Höchste Anerkennung für Bundespräsident Gauck

Über Joachim Gauck haben wir hier im FR-Blog schon gestritten, als er noch gar nicht Bundespräsident war. Erwartbar tritt dieser Streit nun in die nächste Runde ein, denn Gauck hat seine erste Weihnachtsansprache abgeliefert. Bei mir persönlich ist sie ganz gut angekommen, aber das werden natürlich nicht alle so sehen. Seit Gauck angekündigt hat, nicht nach Sotchi zu den Olympischen Winterspielen zu fahren, habe ich meinen Frieden mit ihm gemacht. Klare Worte fand Gauck in seiner Ansprache auch für die Situation der Flüchtlinge an den europäischen Außengrenze: „Machen wir unser Herz nicht eng“, sagte er an die Adresse aller Deutschen, nicht nur der Regierenden. Das ist bei den Deutschen nicht populär, denn es gibt viele Zeitgenossen, die schon wieder finden, dass das Bott voll sei. Das findet auch FR-Autor Holger Schmale nicht.

FR-Leser Claus Haber aus Dinslaken meint:

„Sehr geehrter Herr Bundespräsident Gauck, ich grüße Sie ebenfalls recht herzlich und hoffe, Sie hatten in Ihrem Schloss Bellevue ein besinnliches Weihnachtsfest.
Selbstverständlich möchte auch ich, dass es allen Menschen gut geht, und nicht nur während der Weihnachtstage. Die Realität sieht aber leider anders aus, darum darf ich die Einleitung Ihrer Weihnachtsansprache durchaus als zynisch bezeichnen. Die, wie sie es formulieren, weihnachtlichen Stunden des Friedens und Glanzes verdienen diese Bezeichnung schon lange nicht mehr. Das deutsche Volk, die Völker Europas und der ganzen Welt sind geteilt in Arm und Reich. Menschen, die Mitgefühl verspüren, können sich nicht mehr so verhalten, als sei alles in Ordnung. Ich bin mir fast sicher, Sie denken ebenso.
Wir beide wissen, es ist ein Grundbedürfnis, mit anderen Menschen in Verbundenheit zu leben. Doch das allein reicht zu einem erfüllten Leben nicht. Gibt es keine wirtschaftliche Grundlage, keine wirkliche Bildungschance, nicht die Möglichkeit der Teilhabe an Kunst und Kultur, dann löst der Zusammenhalt von Familien auch nicht alle Probleme. Steigen Sie herab von ihrem Elfenbeinturm, dann werden Sie sehen, wie in wachsenden Teilen unserer Gesellschaft wirklich gelebt werden muss.
Der Ausflug nach Bethlehem und der lobenswerte Brückenschlag zu den Millionen Flüchtlingen kann Ihre Ansprache inhaltlich auch nicht auf ein Niveau bringen, das für einen Bundespräsidenten angemessen wäre. Zwischen Ihren Worten und Taten klafft eine große Lücke. Warum führen Sie nicht beispielsweise die friedlichen Demonstrationen auf dem Berliner Oranienplatz an? Menschen mit Herz und Verstand stellen sich dort vor Flüchtlinge, mit denen die Staatsmacht nicht angemessen verfährt. Sie hätten Zeichen setzen können! Stattdessen gab es Prügel und Gas für Ihre Mitbürger. Unter ihnen Christen, friedliebende und wenige gewaltbereite Menschen, deren Anzahl sich vergrößern wird.
Ja, das von Ihnen gelobte Ehrenamt ist immer wieder ein dankbares Thema. Es wird von Menschen ausgefüllt, die Hilfe gern leisten, wenn der Staat versagt. Wir sehen dies doch an vielen Orten, das Geld für Soziales reicht vorn und hinten nicht, obwohl die von der Bevölkerung geleisteten Steuerzahlungen Rekorde erzielen.
Einen weitere Punktabzug gibt es noch für das Auslassen mindestens eines für die Bürger sehr wichtigen Themas: Datenschutz! Nach Artikel 8 der EU-Grundrechtecharte sollten wir eigentlich geschützt sein, das ist rechtlich verbürgt. Sie haben sich dazu kürzlich in einer Weise geäußert, die eine Versetzung in das nächste Jahr Ihrer Amtszeit stark gefährdet. Was halten Sie davon, sich für „Ihr“ Volk einzusetzen und Edward Snowden einen sicheren Aufenthalt in Deutschland zu garantieren? Für den primus inter pares wäre dies wohl Pflicht.
In diesem Sinne hoffe ich auf ein friedlicheres und glänzenderes Weihnachtsfest im kommenden Jahr.“

Anders Manfred Kirsch aus Neuwied:

