Von Racial Profiling noch nie was gehört

„Bundespolizisten dürfen bei diskriminierenden Ausweiskontrollen nicht gestört werden, urteilt das Koblenzer Verwaltungsgericht. Eine Studentin aus dem nordhessischen Witzenhausen klagte, nachdem sie beobachtet hatte, wie Menschen mit dunkler Hautfarbe gezielt kontrollierten wurden.“ So lautete die Quintessenz des Berichtes „Gericht untersagt Zivilcourage“ in der FR am 21. September.

Die Richter argumentierten, ich zitiere aus dem Bericht: „Die Klägerin sei „augenscheinlich von einem weltanschaulichen Sendungsbewusstsein in Bezug auf die aus ihrer Sicht ungerechtfertigten Personenkontrollen bei dunkelhäutigen Menschen geprägt“, hat das Koblenzer Verwaltungsgericht in sein Urteil geschrieben. „Sie meinte zwei Mal, dieses aus ihrer Sicht zentrale Thema in die Verhandlung einbringen zu müssen.“ Dabei spielte, was als diskriminierendes „Racial Profiling“ gilt und in Deutschland nicht nur nach Auffassung der Klägerin unzulässig ist, für das Verfahren gar keine Rolle. Befand das Gericht.“

Dazu schreibt Michael Strake:

Am 13.2.2005 sitze ich kurz nach 15 Uhr  in einem gering besetzten Zug von Karlsruhe nach Landau. In den Wagen treten eine Grenzschützerin (Bundespolizei) und ein Polizist. Sie kontrollieren zwei fremdländisch aussehende Passagiere, aber nicht zwei deutsch aussehende. Als sie an mir vorbeigehen wollen, stehe ich auf, und es entspinnt sich etwa folgender Dialog (ich ziemlich erregt, Grenzschützerin und Polizist ruhig):
„Warum kontrollieren Sie mich nicht?“ Grenzschützerin: „Wir machen eine Rasterfahndung. Sie sehen nicht ausländisch aus.“ „Dann wird hier also nach rassischen Merkmalen kontrolliert?“ Grenzschützerin: „Nein, nicht nur danach, sondern auch nach kulturellen Merkmalen.“ Polizist: „Wenn Ihnen Rasterfahndungen nicht gefallen…“ „Nein. Die sollte man wieder abschaffen!“ “…dann müssen sie sich an die Politiker wenden.“ „An die habe ich schon einmal einen Brief geschrieben. Ihren jetzigen Job möchte ich nicht machen!“ Die beiden gehen ruhig weiter, ich setze mich wieder.

„Am 16.2.2005 schreibe ich diesen Dialog an zwei Bundestagsabgeordnete meines Wahlkreises mit der Bitte, dafür zu sorgen, dass Rasterfahndungen in der Praxis nicht nach rassischen Merkmalen durchgeführt werden.
Die eine Bundestagsabgeordnete bedankt sich am 21.2.2005 für meinen Brief. „Es ist ausgesprochen erfreulich, dass Sie die Vorgänge in besagtem Zug so genau beobachtet und beschrieben haben [mein Brief war etwas länger als oben zitiert], eine solche Sensibilität für Eingriffe in Grundrechte ist heute keineswegs selbstverständlich.“ Sie würde sich mit dem zuständigen Staatssekretär des Bundesinnenministers in Verbindung setzen.
Am 18.4.2005 schreibt sie dann noch einmal eineinhalb Seiten, was der Staatssekretär zu sagen hatte zu Kontrollen, und dass der Fall beim Grenzschutz überprüft wird (ich habe natürlich nichts mehr davon erfahren). Sie schreibt am Schluss: „Ich bin ebenso wie Sie daran interessiert, dass diese Kontrollen so durchgeführt werden, dass sie keinen diskriminierenden Charakter haben. Deshalb ist es auch hilfreich, wenn Bürgerinnen und Bürger, die Zeugen von Kontrollen werden, diese genau beobachten und etwaige Unregelmäßigkeiten weiterleiten, damit eine Prüfung stattfinden kann.“
Die andere Bundestagsabgeordnete schreibt ebenfalls am 21.2.2005: „So wie Sie in Ihrem Schreiben den Vorgang darlegen, haben Sie dabei die Beamten in dieser Angelegenheit angesprochen und diesen mittels einer Suggestivfrage unterstellt, ihren Dienst nach rassischen Gesichtspunkten zu versehen. Dies ist m.E. nicht haltbar und stellt eine unzulässige und inakzeptable Herabwürdigung der Arbeit der Grenzschutzbeamten dar, die in ihrem Dienst persönlich für die Sicherheit in unserem Land eintreten.“ Es folgt ein längerer Abschnitt über Rasterfahndung, hauptsächlich aus juristischer Sicht. Dann als Abschluss des Briefes:
„Ihre Charakterisierung der Auswahlkriterien des Bundesgrenzschutzes in dessen Rasterfahndung lässt m.E. das notwendige Maß an sachlicher Objektivität vermissen. Ihre Forderung, Rasterfahndungen nicht nach rassischen Merkmalen auszuüben und eventuelle unbeabsichtigte Konnotationen im Zusammenhang mit dem Begriff rassisch laufen daher ins Leere.“ Diese Kandidatin zieht nun zum vierten Mal in den Bundestag ein.“

