Staatstragende Reden zum 75-jährigen Jubiläum

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist 75 Jahre alt geworden. Ob seine Eltern das damals, im Jahr 1949, wohl für möglich gehalten haben? Sie gaben der jungen Republik ein Gerüst mit auf den Weg, das liberaler war als das Land, sein Geltungsbereich.

Der staatstragenden Reden gab es zu diesem Anlass am 23. Mai 2024 viele, und in Berlin gab es außerdem ein großes Volksfest. Kein Zweifel: Das Grundgesetz ist heute lebendiger und fester in der Gesellschaft verankert als unmittelbar in der Nachkriegszeit, die in vielerlei Hinsicht von den Nachwehen des „Dritten Reichs“ gezeichnet war. Man denke an die „furchtbaren Juristen“ – von der NS-Zeit belastete Juristen, die im Staatsdienst der Bundesrepublik die Aufarbeitung der NS-Verbrechen verhinderten. Oder an die „Organisation Gehlen“, die, gruppiert um die Person des Wehrmacht-Geheimdienstlers Reinhard Gehlen, der Keim des Bundesnachrichtendienstes war. Es hat Jahrzehnte gedauert, die Illiberalität dieser Zeit aufzubrechen, obwohl sie dem Wesen des Grundgesetzes entgegenstand. Heute kann man hingegen konstatieren: Das deutsche Grundgesetz ist eine der besten Verfassungen der Welt.

Man sollte allerdings vorsichtig damit sein, dies als persönliches Verdienst erkennen zu wollen. So großartig die Selbstverständlichkeit ist, mit der die Freiheiten, die das GG bietet, heute vielfach gelebt werden, so vielfältig sind die Gefahren, denen unsere Verfassung ausgesetzt ist. Durch religiös-extremistische Kräfte, die ein Kalifat errichten wollen, durch Rechtsextreme, die vor allem auf Radau aus sind, durch Lobbyisten, die einseitige Interessen durchzusetzen versuchen, oft mit schwer erkennbaren Machtstrukturen im Rücken, und teilweise – so lautet zumindest die nun folgende Kritik von FR-Lesern – auch durch die Politik.

Es ist nichts Neues: Für Freiheiten und Rechte muss man aktiv eintreten. Sie müssen verteidigt werden. Jeden Tag von Neuem.


