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Balken 4
Leserforum 2 20190916Forum vom 28. Dezember 2022

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Himmelfahrtskommando in einer zerbrechlichen Welt

Washington: „Vorteil Selenskyj“, FR-Meinung vom 22. Dezember

Pazifismus ist in einer Welt mit über 400 Atomreaktoren, von denen 15 in der Ukraine stehen, ein Überlebens-Rezept. Technische Geräte, die zur Atombombe entarten können, wenn sie nicht garantiert ununterbrochen mit Kühlwasser versorgt werden können, ist Krieg ein Risiko, das niemand eingehen darf. Dieses Friedensgebot stellt auch die Hochrüstung infrage, da sie eine Vorbereitung eines niemals zu verantwortendes Himmelfahrtskommando in unserer zerbrechlichen Welt ist.

Bernhard Trautvetter, Essen

Ein kleines Land gegen einen großen Aggressor

Die kumpelhafte Geste, mit der Biden seinen Arm auf Selenskyjs Schulter legt, möchte ich zweifach interpretieren. Zum einen: Wir beschützen dich und dein kleines Land gegen einen großen, bösen Aggressor. Oder vielleicht doch: Mach weiter, Junge. Wir geben dir noch mehr Waffen und Milliarden, damit du weiter Krieg führen kannst, um unseren Feind Russland noch mehr zu schwächen?

Gregor Böckermann, Neu-Isenburg

Krieg ist  das Ende von Politik

Heute ist der kürzeste Jahrestag mit Tageslicht. Ungute Zeit für Hoffnungsblicke. ‚Wirklich‘, so Brecht in seinem Gedicht für die Nachgeborenen, ‚wir leben in finsteren Zeiten. Das arglose Wort ist töricht. Der Lachende hat die furchtbare Nachricht nur noch nicht empfangen‘. Gilt leider auch für die doch ziemlich blauäugige Mitteilung in meinem letzten Leserbrief, ‚Biden und Macron haben sich auf den Weg gemacht‘. Meinte den Weg der Beendigung des Kriegs in der Ukraine durch Verhandlungen auf der Grundlage der Abkommen von Minsk. Was da noch nicht bekannt war, dass Frau Merkel als deutsche Garantin wohl selbst diese Verträge wenig ernst genommen hat, sondern -ähnlich wie der Nichtangriffspakt zwischen Stalin und Hitler- nur Zeit gewinnen wollte für weitere Aufrüstung der Ukraine. Jetzt, da Biden entgegen den Aussagen Macrons diesen Weg doch nicht zu beschreiten beabsichtigt, jedenfalls, wenn man seine konfrontative Rhetorik zu Russlands völkerrechtswidrigem Krieg ernst nimmt, sind die Weichen eher auf Zerstörung der industriellen Basis des Gegners gestellt und auf Schwächung des russischen Alliierten Chinas mit dem Ziel der alleinigen Hegemonie über die Weltwirtschaft. Solch Ambition kann nur mit hohen Kosten und gewaltigen Schäden für alle enden. Wir alle, besonders aber die schwerer betroffenen, ärmeren Schichten der Gesellschaft und die arm gemachten Nationen in der Welt sehen es schon heute, welchen Preis sie zahlen müssen für Hochrüstung einerseits und Sozialabbau andererseits. Alles dekoriert mit den sogenannten westlichen Werten der Demokratie und Freiheit gegen Autokratie und Diktatur. Im Unterschied zu den ersten beiden Weltkriegen wird es nach allen Einschätzungen des Militärs keinen Sieger geben, ganz gleich, ob ihn einer ‚gewinnt‘ oder wer. Jedes militärische Auskämpfen des Konfliktes -beide Seiten wissen, dass sie ihn unterhalb der Schwelle eines Atomkriegs halten müssen- hat barbarische Auswirkungen, an deren Ende bleibt die Ukraine als stellvertretendes Gefechtsfeld des wieder aufgeflammten Ost-West- Konflikts und als Ruine und Opferstätte vieler tausend Tote zurück. Der Krieg ist nicht das andere Mittel der Politik, sondern das Ende der Politik. Was die Anteile Putins ausmacht an der beschleunigten Zerstörung einer friedlicheren Weltordnung, muss hier nicht weiter durchdekliniert werden. Lesbar in fast allen westlichen Medien. Halte mich an -volkstümlich gesagt- die Spruchweisheit ‚kehre vor der eigenen Tür‘. Es bleibt bei der wenig trostreichen Feststellung Brechts vor bald hundert Jahren: Wirklich, wir leben in finsteren Zeiten!

