Vorverurteilung und Rufmord

„Tatort Internet“ heißt ein Sendeformat des Privatsenders RTL2, der bisher eher wenig durch investigativen Journalismus aufgefallen ist. Mit dieser neuen Sendung hat er es immerhin in die Schlagzeilen geschafft. Nicht weil im TV-Trailer der kinderlose Xavier Naidoo mit dem Satz auftritt: „Schützt endlich unsere Kinder“. Sondern eher, weil der Verdacht aufkommt, dass es weniger um den Schutz der Kinder geht, sondern darum, Pädophile an den Pranger zu stellen und damit Quote zu machen. Boulevardeske Formate, wie sie im Privatfernsehen verbreitet sind, spielen mit voyeuristischen Tendenzen der Zuschauer, mit ihren Ekelgefühlen. Um Aufklärung geht es ihnen tendenziell weniger.

Sexuelle Misshandlung von Minderjährigen ist ein perverses Verbrechen, es gehört bestraft, die Täter gehören in Therapie. Doch bei aller berechtigten Empörung darf nicht vergessen werden, dass auch sie Rechte haben in unserem Rechtssystem, das in den allermeisten Fällen auf Wiedereingliederung setzt, nicht auf Separierung (oder noch Schlimmeres). Zumal dann, wenn sie sich bisher nichts haben zuschulden kommen lassen. So scheint es nämlich im Fall des Mannes zu sein, der RTL2 in die Falle ging: Der 61-Jährige war Leiter des katholischen „Goldenen Kinderdorfs“ in Würzburg. Nachdem er in der Sendung, obwohl durch Pixelung verfremdet, von Kollegen erkannt wurde, wurde er entlassen. Der katholische Diözesan-Caritasverband bestätigte jetzt noch einmal, dass der Mann sich in dem Kinderdorf selbst nichts habe zuschulden kommen lassen. Der Mann verschwand zunächst, ist aber inzwischen wieder aufgetaucht. Sein Leben dürfte zerstört sein.

Sich in Chatforen herumzutreiben, ist das eine. In einem solchen Forum ging der Mann dem Sender auf den Leim. Wer schon einmal gechattet hat, der weiß, dass viele Menschen in solchen Foren anonym verschiedenste Phantasien formulieren, die sie live möglicherweise (!) niemals umsetzen würden. Die Anonymität schützt, zugleich verführt sie dazu, verbal mal so richtig die Sau rauszulassen. Sowas kann widerlich sein, ist aber (bisher) nicht verboten. Den Schritt aus dem Forum hinaus in die Realität zu tun und das Verbotene in die Tat umzusetzen, ist das andere. Dazwischen liegen Welten. Darum wäre hier zu fragen: Wie hat RTL2 es hingekriegt, den Mann zu einem realen Treffen zu bewegen – und ihn damit zum Täter zu machen?

Bild titelte: „Stephanie zu Guttenberg jagt Kinder-Schänder im TV!“ Das Problem: Der „Täter“ war kein Täter. (Jedenfalls ist bisher nichts dergleichen bekannt.) Er wurde durch RTL2 erst zum Täter gemacht. Und das mit Unterstützung einer Ministergattin, die sich gegen Kindesmisshandlung engagiert. Die Sendung steht jetzt als TV-Pranger in der Kritik, und zu Guttenberg ist empört, dass sich Juristen und Journalisten „auf die Seite der Täter“ stellen, wie sie wiederum  in „Bild“ verlauten ließ. Tun wir das?

Die FR-Leser, die mir zu diesem Thema bisher schrieben, sehen das nicht so. Johannes Diel aus Hofheim meint:

„Stephanie zu Guttenberg moderierte in RTL2 eine Sendung über Kindesmissbrauch, deren Ziel wohl der Bekämpfung von Kindesmissbrauch sein soll. Ein Anliegen, dem man eigentlich Beifall zollen sollte. Wenn jedoch ein privater Sender glaubt, sich aufschwingen zu müssen, neben der Justiz mit zweifelhaften Methoden Täter zu überführen, das heißt, ihn in eine Falle zu locken, dann ist jedes Maß an Recherche bzw. journalistischer Sorgfaltspflicht überschritten. Wie weit dürfen Medien gehen, um ihre Quoten mit solch reißerischen Sendungen in die Höhe zu treiben? Ein weiterer Punkt stößt hier unangenehm auf. Wie naiv muss eine Ministergattin sein, wenn sie im Glauben für ein gesellschaftlich hoch aktuelles Thema gerade einem Sender zur Verfügung steht, der sich bekanntlich mit einigen seiner Sendeformate auf einem niveauarmen Level bewegt und die Gier nach brisanten Themen bestimmter Zuschauergruppen bedient? Statt dass Frau zu Guttenberg, nachdem heftige Kritik nach dieser Ausstrahlung laut wurde, darüber nachdenkt, ob das der Sache dienlich ist, geht sie in die Offensive und stellt in „Bild“ die Kritiker in den Verdacht, sich auf die Seite der Täter zu stellen. Gut passt dazu, dass „Bild“ sich wie so oft auch hier meldet und als Sprachrohr für Frau zu Guttenberg und Til Schweiger mit ihren stammtischidentischen Äußerungen ihren Teil beisteuert. Es ist ein großer und entscheidender Unterschied, wenn Journalisten durch seriöse Recherche Missstände aufdecken, z.B. als echte Mitarbeiter in einer Firma. Hier wurde keine Tat nachgewiesen, sondern fingiert jemanden eine Falle gestellt. Ob er die Tat wirklich ausgeführt hätte, selbst wenn alles dafür sprach, ist juristisch nicht verwertbar. Wieder einmal hat die Vorverurteilung und Rufmord zugeschlagen.“