Zwei Tage später folgt noch ein Erfahrungsbericht von Ursula Baumbach:

„Nach dem Urteil des VG Koblenz hätte in folgender Situation ein junger Mann wohl auch mit dem Abführen im Polizeigriff rechnen müssen:

Frankfurt, Straßenbahnhaltestelle Frauenfriedenskirche, Sonntagnachmittag, weit und breit niemand zu sehen außer zwei unscheinbaren Männern mit – dem äußeren Erscheinungsbild nach – Migrationshintergrund, die mit mir und einem jungen Mann zusammen auf die Straßenbahn warteten.

Eine Polizeistreife fuhr langsam auf der gegenüberliegenden Fahrbahn vorüber, wendete kurz hinter der Haltestelle, hielt an. Zwei Beamte stiegen aus. In diesem Moment kam die Straßenbahn. Ich ging Richtung Bahn, stieg hinter dem jungen Mann ein, die beiden anderen Männer wollten mir folgen, wurden aber von den Beamten aufgehalten und angesprochen und sollten sich ausweisen. Ich verstand die Situation zunächst nicht, der junge Mann aber rief den Beamten aus der Bahn hinaus zu: „Wie? Einfach so jetzt? Kontrollieren Sie die einfach so?“ Daraufhin ließen die Polizisten die beiden dann doch ohne Kontrolle in die Bahn einsteigen, deren Tür durch den jungen Mann offengehalten wurde.

Bei dieser Reaktion der Beamten war dies sicher keine Rasterfahndung sondern Lust an der Schikane von Ausländern“

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18 Kommentare zu “Von Racial Profiling noch nie was gehört

  1. Genau meine Erfahrung.

    Besonders peinlich war das massenhafte Aufgebot von Polizei nach dem Fall Wewelsiep. Sämtliche ausländisch aussehenden Personen und nur diese wurden ausgiebig befragt.

    Bei einer anderen Szene im Zug, die Bundespolizei bei der Ausweiskontrolle nach Aussehen. Da hat sich ein türkisch aussehender, höchstwahrscheinlich deutscher Staatsbürger mal zwei Worte abgerungen. Ich konnte ihn gut verstehen.

    Wenn man schon solche Vorgaben macht, und das denken sich die Beamten doch nicht alleine aus, darf man sich nicht wundern, wenn sie allmählich einen rechtsradikalen Touch abkriegen.

  2. Schon beachtlich wie schnell ein profunder Mangel an Rechtskenntnis gepaart mit einem latent faschistsichen „Rasse-Verständnis“ zur „Zivilcourage“ mutieren kann!

    Zudem wäre es durchaus schätzenswert sich über Rechtsgrundlage, Vorgehensweise und Zielsetzung von Fahndunsgmethoden der BuPO erstmal zu informieren?

    Nach „rassischen Merkmalen“ kontrollierten nur Nazis, denn es gibt nun schon seit Jahrzehnten die biologischer Erkenntnis das es nur Homo sapiens mit starke unterschiedlichen lokalen Variabilitäten (Anpassung an Umweltbedingungen)gibt, eine Trennung in tatsächliche Rassen besteht nicht und hat nur im Kopf faschistischer Wirrköpfe bestanden. Technisch korrekt wäre es von Ethnien zu sprechen.

    Na ja.

