für den Einkaufswagen hat, der muß als Macho eben selber die Tüten zum Auto tragen oder läßt sie von seiner Frau zu Fuß nachhause tragen.
    Männermärkte. Keine Ironie.

  89. Ich frage mich, was die Befürworter kopftuchtragender Musliminnen an Schulen zu der Entwicklung in der Türkei denken. Zur Erinnerung: Vor einigen Jahren war das Kopftuchtragen in türkischen Schulen und Universitäten verboten. Der türkische Diktator Recep Tayyip Erdoğan veranlaßte die Aufhebung dieses Verbotes. Mittlerweile wurde aus der Möglichkeit quasi ein Zwang (siehe hierzu den Artikel „Es ist erlaubt, euch zu vergewaltigen“ vom 15. März 2015 in der Frankfurter Rundschau). „AKP-Abgeordnete und der Partei nahestehende Zeitungen fordern den Kopftuchzwang für 13-Jährige und das Ende der Koedukation in Schulen.“.
    Wollen wir in Deutschland eine ähnliche Entwicklung?
    Der Leserbrief von Hans Schinke, „Wir müssen Frauen Mut machen“ vom 23. März 2015 enthält einen nachdenkenswerten Satz: „Wenn schon der Islam inzwischen zu Deutschland gehört, dann kann dies selbstverständlich nur ein ebenso freiheitlicher, moderner, aufgeklärter und liberaler Islam sein, in dem Frauen auch ohne Kopftuch selbstbewusst und mit erhobenem Haupt gute Muslimas sein können.“

  90. Es ist schon erstaunlich, worüber wir uns aufregen (und worüber nicht).

    Da haben Menschen also Angst, sich als Jude/Moslem/Christ zu erkennen zu geben. Natürlich soll man das dürfen. Aber warum will man das? Warum will man seine Religion so sichtbar vor sich her tragen?

    Mir persönlich ist es vollkommen egal, an welchen Hokuspokus jemand glaubt – solange er mich damit in Ruhe lässt.

  91. #85 St. Wasmund:

    Zitat: “ … Ihre Argumentation widerspricht schlicht und einfach dem Menschenwürdeprinzip. Eine Verhaltensänderung, die sich allein an dem Kriterium ausrichtet, Angehöriger einer Minderheit zu sein, erfolgt aus Angst vor der Mehrheit.“

    1. Meine, eher psychologische, Argumentation hatte im Kern überhaupt nichts mit Mehr- oder Minderheiten zu tun, denke ich, zufällig ist bei diesem Beispiel die Mehrheit nicht-muslimisch. Warum verstoße ich gegen das Prinzip der Menschenwürde, wenn ich auf etwas mir juristisch Zugestandenes, das nicht den Kern meines – sozialen, kulturellen, religiösen – Seins verkörpert, aus freien Stücken verzichte, um Kommunikation zu ermöglichen und mit dem Verzicht faktisch potenziell Vorurteile abzubauen?

    2. Bedeutet Verzicht auf ein augenscheinliches Merkmal / ein Bekleidungsstück automatisch, dass die Begründung dafür (das alleinige oder Hauptkriterium) „Angst“ sein muss? Kann man sich für Musliminnen, in diesem Fall eine Minderheit, keine andere Motivation vorstellen, in der Schule kein Kopftuch zu tragen, als dass sie sich vor anderen LehrerInnen, Eltern und SchülerInnen „fürchten“? Ist umgekehrt das Tragen des Kopftuchs dann per se ein Zeichen von Stärke, die der Mehrheitsgesellschaft signalisiert wird, und zum Ausdruck gebrachter Menschenwürde?

    Ich habe gegen die (Ihre sonstige) juristische Sichtweise des Problems wohl bemerkt nichts gesagt.

  92. @ Edmund Dörrhöfer # 93
    „Ich frage mich, was die Befürworter kopftuchtragender Musliminnen an Schulen zu der Entwicklung in der Türkei denken.“

    Erdogan höhlt in der Türkei systematisch die Grundrechte aus. Wer religiöse und weltanschauliche Pluralität verteidigt, kann über die von Ihnen angesprochenen Tendenzen nur entsetzt sein. Sie schaden auch den Muslimen in Deutschland, deren Ziel ein „freiheitlicher, moderner, aufgeklärter und liberaler Islam“ ist. Die Akzeptanz, dass „Frauen auch ohne Kopftuch selbstbewusst und mit erhobenem Haupt gute Muslimas sein können“, zählt auch für mich zu den Voraussetzungen dafür, dass „der Islam inzwischen zu Deutschland gehört“. Allerdings ist diese Akzeptanz bereits ein Teil der Lebenswirklichkeit der großen Mehrheit der Muslime hierzulande. Dazu habe ich bereits unter # 60 geschrieben: „Das gleichwertige Nebeneinander von Frauen und Mädchen mit und ohne Kopftuch ist allerdings in großen Teilen der muslimischen Gesellschaft in Deutschland bereits üblich. Bei einem kürzlichen Besuch einer relativ konservativen DITIB-Moschee, der vorwiegende Türkischstämmige angehören, wurden die Besuchergruppen von zwei jungen Frauen geführt; eine mit, die andere ohne Kopftuch. Beide wurden also für ‚würdig‘ befunden, die Gemeinde zu repräsentieren.“

  93. Irgendwie ist das eigentliche Thema aus den Augen verloren worden. Es ging doch ursprünglich darum, ob Muslima als Lehrerinnen im Unterricht an staatliche Schulen ihre Religiosität durch Tragen eines Kopftuches quasi zur Schau stellen dürfen. Für mich gehört das nicht in eine staatliche Institution, schon gar nicht in eine Schule. Genauso wenig, wie eine Kippa auf dem Kopf oder ein Kruzifix an der Wand. Was Menschen in ihrem privaten Umfeld tun, ist mir völlig egal. Aber nicht in öffentlichen Ämtern mit hoheitlichen Aufgaben. Auch Religionsfreiheit darf Grenzen haben. Die beginnen dort, wo sie die Grenzen der Freiheit Andersdenkender überschreiten. Oder anders ausgedrückt: Die Freiheit, mit den Armen zu schlenkern, endet an der Nase deines Nächsten.

  94. Frauen haben den Weltreligionen nichts zu verdanken.

    Es sollte jeder Mensch ein Kopftuch tragen können oder auch keins – allerdings nicht als Staatsbediensteter während der täglichen Zeit der Berufsausübung.
    Das müssen sich Eltern doch schließlich aussuchen dürfen, ob sie ihre Kinder von einer Nonne oder jemandem, dem das Tragen des religiösen Symbols Kopftuch derart wichtig ist, unterrichten lassen möchten.

    Dass einer Minderheit hier so große Rechte eingeräumt werden, kann man nur auf Grundlage der deutschen Geschichte verstehen, die früher Minderheiten rigoros unterdrückte bis ausmerzte. Man kann das Urteil verstehen als blinden Wiedergutmachungsversuch zu einer späteren Zeit an anderen Personen.
    Mit negativer Wirkung. Denn es negiert, dass die heute Lebenden weiter gegangen sind in einem demokratischen Prozess, keine Schuld mehr tragen, und insofern nur verantwortlich sind für die aktuellen gesellschaftlichen Vorgänge.
    Es negiert auch, dass eine Mehrheit, nämlich die Frauen, die ihre Rechte mühsam durchsetzen mussten und noch müssen, damit zurück gesetzt werden. Frauen haben den Weltreligionen, egal welchen, nämlich nichts zu verdanken.

    Zum gesellschaftlichen Frieden wird das Urteil also sicher nicht führen, denn in Systemen herrschen eigene Gesetzmäßigkeiten, und das gilt für alle Kulturen und Nationen: Wer zuletzt dazu kommt, sollte etwas zurückhaltender sein im Stellen und Durchsetzen von Forderungen. Damit zeigt er Respekt und gewinnt Vertrauen. Das gilt innerhalb von Firmen für neu eingestellte Mitarbeiter gleichermaßen wie für Menschen, die aus ihrem Heimatland in ein neues Land gehen. Es gilt für neue Mieter, die in eine WG ziehen und für die Schlange an der Supermarktkasse, bei der man sich hinten anstellen sollte. Kein Gesetz wird das außer Kraft setzen.

    Ein gutes Miteinander zwischen muslimischen Migranten und Deutschen kann nur durch Freiwilligkeit, Rücksichtnahme und Akzeptanz sowohl des Eigenen als auch des sogenannten Fremden gelingen.
    Akzeptanz des Eigenen, Mitgefühl für das Eigene und positive Selbstliebe haben die Deutschen aber noch nicht gelernt. Bis heute haben die Deutschen das Eigene entweder rücksichtslos anderen aufoktroyiert oder es blind vergeben in unbewussten Sühneversuchen für Letzteres. Wir haben die Lektion m.E. dann gelernt, wenn wir heute allen anderen auf Augenhöhe begegnen, nicht darüber und nicht darunter stehen wollen. Dazu gehört, dass man auf Ausgleich in Beziehungen achtet. Damit regulieren sich Systeme auf natürliche, unverkrampfte Weise.

    Es ist an der Zeit, sämtliche religiösen Symbole aus staatlichen Institutionen zu entlassen. Die Kirchen, egal welche, haben genug finanzielle Möglichkeiten, ihre Lehren und Haltungen in selbst organisierten Einrichtungen allen, die das möchten, näher zu bringen.

  95. @ Napez # 97
    Ihre Position hat mit anderen Worten Karl Doil im eingangs von Bronski zitierten Lesebrief formuliert: „Einem Christenmenschen wird sich vermutlich niemals erschließen, was ein Kopftuch oder sonstige Vermummungsrituale mit Religionsausübung zu tun haben.“ Genau das ist das Problem, dass die mehr oder weniger religiösen bzw. areligiösen oder gar antireligiösen Christenmenschen nur das Christentum als Maßstab für Religionen gelten lassen. Für das Judentum und den Islam ist aber das Einhalten von religiösen Regeln im Alltag, einschließlich der Bekleidungs- und Speisevorschriften, nichts äußerliches, auf das man nach Opportunitätsgründen verzichten könnte. Mit Kippa oder Kopftuch wird nicht die Religiosität „zur Schau gestellt“, sondern die Religion ausgeübt. Genau dieses Recht schützt das Grundgesetz als Grundrecht. Eine Einschränkung dieses Grundrechts ist nur dann zulässig, wenn ein höhewertiges Grundrecht verletzt wird. Genau diese Abwägung hat das Bundesverfassungsgericht vorgenommen. Dessen Urteil kann man selbstverständlich kritisieren, wie es z.B. Werner Engelmann mit nachvollziehbaren Argumenten (die ich allerdings nicht teile) tut. Sie verzichten hingegen darauf zu begründen, inwieweit das Kopftuch einer Lehrerin „die Grenzen der Freiheit Andersdenkender“ überschreitet.

  96. Zu bedenken wäre auch die Illusion, Jugendliche ließen sich durch so einfache und linear gedachte pädagogische Vorbilder nachhaltig beeinflussen.

    Das Jugendalter ist durch intensive Lernprozesse und intensive Auseinandersetzung geprägt, nicht aber durch einfache Nachahmung. Über nicht kritisierbare Prägungen im Kindesalter wäre zu reden.
    Der vielzitierte „Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit“ beinhaltet eben auch den Ausgang aus selbstverschuldeter Bevormundung, ergo das Risiko der Freiheit.

    Eine pädagogische und eine religiöse Überregelung erzeugt dabei prinzipiell eine intellektuelle Unfreiheit, gegen die sich jeder Jugendliche auflehnen wird. Dies bedeutet, daß die Verweigerung von vielfältiger Information zu Radikalität führen wird.

    Man steht also vor der Entscheidung, entweder keine (religiösen, politischen) Stellungnahmen im Lehrberuf zuzulassen und damit dem Jugendlichen die Möglichkeit der Auseinandersetzung und des Ausgangs aus der Unmündigkeit zu nehmen, oder eine schale Neutralität anzustreben, die keinen Jugendlichen mehr zu irgendwelchen Gedanken herausfordern wird.

    „Weltanschauliche Neutralität“ ist dabei ein hoher Wert, bezöge sich aber auf die Bewertungshoheit der Lehrer und auf Toleranz und eine individuelle, fachliche Einsicht in die Entwicklung des Schülers.

    Insgesamt macht es mir eher Sorgen, daß anscheinend die Theorie der unbeschränkten Formbarkeit des „Zöglings“ wieder an Boden gewinnt, sowohl im „Lager“ der konservativen, wie auch im „Lager“ der progressiven Pädagogen und dabei selbstbestimmte, konflikthafte Entwicklung aus dem Blick gerät.

  97. Korrektur:
    „und eine schale Neutralität anzustreben, die keinen Jugendlichen mehr zu irgendwelchen Gedanken herausfordern wird…“

    Ergänzung:
    …oder den intellektuellen Fähigkeiten der Jugendlichen zum eigenen Urteil zu vertrauen und diese zu entwickeln und den Mut zu beweisen, ein unvorhersagbares Ergebnis der pädagogischen Bemühungen zu riskieren.

  98. Liebe/r Napez # 97,

    nun, ich fühle mich da von Ihnen in Schubladen gesteckt von „religiösen, areligiösen oder gar antireligiösen Christenmenschen“, was auch immer das nun sein mag.
    Angesichts der Probleme, die Erde für zukünftige Generationen bewohnbar zu erhalten, sind Diskussionen über Religion m. E. anachronistisch. Und ich möchte das ganz klar sagen, dass ich daran als moderne Frau in keiner Weise interessiert bin. Diese Auseinandersetzung liegt hier in Europa doch schon hinter uns. Religionen und deren selbst erwählte Vertreter nahmen und nehmen sich gerne wichtig, besonders jene, die eine Trennung von Staat und Kirche im Sinne eines Machtverlusts fürchten.
    Das trifft in der aktuellen weltpolitischen Lage in erster Linie auf den Islam zu und seine durchwegs patriarchal strukturierten Länder, in denen die Gleichberechtigung der Frau und die Einführung demokratischer Rechte phobische Zustände auslösen.
    Die Gleichstellung der Frau in allen Ländern der Erde ist in meinen Augen sehr wohl ein höherwertiges Grundrecht, ein Menschenrecht sogar, und damit möchte ich gerne in meinem Land beginnen.

    Es ist also nicht das Kopftuch einer Lehrerin, das die „die Grenzen der Freiheit Andersdenkender“ überschreitet. Es ist die Haltung dahinter, die sich insgeheim über andere stellt und die Werte und Praktiken der eigenen Gruppe, in dem Fall der betreffenden muslimischen Migranten, über die der anderen, in dem Fall der Einheimischen. Für mich eine rückschrittliche Haltung, da man sich an Religion anklammert und an das System, von dem man kommt, anstatt im Fluss der Dinge und der Wandlung zu bleiben und sich neu zu orientieren, da man sich auf neues Terrain begeben hat. Es erinnert mich an die schwarzwälder Fachwerkhäuser der deutschen Aussiedler in Brasilien, die ich dort unter Palmen am Strand stehen sah.

    Das soziale Gift des Kopftuchs besteht in der mangelnden Bereitschaft, sich auf die demokratische Tradition jenes Landes zu beziehen, in das man eingewandert ist, eben auf das Neue.
    Es ist bedrückend und beschämend, wie wenig Zuneigung, Einfühlungsvermögen oder gar Mitgefühl manchmal besteht von einigen – glücklicherweise nicht allen Migrantengruppen – für das Land, die Bevölkerung, die Sprache und die Gepflogenheiten und Besonderheiten des Landes, das die Grundlage bietet für die eigene, neue Existenz, für etliche demokratische Errungenschaften, Ausbildungsmöglichkeiten und Sozialleistungen, die in den jeweiligen Herkunftsländern häufig nicht ansatzweise bestehen. In einfacher Sprache nennt man es Dankbarkeit.

    Kopftücher interessieren also reichlich wenig. Interessant sind Menschen, die adaptiv und kreativ auf neue Umgebungen eingehen können. Die Deutschen tun das schließlich auch, und ich finde, das machen sie ganz okay so.

