Das Bundesverfassungsgericht hat kürzlich das existierende Modell zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bestätigt: Der Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß und größtenteils gerecht. Pro Haushalt 17,50 Euro darf und muss den Deutschen ihr System unabhängiger Medien also wert sein. Für Zweitwohnungen muss nun nicht noch einmal bezahlt werden; das ist aber auch schon die einzige Änderung der geltenden Regelung. Der Erste Senat des Gerichts sprach den gebührenfinanzierten Sendern eine herausgehobene Bedeutung zu. Rund 90 Programme stellen die Öffentlich-Rechtlichen rund um die Uhr zur Verfügung. Ob der Einzelne von dem Angebot Gebrauch mache oder nicht, sei nicht entscheidend, heißt es im Urteil. Vielmehr komme es darauf an, dass jeder in Deutschland das Angebot empfangen könne. FR-Autor Harry Nutt begrüßt, dass die Zersetzung des Journalismus gestoppt sei. FR-Leserin Gerda M. Kolf aus Soest hingegen beklagt das Urteil. Hier kommt die ungekürzte Fassung ihres Leserinbriefs als Gastbeitrag im FR-Blog.

Kein Grund zum Jubeln

Von Gerda M. Kolf

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Meines Wissens ging es keinem der Beschwerdeführer darum, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk abzuschaffen. Es ging um das Finanzierungsmodell. In dem Beitrag von Ursula Knapp heißt es „Im Ergebnis hatten die Verfassungsbeschwerden, die von Gegnern der Öffentlich – Rechtlichen sowie dem Autovermieter Sixt eingelegt wurden…“ – (Ein Beispiel für „Die Trennung von Fakten und Meinung werde unscharf“, wie es im Weiteren heißt).

„Die Mobilisierung des Bürgers für Durchsetzung des Rechts“ ist der Titel der Dissertation eines der Verfassungsrichter (1997 erschienen). Daraus der Satz: „Nach wie vor schützen die Grundrechte in ‚erster Linie‘ die Freiheitssphäre des einzelnen vor Eingriffen der staatlichen Gewalt. Sie sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat.“ Sollen all die Millionen Bürger, die in dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag eine Verletzung ihrer Grundrechte sehen, deshalb dagegen aufbegehren, jetzt zur AfD geschickt werden? Ist Aufbegehren ein ausschließliches Recht der AfD?

Mit dem Rundfunkbeitragstaatsvertrag werden alle erwachsenen Wohnenden seit 2013 zu lebenslangen Beitragsschuldnern gemacht, die unabhängig davon, ob sie überhaupt ein Empfangsgerät haben, unabhängig von der Anzahl der in der Wohnung Wohnenden und unabhängig von ihrem Einkommen, derzeit monatlich 17,50 € zu zahlen haben.

Das hat das BverfG jetzt gut geheißen. Die Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist weiterhin gesichert. Die Gehälter der Intendanten und Direktoren der etwa 90 Sendeanstalten und deren Pensionseinlagen sind nicht in Gefahr, z.B. für den Intendanten des ZDF Thomas Bellut 2016: 330.840 €, (2015: 319 920 €) + 2200 Sachbezüge für den Dienstwagen und Einkünfte aus Tochter- und Beteiligungsfirmen des ZDF von 41 135 €, Pensionseinlagen 3,9 Millionen € . Unbekümmert kann es weiterhin Gehaltserhöhungen geben. (z.B. Jahresgehalt 2015: 309 720 €, 2016: 367 000, also eine Erhöhung von 57 280 € für den Intendanten des BR).

Das macht das Volk der Beitragschuldner möglich, in dessen Namen das Urteil verkündet wurde. Wer jetzt nicht mitjubelt, gehört zu den „Unwesentlichen“. Wer die Rolle des lebenslangen Beitragsschuldners nicht annehmen will, wird beschimpft. Ein Mensch, der selbst am Rande des Existenzminimums leben muss, hat glücklich zu sein, Mitfinanzierer dieser Gehälter und Pensionen zu sein. Also auch die allein erziehende Mutter, der Student ohne Bafög, der Mensch in Altersarmut. (Nein, sie werden nicht alle befreit!)

Ich gehöre nicht zu den Jubelnden. Ich bin all den 160 Beschwerdeführern dankbar, die sich, durch das Grundgesetz ermutigt, bis zum Verfassungsgericht durchgeklagt haben.

Jetzt heißt es im Urteil, Randnummer 93: (2) Ebenfalls unerheblich ist, ob einzelne Beitragsschuldner bewusst auf den Rundfunk-
empfang verzichten, denn die Empfangsmöglichkeit besteht unabhängig vom Willen des Empfängers. Es widerspräche dem Beitragscharakter, wenn die Zurechnung des Vorteils vom Willen abhinge, von der bestehenden Nutzungsmöglichkeit Gebrauch zu machen.

Gegen den Willen des Einzelnen bedeutet Zwang. In Ihrem Artikel, lieber Herr Nutt , nennen Sie Zwangsgebühr als Kampfbegriff. Das Verfassungsgericht hat den Zwang jetzt bestätigt. Eine große Enttäuschung.

Dass die Zweitwohnungen von dem Beitrag ausgenommen werden, ist begrüßenswert, aber für mich unerheblich. Wer keine Zweitwohnung hat, sondern in einer Pension oder im Hotel übernachtet, wer im Auto oder im Büro sitzt oder in einer anderen Betriebsstätte, kann auch nicht gleichzeitig zu Hause ARD und ZDF empfangen. Es wird also überall doppelt kassiert. Außerdem, wer sich eine Zweitwohnung leisten kann, gehört nicht zu den Ärmsten. Den Ärmsten kann weiterhin der Gerichtsvollzieher geschickt werden. Wohin wird uns dieses Urteil noch führen?