    KM

  3. Unglaubliches Urteil! Ich weiß, wie kränkend diese diskriminierenden Kontrollen sind. Sie hinterlassen bei sensiblen Betroffenen ein langanhaltendes Gefühl, erniedrigt worden zu sein.
    @ Karl Müller: Wie man die Vorgehensweise bei solchen gezielten diskriminierenden Kontrollen benennt, ist dabei nebensächlich. (rassistisch hat sich umgangssprachlich eingebürgert und bezieht sich nicht auf die Rassentheorie der Nazis. Die Einteilung der Menschheit in Rassen stammt jedoch nicht von den Nazis). Nach welchen Regeln die Polizei bei speziellen Razzien handelt, ist dem Laien sicher nicht bekannt. Mir auch nicht. Es ist der Polizei aber ganz sicher nicht gestattet, sich gezielt z.B. alle dunkelhäutigen Menschen herauszugreifen. Dass sich Polizisten nicht immer korrekt verhalten und einige unter ihnen auch voller Ressentiments gegenüber bestimmten Ethnien sind, werden Sie nicht abstreiten. Wenn einzelne Bürger dies beobachten und laut beanstanden, dann ist das aus meiner Sicht keine Behinderung der Polizeiarbeit, sondern demokratische Bürgerpflicht, schon allein aus dem Grund, weil das Gewaltmonopol bei der Polizei liegt. Wer soll den Missbrauch dieser Gewalt denn beanstanden und sich dagegen wehren, wenn nicht der Bürger, der Zeuge eines solchen Missbrauchs wird? Einem Menschen beizustehen, der schikaniert wird, auch wenn der Provokateur ein Polizist ist, ist zivile Courage. Was denn sonst?

  4. @ I. Werner,

    eine Kontrollmaßnahme ist nicht diskriminierend weil Personen einer bestimmten Ethnie kontrolliert werden, sondern nur wenn ausschliesslich die Ethnie, nicht aber die tatsächlich Veranlassung wie z.B. „BTM – Handel von bestimmten Migrantengruppen“ einen konkreten Hintergund hat.

    Von daher ist es aufgrund der Eingriffsbefugnis schon möglich nach der Erscheinungsform zu schauen und eben Chinesen, Inder oder Odenwälder wegzulassen.

    Die Vorurteile auf Seiten der Polizei sind aus deren Erfahrung heraus oft auch berechtigt, weil hier natürlich ein gehäufter Kontakt zu potenziellen und tatsächlichen Straftätern besteht, was das Gesamtbild natürlich verzerrt. Harmlose Bürger entsprechender Ethnien fallen eben nirgendwo negativ auf.

    Was mich ärgert ist dass hier der Kern der Maßnahme, nicht verstanden wurde, und aus Sicht der Beobachterin ja sogar zu Recht, eine Kontrolle auf einer nicht zulässigen Grundlage vermutet wird.

    Das kann nur zu Konflikten führen, zumal es u.U. nicht statthaft sein kann dem Bürger den aktuellen Grund für eine Maßnahme mitzuteilen, sondern erst später dazu Stellung zu nehmen, um einen Erfolg nicht zu gefährden.

    KM

  5. Das Verwaltungsgericht Koblenz scheint auch ein gestörtes Verhältnis mit dem Diskriminierungsverbot gem. Grundgesetz zu haben. So festgestellt vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, welches ein Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz zum Fall einer Personenkontrolle in einem Zug, voll umfänglich kassiert hatte. Schon seltsam, dass Richter andere Richter an das Grundgesetz erinnern müssen. Noch seltsamer, geradezu unverschämt und anmaßend, war dazu die Kommentierung durch den Vorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt. Der hatte das Urteil des rheinpfälzischen Oberverwaltungsgerichts, wonach allein aufgrund der Hautfarbe durchgeführte Polizeikontrollen verfassungswidrig seien, als „schöngeistige Rechtspflege“ abgelehnt. Offenkundig ist das aber alles völlig normal. Zum Rücktritt hat diesen Herrn Wendt kein Mensch aufgefordert, ganz im Gegenteil, er tingelt weiter durch die öffentlich-rechtlichen Talkshows.