  99. @ BvG #100
    Zitat:
    „Insgesamt macht es mir eher Sorgen, daß anscheinend die Theorie der unbeschränkten Formbarkeit des “Zöglings” wieder an Boden gewinnt, sowohl im “Lager” der konservativen, wie auch im “Lager” der progressiven Pädagogen und dabei selbstbestimmte, konflikthafte Entwicklung aus dem Blick gerät.“
    Das sind doch lediglich Ihre eigenen Sorgen, wo bleibt da Ihre Toleranz gegenüber den sog. konservativen und den sog. progressiven Pädagogen? Da sind Sie doch vermutlich oder lediglich ein sehr kleiner Teil von allen Pädagogen.
    Sie posten zwar eifrig bei diesem Thema, aber können das zahlenmäßig doch nicht ausgleichen.
    Siehe auch noch dieses Zitat zur eigenen Ungeduld:
    „Ein kleiner Hinweis würde es leichter machen, die eigene Ungeduld zu ertragen.“
    http://frblog.de/in-eigener-sache-3/#comment-35141

  100. @Günter Rudolphi

    Ich denke, daß Sie sich hier bloß als „Trapper“ betätigen, insofern sind Ihre Beiträge für mich nicht mehr von Interesse.

  101. @ JaM,#88
    „Ihre Forderung nach einer Schule, in der Schüler ohne „Einflussnahme der Lehrkraft auf ihre Lebenschancen“ unterrichtet werden, erscheint mir deutlicher „idealisiert“ zu sein als die Sicht der Verfassungsrichter.“
    BvG, #100:
    „Man steht also vor der Entscheidung, entweder keine (religiösen, politischen) Stellungnahmen im Lehrberuf zuzulassen und damit dem Jugendlichen die Möglichkeit der Auseinandersetzung und des Ausgangs aus der Unmündigkeit zu nehmen, oder eine schale Neutralität anzustreben, die keinen Jugendlichen mehr zu irgendwelchen Gedanken herausfordern wird.“

    – Sie unterschieben mir beide eine Position, die ich weder vertrete noch behauptet habe. Ich habe lediglich in #79 auf – vom BVG nicht reflektierte – „reale Abhängigkeit“ von Schülern in Bezug auf „inhaltliche Kompetenz“ und „Beurteilungskompetenz“ verwiesen, wobei letztere per se mit einer gleichzeitigen dezidierten – auch symbolischen – inhaltlichen Stellungnahme unvereinbar ist. Auf Rechtsprechung bezogen hieße das: Richter und Staatsanwalt in einer Person. Genau dies meint – sehr wohl begründet – das Verbot bekenntnishafter Symbole (etwa Buttons) in der Berliner Schule.
    Wie auch in der Rechtsprechung eine prinzipielle Frage, die keines Beweises einer “ unerlaubten Beeinflussung der Schüler bedarf“ (wie JaM meint).
    Mit einer „schalen Neutralität“ (BvG) hat dies überhaupt nichts zu tun – im Gegenteil. Selbstverständlich ist Unterricht auch ein Werteunterricht. In meinen Fächern (Deutsch, Französisch) sowieso. Undenkbar ohne Bezug auf kulturelle und humanitäre Werte, den unsere Geschichte hervorgebracht hat. Werte, die Offenheit für Neues und Fremdes einschließen.
    Ein Werteverständnis, das primitives „Abendland“-Geschwätz à la Pegida ausschließt, aber auch Eskapismus des „Orients“ nicht zulässt. Toleranz ist keine Einbahnstraße.
    Hierzu aus Goethes „West-östlichem Divan“:
    „Wer sich selbst und andere kennt,
    Wird auch hier erkennen:
    Orient und Okzident
    Sind nicht mehr zu trennen.“

    Wichtiger noch auf den zweiten Einwand einzugehen:
    „Ihre Aufspaltung der Religion in (für Lehrer erlaubte) innere Einstellung und die für Lehrer unzulässigen demonstrativen Bekenntnissen der Religion setzt voraus, dass die Aspekte der inneren Einstellung und der äußeren Zeichen der Religion zu trennen sind. Wenn aber nach Auffassung der betroffenen Lehrerin ihre Religion zum Tragen des Kopftuchs verpflichtet, ist diese Trennung nicht möglich.“ (JaM,#88)

    Um es ganz klar und hart zu sagen:
    Die Fähigkeit, zwischen der eigenen „inneren Einstellung“ und „demonstrativen Bekenntnissen der Religion“ (oder politischer Art) trennen zu können ist eine Grundvoraussetzung für den Lehrerberuf.
    Wenn eine Lehrerin wirklich meint, dies sei ihr aufgrund ihrer persönlichen Interpretation von Religion „nicht möglich“, ist sie nach meiner Überzeugung für den deutschen Schuldienst nicht geeignet. Wie soll sie denn dann unbefangen, objektiv und ohne Ansehen der Person ihre Beurteilungskompetenz wahrnehmen können?
    Und ich sage dies als einer, der sich mit eben solchen Zweifeln intensiv auseinandersetzen musste.

    Nach Ihrem Einwand sehe ich doch noch einen Bezug zum „Radikalenerlass“ – aber in ganz anderer Richtung als Sie:
    „Der Radikalenerlass sollte die (linke) ideologische Unterwanderung des Staates verhindern, ein Kopftuchverbot soll die islamistische ideologische Unterwanderung der Schule vermeiden, beides auf Kosten der Grundrechte der unter Verdacht gestellten.“

    Diese Bemerkung beschreibt den Anspruch, nicht aber die Realität des „Radikalenerlasses“, wie ich sie in #78 analysiert habe.
    In keiner Weise habe ich die Berechtigung einer „wehrhaften Demokratie“ in Frage gestellt, die sich ideologischer Unterwanderung in relevanten Positionen zu erwehren hat. Es geht ausschließlich um die Pervertierung dieses Anspruchs in der Praxis in Form von Gesinnungsschnüffelei. Eine Pervertierung, der – wie unter Punkt 7 ausgeführt – auch das damalige BvG Vorschub geleistet hat, indem es nicht objektivierbare Gesinnungs-Kriterien wie „Verfassungsfeindlichkeit“ zum Maßstab erhoben, gleichzeitig Grundrechtsentscheidungen in die Hände subalterner Verwaltungsbeamter gelegt hat.
    In der Begründung, die Sie selbst in #41 anführen, „dass für die Bewertung der betroffenen Lehrerinnen ihr eigenes Verständnis ihrer Religion entscheidend ist“ geht nun das BvG in der Versubjektivierung sogar noch einen Schritt weiter.
    Bei meiner ersten Auseinandersetzung mit der Problematik als Klassenlehrer erklärten mir zwei Schülerinnen – denen ich zuvor meine Unterstützung zugesagt hatte – sie würden Kopftuch so lange tragen als deutsche Mädchen sich in Miniröcke kleideten. Mit welchem Recht wäre nach dieser Begründung des BvG dieses „eigene Verständnis“ zurückzuweisen? Oder die „religiöse Überzeugung“, dass Sexualkunde, Koedukation, Darwin nicht in den Schulunterricht gehören?
    Mit welchem Recht künftiges Verlangen (das m.E. mit ziemlicher Sicherheit kommen wird), in Burka zu unterrichten, da das „eigene Verständnis“ von Islam es so verlange? Mit welcher Begründung wären Zeugen Jehovas daran zu hindern, ihre Weltuntergangsszenarien in Schulen zu verbreiten? Da dies doch (vgl. #46) „durch das Auftreten anderer Lehrkräfte mit anderem Glauben oder anderer Weltanschauung in aller Regel relativiert und ausgeglichen wird“? u.s.w., u.s.f.
    Und wenn sich mit subjektivistischer – für jede Willkür offene – Interpretation von „Religionsfreiheit“ Schulrecht aushebeln lässt – warum dann nicht auch ein anderes demokratisches Recht?

    Fazit:
    Menschen, welche ihre persönlichen Überzeugungen absolut setzen, sie gegen sinnvolle dienstliche Belange durchzudrücken suchen, kommt kein Opferstatus zu. Ihre Gleichsetzung mit vom Berufsverbot Betroffen halte ich daher für ziemlich verfehlt.
    Es geht m.E. nicht um Einschränkung von Religionsfreiheit, sondern um Übergriffigkeit auf gesellschaftlichen Konsens im Namen derselben. Und mit diesem Urteil wird nicht eine Willkür verhindert, wie sie die Berufsverbotepraxis kennzeichnete. Ihr wird im Gegenteil gerade Tür und Tor geöffnet.

  102. Non scholae, sed vitae discimus et vice versa.

    Wenn ich Ihre Kommentare so querlese, zum ausführlichen Lesen fehlt mir die Geduld, dann werde ich mir meiner Ignoranz so recht bewußt, wo es doch um so etwas Weltbewegendes geht, das mehr sein könnte als ein Stückchen Stoff.

    Seither hielt ich es für selbstverständlich, daß eine Lehrkraft, so wie sie sich in der Öffentlichkeit bewegt, also zum Einkaufen, zum Zigarettenholen, zum Friseur geht, genauso dann auch ihren Job in einer öffentlichen Schule versieht.

    Mein erster Lehrer in der Volksschule kam bei warmem Wetter in einer Seppelhose, kariertem, weit offenen Hemd, Kniestrümpfen und Haferlschuhen. Diesen Lehrer habe ich geliebt. In der dritten Klasse bekamen wir einen Lehrer, der stets in einem kombinierten Anzug und mit Fliege erschien. Ihn habe ich geachtet. Unsere Religionslehrer kamen, sofern sie katholische Priester waren, im entsprechenden Outfit. Die waren mir wurscht.

    In der Mittelschule hatten wir eine niedliche, kulleräugige Biologielehrerin, deren Venushügel sich im engen Röckchen deutlich abzeichnete. Ich kann nicht sagen, daß es den Schulfrieden gestört habe; aber der Seelenfrieden von uns pubertierenden Knaben kam schon ganz schön aus dem Gleichgewicht, wenn wir beobachteten, wie sich diese entzückende Stelle an der Kante des Katheders rieb.

    Ich glaube nicht, daß ein Lehrer mit Irokesenhaarschnitt und eine Lehrerin mit Kopftuch den Schulfrieden stören wollen. Auch die Schüler dürften sich nicht gestört fühlen; denn die kommen ja auch so gestylt, wie sie wollen. Und die Eltern geht es einen Scheiß an, warum die Lehrerin ein Kopftuch trägt.

    Wer befürchtet, daß die lieben Kleinen religiös indoktriniert werden könnten, sollte mit dazu beitragen, daß der konfessionelle Religionsunterricht abgeschafft wird. Ich versuche gerade, mir ein Schulfach vorzustellen, in dem folgendes miteinander verwoben ist: Ethik, Sozialkunde, Religionslehre – nicht an Konfessionen gebunden – und eine Rechtskunde, die dem Lernenden ermöglicht, all dies zu vertiefen.

  103. In der Tat will ich an weiteren Endlos-Schleifen und ständigen Wiederholungen der längst bekannten Art zum Thema „Kopftuch und Religion“ nicht mehr teilnehmen, denn nicht alle Therapien sind bei jedem Probanden erfolgreich.
    q.e.d.
    (ist lateinisch und heißt: Was zu beweisen war, siehe auch Link)
    In der Demokratie BRD wird aber auch nach einer gewissen Diskussionsphase mehrheitlich entschieden, und das ist auch gut so.

  104. @ manfred petersmark, #106

    Es bleibt ja jedem unbenommen, nur quer zu lesen, wofür er sich nicht interessiert oder keine Geduld aufbringt. Nur soll er dann nicht meinen, das Ei des Kolumbus entdeckt zu haben.
    Gedankenlosigkeit und Sprüche über Lehrer-Outfit sind noch lange kein Beleg für Toleranz!

  105. Vorschlag an unsere Modemacher: Kreiert für die kommende Modesaison das Kopftuch als modischen Gag. Bunte Kopftücher von Karl Lagerfeld schaffen sicher die nötige Nachfrage. Die Herstellung der Tücher schafft Arbeitsplätze und bringt Zusatzumsatz in der Textilindustrie.
    Wenn Tausende motivierte Trägerinnen „modisch in“ auf der Bildfläche erscheinen, erübrigt sich hoffentlich das Thema. Alternativ: Tag des Kopftuches ausrufen! Meine Frau trägt bei der Fahrt im offenen Cabrio auch ein Kopftuch.

  106. JaM vs. Brigitte Ernst bzgl. Freiwilligkeit des Kopftuchtragens

    Der erwachsenen Muslima kann die Freiwilligkeit nicht abgesprochen werden. Sie ist rein physiologisch in der Lage, Sachverhalte entsprechend zu differenzieren. Sie ist juristisch volljährig. Die eigene Entscheidungsfähigkeit ist daher vorauszusetzen. Sie befindet sich weiterhin auch objektiv nicht in sie dominierenden Machtverhältnissen. Da sie in einem Rechtsstaat lebt, kann sie jede, sie gegen ihren Willen einschränkende Machtausübung von Personen über den Rechtsweg beseitigen. Sie ist objektiv selbstbestimmt.

    Brigitte Ernst: „Und diesen Erziehungszielen widerspricht eindeutig die Auffassung, dass sich Frauen in der Öffentlichkeit zu verstecken haben, während das für männliche Wesen nicht gilt.“
    Hier liegt Ihr Interpretationsfehler des Urteils. In Rn. 105 heißt es: „Solange die Lehrkräfte, die nur ein solches äußeres Erscheinungsbild an den Tag legen, nicht verbal für ihre Position oder für ihren Glauben werben und die Schülerinnen und Schüler über ihr Auftreten hinausgehend zu beeinflussen versuchen, wird deren negative Glaubensfreiheit grundsätzlich nicht beeinträchtigt.“ Weiter in Rn. 107: „Bekleidung von Lehrkräften, die nur den Schluss auf die Zugehörigkeit zu einer anderen Religion oder Weltanschauung zulässt, von der aber sonst kein gezielter beeinflussender Effekt ausgeht.“ Rn. 117 „Dabei kann es sich etwa um verbale Äußerungen und ein offen werbendes Verhalten handeln. Hier kann die Untersagungsvorschrift auch in einer Interpretation, die schon die abstrakte Gefahr erfasst, ihre Bedeutung haben.“

    Die Wertedarstellung, die mit dem Tragen des Kopftuches einhergeht, hat also ausschließlich für die Trägerin selbst zu gelten. Die Muslima darf demnach ausdrücklich nicht dafür werben, dass sich allgemein „Frauen in der Öffentlichkeit zu verstecken haben“. Dieses Agitationsverbot gilt natürlich auch gegenüber muslimischen Schülerinnen. Wessen innere Haltung der freiheitlich demokratischen Grundordnung widerspricht, muss nun entweder als Lehrkraft tagein tagaus verbal lügen, oder kann entlassen werden. Das BVerfG hat also nicht nur einem Recht stattgegeben, sondern auch die Kündigungsvoraussetzungen genau beschrieben. Eine Urteilsbesprechung sollte in betroffenen Schulen zur Regel werden.