„Der Einsatz des Bundespräsidenten Joachim Gauck für die in der Bundesrepublik Zuflucht Suchenden verdient Lob und höchste Anerkennung. Nach meiner Meinung ist Gaucks jüngste Mahnung eine der besten und notwendigsten Äußerungen des Staatsoberhaupts überhaupt. Der Aufruf ist nötiger denn je angesichts der wieder im Anstieg befindlichen Asylbewerberzahlen. Die neue Bundesregierung der großen Koalition hat ja gerade in der Flüchtlingspolitik dringend Nachhilfe nötig. Hat sie doch bei den Koalitionsverhandlungen in dieser Frage, also der europäischen und deutschen Flüchtlingspolitik, durch völlige Untätigkeit geglänzt. Und ein besonderes Engagement konnte ich hierbei leider auch bei der als Juso-Politikerin Anfang der Neunziger Jahre noch sehr bemühten neuen Arbeitsministerin Andrea Nahles nicht feststellen. Es ist und bleibt zutiefst beschämend, welchen geringen Stellenwert die neue Regierungskoalition dem Schicksal der oft um ihre nackte Existenz bangenden Menschen beimisst.
Ein hoffnungsvollen Zeichen ist die über Weihnachten von den Kirchen gezeigte Parteinahme für Asylbewerberinnen und Asylbewerber in diesem Land. Jene haben keine Lobby. Im Gegenteil ist die Zahl derjenigen unverändert groß, die immer noch mit Ablehnung auf Flüchtlinge reagieren. Hier müsste mit einer Bewusstseinsveränderung schon in den Elternhäusern und Schulen angefangen werden. Doch der deutsche Stammtisch ist unerbittlich, und seine gnadenlosen Vollstrecker sitzen immer noch in vielen Ausländerbehörden. Eine Willkommenskultur für die bei uns Zuflucht Suchenden gibt es in diesem Lande noch lange nicht. Bis eine Bewusstseinsveränderung erreicht ist, wird noch ein weiter Weg vor uns liegen. Und es wird noch sehr vieler Mahnungen des Bundespräsidenten und anderer Politiker mit Verantwortung bedürfen, bis die in Artikel 1 unseres Grundgesetzes garantierte Würde des Menschen ernst genommen wird.“

Roland Klose aus Bad Fredeburg:

„Bundespräsident Joachim Gauck spricht in seiner Weihnachtsansprache über Kriegs- und Armutsflüchtlinge und vergisst dabei anscheinend den zur Zeit größten politischen Flüchtling und Whistleblower der Welt, Edward Snowden, der zu unrecht wegen seiner Enthüllung der milliardenfache Massenüberwachung und Ausspionierung unschuldiger Bürger durch die NSA verfolgt und an den Pranger gestellt wird. Was hat sich unser Freiheitsapostel GAUCK nur dabei gedacht, dem bekanntlich Freiheit über alles geht? Bedeutet ihm die Freiheit des Gewissens und die Freiheit im Netz überhaupt nichts?
Auf Channel 4 des britischen Fernsehens hat besagter Edward Snowden in seiner Weihnachtsbotschaft allen offenbart, dass die NSA und ihr Überwachungssystem PRISM schlimmer sei, als sich George Orwell dies in seinem dystopischen Roman „1984“ ausmalte. Bürgernähe bekommt nämlich in Zeiten der massenhaften Ausspähung eine ganz neue Dimension, wenn wir Detektoren wie Smartphones, Tablets und Notebooks bei uns führen, die uns systematisch folgen und verfolgen und wissen, was wir tun, denken und wollen. Wenn wir nicht konsequent dagegen protestieren, dann wird ein heute geborenes Kind nicht mehr wissen, was Privatleben ist und was Privatsphäre bedeutet, einen Gedanken zu haben, der weder aufgenommen wurde noch analysiert wird.
Wie können und sollen wir Politikern, Regierungen und angeblich befreundeten Staaten vertrauen, wenn sie uns misstrauen und ausspionieren? Bisher dachte ich immer, es sei gut, wenn Politiker Bürgernähe suchen. Jetzt läuten bei mir die Alarmglocken, wenn das Wort Bürgernähe aus deren Munde fällt. Insofern hat mir die Weihnachtsbotschaft von Edward Snowden mehr gebracht als von unserem Weihnachtsgauck, weil Joachim Gauck die Freiheit des Flüchtlings Snowden und die Freiheit der Bürger im Internet unerwähnt lässt.“

Sigurd Schmidt aus Bad Homburg

„Die Weihnachtsansprache des Bundespräsidenten Joachim G a u c k ist überaus würdig. In den Mittelpunkt seiner Rede das Prinzip der Barmherzigkeit zu stellen, ist doch völlig richtig. Der Nützlichkeitswahn, der seit über 250 Jahren in der gesamten modernen Welt ausgebrochen ist, kann unmöglich menschliche Solidarität stiften. Richtig ist aber auch – das hat Gauck mutig gesagt – daß die moderne Welt und aufgeklärtes Denken, die Bereitschaft zuwandernder Menschen verlangt, sich an die Lebensbedingungen und die Wertvorstellungen der Gastgeberländer anzupassen. Hier kann es – wie in der Natur übrigens auch – keine Kompromisse geben. Wenn die Circumcision junger weiblicher Geschlechtsorgane in Europa geduldet und nicht verfolgt wird, wenn eine Art inner-familiärer Maffia-Mentalität des Ermordens von Schwestern durch deren Brüder geübt wird, dann hört “ der Spaß“ auf.- Insofern ist die Barmherzigkeit, also „misericordia“ , keine Einbahnstraße. Die Immigranten haben auch eine Bringschuld und können nicht einfach nur auf Holschuld setzen. – Es ist wenig erfreulich, daß Joachim Gauck aufgrund seiner „ostdeutschen Herkunft“ so viel innerdeutsche Kritik findet. Es reicht, daß Bundeskanzlerin Angela Merkel ihn zu verhindern suchte. Wer stoppt eigentlich diese Frau in ihrem ständigen personalpolitischem Versagen, weil sie unbedingt an der Macht sein möchte?“

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12 Kommentare zu “Höchste Anerkennung für Bundespräsident Gauck

  1. Manfred Kirsch schreibt:

    „Im Gegenteil ist die Zahl derjenigen unverändert groß, die immer noch mit Ablehnung auf Flüchtlinge reagieren. Hier müsste mit einer Bewusstseinsveränderung schon in den Elternhäusern und Schulen angefangen werden.“