Bernd Marnet aus Worms:

„‚Tatort Internet‘ verbindet in seiner Perfidie mehrere unanständige und verdammenswerte Zwecke miteinander: Erstens wird in unglaublicher Weise Kindesmissbrauch zum Profit gemacht; zweitens werden primitive Hetzjagden veranstaltet; drittens soll im Zuseher der Ruf nach Internetkontrolle und Zensur geweckt und gefestigt werden; viertens soll eine Politikerehefrau promotet werden; fünftens soll jeder Kritiker als Sympathisant von Kindesmissbrauch diffamiert werden. Es gibt Defizite in der Regulierung, nicht nur in der Finanzindustrie, sondern auch in der Programmaufsicht. Das Auftretens der Guttenbergin ist ein weiteres Zeichen, dem gegelten Minister zu misstrauen.“

Sebastian Hillebrandt aus Olsberg:

„Wenn nicht mehr über Inhalte, sondern die Darstellung von Inhalten diskutiert wird, dann verfehlt die Diskussion in der Sendung „Tatort Internet“ ihr Ziel. Das Thema hat tatsächlich einen anderen Rahmen verdient als dieses skandalöse Format. Aufklärungsarbeit und strafrechtliche Verfolgung sind Sache der Bundesregierung, das Aufdecken von Missständen Sache der Medien. Dass es ein Defizit bei der Aufklärungsarbeit über das Treiben Pädophiler im Internet gibt, ist nicht abzustreiten. Dass ausgerechnet der Sender RTL2 jedoch nun die Rolle des Aufklärers einnimmt, ist ein erschütterndes Faktum, zumal er seit Sendebeginn 1993 nicht unbedingt für Seriosität steht. Wieso wurde dieses Thema einer privat-öffentlichen Sendeanstalt überlassen? Statt die Risiken der Nutzung von Internet-Chats von Teenagern aufzuzeigen, wird ohne Ende auf die mutmaßlichen Pädophilen eingeprügelt. Die eigentliche Frage ist doch: Wem nutzt das? Eine andere Frage ist: Wann ist der Zuschauer von heute mündig genug, um sich eines solch dilettantischen Formats zu entledigen? Und wenn er nicht mündig wird, was kommt womöglich als nächstes? Auch RTL2 hat einen Erziehungsauftrag. Fragt sich nur welchen.“

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19 Kommentare zu “Vorverurteilung und Rufmord

  1. „Cybergrooming“ kann durchaus Tatbestnadsmerkmal einer Straftat sein.

    Davon ab, was RTL2 sich dabei geleistet hat verdient durchaus eine gründliche strafrechtliche Würdigung!

    Einmal aufgrund der Tatsache das hierbei gegenüber den zur Stafverfolgung zuständigen Behörden bewußt Verdachtsmomente über Monate verschwiegen worden sind (s.a die SOG der BL)wie auch der Tatsache das hier unauthorisiert „Ermittlungsarbeit“ betrieben und das Legalistätsprinzip unterlaufen wurde.

    Zudem werden dabei in rechtswidriger Weise mögliche Verdächtige als Täter bezeichnet, was mindestens einer Vorverurteilung ohne rechtsstaatliches Verfahren gleichkommt.
    Aus der Ausstrahlung resultierende Aufrufe zur Gewalt gegen „Täter“ und Forderungen nach Lynchjustitz runden das Bild der Gefahr ab.
    Dort ist die Unschuldsvermutung genauso abgeschafft wie die Verpflichtung einer echten Ermittlungsbehörde Belastendes und Entlastendes zu ermitteln!

    Damit greift solches Handeln de facto auch den Bestand der FDGO an. Es ist durchaus berechtigt ein einzelen EV zu hinterfragen, aber warum stellen solche Krawallsender dann nicht die Frage nach der Ursache für die tätige Unterlassung des BKA bei der bewußten Verschleppung von Löschungsersuchen an das Ausland?
    Das will RTL2 und seine Interessenvertreter wohl am gleichen Strick wie Herr Zierke (und in die gleiche Richtung!) auf die totale „information awareness“ zu ziehen.

    Aus dem ganzen Propagandatheater muss geschlossen werden, dass es hier keinesfalls um Handlungen in Interesse der Opfer geht, wie auch das Gebaren des Senders offenlegt, sondern nur um Quote und „Gründe“ für die Einführung einer Zensurinfrastruktur um das www wieder im Sinne der politischen Klasse kontrollierbarer zu machen!