    Anders sieht es bei der Freiwilligkeit bei Kindern aus. Natürlich hat praktisch kein „10jähriges Mädchen, das von seinen Eltern im Sommer mit eng am Hals zugebundenem Kopftuch und langem Rock in die Schule geschickt und damit beim altersgemäßen Rennen und Klettern behindert wird, diese Kleidung freiwillig gewählt“. Dieses Verhalten wird durch Abwertungs- und Ausgrenzungsandrohungen erzwungen bzw. durch Aufwertungsbehauptungen herbeigeführt. Hier stehen wir aber vor dem allgemeinen Problem des elterlichen Erziehungsrechtes. Eltern dürfen ihre Kinder zu Verhalten und Wertübernahmen zwingen oder ihnen Werte vermitteln, die aus nicht-juristischer Sicht als falsch bewertet werden können. Dass sich selbst bei Kindern oder Jugendlichen von einem Gefühl der Freiwilligkeit begleitetes Unterordnungsverhalten erzeugen lässt, wird unter Berücksichtigung von Aufwertungsbehauptungen verständlich. Kindern einzureden, auf Grund der Religionsangehörigkeit zu den Reinen, Auserwählten oder von „Gott“ Geliebten zu gehören, vermittelt nicht nur die Vorstellung einer Privilegierung, sondern die Illusion, Angehöriger einer anderen höherwertigen Klasse von Mensch zu sein. Was hier nicht-juristisch als richtig oder falsch bewertet werden kann, entzieht sich aber dem verfassungsrechtlichen staatlichen Urteil (Rn. 86). Der islamistisch-terroristischen Aufforderung „Sitzt nicht bei den Schmutzigen!“ wird hier allerdings der Nährboden bereitet. (http://www.zdf.de/zdfzoom/bereit-zu-sterben-fuer-allah-islamisten-in-deutschland-36694614.html)
    Dass Muslime umgekehrt auch keine Anpassung von Kleidungentscheidungen anderer Weltanschauungsinhaber verlangen können, zeigt das Urteil BVerwG 6 C 25.12, Rn. 27 http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=110913U6C25.12.0 (klärt auch Werner Engelmanns Kopftuch-Minirockproblem, und Darwin im Schulunterricht http://frblog.de/kopftuch3/#comment-35149)
    Die Frage ist daher inwieweit der Staat diese religiöse Indoktrination von Kindern unterstützt und sich eben nicht neutral verhält.

    In diesem Land wird Religionsunterricht versetzungsrelevant zensiert. Bei Nichtübernahme religiöser Vorstellungen wird dem Schüler die staatliche Versetzungsqualifikation entzogen. Religiöse Aussagen abzulehnen, hat die vollständige Vernichtung aller Lebensperspektiven zur Folge. In einem Rechtsstaat können nur Lerninhalte versetzungsrelevant benotet werden, die zu jedem Zeitpunkt der wissenschaftlichen Betrachtung und Weiterentwicklung unterliegen und unterliegen sollen. Dies ist von der Mathematik über den Deutschunterricht bis hin zur Kunst der Fall. Die Religion besteht objektiv aus Falschaussagen und Willküraussagen deren oberstes Prinzip es ist, nicht rational angezweifelt werden zu dürfen. Und die Gestattung des Zweifels, die Frage nach dem „Warum“ kann hier natürlich nicht auf einer rein rhetorischen Ebene verbleiben. Sie wird erst wirklich, wenn ihre Konsequenzen verwirklicht werden können. Willküraussagen unter Androhung von Lebensperspektivvernichtung anerkennen zu müssen, widerspricht vollständig der biologischen Funktion des Gehirns. Es ist das Antiprinzip dessen, was das Menschsein ausmacht und widerspricht daher der Menschenwürde.

  107. @ Werner Engelmann # 105

    „Die Fähigkeit, zwischen der eigenen ‚inneren Einstellung‘ und ‚demonstrativen Bekenntnissen der Religion‘ (oder politischer Art) trennen zu können ist eine Grundvoraussetzung für den Lehrerberuf.“

    Offensichtlich habe ich mich undeutlich ausgedrückt, so dass Sie mich gründlich missverstehen. Das Kopftuch einer muslimischen Frau oder die Kippa (bzw. andere Kopfbedeckung) eines orthodox-religiösen Juden ist kein „demonstratives Bekenntnis“, sondern ein untrennbarer Teil deren religiösen Lebensweise. Außer der simplen Tatsache, dass sie als praktizierende religiöse Menschen erkennbar sind, drängt diese Bekleidung – anders als ein Anti-Kernkraft-Button – niemanden irgendeine Botschaft auf. Wenn jemand seine Überzeugungen für sich als gültig setzt (was wir alle tun), heißt es noch lange nicht, dass er diese Überzeugung auch automatisch für andere als absolut gültig betrachtet, wie Sie vermuten. Musliminnen mit Kopftuch und Juden mit Kippa können (und müssen es im Schuldienst) sich darüber hinaus genauso neutral verhalten wie ein Lehrer, dessen außerschulisches Engagement bei Amnesty International, im Kirchenvorstand oder Gemeinderat den Kollegen, den Schülern und den Eltern allgemein bekannt ist. Es sei daran erinnert, dass auch das Recht auf exponierte politische außerschulische Betätigung für Beamte und Lehrer einst umstritten war.

    Der Bezug das BVerfG auf das „eigene Verständnis“ schützt lediglich davor, für andere Auffassungen haftbar gemacht zu werden. Wenn es im Islam z.T. frauenfeindliche Begründungen des „Bedeckungsgebots“ gibt oder wenn in Teilen der Mehrheitsgesellschaft das Kopftuch als Symbol für Islamismus aufgefasst wird, so muss sich eine kopftuchtragende muslimische Lehrerin diese Auslegungen nicht zuordnen lassen. Wenn sie aber solche Auffassungen selber vermittelt, dann ist ihre Eignung für den Schuldienst danach (negativ) zu bewerten.

    Lehrer, die aus religiöser (oder anderer) Überzeugung meinen, Sexualkunde, Koedukation oder die Evolutionslehre gehören nicht in die Schule, stehen im Widerspruch zum staatlichen Erziehungsauftrag der Schule und haben in (öffentlichen) Schuldienst nichts zu suchen. Ein Muslim ist aber nicht schon deshalb für den Schuldienst ungeeignet, weil es Muslime gibt, die Sexualkunde, Koedukation oder die Evolutionslehre ablehnen. Das Spannungsverhältnis der Religionsfreiheit von Schülern und Eltern (überwiegend aus christlich-fundamentalistischen Umfeld), das sich bei den genannten Themen manifestiert, hat das Bundesverfassungsgericht zugunsten des staatlichen Erziehungsauftrags entschieden.

    In einem Punkt verstehe ich Ihren Beitrag nicht: Was stört Sie an der Aussage Ihrer früheren Schülerinnen, „sie würden Kopftuch so lange tragen als deutsche Mädchen sich in Miniröcke kleideten“? So lange die muslimischen Schülerinnen kein Verbot von Miniröcken im Unterricht verlangen, ist doch nichts dazu einzuwenden, dass sie sich entsprechend ihrer Lebenseinstellung zur (sexuellen) Freizügigkeit kleiden. Ich nehme an, dass es sich um ältere Schülerinnen gehandelt hat, die ihren eigenen Kopf haben.

  108. @ 109, Werner Engelmann

    Wenn mir eine Frau mit Kopftuch besonders auffällt, dann vielleicht deshalb, weil ihr das Stückchen Stoff ausnehmend gut zu Gesicht steht. Warum sie das Tuch trägt, darüber mache ich mir nicht den geringsten Gedanken, weil es mich ganz einfach nichts angeht. Das ist mein Begriff von Toleranz.

    Ihnen, Herr Engelmann, und Ihren Mit-Diskutanten gestehe ich das Recht auf Intoleranz zu. Nur braucht mich Ihre Diskussion nicht zu interessieren.

    Das mit dem entdeckten Ei des Kolumbus sollte wohl eine Metapher sein: Knapp daneben ist auch vorbei.

  109. Dazu fällt mir noch ein Witz ein:
    Ein Bayer aus München: „Grüß Gott“
    Ein anderer Bayer: „Wenn`st `n siachst ….“
    Ein Muslim: „Allah ist groß“
    Ein dritter Bayer: „Meiner ist größer, host mi?“

    Geht doch ……

  110. @Engelmann

    Anscheinend haben Sie meine Korrektur #101 nicht gelesen?

    Ich denke, das pädagogische Kernproblem ist, daß die Schule (wiedermal?) auf eine ideologische Erziehungsanstalt reduziert wird, die nur eine einzige Überzeugung in den Schülern hervorbringen darf. Im Sinne des politischen Unterrichts mit dem Ziel, überzeugte Demokraten hervorzubringen, mag dies zutreffen, da gibt es keine Alternative, die man unterrichten dürfte, zulassen im allgemeinen Meinungsbild muß man sie aber doch. Man begäbe sich sonst in eine gefährliche Nähe zur Indoktrination.

    Schule ist keine Manipulationsmaschine. Wo moderne Bildung nicht zum Erfolg führt, darf sie dennoch nicht repressiv werden. Erziehung findet nicht in der Schule statt, auch dies verwechseln manche Lehrer und Politiker, Erziehung findet in der Familie statt, sekundär im sozialen Umfeld, nicht aber im Unterricht. Schule ist auch kein Reparaturbetrieb für gesellschaftliche Fehlentwicklungen, schon gar nicht eine Besserungsanstalt.

    Schule sollte sich deshalb auf eine dosierte Distanz zu „Überzeugung“ und „Bekenntnis“ zurückziehen, die als eherne Grundregel die Toleranz und den Schulfrieden verlangt, nämlich die Erwartung, daß gesellschaftliche Konflikte nicht in den Bildungsbetrieb hinein getragen werden und ihn nicht stören dürfen. Nicht ohne Grund verlangt das Grundgesetz:

    „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.“
    http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html

    Diese Verfassungstreue ist sowohl von Lehrern, als auch von Schülern zu verlangen. (Ich spiele damit aber nicht auf den unsäglichen „Radikalenerlass“ an)

    Aus meiner Sicht leidet die Lehre unter der Erwartung, politisch und wirtschaftlich konforme Individuen zu erzeugen, was sie weder leisten kann, noch ihre Aufgabe ist.

    Schule soll Information und kritische Denkfähigkeiten lehren, für das Ergebnis ist sie nicht verantwortlich zu machen.

    Aus der Pflicht zum verfassungsgemäßen Handeln wird dadurch niemand entlassen. Diese Pflicht ist aber eine individuelle, staatsbürgerliche Pflicht, die nicht durch die Schule, sondern durch jeden Einzelnen zu gewährleisten ist.

    Bildung kann dabei helfen, sie kann und darf sie aber nicht erzwingen.

  111. @ Steffen Wasmund # 111
    Die muslimische Lehrerin beeinflusst gerade muslimische Mädchen doch bereits durch ihr Vorbild. Aus nachvollziehbaren Gründen freuen sich muslimische Familien, vor allem die konservativen, wenn endlich auch einmal eine der Ihren ihre Kinder unterrichtet, und ihr Vorbild wird schon allein aus einem gewissen Zugehörigkeitsgefühl heraus auf muslimische Schülerinnen und Schüler stärker wirken als auf andere. Und – das mag jetzt nach Verschwörungstheorie klingen – kann die Schulaufsicht denn immer so genau überprüfen, ob und inwiefern die Lehrerin auch verbal Einfluss nimmt? Das kann doch außerhalb des Unterrichts in den Pausen, auf Ausflügen oder Klassenfahrten geschehen, vielleicht sogar in der Herkunftssprache. Einige der Blogger kennen offenbar die Schulwirklichkeit nicht. Gerade mit einer Lehrerin, die einem nahesteht, zu der SchülerInnen Vertrauen gefasst hat, besprechen sie doch auch private Dinge.
    Ich sehe dieses Problem mit großen Bauchschmerzen auf uns zukommen. Das hat allerdings nicht allein mit dem Kopftuch zu tun, sondern mit dem, was Dschihad eigentlich bedeutet und wozu (konservative) Muslime qua Religion aufgerufen sind: Mit (heute) friedlichen Mitteln für ihren Glauben zu kämpfen.

    Steffen Wasmund:
    „In diesem Land wird Religionsunterricht versetzungsrelevant zensiert. Bei Nichtübernahme religiöser Vorstellungen wird dem Schüler die staatliche Versetzungsqualifikation entzogen.“
    Das mag in den 1950er Jahren der Fall gewesen sein, heute ist diese Aussage schlicht falsch.
    In Hessen z.B. ist Religionsunterricht kein Pflichtfach. Eltern können ihre Kinder und Jugendliche sich selbst spätestens ab 14 Jahren (ich glaube sogar ab 12) davon abmelden. In Schulen, die aufgrund der nötigen Lehrerversorgung das Fach Ethik anbieten, ist dieses dann alternativ Pflichtfach; wenn dieser Unterricht nicht angeboten wird, haben die SchülerInnen, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, eine Freistunde.
    In keinem der drei Fächer – evangelische Religion, katholische Religion und Ethik – werden die Noten danach vergeben, ob die Schülerinnen sich zu irgendwelchen Glaubensinhalten bekennen. Gegestand des Unterrichts sind Wissenvermittlung bezüglich der Inhalte der eigenen und anderer Religionen, aber auch sehr stark soziale und ethische Fragen.
    Die Noten werden danach vergeben, wie klug und engagiert SchülerInnen sich im Unterrichtsgespräch einbringen bzw. ihre Kenntnisse in schriftlichen Ausarbeitungen darlegen und (auch kritisch) anwenden.
    Auch nicht der jeweiligen Konfession Zugehörige können am Religionsunterricht teilnehmen, was häufig geschieht, wenn sich herumspricht, dass ein Lehrer/eine Lehrerin besonders interessanten Unterricht macht.

    Das alles bedeutet natürlich nicht, dass man nicht diskutieren sollte, ob konfessioneller Religionsunterricht ganz aus der Schule zu verbannen und durch das Fach Ethik oder Religionskunde zu ersetzen sei.

  112. 95 # eh 31. März 2015 11:53 http://frblog.de/kopftuch3/#comment-35127

    1. eh: „Warum verstoße ich gegen das Prinzip der Menschenwürde, wenn ich auf etwas mir juristisch Zugestandenes, das nicht den Kern meines – sozialen, kulturellen, religiösen – Seins verkörpert, aus freien Stücken verzichte, um Kommunikation zu ermöglichen und mit dem Verzicht faktisch potenziell Vorurteile abzubauen?“

    Solange dies aus „freien Stücken“ geschieht, natürlich nicht. Und bevor eine eindeutige Willenserklärung erfolgt ist, sind Kompromisslösungsversuche natürlich richtig und sinnvoll. Die Muslima hat dargestellt, dass das Kopftuch „Kern“ ihres „sozialen, kulturellen, religiösen – Seins verkörpert“ und nicht freiwillig darauf verzichten will.

    2. eh: „Bedeutet Verzicht auf ein augenscheinliches Merkmal / ein Bekleidungsstück automatisch, dass die Begründung dafür (das alleinige oder Hauptkriterium) “Angst” sein muss?“

    Nein natürlich nicht, solange es freiwillig, also nicht gegen eine eindeutige Willenserklärung erfolgt.

    3. eh: „Kann man sich für Musliminnen, in diesem Fall eine Minderheit, keine andere Motivation vorstellen, in der Schule kein Kopftuch zu tragen, als dass sie sich vor anderen LehrerInnen, Eltern und SchülerInnen “fürchten”?“

    Was man(!), oder andere Muslima sich vorstellen können ist nicht relevant, da das Glaubensbekenntnis ein rein persönliches ist. Die Muslima formuliert ausschließlich für sich selbst. Einerseits kann sie sich deshalb also auf ihr Persönlichkeitsrecht berufen, andererseits unterliegt sie deshalb dem Agitationsverbot (Verbot der Aufforderung, dass andere ebenso handeln sollen), weil dies dann die staatliche Neutralität verletzen würde. Zu „fürchten“ siehe 2.

    4. eh: „Ist umgekehrt das Tragen des Kopftuchs dann per se ein Zeichen von Stärke, die der Mehrheitsgesellschaft signalisiert wird, und zum Ausdruck gebrachter Menschenwürde?“

    Das aus religiösen Gründen getragen Kopftuch ist zunächst „Zeichen“, „Ausdruck“ und Folge der Religionszugehörigkeit des Trägers. Dem Kopftuchträger zu unterstellen die Menschenwürde, möglicherweise noch mit ihren Gesamtbedingungen, symbolisieren zu wollen, wäre in jedem Fall – auch hier – eine unzulässige Fremdzuschreibung. Hier nur mit positivem Inhalt. Der einzige allgemein bekannte Bezug zur Menschenwürde, ist die in diesem Land herrschende säkulare, menschenwürdebasierte Rechtsordnung, die im Willen, das Kopftuch zu tragen, den Menschenwürdebezug erkennt und absichert. (Rn. 96) Das Kopftuch zu tragen ist damit die Umsetzung eines Aspektes der Menschenwürde der Trägerin. Da die säkulare Rechtsordnung der Mehrheitsgesellschaft die Menschenwürde absichert, kann die Sicherstellung eines Aspektes der Menschenwürde kein „Zeichen von Stärke“ GEGENÜBER dieser Mehrheitsgesellschaft sein. Diese Wahrnehmung kann nur zustande kommen, wenn die Mehrheitsgesellschaft nicht als Teil der menschenwürdebasieren Rechtsordnung wahrgenommen wird.