    Es ist schon ein Unterschied, ob ich in einem Nobelviertel wohne, oder ob ich damit rechnen muss, dass in meinem Mietblock unter und über mir Immigranten, deren Kultur ich nicht kenne, einziehen. Da liegt es logischerweise nahe, dass bestimmte Schulen in bestimmten Stadtteilen einen hohen bis sehr hohen Ausländeranteil aufweisen. Die mit dem moralischen Zeigefinger bleiben hingegen verschont. Und wenn es sein muss, ziehen sie eine Option auf eine Privatschule aus der Brieftasche. Die Kaste der Gutbegüterten, die auch noch Zeit und Muse hat oder gar Geld damit verdient, sich moralisierende Gedanken zu machen, hat – und das gilt es festzuhalten – die konkreten Folgen nicht zu tragen. Das Schloss Bellevue wird sicher nicht zur Heimstätte syrischer Asylsuchender. Da hat man leichtes Predigen von der Fernsehkanzel herab. Mir geht das schon auf den Zeiger, wie mit dieser gutmenschenartigen Masche ein schlechtes Gewissen verbreitet wird.

    Folgerichtig wird im Sinne Gaucks, wie oben zitiert, eine Bewusstseinsänderung in den Elternhäusern und Schulen propagiert. Ich muss mich täglich gegen die Bewusstseinsveränderungsindustrie aus Politik, Medien und Werbung zur Wehr setzen. Damit habe ich genug zu tun. Wenn eine vermeintliche Autorität wie ein Bundespräsident über viele mediale Plattformen mir die Ohren vollsäuseln will, gehe ich auf Distanz, denn staatstragender geht’s kaum.

  2. Wenn ich mich recht erinnere habe ich die Tage gelesen das auf der Erde 7,5 Milliarden Menschen leben. Davon einige 100 Millionen in den Industriegesellschaften. Ich habe es gern mit Zahlen und Fakten. Wie viele wollen die Menschen die für Zuwanderung sind nochmal aufnehmen? Was hat unser toller Präsident dazu gesagt? Ich habe mir diese Ansprache geschenkt, aber wenn wir nur 100 Millionen aufnehmen hilft das nicht viel. Eigentlich sollte jede weitere Diskussion angesichts der nackten Zahlen Tod sein, weil so einfach die Lösung nicht aussehen kann. Wenn man den Hunger in der Welt bekämpfen will geht das nur über Hilfe zur Selbsthilfe. Zuwanderung ist keine Lösung außer bei Hochqualifizierten, die dann aber in ihren Heimatländern fehlen und das Problem vor Ort verschärfen. Also den Herren Präsidenten reden lassen und die Fakten beachten.

  3. Die FR einmal mehr in einem Gauck-Bewunderungs-Rausch.;-) Er würde dem Volk nicht nach dem Munde reden, schreibt Herr Schmale. Nein, das tut er nicht, zumal er sich dazu entschieden hat, als neoliberaler Prediger der neuzeitlichen Gottheit, dem Markt, nach dem Munde zu reden. Beides, Volk und Gott-Markt geht nicht, denn schließlich hat die Religion, oder besser die Seuche Neoliberalismus, Millionen aus dem Volk wirtschaftlich und sozial erheblich geschadet, mit der Folge einer erschreckenden Zunahme sozialer Vereisung und roher Bürgerlichkeit. Dazu habe ich von Herrn Gauck noch nichts gehört. Weiterhin bescheinigt Herr Schmale Gauck eine aufrechte Haltung und Mut. Welcher Mut ist da gemeint? Als mutig hatte z.B. Herr Gauck das Buch, mit eindeutig rassistischen Thesen, von Thilo Sarrazin bezeichnet. … Ein ganz dickes Lob spricht Herr Schmale Gauck noch dafür aus, weil er, trotz aller Zurückhaltung, nicht als Putins Tribünengast nach Sotschi zu reist. Für mich spricht vieles dafür, dass es sich dabei quasi um eine abgestimmte Aufgabenteilung zwischen Gauck und Merkel handelt, nach dem Motto: Gauck der Demokratielehrer, Merkel die Realpolitikerin.

    Es ist Herrn Gauck natürlich dabei zuzustimmen, wenn er hinsichtlich der Flüchtlingstragödien um mehr Großherzigkeit bittet. Die Politik in diesem Zusammenhang ist auch nicht nur lediglich hasenherzig, Herr Schmale, sondern eine Schande. Allerdings sollten wir unser Herz, Herr Gauck, auch nicht eng machen für Einkommensschwache, sozial Benachteiligte, Mini- Midi- Mehrfachjobber, Leiharbeiter, Befristete, Niedrig- und Tagelöhner usw. usw.. Dazu endlich mal deutliche Worte vom Bundespräsidenten, ganz ohne Zurückhaltung, wären mehr als nur angemessen, zumal Freiheit, die nur dann existiert, wenn Mensch sie sich leisten kann, keine Freiheit sondern exakt das Gegenteil ist. Ich könnte mir auch gut vorstellen, wenn der Bundespräsident weitere deutliche Worte an gewisse Steinzeitkonservative aus dem Süden der Republik richtet, die beim Thema Flüchtinge bzw. Ausländer überhaupt, gerade in diesen Tagen, mit widerlichen und ekelhaften Hetzparolen durch die Medien geistern.

