Die Frankfurter IHK hat ein Konzept für die innerstädtische Verkehrswende vorgelegt, das keine Radfahrer auf Hauptstraßen haben will. Da freut sich der Autofahrer! Diese Radfahrer! Mindestens so lästig wie Fußgänger auf Radwegen! Wer braucht überhaupt Radfahrer? Das Fahrrad – ist das nicht dieses sonderbare Vehikel, dem nachgesagt wird, dass es bei Frauen zu Unfruchtbarkeit führt? Wer braucht denn so was?
Wenn einer es drauf anlegt, seinen Ruf zu ruinieren
Nein, er tut mir nicht leid, der verdiente Elektromeister, Innungsmeister, Bundesverdienstkreuzträger und vieljährige Präsident der Handwerkskammer Frankfurt und Rhein-Main. Denn wer es ganz bewusst darauf anlegt, seinen guten Ruf als Bürger, Unternehmer und Funktionär zu ruinieren, der soll dies tun, auch wenn das engere und weitere Umfeld über solcherart Unterfangen nur noch den Kopf schütteln kann.
Frankfurts Hauptstraßen also sollen nach Meinung von Herrn Ehinger für Radfahrer gesperrt werden. Ziel solchen Unterfangens ist es, den Autoverkehr, an dem die Stadt seit Jahrzehnten erstickt, gegenüber den lästigen Radlern zu priorisieren. „Freie Fahrt“ also nicht für „freie Bürger“, sondern „Freie Fahrt für freie Autofahrer“.
Man kann solches fordern, doch bedarf dies dann bitte auch zugehöriger Definitionen, was zum Beispiel „Hauptstraßen“ im Sinne des Handwerkskammerpräsidenten seien: Meint Herr Ehinger damit die Frankfurt von Ost nach West und in Nord-Süd-Richtung durchschneidenden Bundesstraßen B 3, 8, 43, 44? Meint er die bekannteren Ausfallstraßen aus dem Zentrum gen Norden und Süden wie Eckenheimer -, Eschersheimer -, Friedberger – oder Mörfelder und Darmstädter Landstraße? Oder trifft das Urteil „Haupt“ als Klassifikation Tangenten wie die Bockenheimer – oder die Mainzer Landstraße?
Solcherart als für den Radverkehr gesperrte Straßen haben – man glaubt es angesichts der diese Verkehrsadern begleitenden Lärm- und Abgasemissionen kaum – auch Anwohner, von denen nach statistischer Wahrscheinlichkeit 20 Prozent bisher radelnd in der Stadt unterwegs sind – mit stark steigender Tendenz. Bekommen solcherart Anlieger dann künftig Anwohner-Radel-Ausweise, die sie bei allfälligen Verkehrskontrollen vorzuzeigen haben, damit sie ihre Wohnungen oder Arbeitsplätze an für den Radverkehr gesperrten Hauptstraßen erreichen können?
Wie fern der Realität muss ein Funktionär in dieser Stadt eigentlich leben, der im Jahr 2020 einer Senkung der Parkgebühren das Wort redet, wo sich sonst überall auf der Welt die Überzeugung durchgesetzt hat, dass knappes Gut bei hoher Nachfrage naheliegend über steigende Preise zu regulieren ist. Die Krönung an geistiger Vernebelung beweist schließlich in diesem Zusammenhang die Forderung, „unangemessene Parkplatzvernichtung“ zu unterlassen. Daraus könnte man ja die Folgerung ableiten, dass es ‚angemessene Parkplatzvernichtung‘ gebe. Na, da werden sich die Entscheidungsgewaltigen in den Verkehrsdezernaten des Rhein-Main-Gebietes künftig ja beherzt die Köpfe heiß reden bei dem Versuch, zwischen angemessener und unangemessener Vernichtung von Parkplätzen zu unterscheiden. Umgekehrt wird ein Schuh daraus: In einer an Hektotonnen Karosserieblech erstickenden Stadt wie Frankfurt bedarf jeder im öffentlichen Raum bereitgestellter – und damit dem Nutzen der Allgemeinheit zu Gunsten der Autohalter zweckentfremdeter Quadratmeter öffentlichen Raums – der fundierten Rechtfertigung. Wer ein Kfz ‚hält‘ – und da besagt ja der Begriff Kfz-Halter – der muss für den Platz, auf dem er dies tut, auch finanziell aufkommen. Gleich dem Menschen, der in der Stadt ein Pferd als Fortbewegungsmittel hielte – kein Vernunftbegabter käme auf die Idee, diesem naturverbundenen Tierliebhaber eine Koppel im Grüneburgpark kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