    Anstelle eines versetzungsrelevant benoteten Religionsunterrichtes sollten wir über die Einführung eins Faches nachdenken, das die Prinzipien und Werte unserer Rechtsordnung vermittelt, so dass sich jeder Mensch selbstverständlich als kompetenter und kritischer Teil derselben begreifen und sich mit dieser identifizieren kann.

  113. Da ich für ca. 10 Tage unterwegs sein werde und kaum Gelegenheit für weitere Antworten finden dürfte, möchte ich hier einen zunächst abschließenden Beitrag formulieren.

    @ Steffen Wasmund, #111
    Danke für die wichtigen Links, die ich nach einer ersten Durchsicht für eine wichtige Ergänzung zu dem BVG-Urteil halte. Zu berücksichtigen ist allerdings die unterschiedliche Ebene. Hier geht es um Verbindlichkeit von Lerninhalten, während das neue BVG-Urteil Verhalten muslimischer Lehrerinnen thematisiert. Auch sind die von mir genannten Beispiele rein hypothetisch, um die Dehnbarkeit der BVG-Entscheidung aufzuzeigen, kein persönliches „Kopftuch-Minirockproblem“.

    @ BvG, #115
    Ich kann mit Überlegungen zu Bildung und Erziehung auf einer so allgemeinen Ebene wenig anfangen. Jede Erziehung ist konkret und auf der Ebene abstrakter Prinzipien nicht fassbar.
    Überlegungen wie „Manipulationsmaschine“ oder „repressiv“ entsprechen in keiner Weise meinen Erfahrungen und würde ich entschieden zurückweisen. Zudem würde das so gar nicht funktionieren.
    Beispiel eines Gesprächs nach dem Abitur:
    Ein sehr kluger Schüler, zu dessen Spezialitäten es gehörte, mit dezidierten Gegenmeinungen Reaktionen zu testen und Lehrer in Dispute zu verwickeln, nach dem Abitur, ohne dass ich nachgefragt hätte, zu mir: „Ich gehe zu Springer.“
    Meine Antwort, ohne mir Überraschung anmerken zu lassen: „Du wirst schon wissen, was du tust.“
    Durchaus überraschte Gegenreaktion: „Sie sind der erste, der nicht erschrocken ist.“
    Der Schüler landete übrigens nicht bei Springer.

    @ Brigitte Ernst, #116
    Danke für Ihren Beitrag. Ich halte ihn angesichts einiger geposteter Bemerkungen, die nicht gerade von tiefschürfenden Kenntnissen betr. Schulalltag zeugen, für eine wichtige Ergänzung und schließe mich ihm an.

    JaM, #112

    „Der Bezug das BVerfG auf das „eigene Verständnis“ schützt lediglich davor, für andere Auffassungen haftbar gemacht zu werden. (…) Wenn sie aber solche Auffassungen selber vermittelt, dann ist ihre Eignung für den Schuldienst danach (negativ) zu bewerten.“
    – Die Klarstellung ist sicher nützlich, auch wenn ich solche „Fremdzuweisungen“ nicht vorgenommen habe. In der Weise bin ich damit auch einverstanden. Was freilich Bedenken nicht ausschließt, dass, auch wenn diese Lehrerin nicht nachweislich „solche Auffassungen selber vermittelt“, sie sehr wohl im Sinne von Fremdzuschreibungen instrumentalisiert werden kann (was m.E. ziemlich sicher auch geschehen wird). Ebenso wenig die hinsichtlich ihrer Beurteilungskompetenz (vgl. #105), welche Distanz auch zu eigenen Überzeugungen voraussetzt und die von Ihnen in #88 angesprochene Verschmelzung nicht zulässt.
    Zur Klarstellung:
    Ich halte nicht nur einen Generalverdacht für völlig verfehlt, sondern auch die Mitwirkung von Muslimen in allen gesellschaftlichen Bereichen, auch und gerade Schule, für wünschenswert und notwendig. Aber natürlich dürfen auch Gerichtsurteile nicht vom gesellschaftlichen Kontext abstrahieren, also auf eine bloß religiöse Problematik reduzieren. Insbesondere halte ich es für fahrlässig, islamistische Veraltensweisen und Strategien zu ignorieren, die zu ebenso irrationalen Gegenbewegungen wie Pegida führen.
    Hier liegen, ohne mich wiederholen zu wollen, meine Hauptbedenken.

    „Was stört Sie an der Aussage Ihrer früheren Schülerinnen, „sie würden Kopftuch so lange tragen als deutsche Mädchen sich in Miniröcke kleideten“? So lange die muslimischen Schülerinnen kein Verbot von Miniröcken im Unterricht verlangen, ist doch nichts dazu einzuwenden, dass sie sich entsprechend ihrer Lebenseinstellung zur (sexuellen) Freizügigkeit kleiden.“
    – Ich nehme gern dazu Stellung, gibt dies doch Gelegenheit, den historischen Kontext zu beleuchten, der bisher weitgehend ausgeklammert wurde. Aus dieser Perspektive ergibt sich ein anderes Bild als bei Reduktion auf den Aspekt „Religionsfreiheit“.

    Der genannte Vorfall liegt, wie erwähnt, schon lange zurück, Anfang 80er Jahre. Eine Kopftuchproblematik war bis dahin lediglich in Grundschulen in Berlin-Kreuzberg und Wedding bekannt. Nicht einmal in Neukölln, heute Symbol für Integrationsprobleme, gab es hierzu einschlägige Erfahrungen.
    Streng religiöse muslimische Schüler und Schülerinnen gab es auch damals schon, was aber zu der Zeit (wie bereits an anderer Stelle ausgeführt) in der Regel kein Hindernisgrund z.B. für Teilnahme an Klassenreisen darstellte. Dies erfolgte erst mit dem Sichtbarwerden antiintegrativer Strategien bestimmter muslimischer Verbände. In diesem Zusammenhang ist der Vorfall zu sehen.
    Die genannten islamistischen Schülerinnen, 13 Jahre alt, waren die ersten an unserer Kreuzberger Schule (Gymnasium), bei denen das Problem in massiver Weise auftauchte. Was heute von Gerichten geklärt wird (oder auch nicht), musste damals schulintern gelöst werden. Im konkreten Fall hatte der Rektor mir als Klassenlehrer die Vermittlung im Konflikt mit dem Sportlehrer übertragen (der wollte sie „aus Sicherheitsgründen“ nicht mit Kopftuch mitturnen lassen).
    Wie viele heute noch, ging auch ich damals von religiösen Motiven aus (deshalb mein Versprechen an die Mädchen, keine Hänseleien in der Klasse betr. Kopftuch zu dulden). Ich versuchte in einem klärenden Gespräch mit den Schülerinnen Einzelheiten zu erfahren. Was mich bei dieser Erklärung schockierte, war die Erkenntnis, dass hier keineswegs religiöse Motive zugrunde lagen, sondern glasklare politische Strategien, derart, Verhaltensweisen von Mädchen der deutschen Mehrheitsgesellschaft nach den eigenen Vorstellungen zu formen. Man kann auch sagen, gezielt zu provozieren. Eine Einschätzung, die durch eine Reihe anderer Vorfälle bestätigt wurde – so etwa die Aussage (beim Lügen ertappt): „Einen Ungläubigen darf man anlügen.“
    Dass es sich hier um alles andere handelte als Versuche pubertärer Mädchen, „ihren eigenen Kopf“ (# 112) zu zeigen, liegt auf der Hand. Ebenso, dass solche Mädchen – und im weiteren Sinn Frauen generell – lediglich Mittel zum Zweck sind.
    Verfehlt ist dabei nicht nur die Reduktion auf (vermeintliche) religiöse Überzeugungen, sondern auch die Einordnung als Problem des „Frauenbilds“, handelt es sich doch mindestens in gleichem Maße um ein Problem des „Männerbilds“ und patriarchalisch wie autokratisch bestimmter Denkformen.
    In einem solchen Zusammenhang habe ich auch in #105 von „Übergriffigkeit“ einer als Supergrundrecht angesehenen „Religionsfreiheit“ gesprochen.

    Das ist, wie gesagt, gut dreißig Jahre her. Was sich damals als Verdacht aufdrängte, hat sich längst realisiert, bis hin zu vielen Gerichtsurteilen.
    Aus der Rückschau aufschlussreich ist dabei , dass schon in dieser frühen Phase sehr langfristig angelegte politische Strategien des gesellschaftlichen Drucks bzw. der Unterwanderung erkennbar waren, die sich dann in einer Kette vor allem juristischer Strategien fortsetzten. Und erschreckend, wie besonders Schule und Unterricht Zielscheibe ideologischer Übergriffe wurden, unmündige Mädchen hierfür missbraucht werden.

    Eine neue Qualität hat das Problem mit dem Ludin-Urteil erreicht. Hier ging es erstmals nicht mehr um Lerninhalte, sondern um einen unmittelbaren staatlichen Hoheitsbereich. (Daher wohl auch Ihre Assoziation zu „Berufsverboten“ – halte ich für eine zutreffendere Bezeichnung als „Radikalenerlass“).
    Es erscheint mir reichlich naiv, die Problematik subjektivistisch auf (angebliche?) religiöse Überzeugungen zu reduzieren, ihnen normative Wirkung zuzubilligen – ohne zu fragen, welche fundamentalistischen Kräfte, Organisationen, Geldgeber dahinstehen, wenn eine (vermeintliche) Gewissensfrage bis zum BVG durchgeboxt wird. Erschreckend auch, dass (eine im Schulalltag häufig gemachte Erfahrung) von Juristen, deren konkrete Kenntnis und Berücksichtigung der Schulpraxis sichtbar zu wünschen übrig lässt, normative Vorgaben gemacht werden, die konkret betroffenen Schulen bei der Bewältigung der Konsequenzen aber im Regen stehen gelassen werden (z.B. bei den sicher folgenden Nachahmungs- und Gegenstrategien).

    Die Beobachtung der Vorgänge unter dem Aspekt gezielter Strategien offenbar kapitalkräftiger islamistischer Verbände macht auch verständlich, dass dies mit Verschleierungs- und Diversionsstrategien in der Bevölkerung einhergeht.
    Eine davon ist die der Förderung von Gleichgültigkeit und Pseudotoleranz (Kopftuch als „Modeaccessoir“) – verbunden mit Vorwürfen der „Intoleranz“ (das Wort wurde ja auch hier gebraucht), wenn gesellchaftliche Hintergründe zur Sprache gebracht werden.
    Eine andere die bereits genannte Reduktion auf die (pseudo)religiöse Schiene – bis hin zum obersten Gericht, mit dem Ziel der Installation von „Religionsfreiheit“ als einer Art von Super-Grundrecht, durch welches nicht nur die Resistenz einer „wehrhaften Demokratie“ getestet werden kann, sondern auch demokratische Grundwerte und Grundrechte einer auf Laizismus beruhenden Demokratie ausgehebelt werden können.
    M.E. sind auch die Folgen des BVG-Urteils, vor allem seiner Unfähigkeit, klare Grenzen zu ziehen, vorgezeichnet: Der Fundamentalismus innerhalb religiöser Kreise wird vermutlich einen kräftigen Schub erhalten, der Konflikt zwischen Religiösen und Nicht-Religiösen wird sich verhärten, Islamophobie im Gegenzug kräftige Nahrung erhalten.

    Die rasante Islamisierung in der Türkei unter Erogan ist unter diesem Aspekt weit mehr als nur eine regionale Erscheinung. Sie ist auch ein Lehrstück über islamistische Verhaltensweisen vor und nach der Eroberung politischer Macht. (Auf das Problem Terrorismus möchte ich in diesem Zusamenhang nicht eingehen.)
    Überlegungen, nach denen es zumindest fahrlässig erscheint, Besorgnisse über solche Entwicklungen von dumpfen Vorurteilen geprägten „Abendland“-Schwärmern einer „Bewegung“ (besser: „Starre“) wie Pegida zu überlassen. Gedanken auch, geeignet, Osterfreuden zu vermiesen.

    Ich wünsche dennoch allen Mitbloggern ein frohes Osterfest mit vielleicht auch ein paar wachen Gedanken.

  114. Vor dem Osterfrieden kommt erst einmal der Karfreitag morgen.
    Dazu ein Zitat und ein ganzer Artikel:
    —————————————-
    Politik
    Lehrerin Ludin
    Sie wird immer „die mit dem Kopftuch“ bleiben
    —————————————-
    http://www.welt.de/politik/deutschland/article139040559/Sie-wird-immer-die-mit-dem-Kopftuch-bleiben.html

    Fereshta Ludin hat in Karlsruhe also jetzt endlich gewonnen.
    Fiat justitia, et pereat mundus ….. oder ein weiterer Pyrrhus-Sieg?
    Für sie, für ihren eigenen Frieden und auch noch für den Schulfrieden.

  115. @ Günter Rudolphi, #119

    Danke für den Link zu den sehr lesenswerten Artikeln.
    Zu dem Ludin-Artikel ein Zitat von Ludin: „Es war und ist für mich eine Herzensangelegenheit. Ein Stück Ich.“ Sie fühle sich mit Kopftuch innerlich ruhiger, gelassener. „Das ist für mich wahre Emanzipation.“
    – Fragt sich nur, warum ausgerechnet ein Klassenzimmer, das zu Selbstfindung von Schülern beitragen soll, der geeignete Ort für „Emanzipations“übungen einer Lehrerin sein soll.

    Sehr lesenswert auch die Stellungnahme des früheren Verfassungsgerichtspräsidenten Papier
    (http://www.welt.de/politik/deutschland/article138883772/Ex-Verfassungsrichter-geisselt-Kopftuchurteil.html)
    Hier u.a. eine Ausführung, die voll und ganz Bedenken von mir und anderen bekräftigt:
    „Papiers Kritik an der Entscheidung fällt deutlich aus. „Der vom Bundesverfassungsgericht aufgezeigte Weg erscheint mir alles in allem nicht als Lösung des Problems, sondern als denkbare Ursache von Problemen“, sagte der ehemals höchste Richter der Republik der „Welt am Sonntag“. Karlsruhe habe nicht hinreichend berücksichtigt, dass „die Lehrkraft sich hier auf die Religionsfreiheit bei der Ausübung einer öffentlichen Amtstätigkeit beruft“. Sie nehme den Erziehungsauftrag des Staates wahr, der verfassungsrechtlich zur Neutralität, aber auch zur Gleichstellung von Männern und Frauen verpflichtet sei.“

  116. Kleine Nachbetrachtung zum Ludin-Zitat (#120):
    “Es war und ist für mich eine Herzensangelegenheit. Ein Stück Ich.” Sie fühle sich mit Kopftuch innerlich ruhiger, gelassener. “Das ist für mich wahre Emanzipation.”
    – Warum kommt eigentlich keine der auf solche Weise sich „emanzipierenden“ Frauen, für die Kopftuch „wahre Emanzipation“ bedeutet, auf die Idee, Kopftuch für Männer zu fordern, um ihnen auch Gelegenheit zur „Emanzipation“ zu geben? Damit wäre man doch endlich den Verdacht los, einem diskriminierenden Frauenbild anzuhängen.
    – Und warum kommt keine der (zum Glück) sich auf andere Weise emanzipierenden Frauen, keiner der Logik-Spezialisten auf die Idee, solche Aussagen beim Wort zu nehmen – und sei es nur, um solcherart eigenwillige Dialektik, welche Unterwerfung mit „Emanzipation“, These mit Antithese gleich setzt, ad absurdum zu führen?
    – Eine solche Praxis, auch dem Wahrheitsgehalt einer Aussage und deren Konsequenzen nachzugehen, ist schließlich vom höchsten deutschen Gericht nicht mehr zu erwarten. (vgl. Stellungnahme Papier)

  117. # 118 Werner Engelmann
    Danke für den sehr hilfreichen Beitrag, der den meist vernachlässigten politischen Aspekt der Problematik, von dem einige Diskussionsteilnehmer gerne ablenken, wieder mehr in den Vordergrund rückt.