    Übrigens ist das www auch kein TO, sondern allenfalls Tatmittel.

    MfG Karl Müller

  2. Fall 1:

    Da schreibt ein bekannter Mann ein Buch, in welchem er seine Sorge über sein Land zum Ausdruck bringt – ein grundsätzlich ehrenwertes Anliegen. Was wurde ihm da in hasserfüllt-hysterischer Weise nicht alles unterstellt: er sei ein Hetzer, geistiger Brandstifter, Rechtspopulist, ihm ginge es um Profit und eigene Profilierung. Er hat keine der in seinem Buch angesprochenen Gruppen zu dem von ihm gegeisselten Sozialmissbrauch oder zur Integrationsverweigerung verführt, sondern allgemein Bekanntes zusammengetragen. Das Schmierentheater der Sozialromantiker gegen diesen Mann konnte man in diversen Threads des FR-Blogs ja live verfolgen.

    Fall 2, dessen wesentliche fünf Aspekte Bernd Marnet bereits dargelegt hat:

    Da arbeitet eine bekannte Frau an der Serie eines relativ schlecht beleumundeten Fernsehsenders mit, in welcher sie ihre Sorge über missbrauchte Kinder zum Ausdruck bringt – ein grundsätzlich ehrenwertes Anliegen. In diesem Fall wird gehetzt, gezündelt, rechtspopulistisch verallgemeinert, dass es kracht. Hier geht es um Quote und Marktanteile – eben um Profit und Profilierung, nicht nur des Senders, sondern auch der Dame selbst. Hier wird jemand bewusst in eine Falle gelockt und seine Bloßstellung und mediale Hinrichtung betrieben. Dazu kommt, dass unter dem Vorwand der Bekämpfung von Pädophilie und Kinderpornographie Grundrechtseinschränkunge (u.a. Zensurmaßnahmen) vorbereitet werden. Erstaunlich, dass die Frau von und zu Tralala nichts aus der Erfahrung von Zensursula gelernt hat, als sich ca. 140.000 Bürger in einer E-Petition mit guten Argumenten gegen die Internetsperren ausgesprochen haben.

    Ist es schon schlimm genug, dass sich Medien gleichzeitig als Kläger und Richter aufführen, kommt hier noch die Rolle als agent provocateur hinzu!

    Warum sind die Anti-Sarrazin-Schreihälse jetzt eigentlich so still? Erbärmlich, wie wenig Kritik an diesem primitiven Rückgriff auf niederste Instinkte zu hören und zu lesen ist!

  3. @ schnipsel

    sagen sie mal so hartnäckig wie sie kann man doch gar nicht sein.

    haben sie eigentlich gelesen was herr karl müller vor ihnen bei der #1 geschreiben hat? sind sie irgendwei zugänglich für sachlich voirgetragene argumente, die in ihrer rihtigkeit ja wohl nicht bezweifelt werden können, wie z.b. das das internet kein tartort sondern nur ein tatmittel sein sein kann, rein juristisch gesehen.

    offensichtlich ist ihnen ob der sorge für das land und die kinder sogar die fähigkeit abhanden gekommen texte zu lesen, die die gross und kleinschreibung incl. dem „?“ anwenden.

    danke und gute nacht!

  4. ps falls ich mich missverständlich ausgedrückt habe z.b. karl müller kritisiert doch auf ganz eingehende weise den sender, ob der „so raus schreit“ wie sie den sarrazin-kritikern unterstellen, ist eine andere sache.

  5. @ karsten neumann

    Ich habe eher den Eindruck, dass Sie nicht gelesen haben, was ich geschrieben habe.

    Auch wenn mir die Abkürzungen „SOG der BL“, „EV“ und „TO“ im Gegensatz zu „RTL2“, „FDGO“ und „BKA“ nicht geläufig sind, verstehe ich doch Karl Müllers Ausführungen. Ich habe meine Bedenken nur ein wenig anders als Bernd Marnet und Karl Müller formuliert.

    Als zusätzlichen (höchst überraschenden?!) Aspekt hatte ich eingeführt, dass das Verhalten von Medien und die verbreiteten Informationen ganz unterschiedlich bewertet werden – und zwar von denselben Personen.

    Wird bei Thilo S. über Volksverhetzung gefaselt (unter anderem durch die im FR-Blog vertretenen „Anti-Sarrazin-Schreihälse“), scheint die Existenzvernichtung eines Einzelnen – der Mann wurde ja entlassen – keinen Sturm der Entrüstung hervorzurufen. Bei kriminellen libanesischen und palästinensischen Großclans wird das Grundgesetz bemüht, um deren tatsächliche oder vermeintliche Rechte zu schützen.