    Die Seuche Rassismus gehört mittlerweile zum guten deutschen Ton, und ist zwischenzeitlich in der so genannten bürgerlichen Mitte bzw. im „Bildungsbürgertum“ angekommen. Der Erfolg und die Popularität der versammelten Sarrazyniker findet immer mehr Anhänger und Nachahmer, zumal sich damit auch gute Geschäfte, steigende Auflagen- als auch Einschaltquoten erzielen lassen. Diskriminierung und Hetze gegen „undeutsche“ Menschen mit ausländischen Wurzeln, aber auch gegen deutsche „Minderleister“, wie Langzeitarbeitslose, Obdachlose und Behinderte, erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Das Gegeneinander wird kultiviert, teilweise sogar schon zum Ideal erklärt, während das Miteinander, wie Solidarität, Toleranz, Empathie usw. verhöhnt, verspottet oder gar verachtet wird. Die soziale Gleichheit ist in einer höchst gefährlichen Schieflage, die Gleichwertigkeit aller Menschen ist nicht mehr gegeben. In einem Satz: Die Würde des Menschen ist, sogar dramatisch zunehmend, antastbar.

  6. @ I. Werner,

    nochmal zum mitlesen: Es gibt keine „Rassen“ -Differenzierung beim modernen Menschen. Das ist schlicht vorwissenschaftlicher Blödsinn und hat daher im heutigen Alltag nichts zu suchen!

    Außer bei Ewiggestrigen vielleicht.

    Und noch eine Frage, wenn Sie keine Einsicht in die Polizeilichen Maßnahmen haben, wie können Sie dann beurteilen ob jemand schikaniert wird?

    KM

  7. @ Karl Müller: Ich habe nicht behauptet, dass es menschliche Rassen gibt. Lediglich, dass sich der Begriff „rassistisch“ eingebürgert hat und fremdenfeindliche, ethnofeindliche Einstellungen meint. Aber das wissen Sie ja auch.

    Zur Einsicht in polizeiliche Maßnahmen: Wenn ein Mensch vor meinen Augen verhaftet und abgeführt wird, dann gehe ich zunächst davon aus, dass gegen ihn etwas Schwerwiegendes vorliegt. Das kann sich später als Irrtum herausstellen, aber dieser Mensch wird nicht anschließend öffentlich SICHTBAR rehabilitiert. Es bleibt an ihm „was hängen“. Schon das ist für den Betroffenen schlimm genug, auch wenn sich solche Situationen vielleicht nicht immer vermeiden lassen (ich gehe wohlwollend davon aus, dass sich die Polizei bemüht, bei solchen Vorfällen möglichst diskret vorzugehen). Wenn aus einer Menschenmenge aber gezielt nur die etwas anders Aussehenden herausgefischt werden, dann ist das Diskriminierung (durch unterschiedliche Behandlung benachteiligen, zurücksetzen; (durch Nähren von Vorurteilen) verächtlich machen. Quelle: Duden) Das kann auch ein Außenstehender beurteilen, meinen Sie nicht? Im Zweifelsfall: was schlagen Sie vor? Alles stumm hinnehmen ? Nach dem Motto: Die werden schon wissen, was sie tun? – Nichts sehen, nichts hören, nichts sagen? NEIN. Leider war ich schon Zeugin von polizeilicher, unrechtmäßiger Gewalt und willkürlichem Vorgehen; im Eifer des Gefechts auch schon mal Opfer. Auch die Staatsgewalt braucht Kontrolle.

  8. @ I. Werner,

    das gerade sie Staatsgewalt Zügel und Kontrolle braucht, da bin ich ganz Ihrer Ansicht.

    Wenn nun in auffälliger Weise Personen einer bestimmten Ethnie kontrolliert werden, dann kann das durchaus begründet sein, und sollte es im Zuge z.B. einer Fahndung auch. Solche Maßnahmen sind eigentlich auch überprüfbar da angeordnet.

    Von daher ist eine entsprechende Beschwerde zwar nicht schön, aber rechtsstaatlich völlig ok. Schweigen ist im Zweifel falsch, nur darf man als Beschwerdeführer eben auch nicht erwarten das es sich tatsächlich „vom Eindruck her“ per se um eine rechtswidrige Maßnahme handelt.

    Wenn dagegen jemand einfach aus Beliebigkeit heute nur Inder, morgen Afrikaner und übermorgen Chinesen kontrolliert, das wäre dann tatsächlich gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit.

    Eine sichtbare Rehabiltation, da darf der Kontrollierte eben seine Weges gehen, was aber auch bei BEFA-Personen möglich ist (Beobachtende Fahndung). Also auch wenig für den Unbeteiligten Beobachter besagen mag.