    Solange das alles nicht erfolgt, haben Ansprachen von Herrn Gauck, egal zu welchen Anlässen, für mich keine ausreichende Glaubwürdigkeit, zumal wenn ich daran denke, wie sich Gauck einmal selbst beschrieben hat: Ich bin ein linker, liberaler Konservativer. Deutlicher kann man Beliebigkeit nicht ausdrücken. Motto: Seht her, ich bin alles, ich bin sozusagen euer Wünsch-dir-was-Präsident.

  4. Im Rückblick wäre auch noch zu betrachten, inwieweit das Köhler-,Wulff- und Gauck- Mobbing, auch die Plagiatejagd, welche im Netz und der FR stattfand und stattfindet, einer Reflexion bedarf.

    Es ist ein extremer(extremistischer?) und signifikant undemokratischer Vorgang, daß Politikern (Bundespräsidenten, Doktoren,…, Bürgern?) Rechte und Ämter nur aufgrund von Verdächtigungen aberkannt werden und daß die öffentliche Wirkung rechtsstaatliche Prinzipien wie die Unschuldsvermutung untergraben kann.

    Wie sich im Fall Wulff zeigt, ist an den Vorwürfen nichts dran, auch bei Köhler war sachlich nichts zu kritisieren, bei Gauck ergehen sich viele erneut in haltlosen Unterstellungen. Doktorarbeiten unterliegen der abschließenden Beurteilung der Fakultät, eine nachträgliche „Inquisition“ ist unzulässig.

    Die FR nimmt sich des Themas nicht an. Welchen Themas? Des Themas, inwieweit sich die FR dem Cyber- und Pressemobbing entzieht.

  5. @BvG #4

    Sie sollten schon etwas präziser benennen, was Sie da reflektieren wollen. Wem wurde denn da irgendetwas nur aufgrund von Verdächtigungen aberkannt? Und dass Doktorarbeiten auch nachträglich auf enthaltene Täuschungen untersucht werden können, ist keine „Inquisition“ – die Bedingungen, unter denen ein akademischer Titel wieder aberkannt werden kann, stehen in jeder Promotionsordnung, und das geschieht zwangsläufig nachträglich, denn aberkannt werden kann nur, was bereits verliehen wurde. Dass das unzulässig sei, kann nur jemand sagen, der meint, außerhalb der Regeln zu stehen – sind Sie zufällig ein wenig adelig?

    Und wo ist im aufgezählten Zusammenhang überhaupt ein Amt aberkannt worden? Bei den Beispielen, die Sie andeuten, wurden nach den dazu üblichen und vorgeschriebenen Verfahren und damit zu Recht Titel aberkannt, Bei den Ämtern wurde ihnen nahegelegt diese selbst niederzulegen, was sie dann auch taten, nachdem für alle offensichtlich geworden war, dass sie ungeeignet waren, sie zu bekleiden. Und in dieser Sache wäre der Nachweis der Bestechlichkeit bei Wulff nur das Tüpfelchen auf dem i gewesen. Dass er dieses Amtes nicht würdig war, hat er mit seinen peinlichen Anrufen bei BILD selbst gezeigt. Da spielt es auch keine Rolle, ob er noch verurteilt wird. Dass das Verhalten, das ihm nachgewiesen wurde, angesichts der Tatsache, dass es für einen normalen Beamten bereits verhängnisvoll werden kann, wenn er vergisst, einen Blumenstrauß anzumelden, den erhalten hat – die kommen heute locker über 30€ – moralisch nicht tragbar ist, hat mit der juristischen Würdigung wenig zu tun.

    Auch dem gegelten ehemaligen Verteidigungsminister wurde sein Amt nicht wegen irgendwelcher Verdächtigungen aberkannt, sondern ihm wurde nahegelegt, zurückzutreten, nachdem sein öffentliches Lügen in dieser Sache nur noch als Frechheit interpretiert werden konnte und er damit nach den normalen Maßstäben nicht mehr ministrabel war. Schawan hatte das Pech, das so deutlich zu formulieren, dass sie dann gezwungen war, diese Regel, die sie selbst aufgestellt hatte, auch auf sich selbst anzuwenden.

    Das waren so die „lauten“ Fälle des letzten Jahres.

    Außerdem gilt die Unschuldsvermutung nur für Behörden. Ich darf es eventuell nicht laut sagen, aber wenn es darum geht, jemanden in ein öffentliches Amt zu wählen, dann zählt bei meiner Wahlentscheidung meine wirkliche Vermutung und keine abstrakte Unschuldsvermutung.

    Sie sehen schon: Bevor wir uns über Presse- oder Cybermobbing unterhalten können, müssen wir uns erst ansehen, was war, um entscheiden zu können, ob hier überhaupt Mobbing oder nur Information vorliegt. Ihre Andeutungen (Verdächtigungen?) sind wenig geeignet, den Gegenstand erkennen zu lassen, den sie reflektieren wollen.

    Zum Threadthema: Was kann man denn zu Weihnachten von unserer Fachkraft für Sonntagsreden uns Staatsempfänge schon Großartiges erwarten? Ich bin bereits positiv überrascht, wenn er als Berufschrist im Rentenstand dieses Amt nicht zu Missionierungen für seinen Verein missbraucht, wie es Köhler tat. Aber ich müsste Masochist sein, um mir derartige Reden anzuhören. Andererseits hielte ich es mit dieser Vorliebe dann für etwas unredlich, mich anschließend über die erlittenen Qualen zu beschweren.

