Das Bundesverfassungsgericht hat die deutsche Regierung in eine schwere Haushaltskrise gestürzt, indem es die Praxis der Sondervermögen im Bundeshaushalt für verfassungswidrig erklärt hat.
Denn wir haben seit einigen Jahren eine Schuldenbremse im Grundgesetz. Die erlaubt ein bisschen Neuverschuldung und im Not- und Katastrophenfall auch deutlich mehr, so wie etwa zur Bewältigung der Corona-Pandemie und des Ahrtal-Hochwassers. Die Umschichtung von Krediten, die nicht in Anspruch genommen wurden, in ein anderes Sondervermögen ist jedoch verfassungswidrig, vor allem nachträglich und ohne ausreichende Begründung.
Konkret: Die Bundesregierung hätte 60 Milliarden an Krediten, die für die Pandemiefolgen vorgesehen waren, nicht einfach in den Klimatransformationsfonds umschichten dürfen. Dasselbe gilt vermutlich auch für den Wirtschaftsstabilitätsfonds, der 200 Milliarden an Kreditbewilligungen umfasst. Doch es stellt sich die Frage, ob dieser Fonds, aus dem auch die Energie- und Gaspreisbremse bezahlt werden sollte, tatsächlich eine Katastrophe zu bewältigen hilft. Zumindest hat die Regierung dies bisher nicht schlüssig begründet. Dies aber hat das Verfassungsgericht zur Bedingung für solche Sondervermögen gemacht: Sie müssen schlüssig und rechtsfest begründet werden.
Die Folgen dieser Sperrung sind weitreichend. Die CDU, die dieses Urteil erwirkt hat, feixt natürlich. Allen voran ihr Vorsitzender Friedrich Merz, der zurzeit vor Kraft nicht laufen kann. Er hat der Regierung eine schwere Niederlage beigebracht. Wie kurzsichtig! Sollte die CDU gelegentlich wieder an die Macht kommen, wird sie sich mit denselben Problemen rumzuschlagen haben wie aktiuell die Ampelkoalition. Unter diesen Bedingungen wird das Regieren nicht leichter, auch nicht für die CDU. BIs dahin kann jedoch noch viel passieren – die Koalition kann platzen oder sie kann, was derzeit allerdings deutlich unwahrscheinlicher ist, die Krise bewältigen. Ein Nachtragshaushalt für 2023 war nötig und wurde soeben vorgelegt – das ist der erste dringend notwendige Schritt. Der nächste wäre die Verabschiedung des Haushalts für das Jahr 2024, die bereits angesetzt war und nun verschoben werden musste, denn der Etat muss nun natürlich neu durchgerechnet werden.
Eines allerdings wurde bei dieser Gelegenheit ebenfalls deutlich: Die Regierungspartner FDP und Grüne verbindet fast nichts miteinander. Mit großem Alaaf als „Koalition des Fortschritts in die Legislaturperiode gestartet, endet dieselbe Koalition nun als Bettvorleger, mit einem Kanzler an der Spitze, der es nicht für nötig hält, seinem verunsicherten Volk in dieser krisenhaften Situation ein paar Worte zu gönnen. Vielleicht ist aber auch einfach nur konsequent: Vermutlich bekämen wir ohnehin nichts weiter von ihm zu hören als das Sammelsurium abgegriffener Versatzstücke, das wir von ihm längst gewohnt sind.
Volk und Wirtschaft sind extrem verunsichert
Der November trägt den Trauerflor (Erich Kästner). Damit meine ich nicht nur die zwei schrecklichen Kriege (Ukraine und Nahost), sondern auch das, was am 15.11. in Deutschland geschehen ist: Das Bundesverfassungsgericht hat der Ampelkoalition durch sein Urteil 60 Milliarden entzogen, die für Wirtschaftsförderung und klimaneutrale Transformation vorgesehen waren. Damit ist das ganze Konzept zweijähriger Arbeit beerdigt. Eine Umschichtung des Haushaltes wird schwer sein, vieleicht sogar unmöglich.
Was werden die Folgen sein? Volk und Wirtschaft sind extrem verunsichert und fordern in den sozialen Netzwerken den Rücktritt der Regierung und Neuwahlen. Angefangene Projekte können nicht mehr finanziert werden. Deutschland wird die Klimaziele nicht einhalten können.
Die CDU hatte den Antrag beim Bundesverfassungsgericht gestellt, sicher nicht ohne Hintergedanken. Kommt es zu Neuwahlen, wird sie, nach derzeitigem Stand, als Sieger hervorgehen. Die Grünen werden abstürzen und eventuell auch die FDP, und wir werden wieder eine Groko haben – ein Rückschritt in alte Zeiten, nur sind die Zeiten nicht mehr die gleichen.
Begründet wird das Ganze mit einer verfassungswidrigen Umschichtung schon bewilligter, aber nicht benötigter Kredite in ein anderes Resort. Auf Einhaltung der Schuldenbremse wird gepocht. Ja, wir können unseren Kindern nicht hohe Schulden hinterlassen. Wir können ihnen aber auch nicht eine kaputte Umwelt und teure Folgen des Klimawandels hinterlassen.
Jeder private Haushalt verwendet Geld, das er für einen bestimmten Zweck angespart hat, für eine andere Ausgabe, wenn es für den vorgesehenen Zweck nicht mehr gebraucht wird. Das ist zeitlich nicht begrenzt. Ein Beispiel sind Bausparkredite. Die Praxis in Staatshaushalten, wo genehmigte, zweckgebundene Haushaltsgelder verfallen, wenn sie nicht in einem Kalenderjahr ausgegeben werden, habe ich 40 Jahre lang kennengelernt und noch nie verstanden.
