Zitat des Tages: 2.2.11

„Das Befahren solcher Abschnitte ist eindeutig geregelt: Die eingleisige Strecke darf abwechselnd stets nur in einer Richtung befahren werden. Entgegenkommende Züge müssen daher in einem zweigleisigen Abschnitt warten, bis das eingleisige Teilstück wieder frei ist.“

Aus dem FR-Text „Eingleisige Abschnitte sind besonders gefährlich“ vom 31.1., Seite 30/31

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