Jörg Sternberg, Hanau

Russland kann nicht unterworfen werden

Die mit dem Ukraine Krieg verbundenen Probleme sind schon Thema vieler Leserbriefe gewesen, in den letzten Wochen zunehmend mit dem Focus auf den so notwendigen Frieden und Verhandlungen darüber. Leser Jörg Sternberg hat es nochmals auf den Punkt gebracht: ‚Es kann nur den Verhandlungsweg geben‘. Die zahlreichen Vorschläge dazu – auch ich habe schon vor Monaten einen bisher unbeantworteten an Frau Baerbock geschickt – lässt unsere Regierung ins Leere laufen mit dem Argument, Putin wolle doch gar nicht verhandeln. Leser Sternbergs Beitrag stützt das nicht. Und es gab ja bereits Verhandlungen, über die wir Bürger bis auf deren angebliche Ergebnislosigkeit nichts erfahren haben. Angeblich soll es derzeit sogar, wenn auch geheime, Verhandlungen direkt zwischen USA und Russland geben. Die EU und insbesondere unsere Regierung setzen aber offenbar nur auf immer neue Waffen und einen Zermürbungskrieg. Denkt man dort wirklich, Russland letztlich zu einem Unterwerfungsfrieden zwingen zu können, auch wenn bis dahin noch tausende von Soldaten und Zivilisten sterben müssen. Oder haben hier schon Rüstungs- und Wiederaufbau Lobby ihre Hände im Spiel? Wo bleiben übrigens Initiativen der Gesamt-EU, die beim Verhandlungspartner Putin ein ganz anderes Gewicht hätte als gut gemeinte Telefonate einzelner Staatslenker.
Und hier noch einfach eine gelungene Karikatur aus meiner FR: Papa freut sich vor Frau und Sohn über sein Weihnachtsgeschenk, ein tolles Fahrrad. „Das hat aber gekostet. Wie habt Ihr denn das bezahlt?“ Antwort seiner Frau: „Mit Deinem SUV“

Hans-Jürgen Gratz, Friedrichsdorf

fr-debatteViele Fragen bleiben offen

Friedensfragen: „Welche Bedeutung hat Pazifismus, wenn Gewalt eskaliert?“, FR-Politik vom 22. Dezember

Bischof Kohlgraf bringt es doch tatsächlich fertig, angesichts des brutalen Angriffskrieges von Russland gegen die Ukraine, der die Dimensionen eines Vernichtungskrieges annimmt, kein konkretes Wort über diesen Krieg, über diesen für Europa in diesen Zeiten außergewöhnlichen Friedensbruch, zu verlieren. So bleibt dieser Beitrag ein zielloses vor sich Hingeschwurbel, das im Prinzip völlig offen lässt, wie er und sein Pax Christi zu diesem Krieg stehen, wer hier den Frieden gestört hat und wer die Opfer und wer die Täter sind. Er beantwortet auch die Frage nicht, ob sich ein Staat, eine Gesellschaft gegen einen solchen brutalen Aggressor verteidigen darf. Das kann er wohl auch als Vorsitzender von Pax Christi nicht so einfach öffentlich tun, weil in seinem Vorstand Personen sitzen, die in Anlehnung an Albrecht Müller oder Frau Krone-Schmalz den russischen Angriffskrieg rechtfertigen.

