„In Deutschland ist es gesetzlich erlaubt, aus religiösen Gründen an Knaben Genitalverstümmelung vorzunehmen. Wie kann man da Schönheitsoperationen aus ästhetischen Gründen verbieten? Wen geht das was an außer die Eltern und die Kinder? Ich denke, den hier Betroffenen bleibt nur der Weg vors BVG.“
Peter Myrdal, Borrego Springs (USA), zur FR-Berichterstattung über „Schönheits-OPs sollen verboten werden„
Herr Myrdal aus den USA erhebt sich, um uns und unsere Religionsfreiheit und der damit verbundenen Beschneidung von Knaben die Grenzen von zumutbaren Eingriffen in die persönlichen Freiheiten aufzuzeigen. Ihm ist zu erwidern, dass in den USA mehr als 50 % der Männer beschnitten und damit in seinen Augen verstümmelt sind. Dieses Thema mit Schönheitsoperationen in einen Topf zu schmeißen, ist eine absurde Diskussion. Schönheitswahn kontra Religionsfreiheit. Was ist wichtiger?
@Rudolf Brinschwitz
Dann sollten Sie den Vergleich schon richtig ziehen: Schönheitswahn gegen Gotteswahn. Beides, sowohl die Schönheit als auch der Gott, um den hier geht, sind kulturelle Konstrukte, auf die hin ein Kind zwar sozialisiert werden kann, die es aber im Kindesalter kaum als seine eigenen sieht. Wenn eines von denen beiden eher, dann die Schönheit.
Und das mit der Religionsfreiheit haben wir hier schon bis zum Gehtnichtmehr durchgekaut: Die Freiheit des Einen endet vor der Nasenspitze oder hier der Vorhaut des Anderen, die Religionsfreiheit der Eltern steht normalerweise nicht über dem Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit.
Dieses Gesetz wurde mit einem getürkten medizinischen Gutachten durch den Bundestag gepaukt und lebt davon, dass eine Normenkontrolle bei diesen Gegebenheiten wahrscheinlich nur durch die Abgeordneten in Gang gebracht werden kann, die diesen Unsinn verabschiedet haben.
Mit der gleichen Begründung könnte man die Beschneidung von Mädchen legalisieren.
Diese Tolerierung der Beschneidung von Knaben ist ebenso inakzeptabel. Es soll doch Gleichberechtigung der Geschlechter herrschen. Davon sind wir jedoch weit entfernt.