  6. @FWohlgemuth

    Soweit ich mich erinnere, ist Köhler deshalb zurückgetreten, weil Teile der Bevölkerung den Respekt vor dem Amt haben vermissen lassen. Das war und ist eine schallende Ohrfeige für jene, die glauben, bloss weil der Mensch, der dieses Amt ausfüllt, einen (angeblichen) Fehler gemacht hat, dürfe man hemmungslos verbal auf ihn einschlagen.
    Wulff ist zurückgetreten, weil er gezwungen wurde, die „Schande“, verdächtigt zu werden, als unvereinbar mit dem Amt zu sehen.
    Auf Gauck wird seit seiner Kandidatur verbal eingedroschen, weil er bestimmten Leuten nicht ins politische Bild passt und weil sie keinen Respekt vor der Meinung anderer haben.
    Für mich sind dies klare Zeichen undemokratischen Verhaltens. Es kann und muß von jedem Bürger verlangt werden, sich in dieses diffizil gestaltete „Mindestmaß“ der Gemeinsamkeit einzufügen, die dies Amt darstellt.

    Dazu stelle ich die Fragen:
    Seit wann ist es eine Schande,verdächtigt zu werden, aber keine Schande, grundlos zu verdächtigen? (Wulff)
    Warum darf ein Präsident unmöglich gemacht(!) werden, wenn er die Wahrheit sagt? (Köhler)
    Warum darf ein Präsident öffentlich verunglimpft werden? (Gauck)

    http://de.wikipedia.org/wiki/Verunglimpfung_des_Bundespr%C3%A4sidenten

    Ich bin ja schon oft und ausgiebig für meine Haltung als „autoritätsgläubig“ tituliert worden. Darauf gebe ich immer die gleiche Antwort: Wer nicht in der Lage ist, sich der demokratischen Autorität des Bundespräsidenten zu beugen, der fordert undemokratische Autoritäten. Ich für mein Teil bin nicht bereit, für die Uneinsichtigkeit solcher „Bilderstürmer“ die Rechnung zu zahlen.

  7. Das was den verschiedenen Bundespräsidenten passiert würde dem Bundesfinanzminister so nie passieren. Der Grund ist das das Amt des Bundespräsidenten inhaltslos ist. Einfach überflüssig, deshalb muss er dauernd Reden halten die allen gefallen. Das ist in einer Informationsgesellschaft zunehmend schwer und bietet immer wieder Angriffsfläche. Also das beste ist das Amt abschaffen und das eingesparte Geld zur Schuldentilgung nutzen.

  8. @ BvG #6
    Ob Köhlers Rücktritt eine schallende Ohrfeige für irgend jemand anders als für ihn selbst war, darüber lässt sich genüsslich streiten. Was er mit Sicherheit war: Eine Aussage zu seinen Befindlichkeiten. Aber speziell bei diesem Anlass sagen die mehr über Köhler aus als über den Anlass. Ich habe seinen Rücktritt begrüßt, wenn auch aus anderen Gründen (s.o. #5)

    Zu ihren Fragen:
    „Seit wann ist es eine Schande, verdächtigt zu werden, aber keine Schande, grundlos zu verdächtigen? (Wulff)“
    Grundlos zu verdächtigen kann sogar eine Straftat sein. Nur: Vor der Eröffnung des Verfahrens gegen Wulff ist sehr gründlich untersucht worden, ob bei ihm ein begründeter Verdacht vorliegt, und nur weil diese Frage bejaht wurde, wurde das Verfahren eröffnet. Für jeden normalen Beamten gäbe es an dieser Stelle bereits ernsthafte Schwierigkeiten. Dessen Pflicht ist es nämlich, selbst den Anschein der Bestechlichkeit zu vermeiden. Wulff ist also nicht grundlos verdächtigt worden, und ich weiß nicht recht, wie ich diesen Spruch von ihm deuten soll: Einfach als Ausdruck der Scheinheiligkeit oder als Hinweis auf seine allgemeinen intellektuellen Fähigkeiten.

    „Warum darf ein Präsident unmöglich gemacht(!) werden, wenn er die Wahrheit sagt? (Köhler)“
    Wer sich bereits unmöglich gemacht fühlt, nur weil er kritisiert wird, der hat da etwas verwechselt. Gerade weil wir uns in einer Demokratie befinden, kann ein Präsident auch kritisiert werden. Und gerade weil wir eine freie, breit gefächerte Gesellschaft sind, wird ein Präsident, wenn er denn schon etwas sagt, auch immer Widerspruch erfahren – wie jeder andere Politiker auch..

    „Warum darf ein Präsident öffentlich verunglimpft werden? (Gauck)“
    http://de.wikipedia.org/wiki/Verunglimpfung_des_Bundespr%C3%A4sidenten
    Sie haben da schon einen guten Hinweis gegeben: Die Verunglimpfung des Bundespräsidenten ist eine Straftat. Wenn Gauck also meint, verunglimpft zu werden, sollte er das verfolgen lassen. Ich habe von einer derartigen Anstrengung aber noch nichts vernommen, insofern sollte er einfach das Jammern lassen. Meine persönliche Vermutung ist, dass es sich hier genauso wie bei Köhler (s.o.) um den Ausdruck eines persönlichen Angekratztseins handelt, das auf einem Missverständnis beruht, und er tut gut daran, die Gerichte nicht zu bemühen. Er würde dabei wahrscheinlich feststellen, dass die Gerichte an diesen Tatbestand eine höhere Schwelle setzen als Gaucks eigene Empfindlichkeiten. Gauck singt doch sonst bei jeder Gelegenheit das Hohelied der Freiheit – warum nicht auch hier?
    Außerdem hätte diese Verunglimpfung zwei Seiten – es geht nicht nur um die der Person, sondern auch um die des Amtes. Insofern fände ich eine juristische Untersuchung ganz interessant, ob denn das Verhalten Wulffs, das Schaffen eines Anscheins der Bestechlichkeit (s.o.), nicht eine Schädigung des Amtes darstellte, mithin eine Verunglimpfung des Bundespräsidenten. Ich weiß ja inzwischen, dass Sie die langweiligen Deutungen vorziehen, aber dieses Gesetz könnte auch spannend sein.