Nein, Bernd Ehinger als oberster Handwerksführer von Frankfurt Rhein-Main tut mir nicht leid. Mein Mitleid erregen jedoch die abertausenden Zwangsmitglieder in der Frankfurter Handwerkskammer, die sich ob der ewiggestrigen Forderungen ihres Häuptlings jetzt dem Hohn und Spott ihrer Mitbürger und Kunden ausgesetzt sehen. Dabei gäbe es durchaus noch Steigerungen des Irrwitzes, mit dem da IHK und Handwerkskammer zum Wochenende in die Diskussion um eine autogerechte Stadt eingestiegen sind. Wie bitte wäre es, die Fußgängerzonen Zeil und Freßgass in ihren Zustand vor 1970 zurückzubeamen – deren Breite ließe gerademal einen vierspurigen Ausbau zu, würde aber bedingen, dass Radfahrer und Fußgänger doch bitte auf Nebenstraßen auswichen, um den fließenden Autoverkehr zwischen Alter Oper und Konstabler Wache nicht unnötig einzuschränken.
Roland Hoede, Frankfurt
Statt Autofahrer sollen Radfahrer gegängelt werden
Jetzt kommt endlich mal Schwung in die alternative Verkehrs-Mobilität, dank Radentscheid. Da meldet sich die Industrie und Handelskammer (IHK) mit alten Vorcorona-Argumenten zu Wort, auch mit vielen überholten Allgemeinplätzen wie z. B. Verkehrswege müssen ausgebaut und optimiert werden. Und statt die Autofahrer werden die Radfahrer gegängelt, auf bestimmte Straßen verwiesen und Parkplätze dürfen auf keinen Fall entfallen.
Hier ein Vorschlag für Städte die unmöglichen Autopendlerströme loszuwerden: Erstens eine konsequente und durchgängige Parkraumbewirtschaftung mit gut kontrolliertem Anwohnerparken. Zweitens Vorrang des Öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) auf allen Ebenen. Drittens hervorragend begrünten Pendlerparkplätzen an sämtlichen Haltepunkten des ÖPNV. Dafür könnte sich der gesamte IHK bei allen Kommunen engagieren.
Desweiteren eine coronagemässe Stadtgestaltung anstatt einer Verkehrspolitik nach Gusto IHK: Abstandhalten auf 1,50 das ist in unseren Städten -so wie sie verbaut sind- unmöglich. Bei Bürgersteigen, die uns das Auto übrig gelassen hat, ist dies kaum machbar. Wir könnten Städte und Kommunen haftbar machen.
Die städtischen Fußgängerflächen sind so schmal, dass Ehepaare im Gänsemarsch bei Begegnungsfällen laufen müssen. Jetzt wird deutlich, wie wir als Fußgänger vom Autoverkehr seit 100 Jahren im Stadtgefüge geknebelt worden sind. Und die IHK ist mit ihren üblichen Forderungen daran nicht ganz schuldlos. Um z. B. den voneinander gesetzlichen Abstand von 1,50 m einhalten zu können, weichen wir zurzeit als Zufussgehende auf den Fahrstrassenraum aus. Es ist z. Z. möglich, da Autos sympathisch wenig zu „Gange“ sind. Die Luft ist im übrigen so rein, das jedes Auto penetrant zu riechen ist.
Um coronafähige Städte herzustellen, bedarf es eines fulminanten Umbaus in Sachen Fußgänger“verkehr“. Das gäbe Aufträge für die StassenBauindustrie. Kanäle müssten verlegt, die Bordsteine umgebaut, die Fahrstrassen neu dimensioniert und begrünt werden. Man kann nur hoffen, dass „Nachcorona“ uns die richtigen Entscheidungen abverlangt und vermittelt. Es würde uns eine Freude bereiten, in diesen neu umgestalteten Städten zu wandeln, auch auf Distanz zu gehen für eine lange Zeit, wenn nur die schmalen Bürgersteige nicht wären.!
Wir sollten die Stadt neu denken. Also auf, IHK!