Heinrich Hörtdörfer, Heidelberg

fr-debatteGefährlich für den Frieden in unserem Land

Zu: „Besser Bahnchef als Kanzler“, FR-Politik vom 22. Dezember

Der Bericht und auch der Kommentar von Steven Geyer erzeugen bei mir Erinnerungen an finanzielle Schiefstellungen in der Politik. Nach der letzten Bundestagswahl wurde kolportiert, dass das aufgeblähte Parlament den Steuerzahler rd 1 Mrd € mehr kostet, als wenn er auf Normalgröße zurückgeführt werden würde. Allein der drohende Machtverlust verhindert, dass die leidlichen Überhang- und Ausgleichsmandate abgeschafft werden.
Ein Verkehrsminister Scheuer (CSU) finanziert Infrastrukturprojekte in Bayern, die im Vergleich zu den in anderen Ländern in der Geschwindigkeit der Genehmigungsverfahren und in ihrer Höhe auffallen, verursacht zudem noch einen Steuerschaden von rd einer halben Mrd € durch einen voreilig abgeschlossenen Vertrag mit dem Lkw-Mautbetreiber. Scheuer bleibt Minister und behält seine Pensionsberechtigung.
Steven Geyers Artikel in der FR verursacht neben den o.g. Erinnerungen auch Assoziationen u.a. darüber, wie das vorhandene Geld in unserem Land verteilt ist (mit Absicht sage ich nicht ‚Vermögen‘). Die Tafeln haben mittlerweile ihre Kapazitätsgrenzen überschritten, der Anteil von unter die Armutsgrenze fallenden Menschen wächst stetig. Dazu kommt eine spürbar gestiegene Unzufriedenheit mit der Politik. Allein diese drei Kriterien, evtl ergänzt mit der temporär hohen Teuerungsrate, bergen eine gefährliche Gemengelage für den Frieden im Land. Die sich in der Vorweihnachtszeit massiv häufenden Spendenaufrufe per Post und im Fernsehen oder Weihnachtsgansessen für Obdachlose sind als punktuelle Maßnahmen wertzuschätzen. Sind wir doch ehrlich: kein einziges Ungleichgewicht wird dadurch beendet.
Der Satz ‚Es ist genug da, es ist nur falsch verteilt‘, ist mittlerweile so abgedroschen, weil sich seit gefühlten Ewigkeiten nichts geändert hat. Wer viel Geld verdient, soll es bekommen. Wer allerdings (zu)viel Geld bekommt, weil er einen bestimmten Job bekleidet, steht m.E. nicht in der Mitte der Gesellschaft. Wer seinen Geldreichtum, in welcher Weise auch immer, mit der Gesellschaft teilt, übernimmt die richtige Verantwortung. Hierbei möchte ich nicht diejenigen verprellen, die das bereits tun und meist wenig darüber reden.
Mir verbleibt trotzdem die Hoffnung, dass sich in Zukunft in dieser Richtung etwas Gravierendes tut, auch dass die Politik ihren Beitrag zusteuert.

Horst Weitzel, Frankfurt

Balken 4
Leserforum 2 20190916Forum vom 29. Dezember 2022

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Die nächste Instanz sollte dieses Urteil kassieren

Frankfurts Ex-OB: „Feldmann zu Geldstrafe verurteilt“ und „Hart, aber gerecht“, FR-Region vom 24. Dezember

Das Gericht: „Richter bot Temizel den Job an, weil sie sich Feldmann als Fürsprecher sichern wollte“. Eine kühne These. Widerlegt durch Frau Richters Aussagen. Alle anderen Vorwürfe ebenso unbewiesen, auf Gerüchten und Vermutungen basierend. Es kann nicht rechtsstaatlich sein, dass „der Anschein von Käuflichkeit“ strafbar ist.
Der Vorsitzende einer Partei, die Besserverdienende in ihr Herz geschlossen hat, erweckte den Anschein, mit der Autoindustrie zu kungeln. Herr Pürsün übernehmen sie!
Leider ist es ganz einfach: Man wollte einen OB, dessen sozial ausgerichtete Politik bestimmten Kreisen nicht ins Konzept passte, loswerden. Und so wurden Gerüchte gestreut: Erst dezent und sparsam, dann immer weiter ansteigend. Die Medien sprangen auf. Verdächtigungen, Behauptungen, Vermutungen wurden als Tatsachen dargestellt. Mit an vorderster Front ein Möchtegern-Investigativ-Journalist und eine „Gerichtsreporterin“ des HR. Die Saat ging zur großen Freude der Initiatoren mit Unterstützung Feldmanns (diverse dämliche Äußerungen bzw. ebensolche Handlungen – beides nicht strafbar – ) prächtig auf.
Es ist zu hoffen, dass die nächste Instanz dieses Urteil kassiert. Denn, sollte es Bestand haben wäre auch die „vorsorgliche Inhaftierung“ von Klimaaktivisten, die sich möglicherweise wieder einmal auf Straßen festkleben könnten, rechtens. Dies darf nicht sein!

Reinhard Joppe, Frankfurt

Feldmann ist gut beraten, in Revision zu gehen

Die FR-Stadtausgabe bleibt ihrem Anti-Feldmann Kurs treu! Frau Busch kommentiert das Urteil gegen den Ex OB gnadenlos. Was soll da an dem Urreil grecht sein! M.E. hat das Gericht mit äussert fragwürdiger Argumentation auf unerträgliche Weise den Abwahlparteien mit dem Urteil eine grossen Gefallen getan.
Der Beifall ließ nicht lange auf sich warten! Ich hielt bisher diese Art Rechtsprechung eines Frankfurter Gerichts nicht für möglich. Nebulöse Vermutungen und unbewiesene Unterstellungen fanden in dem Urteil ihren Niederschlag! Objektive Rechtsprechung geht anders. Das mit dem Urteil (Vorstrafe) auch die materielle Existenz des Ex OB aufs Äusserste bedroht wird zeigt einen nicht hinnehmbaren Zynismus von Staatsanwalt und Richter! Feldmann ist gut beraten, in Revision zu gehen.