    Bei einem Fernsehmoderator mit schweizerischem Migrationshintergrund oder einem mir unbekannten Deutschen in einer RTL2-Sendung wird die Unschuldsvermutung aber flugs ausser Kraft gesetzt. Die Unschuldsvermutung ist immerhin eine unabdingbare Grundlage des Rechtsstaatsprinzip (Art. 20(28) GG und Art. 6 Europäische Menschenrechtskonvention).

    Nur zur Sicherheit, falls Sie mir gegenüber erneut irgendeine absurde Unterstellung ins Spiel bringen wollen: es versteht sich von selbst, dass ich weder Sozialbetrug und Drogenhandel noch Volksverhetzung oder Pädophilie gutheisse.

    Derlei Tatbestände zu ermitteln, anzuklagen und abzuurteilen ist aber Sache der jeweiligen Institutionen – von Polizei, Staatsanwaltschaft und Justiz. Wenn ich K.Müller richtig verstanden habe, ist das auch seine Meinung.

  6. @ Schnippsel

    Die Rolle der Medien im „Begeleitkonzert der Skandalisierung“ hab ich etwas zurückgestellt, ansonsten Ja!.

    MfG Karl Müller

  7. @ Karl Müller

    Heiteres Abkürzungsraten: „Gehe ich recht in der Annahme, dass BL nicht Bundesliga und EV nicht Eidesstattliche Versicherung bedeuten?“

    Ich hätte Sie ja auch gleich fragen können, nun habe ich mir mühsam die vermutliche Bedeutung der von Ihnen verwendeten Abkürzungen zusammengesammelt:

    SOG der BL – Sicherheits- und Ordnungsgesetz(e) der Bundesländer
    EV – Ermittlungsverfahren („Es ist durchaus berechtigt ein einzelen EV zu hinterfragen“)?
    TO – Tatort

    korinthenkackermodus ein
    Das WWW ist übrigens nur ein kleiner Teil des Internets. Als Tatmittel wäre also richtigerweise das Internet und nicht nur ein spezifischer Dienst namens WWW zu bezeichnen.

    Das Internet (interconnected network) ist ein weltweites Netzwerk aus vielen Rechnernetzwerken, durch das Daten vermittels verschiedener Protokolle ausgetauscht werden. Das Internet ermöglicht die Nutzung von Internetdiensten wie E-Mail, WWW, Telnet, Usenet, Dateiübertragung und zunehmend auch Telefonie, Radio und Fernsehen.

    Umgangssprachlich wird „Internet“ häufig synonym zum World Wide Web verwendet, da dieses einer der meistgenutzten Internetdienste ist und wesentlich zum Wachstum und der Popularität des Mediums beigetragen hat.

    * Das KlickiBunti-WWW arbeitet mit dem HTTP-Protokoll (Hypertext Transfer Protocol), um per Browser Daten von Webservern abzurufen.
    * Das Usenet arbeitet mit dem NNTP-Protokoll (NNTP (Network News Transport Protocol)), um per Newsreader Informationen von Newsservern abzurufen.
    * E-Mail wird über zwei verschiedene Protolle (SMTP – Simple Mail Transfer Protocol und IMAP – Internet Message Access Protocol) transportiert.
    * Dateiübertragungen erfolgen oft über das FTP-Protokoll (File Transfer Protocol)
    korinthenkackermodus aus

  8. @schnippsel

    Du Sozialromantiker, es gibt ein paar Millionen Themen und Sachverhalte, zu denen Du überhaupt noch kein Wort gesagt hast, wo bleibt denn Deine Kritik? Erbärmlich, wie wenig da von Dir zu hören und zu lesen ist! Warum bist Du Schreihals denn da so still?

    Wer wann was wozu etwas sagt, geht Dich einen Kehricht an und berechtigt Dich nicht zu Urteilen.
    Du wendest dieselben Methoden an wie Sarrizin und RTL.

  9. Sehr geehrter schippsel,

    da haben Sie mich erwischt! Einmal beim gedankenlosen Verwenden von Abkürzungen und dann bei der grob vereinfachenden Darstellung was Internet ausmacht…
    Übrigens in wie weit sehen Sie bei der Tatmittelcharakterisierung eine Unterscheidungsnotwendigkeit zwischen einem Dienst und einem Netzwerk?

    MfG Karl müller

  10. Tja, Herr Müller, da haben Sie mich erwischt! Auf Ihrem Fachgebiet kann ich nicht mit Ihnen konkurrieren (aber darum geht’s ja auch garnicht).

    Übrigens in wie weit sehen Sie bei der Tatmittelcharakterisierung eine Unterscheidungsnotwendigkeit zwischen einem Dienst und einem Netzwerk?

    Die von Ihnen aufgeworfene Frage finde ich interessant, auch und gerade deswegen, weil ich mich an eine derartige kriminologische/kriminalistische Betrachtung erst herantaste. Entschuldigen Sie also, wenn ich mich dem Thema eher essayistisch nähere.

    Vielleicht ist im Bezug auf das Internet die Frage „Tatort oder Tatmittel“ ein wenig akademisch oder gar falsch gestellt? Berufenere als ich sprechen davon, das Internet sei Tatort und Tatmittel zugleich.

