Die sexuelle Präferenz für kleine Jungs und ihre verwirrenden Folgen

Sebastian Edathy war ein hochbegabter Politiker, dem Deutschland einiges zu verdanken hat. Die Art, wie er den NSU-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages führte und dabei die Defizite der Geheimdienste und Kriminalämter offenlegte, hat ihm viel Respekt eingetragen. Und natürlich macht man sich auf diese Weise auch Feinde. Ich gebe zu, dass ich ein, zwei Sekunden lang, ein sogenanntes klitzekleines bisschen lang, den Gedanken naheliegend fand, dass sich jene, die von Edathy an den Pranger gestellt worden waren, gerächt haben könnten. Wir wissen ja alle, wozu der Bundestrojaner angeblich fähig sein soll: Diese Spyware, inzwischen angesichts des NSA-Skandals dem Orkus des Vergessens überantwortet, kann Rechner nicht nur ausspähen, sie kann sie auch manipulieren, also zum Beispiel Bilder aufspielen. Aber dann hörte ich, dass die Downloads, die Edathy das politische Rückgrat gebrochen haben, schon 2007 stattgefunden haben. Und dann war Edathys Verhalten auch ziemlich klar dasjenige eines Menschen, der weiß, dass er seine politische Karriere begraben kann.

Das Gerede um Schuld und Unschuld – entschuldigt bitte und nehmt es nicht persönlich, liebe Leserbriefautorinnen und -autoren! – interessiert mich dabei eigentlich nicht besonders. Mich interessiert vielmehr die Tragik des Geschehens selbst, der Mensch Edathy, der offenbar seine sexuellen Vorlieben nicht im Griff hatte, obwohl er gewusst haben muss, dass sie ihm gefährlich werden konnten. Der Kontakt mit kinderpornographischen Erzeugnissen zieht für einen Politiker unweigerlich das Aus nach sich, wenn das herauskommt. Edathy stand bzw. steht anscheinend auf minderjährige Jungs bzw. darauf, sich Nacktbilder von ihnen anzusehen. Und er wähnte sich anscheinend in Sicherheit, weil er sich einschlägiges Material über das Internet aus Kanada beschaffte. Ob dieses Material nun pornographisch ist oder nicht, wird im Verlauf des Verfahrens geklärt. Nach ersten Einschätzungen ist es das nicht. Die entscheidende Frage muss dabei immer sein: Wurde den fotografierten Kindern / Jugendlichen irgendeine Art von Gewalt angetan, als sie fotografiert oder gefilmt wurden? Also nicht nur Gewalt, wie sie sich etwa in Penetration manifestiert, also in handfester Vergewaltigung, sondern auch Gewalt, welche die Abhängigkeit der Kinder ausnutzt und sie zu manipulieren versucht, Dinge zu tun – also beispielsweise sexuell aufreizend zu posieren -, die sie aus sich selbst heraus nicht tun würden. Das ist die Grenze zur Kinderpornographie, wie sie derzeit gesetzlich festgelegt ist. Die allgemeine Definition von Pornographie bezieht den Betrachter ein: Darstellung des Sexualaktes mit dem Ziel, den Betrachter zu erregen.

Nacktheit ist in unserer Gesellschaft schon lange kein Tabu mehr, im Gegenteil, sie wird in der Werbung gezielt eingesetzt, und zwar mittlerweile männliche wie weibliche Nacktheit. Die Models sind natürlich alle volljährig. Niemand hat etwas dagegen, dass menschliche Körper mit dem Ziel eingesetzt werden, den Umsatz von Konzernen zu stimulieren. Nacktheit ist ökonomisiert; von Prostitution redet in diesem Zusammenhang niemand. Ich kenne Menschen, die sich lieber Rasierschaum- oder Parfüm-Werbeclips ansehen als Pornos, und ich sage frei heraus: Von solchen Leuten möchte ich nicht regiert werden. Darstellungen von kindlicher oder jugendlicher Nacktheit dagegen kommen in der Werbung nicht vor. Zumindest fallen mir auf Anhieb keine Beispiele dafür ein. Es gab vor Jahren mal einen mehrminütigen melodramatischen Werbeclip von H&M, der nach dem Muster Romeo & Julia gestrickt war und in dem die Models meines Erachtens nicht volljährig gewesen sein können, aber da kaum Haut gezeigt wurde, hat sich niemand erregt. Es gab allerdings eine Bettszene. Vor dem Hintergrund der Edathy-Affäre müsste man vielleicht einmal schauen, inwiefern das Kinderpornographie gewesen sein könnte. Damals fand ich das endlose Gesinge einfach nur nervtötend.

Sebastian Edathy stand bzw. steht also auf Abbildungen nackter Jungs. Ich kann ihm dabei nicht folgen, aber ich muss ja auch nicht alles gutheißen, was es an sexuellen Vorlieben so gibt. Mir fällt bei dieser Gelegenheit allerdings auf, dass es kaum Darstellungen kindlicher Nacktheit in der Öffentlichkeit gibt. Wird hier eine gewisse Schuld quasi antizipiert, so dass solche Darstellungen von vornherein unterbleiben? Zugleich scheint mir augenfällig, dass diesem offenkundigen Fehlen eine große Zahl von Kindesmissbrauchsfällen überall in unserer Gesellschaft gegenübersteht. Meist sind es Familienangehörige, die sich an schutzlosen Kindern vergehen – und die Umgebung sieht weg.