Rosemarie Pfeiffer, Gelnhausen
Kürzungen auf Kosten des sozialen Bereichs
Die von Finanzminister Lindner demonstrativ hochgehaltene Schuldenbremse hat er selber mit den „Sondervermögen“ genannten Schulden in Höhe von 300 Milliarden Euro (Corona und Rüstung) umgangen. Jetzt will er sie strikt einhalten, auf Kosten von Kürzungen fast im gesamten sozialen Bereich. Dabei könnte er die Steuereinnahmen leicht erhöhen: Die Vermögensteuer steht sogar im Grundgesetz. Das Verfassungsgericht hat nur die zu geringe Bewertung von Grundvermögen bei der alten Festsetzung der Vermögensteuer für verfassungswidrig erklärt. Eine progressive Besteuerung von hohen Vermögen über 20 Millionen würde ihm über 50 Milliarden bringen. Das Dienstwagenprivileg kostet den Staat jährlich über 5 Milliarden, hilft fast ausschließlich Wohlhabenden und schadet der Umwelt. Kerosin wird nicht besteuert…. Aber solche Änderungen sind für unseren Finanzminister des Teufels.
Erinnert sei daran, dass die USA unter Präsident Roosevelt durch die Einführung eines Sozialstaates, einem Spitzensteuersatz für sehr hohe Einkommen von 79 Prozent und Erbschaftsteuersatz von 77 Prozent am schnellsten aus der Weltwirtschaftskrise und den Kosten des Zweiten Weltkrieges herausgekommen sind. Das half im Endeffekt auch den Reichen!
Lindner vergisst, dass jeder Euro, der zur Verminderung der Klimaschäden ausgegeben wird, uns in Zukunft ein Vielfaches an Kosten für die Beseitigung der Schäden durch den menschengemachten Klimawandel erspart. Das wäre die beste Investition in die Zukunft und würde den folgenden Generationen Leid und Kosten ersparen.
Wolfgang Jeensch, Büdingen
Karlsruhe beschert uns kein frohes Fest
Dass Karlsruhe ein Gesetz für nichtig erklärt und die 60 Millarden Euro sofort auf 0 Euro streicht, ist bisher einmalig. Einige haben das für möglich gehalten. Einen Plan B hätte die Ampel nicht in der Schublade obwohl zwei Jahre Zeit dafür vorhanden waren.
Nun geht der Streit zwischen FDP – weiter sparen – und SPD – für zwei Jahre die Schuldenbremse aussetzen – weiter. Die Grünen wollen das Klima retten und die energieintensive Wirtschaft unterstützen. Die Förderung und Ansiedlung von Chipfabriken in Ostdeutschland für unverzichtbar halten.
Wir haben nun leider im Haushalt 2024 und folgende Jahre nun doch ein ernsthaftes Finanzproblem. Und wir haben wohl eher ein Steuereinnahme–Problem: Bei Minuswachstum kann man eben nicht mehr Steuern einnehmen.
Dass der Klima und Transformationsfonds nun erheblich unter Druck steht, ist klar .Das diese Finanzmittel in erster Linie dem Klima zu Gute kommen soll ist eigentlich selbstverständlich.
Ob eine Chipfabrik oder Halbleiter , beides sind Technologien, die für den Einsatz von Klimaanwendungen möglich sind .
Eine Steuererhöhung schließt die FDP aus, auch der Strompreis wird durch den Emmissionshandel für die Verbraucher ganz sicher weiter die nächsten Jahre steigen. Karlsruhe beschert uns allen kein Frohes Weihnachtsfest.
Thomas Bartsch Hauschild, Hamburg
Wie Deutschland sich wieder was leisten könnte
Eigentlich – so schreibt der Michi Herl immer – eigentlich ist das alles gar nicht so schwierig: Wenn man die, die viel haben, gerecht besteuert, eine ordentliche Erbschaftssteuer einrichtet und dann noch das Kerosin so besteuert wie den Dieselkraftstoff, den ich tanke – ja, dann sind die 60 Milliarden doch locker drin. Und wenn man alle die großen Steuervermeider zur Kasse bittet, kann sich Deutschland auch wieder Krankenhäuser, Schulen und andere soziale Einrichtungen leisten, auch wenn das dem Finanzminister gar nicht gefällt. Und obendrein eine funktionierende Bahn!
Eben lese ich in einem Bericht über den Parteitag der Linken, deren Mitglied ich nicht bin, dass die zehn reichsten Familien in Deutschland so viel besitzen, wie die gesamte untere Hälfte der Bevölkerung: 42 Millionen Menschen.
Jetzt haben wir die Klimakrise und das Verbot des Bundesverfassungsgerichtes, nicht verbrauchte Coronahilfen dem Klimafonds zuzuschlagen. Alle fragen, wo die fehlenden 60 Milliarden Euro jetzt herkommen sollen. Ich sage nur: Wenn die Ärmeren in unserer Gesellschaft noch mehr soziale Kürzungen erleben, werden sie weiter gegen Rechts driften und keine Motivation haben: den Klimawandel zu bekämpfen! Wenn es den Menschen insgesamt besser geht, brauchen sie auch nicht mehr aus Angst vor Armut oder zumindestens Wohlstandsverlusten die entsprechenden Parteien wählen!
Warum nehmen wir das Geld nicht von den absolut Reichsten in unserer Gesellschaft, den Milliardären? Es gibt 226 Milliardäre in Deutschland (Quelle „Wirtschaftswoche“), wenn jeder von Ihnen nur die Hälfte abgeben würde, hätten wir genug Geld für die Bewältigung der Klimakrise, für die soziale Abfederung , für die Förderung von Kindern, Schulen, für die bessere Bezahlung von Kindergärter:innen, Sozialarbeiter:innen, Kranken- und Altenpflegehelfer:innen, für die Aufstockung von Renten! Gibt es einen Menschen auf der Welt, der Milliarden braucht? Warum machen wir es nicht wie in Österreich, wo der Spitzensteuersatz für Millionäre bei 55 Prozent liegt, in Finnland und Dänemark sogar darüber? Gibt es einen vernünftigen Grund dagegen?
Bundeskanzler Olaf Scholz sagte heute am Vormittag des 28. November 2023 gegen 10:20 Uhr in seiner Regierungserklärung zur derzeitigen Haushaltslage vor dem Deutschen Bundestag, auch künftig eine Politik zu betreiben, damit „das Fundament des Wohlstands gesichert bleibt“. Was stets einen festen Halt ermöglicht, ist von ihm dabei aber nicht offen vor Augen gelegt worden. Der Forderung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023, nicht nur den richtigen Ansatz zu wählen (Rn. 201), sondern vor allem zur Sprache zu bringen, was im Detail daraus folgt, wird die so genannte Fortschritts-Koalition auf diese Weise nicht gerecht. Solange sie dafür keine Worte findet, wären zuvörderst die gesellschaftlichen Gründe für solch ein eklatantes Nicht-Sprechen-Können aufzuklären.
zu @ Eleonore Poensgen
Man wird das was sie vorschlagen nicht machen. Auch wenn es dafür keine Begründung gibt. Spannend wird es aber trotzdem werden zu beobachten ob sich die SPD und die Grünen von der FDP vorführen lassen um die schönen Pöstchen zu behalten.