Dieter Hooge. Frankfurt

Mir kommen erhebliche Zweifel

Das Urteil gegen Peter Feldmann löst gegensätzliche Emotionen aus. Einerseits könnte man/frau als Staatsbürger/Staatsbüerginnen erfreut sein, welch strenge Maßstäbe an einen Mandatsträger in Bezug auf Korruption angelegt werden. Andererseits, schaut man sich z.B. auf Wikipedia die Liste der Korruptionsaffären um Vorteilsnahmen und Vorteilsgewährung in der deutschen Politik der letzten zehn Jahre und deren strafrechtliche Aufarbeitung an, kommen erhebliche Zweifel auf, ob hier nicht doch nur das auf die kommunalpolitische Situation in Frankfurt zugeschnittene Urteil gesprochen worden ist
Verwandtschaftsaffären -Anstellung von Verwanden durch Bundestagsabgeordnete bei CDU,CSU, GRÜNEN und SPD mit öffentlichen Mitteln – Modellautoaffäre um das Ehepaar Haderthauer, CSU, Weiterrreichung von Insiderinformation durch Peter Gauweiler (CSU) an Dr. Hano Berger, AfD Spendenaffäre, PKW-Mautaffäre um Andreas Scheuer, Berater-Affäre um Ursula von der Leyen, Lobbyismus-Affäre um Philipp Amthor, Asserbeidschan-Affäre um Geldzahlungen an CSU-Europaratsabgeordnete, Maskenaffäre um CDU- und CSU Abgeordnete.
Falls das Urteil gegen Peter Feldmann wirklich Bestand hat, sollte in vielen Amtsstuben und Abgeordnetenbüros die Angst vor Strafverfolgung umgehen. Man darf gespannt sein.

Hans Möller, Frankfurt

Wir scheinen weiterhin eine Klassenjustiz zu haben

Peter Feldmann wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von ca. 21.000 Euro sowie zu einem Wertersatz von 5.989 Euro (anteiliger Gehaltsvorteil, den seine Ehefrau erzielte) verurteilt. Falls das Urteil rechtskräftig wird, gilt er als vorbestraft und muss den Verlust seiner Pension befürchten.
Zum Vergleich: Die Hamburger Staatsanwaltschaft ist in Sachen Warburg-Bank bis heute über ein Vorermittlungsverfahren nicht hinausgekommen. Der Stadtstaat verzichtete 2017 auf das Einbringen einer restlichen Steuerschuld in Höhe von 50 Millionen Euro, die durch kriminelle Cum-Ex-Geschäfte entstanden war. Die Großzügigkeit könnte auf mehrere persönliche Gespräche zwischen dem Bank-Chef und dem seinerzeitigen Ersten Bürgermeister Olaf Scholz zurückzuführen sein. Mitglieder des Untersuchungsausschusses der Hamburger Bürgerschaft wollen das beweisen können, aber sie werden nicht gehört. Die Hamburger Ermittler haben Begriffe wie „Unrechtsvereinbarung“ und „Verdacht wegen Käuflichkeit“, die bei Feldmann zu den zentralen Vorwürfen zählen, noch nicht einmal inoffiziell geäußert. Fazit: Die Justiz scheint nach wie vor eine Klassenjustiz zu sein. Den einen will man aus der Politik entfernen, weil er zu unbequem wurde, dem anderen will man aus übergeordneten Gründen keinen Stein in den Weg legen.
Bemerkenswert an den staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen Peter Feldmann und dem nunmehr ergangenen Urteil ist auch die Kaltschnäuzigkeit, mit der die Persönlichkeitsrechte von Zübeyde Feldmann negiert werden. So ihr Recht auf allgemeine Handlungsfreiheit, Privatautonomie und Vertragsfreiheit. Der Richter ereiferte sich sogar, ihr eine jederzeitige berufliche Austauschbarkeit zu unterstellen, weil sie nicht hinreichend qualifiziert gewesen sei. Ich vermisse den Aufschrei der Frauen gegen die Missachtung der Gleichberechtigung.
Auch in anderen Punkten ist das Urteil eine Ansammlung von Unterstellungen und Diskriminierungen. Aus dem ausgehandelten Rückkehrrecht Feldmann auf seinen AWO-Posten für den Fall einer Wahlniederlage 2012 wird eine Unrechtsvereinbarung konstruiert. Weil der ehemalige Oberbürgermeister mehrere SMS der AWO-Geschäftsführerin unbeantwortet ließ und auch sonst nicht darauf einging, wird daraus eine Bereitschaft zur Vorteilsannahme abgeleitet. Diese Liste lässt sich noch um mehrere gravierende Punkte erweitern. Auf mich wirkt der Vorgang wie eine von langer Hand vorbereitete Rechtsbeugung.
sinken.