Mich interessiert an dieser Affäre nicht, wann wer wem was gesagt hat. Minister Friedrichs hätte deswegen meines Erachtens nicht zurücktreten müssen, ja, ich finde es richtiggehend schade, dass er durch den Rücktritt nun davon abgehalten wird, uns weitere Beispiele seiner Inkompetenz zu liefern, wenn auch fürderhin im Bereich des Landwirtschaftlichen. Ich bin überzeugt davon, dass da in Berlin jederzeit noch ganz andere geheime Informationen unter der Hand herumgereicht werden. Und was das Geschrei von Seehofer betrifft – der hat einfach noch nicht begriffen, dass sein Platz in dieser Koalition am Katzentisch ist.

Ich bedaure vor allem, dass Deutschland einen begabten Politiker verloren hat, dem es etwas zu verdanken hat. Schade, Sebastian Edathy! Schade, dass Sie in der ganzen NSU-Affäre den richtigen Riecher hatten und dennoch bei sich selbst so auffallend instinktlos waren. Denn eigentlich bräuchten wir Politik-Talente wie Sie – und zwar dringend.

Heinz Abraham aus Kronberg würde mir sicher widersprechen, wenn er sich mal hier im Blog zu Wort melden würde. Sein Leserbrief:

„Wenn ein Politiker phädophile Neigungen hat, ist es für die Öffentlichkeit egal, ob sie am Rande oder im Bereich der Strafbarkeit sind, da hier auch moralische Gesichtspunkte zu beachten sind. Die Vorstellung, jemand könne außerhalb der üblichen Sexualität wildern, aber als Mann der Öffentlichkeit aufrecht gehen und überzeugend reden, ist nur möglich, wenn der angebliche Wertewandel Privates und Öffentliches trennt oder dies doch versucht und sich Leute wie er darauf berufen können.
Es ist daher nur zweitrangig, ob Friedrich oder Oppermann richtig gehandelt hat oder vielleicht nicht richtig beraten war. Man sollte Edathy nicht die Gelegenheit geben, sich als Unschuldslamm mit kleinen Fehlern darzustellen. Sollte es zutreffen, dass er Beweismaterial vorsorglich vernichtet hat, würde dies zeigen, dass er seiner eigenen Behauptung nicht traute, alles wäre ja legal gewesen.
Auch sind die Behauptungen der untersuchenden Behörden im TV zu prüfen, man habe bis vor kurzem nichts gewusst und der Anwalt des Beschuldigten und auch Oppermann hätten nie angefragt, ob was im Busche wäre – oder man hätte nicht die zuständigen Leute befragt, was ja geradezu grotesk ist. Wird dort nicht weitergeleitet, wenn’s brisant ist? Und auch die Angabe, man hätte dem Bundestag die Aufhebung der Immunität empfohlen oder angedeutet – wie auch immer – steht ja als Behauptung im Raume, nachdem dieser eine solche Kontaktaufnahme bestreitet.
Es ist also zunächst Edathy in Deutschland selbst zu befragen, falls er greifbar und ansprechbar ist. Seine letzte merkwürdige Erklärung ist nur der Versuch, den politischen wie den persönlichen Schaden auf andere abzuwälzen. Man lasse sich nicht von einem solchen Zeitgenossen in die Irre führen oder vom Thema ablenken.“

Peter Mocikat aus Heidelberg:

„Die E-Jagd ist ein gefundenes Fressen für seine politischen Gegner, insbesondere aus den Reihen der „christlichen“ Fundamentalisten. Es ist skandalös, wie jemand wegen Besitz von straffreien Nacktbildern gehetzt wird mit der Moralkeule „die armen Kinder“. Die Kinder wären nur arm dran, wenn sie körper- und sexualfeindlich puritanisch erzogen und dazu mit Gewalt gezwungen wurden.
Der zweite Skandal ist die Aussage des Staatsanwalts aus Hannover: „Es ist zu prüfen ob zukünftig die Nacktbilder von unter 14-Jährigen – auch ohne sexuelle Handlungsdarstellungen – strafbar werden sollten!“ Das ist eine bodenlose Unverschämtheit gegenüber der FKK-Kultur!
Diese E-Hetze lang nach der Zeit von Freud, Kolle und der Studentenbewegung von 1968 – der Muff von tausend Jahren unter den Talaren – ist unglaublich!
Ich fühle mich in die Zeit der „heiligen christlichen“ Inquisition zurückversetzt. Ich hoffe, die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Staatsanwalt hat Erfolg und die Aufhebung der Immunität wird als rechtswidrig erkannt.
Wenn nicht – ohne neue Beweise – gute Nacht du ehemaliger Rechtsstaat!“

Helga Weigand aus Ulrichstein:

„Das moralisch Verwerfliche ist der Kauf und Gebrauch von Kinderpornografie von Herrn Edathy. Ich verstehe die Aufgeregtheit und die mögliche Regierungskrise nicht. Das Thema in der Debatte ist meines Erachtens völlig verfehlt.
Weshalb gibt es eine Koalitions- bzw. Regierungskrise, wenn ein Bundestagsabgeordneter mehrere Jahre Videos bei einer kanadischen Firma bezogen hat, die eindeutig kinderpornografisch sind? Dort werden Jungs im Alter von neun bis 13/14 Jahre nackt dargestellt. Das ist keine Kunst. Die Kinder sind in der Regel nicht freiwillig in die Situation gekommen. Was in der ganzen Affäre verloren geht, ist der Tatbestand, der sich auf eine Sexualisierung von Kindern bezieht, die in die Nähe des Missbrauchs rückt. Herr Edathy steht moralisch unter Verdacht, sexuelle Präferenzen für kleine Jungs zu haben, alles andere kann man der Phantasie überlassen.
Durch die Information, dass die Machenschaften der Firma aufgeflogen sind, konnte Herr Edathy seine geheimen Unterlagen (mögliche Beweismittel) verschwinden lassen. Der Vertrauensbruch ist der von Herrn Edathy als Mandatsträger. Alles andere werden die Juristen entscheiden. Ich nehme an, dass viele Politiker auch Väter sind, und es würde auch sie ängstigen, wenn einer ihrer Söhne auf einem Video in so einer Pose abgebildet wäre. Nur Politikerkindern kann sowas nicht passieren!?! Warum melden sich eigentlich nicht die weiblichen Politikerinnen zu Wort, die nicht das Problem wie ihre männlichen Politikerkollegen haben, ihre Geschlechtsgenossen durch geheime, möglicherweise strafrechtlich relevante, Informationen zu schützen?“

Susanne Roether aus Frankfurt:

„Es wäre zum Lachen, wenn es nicht so beschämend wäre: Frau Merkel hat, um jede Beschädigung ihrer eigenen Person auszuschließen, ihren Agrarminister nicht mehr abwarten lassen, ob er unter Anklage gestellt wird, sondern ihn flugs fallen gelassen – im Einvernehmen mit Herrn Seehofer, der offensichtlich auch nicht an Friedrich hing.
Nun verlangen vor allem Friedrichs Mitbayern, dass auch die SPD einen aus dem Fenster wirft. Oder ersatzweise den Rest von politischer Eigenständigkeit, den sie noch im Leibe hat, opfert.
Die SPD profiliert sich inzwischen mit der politischen Hinrichtung Edathys, was fast noch widerwärtiger ist als das kalte Bauernopfer der CDU.
Erwarten diese Gestalten wirklich noch, dass man sie als verantwortliche Menschen und als Politiker ernst nimmt?“

Regina Neumann aus Marburg:

„Grau, teurer Freund, ist alle Theorie und grün des Lebens goldner Baum“ möchte man mit Mephisto zu dem Problem sagen, den Handeln mit Nacktbildern von Kindern und Jugendlichen zu verbieten. Ja, es ist für die fotografierten Kinder und Jugendliche traumatisch, wenn sie noch Jahre später mit diesen Bildern konfrontiert werden. Aber ist das mit den Bildern, die ihre Eltern ins Internet stellen, anders? Und wie ist es mit gemalten Aktbildern? Will man jetzt den Verkauf entsprechender Kunstpostkarten verbieten, z. B. „Kinderakt mit Storch“ von Paula Modersohn-Becker? Wie sieht es mit dem „David“ von Michelangelo aus? Verbotener Jugendlicher, erlaubter Erwachsener? Wenn doch alles so einfach wäre …

Susanne Harder aus Maintal:

„Ich finde die Überschrift sowie den Inhalt des Leitartikels von Herrn Harry Nutt einfach indiskutabel. Herr Nutt verdreht meines Erachtens völlig die Tatsachen und stellt Herrn Edathy in die Ecke der „Opfer“. Darüber bin ich sehr empört!
Wer die wirklichen Opfer sind, hat er weggelassen. Dies sind die kleinen Jungs, bzw. Teenager, die in Rumänien angelockt wurden und deren Nacktfotos ins Netz gestellt wurden.
Jeder Mensch, der solche Bilder konsumiert – ob der Gesetzgeber diese als strafbar einordnet oder nicht ist völlig irrelevant – verletzt die Würde dieser Kinder auf das Schlimmste. Ein Politiker, der dies tut, unterstützt ein menschenverachtendes Geschäft – und ist politisch unhaltbar.
P.S. (Der Gesetzgeber sollte zudem nachdenken, ob seine Einteilung in strafbare Bilder – oder harmlose pornografische Bilder – überhaupt haltbar ist. Wie ich heute im Radio hörte, wird darüber bereits diskutiert. Zum Glück!“

Michael Maresch aus München:

„Anders als bei Herrn Wulff, Herrn Koch und all den vielen Anderen, die Angela Merkel zu ihrem Machterhalt abgesägt hat, hat sie Herrn Friedrich diesmal nicht vorher ihr uneingeschränktes Vertrauen ausgesprochen.
Sie hat nur sein „Rücktrittsangebot“ angenommen. Sagt sie. Und lügt. Denn selbstverständlich hat sie ihn gekündigt und er hat ihren Rücktrittsbefehl angenommen. Genau das stand zwischen den Zeilen bei der Rücktrittsrede von Herrn Friedrich.
Erstmalig hat Angela Merkel, indem sie jemanden entfernte, ihre eigene Machtposition geschwächt: Friedrich hatte keine Alternative, wenn er Schaden vom deutschen Volk, was er geschworen hat, abwenden wollte.
Die Entlassung aber hat die Regierung beschädigt und damit das deutsche Volk. Statt ihm ihr Vertrauen auszusprechen, bis die Frage geklärt ist, ob ein Minister, um riesige Schäden zu vermeiden, das Dienstgeheimnis kontrolliert brechen darf, hat sie ihre Macht missbraucht und hat ihn in die Wüste geschickt.
Sie sollte zurücktreten. Oder zurückgetreten werden. Wie Friedrich.“

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15 Kommentare zu “Die sexuelle Präferenz für kleine Jungs und ihre verwirrenden Folgen

  1. Fall Edathy

    Mal wieder trampeln alle genüßlich auf dem Rechtsstaat herum und betreiben Schießbuden-Journalismus und -Politik, anstatt einfach mal abzuwarten, ob denn was dran ist an den Vorwürfen.
    Das Fatale ist, daß es den Akteuren völlig egal ist, was wirklich Sache ist, Hauptsache sie können einen aus den Reihen der Gegner wegpusten.