Die Schuldenbremse wurde 2009 auf Drängen der Steuervermeider-Lobby von der schwarz-roten Bundesregierung ins Grundgesetz eingefügt. Sie unterscheidet nicht zwischen Steuerverschwendung einschließlich der Zementierung steuerlicher Privilegien einerseits und notwendigen Investitionen in Strukturen und Daseinsvorsorge andererseits. Zu letzteren gehören auch Finanzmittel zur Bewältigung von unvorhersehbaren Notlagen. Somit ist sie ein Fremdkörper in einer Verfassung, die Grundrechte mit Alltagsgerechtigkeit zu verbinden sucht.
Der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz nutzt die Schuldenbremse für seine persönlichen Ambitionen. Deswegen rief er im Namen der CDU wegen einer Lappalie das Bundesverfassungsgericht an. Denn er möchte Bundeskanzler werden und das lieber heute als morgen. Dass er dabei die Bundesrepublik an den Rand der Selbstzerstörung bringen könnte, nimmt er als Kollateralschaden hin. Er ist eben der Trump vom Sauerland.
Der FDP-Vorsitzende und Bundesfinanzminister Christian Lindner bekennt sich ebenfalls zu einer von den Einzelinteressen Weniger geleiteten Auffassung von Volkswirtschaft. Sein Credo: Der Staat dürfe nur ausgeben, was er eingenommen habe. Falls diese Einnahmen aber bewusst begrenzt werden, um hohe Einkommen und große Vermögen steuerlich zu schonen, so wie das derzeit geschieht, ist das Solidarprinzip der Bundesrepublik bedroht. Folglich befinden wir uns an eine Wegscheide. Der Bundeskanzler ist aufgerufen, Dummheit endlich Dummheit zu nennen und Unverschämtheit als Unverschämtheit zu brandmarken.
Das Bundesverfassungsgericht hat es mit seiner Entscheidung zur Schuldenbremse versäumt, auf Widersprüche innerhalb unseres Rechtssystems einzugehen und überfällige rechtspolitische Korrekturen einzuleiten. Denn die Artikel 109 und 115 des Grundgesetzes berücksichtigen nicht den Geist der Grundrechte, die auf Menschenwürde und Gerechtigkeit in einer Gemeinschaft von Gleichberechtigten abzielen. Vielmehr schreiben sie eine Abkehr von der Gemeinwirtschaft und die Hinwendung zu einer geistlosen Buchhaltermentalität fest, die kaum Handlungsspielräume zulässt. Die Sozialbindung des Eigentums wird durch diese nachträglich eingefügten Bestimmungen faktisch zur Disposition gestellt.
Eine Schuldenbremse mit Verfassungsrang kann nur dann die Prinzipien dieser Verfassung aufnehmen, wenn bei drohender Überschuldung sämtliche Staatsbürger automatisch und entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zur zusätzlichen Finanzierung herangezogen werden. Allein der mittlerweile geäußerte Gedanke, dass der Staat sich zu Lasten von sozial Schwachen, Kranken oder Rentnern vermeintlich gesund sparen sollte, ist pervers.
Vom Bundesverfassungsgericht erwarte ich, dass man nicht nur die Gesetze kennt, sondern auch ihre möglichen unerwünschten Folgen erkennt und entsprechend klug urteilt. Eine verfassungskonforme Entscheidung hätte die diesbezüglichen Bestimmungen der Artikel 109 und 115 als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar verwerfen sollen.
Die juristische Begründung für ein Votum, das über den engen Tellerrand der geschriebenen Gesetze hinausweist, bietet das Rechtsverständnis Gustav Radbruchs, einem der großen Rechtsgelehrten des 20. Jahrhunderts. Er begründete in seinem Buch „Rechtsphilosophie“, das 1932 erschienen ist, warum die Idee des Rechts eine Gerechtigkeit ist, die sich aus Gleichheit, Zweckmäßigkeit und Rechtssicherheit zusammensetzt. Sein 1946 formulierter Grundsatz, der die Erfahrungen aus dem NS-Unrechtsstaat aufnahm und als „Radbruchsche Formel“ in die Rechtsphilosophie einging, lautet: „Das gesetzliche Unrecht muss dem übergesetzlichen Recht weichen.“ Das bedeutet für die Rechtsordnung, dass sie einen Unterschied zwischen positivem, also dem normativen, Recht und dem gerechten Recht vermeiden muss. Diesen Zustand anzustreben, erscheint mir als eine wesentliche Aufgabe des Verfassungsgerichts. Doch dieser ist es mit seiner Entscheidung zur Schuldenbremse nicht gerecht geworden.
Dadurch, dass die Würde des Menschen von Natur aus unantastbar ist, dürfen weder öffentliche noch private Haushalte ihre Gelder für Versuche ausreichen, die damit faktisch und insofern prinzipiell bestehende Schranke zu überwinden. Wer sich dennoch bessrem Wissen frontal zuwider dazu anschickt, Unmittelbarkeit herzustellen, erfüllt den Straftatbestand zumindest der Untreue, wie höchstrichterlich am Beispiel der Volkswagen AG erst jüngst zu Beginn dieses Jahres geurteilt worden ist (BGH v. 10.01.2023, Az.: 6 StR 133/22). Sollte deshalb zuvor im Koalitionsvertrag zwischen SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen eine dementsprechend äußerst unzulässige Aufforderung schriftlich niedergelegt sein, die womöglich das Handeln der hiesigen Bundesregierung sogar steuern will, stehen deren bislang noch unbekannten Urheber wegen Anstiftung längst mit einem Bein gleichsam im Gefängnis.