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31 Kommentare zu “Kein Grund zum Jubeln

  1. Insofern das Programm zumindest der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender lediglich aus einer schieren Unzahl an Krimis, längst überbordenden Quizsendungen, sich heillos in leerem Gerede verlierenden Talk-Shows und sündhaft teurer Sportberichterstattung besteht, müsste schon noch begründet werden, ob darin eine Grundversorgung mit Informationen und eine Möglichkeit zur demokratischen Meinungsbildung eröffnet ist, wie Herr Nutt einfordert. Von den meisten öffentlich-rechtlichen Radiosendern erst gar nicht zu reden, die rund um die Uhr ohnehin bloß Pop-Musik bis zum völligen Überdruss im Angebot haben. Mir jedenfalls ergeht es so, dass ich spätestens nach einer halben Stunde das Radio und den Fernseher ausschalten muss, weil mir infolge dessen eine Desorientierung eintritt. Als Nutzer der dortigen Inhalte binnen weniger Minuten gleichsam nicht mehr zu wissen, wo vorn und hinten ist, kann nicht der Sinn sein, der mit einem wie auch immer erhobenen Rundfunkbeitrag zu finanzieren ist.

  2. In Sachen Rundfunkbeitrag und Bundesverfassungsurteil

    In meinen Augen eine „Frechheit“ was das oberste Gericht mit dem Grundgesetz „veranstaltet“.

    Ich werde nicht freiwillig bezahlen, was mit Zwang passiert kann ich leider nicht ändern.

    Aber was kann Ich, Wir machen das das Grundgesetz von Rundfunkanstalten, Politikern und Richtern nicht „verarscht“ wird, sondern wieder ernst genommen wird. Anders ausgedrückt – ist der Lobbyismus in Deutschland noch umkehrbar? Krasser ausgedrückt „ist das 4. Reich“ nicht mehr weit entfernt?

    Ich z.B. schreibe Briefe an Ministerpräsidenten usw. aber ist das genug? Oder wollen wir Alle das Deutschland das Grundgesetz aufgibt und mit „NSDAP Gesetzen“ regiert wird?
    Ich nicht!

    Ich weis momentan nicht weiter, das ist in Impuls, aber noch hunderte müssen folgen für ein Deutschland das der Grundgesetz wieder ernst nimmt.

    Ich „zitiere“ frei die Band Karat ‚über 7 Brücken musst Du gehen, 7 dunkle Jahre über stehen, 7 mal wirst Du die Asche sein, aber einmal auch der helle Schein‘ leider sind wir vom „hellen Schein“ noch weit entfernt.
    Das hat in meinen Augen auch was mit dem Buch von Gerda M. Kolf und dem Zitat im dem Buch von Dichter Heinrich Heine „Armes Deutschland! Denke ich an Deutschland in der Nacht“

    Das einzige das ich weis ist, das ich nicht freiwillig Zwangsbeiträge bezahle.

    Viele Grüße aus Fürth, bei gutem Wetter und guten Meinungsaustausch, auch Thema GEZ, in einem Biergarten.

  3. Um es gleich zu sagen, ich bin ein Anhänger des öffentlich rechtlichen Rundfunks.
    Wir bekommen hier für ganz wenig Geld ein breites Spektrum an Informations- und Unterhaltungsendungen geboten.
    Ich habe einen sehr großen Freundes- und Bekanntenkreis und ich kenne niemanden, der konsequent ARD oder ZDF meidet.
    Ich kann auch die Argumente der Gegner des Rundfunksystems nicht nachvollziehen.
    Wenn jemanden die Sender, die Popmusik senden nicht zusagen, kann man jederzeit auf andere Sender umsteigen. Jede Rundfunkanstalt hat einen Klassiksender oder eine Welle für deutsche Schlager oder Volksmusik. Außerdem haben wir heute die Möglichkeit unterschiedliche Übertragungswege zu nutzen. So können wir neben UKW auch das Internet oder DAB+ nutzen um Radioprogramme zu hören. Uns steht also als ein breites Senderangebot von Nord bis Süd, also vom NDR bis BR zur Verfügung.
    Gleiches gilt für die Fernsehsender. Neben den „Hauptsendern“ Das Erste und ZDF stehen uns eine Vielzahl von unterschiedlichen Sendern zur Verfügung. So bieten uns zum Beispiel ARTE oder diverse Nachrichtenkanäle eine große Programmvielfalt. Auch in der unterschiedlichen politischen Orientierung der einzelnen Sender sehe ich große Vorteile. So bekommt man stets Informationen unterschiedlicher Ansichten. Und auch hier stehen uns unterschiedliche Übertragungswege wie Kabelfernsehen oder DVBT 2 oder Internet zur Verfügung.
    Und das wie schon gesagt, für einen geringen Rundfunkbeitrag.
    Nun noch eine Schlussbemerkung. In der Schweiz hat sich die Bevölkerung mittels Volksentscheid gegen eine Abschaffung der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten ausgesprochen. Und dies trotz wesentlich höherer Beiträge als bei uns in Deutschland. Als ich eine Schweizer Freund fragte, was wohl der Grund dafür sei, war seine Antwort: „Weil die privaten Sender nur gequirlte Sch***** senden“
    Wir sollten also dankbar sein, dass wir einer derartig breites Senderspektrum zur Verfügung haben.
    Jürgen Wunderwald

  4. >>Wir sollten also dankbar sein,

    HALT! So NICHT!
    Das ist Ihre Meinung!