Klaus Philipp Mertens, Frankfurt

fr-debatteWir handeln gemeinsam – das ist gut so

Artenschutzkonferenz: „Der ganz gorße Wurf bleibt aus“ und „Damt Natur bleibt“, FR-Politik und -Meinung vom 20.12.

In den letzten Wochen war viel von diesem einen kleinen Stadtstaat in der Wüste zu lesen. Bei diesen Berichten aus Sport und Politik fiel mir der Artikel über die privaten Städte wieder ein, in denen sich sehr reiche Menschen ihre eigene Gesellschaftsordnung schaffen wollen, bei der die Gleichheit der Menschen nicht mehr gilt. Auch im Zusammenhang mit Katar ging es um viel Geld mit dem Spieler, Vereine, Turniere, Politiker, Menschenleben, Zeit und Zukunft gekauft werden. Es geht nicht mehr um Werte, moralische Grundsätze, ethische Prinzipien sondern nur noch um die Höhe der Beträge. Dann war da noch die Konferenz der Weltgemeinschaft in Montreal, bei der es am Ende auch um sehr viel Geld ging mit dem die Biodiversität des Planeten erhalten und geschützt und die Artenvielfalt vor dem wachsenden Aussterben bewahrt werden soll. Muss hier tatsächlich eine so große Summe Geld beschafft werden, oder ist nur naiv zu denken, dass endlich statt dessen das Geldverdienen aufhört in den Wirtschaftszweigen, die für das Artensterben verantwortlich sind. Wir müssen endlich umdenken und klar definieren, welches schädliche Handeln zukünftig zu unterlassen ist. Würden wir es schaffen, endlich die täglichen zerstörerischen Eingriffe in die Natur zu beenden, würde die Natur ihre Arbeit machen, perfekt und kostenlos, sie würde ihre Arten erhalten und damit unter anderen auch unserer Art das Überleben sichern.
Als Bestandteil der Natur müssen wir endlich im ökonomischen Handeln die natürliche menschliche Dimension als Richtgröße zu Grunde legen. Ein Grundbedarf an Wasser, Kalorien und Energie muss ein unveräußerliches für jede und jeden Einzelnen gültiges Menschenrecht sein. Wir brauchen keine neue Sonne und keine künstliche Intelligenz, nur um damit dieses bisher gültige ungleiche System auf seinem weiteren Weg in das Versagen bis zum Absurden hin zu stabilisieren.
Der evolutionäre Vorteil der menschlichen Art liegt in der Fähigkeit zu einem aufeinander bezogenen gemeinsamen Handeln und der daraus wachsenden Fähigkeit zur Vererbung von Wissen. Darum sind nicht exklusive Luxusstaaten oder private Städte das Zukunftsmodell, sondern die afrikanischen Bäuerinnen und Bauern die lernen Bäume in der Wüste wachsen zu lassen.
Dass die letzten menschlichen Bewohner die zusammen mit der Natur existieren in Montreal ernsthaft gehört wurden, ist die gute Nachricht. Wir leben mit der lebenden Natur in einer einzigartigen Ausstattung und überleben nur, wenn wir uns begrenzen. Und das kostet kein Geld.

Peter Hartwig, Ginsheim-Gustavsburg

fr-debatteDem Feind angedichtet

FR v.22.12.22, S. 4 „Welche Bedeutung hat Pazifismus, wenn Gewalt eskaliert“FR v.22.12.22, S. 4 „Welche Bedeutung hat Pazifismus, wenn Gewalt eskaliert“