@ Klaus Philipp Mertens:
In Ihrem Kommentar werden endlich fundierte und klare Aussagen zum derzeit viel erwähnten aber wenig genau gelesenen BerfG-Urteil sowie zu der Klage der Union geliefert.
Dieser Kommentar sollte nicht nur in den Archiven der FR verschwinden, sondern auch den maßgeblichen Politikern wie auch den Richtern des BFerfG, die eine neue Klage von Merz, seinen Lobbyfreunden & Co. zu erwarten haben, nahegelegt werden.
Wir können froh sein, dass es in der von einseitigen Interessen bestimmten Medienlandschaft noch eine FR und insbesondere Kommentatoren wie Klaus Philipp Mertens u.a. gibt, deren Einfluss jedoch leider zu gering ist.
Das wir jetzt in die Zukunft investieren müssen ist richtig. Was da aber gerade so gemacht wird ist das aber deshalb noch lange nicht um nicht zu sagen es ist völlig chaotisch. Da schreibt die Bundesnetzagentur 10 GW Kohlekraftwerke bis 2030 zur Stilllegung aus hat aber die nötige Ersatzkapazität nur als Ziel. Das ist ja ganz nett aber die Vergangenheit hat gezeigt das wir unsere Ausbauziele beim Kraftwerksbau üblicherweise nicht erreichen. Die nächste Regierung wird dann wieder viel Geld dafür bezahlen müssen das die Kohle Kraftwerke nicht vom Netz gehen wenn das wieder so ist. Mann kann nicht für viel Geld Ausstiegstermine exakt festlegen wenn es nicht entsprechend klare Einstiegstermine gibt. Das wird am Ende nur teuer. Vor ein paar Wochen legt das Verkehrsministerium eine Zusatzförderung für Wallboxen PV Anlagen und E-Autos auf. Nach 24 Stunden war der Fördertopf leer. Reine Mitnahmeeffekte von wohlhabendenden Leuten die das eh gekauft hätten. In manchen Bereichen läuft ja jetzt der Ausbau von EE besser aber da fällt natürlich besonders ins Gewicht das der Netzausbau nicht nach kommt. Sorry so geht das nicht. Da muss man fast froh sein das sie kein Geld mehr haben da können sie auch nicht so viel falsch machen. Vielleicht führt es sogar dazu das gründlicher überlegt wird was sinnvoll ist.
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/kraftwerkstrategie-auf-eis-gelegt-habeck-pausiert-offenbar-projekt-f%C3%BCr-energiewende/ar-AA1kMClC?ocid=msedgntp&cvid=32de73b70dba4073b97f1f5faddff1b5&ei=71
Heute gibt es Berichte von dem Thema über das ich gestern geschrieben habe. Die Stilllegung von Kohlekraftwerken wird per Ausschreibung für viel Geld festgelegt und der dafür nötige Ersatz wohl jetzt noch nicht mal benannt. Eine eigentlich lustige Vorgehensweise wenn es nur ein Spiel wäre. Ist es aber nicht so wird es vor allem eins teuer. Das russische Gas fehlt halt überall auch und besonders bei der Energiewende. Habeck meint offensichtlich das einfach ignorieren zu können und durch das vorziehen von Wasserstoff zu ersetzen. Es gibt aber noch nicht einmal Ansätze wo preiswerter Wasserstoff bis 2030 herkommen soll. Unter diesen Umständen den Kohleausstieg festzulegen ist abenteuerlich.
Ja, das wäre es gewesen, ein Stück Politik aus einem Guss! Die klimaschädlichen Subventionen streichen und das Geld in den Klimaschutz stecken. Schlüssig, für jeden denkenden Menschen nachvollziehbar, überzeugend. Genau das, was der Ampel in der öffentlichen Wahrnehmung fehlt.
Aber die drei von der Ampel haben sich anders entschieden. Sie haben offenbar gedacht, dass eine kleine Gaunerei, ein kleiner Etikettenschwindel schon reichen würde, um an Geld zu kommen. Nun stand auf dem großen Geldsack leider deutlich „Corona“ drauf, aber, haben sie sich wohl gedacht, da kleben wir einfach was drüber, so was mit „Klimaschutz u.a.“, und schon haben wir die Schuldenbremse der Verfassung ausgetrickst! So schlau wollten sie sein! Mich erinnert das in seiner Blödheit an einen Plan der Ohlsen-Bande, an Egon, den mit der Melone und der Zigarre.
Und die Geschichte ist ja noch nicht zu Ende. Das neue Klimaschutz-Gesetz der Ampel trägt dieselbe Handschrift. Aus der vom Verfassungsgericht geforderten Verbindlichkeit hat die Ampel-Bande – wieder gaaanz schlau! – eine allgemeine Beliebigkeit gemacht: Alles kann, nichts muss. Und damit das auch erfolgreich ist, darf sich jedes Ressort seine Bilanz nach dem „Wünsch-dir-was“-Prinzip berechnen. Egon lässt grüßen!
Noch nie seit der Nachkriegszeit befand sich unser Land in einer solch vielseitigen, hochkonzentrierten Krisenzeit und Phase der „Zeitenwende“. Dies muss nun eine bunte Regierung bewältigen, welche von „ihrem“ zukünftigen Glück und der wahnsinnigen Komplexität der Zukunftsbewältigung bei ihrer Wahl nicht viel ahnen konnte. Da müssten wir BürgerInnen eigentlich davon ausgehen können, dass alle PolitikerInnen mal das kleinkarierte Parteiengezänk und Karrieregestrebe beiseite ließen und jetzt mal um der Sache willen an einem Strang ziehen. Doch kann man diese Hoffnung als Illusion spätestens schnell wieder begraben, wenn man heute Politikern wie einem Merz zuhört und auch die anderen Reste so im Ohr hat. Er bot leider wieder ein schlimmes Gegenbeispiel dafür.
Was für eine üble Vision hat eigentlich der Artikelschreiber D.Bath vor Augen, wenn man sich als alternative Regierungen solche Figuren wie Laschet, Merz, Söder, auch von weiteren Parteien oder anderen Koalitionen vorstellen soll – mir ist jetzt schon schlecht. Insbesondere die CDU als vor allem damals unsortierter, zukunftsloser Haufen, der nun wenigstens in der Opposition eine ungefähre neue Zielorientierung gefunden zu haben scheint?
