Das Bundesverfassungsgericht hat einen ersten Beschluss in einem Fall gefasst, der bundesweit für Debatten gesorgt hatte: In Hessen dürfen Rechtsreferendarinnen kein Kopftuch im Gerichtssaal tragen, also nicht auf der Richterbank sitzen. Das besagt ein Erlass des hessischen Justizministeriums. Auch Sitzungsleitungen oder Beweisaufnahmen sind mit Kopftuch untersagt. Außerhalb des Gerichtssaals, also

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