  118. Ich habe 1973 mein Abitur gemacht. Wir wussten von fast allen Lehrern, wo sie politisch stehen (2 SPD, 1 FDP, der Rest verbreitete die neutralen Ansichten eines Gerhard Löwenthal: „Also gestern im ZDF-Magazin, das sollten Sie sich ansehen, wie der Brandt und der Kommunist Wehner unser Land verkauft,..). Wir haben alles versucht, um diese Lehrer zur Weissglut zu treiben. Auf die Idee Moslem zu werden, sind wir nicht gekommen, aber wir hätten es gemacht, wenn es die Lehrer geärgert hätte. So war das in der guten alten Zeit und jetzt haben wir Angst vor einer Lehrerin mit Kopftuch!

  119. Ebenfalls noch etwas Biographisches. Ich habe 1969 Abitur gemacht, war aus dem Religionsunterricht nach der Religionsmündigkeit mit 16 Jahren ausgetreten und wurde mit einigen Schulkameraden und Freunden Gründungsredakteur der Schülerzeitung „Adamsapfel“. Einen Ethikunterricht gab es damals noch nicht, in den Freistunden konnte ich mich also der Schülerzeitung in einem kleinen Raum, der nur für uns Schülerzeitungs-Redakteure offen war, widmen. Wir führten auch mal ein Interview mit dem evangelischen und katholischen Religionslehrer an der Schule, über mehrere Stunden lief ständig ein Tonband mit. Kleinere Korrekturen der Aussagen der Religionslehrer hatten wir gestattet, jeder kann sich mal etwas ungeschickt ausdrücken – wir fanden das nur fair den Interviewten gegenüber, die ja keine aalglatten Politiker waren – aber sonst galt immer das gesprochene Wort, und genau so stand es auch später in der Schülerzeitung. Einen Vertrauenslehrer hatten wir auch, es gab damit aber keine Probleme, die Kosten jeder Auflage wurden durch Werbeanzeigen von örtlichen Geschäften gedeckt, die wir auch deswegen regelmäßig angesprochen hatten, und noch über eine kleine Gebühr durch den Verkauf an unsere Mitschüler, den Lesern also.
    Das war das übernommene Modell einer jeden freien und privaten Presse in der BRD, wir hatten unseren eigenen Pressekodex gehabt und waren somit auch von der Schule unabhängig gewesen und fühlten uns auch alle zuerst als Journalisten, danach erst als Schüler, die ja noch ihr Abitur an dieser Schule machen wollten. Ein Einschleimen bei den Lehrern gab es bei uns nicht und wurde auch nicht erwartet, ein Jahr vorher war doch 1968 gewesen!

    Liberalitas Bavariae halt ……

  120. Die strikte Beachtung und Garantie der Religionsmündigkeit verlange ich auch von jedem Muslim, von jeder Muslima in der BRD, denn das sind hier gültige Gesetze der BRD.
    Davon sollte auch keinen einzigen Millimeter abgewichen werden.
    Noch Fragen?

  121. Die Entscheidung, es zu tragen, habe sie selbst getroffen, berichtet Ludin. Das sei ihre Freiheit, denn niemand dürfe einer Frau vorschreiben, wie sie sich zu kleiden habe. „Es war und ist für mich eine Herzensangelegenheit. Ein Stück Ich.“ Sie fühle sich mit Kopftuch innerlich ruhiger, gelassener. „Das ist für mich wahre Emanzipation.“

    Das ist (auch) aus meiner Sicht eine Verharmlosung der Thematik. Oder: Fereshta Ludin ist eine atypische Kopftuchträgerin. Während in Umfragen über 90 Prozent der Betroffenen „religiöse Gründe“ für das Anlegen des fraglichen Kleidungsstücks nennen und eine große Minderheit das Erkanntwerden als Muslima in der Öffentlichkeit (!), erweckt Frau Ludin den Eindruck, es als modisches und privates Wohlfühl-Accessoire zu sehen. Das Verfassungsgericht beschäftigt sich neuerdings also mit Modefragen und persönlichen Befindlichkeiten?

    „Die Entscheidung, es zu tragen, habe sie selbst getroffen, berichtet Ludin.“ Liebe Frau Ludin, wir alle (nicht nur die Musliminnen) tun sehr viel „freiwillig“, weil wir Traditionen und Erwartungen/Normen unseres sozialen Umfeldes v e r i n n e r l i c h t haben. So funktioniert Gesellschaft, die vielfältige im- und explizite Bekleidungsregeln umfasst, und Erziehung.

  122. #127 eh
    Danke! In Ihrem letzten Abschnitt haben Sie die Anzweifelbarkeit der Freiwilligkeit, über die ich mich in ## 77, 86 und 89 mit JaM auseinandergesetzt habe, noch einmal besser auf dem Punkt gebracht, als mir das gelungen ist.

  123. 121 # Werner Engelmann 2. April 2015 21:52 http://frblog.de/kopftuch3/#comment-35193

    Werner Engelmann: „Warum kommt eigentlich keine der auf solche Weise sich “emanzipierenden” Frauen, für die Kopftuch “wahre Emanzipation” bedeutet, auf die Idee, Kopftuch für Männer zu fordern, um ihnen auch Gelegenheit zur “Emanzipation” zu geben? Damit wäre man doch endlich den Verdacht los, einem diskriminierenden Frauenbild anzuhängen.“

    Weil sie, dem Urteil entsprechend, ihr für sich selbst definiertes und ausschließlich für sich selbst gültiges Emanzipationsverständnis, nicht als allgemeingültiges Emanzipationsverständnis propagieren dürfen. Sie würden damit demselben Logikfehler verfallen, der Ihrer Fragestellung zu Grunde liegt. Ihre Fragestellung, Herr Engelmann, ist also nicht logisch zwingend, sondern logisch ausgeschlossen.

  124. Etwas Praxisbezogenes. Lehrerin betritt Klassenzimmer, Klassensprecher steht auf und spricht:
    Sehr verehrte Frau XY wir haben gerne bei Ihnen Unterricht, aber wir, die SchülerInnen dieser Klasse haben beschlossen den Unterricht zu verlassen wenn sie das Kopftuch nicht ablegen. Wir möchten während der Schulzeit keinen Lehrer oder Lehrerin in unserer multikulturellen Klasse haben der/die durch Kleidung oder Schmuck ihre Religionszugehörigkeit kenntlich macht.
    Die Schüler verlassen geschlossen die Klasse.
    Müssen die Schüler in die Klasse zurück?
    Ist dadurch der Schulfrieden gestört und die Schulleitung muss religiöse Kleidung und Schmuck untersagen?
    Welche Auswirkungen auf die psychische Verfassung der Lehrerin sind zu erwarten, da das Kopftuch anscheinend eine emanzipatorische Funktion hat?
    Wird die Lehrerin weiterhin unterrichten können oder lässt sie sich Versetzen?

  125. Jetzt spiele ich mal wieder den ganz Infamen, Ihr Religiösen und Empörten und auch rasch „islamophob“ Rufenden, in der alten jesuitischen Schule ja der Advocatus diaboli genannt:

    Was sagen Schüler und Schülerinnen einer modernen multikulturellen und pluralistischen Klasse denn zu einem Lehrer, der aus rein modischen und individuellen Gründen mit einer der früher sehr beliebten Seitenscheitel-Frisuren, die Haare etwas nach vorne gekämmt, unter der Nase einen kurzen Schnäuzer – seitlich gestutzt – tragend, ständig – also immer – zum Unterricht erscheint?
    Sonst wirkt er ja eigentlich ganz unauffällig und kümmert sich auch noch sehr um die Jugend, denn der gehöre doch die Zukunft und darum müsse er sie auch positiv ertüchtigen ……..

    Wie wirkt er da und was könnte aus seinem „Outfit“ (und vielleicht auch noch aus seinen Worten) alles herausgelesen (oder hineininterpretiert) werden?

  126. Auf YouTube ist vor einigen Stunden ein Video aufgetaucht, in dem der oberste Islamistenführer in Deutschland sich und einer Reihe Gleichgesinnter am Karfreitag von seinen vier nur mit ihren Kopftüchern bekleideten Frauen gegrilltes Spanferkel servieren läßt. Kirchliche Kreise werten dies bereits als unerhörten Affront.

  127. @ Brigitte Ernst

    Hi Brigitte,
    ich habe diese Diskussion aufmerksam verfolgt.

    Sehr gut, was Du schreibst!!

    Gruß Bodo (Panitzki)

  128. Ich möchte abseits der Kopftuchdebatte, damit weitgehend OT, das Thema Religionsunterricht ansprechen.

    Ich habe gelesen, dass in Deutschland z.T. geplant wird, islamischen Religionsunterricht einzuführen.

    Diese Nachricht hat mich regelrecht geschockt. Warum denn bitte dies?

    Religionsunterricht ist in dieser globalisierten Welt aus meiner Sicht allenfalls dann noch zu akzeptieren, wenn er in ´vergleichender Form´ gebracht wird, also die Verbindung zu den anderen Weltreligionen hergestellt wird. Viel sinnvoller wäre es vielmehr, diesen Unterricht, von mir aus unter der Bezeichnung ´Ethik`, schülerübergreifend zu erteilen.

    Der Einfluss des Elternhauses auf unsere muslimischen Mitbürger ist ´ausreichend´ groß. Ich denke, dass dieser Einfluss meist sehr konservativer, das Frauenbild betreffend rückständiger und intoleranter Art ist. Eine etwas umfassendere Sicht dieser Welt erscheint mir daher wünschenswert. Information hat noch immer dazu beigetragen, Vorurteile abzubauen.

    Auch könnten im gemeinsamen Unterricht christliche Jungen muslimischen Mädchen klar machen, dass ein männliches Wesen sich nun wirklich als letztes! von den Haaren einer Frau hinreißen lässt ;-). Sie könnten also auf ihre Kopftücher gerne verzichten.

  129. @ 134, panib

    Hallo Bodo,

    Du hast die Diskussion aufmerksam verfolgt und deshalb meinen Vorschlag eines Unterrichts, der Ethik, Sozialkunde, Religionslehre und Rechtskunde in einem Fach zusammenfaßt, schamlos geklaut (siehe Punkt 106!)! Zutiefst verwerflich!

    Schlimmer noch, jetzt zitiere ich Dich: „Der Einfluss des Elternhauses auf unsere muslimischen Mitbürger ist ´ausreichend´ groß. Ich denke, dass dieser Einfluss meist sehr konservativer, das Frauenbild betreffend rückständiger und intoleranter Art ist. Eine etwas umfassendere Sicht dieser Welt erscheint mir daher wünschenswert. Information hat noch immer dazu beigetragen, Vorurteile abzubauen.“ Auf wessen Seite sind da die Vorurteile; doch nicht etwa auf Deiner?

    Noch ein Zitat: „Auch könnten im gemeinsamen Unterricht christliche Jungen muslimischen Mädchen klar machen, dass ein männliches Wesen sich nun wirklich als letztes! von den Haaren einer Frau hinreißen lässt ;-). Sie könnten also auf ihre Kopftücher gerne verzichten.“ Ich als männliches Wesen und damals schon nicht mehr christlicher Junge kann mich erinnern, von den Haaren einer Frau hingerissen zu sein, ohne das Bedürfnis zu verspüren, wie ganz früher, als ich noch kleiner war, sie an den Haaren zu reißen.

    Bodo, wenn Du alt genug bist, Dich zu genieren, dann tu’s jetzt!

  130. Auf meine Frage, warum sie Kopftücher tragen, antworteten mir entsprechend vermummte Schülerinnen:“Damit wir uns von den deutschen Schlampen unterscheiden!“

  131. @ panib # 134
    Die Forderung, bekenntnisorientierten Religionsunterricht aus den Schulen zu verbannen, wird immer wieder erhoben. Dem halte ich entgegen, dass ein Schulfach „Religionslehre“ den bekenntnisorientierten Religionsunterricht nicht ersetzen kann, der dann für muslimische Kinder in oft obskuren Koranschulen stattfindet (siehe # 69): „In ihnen erfahren die Kinder entweder fast nichts über ihre Religion, weil sie lediglich den Koran auf Altarabisch auswendig zu rezitieren lernen, oder, noch schlimmer, werden islamistisch indoktriniert. Ein schulischer bekenntnisorientierter Islamunterricht ist für viele muslimische Eltern eine attraktivere Alternative zu den Koranschulen, wie die bisherigen Schulversuche zeigen. Der Vorteil: Die Unterrichtsinhalte und Curicula (wie beim katholischen, evangelischen oder jüdischen Religionsunterricht) sind mit den Schulbehörden abgestimmt, was extremistische Beeinflussung ausschließt.“

  132. @ Werner Engelmann # 118
    „Ich halte nicht nur einen Generalverdacht für völlig verfehlt, sondern auch die Mitwirkung von Muslimen in allen gesellschaftlichen Bereichen, auch und gerade Schule, für wünschenswert und notwendig. Aber natürlich dürfen auch Gerichtsurteile nicht vom gesellschaftlichen Kontext abstrahieren, also auf eine bloß religiöse Problematik reduzieren. Insbesondere halte ich es für fahrlässig, islamistische Verhaltensweisen und Strategien zu ignorieren, die zu ebenso irrationalen Gegenbewegungen wie Pegida führen.“

    Auch ich hielte es für fahrlässig, „islamistische Verhaltensweisen und Strategien zu ignorieren“. Dies gilt selbstverständlich auch für die Schule als dem Ort, den alle gesellschaftlichen Entwicklungen tangieren. Die „Streitfrage“ ist für mich nicht, ob islamistischen Tendenzen (oder auch schon den dem Gleichheitsgrundsatz widersprechenden muslimischen Einstellungen) in der Schule entgegengetreten werden soll – dass dies geschehen muss, sind wir uns einig. Wir sind uns nicht einig, ob bereits eine kopftuchtragende muslimische Lehrerin diesen Tendenzen Vorschub leistet. Meine Überzeugung ist, dass ein unaufgeregter Umgang mit dem muslimischen Kopftuch dem Islamismus nicht nutzt, sondern ihm ein wichtiges Argument der Ausgrenzung des Islams aus der Hand schlägt. Ich teile daher Ihre aus dem Urteil abgeleitete Befürchtung nicht, „der Fundamentalismus innerhalb religiöser Kreise wird vermutlich einen kräftigen Schub erhalten, der Konflikt zwischen Religiösen und Nicht-Religiösen wird sich verhärten, Islamophobie im Gegenzug kräftige Nahrung erhalten“.

    Ihr Verweis, hinter dem damaligen „Ludin-Urteil“ würden „fundamentalistische Kräfte, Organisationen, Geldgeber“ stecken, ist wohl richtig. Ich vermag aber nicht zu erkennen, ob dies auch für die beiden jetzt entschiedenen Fällen gilt. Zumindest eine der klagenden Lehrerinnen gehört laut Urteilsbegründung keinem Moscheeverein an. Doch selbst wenn fundamentalistische Kräfte gegen das Kopftuchverbot kämpfen, heißt es nicht, dass jede kopftuchtragende muslimische Lehrerin diesen fundamentalistischen Kräften zugeordnet werden kann. Gegen das Kopftuchverbot haben sich schließlich auch dezidiert liberal-religiöse Muslime gewendet, die durch das jetzige Urteil gestärkt werden (siehe oben).

    Aus der Position eines erfahrenen Lehrers werfen sie den Verfassungsrichtern und den Befürwortern des Urteil mangelnde „konkrete Kenntnis und Berücksichtigung der Schulpraxis“. Sie negieren damit allerdings die durch empirische Forschung belegte Tatsache, dass kopftuchtragende muslimische Referendarinnen (die in allen Bundesländern zugelassen sind) und Lehrerinnen (nicht alle Bundesländer verbieten in ihren Schulgesetzen das Kopftuch) kaum zu Konflikten in der Schule führen. Vor allem von muslimischen Mädchen werden sie positiv bewertet, unabhängig davon, ob diese Schülerinnen Kopftuch tragen oder nicht. Außerdem konnte nicht nachgewiesen werden, dass kopftuchtragende Lehrkräfte einen Einfluss auf den Anteil der kopftuchtragenden muslimischen Mädchen unter den Schülerinnen hätten.