Natürlich sind die Deutschen genervt und wollen wenig aushalten müssen. In dieser Zeit würde es ihnen aber auch niemand wirklich recht machen können, und auch keine so überforderte, angeschlagene Demokratie. Dafür gibt es in der derzeitigen Ampel-Koalition wenigstens noch ein paar Leute, die vergleichsweise offen reden, die versuchen, Probleme gegen alle Widerstände anzupacken und die wichtigsten Fehler der vielen vorherigen Regierungen endlich aus dem Weg zu schaffen (ganz zufällig ja auch ein schlimmes Erbe von der CDU incl. SPD). Und es gibt eben so viele Felder (wie Umwelt, Energieversogung, Gebäude, Sanierung, Populismus, Asyl, Kriege, Pandemie usw. – eine „Mammutaufgabe“ eben, wer hätte das wohl wirklich haben wollen). Das geht nie ohne Widerstand weil es eben kostet … und Einsicht verlangt …und schon gar nicht gegen offene Häme und Händereiben der Oppositionsparteien.
Konstruktivität bleibt nur eine vergebliche Erwartung. Leider werden, wie meistens am Wahlende, wohl nur die Stänkerer wieder grinsen oder …?
Noch liegen keine belastbaren Finanzierungsvorschläge zur Deckung des Milliardendefizits auf dem Tisch, da zieht die FDP schon einmal ihre roten Linien: Schuldenbremse und der Verzicht auf Steuererhöhungen – und dazu zählt aus ihrer Sicht auch der Abbau von Steuervergünstigungen – seien unantastbar. Über Sinn und Unsinn der Schuldenbremse lässt sich trefflich streiten, dass sie in der Praxis aber eine Mogelpa-ckung ist, in der sich dreistellige Schuldenmilliarden als „Sondervermögen“ tarnen, sollte Finanzminister Lindner am besten wissen. Gleichzeitig aber verweigert sich seine Partei der Einsicht, dass wir kein Ausga-ben- sondern ein Einnahmenproblem haben. Kaum ein anderes Industrieland schont Vermögensmilliardäre, Spitzenverdiener und Millionenerben in einem vergleichbaren Umfang wie Deutschland. Statt hier einen So-lidarbeitrag einzufordern, sollen offenbar Bürgergeldempfänger den Gürtel enger schnallen, um das „Lohn-abstandgebot“ zu gewährleisten. Wenn aber das Bürgergeld das Existenzminimum definiert und gleichzei-tig das Einkommen eines Niedriglohnempfängers in Vollzeit offenbar nicht mehr ausreicht, diese Armuts-grenze zu überschreiten, ist da das Bürgergeld zu hoch, oder vielmehr der Mindestlohn zu niedrig? Höchste Zeit also, an Stelle eines Lohnabstands- ein Lohnanstandsgebot einzufordern!
Natürlich sind solche Gedankengänge nicht mit dem neoliberalen FDP-Weltbild vereinbar, und da in dieser Bundesregierung faktisch der kleinste Koalitionspartner die Richtlinienkompetenz hat, werden am Ende der Haushaltsberatungen wohl wieder die Reichen verschont und dafür soziale Daseinsvorsorge und der Klimaschutz geopfert werden.
Es wird mir immer ein Rätsel bleiben, wie eine Partei, deren Politik sich auf das reichste Prozent der Bevölkerung fokussiert, tatsächlich mehr als 5% der Wählerstimmen gewinnen kann. Die Ergebnisse der letz-ten Landtagswahlen lassen hoffen, dass dies bald Geschichte sein wird.
Unsere Politiker können die Sozialausgaben Deutschlands ganz drastisch senken: Verringerung des Bundestages auf 300 Personen, Verringerung der Landtagsabgeordneten um 50 Prozent. Verringerung der Wahlkreise. Keine Zusatzleistungen für unsere Abgeordneten. Darauf achten, dass fähige Abgeordnete und Minister gewählt werden, die keine Millionen in den Sand setzen. Weiterhin sollten Politiker ehrenhaft, verantwortungsvoll, bodenständig und integer sein, auch bei ihren eigenen Bezügen, die sie von der BRD erhalten. Es sind Steuergelder! Hier ist auch das Bundesverfassungsgericht gefordert, den Bundestag und die Landtage zu verschlanken, ebenso ist die Selbstbedienungsmentalität der Abgeordneten bei der Erhöhung ihren Diäten, Zulagen und der Altersversorgung zu begrenzen. Dazu gehört auch die gegenseitige Postenverteilung (hinter verschlossenen Türen) der Politiker untereinander, wenn die Regierungsparteien wechseln. Eine Krähe hackt der anderen Krähe doch kein Auge aus!
Wenn man juristisch spitzfindig eine „Notlage“ nur definiert, wenn sie plötzlich und unerwartet auftritt, und deshalb der Klimawandel keine Notlage darstellt, muss man sehen, dass das Verfassungsgericht selbst durch sein Urteil zur Generationengerechtigkeit bei der Bekämpfung des Klimawandels die Regierung in eine finanzielle Notlage gebracht hat. Vorher konnte die Politik massive Klima-Investitionen auf die lange Bank schieben. Jetzt ist sie juristisch dazu verpflichtet.
Große finanzielle Probleme beim Bundeshaushalt, Ratlosigkeit. Wer über den Tellerrand hinausschaut, könnte auf die Idee kommen, dass es große ungenutzte Möglichkeiten für Einsparungen gibt, z.B. bei den Rüstungsausgaben und den Ausgaben für Waffenlieferungen in Kriegsgebiete.
Bösartige Naive sagen, dass sich kein Land der Welt Rüstung leisten kann. Vor allem dann nicht, wenn man zugleich die eigene Bevölkerung mit den lebensnotwendigen Dingen ausstatten möchte, wie ein funktionierendes Gesundheitssystem, ein gut funktionierendes Bildungssystem und funktionierenden öffentlichen Nahverkehr. Heutzutage gilt es sogar vorzusorgen, dass nicht noch größere Teile der Bevölkerung in Armut absinken und sich keine Heizung mehr leisten können. Von einer heute überlebenswichtigen Vorsorge zur Verhinderung einer Klimakatastrophe ganz zu schweigen.