    Eine Verhaftung benötigt als Rechtsgrundlage einen Gerichtsbeschluss, das ist rechtlich eine ganz andere Hausnummer als eine vorübergehende Ingewahrsamnahme zur Identitätsfeststellung. Und auch die kommt, da hier im Nachhinein Rechtsmittel möglich sind, nur bei der sonst unmöglichen Identifizierung zum Tragen. Jedenfalls sollte das so sein!

    CM

  9. Aus beruflichen Gründen bin ich sehr oft im ICE Richtung Basel, bzw. in die Gegenrichtung.
    In vielen Jahen wurde ich einmal kontrolliert: Das war als ich einem italienisch sprechenden Menschen geholfen habe, der sich nicht sicher war, ob er im richtigen Zug war.
    Zwei Bundespolizisten fragten mich im militärischen Ton: Gehören Sie zusammen? Ich erwiderte: Nein, habe ihm nur geholfen, ansonsten sei ich der Meinung Anspruch auf höfliche Ansprache zu haben und nicht derart angeschnauzt zu werden.
    Natürlich musste ich dann meinen Ausweis zeigen.
    Es ist einfach kein Zufall, dass z. B. im Grossraumwagen immer Menschen mit dunkler Hautfarbe oder andere die einfach anders aussehen kontrolliert werden, lautstark deren Personalien ins Handy geschrieen werden, und in 95 % aller Fälle nach Gepäckkontrolle unbeanstandet weiterfahren können.
    Interessant auch, dass die Kontrollen nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz drastisch abnahmen.
    Ist das Zufall?

  10. Ich fahre viel Bahn und weiß, dass das System ist.
    Nennt sich vielleicht auch Schleierfahndung, Ersatz für die bei offenen Grenzen weggefallenen Grenzkontrollen (meine Vermutung).

    Dann sollen sie halt sensibler vorgehen und alle kontrollieren, oder meinetwegen jeden 3. Fahrgast! Dass da keine Sensibilität herrscht ist ein Ärgernis. An der vielen Arbeit kann’s nicht liegen, die langweilen sich auch.

    Es ist eine Führungsfrage in der Polizei, beim Zugpersonal und bei den Kontrolleuren. Die sind ja in gewisser Weise auch ein Aushängeschild unserer Gesellschaft!

    Dann trauen sich auch die richtigen Haardcore-Nazis nicht mehr gar so frech aufzutreten. Ich hab‘ das Buch von Semiya Simsek über ihren Vater 2 mal gekauft, um das noch verschweißte Exemplar dem Zugschaffner zu schenken, der die Leute von Braunau so freundlich findet. Der war nicht in Braunau, weil er in der Nähe wohnt, oder da Urlaub gemacht hat!

    Wo bleibt der Aufstand gegen solche Umtriebe? Was jetzt im Tschäpe-Prozess aufgearbeitet wird, war ja nur die Spitze des Eisberges. Wo bleibt die Reaktion der Politik? Weichenstellungen sind überfällig!

    Statt dessen Wegducken und Schielen nach Mehrheiten am rechten Rand.

  11. @ sulaluz,

    natürlich macht der Ton auf beiden Seiten die Musik. Ansonsten ist auch höfliches Zurücknölen bei einer unhöflichen Ansprache kein Problem.

    Fahndungs maßnahmen sind in d.R. nicht mit einer statistischen Gleichverteilung angelegt, das wäre eine Verschwendung knapper Resourcen. Eine konkrete Zielgruppenvorgaben gibt es schon.

    Zu den Umtrieben:

    Was rechtliche Sanktionierung angeht, so hat sich das deutsche Recht zu einem „Tatbestandsrecht“ entwickelt. Und „Gesinnung“ so verwerflich diese sein mag, ist kein Tatbestand in diesem Sinn, weil entschieden wurde das „Gesinnung“ nicht justiziabel sein kann und darf!
    Jutiziabel sind Delikte (Unterstützung verbotener Organisationen, Volksverhetzung..)denn die sind objektiv nachweisbar, oder eben nicht.

    Handelt es sich beim Bahnpersonal noch um Beamte, ist allerdings Loyalität und Wohlverhaltenspflicht zum Dienstherrn gefordert!

    Da sollten Sie im belastbaren Einzelfall einen Vorgang für die Dienstaufsicht schaffen, in harten Fällen kann auch eine -in diesem Falle- Anzeige nach HSOG Tatbeständen sinnvoll sein; denn letztere muss von der StA verfolgt werden.