    Meine Meinung:
    „Weil die öffendlichen Sender nur gequirlte Sch***** senden“

    Und solche Sender tangieren mich rektal.
    Ob es sie gibt oder nicht, hat für mich nur die Bedeutung, ob ich etwas zahlen soll oder nicht.
    Ich brauche keinen Bundesrundfunk.
    Das Urteil hat eine falsche Überschrift:
    Richtig:
    „Im Namem meines Bruders ergeht gegen das deutsche Volk folgendes Urteil“

    >>Ich kann auch die Argumente der Gegner des Rundfunksystems nicht nachvollziehen

    Das erfordert eine Gabe, die nicht jedem gegeben ist.

    Pelikan

  5. Es trägt nichts aus, mir vom breiten Spektrum an Informations- und Unterhaltungssendungen vorzuschwärmen wie Herr Wunderwald in seinem Leserkommentar, wenn ich selbst beim besten Willen nur unter großen Mühen beispielsweise die Beiträge der Tagesschau nutzen kann, ohne danach ziemlich leiden zu müssen. Das Radio- oder Fernsehgerät schalte ich deshalb nicht aus freien Stücken aus oder meide es gar, weil ich ideologisch verbohrt bin. Nicht anzunehmen ist, dass ich der einzige Konsument der dortigen Inhalte bin, gegenüber dem solch ein Zwang ausgeübt wird, die Sendungen nur um den Preis eines extremen Unwohlseins sehen oder hören zu können.

  6. Es gibt viele Dinge, die man nicht nutzt, aber trotzdem mitbezahlt. Es gibt Menschen, die sind noch nie Auto gefahren und doch müssen sie die Straßen mit bezahlen. Andere waren noch nie im Theater, noch nie im Schwimmbad, noch nie im Stadtpark und doch müssen sie alles über «Zwangsbeiträge» (Steuern) mitfinanzieren. Viele Menschen haben noch nie eine Universität von innen gesehen und doch zahlen sie für sie. Andere lesen nichts und finanzieren die Stadtbibliothek mit. Auch Kinderlose zahlen für die Errichtung von Kitas.
    Es gibt Menschen, die gerne möchten, dass man generell nur dafür zahlen muss, was man wirklich nutzt.
    Im Prinzip ist das sicherlich möglich. Ich vermute nur, dass dieselben Leute sich dann über die dazu benötigte Bürokratie aufregen werden.
    Über die erstgenannten Dinge gibt es keine große Aufregung. Warum dann die Aufregung über Rundfunk- und Fernsehgebühren?

  7. Ich soll dankbar sein, für ein politisch motiviertes Bruder-Gefälligkeitsurteil, ein Urteil gegen den Bürger, dessen einzige Intention es ist, dem Gesetzgeber ab sofort jede nur erdenkliche Möglichkeit zu eröffnen, die neoliberale Umverteilung von unten nach oben – höchstrichterlich abgesegnet – weiter zu betreiben.
    NEIN DANKE!!!
    Das System wird immer absurder und Mensch kann nur hoffen, dass dieses System sich alsbald selbst in den Ruin treibt.
    (…)

    (…) Passage gelöscht. Keine Witze auf Kosten von Namen. Niemand kann etwas für seinen Namen!
    Gruß, Bronski

  8. #Juergen Wunderwald
    Ne, dankbar bin ich nicht dafür, von staatlicher Seite gezwungen zu werden, einen Beitrag zu zahlen für Programme wie ARD und ZDF, mit denen ich zu 99 % nichts anfangen kann. Von Rosamunde Pilcher über Krimis bis Dauersternchen Helene Fischer bedient das nur die sog. Unterhaltungsbranche. In Talkshows, die zwar versuchen, sich den aktuellen und auf den Nägeln brennden Themen anzunehmen, zeigt sich eher die Hilflosigkeit der Moderatorinnen und Moderatoren, angesichts der aufeinanderprallenden Meinungen und in unterschiedlichen Formaten das gleiche Thema bis zur Unkenntlichkeit widerzukaeuen bringt auch keine Erkenntnis ausser der, das es keine gibt. Von der Uhrzeit ganz zu schweigen. Vorrang hat meistens die Unterhaltung. Nach 10.00 Uhr gehe ich zu Bett, da ich morgens früh aus selbigem wieder raus muss.
    Positiv sind 3sat und Arte, das war es dann aber auch schon und für mich zu wenig, dafür Zwang auszuüben.

  9. @Henning Flessner
    Bertold Brecht spricht in einem seiner Gedichte von einem „quälbaren Leib“ des Menschen; wobei meine Qualen nicht daher rühren, etwa hier im Ort das städtische Freibad im Zuge der von mir entrichteten Steuern zu finanzieren, das ich selbst bei tropischen Temperaturen noch nie genutzt habe. Meine Kritik richtet sich vielmehr darauf, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk anscheinend sich dessen nicht bewusst ist, dass es natürliche Grenzen der Belastbarkeit gibt, an die jeder zeitlebens unauflöslich gebunden bleibt. Wenn allen voran der Deutschlandfunk verbreitet, dass der Mörder der britischen Unterhausabgeordneten Cox kein Neonazi ist, sondern im Moment der Tat gemäß der Auffassung seines Londoner Korrespondenten psychotisch war, sehe ich mich gezwungen, das Radio sofort abzuschalten und ausgeschaltet zu lassen, um solch einen massiv vorgetragenen Angriff auf meine Unversehrtheit abwehren zu können.

