Migrationspakt: In den Herkunftsländern muss sich viel ändern

Weltweit gibt es nach Berechnung der UNO schätzungsweise rund 260 Millionen Migranten. Der Begriff bezeichnet Menschen, die – aus welchen Gründen auch immer – ihre Heimatregion oder gar ihren Heimatstaat verlassen haben. In dieser Zahl sind auch rund drei Millionen Deutsche enthalten, die dauerhaft im Ausland leben. Die meisten dieser drei Millionen dürften diesen Weg freiwillig gewählt haben. Die Mehrheit jener 260 Millionen ist mehr oder weniger unfreiwillig unterwegs. Darunter sind Flüchtlinge, aber auch „Wirtschaftsmigranten“, die vor allem bessere Lebensbedingungen suchen. Die Grenzen zwischen diesen Gruppen sind fließend. Auch Menschen, die vor Hunger und Dürre fliehen, sind hier einzubeziehen.

BinnenflüchtlingeBeim UN-Migrationspakt – eigentlich „Globaler Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“, (Link zu pdf-Dokument auf Deutsch) – geht es um die Regelung von Wirtschaftsmigration. Knapp zwei Jahre haben die Staaten der Weltgemeinschaft verhandelt. Herausgekommen ist ein umfangreiches Papier, das gründlichst zahlreiche Ziele wie die Rettung von Menschenleben, Investitionen in Ausbildung oder das Recht auf Zugang zu Grundleistungen aufzählt (Seite 6 des oben verlinkten Dokuments) und das von der Einsicht geprägt ist, dass die Lebensbedingungen in den Herkunftsländern der Migranten so verbessert werden müssen, dass diese Menschen sich am besten gar nicht erst auf den Weg machen (müssen). Dafür wiederum sind vielerorts Änderungen der Verhältnisse vor Ort notwendig, die vermutlich die eigentliche Herausforderung des Paktes darstellen: stabile politische Verhältnisse, klare Rechtslage auch hinsichtlich der Menschenrechte, bessere Bildungsmöglichkeiten, wirtschaftliche Förderung. Wenn Menschen für sich selbst ordentliche Chancen vor Ort sehen, werden sie nicht zu Migranten, so der Denkansatz.

Das ist genau der richtige Ansatz, und er ist ehrenwert. Die Weltgemeinschaft will versuchen, Migration zu gestalten, statt ihr lediglich mehr oder weniger passiv ausgeliefert zu sein. Und da Migration ein globales Phänomen ist, muss ihre Gestaltung auf globaler Ebene angepackt werden. So ähnlich formuliert es auch der Migrationsforscher Stefan Rother von der Freiburger Uni im FR-Interview. Die Weltgemeinschaft hat also versucht, ihrem Anspruch gerecht zu werden. Inwiefern dieser Ansatz gelingt, wird sich trotzdem erst noch zeigen müssen, denn der Pakt ist nicht bindend. Es kostet die Staaten zunächst nicht viel, ihre Unterschrift unter das Vertragswerk zu setzen. Aber sie sind dabei, wenn der Pakt Anfang Dezember auf großer Bühne in Marakesch unterschrieben werden wird. Das gibt schöne Bilder, die gut fürs Image sind und – so die Hoffnung – den Willen stärken, das Projekt tatsächlich anzugehen. Denn natürlich werden sich jene Staaten der Weltgemeinschaft, die den Pakt unterschreiben werden, an ihrem erklärten Willen messen lassen müssen, auch wenn der Pakt nicht rechtlich verbindlich ist.

Und die Kritik?

MigrantenEin paar Länder sehen das anders und wollen nicht unterschreiben. Bei den USA wundert das niemanden. Auch Australien, Ungarn und Polen fahren eine restriktive Migrationspolitik – oder gar keine. Österreich will sich nicht in die nationale Gesetzgebung hineinreden lassen, obwohl der Pakt genau dies ausschließt. Bulgarien hat erklärt nicht unterschreiben zu wollen, was irgendwie verständlich ist, denn dorthin würden viele Migranten laut Pakt verwiesen, die es nach Deutschland geschafft haben – was allerdings im Prinzip zurzeit nicht anders wäre, wenn es nach dem geltenden Dublin-Abkommen ginge. Nun hat auch die Schweiz inneren Diskussionsbedarf erklärt, jedoch nicht ausgeschlossen, dem Pakt noch nachträglich beizutreten. Außerdem wollen Israel, Tschechien und Estland nicht beitreten. Die meisten dieser Länder werden von nationalpopulistischen bis rechtskonservativen Parteien regiert, die kein Interesse an multilateralen Lösungen haben. Ihre Regierungen haben die Zeichen der Zeit nicht erkannt.