    Das Bundesverfassungsgericht hat nicht, wie Sie schlussfolgern, “‘Religionsfreiheit‘ als einer Art von Super-Grundrecht“ installiert, sondern einen konkreten Konflikt zwischen Grundrechten entscheiden. Ich halte es daher nicht für gerechtfertigt, den Richtern vorzuhalten, die Probleme, die Religion in der Gesellschaft verursacht, zu ignorieren. Genauso nicht gerechtfertig wäre es, die Kritiker des Urteils generell zu Feinden der Religion zu erklären.

  133. @ eh # 127
    „Wir alle (nicht nur die Musliminnen) tun sehr viel ‚freiwillig‘, weil wir Traditionen und Erwartungen/Normen unseres sozialen Umfeldes v e r i n n e r l i c h t haben. So funktioniert Gesellschaft, die vielfältige im- und explizite Bekleidungsregeln umfasst, und Erziehung.“

    Wir alle (also auch Musliminnen) besitzen aber auch die Fähigkeit, uns bewusst mit tradierten Normen auseinanderzusetzen und ihre Gültigkeit in Frage zu stellen. Bei Menschen, die ein Studium absolviert haben, ist anzunehmen, dass sie von dieser Fähigkeit Gebrauch machen. Dies ist auch kopftuchtragenden muslimischen Lehrerinnen zuzugestehen.

  134. 116 # Brigitte Ernst 2. April 2015 11:20 http://frblog.de/kopftuch3/#comment-35173 zum Kopftuchteil

    Brigitte Ernst: „…kann die Schulaufsicht denn immer so genau überprüfen, ob und inwiefern die Lehrerin auch verbal Einfluss nimmt?

    Die Schulaufsicht kann dies nicht immer genau prüfen. Ist es aber denkbar, dass unerlaubte Agitationen einer Lehrerin auf Dauer nicht entdeckt werden? Schüler werden die Meinungen der Lehrer diskutieren und sich auf sie berufen. Unter kopftuchtragenden Mädchen wird es regelmäßig auch solche geben, die gegen ihren Willen dazu gezwungen werden. Mit Kenntnis des Urteils können Sie sich dann an die Schulleitung wenden und die Muslima oder jede andere agitierende Lehrkraft kann entlassen werden. Und freuen sich die „vor allem […] konservativen“ Familien tatsächlich – letzten Endes – über eine Frau, die ihr eigenes Geld verdient? Die wirtschaftliche Unabhängigkeit der Frau ist die Voraussetzung für das Durchbrechen patriarchalischer Machtstrukturen. Und der Besitz von eigenem Geld wird früher oder später den Willen entstehen lassen, dieses nach eigenen Vorstellungen zu verwenden. Die geldbesitzende Frau ist in einem Rechtsstaat objektiv unabhängig. Mit dieser Voraussetzung wird sie sich auch so verhalten. Hier ergibt sich also eine nicht-spekulative(!) Vorbildfunktion. Die Aussage, muslimische Frauen können durch eigene, hochqualifizierte Arbeit eigenes Geld verdienen, ist/wird objektiv wahr. Das heißt, sie ergibt sich unabhängig(!) vom persönlichen Bezug den die Trägerin zu ihrem Kopftuch herstellt und der im öffentlich staatlichen Raum unbekannt(!) bleiben muss. Das betrachtende Bewusstsein, hier z. B. das der Schüler, sieht sich in der Wahrnehmung der kopftuchtragenden Muslimin also zwei Vorbildfunktionen gegenüberstehen. Die eine ist objektiv immer wahr und kann nicht(!) unterdrückt werden, die andere bleibt entweder Spekulation und kann so überhaupt nicht als wahr abgespeichert werden oder wird, falls sie bekannt wird, nur als rein subjektive Meinung eingestuft werden können, womit ihr der Status der Allgemeingültigkeit ebenfalls nicht zugeschrieben werden kann. Auch Anspruch auf Allgemeingültigkeit erhebende nicht menschenwürdekonforme religiöse Behauptungen dieser konservativen islamischen Familien werden durch die kopftuchtragende muslimische Lehrerin widerlegt.

    1. In Sure 4, 34 (maßgeblich nach Quellen 1) heißt es: „Die Männer stehen in Verantwortung für die Frauen wegen dessen, womit Allah die einen von ihnen vor den anderen ausgezeichnet hat und weil sie von ihrem Besitz (für sie) ausgeben.“
    2. Eine dieser behaupteten Auszeichnungen beschreibt Scheich Abdul Ghaffar Hasan (Qu. 5):“Es ist eine etablierte wissenschaftliche Tatsache, dass Frauen die tiefen Details eines Ereignisses mit der Genauigkeit, zu denen Männer fähig sind, nicht erklären können.“
    3. Scheich Abdul Ghaffar Hasan (Qu. 6) weiter: „Islam erlaubt das freie Sich-Vermischen von Männern und Frauen außerhalb der nahen Familienbande nicht, und das Sich-Vermischen nach westlichen Stil, so wie man es an Orten der Bildung und Arbeit sieht, ist nicht erlaubt, selbst wenn man Hijab trägt.“

    Der wirtschaftlich unabhängigen Muslima gibt der Mann nichts von seinem Besitz, um die wirtschaftliche Absicherung zu gewährleisten. Die „die tiefen Details eines Ereignisses mit der Genauigkeit, zu denen Männer fähig sind“ vor der Klasse erklärende kopftuchtragende muslimische Frau widerlegt objektiv die religiöse Behauptung der intellektuellen Minderwertigkeit von Frauen. Die am „freie[n] Sich-Vermischen von Männern und Frauen außerhalb der nahen Familienbande“, „so wie man es an Orten der Bildung und Arbeit sieht“ wie selbstverständlich teilnehmende, durch das Kopftuch als Muslima zu erkennende Frau, handelt völlig selbstverständlich gegen islamische Lehre.

    Und all dies ist jedem Betrachter ohne jegliche verbale Agitation, allein durch die Schaffung der Tatsache, ganz offensichtlich zugänglich. Die aus der objektiven Tatsache ableitbaren objektiven Wahrheiten widerstehen sogar den subjektiven Aussagen der Muslima selbst. Wenn bspw. ein muslimisches Mädchen die kopftuchtragende muslimische Lehrerin fragt, warum diese ein Kopftuch trägt, und diese antworten sollte, „Weil es der Islam so verlangt.“ ist diese Aussage sofort als objektiv falsch identifizierbar. Diese Wertung wird sich aus der Gegenfrage des Mädchens ergeben, die heißt: „Aber sie befolgen doch andere Regeln des Islams ganz offensichtlich nicht!“ Die allgemeine Aussage, dass sich die Lehrerin den Regeln des Islams unterwirft, ist öffentlichkeitswirksam widerlegt. Die kopftuchtragende muslimische Lehrerin ist unwiderlegbar als Wählende gegenüber islamischen Wertvorschriften identifizierbar. Wer aber wählen kann, hat Macht über das Wählbare und emanzipiert sich diesem gegenüber. Wenn aber das Tragen des Kopftuches offensichtlich auf Freiwilligkeit beruht, ergibt sich der logische Schluss, dies freiwillig auch nicht tun zu können, von selbst. Die in der menschenwürdebasierten Rechtsordnung geldverdienende, kopftuchtragende, muslimische Lehrerin ist also der Beweis dafür, dass das Kopftuch eigenmächtig abgelegt(!) werden kann. Eine Erkenntnis, zugänglich ohne Worte, selbst für den kindlichsten Verstand.

    Quellen
    1. Koran Sure 4, 34 http://islam.de/13827.php?sura=4 und http://www.intratext.com/IXT/DEU0018/_PC.HTM
    2. Sabatina James https://www.youtube.com/watch?v=mb4G6tUbkD0
    3. Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) http://www.igfm.de/frauen-unter-der-scharia/
    5. Abdul Ghaffar Hasan S. 13 http://www.way-to-allah.com/dokument/rechteUndPflichtenDerFrau.pdf
    6. Abdul Ghaffar Hasan S. 11

  135. @ panib # 134
    „Der Einfluss des Elternhauses auf unsere muslimischen Mitbürger ist ´ausreichend´ groß. Ich denke, dass dieser Einfluss meist sehr konservativer, das Frauenbild betreffend rückständiger und intoleranter Art ist. Eine etwas umfassendere Sicht dieser Welt erscheint mir daher wünschenswert. Information hat noch immer dazu beigetragen, Vorurteile abzubauen.“

    Was Sie „denken“, entspricht nicht der Realität. Empirische Untersuchungen belegen, dass die Einstellungen einer großen Mehrheit der Muslime in Deutschland nicht „sehr konservativer, das Frauenbild betreffend rückständiger und intoleranter Art“ sind. Würden Sie diese auch in der FR veröffentlichten Informationen wahrnehmen, würde es auch Ihnen helfen, Vorurteile abzubauen.

  136. @ JaM (7. April 2015 20:44)
    Sie beziehen sich ja lediglich auf eine Momentaufnahme.
    Diese erwähnten „Empirische Untersuchungen“ können in 10 Jahren, in 100 Jahren anders aussehen, das ist das Problem.
    Gegen diese nüchterne und analytische Logik helfen leider keine Ihrer „Empirische Untersuchungen“ der FR ….. oder?
    Auch Ihnen noch nachträglich alles Gute (nach Ostern).

  137. @ Günter Rudolphi # 143
    Dass sich Gesellschaften verändern und damit empirische Untersuchungen in 10 oder in 100 Jahren andere Ergebnisse als heute liefern, ist trivial. Wenn Sie deshalb meinem Beitrag # 142 widersprechen, dann wäre interessant, welche Entwicklungen der muslimischen Community in Deutschland Ihnen eine „nüchterne und analytische Logik“ als wahrscheinlich erscheinen lässt, ohne dafür die Ergebnisse der Empire zu benötigen.

    Empirische Untersuchungen der Einstellungen der muslimischen Community in Deutschland, die schon länger durchgeführt werden, liefern nicht nur Momentanaufnahmen, sondern zeigen auch Veränderungen auf und erlauben, „nüchtern und analytisch“ Tendenzen für wahrscheinliche Weiterentwicklungen zu erkennen. Hinzu kommen die Erkenntnisse der Migrationsforschung aus der Vergangenheit und aus anderen Gesellschaften, wie und warum Veränderungsprozesse ablaufen.

    Belegt ist die fortschreitende Abschwächung der ursprünglichen „traditionellen“ Einstellungen in der ersten und vor allem der zweiten Migrantengeneration und eine zunehmende Anpassung an die Mehrheitsgesellschaft; in der ersten Generation in der Form eines immer gemäßigteren Konservatismus, in der zweiten Generation mit zunehmender Dominanz von säkularen Einstellungen (Gleichberechtigung der Geschlechter, Akzeptanz von interkulturellen und interreligiöser Ehen, religiöser Pluralismus). In der dritten Generation treten teilweise stärkere, meist sozial bedingte Integrationsprobleme auf (vor allem als Folgen von Gettobildung), teilweise ist eine Rückwendung zur Religion zu beobachten, eine kleine Minderheit radikalisiert sich. In der vierten Generation ist mehrheitlich eine zunehmende Auflösung migrantischer Strukturen und einer „migrantischen Identität“ zu erwarten. Die Erosion der konservativen Positionen kann die derzeitige unerfreuliche Entwicklung in der Türkei bremsen, wird sie aber höchstwahrscheinlich nicht stoppen. Es ist daher nicht wahrscheinlich, dass in den nächsten Jahrzehnten eine größere Anzahl der Muslime in Deutschland zu einer „sehr konservativen, das Frauenbild betreffend rückständiger und intoleranten“ Einstellung zurückkehrt, die anfänglich für die erste türkische Migrantengeneration eher typisch war. Dies ist mein Ergebnis einer „nüchternen und analytischen Logik“.

  138. @ Steffen Wasmund, #129
    Ihnen ist aber schon klar, dass meine Äußerung in #121, ausgehend von einer Ludin-Äußerung über “wahre Emanzipation” ironisch gemeint ist, und dass bierernste Logik, der das Sensorium für Ironie abgeht, nicht gerade das geeignete Instrumentarium für die Beurteilung dafür ist, ob diese angemessen ist oder nicht? Oder wollten Sie die gut 90 % der Literatur und Kunst, die sich wenig darum schert, was „logisch zwingend“ ist, mit dem Verdikt „logisch ausgeschlossen“ schlicht aus dem Verkehr ziehen?

    @ JaM, #139
    „Doch selbst wenn fundamentalistische Kräfte gegen das Kopftuchverbot kämpfen, heißt es nicht, dass jede kopftuchtragende muslimische Lehrerin diesen fundamentalistischen Kräften zugeordnet werden kann.“
    – Völlig einverstanden, was dies und notwendige Toleranz im Alltag betrifft. Doch fehlt bei Ihnen die Unterscheidung zwischen privatem Bekenntnis und der weit darüber hinausgehenden Forderung nach „Religionsfreiheit bei der Ausübung einer öffentlichen Amtstätigkeit”, die auch der frühere Verfassungsgerichtspräsident Papier für dringend geboten hält und der dementsprechend auch das BVG-Urteil kritisiert.
    Für diese Kritik ist unerheblich, ob die Beschwerdeführerinnen damit auch die Intention der Indoktrination verbinden (was unwahrscheinlich ist) oder nicht. Entscheidend ist, welche Schleusen sich mit diesem Präzedenzurteil für Islamisten öffnen und was den Schulen an Beweispflicht aufgebürdet wird, der sie gar nicht nachkommen können (daher wohl auch die einhellige Ablehnung durch Schuldirektoren).
    Was etwa soll eine Schulleitung unternehmen, wenn eine mehrheitlich von Islamisten bestimmte Elternschaft (was an manchen Schulen bereits möglich ist) Kopftuchpflicht für alle Lehrerinnen und Schülerinnen verlangt, weil andernfalls der „Schulfrieden“ gestört sei? Was wiederum nur als weiterer Schritt anzusehen wäre.
    Dementsprechend sind mit der expliziten Ausdehnung von Religionsfreiheit, und zwar nach einem subjektivistischen, für jede Willkür offenen Verständnis, über den persönlichen Bereich hinaus in den der „öffentlichen Amtstätigkeit“ auch Willkür eben derselben und damit auch die Bildung von Enklaven vorprogrammiert, die zumindest deutschem Schulrecht entzogen sind.

  139. @ JaM

    Jeder, der aus „empirischen Untersuchungen“ vergangener Perioden (Zeiten) die zukünftigen Entwicklungen vorhersagen will, der extrapoliert in unzulässiger Weise und begibt sich damit auf das Feld der Spekulation, oder etwas weniger freundlich ausgedrückt, der betreibt Kaffeesatz-Leserei oder Handlinien-Deuterei, oder wie immer Sie das nun hier wortreich umschreiben mögen.
    Darauf lasse ich mich aber nicht ein, denn für Ihre vielen Unbekannten haben Sie zu wenig Gleichungen, als mein Gegen-Beispiel aus der Mathematik.

    War Deutschland nicht einige hundert Jahre lang (für mehrere Centennien) empirisch das Land der Dichter und Denker und wurde empirisch dann zum Land der Mörder und Henker im vergangenen Jahrhundert für einige Jahre?

  140. @ 145 # Werner Engelmann 8. April 2015 23:08

    Dass Sie Ihren Beitrag ironisch meinten, ist mir klar. Inwieweit befreit die spottende Darstellung hier vom sachlichen Inhalt? Ironie bezieht sich immer auf sachliche Inhalte, die über die Ironie einer Wertung unterzogen werden. Ihre angeblich zur Widerlegung notwendigen Fragen haben Sie zur Darstellung der angeblichen Offensichtlichkeit, mit der sie sich ergeben sollen, mit einer spöttischen (ironischen) Vortragsweise belegt. Diese Offensichtlichkeit und damit die Grundlage für Ihre Ironie habe ich widerlegt.