  2. Warum eigentlich „sexuelle Vorliebe“, warum nicht ästhetische… ich erinnere mich dunkel,bei Thomas Mann eine Eloge auf die mit dem weiblichen unvergleichliche Schönheit des Knaben bzw. Jünglingkörpers gelesen zu haben. Michelangelos David ist auch nur bei gutem Willen über 16. Okay,trotzdem will ich so eine perverse Ausbeutung gnadenlos verfolgt wissen. In dem Umfang und Milieu kann sie natürlich nicht nur ästhetisch gemeint sein. Dieser Holzfäller z.B., der die Fotos in Rumänien gemacht hat, ist zu billig wegggekommen. Was ist mit Schadensersatz bzw. Gewinnbeteiligung?

  3. Wie geht Rechtsstaat? Diese Frage stellt sich in diesen Tagen, im Zusammenhang mit der Edathy-Affäre, immer dringlicher. Insbesondere die so genannte politische Klasse, namentlich PolitikerInnen der Großen Koalition, überschwemmen seit Tagen, von morgens bis abends, die Öffentlichkeit mit Erklärungs- Interpretations- Rechtfertigungs- und Beistandsorgien, die sehr viel mit Parteipolitik und Machterhalt, aber nur, wenn überhaupt, sehr wenig mit Rechtsstaat zu tun haben. Und genau da sehe ich die großen Gefahren für Demokratie und Rechtsstaat. Auch Regierungen, Parteien, staatliche Institutionen wie z.B. Staatsanwaltschaften, haben sich an die geltende Rechtsordnung, und insbesondere an das Grundgesetz zu halten. Bis zum heutigen Tage ist Sebastian Edathy nichts Strafbares vorzuwerfen. Dennoch wird er mit Haus- und Bürodurchsuchungen, mit Verdächtigungen, Spekulationen, Vorverurteilungen usw. überzogen. Mehr als fragwürdig war in diesem Zusammenhang die bombastisch inszenierte Pressekonferenz der zuständigen Staatsanwaltschaft. Es ist schier unglaublich, wie so etwas in einem Rechtsstaat möglich ist. Hier wurde die Unschuldsvermutung faktisch außer Kraft gesetzt, und eindeutig gegen das Übermaßverbot verstoßen. Ich halte das alles für rechtswidrig. Keine Frage, Kinderpornografie ist ein abscheuliches Verbrechen. Aber gerade weil das so ist, kann und darf es in einem funktionierenden Rechtsstaat nicht sein, einen Menschen regelrecht zu vernichten, ohne dass ihm diesbezüglich eine strafbare Handlung nachgewiesen werden konnte. Was sich Edathy an Filmen und Bildern bestellt hatte, war und ist nicht strafbar. Er durfte sich also dieses Material schicken lassen, der Rechtsstaat hatte nichts dagegen, und der Rechtsstaat hat auf die Einhaltung des Rechts und nicht der Moral zu achten. Wenn ein Gesetz verändert, verbessert, verschärft werden muss, dann soll es der Gesetzgeber tun. So geht Rechtsstaat. Was sich dagegen z. B. die Oppermänner und Zierckes an Erklärungen über spezielle Schweige-Telefonate leisten, ist eine Verhöhnung des Rechtsstaats. Der Gipfel der Heuchelei sind die gesäuselten Liebesschwüre aus Reihen der GK, insbesondere durch die so genannte SPD, für den „armen“ Hans-Peter Friedrich, der sich doch „menschlich höchst anständig“ verhalten, sogar Schaden vom deutschen Volk und von der Politik abgehalten habe. Ist denn schon wieder alles vergessen, was sich dieser „höchst anständige“ ehemalige Innenminister an höchst unanständiger Hetze z.B. gegen die Roma herausgenommen hatte. Aber was soll`s. Der Talkshowkönig und Vorsitzende des Innenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), hat zwischenzeitlich den politischen Teil der Krise weitgehend (Pofalla lässt grüßen) für beendet erklärt. Das ist doch alles nur noch krank.

  4. Ja, wie geht Rechtstaat ? Wie geht Pressefreiheit ? wie geht Öffentlichkeit mit solchen Fragen um ?
    Eine Entscheidung über das Verhalten eines anderen Menschen zu treffen bleibt schwierig. Da jeder hat seine eigene Meinung. Ein „Richtig“ oder „Falsch“ kann es nicht geben.
    Nur an den Gesetzesauslegungen kann ein Messband angelegt werden. Da hat vor allem die Staatsanwaltschaft falsch gehandelt. Ist nicht sie es, die den Rechtsstaat verkörpert ? Hier wurde eine Existenz vernichtet, ohne rechtliche Grundlage. Absichtlich oder aus Übereifer ?