  10. @Ralf Rath
    «sehe ich mich gezwungen, das Radio sofort abzuschalten und ausgeschaltet zu lassen…“
    Wenn Sie es körperlich nicht ertragen können, wenn ein Rundfunkkorrespondent Ihre Weltsicht nicht teilt, ist das bedauerlich für Sie. Haben Sie mal darüber nachgedacht, dass es vielleicht für einen nicht vernachlässigbaren Teil der Bevölkerung auch nicht leicht zu ertragen wäre, wenn nur Ihre Sicht der Dinge verbreitet würde?

  11. @ Ralf Rath

    „… um solch einen massiv vorgetragenen Angriff auf meine Unversehrtheit abwehren zu können.“

    Welche Unversehrtheit? Sie halten sich für unversehrt?

    @ Pelikan

    „Ich brauche keinen Bundesrundfunk.“

    Bullshit. Natürlich brauchen Sie einen „Bundesrundfunk“. Der ist mit dafür verantwortlich, das gesellschaftliches, politisches und geschichtliches Wissen vermittelt wird. Und er hat dazu beigetragen, dass wir 70 Jahre lang ein stabiles Land waren. Und dann kamen Facebook und die Echoblasen, in denen jeder nur das hört, was er hören will. Ich sag Ihnen was: Wir brauchen sogar noch viel mehr „Bundesrundfunk“, damit auch der Letzte vielleicht irgendwann doch noch begreift, welche Werte mit diesen läppischen 17,50 im Monat geschaffen werden.

  12. @Henning Flessner
    falls Sie es nicht wissen:
    Bis 2013 gab es Rundfunkgebühren für das bereithalten eines „Radios“.
    Ab 2013 werden Rundfunkbeiträge für das Innehaben einer Wohnung fällig.

    Versuchen Sie bitte in einer leeren Wohnung Rundfunk zu hören.
    Merkwürdig. Geht ohne Gerät nicht.

    Bis 2013 konnte man sich ohne Gerät abmelden.
    Ab 2013 geht das nicht mehr.

    Aus GG Art.5
    (2)Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.

    Daraus leitet der BGH den Zwangsbeitrag ÖR ab.
    Wo bitte steht da was zum ÖR?

  13. Man sollte die Dinge nicht vermischen. Ich denke, dass man die folgenden drei Punkte auseinanderhalten sollte.
    Erstens kann man die Qualität des Programms diskutieren, aber darum geht es hier in erster Linie wohl nicht.
    Zweitens kann man sich gegen zwangsweise erhobene Beiträge wenden. Dann sollte man aber vielleicht Alternativen vorschlagen. Soll der öffentlich-rechtliche Rundfunk ganz abgeschafft werden? Soll man zum System der GEZ zurückkehren oder wird ein ganz anderes Finanzierungsmodell gefordert?
    Drittens kann man das Urteil kritisieren. Das Verfassungsgericht hatte aber nicht über die Qualität des Programms oder über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk an sich zu urteilen.
    Es hatte nur darüber zu urteilen, ob das Beitragsgesetz mit dem Grundgesetz in Einklang ist. Wenn man also das Urteil kritisiert, muss man aufzeigen, wo das Grundgesetz einen Rundfunkbeitrag in der jetzigen Art verbietet.

  14. @Stefan Briem

    >>läppischen 17,50

    Schreiben Sie Ihr Nettogehalt dazu!
    Es gibt Leute, für die ist das viel Geld.

    Ausserdem unterschlagen Sie, dass von den 17,50
    ein grosser Anteil für die Rentenvorsorge der ÖR-Mitarbeiter abgegriffen wird.

    >>Bullshit
    Zeigt auf welchem geistigen Niveau Sie sich bewegen.

  15. @Stefan Briem
    Insofern ich nachweislich Gelehrsamkeit nicht mit der Realität verwechsle, bin ich unversehrt und will es auch künftig bleiben. Im Übrigen ist es der Online-Zeitung „Tichys Einblick“ und einem dort unlängst veröffentlichten Gastbeitrag vorbehalten, Leute wie mich als vorgeblich „geistig-psychisch-krank“ zu verunglimpfen. Sie sollten deshalb darauf achten, in welches Horn sie stoßen.

  16. @Henning Flessner, heute um 15: 18 Uhr
    Sie halten es vielleicht nicht für möglich, aber für mich sind Menschen, die ihren Fernseher mit einem Wurf aus dem Fenster entsorgen, keine Kandidaten für die geschlossene Psychiatrie, sondern vernunftbegabte Wesen.

  17. @ Pelikan

    Ich finde, dass jemand, der hier als Vogel mit großem Schnabel auftritt, ganz, ganz vorsichtig sein sollte, wenn er über das Niveau anderer Leute urteilt.

    In Ihre kurzsichtige, egoistische Kosten-Nutzen-Rechnung haben Sie nicht eingepreist, welchen Wert für Sie ein stabiles, liberales Gemeinwesen besitzt. Vielleicht gar keinen? Vielleicht sind Sie ein AfD-Parteigänger? Die AfD will den Rundfunkbeitrag bekanntlich abschaffen. Dann wären Sie seit dem Urteil des Verfassungsgerichts ein Verfassungsfeind. Ich denke, das kann und muss man in dieser Klarheit so sagen.

