von Roland Bunzenthal
Quod licet jovi, non licet bovi. Mit diesem Spruch legitimierten die alten Römer, dass sie ihre Rechtsprechung nach gesellschaftlichem Rang differenzierten. Was Jupiter erlaubt ist, ist dem Ochsen noch lange nicht gestattet. Blieb nur die auch heute noch schwer zu beantwortende Frage, wer ist wer?
Jetzt hat der Europäische Gerichtshof den Spruch einfach umgedreht. Wenn der Hausmeister der Klosterschule sich eine neue Maitresse, zu deutsch Meisterin, sucht, ist mehr Nachsicht angebracht als wenn der Bischof sich eine Ersatzbischöfin sucht.
Im aktuellen Straßburger Urteil ging es um Kündigungen von Mitarbeitern der katholischen Kirche, die Ehebruch begangen hatten. Ein Delikt, das in Bischofskreisen angeblich nur relativ selten vorkommen soll. Dagegen gilt wiederholte Unzucht mit Minderjähärigen als reine Ordnungswidrigkeit, die deswegen keine Entlassung rechtfertigt. Dass im ersten Fall L’Amor per Anagramm zu Moral“ wird, steht auf einem anderen Blatt.
Für die Definition von Moral ist der erfahrene Liebesexperte im Vatikan zuständig, nicht das Arbeitsgericht. In seiner Enzyclika „Liebe und Wahrheit“ hat der oberste Migrant in Rom der Enzycelosigkeit eine klare Absage erteilt. Zur Regelung des Straßen- und Wohnungsverkehrs hat der Vatikan nun eine Loyalitätspflichtverletzungssanktionierungsdoktrin erlassen. Allerdings sind alle Kündigungen von Mitarbeitern zunächst ausgesetzt, da die Personaldecke der katholischen Kirche insbesondere im Referat „Seelenrettung“ äußerst dünn ist. Künftig sollen jedoch bei der Stellenbesetzung Eunuchen bevozugt werden.
sehr gut, wie herr bunzentahl das vorgehen der katholischen kirche hier – entlassung eines musikers wegen ehebruch und weiterbeschäftigung der priester im falle von sexuellem missbrauch – ironisch auf den punklt bringt. auch den begriff obermoigrant finde ich in diesem zusammenhang äusserst angemessen. danke!
OK, wenn man sich privat scheidet, darf man also deswegen nicht gekündigt werden. Und umgekehrt? Zahlreich sind doch die Fälle, wo der Mann den gutbezahlten Job verliert, worauf die Frau umgehend die Scheidung einreicht. Ist das denn menschenrechtskonform, hat das schonmal ein Gericht untersucht?
Das Gerichtsurteil wirft jedenfalls weitere Fragen auf. Wäre eine Kündigung z.B. auch dann unzulässig, wenn der Organist in der Kirche während des sonntäglichen Orgelspiels außerehelichen Sex hat? usw.
Die Kirche scheint mir recht flott mit Kündigungen bei der Hand zu sein… da übte z.B. ein Bischof ganz praktisch mit Kindern die Bibelpassagen „Widersteht nicht dem Bösen, sondern wenn jemand dich auf deine rechte Backe schlagen wird, dem biete auch die andere dar“ usw. ein… das reichte schon für eine Kündigung.
Dürfte man in der Medienbranche einem Journalisten kündigen, wenn der bekanntgibt, daß er ab sofort nur noch lügen will? Wahrscheinlich ja… dabei ginge die wirkliche Gefahr, besonders für überaus politisch korrekte Zeitungen wie z.B. die Frankfurter Rundschau von Journalisten aus, die sich entschlössen, ab sofort nur noch die Wahrheit zu schreiben… die Wut beim Leser wäre grenzenlos, das will doch wirklich keiner lesen.
Darf eine politische Partei z.B. einem Mitglied kündigen, das behauptet, daß Intelligenz zu 50-80% vererbt wird, bloß weil „es nicht die Position unserer Partei ist, daß Intelligenz zu 50-80% vererbt wird“. Dafür, daß die Partei recht hat, steht ja auch der Parteivorsitzende… denn der hat ganz offensichtlich von seinen Eltern in dieser Hinsicht rein gar nichts vererbt bekommen… solche Menschen gibt es also auch, und irgendeine politische Heimstatt müssen die doch auch haben; das Mitglied passt da nicht rein und sollte daher m.E. von selber gehen.
Darf eine Plattenfirma den Vertrag mit einer Top-Interpretin kündigen, wenn diese aus heiterem Himmel Gesangstalent entwickelt? Das Management wird sagen: „Das verwirrt die Fans, die so etwas nicht gewöhnt sind, ist daher geschäftsschädigend“. Auch beim Organisten war ja die Ausgangsfrage des kirchlichen Managements: „Werden unsere Fans vom Liebesleben des Organisten so abgestoßen, daß sich das für uns geschäftsschädigend auswirkt?“. Offensichtlich meinte man: „Ja“. Meine Empfehlung an die Kirche hingegen: Alle Organisten entlassen und für die Musikeinlagen der sonntäglichen Predigten Popsternchen einstellen, die nicht singen können, aber es trotzdem tun und nebenbei ein wahres Liebeslotterleben führen. Endlich werden auch jüngere Menschen wieder in Massen in die Kirchen strömen.