  5. @ Jutta Rydzewski, #3
    Auch, wenn ich Ihre Einschätzung der großen Koalition nicht unbedingt teile: Sie legen m.E. den Finger auf einen wesentlichen wunden Punkt.
    Prinzipiell böte dieser Fall ja die Chance, Probleme des Opferschutzes, die spätestens seit Bekanntwerden des Missbrauchsskandals bekannt sind, nicht nur in den Focus zu rücken, sondern auch Konsequenzen einzufordern. Stattdessen wird die Diskussion aber vorwiegend von moralischer Empörung geprägt. Dabei braucht man über die Frage, wie moralisch das Verhalten des Herrn Edathy ist, nicht zu streiten. Sehr wohl aber darüber, wohin es führt, wenn man Moral und Politik derart vermischt und von der Politik oder gar von staatlichen Organen wie der Staatsanwaltschaft die Überwachung von Moral erwartet. Eine Staatsanwaltschaft, die sich von Spekulationen über mögliche strafbare Handlungen leiten lässt, zeigt, wohin solcherart „moralische“ Empörung führt: Denn wer wäre dann über jegliche Verdachtsmomente erhaben, müsste nicht jederzeit mit Ermittlungen gegen sich rechnen? –
    Hierzu ein historischer Exkurs: Der Anfang für eine solche höchst gefährliche Entwicklung wurde 1971 mit der Berufsverbotepolitik gesetzt – erst 25 Jahre später vom EuGH verurteilt. Die Rechtfertigung hierfür lieferte aber niemand anders als das BVG, indem sie das bis dahin ausschließlich geltende Kriterium der „Verfassungswidrigkeit“ durch die Kategorie „Verfassungsfeindlichkeit“ ersetzte. Maßnahmen, die zur Zerstörung beruflicher Existenz von Bürgern führten, wurden damit, statt an eine juristisch klar definierte Kategorie an eine undefinierbare Gesinnungskategorie gebunden, die für willkürliche Auslegung offen steht. Der Auslöser dafür war damals – wie beim McCarthyismus in den USA der 50er Jahre – eine grassierende antikommunistische Hysterie, die den „Feind“, vor dem man sich mit staatlichen Maßnahmen zu schützen habe, in jedem Bürger vermutete. Das „moralische“ Verdikt im Mc.Carthyismus lautete damals „antiamerikanisch“.
    Auch, wenn die Umstände sehr unterschiedlich sind, die historischen Beispiele vielleicht weit hergeholt erscheinen: Sie zeigen doch, wohin es führt, wenn rechtliche Kriterien durch bloße Moralkategorien ersetzt werden und der Staat zum Tugendwächter werden soll.
    Und geht man auf dieser Linie weiter, kann man auch bei einem Staatsverständnis landen, ähnlich dem, was man anderswo „Gottesstaat“ nennt.

  6. Verstehen, wenn auch nicht billigen, kann man noch, dass die CSU über den Rücktritt ihres Ministers ärgerlich ist und dass sie darüber hinwegtäuschen möchte, dass er die Unterstützung des Parteivorsitzenden und der Kanzlerin verloren hatte; dass sie zu diesem Zweck einen Schuldigen in der SPD sucht. Dass aber die FR – wie ein großer Teil der Presse – auf diesen Schwachsinn hereinfällt und statt kühler Analyse und notwendiger Aufklärung eine nicht nachvollziehbare Stimmungsmache betreibt, ist schwer verständlich.
    Es stimmt doch einfach nicht, dass Friedrich zurücktreten musste, weil Oppermann öffentlich machte, dass Friedrich den SPD-Vorsitzenden Gabriel über einen Verdacht gegen Edathy informiert hat. Zurückgetreten ist er erstens, weil es möglich ist, dass er die ihm vorliegende Information aus Ermittlungsgründen nicht hätte weitergeben dürfen – obwohl darüber selbst Staatsrechtler unterschiedlicher Meinung sind. Zurückgetreten ist er zweitens, weil der Parteivorsitzende und die Kanzlerin ihn offenbar gedrängt haben. Dass Journalisten ihre Logik ausschalten und aus dem Fall Friedrich/Edathy einen Fall Oppermann machen, ist unbegreiflich. Denn auch der dramatisierte Anruf beim BKA-Präsidenten erscheint dem Normalbürger als eine vielleicht nicht geschickte, aber doch verständliche Reaktion, wenn ein unglaublicher Verdacht auftaucht, den es zu verstehen gilt.
    Es erscheint mir als purer Unsinn, dass der BKA-Präsident dadurch zum Geheimnisverrat verleitet werden sollte. Die Beantwortung einer unbefangen gestellten Frage kann der BKA-Präsident, wie es auch geschehen ist, ablehnen. Daraus nun sogar ein Gespräch zu konstruieren, in dem sich beide Seiten angeschwiegen haben, ist schon ein Diffamierungsversuch aus dem Tollhaus. Die ganz anders zu beurteilende „Flexibilität“ bei der Koalitionsbildung ist eine ganz andere Frage, die in diesem Zusammenhang nicht zur Diskussion steht.