Oskar Voigt, Frankfurt
Keine Vorfahrt für Radler auf Zebrastreifen
Als einer, der in früheren Jahren viel mit dem Fahrrad unterwegs war, habe ich eine Bitte: Wer bringt den Radlern bei, dass ein Zebrastreifen nur dann für sie gilt, wenn das Rad geschoben wird! Aus eigenem Erleben: Es ist dem Lenker eines Fahrzeugs nicht zuzumuten, erkennen zu müssen, dass ein von der Seite kommender schnellfahrender Radler glaubt, der Zebrastreifen gewähre ihm die Vorfahrt.
Helmut Lind, Oberursel
Aus den 70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts
Die IHK Frankfurt hat sich in einem Positionspapier zur Verkehrsentwicklung in Frankfurt geäußert. Die Frankfurter Rundschau hat am 27. Juni 2020 darüber berichtet. Der Inhalt des Artikels liest sich, als wäre er in den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts formuliert. Die IHK scheint sich zu einem Größenwahn aufzuschwingen, autogerechte Herren über das Frankfurter Straßennetz zu sein. Wie kann eine Institution wie die IHK so dreist sein, Verkehrsteilnehmer die nicht als Autofahrer unterwegs sind, von Teilen des Verkehrsnetzes ausschließen zu wollen? Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, dass Radfahrer innerhalb des Stadtgebietes nicht nur Genussradeln betreiben, sondern ebenso wie Autofahrer eine Strecke von A nach B möglichst optimiert zurücklegen wollen?
Frankfurt erstickt an dem immer größeren Aufkommen des motorisierten Verkehrs. Sofortige Maßnahmen zu dessen Reduzierung sind daher zwingend geboten. Da passt es nicht zu fordern, keine Maßnahmen zu ergreifen bis der Gesamtverkehrsplan vorliegt und beschlossen ist. Solche Versuche wie die Sperrung des Mainufers sind da sehr hilfreich. Zeigen sie doch, dass es durchaus Alternativen zu einem unbegrenzten Autoverkehr gibt.
Anstatt rückwärtsgewandte Forderungen an die Stadtpolitik zu stellen, sollte die IHK die berechtigten Interessen von Bewohnern, Radfahrern und allen anderen Verkehrsteilnehmern anerkennen und im gemeinsamen Gespräch um eine ausgleichende Verkehrspolitik ringen, die ein Leben in Frankfurt auch in 20 Jahren noch attraktiv erscheinen lässt.
Ich als Kleingewerbetreibender und somit ebenfalls IHK-Mitglied distanziere mich ausdrücklich von den Forderungen der IHK an die Verkehrspolitik.
Mein Empörung über das Verhalten von Stadtrat oesterling ist groß, meine Überraschung weniger. Es bestand schon länger der Verdacht, dass die Vernachlässigung und Gleichgültigkeit, mit der dem Mainkai jede Attraktivität genommen wurde, dieses Ergebnis haben würde. Oesterling hat nur auf einen Buhmann gewartet. Damit leistet dieser SPD-Stadtrat einen Beitrag zur Verhinderung weiterer Straßensperrungen und Aufbruch zu menschengerechterer Stadt. Anerkennung für die Vereine und Bürger, die zuletzt noch zu einer Belebung und sinnvollen Gestaltung des Mainkais Anstrengungen unternommen haben. Frage: Wie kam es eigentlich zu dem jetzt vorliegenden Erlass?
Im Verhalten des Stadtrats Österlich zur Mainkai Sperrung zeigt sich, wie fatal der Usus der Poltischen Parteien es ist langjährige, in ihrem Sinne „verdiente“, besser ausgediente, Mitglieder zum Ende ihrer Parteikarriere einen lukrativen Posten und eine überbezahlte Pension zu verschaffen.
Die Probleme, die bei der Mainkai Sperrung auftraten, haben Österling offensichtlich überfordert, ein längst überfälliges Integriertes Verkehrskonzept zu entwickeln überforderte ihn ebenfalls. So wäre es doch für die Allgemeinheit besser und billiger, ihn eine Modelleisenbahn zu schenken und in jetzt schon in den unverdienten Ruhestand zu schicken. Beachtenswert ist nur, daß auch der OB Feldmann Österling anscheinend für „genial“ hält, beide wohl aus gleichem Holz?