    KM

  12. zu 11 Karl Müller

    Selbst auf die Gefahr hin, dass es keiner mehr liest hier noch ein Nachsatz von mir. Ich war erst etwas erschreckt, das mit dem Schaffner ist ja in keiner Weise justitiabel.

    Obwohl auch die Bahn sicher ein Leitbild hat, das sich nicht mit rechtsradikalem Gedankengut verträgt, egal in welchem Beschäftigungsverhältnis jener ‚Schaffner Gnadenlos‘ steht.

    Ich möchte hier nur den Zusammenhang zu weiteren Beobachtungen herstellen, der mich grübeln macht. Wenn dieser besagte Schaffner unterwegs ist, waren bisher immer Bundesbeamte im Zug. Sie kontrollieren dann aber nicht selber. Sie warten, dass der Schaffner sie ruft. Dafür sind in anderen Zügen gar keine.

    Einmal waren zwei junge, kräftige Nazis im Abteil. Beim entfernten Anblick von Schwarzafrikanern mutierten sie zu Affen. Zusätzlich verpesteten sie die Luft lautstark und dauerhaft mit einem deutschen F-Wort. Kein Wunder, dass die Schaffnerin mit der freundlichen Stimme auf der ganzen Fahrt nicht im Abteil zu sehen war. Ich schämte mich so vor den mitreisenden EU-Ausländern. „geht’s noch, ich hol gleich jemand!“ netter Versuch von mir, hat nicht lang vorgehalten.

    Ich habe gelernt, dass die Bundesbeamten nicht zur Sicherheit von Fahrgästen und Personal im Zug sind.
    Das sehe ich doch richtig?

  13. Was soll ich ihnen antworten?

    Die Wirklichkeit sieht so aus:

    „Es kommt weniger auf die tatsächliche Sicherheitslage an, als auf die -gefühlte Sicherheit- des Bürgers“

    Das ist gängiger Tenor.

    KM

  14. Nun ja, dann sag ich halt auch noch meine Meinung. Das mit der Diskriminierung wird schon manchmal sehr übertrieben. Mich stört es nicht, meinen Ausweis zu zeigen, meine mitgebrachte Tasche an der Supermarktkasse mal zu öffnen etc.
    Einen empfindsamen „Migrationshintergründler“ vielleicht schon. Er denkt gleich : „Warum ich ?“
    (Dieses Denken wurde ihm aber auch von uns eingeredet.)
    Wieviel Witze gab es über die Ostfriesen, die Italiener, die Türkrn – und von Bayern über die Österreicher und von diesen über die Bayern !
    In der Schule wurden die Brillenträger gehänselt – heute hieße das diskriminiert…
    Hat sich aber erübrigt, da Brillen zu tragen inzwischen ja schon üblich ist.

    Hoffentlich ist der „Migrationshintergründler“ nicht auch schon diskriminierent ?

  15. Lieber maderholz,

    natürlich kann auch Polizeiarbeit dadurch besser werden, und vermittelbarer, wenn diese Arbeit kritisch betrachtet und unhaltlich kritisiert wird.

    Was mich nur sehr erstaunt, wie kann jemand einerseits zugeben die Arbeit und deren Rechtsgrundlage nicht hinreichend genau zu kennen, aber andererseits sicher sein das es dabei nicht mit rechten Dingen zugeht?

    Gruß KM

  16. Lieber Karl Müller,
    den zweiten Absatz Ihres an mich gerichteten Schreibens verstehe ich überhaupt nicht. Was soll ich damit anfangen ?

    Gruß Maderholz

  17. Lieber Maderholz,

    da ist mit zuvor ein Absatz verloren gegangen, was ich zu entschuldigen bitte!

    Die mangelnde Kenntnis der Rechtsgrundlage war natürlich auf die Kommentare bezogen, welche sich „irgendwie“ sicher gewesen zu sein schienen das jede Form von zielgruppengerichteter Kontrolle „rassistisch“ sei.

    Gruß KM

  18. Alles klar, Karl Müller. Ich sehe das ja auch so, dass „Diskriminierung“ z.T. auch übertrieben wird.
    Wenn nach Verdächtigen gesucht wird, werden halt verdächtig Aussehende eher überprüft als eine alte Oma oder Rentner im Jogginganzug.

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