  7. Gerade erhalte ich von der Wissenschaftlichen Buchgesellschaft die „Besondere wissenschaftliche Reihe“ mit dem Band „Starke Männer, schöne Frauen. Die Geschichte des Aktes“. Darin sind eine Reihe von nackten Knaben/ jungen Männern (z. B. Caravaggio, Amor als Sieger) abgebildet, die ebenfalls unter das angestrebte Verbot fallen müssten. Bei einigen sind die Genitalien durch einen zarten Schleier oder ein großes Feigenblatt verhüllt. Ist das die Lösung? Die sexuelle Präferenz für Kinder und Jugendliche dürfte weder durch ein Verbot von Fotos oder durch Gesundbeten verschwinden. Sie wird auf älteres Material ausweichen, bei dem man die Abgebildeten nicht mehr kennt oder die schon lange verstorben sind. Wäre das die Lösung?
    Anstatt sich über menschenverachtende Fotos aufzuplustern, sollten die Aufgeregten lieber dafür sorgen, dass Kinder und Jugendliche es nicht mehr nötig haben, sich für ihren Lebensunterhalt sexuell ausbeuten zu lassen. Da gibt es viel zu tun.
    Ich finde es schon merkwürdig, dass der Umgang mit Fotos nackter Kinder einen Mann bürgerlich tot macht, im furchtbarsten Sinne des Wortes. Gibt sich aber jemand wie Berlusconi mit minderjährigen Prostituierten ab, macht er sich vielleicht lächerlich und riskiert ein Strafverfahren, wird aber von seinen Politiker-Kollegen nicht geschnitten. Doppelte Moral!

  8. Zum Vorhaben der Parteiführung der SPD, den früheren Bundestagsabgeordneten Edathy aus der Partei auszuschließen, muss vorweg erwähnt werden, dass das Verhalten von Sebastian Edathy auf keinen Fall, auch wenn es nicht strafbar ist, zu rechtfertigen ist. Allerdings muss berücksichtigt werden, dass sich die Parteispitze in dieser Affäre auch nicht unbedingt rühmlich verhalten hat und in anderen Fällen, die sowohl moralisch als auch strafrechtlich mindestens ebenso streng zu bewerten sind, keinerlei Sanktionen verhängt.
    Gerade bei Parteiausschlüssen ist die Parteiführung zumeist einseitig verfahren und hat sich, wie leider auch viele Gerichte, auf dem rechten Auge blind gezeigt. Bereits während des ersten Weltkrieges wurden die Reichtstagsabgeordneten, die im März 1916 gegen die Kriegskredite gestimmten haben, darunter der Partei- und Fraktionsvorsitzende Hugo Haase, die Verfasser des Erfurter Programms Eduard Bernstein und Karl Kautsky, aus der Partei ausgeschlossen, während „Bluthund“ Gustav Noske lange Zeit ungehindert auf Arbeiter schießen lassen durfte und nach massivem Druck aus der Parteibasis als Kriegsminister abtreten musste, aber noch mit dem Posten eines Oberpräsidenten versorgt wurde. Auch in der Nachkiegszeit wurden regelmäßig nur Parteilinke wie der Wirtschaftswissenschaftler Viktor Agartz (1958), die Professoren Wolfgang Abenroth und Ossip K. Flechtheim (1961), letztere wegen ihrer Zusammenarbeit mit dem SDS, und im Jahre 1968 das Vorstandsmitglied der Berliner SPD, Harry Ristock, wegen seiner Teilnahme an einer Vietnam-Demonstration aus der Partei ausgeschlossen. Vielen anderen wurde Mitunterzeichnung eines Flugblatts mit DKP-Mitgliedern zum Verhängnis.
    Als Vorwand wurde den Betroffenen in der Regel ein parteischädigendes Verhalten vorgeworfen. Hier muss die Frage erlaubt sein, inwieweit diese Mitglieder die Partei geschädigt haben. Wieviele Wahlen und Mitglieder hat die SPD aufgrund der Schröder’schen Agenda 2010 verloren? Ein Clement wurde trotz seiner Politik, die gegen alle Grundsätze der Sozialdemokratie verstoßen hat, und der zudem noch gegen eine Wahl der Spitzenkandidatin bei der hessischen Landtagswahl, Andrea Ypsilanti, aufrief, bis zuletzt vom ehemaligen Vorsitzenden Müntefering verteidigt.
    Wieviele Wähler und Mitglieder hat Müntefering selbst mit seiner Rente ab 67 verprellt? Auch in der jüngsten Vergangenheit hat die Parteiführung durch nicht eingehaltene Wahlversprechen, insbesondere bezüglich mehr Steuergerechtigkeit, Einstellung von Waffenlieferungen etc. ihre Wähler und Mitglieder getäuscht und sich einer Frau Merkel, die die Interessen der großen Konzerne, z.B. in der Frage der Zulassung von Genmais, ungehindert fortsetzt, an den Hals geworfen. Hat ein solches Verhalten in all diesen Fällen der Partei etwa nicht geschadet?
    Um wieder glaubwürdig zu werden und nicht nur als Juniorpartner eine Bundesregierung führen zu können, sollte sich die Parteispitze ihre Wahlergebnisse, die Mitgliederentwicklung sowie vor allem deren Ursachen näher zu Gemüte führen und sich endlich zu ihren Fehlern bekennen!