    Vielleicht sollten Sie einfach lernen auch mal einen Fehler zuzugeben. Damit, was Sie alles schon gelesen und offensichtlich nicht verstanden haben, können Sie mich nicht beeindrucken.

    Werner Engelmann: „Was etwa soll eine Schulleitung unternehmen, wenn eine mehrheitlich von Islamisten bestimmte Elternschaft (was an manchen Schulen bereits möglich ist) Kopftuchpflicht für alle Lehrerinnen und Schülerinnen verlangt, weil andernfalls der “Schulfrieden” gestört sei? Was wiederum nur als weiterer Schritt anzusehen wäre.“

    Das ist nicht möglich, weil diesen Lehrerinnen und Schülerinnen dann eine religiöse Handlung aufgezwungen werden würde, indem sie diese selbst ausführen müssen. Dies ist – soweit ich sehe – nach Art. 140 GG i. V. m. Art. 136 Abs. 1 und 4 WRV sowie schon mit Art. 2 GG Abs. 1 ausgeschlossen. Im Kopftuchurteil geht es um die persönliche Entscheidung – also eine ausschließlich für sich selbst zu treffende – ein Kopftuch tragen zu dürfen.

  141. Und wenn @ JaM nun fragen sollte: Was hat das jetzt mit den muslimischen Migranten und der BRD von heute zu tun? Sehr viel sogar, denn auch damals gab es ja viele radikale Moslems, einer von ihnen war auch oft in Deutschland, sein Name war Mohammed Amin al-Husseini, der damalige Präsident des obersten islamischen Rats und bekannt als Großmufti von Jerusalem.

  142. @140 JaM: „Wir alle (also auch Musliminnen) besitzen aber auch die Fähigkeit, uns bewusst mit tradierten Normen auseinanderzusetzen und ihre Gültigkeit in Frage zu stellen.“

    Ich widerspreche Ihrer Einschätzung nicht, dass intellektuelle Menschen in der Lage sind bzw. sein sollten, Dinge/Internalisiertes zu überdenken. Andererseits: Verinnerlichte Werte, Sitten, Normen, soziale (z.B. Geschlechter-)Rollen stehen selbst bei „Menschen, die ein Studium absolviert haben,“ nicht einfach zur Disposition. Andernfalls wären Gesellschaften und Gruppen sehr instabil. Sie alle leben ja gerade davon, dass bei ihren Mitgliedern, erst mal unabhängig von deren formaler Bildung, bestimmte Denk-, Gefühlsmuster und Verhaltensweisen recht fest verwurzelt sind, als zur eigenen Person gehörig angenommen werden. Kulturelle Werte werden in sozialen Gruppen vermittelt als das „Normale“, die Analyse oder das Hinterfragen von Werten wird häufig negativ sanktioniert, ebenso das Aussteigen aus Gruppen, die korrekte Befolgung von Werten und Normen wird belohnt, speziell durch gelingende soziale Beziehungen.

    Internalisierung ist eben nicht nur kopfgesteuert, sondern hat viel mit Emotionen, Motiven, Nicht-Rationalem zu tun. Ist zumindest teilweise „ein unbewusster Prozess, durch den Aspekte der Außenwelt … zu einem Teil der psychischen Struktur werden“ (Kleines Wörterbuch der Psychoanalyse). Kurz und gut, es ist nicht ganz einfach, tradierte Normen in Frage zu stellen und sich selbst umzuprogrammieren, ohne dass man sich 1. unwohl fühlt und/oder 2. ein schlechtes Gewissen entwickelt. Wobei die Frage, ob man Veränderungen vornehmen kann und will (z. B. ohne Kopftuch oder Kette mit Kreuz in die Schule gehen), natürlich davon abhängt, wie stark etwas verinnerlicht ist und wie wichtig der betreffenden Person die jeweilige Gruppenzugehörigkeit ist. Hinter dem Satz „Das tue ich freiwillig“ steckt jedenfalls oft ein komplexer Prozess, nur darum ging es mir.

  143. Steffen Wasmund # 141
    Ich stimme mit Ihnen darin überein, dass eine Muslimin, die ein Studium absolviert hat und in der Lage ist, mit hochqualifizerter Arbeit Geld zu verdienen, ein positives Beispiel für muslimische Schülerinnen bieten kann. Mit dem Tragen des Kopftuchs, das in den meisten muslimischen Ländern als Symbol für die Unterwerfung der Frau unter die Herrschaft des Mannes steht, stellt sie diesen vorgelebten emanzipatorischen Akt allerdings wieder in Frage, egal, welches Motiv sie persönlich tatsächlich dazu bringt, diesen traditionellen Kleidungsstil zu wählen.
    Was Sie, Herr Wasmund, eindeutig überschätzen, ist der Grad der Emanzipation bei zwölf- bis sechzehnjährigen konservativ erzogenen muslimischen Schülerinnen. Ich halte es für höchst unwahrscheinlich, dass diese es fertigbrächten, über die Köpfe ihrer Eltern hinweg eine zu ihrem Kulturkreis gehörende Lehrerin bei ihrer Schulleitung oder gar der Schulbehörde zu melden, nur weil letztere ihnen das Gleiche vermittelt, wie sie es aus ihrem Elternhaus gewöhnt sind – ganz abgesehen davon, dass eine – meistens verbeamtete – Lehrkraft erheblich Schlimmeres verbrochen haben müsste, um tatsächlich entlassen zu werden. Ob also die von Ihnen beschriebene Kontrolle tatsächlich funktionieren wird, wage ich zu bezweifeln.

    Ihre Argumentationskette bezüglich des Verstoßes gegen den Islam erscheint logisch, fußt aber auf der falschen Prämisse, dass es „den Islam“ überhaupt gebe. Sie führen eine Sure aus dem Koran an, wohl wissend, dass dieser von den verschiedenen religiösen Strömungen in unterschiedlichen Ländern auf die verschiedenste Weise interpretiert wird und dass der von Ihnen als Autorität zitierte Abdul Ghaffar Hasan nur einer von unzähligen Religionsführern ist. Darüber, was islamisch oder unislamisch sei, sind sich die Geister durchaus nicht so einig, wie Sie das hier darstellen. Gerade unter konservativ geprägten Migranten kann es im Interesse des sozialen Aufstiegs der Familie erwünscht sein, dass Frauen einen anspruchsvollen, gutbezahlten Beruf ausüben, und dann findet man schon eine Möglichkeit, den Koran entsprechend auszulegen. Was aber nicht bedeuten muss, dass diese gut qualifizierten Frauen sich nicht trotzdem dem Diktat ihrer Ehemänner oder Familien unterwerfen müssten.

  144. Frau Ernst und andere, schon im Begriff „Islam“ steckt die Ambivalenz.
    Darin stecken [a]“Friede“ und [b]“Unterwerfung“ bzw. „Ergebenheit“.

    Die Reformer betonen [a] ———- die Traditionalisten betonen [b].

    Aber auch die Reihenfolge der Suren ist zu beachten, die späteren aus der Medina-Zeit stehen über den früheren aus der Mekka-Zeit aus systemischen (systemimmanenten) Gründen.
    Zum Schluß gab es auch eine kurze Zeit noch nach der Eroberung Mekkas mit einigen Suren.
    Grundwissen über den Islam gehört doch heute bereits zur Allgemeinbildung.

  145. @ eh # 149
    „Hinter dem Satz ‚Das tue ich freiwillig‘ steckt jedenfalls oft ein komplexer Prozess.“
    Auch ich widerspreche dieser Einschätzung nicht so wie Sie meinen Einschätzung nicht widersprechen, „wir alle (also auch Musliminnen) besitzen aber auch die Fähigkeit, uns bewusst mit tradierten Normen auseinanderzusetzen und ihre Gültigkeit in Frage zu stellen”. Das In-Frage-Stellen beschränkt sich, insbesondere bei Migranten, die mit den tradierten Normen der Mehrheitsgesellschaft konfrontiert sind,allerdings nicht nur auf „intellektuelle Menschen“. Das Ergebnis kann sowohl eine (manchmal unreflektierte) zunehmende Anpassung an die Mehrheitsgesellschaft als auch eine (oft bewusste) Verstärkung der tradierten Werte sein.

    @ Günter Rudolphi # 146 und 148
    Dass die künftige Entwicklung einer Gesellschaft nicht mathematisch berechenbar ist, ist erneut eine triviale Aussage. Unzutreffend ist allerdings Ihre pauschale Abqualifizierung der mit Mitteln der empirischen (und analytischen) Sozialforschung abgeleiteten Entwicklungstendenzen als unzulässige Extrapolation oder Spekulation. Dass diese wie alle Zukunftsaussagen, nur begrenzte Gültigkeit haben, ist wiederum trivial. Ihr Hinweis auf das Aufkommen des Nationalsozialismus im Volk der „Dichter und Denker“ zieht nicht: Dieser ist nicht vom Himmel gefallen, sondern seine Grundlagen (Antisemitismus, Demokratiefeindlichkeit, übersteigerter Nationalismus) haben sich schon im Kaiserreich entwickelt und waren empirisch messbar. Nur gab es wenig hellsichtige Zeitgenossen (wie Theodor Lessing), die diese Zeichen richtig gedeutet haben.

    Was diese Debatte mit dem Kopftuchurteil zu tun hat, erschließt sich mir trotz Ihres Hinweises auf den (mir selbstveständlich bekannten) Nazi-Freund Großmufti von Jerusalem nicht. Wenn Sie meinen, dass kopftuchtragende muslimische Lehrerinnen zur Radikalisierung der Muslime in Deutschland beitragen oder den Antisemitismus unter Muslimen fördern würden, dann sollten Sie dies auch begründen.

  146. @ JaM (9. April 2015 15:17)

    „Dass die künftige Entwicklung einer Gesellschaft nicht mathematisch berechenbar ist, ist erneut eine triviale Aussage.“ Richtig!
    „Unzutreffend ist allerdings Ihre pauschale Abqualifizierung der mit Mitteln der empirischen (und analytischen) Sozialforschung abgeleiteten Entwicklungstendenzen als unzulässige Extrapolation oder Spekulation.“
    Warum?

    „Dass diese wie alle Zukunftsaussagen, nur begrenzte Gültigkeit haben, ist wiederum trivial.“
    Sagte ich doch bereits!

    „Ihr Hinweis auf das Aufkommen des Nationalsozialismus im Volk der „Dichter und Denker“ zieht nicht: Dieser ist nicht vom Himmel gefallen, sondern seine Grundlagen (Antisemitismus, Demokratiefeindlichkeit, übersteigerter Nationalismus) haben sich schon im Kaiserreich entwickelt und waren empirisch messbar.“
    Bitte belegen und alle diese empirischen Untersuchungen jetzt auch mal genau anführen.

    „Nur gab es wenig hellsichtige Zeitgenossen (wie Theodor Lessing), die diese Zeichen richtig gedeutet haben.“
    Genau wie beim Horoskop, von Tausend Vorhersagen für das nächste Jahr werden immer einige eintreffen.

    „Was diese Debatte mit dem Kopftuchurteil zu tun hat, erschließt sich mir trotz Ihres Hinweises auf den (mir selbstveständlich bekannten) Nazi-Freund Großmufti von Jerusalem nicht. Wenn Sie meinen, dass kopftuchtragende muslimische Lehrerinnen zur Radikalisierung der Muslime in Deutschland beitragen oder den Antisemitismus unter Muslimen fördern würden, dann sollten Sie dies auch begründen.“
    Der Antisemitismus in Deutschland, aber z.B. auch der in Frankreich hat wieder Verstärkung durch zugewanderte Moslems erhalten.
    Wie viele Beispiele soll ich Ihnen nennen? Und spezielle Attentate auf Juden durch extra eingereiste Moslems kommen dazu. Nicht wenige Juden fragen sich jetzt wieder, ob sie noch sicher in Europa sind.

  147. Eine Anmerkung noch:
    Theodor Lessing hatte zwar etwas prophezeit, aber nicht schon im Kaiserreich, er publizierte später in der Weimarer Republik.

  148. @ Günter Rudolphi # 153 und 154
    Schon wieder weichen Sie auf Nebengleise aus. An einer Diskussion über Methoden soziologischer Forschung und ihrer Zukunftsinterpolationen bin nicht interessiert; mein Hinweis auf empirische Befunde, wonach die Mehrheit der Muslime in Deutschland keiner „sehr konservativen, das Frauenbild betreffend rückständiger und intoleranten“ Einstellung anhängen, bezog sich auf die Gegenwart. (Nebenbei bemerkt: Ich habe nicht behauptet, dass schon in der Kaiserzeit empirische Untersuchungen der Einstellung der Gesellschaft durchgeführt wurden; sie waren aber messbar und lassen sich heute aus unterschiedlichen Quellen ermitteln, so wie sich – ein Beispiel aus der Nazizeit – anhand der SD-Berichte belegen lässt, dass erheblicher Teil der deutschen Bevölkerung über die Massenmorde an Juden im Osten zumindest teilweise informiert waren. Und Theodor Lessing hat die in der Kaiserzeit begonnenen Tendenzen während der Weimarer Republik richtig analysiert.)

    Den „zugewanderten“ muslimischen Antisemitismus können wir gerne diskutieren, wenn es Bronski zum Thema macht (einen guten Artikel hat dazu kürzlich in der ZEIT der bei der Stiftung Weltethos tätige Islamwissenschaftler Muhammad Sameer Murtaza geschrieben). Hier geht es um die Frage, ob muslimische Lehrerinnen in der Schule Kopftuch tragen dürfen. Dazu widerhole ich meine Frage: Haben Sie Belege, Hinweise oder begründete Vermutungen, dass kopftuchtragende muslimische Lehrerinnen zur Radikalisierung der muslimischen Community in Deutschland (oder zum Anwachsen des muslimischen Antisemitismus bzw. des muslimischen Terrorismus) beitragen?

  149. @ Werner Engelmann # 145

    Leider verplempere ich meine Zeit auf Nebengleisen (siehe oben) und komme nicht dazu, auf die ernstzunehmenden Argumente einzugehen, die Sie und teilweise Brigitte Ernst vortragen. Ich verstehe Ihre mit praktischer Schulerfahrung begründete Sorge um fehlende Neutralität der Lehrer und Ihren Wunsch, religiöse Konflikte von der Schule fernzuhalten.

    Das erste, die fehlende Neutralität der Lehrer, ist doch längst Realität. Währen der Schulkarriere meiner drei Töchter zuerst in der Grundschule und später im bayerischen Gymnasium sind mir einige Lehrerinnen und Lehrer begegnet, die ihre Weltanschauung – bigotten Katholizismus, pietistischen Protestantismus, aggressiven Feminismus, usw. – wie eine Monstranz vor sich getragen haben. Und glauben Sie mir, manche von Ihnen waren auch an der Kleidung, Frisur und am nonverbalen Verhalten identifizierbar. Ich beschwere mich nicht darüber: Das muss meiner Meinung nach – in gewissen Grenzen – eine Schule in einer modernen Gesellschaft vertragen. Die „Ausübung einer öffentlichen Amtstätigkeit” lässt sich von dem Menschen, der diese Amtstätigkeit ausübt, nicht trennen, und damit auch nicht von seinen politischen, weltanschaulichen Einstellungen und auch nicht von seinen Vorurteilen. Wir wissen doch, dass der bürgerlich gekleidete, sittenstrenge, politisch strikt neutrale Lehrer, das Urbild des „öffentlichen Amtsträgers“, in den 1950er und auch noch in den 1960er nicht selten eine Maske war, hinter der braun grundierte Antikommunismus sowie nicht selten ein schlecht kaschierter Antisemitismus und reaktionärer Frauen-, Fremden- und Schwulenhass steckte.