    Die Problematik beginnt ja schon damit, den Tatort festzustellen. Wenn ich das Internet als die technische Struktur von Rechnern bzw. Rechnernetzwerken ansehe, ist es tatsächlich ein Tatort – nämlich der physische Standort von Rechnern. Allerdings gibt es in vielen Fällen (z.B. beim illegalen Download) mindestens zwei Tatorte: den Standort eines Servers, der illegale Inhalte vorhält, und den Rechner eines x-beliebigen Menschen, der auf diese Inhalte zugreift. Das schafft natürlich enorme Probleme, wenn der Server im Ausland steht. Dort gelten ggf. völlig andere Gesetze als hierzulande. Das Recht auf freie Meinungsäußerung wird in Dänemark weiter ausgelegt als in der BRD, weswegen sich einige Server mit alt- oder neonazistischen Inhalten gerade dort befinden. Es gibt auch Länder, in denen die Verbeitung von Kinderpornographie nicht unter Strafe steht.

    Auch Google-Dienste wie Google Analytics werfen Probleme auf, da die Daten auf US-Servern gehostet werden und damit nicht den deutschen Datenschutzbestimmungen unterliegen. Was Google mit diesen Daten letztendlich macht, kann hierzulande niemand kontrollieren.

    Als Tatmittel wird „ein für eine Straftat verwendeter Gegenstand“ bezeichnet. Ein solcher ist als Spurenträger bedeutsam, um damit eine Beweisführung für Tat und Täterschaft begründen zu können. In diesem Sinne wäre also das Internet (als gegenständliche Rechner) Tatmittel. Ob man in den USA, Russland oder auch in Deutschland Server tatsächlich zur Spurensicherung etc. beschlagnahmen könnte, glaube ich nicht. Die Beweissicherung durch Beschlagnahme des User-Rechners bleibt hingegen. Neben der Beschlagnahme des Rechners bliebe die gesetzliche geregelte Herausgabe von Daten. Der Rechner ist aber nicht Täter. Ob aus einer ermittelten IP-Adresse der tatsächliche Benutzer eines PCs ermittelt ist, ist natürlich sehr fraglich. Einmal, weil nach Expertenmeinung bis zu 50% der von Providern aufgrund der IP-Adresse herausgegebenen Nutzerangaben falsch sind. Und zweitens, weil häufig mehrere Personen Zugriff auf einen Rechner haben (von WLANs ganz abgesehen).

    Warum ich die Unterscheidung von Internet und den darin vermittelten Diensten aufgeworfen habe, entspricht in etwa der Unterscheidung zwischen Streichhölzern, Küchenmessern, Baseballschlägern und Handfeuerwaffen. Zugestandenermaßen beginnen die Grenzen zwischen verschiedenen Diensten zu verschwimmen, da sich das WWW immer mehr andere Dienste „unterwirft“. So wird E-Mail häufig nicht mehr über eigene E-Mailprogramme empfangen und versendet, sondern über Webmaildienste per Browser. So wurden die früher stark verbreiteten Newsgroups der alt.binaries-Hierarchie des Usenets vielfach durch entsprechende Websites ersetzt.

    Baseballschläger werden eher weniger für Betrug verwendet, aber sehr wohl bei gefährlicher Körperverletzung oder zum Einschlagen von Fensterscheiben bei Einbruchsdiebstahl. Ggf. auch als Drohmittel bei räuberischer Erpressung. Streichhölzer werden eher bei Brandstiftung (oder Mordversuch oder Vertuschung einer Straftat) verwendet, nur sehr selten bei Körperverletzung (durch Ausstechen der Augen). Hier liegt eine „missbräuchliche“ Verwendung von an sich zulässigen Alltagsgegenständen vor. Handfeuerwaffen sind ein anderes Thema, da es kaum jemand gibt, der per Pistole Dübellöcher in die Wand schießt.

    Die Deutsche Post bietet ebenfalls verschiedene Dienste an, z.B. den Brief- und den Paketversand. Dazu bedient sich die Post unterschiedlicher Transporteure. Man wird es normalerweise nicht erleben, dass ein Paket durch den Briefschlitz gesteckt wird. Ähnlich sehe ich die unterschiedlichen Internet-Dienste: sie haben spezifische Eigenheiten, die spezifische Spuren hinterlassen, die zu spezifischen Taten und Tätern gehören. Ob ein Bomben- oder Datenpaket: ich kann es direkt zustellen, bei Nachbarn abgeben, bei der Post zwischenlagern oder in eine Packstation einlegen.

    Banken bieten – mit ihrer technischen Struktur – verschiedenste Dienst an: Kontoführung, Geldanlage, Bankschließfach, Prämiensparen etc.. Muss man das Führen eines Gehaltskontos anders betrachten als Finanzspekulationen im Investment-Banking?