Die Grundrechte sind in ständiger Gefahr

Zunächst meinen Glückwunsch an die FR für die Veröffentlichung der Beilage zum 75-jährigen Grundgesetzjubiläum, das eine Kommentierung einzelner Artikel und insbesondere deren Umsetzung im polititischen Alltag verdient. Während vielfach zu einzelnen Artikeln der Grundrechte Veröffentlichungen erscheinen, möchte ich mich lediglich zu den Ausführungen bezüglich der Art. 4, 9, 14 und 15 äußern.
Wenn auch die Wehrpflicht entfallen ist, deren Wiedereinführung jedoch derzeit diskutiert wird, finde ich den Beitrag von Pitt von Bebenburg zu seiner Anhörung wegen der Kriegsdienstverweigerung beachtenswert. Denn der Art. 4, Abs. 3 GG war ursprünglich ausschließlich im Grundgesetz formuliert, während die Bestimmungen über Kriegsdienst wie Art. 12 a erst später hinzugefügt wurden. Insbesondere wurde die im Beitrag erwähnte Fangfrage üblicherweise herangezogen, um den Kriegsdienstverweigerern die Wahrnehmung ihres Grundrechts zu verweigern.
Als hochaktuell finde ich den Beitrag der IG Metall-Vorsitzenden zu Art. 9, dem Recht auf Vereinigungs- und Koaltionsfreiheit. Denn immer wieder werden wir mit Forderungen aus dem Unternehmerlager wie auch einiger neoliberaler Politiker nach Einschränkung des Streikrechts konfrontiert. Dabei würde eine Realisierung derartiger Forderungen sowohl einen glatten Verstoß gegen die Formulierung in Art. 9, Abs. 3 S. 2, darstellen, denn „Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig.“ Auch würden derartige Maßnahmen der EU-Grundrechtscharta, nach der ausdrücklich das Recht, Tarifverhandlungen auszuhandeln und abzuschließen sowie kollektive Maßnahmen zur Verteidigunge ihrer Interessen einschließlich Streiks zu ergreifen, widersprechen. Die Befürworter einer Einschränkung des Streikrechts scheinen wohl weder das Grundgesetz noch die EU-Grundrechtscharta zu kennen, sondern auschließlich ihre Mittel, den Arbeitnehmern Löhne zu kürzen, Urlaub zu streichen, Arbeitszeiten zu verlängern oder die Arbeitnehmer auszusperren sowie im schlimmsten Fall die Beschäftigten zu entlassen und Betriebe zu schließen.
Dass eine Vergesellschaftung nach Art. 15, der selbstverständlich aus den negativen Erfahrungen während der Monarchie sowie auch der Weimarer Republik und der Nazizeit entstanden ist, bisher nie stattgefunden hat, dürfte in der Öffentlichkeit kaum bekannt sein, obwohl es hinreichend Gründe und Anlässe gegeben hätte sowie aktuell auch gibt, diesen Artikel umzusetzen, weil zunehmend Missbrauch mit Grund und Boden, Naturschätzen oder Produktionsmitteln betrieben wird, die eine Vergesellschaftung rechtfertigen würden. Dass ausgerechnet in Bayern Enteignungen nach Art. 14 stattfinden, spricht für die Falschheit gerade von CSU-Politikern, weil diese regelmäßig bei allen sozialpolitischen Forderungen der Gewerkschaften oder linker Politiker den Begriff „Enteignung“ in die Öffentlichkeit tragen.“

Peter Boettel, Göppingen

Es muss einen Aufstand der Friedenswilligen geben

Leider wurde in den politischen Reden und medialen Beiträgen zum Grundgesetz-Jubiläum das Friedensgebot des Grundgesetzes (GG) kaum aufgegriffen. Umso dankbarer bin ich für den Beitrag von Karin Dalka am 23.5. in der FR „Präambel Friedensgebot“. Sie fordert gegen den herrschenden „bellzistischen Geist“ eine Erweiterung des GG um einen Verzicht auf Massenvernichtungswaffen. Dem entspräche der Beitritt Deutschlands zum Atomwaffenverbotsvertrag. Friedensgruppen fordern dies seit Jahren vergeblich. Wann besinnt sich die Politik auf das Friedensgebot? Nukelare Teilhabe, Waffenlieferungen in Kriegsgebiete und Beteiligung an NATO-Stellvertreterkriegen mit ungezählten Todesopfern hatten die Väter und wenigen Mütter des GG 1949 sicher nicht im Sinn. Es muss einen Aufstand der Friedenswilligen gegen die regierungsamtlich in den „Verteidigungspolitischen Richtlinien“ (2023) neu verordnete Kriegstüchtigkeit geben!