  9. In Ihrem Artikel hat mich ein Satz ganz besonders zum Nachdenken gebracht: „Sebastian Edathy argumentiert strikt legalistisch.“ Diesen Satz sollte man sich auf der Zunge zergehen lassen, denn er beschreibt auf das Feinste die Welt dieser Typen – ja Typen. Menschen bestehen aus Ratio und Gefühl. Typen dieser Art eher nur aus Ratio. Diese eiskalte Berechnung, die Edathy im NSU-Prozess massenhaft Bewunderung eingebracht hat, wendet er jetzt auch bei der Verteidigung seiner eigenen Handlungen an. Ein Mensch aber, der noch Gefühl in seinem Bauch hat, würde anders vorgehen. Er würde sich nämlich schämen und mit hochrotem Gesicht mindestens ein Wort des Bedauerns hervorstottern.
    Aber solche Handlungsweisen sind diesen Wesen fremd. Der wahre Skandal endet aber nicht bei Edathy. Das eigentlich Erschreckende ist doch, dass solche Vorgehensweisen in den Schaltstationen unserer Gesellschaft gang und gäbe sind: Nie einen Fehler zugeben, mit allen Tricks und windigen Argumenten das Recht bis zur letzten Möglichkeit ausreizen und immer wieder neue Winkelzüge erfinden. Und das alles, weil man im Grunde genommen jegliches Gefühl (für Anstand) verloren hat, und sich dermaßen in legalistischem Denken verrannt hat, dass alle Handlungen nur noch von diesem Denkmuster bewegt werden. Daran krankt unsere Gesellschaft. Daran liegt es, wenn wir aktuell kaum noch Leitbilder haben.
    Was war das doch für eine Wohltat, als Frau Käßmann Ihre Schuld nach Ihrer Trunkenheitsfahrt eingestanden und die entsprechenden Konsequenzen gezogen hat. Das war Größe. Die kann sich aber immer nur dann zeigen, wenn man gemachte Fehler danach ernsthaft bedauert oder sich entschuldigt. Dann wiederum kann aber auch verziehen werden und man kann sagen, das war menschlich, sowohl in der fehlerhaften Handlung, als auch im Eingestehen des Fehlers.
    Aber solange unser Staat und diese Welt von Wesen regiert wird, deren Ratio die Gefühle in den Keller geschickt haben, solange brauchen wir uns nicht zu wundern, wenn die Erde letztendlich so unbewohnbar ist wie der Mond. Robert Musil hat dieses Phänomen anders formuliert. Er lässt seinen Protagonisten in Der Mann ohne Eigenschaften sagen: ‚Immer dann, wenn algebraische Reihen auftauchen, verkriecht sich die Seele.‘ Recht hat er.

  10. Wichtiger wäre, die Frage zu stellen und zu beantworten, ob Verdacht, Straftat, Verfahren, Strafe und ggf Rehabilitation Privatsache sind, also der Schweigepflicht aller Beteiligten unterliegen, oder ob (und ab wann!) sie eine öffentliche und zu veröffentlichende Sache sind.
    Wenn sie Privatsache sind, ist es verboten, eine öffentliche soziale Beteiligung, Kontrolle oder Verdammung (Pranger!) als Strafersatz oder Strafverschärfung oder, wie im vielen vergangenen Fällen, als Justizersatz heranzuziehen.
    Wenn sie eine öffentliche Sache sind, ist an die Öffentlichkeit derselbe Anspruch zu stellen, wie er an die demokratische Judikative, Exekutive und Legislative gerichtet wird.
    Nicht mal mehr schleichend, sondern ganz offen wird von allen drei Gewalten, im besonderen der „vierten Gewalt“, die Abtrennung „schuldiger Mitglieder“ der Gesellschaft betrieben, noch bevor eine Schuld festgestellt ist und auch über die juristische Strafe hinaus. Rechtlichkeit wird durch Rufmord und Opportunismus ersetzt.

    Ungeachtet der Verwerflichkeit oder Strafbarkeit der Inhalte des Einzelfalls macht sich eine Haltung breit, man könnte das „Böse“ besiegen, indem man sich der Ertappten, Verführten und nicht Standhaften entledigt. Dazu sagen die Religionen, die Psychologie und die Sozialwissenschaft das nötige, die deutsche und die Geschichte anderer Länder das ihrige.

    Der Versuch, das Böse auszumerzen, hat schon immer die Bestie im Menschen hervorgerufen.

  11. Sorry Leute aber mir kocht die Galle über.
    Es ist doch völlig unwichtig, wer oder was oder welche Position ein Mensch (ich sage absichtlich Mensch nicht Mann, da dies auch in weiblichen Kreisen vorkommt) ist.
    Unsere feine Welt ist auf der einen Seite ja soo human geworden, da werden Abermillionen in Spendenaktionen gesammelt, soziale Projekte aus dem Boden gestanpft und ein Aufschrei der Entrüstung geht durch die Menge, wenn von Menschenhandel, Frauenhandel und ethnischen Säuberungen was bekannt wird. Der einzelne Bürger der eine sexuelle Fehlleitung hat wird aus Dorfgemeinschaften audgeschlossen, Vergewaltiger werden geringer bestraft als Vandalen und Diebe und häusliche in vielen köpfen ob gegen Kinder, Frauen aber auch gegen Männer noch abgetan, als wie „die brauchen das wohl“
    Wie stehts da mit der Humanität!!!!!!

    Und da ist jemand ( und wer weiß noch wer alles ) der ein öffentliches Amt, eine Vertrauensstellung unserer Gesellschaft inne hat und auch unser Land und damit unser Volk repräsentiert. Dieser Jemand beklagt sich bei seinen abartigen Vorlieben, das er erwischt wurde. Und von nun an geht die Diskussion darüber, wie er erwischt wurde und vielleicht noch warum und Köpfe von „anständigen “ (dies Wort in Verbindung mit Politiker eh schon mehr als fraglich)Politiker rollen lassen, statt sich zu erheben und klar zu sagen, SOLCHE LEUTE HABEN IM ÖFFENTLICHEN LEBEN NIX VERLOREN. Sie sollten therapiert werden. Basta.