    Man stelle sich einen PC vor, der gehackt wurde und nun als Teil eines Bot-Netzes Spam versendet. Wie ist ein (Anonymisierungs-)Proxy, der zwischen zwei Rechner geschaltet ist, zu bewerten? Wie ist der Betreiber eines Sozialen Netzwerks einzuordnen? Welche Fragen werfen Peer-to-Peer-Netzwerke auf? Wie lässt sich der E-Mail-Dienst des Internets so gestalten, dass der Versand von Massenspam (geschätzte 90% des gesamten E-Mail-Aufkommens) durch das Fälschen des Headers unmöglich gemacht wird? Müssen Registrare für Internet-Domains stärker in die Haftung genommen werden (z.B. keine Domain-Registrierung ohne echte Identitätsprüfung)? Müssen die Normierungsinstanzen (z.B. das W3C [1]) neue Standards definieren und, sofern möglich, durchsetzen?

    Ich habe also eher Fragen als Antworten. Ob „eine Unterscheidungsnotwendigkeit zwischen einem Dienst und einem Netzwerk“ besteht, kann ich nicht beantworten, sie ist aber möglicherweise sinnvoll und hilfreich.

    [1] http://www.w3.org/standards/

  11. Sehr geehrter schnippsel,

    dankr für die Antwort. Damit ist dann wohl der Punkt bis zu dem einfache Antworten möglich sind überwunden.
    Einen Wettbewerb veranstalten wir hier ja tatsächlich nicht;).

    Leicht OT: Die Folgen des Versuchs gewaltsam Pakte in Briefschlitze einzuführen konnte ich auch schonmal bewundern…und von einer „ballistischen Hilti“ hab ich vor langer Zeit auch mal was gelesen…

    Tatsächlich ist „Internet“ in der Beweiskette eine schwierige Geschichte, nicht nur bei KiPo.
    Wie beurteilen Sie eigenlich die Möglicheiten zur Beweiswürdigung bei einem PC wenn es einer Behörde des Bunds tatsächlich gelingt dort einen logger etc aufzuspielen ohne auf den Betriebsraum zuzugreifen? (Das dokumentiert ja die Zugreifbarkeit aufs System?).Können dann noch alle Veränderungen zweifelsfrei und gerichtsfest dem „User“ zugeeignet werden?

    Mich treibts dabei zwar mehr wg. §89a StGB um, aber das ist hier egal.

    MfG Karl Müller

  12. @ Karl Müller #11

    Hm, Sie sprechen die Thematik des sog. „Bundestrojaners“ an, oder?

    Obwohl uns das vom Thema dieses Threads „Vorverurteilung und Rufmord“ reichlich wegführt, dennoch ein paar ungeordnete und daher auch nicht priorisierte Überlegungen. Ich schreite sozusagen das „semantische Feld“ dieses Themas ein wenig ab.

    1. Ich vermute, man wird zunächst irgendwelche Deppen drankriegen, die aus „lauter Jux und Dollerei“ nach Bombenbauanleitungen im Internet recherchieren – und zwar von ihrem eigenen PC aus. Meist verstoßen sie schon gegen elementare Sicherheitsmaßnahmen, starten ihren PC ohne Anmeldung und sind standardmäßig als Admin angemeldet. Dadurch ist allerdings der konkrete User nicht erkennbar, also 1:0 für die Deppen.

    2. Wenn schon der Identitätsdiebstahl und -missbrauch im Internet relativ leicht möglich ist, warum sollte das an einem isolierten und/oder persönlich zuzuordnenden PC (schließlich heisst das Ding ja personal computer) wesentlich schwieriger sein? Über die Einhaltung von Sicherheitsrichtlinien in einer Firma kann Ihnen jeder Netzadmin wochenlange Klagelieder singen! Auch hier lässt sich der Nachweis, welcher User zu welchen Zeit an welchem PC gesessen hat, nicht einfach technisch führen. Dazu müssen z.B. Zeugenaussagen, Zeiterfassungs- und Zugangssysteme oder Videobeweise hinzukommen. Bei VoIP („Internettelefonie“) käme auch eine Stimmanalyse in Betracht.

    3. Das Einschleusen eines Loggers, Trojaners, Rootkits oder sonstiger forensischer Software [1] [2] wird durch eine „Immunisierung“ des PCs – bereits über Programme wie „Spybot – Search & Destroy“ erschwert oder verhindert. Die Verwendung sog. Malware-Blocker verhindert die Veränderung der Registry (z.B. der Autostart-Einträge), das Schreiben in bestimmte Sektoren der Festplatte (z.B. des MBR – Master Boot Record – oder des Systemverzeichnisses) oder das Verändern von Dateien wie autorun.inf.

    4. Wer heutzutage noch ohne Firewall ins Internet geht, das Anlegen von Cookies generell erlaubt, Javascript nicht deaktiviert, „gefährliche“ Ports nicht sperrt, keine Wegwerf-Emailadressen benutzt, auf Verschlüsselung (ganzer Partitionen, einzelner Dateien, E-Mails) verzichtet und derlei Dinge mehr, der übt ungeschützten Verkehr mit Fremden aus. Bösewichte würden auf derlei Dinge wohl achten.