    Der Rundfunkbeitrag ist ein Segen für dieses Land. Er ermöglicht unabhängigen Journalismus. Das beweisen ARD, ZDF, die dritten Programme, 3sat, Arte und die Kinderprogramme jeden Tag, von den Radiosendern noch ganz abgesehen. Jeden Tag politische Sendungen von Monitor bis Fakt, Auslandsjournal bis zu den Themenabenden auf Arte, Wissenschaftssendungen wie Quarks & Co, hochklassige Diskussionsrunden bei Scobel. Es stimmt nicht, was

    @ Anna Hartl

    gesagt hat, dass 99 Prozent nur Unterhaltung sind. Der Anteil von Unterhaltung ist hoch, das ist richtig. Aber auch Quizshows und Krimis transportieren Haltungen und Werte. Der Anteil an politischen Reportagen ist übrigens jetzt wieder gestiegen. Es gibt mehrere neue Formate auf ARD und ZDF. Nicht zu vergessen hochwertige Eigenproduktionen wie „Unsere Mütter, unsere Väter“, „Weißensee“ oder „Tannbach“, die von deutscher Geschichte erzählen.

    Es gibt so viel, was uns für diese 17,50 geboten wird, dass es ganz einfach kleinkariert ist, deswegen einen solchen Aufstand zu machen wie Sie, herrfrau Pelikan. Ich frage mich daher, ob Sie in Wirklichkeit nicht etwas ganz anderes wollen. Zum Beispiel ein ganz anderes Land.

  18. Es ist erschreckend, wie hier Populismus betrieben wird.
    Populismus durch die Befürworter des örR und des Rundfunkbeitrags.
    Rein populistisch wird hier geschlussfolgert, dass eine Abschaffung des Rundfunkbeitrags mit einer einer Abschaffung des örR gleichzusetzen wäre.

    Ein weiteres nettes Beispiel ist das von Herrn Briem:
    „Die AfD will den Rundfunkbeitrag bekanntlich abschaffen. Dann wären Sie seit dem Urteil des Verfassungsgerichts ein Verfassungsfeind.“

    Diese Deduktion dürfte wohl ins Leere gehen, da es durchaus andere Finanzierungmodelle eines örR gibt. Letztendlich wurden vor der Einführung des Rundfunkbeitrags im Jahr 2013 acht Finanzierungsmodelle evaluiert.
    Würde nun die Politik eine andere Finanzierungsmodalität vorziehen und der aktuellen Rundfunkbeitragsregelung, die in Teilen ja nun vom BVerfG für verfassungskonform beurteilt wurde, durch eine andere Finanzierungsart ersetzen wollen, wäre dies mitnichten verfassungsfeindllch, wie hier versucht wird zu suggerieren. Und nein, ich bin kein AfD Anhänger.

    Ic bedauerlich, dass ein Gros der Journalisten auf die Eigen-PR des örR hereinfällt und diese nicht hinterfrägt und zu hinterleichten sucht.
    „Flucht aus der Rundfunkgebühr“, Demokratieabgabe, Bollwerk gegen Fake-News, …“

    Hinter dem Werbeplakat zeigt sich dann, dass die Bevölkerung den größten und teuersten örR-Rundfunk der Welt zwangsweise finanzieren muss und dabei keinerlei Kontrollmöglichkeiten inne hat, die „Nimmersatten“ (H.P.Siebenhaar) in Zaum zu halten. Die bestehenden Kontrollmechanismen (Rundfunkgremien,KEF) haben sich als ineffektiv herausgestellt, sind z.T. gar hintergangen worden (bsp. Verdopplung des Gehalts von Claus Kleber, s. Presseberichte).

    Dass wir zudem noch einen äußerst ineffizienten örR alimentieren, wird leider all zu gerne ignoriert.

    Lesenswert hierzu:
    http://www.cbc.radio-canada.ca/_files/cbcrc/documents/latest-studies/nordicity-public-broadcaster-comparison-2016.pdf

    https://www.mckinsey.de/~/media/McKinsey/Locations/Europe%20and%20Middle%20East/Deutschland/Publikationen/Die%20Rolle%20des%20Offentlich%20rechtlichen%20Rundfunks%20in%20der%20heutigen%20Medienlandschaft/die_rolle_des_oerr_in_der_heutigen_medienlandschaft.ashx

    Insofern ist es schon irgendwie bedenklich, wie hier ein Medienkonzern mit annähernd 9 Milliarden Euro pro Jahr mit weiteren „Freifahrtscheinen“ versorgt wird, im Vgl. hierzu jedoch eine BBC gerade einmal 4.2 Milliarden Euro/Jahr aus der dortigen TV-License-Fee erhält, eine italienische Rai oder France Télévision mit 1-2 Milliarden Euro/Jahr, ein ORF oder SRF gerade einmal mit 1 Milliarde Euro/Jahr oder weniger ihren gesetzlichen Auftrag zu erfüllen vermögen.

    Insofern herzlichen Dank an Frau Kolf, die mit Ihrem Leserbrief den Nagel auf den Kopf trifft.

  19. Für einen Moment muss ich doch mal für das öffentlich-rechtliche Fernsehen in die Bresche springen: Es gibt ARD und ZDF teils ausgezeichnete Polit-, Kultur- und Doku-Sendungen, die das Geld, was man dafür zahlt es auch wert sind. Dokus, die wirklich an Aktualität und Kritikfähigkeit nichts zu wünschen übrig lassen: ttt, aspekte, Frontal, Report u.a.m.
    Nicht zu vergessen die Dritten Programme.
    Hinzu kommen ausgezeichete Satire-Sendungen.
    Und das ist lange noch nicht alles.

    Abgesehen davon: Warum soll das Fernsehen nicht auch unterhalten???

    Ich habe hier nicht die ganze Debatte verfolgt, aber an vielen Stellen wirkt sie kleinkrämerisch. Da bin ich dann mal weg.

