Die Bundesregierung debattierte über die Wehrpflicht, und was lange illusorisch erschien, scheint nun zu kommen: Die Wehrpflicht könnte komplett abgeschafft werden. Wegen des lieben Geldes vor allem, nicht aus Staatsräson oder dem Willen, Wehrgerechtigkeit herzustellen. So könnte es ratzfatz die größte Strukturreform der Bundeswehr in der deutschen Geschichte geben. Die Ausbildung der Rekruten kostet Unsummen, die nicht mehr vorhanden sind. Sage einer, dass Sparzwang nicht auch hier und positive Ergebnisse zeitigen könne. Leider ist die grundsätzliche Frage, was die Bundeswehr künftig eigentlich leisten soll, damit immer noch nicht beantwortet. Und ob eine reine Berufsarmee wirklich so viel besser ist? – „Stell Dir vor, die Wehrpflicht wird abgeschafft, und keiner regt sich auf“, schreibt FR-Redakteur Andreas Schwarzkopf im Leitartikel. Professor Berthold Meyer von der Hessischen Stiftung Friedens- und Konfliktforschung meint dazu:

„Der Leitartikel  enthält einen Fehler: Für die Abschaffung der Wehrpflicht bedarf es nicht einmal der Zweidrittelmehrheit, von der Herr Schwarzkopf meint, sie käme auch zustande. Die Bestimmungen des Art. 12a, Abs. 1 und 2 des Grundgesetzes sind bloße Kann-Bestimmungen: „(1) Männer können vom 18. Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden. (2) Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden.“ Es wäre insofern mit einfacher Mehrheit des Bundestages möglich, die Gesetze, die hierzu in dieser Woche verändert werden, auch ganz außer Kraft zu setzen oder durch ein Gesetz zu ersetzen, das den ausschließlichen freiwilligen Dienst regelt.
Maschinerie nicht angehalten
Doch die Anhörung des Verteidigungsausschusses des Bundestages am vergangenen Montag, zu der ich als Sachverständiger geladen war, lässt mich an dem Optimismus von Herrn Schwarzkopf zweifeln: Obwohl sich die Experten darin einig waren und auch Zustimmung aus dem Kreis der Abgeordneten dafür erhielten, dass das Eilverfahren, mit dem jetzt die Wehr- und Zivildienstdauer auf sechs Monate verkürzt werden soll, der Sache nicht dient, und obwohl es vernünftiger wäre, nach der durch den Verteidigungsminister begonnenen Diskussion über die Aussetzung der Wehrpflicht gründlich über Alternativen wie das von mir vorgeschlagene Modell eines freiwilligen Dienstjahres mit Bonus zu diskutieren, wurde die Maschinerie des Gesetzgebungsprozesses nicht angehalten. Vielmehr wird der Bundestag am 17. Juni und der Bundesrat am 18. Juni das Gesetz verabschieden, auch wenn es vielleicht in wenigen Monaten Makulatur wird.“

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6 Kommentare zu “Mit einfacher Mehrheit

  1. Keine ganz so schlechte Gelegenheit, musste doch zur Wende auch die Westpolitik sehen wie unzuverlässig Truppen mit großem Anteil Gezogener der Führung gehorchen. Das kann als Grund gegen die Abschaffung schon ausreichen.

    MfG Karl Müller

  2. Gerade hier zeigt sich doch, dass die Politik nicht mehr egstaltet sondern nur noch verwaltet. Sie verwaltet nämlich die Finanzmisere und das zwingt sie zu solchen Schritten. Man kann für oder gegen die Wehrpflicht sei. Beide Seiten haben Argumente die ich nachvollziehen kann. Das hier kann ich aber nicht nachvollziehen. Da wrid sowas wie die Wehrpflicht wofür man über Jahrzehnte ideologisch eingetreten ist, sozusagen dem Markt geopfert. Passt also wieder

  3. In der Weimarer Republik haben wir erlebt, wie sich bei einem Militär ohne zwangsverpflichtete Rekruten ein Staat im Staate entsteht. Dem gilt es entgegen zu wirken. Also entweder die Wehrpflicht erhalten oder das Militär ganz abschaffen. Ich plädiere für das Letztere. Begründung: Wir mit unserer Geschichte dürfen uns nie wieder an einem Krieg beteiligen. Wir sind doch von Freunden umgeben, die uns niemals kriegerisch bedrohen. Wozu denn noch das Militär? Nebenbei hätte es den Vorteil, dass wir uns auch aus Afghanistan und Kosovo zurückziehen.

  4. @ # 3 Werner Thiele-Schlesier

    So weit ich weiß, hat das Miltär in der Kaiserzeit trotz Wehrpflich weit mehr als „Staat im Staate“ gewirkt als in der Weimarer Republik, was vor allem durch die Restriktionen des Versailer Vertrags bedingt war.