    Unsere Gesellschaft ist krank genug, solche negativen Vorbilder brauchen wir nicht auch noch.

    Bezugnehmend auf den letzten Satz des Beitrages von BVG. Das hat mit der sog. Hexenjagd nix zu tun. Und ich verlange auch nicht, dass Edathy in den Knast oder ähnliches kommt. Aber es gilt unsere Welt, insbesondere unsere Kinder vor Menschen zu schützen, deren Triebe sie zu Handlungen bewegen, die anderen Schaden zufügen.

  12. Mich empört das „Charakterporträt“ Edathys von Steffen Hebestreit. Spitzzüngigkeit, schneidende Arroganz – zu erklären durch seine „nicht leichte“ Herkunft in der niedersächsischen Provinz, „als Kind eines indischen Pfarrers“, (es mag ja auch sein, dass der dumpfe Rassismus der deutschen Provinz – und nicht nur der Provinz – den Hintergrund bildet, warum Edathy sich gegen rassistische Morde und deren Vertuschung bis in höchste behördliche Stellen engagiert), „nimmt nicht an Schützenfesten teil“, ist „Einzelgänger“, „verschlossen, introvertiert“, keine Lust an „Kungelrunden“ oder Gremienarbeit. Klingt richtig verdächtig, so einer, nicht? Na klar, da müssen die Biedermänner der SPD diesen Politiker der öffentlichen Hatz preisgeben und seinen Ausschluss betreiben! Das macht sich gut in der Öffentlichkeit! Wir sind die Guten – die Bösen sind so wie oben beschrieben.
    Dieser Mann hat als Politiker konsequent dafür gearbeitet, dass Morde an Ausländern, die von deutschen Stellen vertuscht wurden, aufgeklärt wurden. Kommt Ihnen da nicht der Verdacht, dass ein seit langem gespeicherter Vorwurf (übrigens: Wer speichert da und warum? Welche Presse- und Behörden- und Staatsschutzstellen speichern da?) von sexuellem Fehlverhalten im privaten Bereich benutzt wird, um Edathy abzuschießen? Und missliebige Daten gleich mit zu entsorgen? Wo bleibt bei der SPD der klare politische Verstand, Rassismus auch in Justiz und Verfassungsschutz mit den passenden politischen Mitteln zu bekämpfen und trotzdem eine klare Position einzunehmen zum Schutz der Privatsphäre eines ihrer Mitglieder, bis der Vorwurf juristisch geklärt ist? Und trotzdem und selbstverständlich, deutlich und mit tatkräftiger finanzieller und politisch-juristischer Unterstützung gegen Kinderpornographie und Missbrauch von Kindern – egal welchen Geschlechts, egal ob in Familie, Kirche, Schule, Medien – zu agieren?
    „So einer wie Edathy gehört nicht in die SPD“? Wie schäbig!

  13. Herrn Boettel sei Dank für den kurzen interessanten historischen Exkurs in die traurige Vergangenheit der SPD und ihrer (Nicht-)Ausschlüsse von Parteigenossen. Parteischädigendes Verhalten (wie Herrn Edathy jetzt vorgeworfen) ist bis jetzt vielmehr der SPD-Führungsmannschaft anzulasten, welche die Bedingungen für die Koalition mit der CDU/CSU ausgehandelt hat und dabei all das vergaß, was sie Mitgliedern, Wählern und der Öffentlichkeit vorher versprochen hatte, wie Steuererhöhungen für Reiche (Steuergerechtigkeit), Verbot von Waffenlieferungen in Krisengebiete, Einschränkung des Freihandelsabkommens (z.B. Genmais) u.v.m. All dies hat Herr Boettel erwähnt; ich füge hinzu: Warum hat eigentlich kein Parteimitglied oder Ortsverein der SPD ein Ordnungsverfahren gegen diese Wahlbetrüger beantragt? Aus Feigheit?
    Bei Herrn Edathy muss parteischädigendes Verhalten erst noch festgestellt werden, und zwar nicht von diesen Herrschaften, sondern von einem Parteiordnungsgericht der SPD durch mehrere Instanzen. Da kann es anscheinend nicht schaden, schon mal vorher die Moralkeule zu schwingen, nach dem Motto: Vorverurteilen bringt uns vielleicht wieder ein paar Pluspunkte. Gibt es eigentlich etwas, dessen sich diese Leute noch schämen können? Ich fürchte nein.

  14. Ich weigere mich zu intensiv mich mit dem Thema zu beschäftigen. Sollte man nicht den Staatsanwalt zuerst mal machen lassen wofür er bezahlt wird? Es ist auch die Frage ob es sein kann das Informationen aus der Staatsanwaltschaft unter der Hand zwischen Parteien diskutiert werden, aber das ganze erinnert mich auch sehr stark an die Geschichte Wulf. Da wird gerade mal wieder eine Sau durchs Dorf getrieben. Wenn da jemand gegen Gesetzte verstoßen hat dann soll er vor Gericht gestellt werden und dann entsprechen bestraft. Ob man so jemand aus einer Partei ausschließen sollte????

  15. Nochmal : Hat Edathy Kinder mißbraucht ? Wenn ja, gehört er dem Gesetz nach bestraft. Wenn nein, dann wofür ? Allein das Betrachten von irgendwelchen Bildern kann doch nicht strafbar sein ! (Vielleicht verhindert gerade das Betrachten von Bildern „echte“ Straftaten ?!)

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