  20. @C. Richter
    Dass Herr Briem hier einem klassischen Fehlschluss unterliegt, gebe ich Ihnen Recht.
    «Rein populistisch wird hier geschlussfolgert, dass eine Abschaffung des Rundfunkbeitrags mit einer Abschaffung des örR gleichzusetzen wäre.“
    Dies hätte verhindern lassen, wenn die Kritiker einen konstruktiven Vorschlag gemacht hätten. Wer anführt, dass der örR zu teuer und man nicht bereit ist, Beiträge zu zahlen, darf sich nicht wundern, wenn man daraus schließt, dass man ihn abschaffen will.
    Sie erwähnen andere Finanzierungsmodelle. Ich hatte die Hoffnung, dass jetzt ein Vorschlag kommt, den man diskutieren kann. Aber leider bringen Sie auch keinen.

  21. Ich möchte mich denjenigen anschließen, die das öffenlich-rechtliche Fernsehen für wichtig halten und verteidigen. Gibt es denn Leute, die dieses Medium ernsthaft abschaffen wollen? Was soll denn die Alternative sein? Bauer sucht Frau und die Shopping Queen?

    Eine andere Frage ist aber, wie diese Rundfunk- und Fernsehanstalten finanziert werden sollen.
    Henning Flessner weist darauf hin, dass jeder Steuerzahler auch Einrichtungen mitfinanziert, die er nie nutzt. Der Unterschied zwischen Steuerfinanzierung und Finanzierung über Gebühren liegt allerdings darin, dass die Höhe der Steuern nach Einkommen gestaffelt ist, d.h. dass je nach finanzieller Lage die einen gar keine Steuern zahlen, die anderen dagegen viel, während die Rundfunk- und Fernsehgebühren für alle gleich hoch sind.
    Deshalb wäre ich für ein anderes Finanzierungsmodell: Gebühren nur für die tatsächlichen Nutzer (ab einem gewissen Einkommen) und der Rest wird aus dem Steuersäckel ergänzt.

    Wichtig finde ich allerdings auch, dass die Ausgaben besser kontrolliert werden müssten. Es ist z.B. die Frage, wie viel man für Fußballübertragungen auszugeben bereit sein sollte, und die Höhe der Gehälter in den oberen Etagen müssen sich natürlich an den üblichen Einkünften im Öffentlichen Dienst orientieren.

  22. @Henning Flessner
    Zuerst einmal muss es zu einer offenen und ausgewogenen Debatte über die Mißstände des örR und die seines aktuellen Finanzierungsmodells kommen. Eine solche anzustoßen wäre Aufgabe der Medien (gewesen), wobei diese jedoch jämmerlich scheiter(t)n. Als Ausnahmen seien hier Herr Siebenhaar, Herr Hanfeld, Herr Vernier genannt, die das Kind gelegentlich beim Namen nennen. Derartige journalistische Lichtblicke besitzen leider nicht die Reichweite und Schlagkraft, die es für das Anstoßen einer deartigen Debatte bräuchte.

    Solange die Mißstände nicht erkannt bzw. offen benannt werden, wird es schwierig mit einer Reform, sowohl der örR-Strukturen, als auch des Finanzierungsmodells.

    Frau Ernst hat es bereits angesprochen. Das aktuelle Finanzierungsmodell ist unsozial.
    Zudem verletzt der Rundfunkbeitrag den Gleichheitsgrundsatz, ist eines Sozialstaates nicht würdig.

    Die Rundfunkabgabe wurde seit 2009 nicht mehr erhöht, so ein PR-Slogan der LRAs.
    Dass es mit der Umstellung auf den Rundfunkbeitrag zu erheblichen Mehreinnahmen kam, wird dann gerne verschwiegen.
    Zuvor abgemeldete Nichtnutzer verzeichneten einen Anstieg der Rudfunkabgane von 0 auf 17,98 Euro, Nur-Radiohörer von 5,80 Euro auf 17,98 euro, zuvor befreite behinderte Mitmenschen von 0 auf 5,80 Euro.
    Bemerkenswert auch die Zahl von 2,9 Millionen Rundfunkbeitragsbefreiten. 2017 gab es alleine annähernd 6 Millionen Hartz4-Bezieher. Menschen an der Armutsgrenze (man sehe sich einmal den Armutsbericht der Bundesregierung an) werden nicht berücksichtigt. Im RBStV gibt es noch die Möglichkeit einer Befreiung aufgrund eines Härtefalls. Diese Anträge werde jedoch vom Beitragsservice willkürlich beurteilt und in der Regel abgelehnt. In der Tat gibt es nur einige Tausend Beitragsbefreite aufgrund dieser Härtefallregelung.

    Würden denn 2-3 Milliarden Euro/Jahr nicht ebenfalls ausreichen, um einen den heutigen Zeiten angepassten und neu zu definierenden Grundversorgungsauftrag zu gewährleisten?

    Man erinnere sich an das von den Intendanten verkündete Einsparpotential im Rahmen der von der Politik aufgetragenen „Strukturreform“.
    Gerade einmal 1-1,5 Milliarden Euro konnte man an Einsparpotential finden – nicht jährlich – in 10 Jahren! Das wären also jährlich 100-150 Millionen Euro. Der örR hat täglich 22 Millionen Euro zur Verfügung.

    Der SRF hatte im Übrigen nach dem Schweizer Referendum Anfang diesen Jahres sofortige Einsparungen von 200 Mio. Euro/Jahr in Aussicht gestellt. Und das bei einem Gesamt-Etat von etwas über 1 Milliarde Euro/Jahr.