Als ehemaliger langjähriger Leiter der Straßenverkehrsbehörde Frankfurt kann ich die irrsinnigen Diskussionen um die Sperrung des Frankfurter Mainkai kaum noch ertragen. In den vergangenen Jahrzehnten war diese Sperrung immer mal wieder Prüfungsthema der zuständigen Behörden.
Mir geht es nicht um das Thema pro oder contra Autoverkehr, sondern nur um das dumme politische Umgehen mit gesetzlichen Regelungen.
Bei dem Mainkai handelt es sich um eine Öffentliche Straßen und im Sinne des Straßenrechts sind diejenigen Straßen, dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Das Straßenverkehrsrecht ist sachlich begrenztes Ordnungsrecht und berechtigt nicht zu verkehrsregelnden Maßnahmen, die über den Umfang der wegerechtlichen Widmung hinausgehen
Das heißt eine endgültige Sperrung des Mainkai kann nur durch ein Ent- oder Umwidmungsverfahren erreicht werden. Die ist ein aufwändiges Verwaltungsverfahren, welches von jedem Betroffenen beklagt werden kann.
Die Sperrung des Mainkai für einen Verkehrsversuch ist nur möglich, wenn eine entsprechende Unfallsituation und somit eine besondere Gefahrenlage vorliegt. Zustimmende Behörde für diesen Verkehrsversuch ist der RP Darmstadt. Dieser wurde bei der Durchführung des Versuchs umgangen.
Das bedeutet, dass der durchgeführte Versuch rechtswidrig war und nur aus diesem Grund ist er umgehend zu beenden.
Auf der Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag, 2.7.20 ergab sich eindeutig eine Mehrheit für die Öffnung/Sperrung des „Mainkai“. Nahezu sämtliche Redebeiträge waren in diesem Sinne. Demnach wäre ein Stadtverordnetenbeschluß zumindest für eine Verlängerung des Testlaufes mit anschließender Auswertung der erhobenen Zahlen durchaus möglich. Und dennoch wird es nach dem aktuellen Stand nicht dazu kommen.
Verantwortlich dafür ist der unselige Koalitionsvertrag zwischen CDU/SPD/Grüne. Demnach müssen sich die Abgeordneten bei Abstimmungen enthalten, wenn es zwischen den Koalitionären keine Einigung gibt.
Die Stadtverordneten werden von den Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt gewählt und sollen als deren Vertreterinnen und Vertreter die Interessenlage in der Stadt abbilden. Durch die Ablehnung einer freien Abstimmung aufgrund des Koalitionsvertrags wird eben dieses verhindert! Das ist Politik- und Demokratieverweigerung!
Wolfgang Siefert (Grüne) begründet die Ablehnung der Freigabe der Abstimmung (vielen Dank an Georg Leppert, dass er genau danach gefragt hat. Denn diese Frage hatte ich mir die letzten Tage, Wochen auch gestellt) damit, dass es das Ende der Koalition wäre. Schon im Umweltausschuss letzten Herbst wurde dieses Signal von den Grünen ausgesendet, als es um die Forderung von „Fridays-for-future“ ging, den Klimanotstand für die Stadt Frankfurt auszurufen. Auch damals war es kein ausreichender Grund, die Koalition zu gefährden.
Welcher Grund wäre denn groß genug, könnten es denn nicht ein paar Gründe zusammengefasst sein? Laut Wolfgang Siefert würde das Ende der Koaltion bedeuten: “…ohne ein Regierungsbündnis machen der Oberbürgermeister und die einzelnen Magistratsmitglieder was sie wollen. Dann wird vogelwilde Politik gemacht“. Das lässt tief blicken! Dass die Grünen mit Oberbürgermeister Feldmann Probleme haben, ist sattsam bekannt. Aber, wie groß ist eigentlich das Misstrauen gegenüber den auch von den Grünen gewählten Dezernentinnen und Dezernenten im Magistrat – in dem auch Leute aus der eigenen Partei sitzen!? Der wahre Grund dürfte wohl sein, dass die Grünen auf eine schwarz-grüne Koaltion hinarbeiten – ohne die SPD!