Unsere Politiker müssten grundsätzlich die Richtung ihres Denkens ändern. Ob das Frau Baerbock, Frau Strack-Zimmermann, Herrn Pistorius, aber auch Herrn Merz und Herrn Chrupalla gelingen kann, ist zu bezweifeln.
Tatsächlich ist die Mehrheit der Bevölkerung bei uns der Meinung, dass Verhandlungen gegenüber Krieg die bessere Lösung seien. Auf diesem Gebiet gibt es bei unseren Politikern zu wenig Fantasie und Energie. Und es fehlt die Bereitschaft die Richtung des Denkens zu ändern. Da hört man immer nur: „geht nicht“ oder „mit dem nicht“ oder bisweilen auch „wir tun doch schon“.
In Anbetracht der Art und Weise, wie die vorherige Regierung mit den Geldern zur Bewältigung der Coronakrise großzügig umgegangen ist und dabei vielen Glücksrittern reichlich Kohle beschert hat, wundert man sich, dass noch 60 Milliarden übriggeblieben sind. Nun hat das Bundesverfassungsgericht das Vorhaben der Ampelregierung, diese Restsumme für den Klima- und Transformationsfond zu benutzen, gekippt. Das Jubeln der christlichen sowie rechtsradikalen Oppositionsparteien ist zwar verständlich, zeugt jedoch von großer Ignoranz. In Anbetracht der sich anbahnenden und kaum mehr zu stoppenden Klimakatastrophe, wird dringend viel Geld für die Bekämpfung der Folgen des Klimawandels benötigt und dies ist nicht nur ein Problem der Regierung, sondern unseres gesamten Volkes.
Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass ein großer Teil der Weltbevölkerung an den „Boiling-frog-syndrom“ leidet, das besagt, dass man unfähig ist, sich zu verändern oder Veränderungen herbeizuführen und dass man am Ende weichgekocht, um nicht zu sagen mause- oder besser gesagt froschtot ist. Es ist zu befürchten, und man braucht dafür kein Nosferatu zu sein, dass aufgrund der heftigen Klimaveränderungen ein Massensterben beginnen wird, und dass diesmal nicht die Dinosaurier die Opfer sein werden.
In der Karikatur auf S.11 – Klimawarner von T.Plassmann – habe ich mich genau wiedergefunden. Wenn es je eine außergewöhnliche Notsituation gab dann doch wohl jetzt, denn Klima und Umwelt sind, Stand heute, wohl unhaltbar dem Chaos ausgeliefert. Dass nun unser Bundesverfassungsgericht Recht spricht, um den Rechten (CDU/CSU) Recht zu geben, wundert nicht, aber es zeigt auch die völlige Blindheit in der Einschätzung der Lage des Planeten und dieses Landes. Dazu die Freigabe der EU für Glyphosat für weitere zehn Jahre. Es passt alles zusammen. Wirtschaft, Finanzen und Lobbyarbeit. Dazu die Kommentare, auch in der FR, leider. Offensichtlich sind Klima und Umwelt den meisten Menschen, vor allem aber den Verantwortlichen, völlig egal. Die Dummheit feiert Triumphe.
Dazu passt der Waldzustandsbericht von Frau Hinz. Er sagt einiges über den Zustand, aber wenig über Gründe. Dazu muss man wissen, dass der Wald nicht nur aus Bäumen besteht sondern diese Bäume mit vielen Pilzen in Gemeinschaft leben. Diese Pilzgesellschaften werden seit den 80er Jahren immer weniger, auf jeden Fall bilden sie keine Fruchtkörper. Ohne Pilze aber gibt es keinen Wald. Durch zunehmende Vergiftung durch Umwelt- und Agrargifte über Jahre ist der heutige Zustand zu beklagen. Mit Bäume pflanzen ist das nicht zu reparieren, die Vergiftung muss aufhören. Durch den EU Beschluss ist das nun in weite Ferne gerückt.
Das Urteil des BVerfG ist auf den ersten Blick eine Katastrophe für den alles überragend wichtigen Kampf gegen die Klimakatastrophe. Aber das Urteil ist auch eine einmalige Chance. Nämlich in der Hinsicht, diejenigen gerecht an den Kosten für die Energiewende zu beteiligen, die maßgeblich die Entstehung der Klimakrise verursacht haben. Das reichste Prozent der Bevölkerung hat soviel CO2 ausgestoßen wie die ärmeren 62 Prozent in Summe.
Wenn man immer darüber redet, der „Markt“ würde alles regeln, dann muss man die tatsächlichen Kosten auch überall einpreisen. Eine viel, viel höhere CO2-Abgabe wäre also ein guter Weg, um nicht nur Anreize zu schaffen, CO2 einzusparen, sondern auch die realen Kosten den Verursachern anzulasten und gleichzeitig Mittel für den Umbau der Energieversorgung zu generieren.
Und ein sozialer Ausgleich wäre dadurch auch möglich: Verteile das CO2-Budget, was uns noch zur Verfügung steht, auf die Köpfe im Land. Und zahlen denen, die wenig zerstören, etwas von den Einnahmen aus der CO2-Abgabe aus. Meist sind es eh die, die wenig Geld zur Verfügung haben, so dass endlich die Lasten fair aufgeteilt werden.
Mehr als nur klammheimliche Freude befällt einem angesichts des kopflosen Hühnerhaufens, als der sich die Berliner Politik gegenwärtig präsentiert. Mal besserwisserisch, mal selbstmitleidig, mal ratlos, aber immer die Schuld anderen zuweisend zeigt sie sich angesichts des Haushaltschaos, in das sie durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gestürzt wurde. Doch nicht das Bundesverfassungsgericht, sondern die Politik selbst, teilweise dieselben Personen und Parteien (etwa Scholz, Lauterbach, Mützenich, CDU/CSU und natürlich die SPD), haben 2009 die unsägliche Schuldenbremse ins Grundgesetz geschrieben haben, an deren Konsequenzen sie jetzt, wenn auch nicht zu leiden, so doch zu kauen haben.