Martin Singe, Bonn

Mit der Unterschrift des Bundespräsidenten

Wie sich das gehört, hat der Bundespräsident zum 75. Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes eine staatstragende Rede gehalten. Steinmeier wörtlich „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Dieser Satz hat nichts von seiner Bedeutung eingebüßt, nichts von seiner Wucht verloren. Er ist kategorischer Imperativ unserer Verfassungsordnung, er ist moralische Selbstverpflichtung zugleich. … Ein Geschenk, das nicht nur Erinnerung bleiben darf, sondern das wir im Alltag der Republik, im Alltag der Demokratie pflegen, bewahren und verteidigen müssen.“
Recht hat er, aber ein Blick in den politischen Alltag zeigt mir, dass die Gefährdung demokratischer Freiheiten auch von staatlichen Institutionen ausgeht, auch von Gesetzen, die die Unterschrift des Präsidenten tragen. Ich denke zum Beispiel an die faktische Abschaffung des Asylrechts. Oder an die Forderung des SPD-Kanzlers: Wir müssen schneller abschieben. Auch in die Verfolgerstaaten! Das wird natürlich sauber in Verträgen mit diktatorischen Staaten geregelt. Das Schicksal der vor Krieg und Verfolgung Geflüchteten interessiert uns offenbar nicht! Die Abwehr durch Mauern und Technik wird immer perfekter! Die Tausenden von Toten im Mittelmeer sind selber schuld.
Und pünktlich zum Jubiläum kondoliert der Kanzler einem Massenmörder: „Unser Beileid gilt der Regierung der Islamischen Republik Iran“ schreibt der Kanzler. In meinem Namen hat er nicht kondoliert! Wie heißt es doch im Grundgesetz? „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Viele Menschen wären froh, würde diese Verpflichtung eingelöst!

Peter Friedl, Darmstadt

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4 Kommentare zu “Staatstragende Reden zum 75-jährigen Jubiläum

  1. Leider sind wir gegenwärtig gezwungen uns wieder auf die Wehrhaftigkeit unseres Grundgesetzes, der besten Verfassung, die es jemals hierzulande gab, zu besinnen. Denn unsere Demokratie ist derzeit bedroht wie noch niemals in der Geschichte der zweiten deutschen Demokratie. Wir müssen uns damit beschäftigen, dass von rechtsextremer Seite wie etwa der AfD im Zusammenhang mit den Europawahlen und den Kommunalwahlen am 9. Juni zum Generalangriff auf die liberale Demokratie geblasen wird. Ich weiß natürlich, dass mit einem Verbot der AfD das Problem des Rechtsradikalismus nicht gelöst wäre, aber es wäre zumindest ein starkes Signal an die rechte Szene. In unserem Grundgesetz in Artikel 1, der die Würde des Menschen für alle Menschen einfordert und die Grundlage für unser friedliches Zusammenleben legt, handelt es sich um eine Staatsfundamentalnorm mit Ewigkeitscharakter. Genauso wie der Artikel 20, der den Föderalismus festlegt und die Demokratie sowie den sozialen Charakter dieser Republik manifestiert. Dieses Grundgesetz enthält Verfassungsgebote, die noch lange nicht umgesetzt sind. Zwischen Verfassungsanspruch und Verfassungswirklichkeit klaffen in vielen Bereichen noch große Lücken. Machen wir uns daran, die Wirklichkeit an die Normen des Grundgesetzes anzupassen und unser Grundgesetz gegen seine Feinde zu verteidigen.

  2. In der Überschrift „Die Demokratie wehrt sich“ wird Demokratie mit Regierung verwechselt. Der Verfassungsschutz in Bund und Ländern ist wie die Staatsanwaltschaften weisungsgebunden seitens der jeweiligen Regierung. Wenn ich im Stuttgarter Schlossgarten beim Parkgebet predige vor Kritikern des Projekts Stuttgart 21, werde ich vom baden-württembergischen Verfassungsschutz beobachtet. Ich finde es ehrenwert, für so gefährlich gehalten zu werden. Der Verfassungsschutz schützt hier aber natürlich nicht die Verfassung oder die Demokratie, sondern ein Skandalprojekt unter einem Ministerpräsidenten, der vor seiner Wahl noch gegen Stuttgart 21 protestierte, danach aber dafür eintrat, auch noch, als dieses Projekt einen gesetzwidrigen Polizeieinsatz benötigte wie in Diktaturen. Der Aufbau des westdeutschen Bundesverfassungsschutzes geschah unter dem Nazi Gehlen, sein Nachfolger Maaßen wird inzwischen selbst von Verfassungsschutz beobachtet. Das Verbot einer rechtsradikalen Partei scheiterte am Verfassungsschutz selbst, der zu eng mit den Beobachteten verquickt war. Ein echter Verfassungsschutz müsste auch Minister Pistorius beobachten, der Nazipropagandabegriffe wie „Kriegstüchtigkeit“ zur Maxime der Verteidigungspolitik macht, oder Ministerin Faeser, die NS-Sippenhaft nachahmend unbescholtene Menschen deportieren will, weil sie mit kriminellen Clanmitgliedern fern verwandt sind. Ein an Regierungsanweisungen gebundener Verfassungsschutz ist ein Hinweis auf verbesserungsbedürftige demokratische Gewaltenteilung.