    5. Wer sich als Krimineller der Gefahren bewusst ist, wird weitere Vorkehrungen an seinem PC treffen. Dazu gehört ggf. die Überwachung der ein- und ausgehenden Datenströme und der sonstigen Prozesse (per Prozessmonitor). So jemand wird vermutlich ein separates Netbook für den – möglichst kurzen – Internetzugriff verwenden, bei dem er z.B. häufig den Computernamen wechselt und im Browser den user agent umstellt. Auf die Verwendung von Proxies hatte ich schon hingewiesen. Das erschwert bereits die Identifizierung des Rechners und damit natürlich auch des Users.

    Zum weiteren Verwischen von Spuren dient das Überschreiben von freien und löschmarkierten Bereichen (per DoD- oder Gutmann-Methode) und des sog. Schlupfspeichers („Slack“), einschließlich Defragmentierung..

    6. In letzter Zeit ist die Verwendung sog. Virtueller Maschinen in Mode gekommen. Sie sind kein fest installiertes System, sondern nur im Speicher gehaltene Routinen – eben virtuell. Mit der Bereinigung der Registry und dem Ausschalten des Rechners verschwinden die Spuren der Benutzung. Ähnliches gilt wohl auch für sonstige „Sandbox“-Verfahren.

    Was es letztendlich bedeutet, dass vermehrt Programme gar nicht mehr auf dem eigenen PC ausgeführt werden, sondern direkt „im Internet“ (das sog. Cloud Computing), kann ich nicht beurteilen.

    7. Ggf. wird der User die nötigen Programme von einem USB-Stick starten, evtl. sogar ohne Tastaturbenutzung. D.h. die sog. Portable Apps werden durch das Einstecken des USB-Sticks (per Autorun.inf) direkt aufgerufen. Durch das Abziehen des Sticks sind die Spuren beseitigt. Externe Festplatten dienen demselben Zweck. Beide lassen sich ganz einfach physisch vernichten.

    8. Vermutlich wird ein wesentlicher Teil illegaler Aktivitäten über Internet-Cafés oder offene WLANs durchgeführt. Ob hierzulande chinesische Methoden anwendbar sind (z.B. Vorlage und Registrierung des Ausweises),kann ich nicht beurteilen. Was offene WLANs betrifft, ist die Rechtsprechung in der BRD uneinheitlich. Schließlich kann ja auch niemand gezwungen werden, eine Sicherheitstür mit drei Sperrriegeln und mindestens zwei Sicherheitsschlössern einbauen zu lassen oder sein Auto mit zusätzlichen Diebstahlssperren auszurüsten.

    9. All diese Unwägbarkeiten machen den Zugriff auf den PC wohl ziemlich schwierig. (Die zwangsweise elektronische Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung oder der Elektronische Entgeltnachweis Elena könnte allerdings ein Einfallstor für unerwünschte Programme sein.) Der Weg über die Internetprovider (oder sonstige Diensteanbieter) scheint mir da einfacher – sowohl technisch als auch gesetzgeberisch. Das wird bei Telefon und Telefax ja bereits so gehandhabt.

    10. Problematisch finde ich, dass bereits Überlegungen laufen, die Verwendung von Verschlüsselungstechniken im Datenverkehr zu problematisieren. Ich meine damit nicht die Verwendung von SSL z.B. beim Homebanking, sondern z.B. die E-Mail-Verschlüsselung. Wenn die Verwendung von Schutzmechanismen durch Privatpersonen gegen Internetangriffe bereits als Indiz für kriminelles Verhalten gewertet wird oder werden könnte, hört die Gemütlichkeit auf.

    „Können dann noch alle Veränderungen zweifelsfrei und gerichtsfest dem „User“ zugeeignet werden?“

    Dazu müsste natürlich a) der Quellcode des Fremdprogramms (Trojaner etc.) bekannt sein und b) eine extrem genaue Dokumentation des Systems und der Zugriffe vorliegen. Das Fremdprogramm könnte z.B. den Tatbestand eines Zugriffs auf einen Webserver und den Download illegalen Inhalts selbst initiieren oder den Inhalt von Arbeitsspeicher oder Registry verändern. Dass ein solches Fremdprogramm seine eigenen Spuren verwischen und sich selbst deinstallieren kann, macht die Beweisführung nicht gerade leichter.

    [1] http://de.wikipedia.org/wiki/IT-Forensik
    [2] z.B. http://www.x-ways.net/winhex/forensics-d.html

  13. Für mich steht auch bei dem Thema Pädophilie Opfer- vor Täterschutz. Trotzdem ist es aus meiner Sicht völlig falsch, Pädophile (zumal sie nicht konkret straffällig geworden sind) an einen öffentliche Pranger zu stellen. In einer der vielen Quassel-Sendungen (ich glaube Menschen bei Maischberger war es) hat ein Psychologe behauptet, dass Pädophilie durchaus auch angeboren sein kann. Wenn dem so ist, muss mit diesem Thema ganz anders umgegangen werden. Auch wurde gesagt, dass wahrscheinlich die meisten Betroffenen ihre Neigung nicht voll ausleben und Minderjährige dementsprechend nicht nötigen. Auch bei ihnen gibt es Gewissenskonflikte. Von daher sollte viel mehr Aufklärung betrieben und es sollten Hilfsmaßnahmen oder Programme für Pädophile eingeführt werden, damit sie lernen, mit ihrer Neigung umzugehen und anderen keine seelischen Schäden zuzufügen.