    Das verlangt ein paar grundsätzliche Gedanken:
    Wir leben hier in einem demokratischen Rechtsstaat, in dem der Bundespräsident ein Bundespräsident ist und kein Heiligtum. Natürlich darf auch ein Bundespräsident kritisiert werden und genauso ist es statthaft, sich darüber Gedanken zu machen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, bei diesem Wahlverfahren eine geeignete Persönlichkeit für dieses Amt zu finden, wenn man seinen Auftrag ernst nimmt, bzw. wie ernst die Väter der Verfassung dieses Amt genommen haben, als sie das Wahlverfahren und die Aufgaben so festgelegt haben, wie sie es festgelegt haben.
    So hat er die Aufgabe, Gesetze zu prüfen und zu unterzeichnen, ohne dass irgendwie sichergestellt ist, dass er das Prüfen auch kann. Deshalb gibt es zu diesem Thema auch Unstimmigkeiten, ob von seiner Seite aus nur eine formelle Überprüfung zulässig ist – ob ein Gesetz in rechtmäßiger Weise zustande gekommen ist – oder ob er auch zu einer materiellen, das heißt inhaltlichen Prüfung berechtigt ist. Während ihm die Ablehnung nichtverfassungsgemäßer Gesetze von einigen Autoren zugestanden wird, lehnen andere selbst das ab, weil die Normenkontrolle nur dem Verfassungsgericht obliegt und keinem Präsidenten – er hat im Gegensatz zu einer Bundes- oder Landesregierung nicht einmal die Möglichkeit, selbst eine Normenkontrolle anzustoßen.
    Das formal höchste Amt ist eben nur formal das höchste Amt. In Wirklichkeit hat der Präsident nichts zu sagen, er ist ein fürstlich ausgestatteter Zeremonienmeister, oder wie hans es im letzten Beitrag ausdrückt: Sein Amt ist weitgehend inhaltslos. In der Aristokratie bestand der Inhalt in der Stellung, die durch Geburt verliehen wurde. In der erwachsen werdenden Demokratie haben wir Ämter, die sich über die Funktion definieren und nicht über Form und formale Stellung. Wessen Funktion nicht erkennbar ist, der wird aus diesem funktionslosen Amt auch keine Autorität schöpfen.
    „Wer nicht in der Lage ist, sich der demokratischen Autorität des Bundespräsidenten zu beugen, der fordert undemokratische Autoritäten.„ (BvG) Das ist vor diesem Hintergrund einfach Blödsinn – es sollte zwar so sein, dass eine Person dieses Amt bekleidet, die über persönliche Autorität verfügt, dieses Amt als solches hat kaum Autorität, weshalb der Präsident im Volksmund auch gern Grüßaugust genannt wird, oder seit Heinrich Lübcke auch regelmäßig Bundesheini.
    Unsere ersten Bundespräsidenten sind nicht mit diesem Amt als existierend aufgewachsen, denen war auch die Widersprüchlichkeit ihres Amtes klar, weil sie die Verfassungsgebung verfolgt hatten, und sie haben dieses Amt mit mehr Abstand ausgeübt und mit weniger Weinerlichkeit. Von Heuss wird berichtet, wie er eine Veranstaltung, die er nach Protokoll zu verlassen hatte, um auch den Gästen die Möglichkeit zu geben, sich zu trollen, in seiner Weise beendet hat, weil er noch keine Lust hatte zu gehen. Seine Worte: Dr Bundespräsident goht itz hoim un dr Heuss bloibt hucke.“ Deutlicher kann man den Unterschied und den Abstand zwischen Amt und Person kaum ausdrücken. Dagegen hat man heute teilweise den Eindruck, die Präsidenten bräuchten das Korsett des Amtes, um aufrecht zu bleiben. Es sollte eigentlich umgekehrt sein.
    Gerade der Gesetzgeber, der dieser Präsidentenrolle mit dem §90 StGB (Verunglimpfung des Bundespräsidenten) mit einer Strafandrohung von bis zu 5 Jahren zu schützen versucht, und damit noch ein Äquivalent zur alten Majestätsbeleidigung schafft, die immer auch Ausdruck nicht vorhandener Meinungsfreiheit und eines fehlenden Rechtsstaats war, erhebt dieses Amt damit zum Pomp und Popanz. Deshalb hütet man sich auch zu Recht, diesen §90 anzuwenden.