Man erinnere sich, es war der die damalige Politik beherrschende neoliberale Furor, der zu dieser selbst angelegten Fessel geführt hat. Der Staat musste verarmt und möglichst handlungsunfähig gemacht werden. Sollte er jemals wieder gewillt sein, lenkend in den Markt einzugreifen, dem ungehinderten Profitstreben durch staatliche Maßnahmen entgegenzutreten oder eine offensive Sozialpolitik zu betreiben, dann sollte er mangels finanzieller Mittel dazu nicht mehr in der Lage sein. Und das auf Generationen hin im Grundgesetz festgeschrieben, denn wann bringt man in dieser Frage schon einmal eine Zweidrittelmehrheit zustande. Und das Sozialstaatsgebot, das den Staat nicht nur ermächtigt, sondern verpflichtet, gesellschaftliche und ökonomische Entwicklungen zu steuern, wurde gleich mit beiseite gewischt.
Erheblich getrübt wird die Freude allein dadurch, dass nicht nur wichtige Projekte wie etwa die Ertüchtigung der Bahn auf der Strecke bleiben, sondern, soviel Prophezeiung ist erlaubt, es wieder einmal die Schwächsten und Ärmsten sein werden, die unter den jetzt anstehenden Sparmaßnahmen („alles muss auf den Prüfstand“) leiden werden.
Keine Sorgen muss man sich dagegen um die wirklich wichtigen Dinge machen. Das Hundertmilliarden-Geschenk an Bundeswehr und Rüstungsindustrie steht änderungsfest im Grundgesetz. Und das weitere Lieblingsprojekt der Kriegsertüchtigungspolitik, die militärische Unterstützung der Ukraine, und die Ruhigstellung der Bevölkerung angesichts der sozialen Folgen dieser Politik genießen, so Kanzler Scholz in seiner jüngsten Videobotschaft, Verfassungsgericht hin oder her, oberste haushaltspolitische Priorität.
Der CDU-Vorsitzende und Millionär Merz meint, 563 Euro im Monat als Lebensunterhalt für einen Alleinstehenden seien zu hoch und würden ihn von Arbeitsaufnahme abhalten. Merz soll sein Vermögen und seine jährlichen Einkünfte spenden und versuchen, davon zu leben. Wünsche mir, dass ihn dieses Bürgergeld dann von einer Arbeitsaufnahme abhält! Das ist ganz auf der Linie der asozialen und klimaignoranten FDP, die alles unternimmt, damit die Reichen immer reicher werden und die soziale Spaltung vertieft wird. Genauso absurd und verlogen ist eine Flüchtlingspolitik die behauptet, über mehr Abschiebungen und noch effektivere Grenzbarrieren könnte man die „illegale Migration“ stoppen. Statt dieser Stimmungsmache sollte endlich das Arbeitsverbot beseitigt, für ausreichende Deutsch- und Integrationskurse sowie für Kindergarten- und Schulplätze gesorgt werden. Das kostet Geld, wäre aber eine Investition in die Zukunft.
Diese Finanzmittel stehen deshalb nicht mehr zur Verfügung – ebenso nicht für eine effektive Klima- und Infrastrukturpolitik –, weil viele hunderte Milliarden Euro in unsinnige Energieersatzbeschaffung und für Waffen und Militär ausgegeben werden. Nun sollen an Stelle einer Umverteilung des Reichtums sowie der Streichung klimaschädlicher Subventionen durch Einschnitte in der Sozialpolitik der Bundeshaushalt ausgeglichen werden. Putin und die AfD müssen nur warten, die Destabilisierung der westlichen Demokratien besorgen diese selbst.
Eine selbstverschuldete Haushaltsmisere und ein Milliardenloch für den Haushalt 2024. Die einen wollen an Sozialleistungen ran, die anderen haben Ideen, die einige Koalitionspartner nicht wollen. Meine Vorschläge: Abschaffung des sog. „Dienstwagen-Privilegs“, da dieses Privileg in der Regel von sehr gut Verdienenden genutzt werden kann; Einführung einer Zuckersteuer, was der Gesundheit dienlich sein kann; eine Kerosinsteuer verbunden mit der Verpflichtung, an deutschen Flughäfen zu tanken in Verbindung mit der Vergabe von Start- und Landerechten (die Kerosinsteuer entfällt aber für Parteivorsitzende mit eigenem Flugzeug !); Erhöhung der Alkoholsteuer, saufen muss teurer werden! Und ja, die Erhöhung des Bürgergeldes muss geringer ausfallen als geplant. Wir Rentner erhalten solche Erhöhungen ja auch nicht, obwohl wir genauso unter der Inflationsrate leiden. Da hätten wir schon einige Milliarden beisammen, und zwar dauerhaft.
Herr Aiwanger, im Heute-Journal haben Sie vorgeschlagen, die fehlenden 60 Milliarden bei den ohnehin schon vom Gesetzgeber benachteiligten Bevölkerungsschichten einzusparen. Ich schlage stattdessen vor, dass dafür gesorgt wird, dass die vom Gesetzgeber bevorzugten Bevölkerungsschichten herangezogen werden, endlich ihre gerechten Abgaben zu entrichten. Die Sozialschmarotzer, die weitaus mehr verdienen als eine Krankenschwester, die aber nur einen Bruchteil der Sozialabgaben entrichten, die eine Krankenschwester in die Kassen des Allgemeinwohls einzahlen muss.
Die Herren Söder, Scholz, Merz, die Damen und Herren des Bundestags – sie allesamt sind nicht bereit, ihren gerechten Anteil zu zahlen. Ich habe sie befragt. Ein einziger Bundestagsabgeordneter war bereit, genauso viel in das Allgemeinwohl zu zahlen wie Frau Schmitz von der Supermarktkasse. Allen anderen zerfrisst die Gier das Gehirn.
Wenn Ihr nicht bald Vernunft annehmt, zerstört Ihr diese Demokratie!