    Nun, der Krug geht so lange zum Brunnen bis er bricht. Über Lobbyismus der örR Anstalten, Rückendeckung durch die Politik und der Judikative
    wurde durch das BVerfG nun ein Machtwort gesprochen. Ob es das letzte Wort ist, wird sich zeigen.
    „Realitätsfern“, „weltfremd“ konnte man bereits in den Schlagzeilen lesen. Und tatsächlich ist es das. Dass wir an diesem Punkt angelangt sind, ist der Expansionswut des örR, der nicht mehr zeitgemäßen Rechtsprechung des BVerfG in Sachen Rundfunkbeitrag und dem jahrzehnte andauernden Versagen der Medienpolitik geschuldet.
    Zu lange hat sich der Rundfunk einseitig auf die annähernd unlimitierte Finanzierungsgarantie einer Verfassungsrechtsprechung von vor über 30 Jahren berufen können und sich zunehmend von seinem Grundversorgungsauftrag und den Bürgern entfernt.

    Die acht Finanzierungsmodelle wurde leider nicht en Detail veröffentlicht, da auch diese hinter eer verschlossenen Türen ausgetüftelt und ausdiskutiert wurden. Man findet darüber lediglich spärliche Informationen, die man sich zusammensuchen darf (u.a. Hartstein u. a., BI Rn. 180 ff.; A. Ga/1/A. Schneider, in: Hahn/Vesting, Vor RBStV Rn. 9 ff.; H. Eicher, in: FS Drewitz, S. 213 (220 ff.); „Länder diskutieren über neue Finanzierungswege für ARD und ZDF“ , epd medien 21/2000, 129; S.Eggerath „Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag der Länder“)

    Jedenfalls bin ich auch der Ansicht, dass der örR erst einmal auf 2-3-4 Milliarden Euro/Jahr zurückgefahren gehört, finanziert durch eine sozial gestaltete Abgabe, beispielsweise durch einen festzulegenden Anteil der Einkommenssteuer. Eine staatsferne, bürgernahe und demokratisch legitimierte Institution könnte den jährlichen Bedarf feststellen, der dann aus der Einkommenssteuer an die Rundfunkanstalt(en) ohne Möglichkeit einer staatlichen Einflussnahme zu fliessen hat.

    Bzgl. der Ausgaben ist Transparenz geboten. Die fadenscheinigen Ausflüchte, die bisher von den Rundfunkanstalten zur Verschleierung der unterschiedlichsten Ausgaben vorgebracht wurden, sind ein Hohn gegenüber dem zur Zahlung zwangsverpflichteten Bürger.

  23. @Brigitte Ernst
    «Gebühren nur für die tatsächlichen Nutzer“
    Bei wem soll die Beweislast liegen? Man kann jemandem ja nur nachweisen, dass er Radio erhört, wenn man ihn in flagranti erwischt. Wie wollen Sie anderseits nachweisen, dass Sie nie Radio hören mit Ihrem PC oder Smartphone? Ich halte dies kaum für praktikabel.

  24. @C. Richter
    Es geht hier eigentlich um das Urteil des Bundesverfassungsgerichtet.
    Statt mal mit einem Finanzierungsvorschlag zu kommen oder die Abschaffung zu fordern, weichen Sie auf immer neue Punkte aus. Für die Art der Finanzierung oder die Abschaffung spielt die Höhe des Beitrags doch nur eine sehr untergeordnete Rolle.

  25. @Henning Flessner
    Es geht hier um den Leserbrief von Frau Kolf „Kein Grund zum Jubeln“ bzgl. des Urteils des BVerfG.
    Dieses legitimiert den Rundfunkbeitrag von 17,50€ in seiner Urteilsbegründung nicht zuletzt auch durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme von 90 Sendern. Somit gehören die Themen Größe des örR und daraus resultierende Höhe des Rundfunkbeitrags sehr wohl auf den Tisch und stellen mitnichten „neue Punkte“ dar.

    Über die Finanzierungsmodelle hatte ich mich ausgelassen. Auch über ein von mir bevorzugtes Finanzierungsmodell.

    Eine Abschaffung des örR hatte ich mit keiner Silbe erwähnt, da ich das ursprüngliche Konzept eines örR ebenfalls für erstrebenswert halte.

    Dabei sollte es sich jedoch sicher nicht um einen bürgerfernen, staatsnahen , aufgeblähten, überteuerten, intransparenten, ineffizienten Medienkoloss handeln, wie wir ihn nun vorfinden.

    Bedauerlicherweise kommt von Ihnen bzgl. der angesprochenen und nicht zu unterschätzenden Problematiken recht wenig, das zu einer konstruktiven Diskussion beitragen könnte.

  26. Das ist wohl die überflüssigste Diskussion, die auf diesem Blog jemals gelaufen ist. Da wird völlig sinnlos über Finanzierungsmodelle für die Öffentlich-Rechtlichen debattiert, obwohl das Bundesverfassungsgericht das geltende Modell gerade als verfassungskonform bezeichnet hat. Die Damen und Herren, die das nicht akzeptieren können, müssen natürlich nachtreten und wollen ihre Niederlage nicht akzeptieren. Was für eine nutzlose Rechthaberei. Zeitverschwendung!

    Zu einem Punkt will ich aber noch etwas sagen. Es hieß weiter oben, der Rundfunkbeitrag ist unsozial. Ich weiß nicht, was daran unsozial sein soll, wenn man für 17,50 ein derart großes Programm an Nachrichten, Information, Unterhaltung bekommt. 17,50 – dem entspricht ein zeitgemäßer Kinobesuch (3D) mit Popcorn für eine Person. Wer wenig Geld hat, sollte darum gerade zufrieden mit der geltenden Regelung sein, denn er oder sie ist geradezu rundumversorgt mit Medienangeboten.