Als Präsident von Pax Christi muss Bischof Peter Kohlgraf zwingend auf die Bergpredigt Jesu hinweisen. Leider wird er dabei nicht konkret. Der barmherzige Vater Jesu hebt die von den Mächtigen der Welt dominierte Unterscheidung von Guten und Bösen auf (Mt 5,45) und fordert selbstkritische Einsicht in die eigenen Anteile an Konflikten (Mt 7,5), gerade auch dann, „wenn Gewalt eskaliert“ und mit der Unterscheidung von Guten und Bösen gerechtfertigt wird. Der böse Putin erfrecht sich, das gute Natovorbild des Kosovokriegs von 1999 nachzuahmen, als böse serbische Infrastruktur bombardiert und Kosovo vom bösen Serbien abgetrennt wurde. Die gute ukrainische Regierung hat die eigene böse russlandfreundliche Bevölkerung im Donbass ab dem 14.4.2014 mit einer guten „Antiterroroperation“ überfallen, der zurecht etwa 14.000 vor allem böse russisch sprechende Menschen zum Opfer fielen. Der böse Putin wollte den guten Krieg beenden. Deshalb füttert die gute Nato den guten Krieg weiter mit guten Waffen gegen den bösen Putin. Die gute Nato hat am 23.3.2022 die bösen ukrainisch-russischen Friedensverhandlungen „torpediert“ (FR 21.10.2022, S. 4), um den guten Krieg gegen den bösen Putin weiter zu führen, weil eine friedliche neutrale Ukraine böse ist, denn sie verhindert gute Atomraketen an der Grenze des bösen Russland. Präsident Macron „irritiert“ die gute Nato (FR 6.12.22, S. 5), weil er für Friedensverhandlungen die Sicherheit des bösen Putin vor diesen guten Raketen voraussetzt. Er verweigert aber nur im Sinne des barmherzigen Gottes die westliche Mainstreameinteilung in Gute und Böse und fordert Jesus gemäß, den „Balken im eigenen Auge“ zu sehen und herauszuziehen, statt Feindbilder zu pflegen und die eigene Bosheit dem Feind anzudichten.

Friedrich Gehring, Backnang

 

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Leserforum 2 20190916Forum vom 31. Dezember 2022

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4 Kommentare zu “FR-Forum vom 28. bis 31. Dezember

  1. Heinrich Hörtdörfer, Heidelberg plappert ein bisschen, denunziert ohne den Hauch eines Beweises Frau Krone-Schmalz und Albrecht Müller, dass sie den Krieg in der Ukraine rechtfertigen würden. Etwas schlicht und mit Verlaub … unterstes Niveau.
    Es ist nicht verwerflich, wenn bei dieser Auseinandersetzung – der Einmarsch russischer Truppen in die Ukraine ist durch nichts zu rechtfertigen – versucht wird, die ganze Geschichte zu erzählen. Dazu gehört auch, dass der Krieg bereits 2014 begonnen hatte usw.

  2. Heinrich Hörtdörfer äußert sich in seinem Leserbrief ziemlich polemisch („Hingeschwurbel“) über pazifistische Ansätze. Gleichzeitig stellt er Behauptungen über Personen zum Krieg in der Ukraine auf, ohne auch nur ein Zitat vorweisen zu können.

    Dass der Ukraine-Krieg (=Putins Krieg) nicht so eindeutig interpretierbar ist, wie Heinrich Hörtdörfer meint, zeigen die Kriegsbeobachtungen der OSZE. [Link: OSCE Special Monitoring Mission to Ukraine (SMM) Daily Report 37/2022 issued on 17 February 2022]

    Ein Blick auf die Tage vor dem 24.02.22 zeichnet ein Bild der Gewalt in Donesk und Luhansk, an dem Kiew – um es vorsichtig zu sagen – nicht unschuldig war.

    Der Originaltext ist in Englisch. Hier auf Deutsch:

    „Tagesbericht 37/2022 der OSZE-Sonderbeobachtermission in der Ukraine (SMM), veröffentlicht am 17. Februar 2022 –
    Zusammenfassung: In der Region Donezk verzeichnete die SMM 189 Waffenstillstandsverletzungen, darunter 128 Explosionen. Im vorangegangenen Berichtszeitraum wurden in der Region 24 Waffenstillstandsverletzungen registriert. In der Region Luhansk verzeichnete die Mission 402 Waffenstillstandsverletzungen, darunter 188 Explosionen. Im vorangegangenen Berichtszeitraum.“

    In den Berichten ist nachzulesen, dass die Explosionen und Waffenstillstandsverletzungen in den darauffolgenden Tagen bis zum 24.02.2022 in den Gebieten Donesk und Luhansk fast exponentiell zunahmen. Dazu gab es flankierende Maßnahmen der ukrainischen Regierung. Am 14. Februar 2022 erwog der ukrainische Botschafter in Großbritannien statt einer sofortigen Nato-Mitgliedschaft ein weiteres bilaterales Abkommen mit den USA und Großbritannien. Ab dem 16.02.2022 startete die Ukraine einen deutlich verstärkten Beschuss der Republiken Donesk und Luhansk. Am 19.02.2022 trat Selenskyj bei der Münchener Sicherheitskonferenz auf, um anzukündigen aus dem Budapester Memorandum auszutreten, falls er keine Sicherheitsgarantieren bspw. von den USA oder Deutschland erhalten würde. Das war eine indirekte Androhung Atomwaffen anschaffen zu wollen. Dies beachtend könnte für die Pazifisten dieses Landes mehr Verständnis bedeuten, die auf Verhandlungen und sofortigen Waffenstillstand drängen, weil sie auf beide Seiten einen Blick werfen.