Auf die Probleme mit dem Haushaltsurteil aus Karlsruhe reagieren manche gerne mit dem allseits beliebten Vorbild der „schwäbischen Hausfrau“. Was aber macht eigentlich diese so tüchtige und mit Bodenhaftung ausgestattete Hausfrau aus? In erster Linie hat sie Langzeitperspektive. In jungen Jahren pflegt sie sich zu verschulden, und zwar als die sprichwörtliche Häuslebauerin. Denn ihr geht es – für die Familie und fürs Alter – um ein sicheres Dach über dem Kopf. Dafür nimmt sie auch gerne Kredite auf. Für allerlei Larifari wie teure Urlaubsreisen und Modetorheiten würde sie nie Schulden machen. Solcherlei Differenzierungen zum Thema Schulden für Investitionen mit Langzeitwirkung vermisst man bei manchen Bundespolitikern, die nach dem Karlsruher Urteil nichts als Häme übrig haben für eine Politik, die offensichtlich keinen Plan B hatte.
Vor lauter Häme auszublenden, dass gewaltige Investitionen in die Zukunft nötig sind, ist schlicht verantwortungslos. Deutschland wird nur wettbewerbsfähig bleiben, wenn die Transformation zu einer klimaneutralen Wirtschaft gelingt. Der Klimawandel drängt. Was zu leisten ist, ist zu vergleichen mit der Industriellen Revolution im 19. Jahrhundert. Ein Oppositionsführer, der sich hier einfach einreiht bei den Klimaleugnern, wird nicht gebraucht. Die „schwäbische Hausfrau“ könnte ihm in resolutem Ton beibringen: Reformiere gefälligst deine Schuldenbremse! Du möchtest doch ernst genommen werden. Und du wirst nicht nach denen schielen, die sich für eine Alternative für unser Land halten! Denke immer daran: Vor wenigen Jahren erst hat dasselbe Verfassungsgericht der Bundesrepublik zum Thema Klimapolitik klare Aufgaben ins Stammbuch geschrieben.
@ Peter Boettel
Die von mir angeführten juristischen Einwände bei der Beurteilung des Entscheids zur Schuldenbremse, insbesondere die Nichtanwendung der hier gebotenen Radbruchschen Formel bei sich widersprechenden Grundgesetzartikeln, waren zu meiner Studienzeit (1966 – 1972) fester Bestandteil der Vorlesungen, Proseminare und Übungen. Hätten wir uns bei der Erörterung eines ähnlichen Falls (damals z.B. der Gleichberechtigung) sinngemäß der Begründung des 2. Senats des BVerfG bedient, wären wir mit Pauken und Trompeten durch die Examina gefallen. Darum irritiert mich die widerspruchslose Hinnahme des Urteils durch SPD und Grüne. Denn auch Verfassungsrichter sind nicht sakrosankt. Selbst wenn gefallene Entscheidungen einstweilen zu festen Bestandteilen der Rechtsprechung werden – jedenfalls so lange, bis klügere Gesetze die Anwendung obsolet machen.
Ebenso erscheinen mir die politischen Argumente, die von Regierung und Opposition zu hören sind, weder als schlüssig noch beschreiben sie das gesellschaftlich Notwendige. Die Bundesrepublik steckt nicht in einer Haushaltskrise. Letztere ist ein Kampfbegriff der Konservativen und der Rechten, mit dem eine nicht existierende Staatskrise heraufbeschworen werden soll.
Vielmehr leidet die Republik an Politikern wie Christian Lindner und Friedrich Merz, die den demokratisch verfassten Staat mit seiner sozialen Zielsetzung (siehe GG-Artikel 1) zu Gunsten eines ordoliberalen Systems abschaffen wollen. In einer solchen Ordnung wäre das Soziale die Ausnahme, das Funktionieren eines deregulierten Markts mit Niedrigsteuern hingegen das Ziel – ohne Rücksicht auf Daseinsvorsorge, Gemeinwirtschaft und Ökologie. Die neue PISA-Studie zeigt, wohin jahrzehntelange Einsparungen an der Bildung führen. Wenn eine Schuldenbremse zum Katalysator für Dummheit und Habgier wird, dann „Gute Nacht, Deutschland“.
Für Egomanen, Hasardeure und Krämerseelen, wie sie CDU/CSU und FDP regelmäßig hervorbringen, ist in einem demokratischen, seiner Verantwortung bewussten Staat kein Platz. Und exakt das müssten Olaf Scholz und Robert Habeck klar und unüberhörbar sagen; ja, sie müssten es hinausschreien. Das wäre eine wirkliche Zeitenwende.
@ Klaus Philipp Mertens:
Vielen Dank für Ihre Ausführungen, die ich voll unterstütze.
Leider erinnert mich das Verhalten gerade von CDU/CSU und FDP zunehmend an das Verhalten von deren Vorgängerparteien in der Weimarer Republik.
Wenn allein durch den Wettbewerb in einer freien Marktwirtschaft sich das Soziale vergegenständlichen kann, sägt so mancher, der versucht ist, die ehrliche Konkurrenz auszuschalten, an dem Ast, auf dem er sitzt , ohne dabei fliegen zu können. Nicht von ungefähr plädierte deshalb der deutsche Bundeskanzler gestern am Samstag, den 9. Dezember 2023 anlässlich des Ordentlichen Bundesparteitags der SPD in Berlin dafür, solch einem ansonsten eigenhändig herbeigeführten Absturz der Ökonomie notwendig zu widerstehen. Fraglich bleibt, weshalb sich angesichts dessen Robert Habeck von Bündnis 90/Die Grünen und Christian Lindner von der FDP gegenwärtig nicht mit Olaf Scholz darin einig sind, künftig die schieren Unsummen öffentlicher Gelder aus dem Bundeshaushalt, die bislang zuhauf daran gebunden sind, endlich innenfinanziert für zukunftsträchtige Investitionen frei werden zu lassen, wie es am Dienstag, den 14. Juni 2005 in Göttingen anlässlich der damaligen Verleihung der Ehrendoktorwürde durch die dortige Georg-August-Universität von Gerhard Schröder in seiner dazu gehaltenen Rede bereits seit bald zwei Jahrzehnten vorgeschlagen ist.
Der Autofahrer kam von rechts. Der Autofahrer von links nahm ihm die Vorfahrt. Crash. Der Autofahrer von rechts war tot. Auf seinem Grabstein stand: „Er hatte Recht.“ Die CDU hat vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Nutzung des Sondervermögens geklagt. Sie hätte es auch lassen können! Die Bürger und die Wirtschaft wurden dadurch extrem verunsichert. Das hätten die Kläger auch wissen können.