    Die Akzeptanz der Demokratie und des „Primats der Politik“ durch das (ohnehin aus Berufssoldaten bestehende) Offizierskorp beeinflusst meiner Meinung nach die Rolle der Armee im Staat mehr als die Frage der allgemeinen Wehrpflicht. So hat sich z.B. in Frankreich mit der 2001 erfolgten Abschaffung der Wehrpflicht die Armee keineswegs zum „Staat im Staate“ entwickelt.

  5. Wehrpflicht unzeitgemäß und unökonomisch

    Die Wehrpflicht findet ihre Legitimation im Art.12a Abs.1 GG. Dort heißt es: „Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.“ Es handelt sich somit um eine Kann-Bestimmung, welche es dem Gesetzgeber erlaubt, die zu gewährleistende Landesverteidigung auf der Basis von Wehrpflicht- oder Freiwilligenstreitkräften zu realisieren.
    Der Einsatz Wehrpflichtiger im Ausland ist verfassungsrechtlich verwehrt. Immer weiter gefasste Ausnahmebedingungen sowie die Lockerungen der Musterungsbestimmungen nehmen einen zunehmend großen Personenkreis von der Einberufung aus. Dadurch ist eine Ungleichbehandlung entstanden, die zumindest realpolitisch mehr als fragwürdig ist. Eine Wehrgerechtigkeit kann aber nicht gewahrt werden, wenn von 100 in Deutschland gemusterten jungen Männern nachweislich nicht einmal 40 zum Wehr- oder Zivildienst herangezogen werden. Zudem haben 23 von 28 Nato-Staaten die Wehrpflicht bereits abgeschafft oder ausgesetzt. Sie ist unter der aktuellen sicherheitspolitischen Lage nicht mehr erforderlich und scheitert am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
    Auch ökonomisch gesehen ist die Wehrpflicht unsinnig. Das Institut für Streitkräftemanagement der Bundeswehruniversität München hat errechnet, dass eine Freiwilligenarmee bei gleicher Leistung deutlich preiswerter wäre als die heutige Wehrpflichtarmee: „Die Teilstudie ergab massive Kosten- und Effizienzvorteile für eine Bundeswehr, die aus Freiwilligen besteht. Diese Freiwilligenarmee würde auf der Kostenseite zu geringeren Kosten und auf der Leistungsseite zu höheren Leistungen führen“, schreiben die Autoren in ihrem Fazit. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung stellt fest: „Aus ökonomischer Sicht ist eine Berufsarmee einer Wehrpflichtarmee vorzuziehen, sie ist volkswirtschaftlich kostengünstiger und ordnungspolitisch sinnvoller als eine Wehrpflichtarmee.“
    Die volkswirtschaftlichen Kosten einer Wehrpflichtarmee ergeben sich unter anderem dadurch, dass die Wehrpflicht zum Verlust von bis zu einem Jahresgehalt (einige Studiengänge können nur im Wintersemester begonnen werden) bei den betroffenen jungen Männern führt. Verbunden ist damit ein entsprechender Ausfall an Kaufkraft, Steuern und Sozialabgaben. Verloren geht nicht nur das niedrige erste Jahreseinkommen, welches verspätet nachgeholt wird, sondern auch das erheblich höhere letzte Jahresgehalt. Die Mindereinnahmen der Wehrpflichtigen belaufen sich auf bis zu 90000 Euro, entgangene Ansprüche gegen Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung mit eingerechnet.
    Auch aufgrund der hohen Personalkosten hat die Bundeswehr ihre Investitionen in das Gerät über Jahre gering gehalten. „Nicht zuletzt wegen der Wehrpflicht leidet Deutschlands Armee unter einem gewaltigen Investitionsstau.“ (Manager-Magazin, Aug. 2007).
    Eine Forschergruppe, welche die Daten von 21 OECD-Ländern mit und ohne Pflichtdienst untersucht hat, kommt zu folgendem Ergebnis: „Länder mit Wehrpflicht haben eine niedrigere Wirtschaftsleistung als Länder mit einer Freiwilligenarmee.“ Das Helsinki Center of Research beziffert das durch Wehrpflichtarmeen verursachte geringere Wachstum pro Jahrzehnt auf 4,3 bis 4,6 Prozent.
    Befürworter der Wehrpflicht machen geltend, dass nicht primär ökonomische Gesichtspunkte bei der Beurteilung der anstehenden Frage entscheidend sein dürfen und dass es keine Grundrechte ohne Pflichten gibt. Beides ist unbestritten. Zum einen sollte jedoch aufgrund der aktuellen Haushaltslage der ökonomische Aspekt Erwähnung finden, zum anderen können gesellschaftliche Pflichten nicht nur einer Minderheit junger Männer auferlegt werden. Auch sind in einem modernen Staat bestehende Gesetze, Vorschriften und Denkweisen im Rahmen historischer und politischer Entwicklungen bei Bedarf zu hinterfragen und anzupassen.