  3. zu @ Rudi
    Ihnen ist schon bekannt das Donesk und Luhansk Staatsgebiet der Ukraine sind. Wenn es da Waffenstillstandsverletzungen gegeben hat ist dafür ausschließlich die Besatzungsmacht verantwortlich. Russland soll sich an die völkerrechtlich anerkannten Grenzen halten dann wird in diesen Regionen auch nicht geschossen. Das machen sie aber seit 2014 nicht.

  4. @ Reinhard Joppe „Die nächste Instanz sollte dieses Urteil kassieren“ sowie an andere Kritiker des Urteils gegen Peter Feldmann (FR-Forum vom 29.12.22)

    FR-Redakteurin Sandra Busch hat sich bei ihrer Meinungsbildung allem Anschein gängiger Vorurteile bedient, die Faktenlage jedoch außer Acht gelassen.

    So vermisse ich den Hinweis, dass der Vorsitzende Richter der Wirtschaftsstrafkammer ein enges persönliches Verhältnis zu einem Oberstaatsanwalt pflegte, dem vorgeworfen wird, sich durch die Vermittlung überteuerter Aufträgen für Justizgutachten persönlich bereichert zu haben. Der Schaden beläuft sich laut Transparency International Deutschland auf insgesamt mehr als zehn Millionen Euro. Davon habe der Staatsanwalt 280.000 Euro an Provisionen erhalten.
    Ein weiteres Geschmäckle auf die Frankfurter und hessische Justizszene wirft der Umstand, dass der Richter mit der Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft verheiratet ist. Also mit einer Vertreterin der Behörde, welche die Ermittlungen im Strafverfahren gegen Feldmann führte.

    In ihrem Kommentar geht Frau Busch mit keinem Wort auf die Ehrabschneidung zum Nachteil von Zübeyde Feldmann ein. Denn Staatsanwaltschaft und Gericht verlangen indirekt die Aussetzung der Gleichberechtigung. Sollen die Ehefrauen bzw. die nichtangetrauten Partnerinnen von Amtsträgern künftig ihre Arbeitsverträge ihren Ehemännern zur Prüfung vorlegen und von ihnen abzeichnen lassen? Bis zum 30. Juni 1958 war das allgemein der Fall. Einflussreiche Nazi-Juristen (darunter einer der Kronjuristen des Dritten Reichs, Carl Schmitt) hatten die Regelungen des NS-Staats in die neue Republik hinübergerettet.

    Auch über andere Elemente des Urteils, die im Fall einer Revision vor dem BGH Bestand haben dürften, werden die FR-Leser nicht aufgeklärt:

    Juristisch delikat ist das Heranziehen einer so genannten stillschweigenden Unrechtsvereinbarung zwischen AWO-Geschäftsführerin und Peter Feldmann. Dieser sei mit Privilegien „angefüttert“ worden, um sich seine Unterstützung zu sichern. Beispielsweise beim Rückkehrrecht auf dessen früheren AWO-Posten. Wenn Bundestagsabgeordnete nach Beendigung ihres Mandats in ihre Anwalts- und Steuerberaterkanzleien oder in ihre Beamtenpositionen problemlos zurückkehren können, ruft das keine offiziellen juristischen Bedenken hervor. Ebenso löst die Rückkehr von Abgeordneten in ihre Führungspositionen in der Wirtschaft keinen rechtlichen Eklat aus. Nur das „kleine Würstchen“ (so AWO-Geschäftsführerin Hannelore Richter bei ihrer Zeugenvernehmung) Peter Feldmann darf das nicht.

    Die Entscheidung des Landgerichts macht klar, dass die öffentliche soziale Hinrichtung eines Kleinbürgers, der sich als nicht mehr völlig anpassungswillig entpuppte, beabsichtigt war. Einer der Finanziers der Abwahlkampagne war typischerweise ein bekannter Immobilienmakler.