    Das zweite, Heraushalten von religiösen Konflikten aus der Schule, ist in einer zunehmend multikulturellen Gesellschaft illusorisch. Die Schule muss daher Wege finden, diese Konflikte in friedlichen Diskurs umzuwandeln. Dazu können, wenn es um Konflikte mit Muslimen geht, muslimische Lehrer hilfreich sein. Eine muslimische Lehrerin wäre wohl „Ihren“ sich mit Kopftuch von den „deutschen Schlampen“ abgrenzenden pubertierenden Schülerinnen effizienter über den Mund gefahren, als Sie es hätten. Sie kämme aber vielleicht auch mit den „deutschen“ Mädchen ins Gespräch darüber, welchen unbewussten gesellschaftlichen Zwängen sie mit ihrer sexbetonte Kleidung folgen.

    Muslimische Lehrer bringen aber, ob mit oder ohne Kopftuch, ihre Religion und „tradierte“ Einstellungen mit in die Schule. Wenn ich Ihrer Logik der Gefahrenabwehr folge, könnte man schon darin das Öffnen der „Schleusen … für Islamisten“ sehen. Müssten Sie dann nicht konsequenterweise einen Radikalenerlass für Muslime (mit Kopftuch als besonderem Zeichen für mangelnde Verfassungstreue) fordern? Die Einschränkung des Grundrechts auf Religionsfreiheit lediglich zur Abwehr potenzieller Gefahr der Unterwanderung hält die Mehrheit der BVerfG-Richter, die das Urteil gefällt hat, nicht für vertretbar. Ich halte dieses Urteil auch für eine nachträgliche Ohrfeige für den damaligen Radikalenerlass – unter Würdigung all der historischen Unterschiede, die Sie aufgezeichnet haben.

    Die letzte Anfrage an den Schulpraktiker: Bringt Sie die Tatsache (die glaube ich auch im Urteil, sicher aber in Medienkommentaren dazu angeführt wurde), dass dort, wo kopftuchtragende muslimische Referendare und Lehrerinnen zum Schulalltag gehören, keine Zunahme von Konflikten oder Problemen erkennbar ist, nicht zum Nachdenken?

  150. @ JaM (10. April 2015 15:41)
    Wer hier auf Nebengleise ausweicht, auch seine wiederholten Behauptungen nicht belegt und ständig nur mutmaßt oder jetzt zurückrudert, das kann der mündige Leser m/w doch selbst entscheiden. Ihre erwähnten und durchaus vorhandenen antisemitischen Tendenzen aus der Kaiserzeit sind auch keine zielgerichteten oder unabänderlichen Abläufe zum Holocaust, wie Sie es versuchten hier darzustellen, denn wäre Kaiser Friedrich III. nach nur 99 Tagen nicht so früh verstorben, hätte der Versailler Vertrag nicht das vorher von Wodrow Wilson in seinen 14 Punkten garantierte Selbstbestimmungsrecht der Völker bei der Angliederung Elsaß-Lothringens ohne Plebiszit (Volksabstimmung) an Frankreich 1919 verletzt, hätte es das Reichskonkordat nach Hitlers „Machtergreifung“ 1933 mit der katholischen Kirche nicht gegeben, hätte es den „schwarzen Freitag“ mit der Weltwirtschaftskrise 1929 und der anschließenden Massenarbeitslosigkeit nicht gegeben, hätte es vor allen Dingen nicht das westliche Appeasement im Münchner Abkommen 1938 gegeben, sondern die klare westliche Kriegsandrohung und entschlossene Mobilmachung gegen Hitler und den deutschen NS-Staat, dem sog. „III-Reich“ gegeben, dann hätte es auch mit großer Sicherheit keinen Holocaust später gegeben, Herr JaM.

    Sie sind doch ein deutscher Staatsangehöriger, haben Sie selber das alles denn schon vergessen, wenn Sie gerade nach dem Wissen erheblicher Teile der deutschen Bevölkerung fragten?
    Sie haben doch auf die deutsche Geschichte seit dem Kaiserreich angespielt mit dem Hinweis auf Theodor Lessing!

    Und zum Islam und dem Kopftuch und der Verhüllung der Frauen im Koran, enthalten in Sure 24, Verse 30-31, Sure 33, Verse 53 und 59 haben schon viele etwas gesagt, da verweise ich jetzt abschließend nur noch auf die Bundeszentrale für politische Bildung [Debatte: Konfliktstoff Kopftuch (http://www.bpb.de/politik/innenpolitik/konfliktstoff-kopftuch/%5D oder auf das neue Buch von Ayaan Hirsi Ali [Der Dschihad bedroht das islamische Haus ( http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/buecher/neues-buch-von-ayaan-hirsi-ali-13525901.html)] oder auf das Gespräch mit Emel Zeynelabidin [Musliminnen müssen sich nicht verhüllen (http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/emel-zeynelabidin-ueber-den-kopftuchstreit-13527525-p2.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2)]
    Wer die zuletzt genannten Damen sind, das dürfen Sie nun auch selber nachsehen, soviel Zeit muß sein.
    Und das Lesen eines Geschichtsbuches nicht vergessen.

  151. Herr JaM hat also hier „kopftuchtragende muslimische Lehrerinnen“ im Blick, die „ein Studium absolviert haben“. (Kommentar 7. April 2015 13:31)
    Ist doch etwas wenig beim Thema „Kopftuch: Mehr als ein Stückchen Stoff“.

    Die unbefangenen Leser können ja zum Glück alles nachprüfen und das Lesen vorne im Thread anfangen …..

  152. 150 # Brigitte Ernst 9. April 2015 10:34 http://frblog.de/kopftuch3/#comment-35308

    Brigitte Ernst: „Ob also die von Ihnen beschriebene Kontrolle tatsächlich funktionieren wird, wage ich zu bezweifeln.“

    Und das ist richtig. Die von mir beschriebenen existenzbedrohende Konfliktsituation, in der sich die Muslima befindet, sollte uns keinesfalls in ein naives Sicherheitsgefühl abdriften lassen. Die tatsächlichen Auswirkungen müssen genau beobachtet werden.

    Brigitte Ernst: „…stellt sie diesen vorgelebten emanzipatorischen Akt allerdings wieder in Frage…“

    Dass ich sehe, dass sich die Vorbildfunktionen widersprechen, sollte klar geworden sein. Deshalb die Ausführungen dazu, wie sie vom Erkenntnisprozess wahrgenommen werden müssen.

    Brigitte Ernst: „…ganz abgesehen davon, dass eine – meistens verbeamtete – Lehrkraft erheblich Schlimmeres verbrochen haben müsste, um tatsächlich entlassen zu werden…“

    Ein Anwendungsfall zum Prinzip aus diesem Beitrag http://frblog.de/kopftuch3/#comment-35108 , um eigenes Recht zu verbessern. Wir müssen das Maß dessen, was verbeamtete Lehrkräfte an Schülern verbrechen dürfen, ändern.

    Brigitte Ernst: „Was aber nicht bedeuten muss, dass diese gut qualifizierten Frauen sich nicht trotzdem dem Diktat ihrer Ehemänner oder Familien unterwerfen müssten.“

    Warum?

    Brigitte Ernst: „Ihre Argumentationskette bezüglich des Verstoßes gegen den Islam erscheint logisch, fußt aber auf der falschen Prämisse, dass es “den Islam” überhaupt gebe.“

    Genau das ist nicht meine Prämisse. Meine Prämisse ist, dass es Anspruch auf Allgemeingültigkeit erhebende Auslegungen des Islams gibt. Und deshalb konnte ich mir eine beliebige, besonders konservative heraussuchen, die Anspruch auf Allgemeingültigkeit erhebt. In Erklärungen zu ihrem Kopftuch kann die Muslima genau zwei Positionen einnehmen. Einerseits kann sie aus einer subjektiven Position ableiten und sagen: „Ich trage das Kopftuch, weil ich eine bestimmte Regel des Islams für mich als gültig anerkenne.“ Das ist objektiv wahr und lässt den Schluss zur Freiwilligkeit, mit der Möglichkeit, das Kopftuch auch nicht zu tragen, unmittelbar zu. Andererseits kann sie sagen: „Ich trage das Kopftuch, weil der Islam es mir vorschreibt.“ Die Muslima macht jetzt also „den Islam“ als allgemeingültiges Wertesystem zur Prämisse ihres Verhaltens. Da es nun nicht zwei Objekte mit unterschiedlichen Attributen geben kann, die identisch miteinander sind, kann es auch nicht zwei Auslegungen des Islams geben, die objektiv allgemeingültig sind. Die Muslima tritt mit dieser Aussage in einen logischen Widerspruch zu jeder beliebigen Anspruch auf Allgemeingültigkeit erhebenden Auslegungen des Islams ein, der sie nicht vollständig mit ihrem Verhalten entspricht. Aus diesem Widerspruch kann sie sich nur befreien, indem sie sich selbst zur Vertreterin „des – allgemeingültigen – Islams“ erhebt und damit alle anderen Muslime, die nicht exakt wie sie handeln, zu Ungläubigen erklärt. Dies in die Realität umzusetzen kann für die Muslima nur ein Gedankenspiel bleiben. Organisationen wie der Islamische Staat (IS) verfahren danach. Die andere Möglichkeit dem Widerspruch zu entgehen ist es, Auslegungen des Islams die Allgemeingültigkeit überhaupt abzusprechen. Und mit der Anerkennung der kopftuchtragenden Muslima, die gleichzeitig offensichtlich gegen islamische Regeln verstößt, als dennoch zum Islam zugehörend, geschieht genau das. Der Islam wird allgemein zu einem Wertesystem, das durch beliebig kleine Gruppen, bis hin zur Einzelperson, beliebig interpretiert werden kann. Ein Wertesystem, das vollständig der Macht des Einzelnen unterworfen ist, und der in jeder beliebigen Art und Weise gegen dieses verstoßen kann und diesem dennoch angehört. Die in der menschenwürdebasierten Rechtsordnung kopftuchtragende, gegen Regeln des Islams verstoßende/diese nicht anerkennende Muslima ist die Fackel der Information der Freiheit, dass der Islam eine Werteordnung ohne allgemeingültige Werte ist. Eine Werteordnung ohne Wert. Ein Musterbeispiel für die Privatisierung von Religion.

    In der Kommunikation zum Kopftuchurteil kommt es also nicht darauf an, auf die eingehaltene Regel zu verweisen, sondern all die von der Person und für die Person als ungültig erklärten hervorzuheben. Kann aber ein Wertesystem, das vollständig der Macht der einzelnen Person unterliegt, gleichzeitig eines von der Allmacht eines „Gottes“ bestimmtes sein?

  153. @ Steffen Wasmund # 160
    „Aus diesem Widerspruch kann sie sich nur befreien, indem sie sich selbst zur Vertreterin „des – allgemeingültigen – Islams“ erhebt und damit alle anderen Muslime, die nicht exakt wie sie handeln,, zu Ungläubigen erklärt. Dies in die Realität umzusetzen kann für die Muslima nur ein Gedankenspiel bleiben.“

    Warum?
    Sie kann doch eine Form des Islams für allgemeingültig halten, die der Frau zwar erlaubt, zu studieren und einem Beruf nachzugehen (zum Beispiel um das Familieneinkommen zu vergrößern, über das dann aber der Mann das alleinige Verfügungsrecht hat), die aber von ihr verlangt, ihrem Mann oder ihrer Familie zu gehorchen.
    Nach den von Ihnen als Beispiel angeführten Regeln des Abdul Ghaffar Hasan mag das ein Widerspruch sein, nach den Regeln anderer Strömungen des Islams nicht unbedingt.
    Auch in Deutschland konnte eine Ehefrau bis in die 50er Jahre nicht frei über ihr berufliches Einkommen verfügen, sondern es floss automatisch in die Zugewinngemeinschaft ein und der Mann als Familienoberhaupt entschied über die Verwendung dieses Familieneigentums. Warum sollte eine entsprechende Vorschift für eine islamische Religionsgruppe nicht gelten können?

  154. 161 # Brigitte Ernst 11. April 2015 18:06 http://frblog.de/kopftuch3/#comment-35331

    Brigitte Ernst: „Sie kann doch eine Form des Islams für allgemeingültig halten…“

    Dadurch, dass die Muslima etwas für allgemeingültig hält(!) oder darstellt/erklärt, ist(!) es nicht automatisch allgemeingültig. Für jeden Menschen ersichtlich daraus, dass es andere Muslime gibt, die das nicht anerkennen und sich nicht exakt identisch verhalten. „in die Realität umzusetzen“ kann also nur heißen, dass alle anderen Muslime ihre Glaubensvorstellung auch als islamisch-allgemeingültig anerkennen. Die Behauptung schafft keine Realität.

    Brigitte Ernst: „Auch in Deutschland konnte eine Ehefrau bis in die 50er Jahre nicht frei über ihr berufliches Einkommen verfügen, sondern es floss automatisch in die Zugewinngemeinschaft ein und der Mann als Familienoberhaupt entschied über die Verwendung dieses Familieneigentums.“

    In Deutschland sah die damals tatsächlich(!) allgemeingültige Rechtsordnung das so vor.

    Brigitte Ernst: „Warum sollte eine entsprechende Vorschrift für eine islamische Religionsgruppe nicht gelten können?“

    Weil die in Deutschland heute tatsächlich(!) allgemeingültige Rechtsordnung dies verbietet.

    Die Wahlfreiheit etwas von Religionsgruppen für Religionsgruppen als allgemeingültig zu erklären (zu wollen), kann also ohnehin nur innerhalb des von der tatsächlich allgemeingültigen säkularen Rechtsordnung Erlaubten erfolgen.

  155. 116 # Brigitte Ernst 2. April 2015 11:20 http://frblog.de/kopftuch3/#comment-35173 zum Religionsunterricht

    Brigitte Ernst: „In Hessen z.B. ist Religionsunterricht kein Pflichtfach. Eltern können ihre Kinder und Jugendliche sich selbst spätestens ab 14 Jahren (ich glaube sogar ab 12) davon abmelden. In Schulen, die aufgrund der nötigen Lehrerversorgung das Fach Ethik anbieten, ist dieses dann alternativ Pflichtfach; wenn dieser Unterricht nicht angeboten wird, haben die SchülerInnen, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, eine Freistunde.“

    Auch für muslimische Schülerinnen ist das Kopftuch nicht staatlich(!) verpflichtend. Muslimische Eltern können ihr Kind von dieser Pflicht befreien. Es kommt also darauf an, dass die Kinder zu diesem Fach gezwungen werden können und nicht darauf, dass auch eine Freistellung möglich ist.

    „Unabhängig von einer religiösen Prägung oder Bindung der Schüler und Schülerinnen lädt der Religionsunterricht dazu ein, über ihr Leben, über das Miteinander mit anderen und über ihre Welt unter der Prämisse nachzudenken:
    Gott gibt es.“ (Quelle: http://www.erzbistumberlin.de/bildung/religionsunterricht/welche-inhalte-vermittelt-der-religionsunterricht/ )

    Vor einigen Jahren gab es eine Reportage über Strategien von Pädokriminellen, sich ihre Opfer zu verschaffen. In einer davon erzählten diesen kleinen Jungen, dass Aliens unterwegs seien, die ausschließlich kleine Mädchen entführen. Um nun die kleinen Jungen retten zu können, sollten diese für den Nachweis ihre Hosen herunterziehen, was diese dann auch regelmäßig taten.

    Wie nun jeder feststellen kann, haben die Jungen unter der Prämisse, dass die Aliens tatsächlich existieren, richtig gehandelt.

    Mit der versetzungsrelevanten Benotung eines verpflichtenden Religionsunterrichtes verlässt der Staat eindeutig seine Neutralität. Wissenschaftlich in jeder Hinsicht unhaltbare Behauptungen werden zur Prämisse für die gesamte Lebensperspektive. Staatlicher Religionsunterricht mag seinen Sinn darin haben, das Abgleiten in die Verfassungsfeindlichkeit zu verhindern. Eine versetzungsrelevante Benotung kann aber nur erfolgen, wenn sich die Schüler freiwillig mit Eintreten der Religionsmündigkeit für diesen Unterricht entscheiden, beispielsweise als Vorbereitung und dann auch sinnvoller Nachweis für den Eintritt in ein Theologiestudium.

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