    Auf der anderen Seite steht es außer Zweifel, dass Kinderpornographie und der Mißbrauch von Jugendlichen besser geahndet und angemessen bestraft werden muss. Aber ein Aktionismus a la Mme zu Guttenberg ist glaube ich fehl am Platz (muss aber zugeben, dass ich ihre Sendung auch nicht gesehen hab).

  14. @ Bronski

    Seit gestern abend, also fast 24 Stunden, hängt meine Antwort auf Karl Müller #11 wieder mal in der Moderationsschleife. 2 Links, einer davon auf Wikipedia – vermutlich kein Grund zur Verzögerung. Inhalt OT? Ggf. Hinweis per E-Mail an mich. Danke!

  15. @ fox #13

    Erinnert sei an die Mini Playback Show in den 1990-er Jahren.

    „Hitzige Attacken

    Dennoch war die Sendung von Anbeginn heftigsten Attacken ausgesetzt, wurde als „Päderastenshow“ geschmäht. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Ulla Schmidt, später Bundesgesundheitsministerin, forderte ein Verbot, weil die in „Netzstrümpfen, aufgeschlitztem Minikleid und in Stöckelschuhen“ auftretenden Kinder die Zuschauer dazu animierten, „in Kindern Sexualobjekte zu sehen“. Schlagersänger und Jurymitglied Roberto Blanco wurde von einer Zeitschrift gar selbst der Pädophilie verdächtigt und schmiss gleich nach der ersten Sendung entnervt hin.“

    [1] http://einestages.spiegel.de/static/topicalbumbackground/6424/was_aus_den_kult_knirpsen_wurde.html

  16. @ Schnippsel

    Sorry, Sir – ich lag mit 39 Fieber im Bett. Da muss selbst das FR-Blog mal zurückstehen.

  17. @ Bronski #16

    Null Problemo! Auf jeden Fall: Gute Besserung! Oder wie mein Kumpel Wolfgang sagt: Lieber mit Regina als mit Angina im Bett liegen.

  18. [Betr. Hauptbeitrag] Gut, daß hier auch „investigativer Journalismus“ angeführt wurde, so kann man die diversen Journalismus-Arten besser thematisieren. Investigation ist eigentlich ein Fremdwort für Nachforschung bzw. Ermittlung und bekommt eine neue Dimension, wenn auch mit VO (Verdeckte Operation) gearbeitet wird.

    Bei TOIN (Tatort Internet, [www rtl2.de/66093.html]) offenbart sich m.E. bereits der „provokative Journalismus“, wo ein Ereignis durch Provokation herbeigeführt wird, um darüber in Schrift, Bild, Film und/oder Ton zu sinieren bzw. zu berichten. Bei der letzten Sendung (25.10.2010) ist auch „aktionistisches Straßentheater“ als Methode betrieben worden.

    „Provokativ-aktionistische Jugendarbeit“ kommt jedoch auch ganz anderswo & anders vor… 😉 Da war mal so eine Weltkunstausstellung vor zwei Jahren, wo Jugend-Gruppen organisiert und trainiert wurden, um Besucher/innen zu hetzen und sonstwie zu ärgern… Da trat so Manche/r die Heimreise mögliche Weise mit dem Gedanken „es wäre schön gewesen, wenn die Gangs nicht so getobt hätten“ an…

    RTL2 ist m.E. OK, jedem/r — ich möchte das korrekt formulieren 😉 — soll die Möglichkeit gegeben werden, zu sehen, wozu er/sie Lust (im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen) hat.

  19. @ #18, comment-30379, Paul Ney am 27.10.2010 01:59
    [Korrektur] Die Weltkunstausstellung (3. Abs.) hat nicht vor zwei, sondern vor drei Jahren stattgefunden. Übrigens, die Medien haben die Hetzjagde noch nicht aufgearbeitet; die Anführer/innen gehören mögliche Weise in Therapie, die teilnehmenden Kinder sind unschuldig, wie auch die Kindersoldaten sonstwo in der Welt.

    [Klärung] “Tatort Internet” heißt ein Sendeformat des Privatsenders RTL2, der bisher eher wenig durch investigativen Journalismus aufgefallen ist. — Diese Darstellung könnte m.E. u.U. eine Fehlinterpretation begünstigen. TOIN wird von der Fa. „diwafilm“ produziert, RTL2 hat die Produktion lediglich ins Programm genommen. Wird etwa bemängelt, daß RTL2 keinen „investigativen Journalismus“ betreibt? Phoenix und andere machen das z.B. auch nicht.

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