In der „Mainkai“-Debatte fahren die Grünen einen seltsamen Schlingerkurs. Vor einigen Wochen sprachen sie sich noch gegen eine Verlängerung des Verkehrsversuchs auf dem „Mainkai“ aus, da dieser gescheitert sei. Gleichzeitig legten sie ihren alten Vorschlag vor, die „Berliner Straße“ und den „Mainkai“ mit einer Autospur in jede Richtung und je einer Fahrradspur umzugestalten. Dazu begrünen und Tempo 30. Im Verkehrsausschuss am Dienstag, 23.6. gab es dann für viele sehr überraschend die klare Ansage für eine Verlängerung des Verkehrsversuchs auf dem „Mainkai“. Das riecht alles bereits nach Wahlkampf. Oder gab es Druck von der Parteibasis?
Von der CDU ist bei dem Thema eh nichts zu erwarten.Sie hat das Projekt von Beginn an hintertrieben und ergeht sich jetzt wieder mal in schierem Opportunismus! In der Stadtverordnetenversammlung warf Martin Daum, verkehrspolitischer Sprecher der CDU, Verkehrsdezernent Klaus Oesterling (SPD) vor, den „Mainkai“ im zurückliegenden Jahr nicht attraktiv genug gestaltet zu haben. Die CDU war die Partei, die in den Koalitionsvertrag hinein verhandelt hat, dass es genau dies – die Erhöhung der Attraktivität – nicht geben darf!
Somit liegt es jetzt also an Verkehrsdezernent Klaus Oesterling, ob der Testlauf noch zu einem sinnvollen Ende geführt werden kann. Er und die SPD haben sich bei dem Teil der Bevölkerung, welcher einen autofreien „Mainkai“ befürwortet, sehr viel Unterstützung und Vertrauen erarbeitet. Das sollten sie nicht leichtfertig aufs Spiel setzen!
Nach der Umsetzung des autofreien „Mainkai“ muss jedoch die Verkehrswende in der Stadt konsequent weiter verfolgt werden: Das Museumsufer zwischen Holbeinsteg und Alter Brücke ebenfalls autofrei – das würde das Museumsufer unglaublich aufwerten und einen öffentlichen Raum für Fuß- und Radverkehr schaffen, um den uns viele Städte beneiden würden. Weiter den Umbau der Berliner Straße angehen und schließlich eine autofreie Innenstadt ab dem Alleenring bis nach Sachsenhausen schaffen. Das wäre sicherlich im Interesse der meisten Bürgerinnen und Bürger in der (Innen)Stadt!
Nach den Verkehrszahlen aus 2018 (letzte verfügbare Daten) werden rund zwei Drittel der Verkehrswege mit dem ÖPNV, zu Fuß und dem Rad zurück gelegt, ein Drittel mit dem Auto. Wer sich die Verhältnisse in der Stadt anschaut, kommt zu dem Ergebnis, dass gefühlt zwei Drittel bis drei Viertel dem KfZ-Verkehr (fließend und ruhend) zur Verfügung steht. Das muss sich ändern! Der öffentliche Raum muss entsprechend neu verteilt werden!
Im vorliegenden Fall wurde ein Mädchen offenbar fahrradfahrend über einen Zebrastreifen angefahren und schwer verletzt. Aus dem Text geht nicht klar hervor, ob das Mädchen mit dem Fahrrad gefahren ist oder über den Zebrastreifen zu Fuß mit ihrem Rad ging. Was jedoch schon länger zu beobachten ist, dass nicht wenige Radfahrer/innen den Zebrastreifen fahrend überqueren offenbar in der Meinung, sie haben gegenüber dem Verkehr die Vorfahrtsberechtigung. Dies wird von vielen Autofahrern, so auch von mir, gezwungenermaßen beachtet. Umgekehrt beobachte ich als Radfahrer, dass die meisten Autofahrer bremsen, wenn sie den Eindruck haben, ich wollte fahrend den Zebrastreifen überqueren.
Tatsächlich ist es so, dass an einem Fußgängerweg mit Zebrastreifen nur Fußgänger und Rollstuhlfahrer Vorrang haben. Will ein Radfahrer dieses Vorrecht auch in Anspruch nehmen, muss er absteigen und sein Rad schieben. Tut er das nicht und überquert radelnd den Zebrastreifen, trägt er bei einem Unfall eine Mitschuld, im ungünstigen Fall sogar die alleinige Schuld. Dass nicht wenige Radfahrer, wie ich vor allem in Frankfurt beobachten kann, bei Ampelrot weiterfahren, ist ein zusätzliches Problem. Ein entsprechender Beitrag in der FR könnte nicht verkehrt sein.