    In eine ähnliche Richtung stößt der Versuch, eine von Hannelore Richter initiierte Spende für Feldmanns Wahlkampf 2018 in den Kontext dieser nicht nachzuweisenden „Unrechtsvereinbarung“ einzuordnen. Nach meinen Informationen sind entsprechend ausgewiesene Gelder an die SPD geflossen, deren Oberbürgermeisterkandidat Peter Feldmann war. Die Partei war anscheinend nicht Gegenstand von Ermittlungen. Vielleicht hat sie sich durch die Teilnahme an der Abwahlaktion „reingewaschen“.

    Oberbürgermeister Peter Feldmann hat auf diverse SMS-Nachrichten von Hannelore Richter, in denen sie um Unterstützung von AWO-Projekten bat, nicht reagiert. Auf diese Weise hat er sich der Sache entzogen und dadurch deutlich gemacht, dass er weder verfügbar noch zuständig oder gar käuflich war. Eines Neins hätte es nicht bedurft. Vielmehr hätte eine Reaktion auf diese Anbiederungsversuche letztere aufgewertet.

    Formaljuristisch ist das Schweigen im Bürgerlichen Recht und Handelsrecht ein rechtliches Nullum, das keine Wirkung entfaltet. Ausgenommen sind Verträge, die gemäß der geschlossenen Vereinbarung einer zusätzlichen formalen Zustimmung bedürfen.
    Im Verwaltungsrecht sind solche Regelungen nicht bekannt, hier gilt von vornherein Eindeutigkeit. Meine Recherche in der Datenbank der „Neuen Juristischen Wochenschrift NJW“ sowie in mehreren Handbüchern zum Verwaltungsrecht (z.B. „Ehlers/Plünder, Allgemeines Verwaltungsrecht“) brachten nichts zutage, was die Einschätzungen des Gerichts stützen würden. Denn die dort aufgeführten Kategorien verwaltungsrechtlicher Willenserklärungen tangieren weder die Vorschriften der hessischen Gemeindeordnung noch das Disziplinarrecht des Bundeslands, dem ein Oberbürgermeister bzw. eine Oberbürgermeisterin unterworfen sind.
    Deswegen ist davon auszugehen, dass die im Urteil postulierte Lauterkeit zu jenen Konstruktionen zählt, die Staatsanwaltschaft und Gericht in ihrer „Lex Feldmann“ beliebig und willkürlich formulierten, um trotz fehlender Beweise Anklage und Verurteilung zu rechtfertigen.

    Als völlig untauglich erweist sich auch das Heranziehen des Anscheinsbeweises („prima-facie-Beweis“), der vor allem bei der strafrechtlichen Ahndung von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Verkehrsunfällen eine Rolle spielt. Der ehemalige Bundesrichter Prof. Dr. Reinhard Greger schrieb dazu:
    „Der Anscheinsbeweis wird in der gerichtlichen Praxis vielfach angewendet, um bei nicht vollständig aufklärbaren Geschehensabläufen eine Verurteilung auch dann zu ermöglichen, wenn ein schuldhaftes Verhalten des Beklagten oder die Kausalität eines solchen für den Schaden des Klägers nach allgemeiner Erfahrung mit hoher Wahrscheinlichkeit gegeben ist. Um nicht Verantwortlichkeiten zu verschieben und Beweislastgrundsätze auszuhebeln, darf der Anscheinsbeweis jedoch nur unter engen Voraussetzungen herangezogen werden, insbesondere muss nach weitestmöglicher Aufklärung des Sachverhalts ein typischer Geschehensablauf festzustehen.“
    Folglich mahnte der Bundesgerichtshof bereits vor Jahren:
    „Bei der Anwendung des Anscheinsbeweises ist grundsätzlich Zurückhaltung geboten, weil er es erlaubt, bei typischen Geschehensabläufen auf Grund allgemeiner Erfahrungssätze auf einen ursächlichen Zusammenhang oder ein schuldhaftes Verhalten zu schließen, ohne dass im konkreten Fall die Ursache bzw. das Verschulden festgestellt ist“ (BGHZ 192, 84 = NJW 2012, 608).

    Weder Staatsanwaltschaft noch Gericht haben den Nachweis von Dienstverstößen erbringen können. Der Vorwurf der lediglich vermuteten, aber nicht nachgewiesenen Käuflichkeit orientiert sich ausschließlich an den mutmaßlichen Begehrlichkeiten einer Person, konkret an den von Hannelore Richter. Darum erscheinen sämtliche Vorwürfe bei genauer Betrachtung als kalkulierte Rufschädigung durch die Rechtspflege. Viel tiefer kann ein nominell demokratisch verfasstes Gemeinwesen nicht sinken.

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