  9. @Wohlgemuth

    Ich denke, Sie verwechseln da so einiges(oder die „Öffentlichkeit“ verwechselt es).
    Ein Verdacht, auch wenn er begründet ist, darf nicht zum Verlust der Existenz oder zum Verlust von Ämtern führen. Wenn dies, wie Sie sagen, im Beamtenrecht so ist, daß allein der Anschein zur Diskreditierung genügt, so ist das ein Fehler. Niemand kann über jeden Verdacht erhaben sein, weil Verdacht oft in unrechtlichem Sinne (als Verdächtigung oder Gerücht) gebraucht wird. Sie verwechseln „Verdacht“ mit „Beschuldigung“. Hier hat es an der Schutzfunktion des Staates gefehlt, z.B. der ernsthaften Anwendung der Immunität. Ein Verdacht gehört bewiesen und richterlich bestätigt, im Sinne einer Verurteilung. So dies nicht der Fall ist, hat jeder den Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Er hat nicht bloss als unschuldig, sondern auch als unbeschuldigt zu gelten.
    Letztlich wird, und das ist meine Kritik, die Rechtsstaatlichkeit durch die öffentliche Wirksamkeit und Aufbauschung ausgehebelt, schon die Vermutung, manchmal bloss die Phantasterei interessierter Kreise, genügt, um Menschen zu demontieren und aus dem Amt und der Existenz zu jagen. Das ist nicht mehr als Mobbing.

    Besonders zu betrachten wäre die Immunität, die ggf auch über begründeten Verdacht erhaben ist.

    Köhler und Wulff haben in der eigenen Weise das Amt begründet verteidigt, indem der eine den Respekt, der andere die Rechtsstaatlichkeit eingefordert haben. meiner Ansicht nach hat sich ein Teil der Öffentlichkeit, in Form einer außerrechtlichen Diskreditierung, über Rechtsnormen hinweggesetzt.

    Bemerkenswert erscheint mir, daß gerade dieses „machtlose Amt“ die Ohnmächtigen herausfordert, ihren Spott darüber auszuschütten. Das wundert mich, da gerade das Amt des Bundespräsidenten geeignet ist, den Machtlosen zur Wirkung zu verhelfen. Mehr Solidarität würde dem Amt auch zu mehr Wirkung verhelfen.
    Vielleicht wäre dies eine gesonderte Diskussion wert.

  10. @BvG #9

    Es geht nicht darum, ob jemand über jeden Verdacht erhaben ist oder um die sogenannte Unschuldsvermutung. Es geht darum, dass ein Bundespräsident weder Straßenfeger noch Müllwerker ist. Eine Unschuldsvermutung reicht da nicht mehr aus, nachdem ein für eine Anklageerhebung hinreichender Verdacht der Bestechlichkeit vorhanden war. Hier geht es um ein Vertrauensverhältnis, das solange als gestört zu betrachten ist, solange dieser Verdacht nicht restlos ausgeräumt ist – so traurig das für die entsprechende Person auch sein mag, ein Freispruch aus Mangel an Beweise reicht hier nicht. Es kann sogar sein, dass ein Freispruch wegen erwiesener Unschuld im Sinne der Anklage hier nicht reicht. Die Unschuldsvermutung gehört auch mehr ins Strafprozessrecht.

    Wenn Sie hier schon juristisch argumentieren wollen, dann wäre das Arbeitsrecht passender, auch wenn ein politisches Amt kein Angestelltenverhältnis ist. Im Arbeitsrecht gibt es tatsächlich eine sogenannte Verdachtskündigung, wenn dieser Verdacht sich auf objektive Tatsachen stützt und geeignet ist, das Vertrauensverhältnis zu stören.

    Aber wie schon gesagt, Präsidenten sind vom Anspruch her keine Müllwerker, werden nicht eingestellt, sondern irgendwie gewählt. Das Vertrauensverhältnis besteht hier zur Bevölkerung. Um zu sehen, an welcher Stelle dieses Vertrauensverhältnis empfindlich ist, sollte man sehen, dass ein Präsident außer der Arbeitsplatzbeschreibung als Fachkraft für Sonntagsreden und Staatsempfänge noch weitere Funktionen passiv ausfüllt: Er wird als positive Identifikationsfigur benutzt und wie ein König im Märchen oder in der Bunten erfüllt er den Wunsch nach einem strahlenden Herrschafts-Bild – wenn er sich dazu eignet. Sowohl bei Wulff als auch bei dem Gegelten war von Glamour die Rede. Wenn er mit dem Anschein dieser Eignung anfängt, und den dann in sein Gegenteil verkehrt, bekommt er für diese Enttäuschung „Prügel“ und mit ihm die Partei, die ihn aufgestellt hat, wenn sie sich nicht rechtzeitig von ihm trennt. Dabei hat er normalerweise eine Weile Kredit, wenn er hinreichend mehrheitlich gewählt wurde, er fängt also mit einem Vertrauensvorschuss an. Das Vertrauen, um dass es hier geht, ist eine Summe aus intellektuellem Zutrauen und Vertrauen in die moralische Integrität. Das letztere ist besonders beim Präsidenten mit seiner aus dem üblichen Machtgeplänkel im Tagesgeschäft herausgehobenen Stellung eine erheblich höhere Anforderung als juristisch nicht strafbar zu sein.

    Speziell bei Wulff lagen geheimgehaltene persönliche Geschäftsbeziehungen zu Personen vor, mit denen er dienstlich zu tun hatte. Die Tatsache der Geheimhaltung allein rechtfertigt in dieser Position den Verdacht. Die versuchte Erpressung der BILD-Redaktion mit der Androhung möglicher Konsequenzen auf Basis der persönlichen Bekanntschaft mit dem Verleger mit dem Ziel, eine Veröffentlichung zu verhindern, verstärkte nicht nur den Verdacht, sondern verspielte gleichzeitig den moralischen Kredit, den er bis dahin hatte. An dieser Stelle, nachdem dieser Versuch bekannt geworden war, hätte Wulff erkennen müssen, dass er damit das Vertrauensverhältnis zu einem wesentlichen Teil der Bevölkerung zerstört hatte, dass also seine Präsidentschaft keine echte Basis mehr hatte. Dass Wulff an dieser Stelle nicht zurückgetreten ist, ist nur dadurch zu erklären, dass er hier außerdem noch intellektuell überfordert war. Ab da hat er mit seiner verminderten Einsichtsfähigkeit nicht nur sich selbst weiter geschadet, ab da schadete er auch seiner Partei, und im Prinzip zeigt er heute noch, dass er nichts begriffen hat: Es geht schon ganz lange nicht mehr darum, wie er aus dem Verfahren herauskommt, bzw. hat das keinen Einfluss mehr auf das Urteil zu seiner Präsidentschaft und seinem Rücktritt. Ich würde ihn nach dem Bildzeitungstelefonat nicht einmal mehr als Rechtsanwalt beschäftigen, höchstens als Müllwerker.