  3. Gewaltverhinderung und unsere Demokratie stärken sind die wichtigsten Aufgaben für unsere Gesellschaft. Deshalb müssen Hassmeldungen, Fakenews und ganze Desinformationskampagnen aus den Leit-Medien, der Politik und besonders aus den Social-Media-Kanälen dringend thematisiert und abgestellt werden.
    Im Artikel steht zu recht, dass in den Schulen Demokratiegrundlagen und Medienbildung praktisch nicht vorkommen. Durch KI fehlt der nächsten Generation das Verständnis, gigantische Mengen an Informationen kritisch einzuschätzen. Ebenso fehlt das Thema Klimaschutz im täglichen Schulbetrieb, das immer noch nicht als Regelfach angeboten wird. Warum werden solch elementares Wissen nicht im Fach Gesellschaftslehre vermittelt?
    Nach einer aktuellen Studie sollen 20 Prozent der Kinder und Jugendlichen zwischen zwölf Jahren und 19 Jahren das Wort Klimawandel noch nie gehört haben. Die Dunkelziffer in der Lehrerschaft und bei den Eltern dürfte mindestens genauso hoch sein.
    Angstauslöser sind Ereignisse, die Menschen nicht kennen oder einschätzen können. Die meisten der 80 Prozent der Jugendlichen mit Bezug zur drastischen Klimaveränderung leben in Angst vor der Zukunft, auch beim Klima.
    Was liegt also näher, als die Angst durch fundierte Klimaschutzbildung zu nehmen? Basierend auf realistische Lösungsansätzen muss die Zielrichtung auf „Hoffnung geben“ ausgerichtet sein, wie dies im Projekt „Klimagerechte Schulen“ beschrieben ist. Dies sind die Grundlagen für eine sachliche und gesellschaftlich sinnvolle Diskussionskultur. Nur so besteht die Chance für die junge Generation auf akzeptable Temperaturen, ausreichend Lebensmittel und Trinkwasser sowie auf eine lebenswerte Umwelt. Da braucht sich niemand an Plakatwänden abzureagieren oder gewalttätig zu werden.

  4. Das beste, was Europa seit der Antike hervorgebracht hat, war die Aufwertung des Individuums, die Sicherung seiner Rechte und die Verhinderung von Machtmissbrauch in einer vernünftig legitimierten Demokratie. Demokratie und Menschenrechte sind die Lehren aus der Geschichte, vor allem auch aus der deutschen Geschichte. Sie haben uns Frieden und Wohlstand gebracht.
    Wir hatten in Deutschland die Diktatur des Staatschristentums, der Könige von Gottes Gnaden, des Faschismus und im Osten des Kommunismus. Unter all diesen Regimen hatten die Menschen zu leiden. Es waren Unrechtsregime mit zweifelhafter Legitimität. Einen Staat auf Geister zu gründen, ist so schlecht wie ihn auf Gewalt zu gründen. Noch jede Diktatur hat, bei aller Faszination für die Einfältigen, Leid und Verfolgung, meist auch Krieg gebracht. An der Fluchtrichtung lässt sich am besten erkennen, wo Diktatur und wo Freiheit herrschen, wo gut regiert wird und wo die Menschen leiden.
    Die letzten Enthüllungen zur AFD sollten jeden wachrütteln, der geglaubt hat, die AFD vertrete deutsche Interessen, nein, sie verrät Deutschland, indem sie Bündnisse mit den übelsten Diktaturen eingeht, mit Russland, China, Iran…

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