    Gegner einer Berufsarmee warnen immer wieder vor den Ereignissen in der Weimarer Republik, wo die Reichswehr zum „Staat im Staate“ wurde. Die historische Erfahrung hat aber gezeigt, dass das „legitime Kind der Demokratie“ namens Wehrpflicht im Kaiserreich und im Nationalsozialismus eher zum Militarismus beigetragen hat. Die meisten großen demokratischen Staaten wie die USA, Großbritannien und Frankreich haben schon lange auf die Wehrpflicht verzichtet, ohne dass in den betroffenen Ländern jemand ernsthafte Sorgen um den demokratischen Grundbestand hätte. Auch ist die Bundesrepublik mit ihrer fest verankerten Demokratie und der entsprechenden Einbindung der Streitkräfte nicht mit der Weimarer Republik vergleichbar.
    „Die Zeit“ schrieb am 23.10.2009: „Aus der Bundeswehr muss eine Berufsarmee werden. Wer befürchtet, dass die Armee zum Staat im Staate werden könnte, dass ein undemokratischer Korpsgeist in die Kasernen einzieht, der kennt unserer Streitkräfte nicht.“
    Im gleichen Artikel stand zu lesen: „Der Soldat der Zukunft, der mit modernsten Waffen umgehen soll, unterscheidet sich eben fundamental von früheren Bundeswehrangehörigen….
    Die neuen Aufgaben kann man aber nicht mehr in sechs Monaten erlernen, dafür braucht es echte Profis, ergo Berufssoldaten.“
    Die Gesellschaft muss oft zwischen der Freiheit des Einzelnen sowie dem Schutz der Allgemeinheit abwägen. Die Wehrpflicht ist nur bei einer wirklichen realen Bedrohung zu rechtfertigen. Falls eine solche Bedrohung aber nicht oder nicht mehr existiert und auch in Zukunft aufgrund der aktuellen Gegebenheiten höchst unwahrscheinlich ist, muss der individuellen Freiheit Vorrang eingeräumt werden.
    Glauben wir denn wirklich, einen jungen Mann zum Staatsbürger machen zu können, wenn während der Zeit, in der er Militär- oder Zivildienst leistet, die allermeisten seiner Altersgenossen im In- und Ausland bereits ein Studium absolvieren, eine Ausbildung beginnen oder einen Beruf ausüben?
    Im Rahmen meiner arbeitsmedizinischen Tätigkeit betreue ich auch viele Zivildienstleistende in diversen Einrichtungen. Immer wieder kommt es vor, dass die betroffenen Männer nicht nur aus bestehenden Arbeitsverhältnissen herausgerissen werden, sondern dass etliche von ihnen aufgrund des „Pflichtdienstes“ ihren Arbeitsplatz verlieren. Da in der heutigen Zeit viele Arbeitsverträge zunächst befristet abgeschlossen werden, sind Kündigungen durchaus möglich, wenn Firmen die entsprechenden Arbeitsstellen dringend neu besetzen müssen. Aus derartigen Erfahrungen resultieren bei jungen Menschen nicht Verbundenheit und Sympathie mit dem Staat sondern fast immer Antipathie, Aversion und Aggression.
    Militärische Personalplaner postulieren, man brauche intelligente Streitkräfte und selbige seien durch die volle Ausschöpfung von Jahrgängen besser zu gewinnen. Für dieses Argument sprechen aber weniger ethische als vielmehr pragmatisch-grundsätzliche Gesichtspunkte.
    Oft wird behauptet, dass die Wehrpflicht Ausdruck der persönlichen Verantwortung aller Bürger für die Sicherheit ihres Staates sei. Dieser These steht entgegen, dass hier mit dem Begriff „alle Bürger“ offenbar nur der männliche Teil der Bevölkerung gemeint ist und dass der genannte Anspruch in keiner Weise mit den zunehmend niedriger werdenden Bedarfszahlen der Bundeswehr an Wehrpflichtigen in Einklang zu bringen ist. Zudem ist zu fragen, ob die direkte Leistung von Männern für Staat und Gesellschaft tatsächlich nur im Wehr- oder Zivildienst besteht.