    Den Fall Wulff überhaupt in Vergleich zu Gauck zu bringen, zeigt allerdings, dass Sie den selben Fehler machen wie Wulff. Anstatt zu sehen, dass sich da einer selbst ausgezogen hatte und nachher nackig im Wind stand und sich frierend über die Presse beschwerte, die das zeigte, versuchen Sie hier das Bild von der bösen Journaille zu malen, die unseren Präsidenten die Schwindsucht an den Hals schreibt. (Ich bestreite nicht, dass es so eine Journaille gibt, nur, dass sie bei den Präsidentenrücktritten ursächlich war.)

    Aber solange ein Präsident sich nicht als Heiligtum begreift, dessen Heiligkeit durch Nachrichten zu seiner realen Existenz zerstört wird, ist ein Präsident eigentlich nur durch seine eigenen Taten publizistisch von seinem Stuhl zu schubsen. Solange diese Taten nicht geeignet sind, seinen Kredit aufzuzehren, der ihn da hingebracht hat, kann man ihn kritisieren und auch über ihn lachen, ohne dass ihn das wirklich anficht.

  11. @Wohlgemuth

    Naja, die „Verdachtskündigung“ ist ja ein mehr als schwammiges Konstrukt, trotzdem beinhaltet sie die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn der Verdacht ausgeräumt werden kann. Sehr seltsam und unrecht erscheint dabei die Beweislast. Ein Freispruch bleibt allerdings ein Freispruch, unabhängig davon, worauf er beruht. Auch hier wird ein fragwürdiges Rechtsverständnis deutlich, denn wenn man nichts beweisen kann, ist auch nichts bewiesen, es gibt keinen „Freispruch zweiter Klasse“.

    Als Ausweg beziehen Sie sich auf das „Vertrauensverhältnis“, das lediglich subjektiv sein kann. Da begibt man sich auf ein rutschiges Pflaster, welches Köhler und Wulff zutreffend beklagt haben. Medienmacht und Gerücht sind sehr geeignet, dieses Vertrauensverhältnis zu zerstören. Wie hier schon oft angemerkt, bleibt beim Dreckwerfen ja immer was hängen, allerdings auch an der werfenden Hand.

    Köhler hat in seinem „Flugzeuginterview“ verfassungstreu argumentiert, diejenigen, die dies nicht wahrhaben wollten, haben ideologisch argumentiert. Die Feststellung aber, Köhler habe evntl. nicht verfassungsgemäß argumentiert, unterliegt nicht der öffentlichen Meinung, sondern ist klar geregelt. Die Überprüfung obliegt dem Verfassungsgericht, sonst niemandem. Insofern haben sich die Kritiker selbst über das Grundgesetz hinweggesetzt, ohne zu wissen, ob Köhlers Aussage wirklich verfassungswidrig war.

    Über alledem meine ich, daß die Äusserungen eines Präsidenten als „immune“ Meinungsäusserungen hinzunehmen sein sollten und die Gesellschaft gut daran täte, zunächst vernünftig darüber nachzudenken, anstatt bloss den unliebsamen Mahner zu beseitigen. Die Empörung hat den falschen getroffen.

    Bezüglich Wulff ist Tatsache, daß die Verfehlungen marginal waren, sie könnten durch geringe Bußgelder aus der Welt geschafft werden. Die Überhöhung solcher Verfehlungen zu einer „untragbaren“ moralischen Dimension offenbaren, daß Sie selbst und viele andere in die monarchistische Idee der Unfehlbarkeit verfallen.

  12. @ BvG #11
    „Köhler hat in seinem “Flugzeuginterview” verfassungstreu argumentiert, diejenigen, die dies nicht wahrhaben wollten, haben ideologisch argumentiert. Die Feststellung aber, Köhler habe evntl. nicht verfassungsgemäß argumentiert, unterliegt nicht der öffentlichen Meinung, sondern ist klar geregelt. Die Überprüfung obliegt dem Verfassungsgericht, sonst niemandem. Insofern haben sich die Kritiker selbst über das Grundgesetz hinweggesetzt, ohne zu wissen, ob Köhlers Aussage wirklich verfassungswidrig war.“ (BvG)
    Es gibt Aussagen, da weiß man gar nicht, wo man anfangen soll. Deshalb nur noch ein kleiner Tipp: Das Bundesverfassungsgericht ist für die Beurteilung des Inhalts einer Präsidentenbemerkung nicht zuständig. Ansonsten haben Sie selbstverständlich darin recht, dass auch aus päsidialem Mund grober Unsinn genauso wie die hehre Wahrheit als geäußerte Meinung verfassungsgemäß ist. (Das war jetzt allgemein und nicht einmal versteckt ein Kommentar zu Köhlers Äußerung)

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