    Es ist wirklich hanebüchen, was hier an Argumenten herangezogen wird, um ein funktionierendes Modell zu diskreditieren. Der Verdacht bleibt im Raum: Die Menschen, die so was fordern, wollen ein anderes Land. Vielleicht ein Land mit gesteuerten Medien, eine gelenkte Demokratie? Meine Damen und Herren, ich empfehle Ihnen, sich mit derselben Verve mal um wirklich wichtige Probleme zu kümmern und zu protestieren, z.B. gegen den Notstand im Wohnungsbau oder in der Pflege. DAS wäre sinnvoller Protest. DA wäre Ihre Energie sinnvoll eingebracht. Ihr Gezeter gegen den Rundfunkbeitrag ist einfach lächerlich.

  27. @Stefan Briem, 2.8.18, 10:54h
    Selbst wenn eine bessere Gesellschaft beispielsweise den Notstand im Wohnungsbau oder in der Pflege und die damit einhergehende Unordnung ablöst, „wird das vergangene Elend nicht gutgemacht“ (Horkheimer). Die Frankfurter Rundschau veröffentlichte dazu in ihrer Online-Ausgabe am 23. Februar 2017 einen Aufsatz von Oskar Negt, der aus diesem Grund mit „Das Unabgegoltene der Utopie“ überschrieben war. Insofern stellt sich schon die Frage, ob Sie sich nicht an die eigene Nase fassen müssen und nur Sie sich hier im Blog lächerlich machen, wenn Sie in solch einem Kontext die Kommentare von anderen kritisieren, die offenkundig besserem Wissen verpflichtet sind.

  28. Herr Briem, direkt und ohne ein Blatt vor den Mund zu nehmen wie gewohnt. Weitere Diskussion sinnlos, hanebüchen, nachtreten, weil man seine Niederlage nicht akzeptieren kann, lächerliches Gezeter etc..
    Wie gut, dass es jemanden gibt, der so genau weiß, was richtig und falsch ist und der seine unumstößlichen Ansichten in so eleganter Diktion verbreitet!
    Schon mal daran gedacht, dass jemand, der das auch meiner Meinung nach nicht schlechte Angebot des öffentlich-rechtlichen Fernsehens nutzen möchte, sich erst einmal ein entsprechendes Gerät anschaffen muss, plus 17,50 € monatlich. Davon, dass Sie sich das leisten können, gehe ich aus. Es soll aber Menschen in diesem Land geben, denen das schwer fällt. Schon mal davon gehört?

  29. Von Ihnen, liebe Frau Ernst, höre ich mir solche Vorwürfe besonders gern an, denn Sie wissen ja auch immer alles ganz genau.

    Ihr Einwand, von wegen dass erst einmal ein entsprechendes Gerät angeschafft werden muss, zeugt sehr deutlich davon, dass Sie keine prekären oder Hartz IV-Haushalte kennen. Aber vielleicht täusche ich mich ja. Ich kenne jedenfalls keinen, in dem der Fernseher nicht ungefähr einen Meter Bildschirmdiagonale hat. Fernsehen gehört zur Grundversorgung, und ein großer Fernseher ist das Statussymbol armer Leute, so wie ein SUV das Statussymbol der Mittelschicht ist.

  30. @ Stefan Briem

    Wie gut, dass Sie dieses Klischee bedienen: die Hartz-IV-Empfänger mit den überdimensionalen Fernsehbildschirmen.
    Die von Sozialhilfe abhängigen Alleinerziehenden, die ich als Mütter von GymnasialschülerInnen kennengelernt habe, waren eher bestrebt, ihre Kinder von den Vergiftungen der modernen Medien fernzuhalten, um ihnen eine erfolgreiche Schullaufbahn zu ermöglichen. Nicht jede(r) verhält sich dem Klischee entsprechend. Ich z.B. fahre keinen SUV. Und Sie?

  31. @ Brigitte Ernst

    „Wie gut, dass Sie dieses Klischee bedienen: die Hartz-IV-Empfänger mit den überdimensionalen Fernsehbildschirmen.“

    Das ist kein Klischee, und eine Bildschirmdiagonale von 100 cm ist heutzutage auch nicht mehr überdimensioniert. Ich würde so etwas sogar als Standard bezeichnen, auch wenn Sie vielleicht kein solches Gerät besitzen. Jeder kann sich so etwas heutzutage leisten. Solche Fernseher bekommt man schon ab 500 Euro. Wenn man so was auf Raten kauft, ist man bei 20 Euro im Monat, und das kann sich selbst ein Hartz-IV-Empfänger leisten. Im Hartz-IV-Regelsatz gibt es einen Posten für Haushaltsgeräte, der dafür vorgesehen ist. Natürlich ist ein solcher Fernseher unter solchen Voraussetzungen eine Großanschaffung, aber er ist grundsätzlich drin. Keinen Fernseher zu besitzen heißt abgehängt zu sein. Das ist nicht auf eine bestimmte soziale Schicht beschränkt. Auch mein ältester Sohn, der gerade mit dem Studium begonnen hat, brauchte unbedingt einen ordentlichen Fernseher. Ich hatte früher nur einen kleinen Schwarzweiß-Portable und habe das überlebt, aber die Zeiten ändern sich und mit ihnen die Ansprüche.
    Also: Die Anschaffungskosten für einen Fernseher spielen eine nachrangige Rolle. Hartz-IV-Bezieher können sich außerdem von Rundfunkbeitrag befreien lassen.

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