    Eine hohe Bedeutung wird der Wehrpflicht von ihren Befürwortern bei der Einbindung der Bundeswehr in die Gesellschaft beigemessen. Den Wehrpflichtigen wird dabei gleich eine doppelte Aufgabe zugedacht. Zum einen sollen sie „überwachend und mäßigend“ auf das militärische Stammpersonal einwirken. Zum anderen sollen diejenigen, die einige Zeit „beim Bund“ waren, danach so etwas wie Werbeträger der Bundeswehr in der zivilen Gesellschaft werden.
    Diese „Doppelwirkung“ wird von mehreren Entwicklungen und Gegebenheiten relativiert oder gar widerlegt. Die Studie „Gewalt gegen Männer“ zeigt, dass sich allenfalls 1/3 der Exwehrpflichtigen positiv über ihre Wehrdienstzeit äußern. Zum anderen wurde in den letzten Jahren sowohl der prozentuale Anteil als auch die absolute Anzahl der Wehrpflichtigen ständig verringert. Der angebliche Effekt der „demokratischen Durchdringung“ hat sich somit deutlich reduziert und minimiert.
    Wehrpflichtbefürworter verweisen darauf, dass im Falle einer Abschaffung auch der Zivildienst hinfällig werde. Das wiederum habe negative Auswirkungen auf die Sozialsysteme. Dem widerspricht Peter Tobiasson von der Zentralstellen für Kriegsdienstverweigerung: Nicht einmal 70000 von 3,2 Millionen Beschäftigten in den genannten Einrichtungen seien Zivildienstleistende. Die entsprechenden Stellen könnten ohne größere Probleme unter anderem mit jungen Menschen besetzt werden, die ein freiwilliges soziales Jahr absolvieren wollen. Schon heute übersteige die Zahl der Bewerbungen die Zahl der offenen Stellen um ein Vielfaches. Von der oft befürchteten Entsolidarisierung mit der Gesellschaft kann somit nicht die Rede sein. Auch bringen der Bund und die Träger für 65000 Zivildienstleistende zusammen etwa 1,25 Milliarden Euro auf. Für diese Summe könnten 40000 sozialversicherungspflichtige Vollzeitstellen geschaffen werden.
    Die bisherige Beibehaltung der Wehrpflicht in Deutschland hat zu einem erheblichen Teil emotionale und weltanschauliche Gründe. So gilt das Militär für viele immer noch als „Sinnbild des wehrhaften Geschlechts“ und als „Schule der Nation.“ Die Verknüpfung von „Wehrhaftigkeit und Männlichkeit“ hat dabei eine symbolische und ideologische Funktion. Die Wehrpflicht wird als eine prinzipiell wertvolle und für den zukünftigen Mann „wichtige Erfahrung“ angesehen. Sie wird daher zumeist unabhängig von der realen Wehrpflichtpraxis sowie der rationalen Pro-Kontra-Diskussion emotional und weltanschaulich bejaht. Diese Denkweise entspricht nach meiner Auffassung aber einer antiquierten und auch schädlichen Vorstellung über die Geschlechterrollen.
    Der frühere Bundeskanzler Helmut Schmidt erklärte am 15. November 2009 im „Hamburger Abendblatt“, dass die Bundeswehr als Wehrpflichtarme gegründet worden sei, weil Deutschland sich durch sowjetische Truppen und Raketen bedroht gefühlt habe. Helmut Schmidt: „Diese massive gegenseitige Bedrohung zwischen Ost und West ist weggefallen und damit auch die Grundlage der Entscheidung für eine Wehrpflichtarmee…Ich bin dafür, über die Schaffung einer Berufsarmee nachzudenken.“
    In Europa stellt die Wehrpflicht ein Auslaufmodell dar. Sie ist unzeitgemäß, ungerecht und unökonomisch. Sie gehört abgeschafft.

  6. Die Bundeswehr ist m.E. im Wesentlichem bereits jetzt eine Berufsarmee. Nur entsprechend ausgebildete Personen können die Aufgaben erfüllen. Jeder Branche hat Richwerte, wie lange jemand im Beruf arbeiten sollte, damit die Ausbildung sich lohnt. Die Frage ist auch, wozu sollte man einem Jahrgang (einer Auswahl) irgendwelche Ausbildung von wenigen Monaten vermitteln? Das ist auch Sache von Wehrform.

    In der allg. Debatte habe ich das eigentlich beachtenswerte Prinzip des „Dienstes an der Gemeinschaft“, wonach junge Menschen eine Zeit diverse Dienste hier&da ableisten, auch vermißt. Kann man allein die Wehrpflicht abschaffen, ohne sich Gedanken über das gesamte Umfeld zu machen?! Auch bei Wiki kann man nachfragen, man hängt „de.wikipedia.org/wiki/“ Stichworte wie „Wehrpflicht“, „Wehrdienst“ oder „Zivildienst“ an…

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