Kritik sollte zulässig sein, dachte ich naiverweise

Frankfurter Rundschau Projekt

Kritik sollte zulässig sein, dachte ich naiverweise

Von Manfred Stibaner

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Gruselige, angsteinflößende Polizeiaktionen gab es auch schon Jahre zuvor. Ich betone das, damit jetzt nicht Konservative kommen und die Achtundsechziger als Auslöser dafür vorgeschoben werden. Ich werde nie vergessen wie ich 1965/66 eine Wahlveranstaltung von Ludwig Ehrhard auf dem Römerberg besuchte. Ich störte mich an seinen damals sehr diskutierten frühen Äußerungen zu Wirtschaftsfragen im Nationalsozialismus und natürlich an der Aufnahme belasteter Nazifunktionäre in hohe Regierungsämter (Globke, Vialon und andere). Eigentlich sollte Kritik daran ja zulässig sein, dachte ich naiverweise.
Da ich zu spät kam und meine Gewerkschaftsfreunde verpasst hatte, stand ich allein in einer großen Menge begeisterter CDU-Anhänger; ich trug ein zeitungsgroßes Pappschild mit meinen Vorstellungen an einer Holzlatte. Nach vielleicht 15 Minuten wurde ich von einer Gruppe von zehn „Ordnungskräften“ aufgegriffen und aus der Menge rausgedrängt: acht Polizisten in Uniform und zwei in Zivil. Zehn Mann brauchte es wohl, um mich schmächtigen Typ zur Räson zu bringen. Nur zur Klarstellung: Ich wehrte mich nicht gegen die zehn. So blöd war ich nicht.
Als Erstes zerriss einer der Polizisten das Pappschild (vielleicht um zu dokumentieren, wie schwierig es war, meiner Herr zu werden). Dann schob sich unser Trupp langsam aus dem Gedränge der Versammlung heraus. Dabei standen natürlich ständig Veranstaltungsbesucher im Weg – einer wich nicht rechtzeitig aus, und der eine Zivilpolizist links von mir griff an seine Pistole und brüllte den an „Du Hund ich schieß Dich um“. So was bleibt ein Leben lang haften – im Wortlaut.
Unser Trupp schob sich vom Römerberg runter in Richtung Paulskirche. Dort konnte ein Mann uns nicht ausweichen weil hinter ihm ein Fahrrad an ein Straßenschild angekettet war. War aber kein Problem: Der andere Zivilpolizist verschaffte uns Luft, indem er diesem Mann mit der Faust mitten ins Gesicht schlug. Vielleicht befürchtete er eine Gefangenenbefreiung …
Der weitere Gang zur Polizeidienststelle hinterm Rathaus verlief dagegen ruhig und unspektakulär, weniger schlimm als Martin Wentz es erlebte. Beim späteren Verhör im Polizeipräsidium kamen natürlich auch meine Ostkontakte zutage; ich hatte Angehörige in der „Zone“ besucht. In der Ecke des Verhörzimmers: die zerrissene Pappe als Beweisstück meines Frevels. Nebenbei – die Anzeige gegen mich wurde irgendwann zurückgezogen, aber spätestes hier nahm meine Akte beim Verfassungsschutz an Volumen zu. Für einen jungen Kerl, der gerade seine ersten demokratischen Gehversuche machte, war das eine prägende Erfahrung.

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Der Autor

Manfred Stibaner, geboren 1943 in Frankfurt. 1965 Abschluss des Studiums an der Frankfurter Ingenieurschule. Verheiratet, zwei Töchter.

 

 

 

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