In Deutschland macht die AfD nach Kräften Stimmung gegen den Pakt, auch indem sie gezielt Falschinformationen verbreitet. Diese Partei muss geradezu fürchten, dass ihr das Flüchtlingsthema abhanden kommt, denn sie hat kein anderes Thema, mit dem sie sich herausstellen könnte. Also trommelt sie gegen den „Teufelspakt“, was das Zeug hält. Sie behauptet zum Beispiel, dass die Genfer Flüchtlingskonvention ausreiche. Doch die Konvention erfasst keine Migranten. Sie gilt für Flüchtlinge, also für Menschen, die aus politischen, religiösen, ethnischen Gründen oder z.B. wegen ihrer sexuellen Orientierung in ihren Heimatländern verfolgt werden und daher bei uns Anspruch auf politisches Asyl haben. Oder: Der Pakt sei ein „verstecktes Umsiedlungsprogramm für Wirtschafts- und Armutsflüchtlinge“ (Gauland). Der Begriff „Migrationspakt“ steht bei der AfD inzwischen quasi als Synonym, da man in der Partei nicht mehr von „Umvolkung“ sprechen darf, nachdem eine interne Kommission Leitlinien erarbeitet hat, wie die AfD der Beobachtung durch den Verfassungsschutz entgehen kann. An dieser Kritik durch Gauland ist so gut wie alles falsch. Ziel des Paktes ist vor allem die Verbesserung der Lebensbedingungen in den Herkunftsländern, wie oben schon beschrieben. Wenn das gelingt, werden sich bedeutend weniger Migranten auf den Weg woandershin machen. Eines steht jedenfalls fest: Wenn man es nicht wenigstens versucht, kann es auch nicht gelingen.

Wie verbindlich ist der Pakt wirklich?

Was die AfD da betreibt, ist also reine Stimmungsmache ohne wesentliche Substanz. Das lässt sich auch an vier Punkten konkret festmachen, die von AfD-Sympathisanten immer wieder als Einwände gegen den Pakt erhoben werden. Im Hintergrund steht die Frage: Wie verpflichtend ist der Pakt wirklich? Die UN behaupten: Er ist nicht verpflichtend. Die AfD behauptet hingegen sinngemäß: Die Bundesrepublik soll entmündigt und ihrer Souveränität beraubt werden. Es geht um folgende Formulierungen aus dem oben verlinkten pdf-Dokument:

„Dieser Globale Pakt stellt einen rechtlich nicht bindenden Kooperationsrahmen dar, der auf den Verpflichtungen aufbaut, auf die sich die Mitgliedstaaten in der New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten geeinigt haben“ (Punkt 7).

Richtig ist: Der Pakt steht in einer UN-Tradition, die bis auf das „Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge“ von 1951 zurückreicht. Dieses Abkommen regelte die Aufnahme von Flüchtlingen aus Sowjetunion und anderen „sozialistischen“ Staaten. Falsch ist die Annahme, dass die erwähnte New Yorker Erklärung – sie ist von 2016 – bindend sei. Sie ist es nicht. Sie legte den Grundstein für die UN-Bemühungen, auf Flucht und Migration eine globale Antwort zu geben, indem die Weltgemeinschaft darin ihren Willen erklärt, den Pakt zu erarbeiten. Der vorliegende Pakt nimmt sich der Migration an. Ein globaler Pakt zu Flüchtlingen liegt vor und soll ebenfalls im Dezember verabschiedet werden.

„Der Globale Pakt ist ein rechtlich nicht bindender Kooperationsrahmen, der anerkennt, dass Migration von keinem Staat allein gesteuert werden kann, da das Phänomen von Natur aus grenzüberschreitend ist und somit Zusammenarbeit und Dialog auf internationaler, regionaler und bilateraler Ebene erfordert“ (Präambel Punkt 15 b).

Durch die „Anerkennung“, dass Migration grenzüberschreitend ist und Zusammenarbeit erfordere, werde, so die Kritik, der erste Halbsatz ausgehöhlt und eingeschränkt. Der Kooperationsrahmen sei daher eben doch bindend. Das ist falsch. Richtig ist: „Anerkennt“ kann hier dem Geist des Paktes zufolge nicht als „gutheißen“ verstanden werden, sondern als „registriert haben“, „die Realität erkannt haben“. Dieses Bekenntnis bedeutet, dass die unterzeichnenden Staaten erkannt haben, dass sie allein mit der Steuerung und Regulierung von Migration überfordert sind. Es handelt sich um die Anerkennung einer Binsenweisheit. Beispiel: Die Gründe (nicht: die Ursachen) für Migration (nicht: Flucht) aus Nigeria nach Deutschland bestehen in Nigeria, nicht in Deutschland, und sie werden dort auch weiterhin bestehen, wenn nichts unternommen wird. Nichts zu tun ist meistens keine Lösung.

„Der Globale Pakt bekräftigt das souveräne Recht der Staaten, ihre nationale Migrationspolitik selbst zu bestimmen, sowie ihr Vorrecht, die Migration innerhalb ihres Hoheitsbereichs in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht selbst zu regeln“ (Präambel Punkt 15 c).

Auch der Bezug auf das Völkerrecht lässt Manche hier einen Eingriff in die bzw. eine Einschränkung der nationalen Souveränität erkennen. In der Tat ist das Völkerrecht ein zunehmend bindender Rechtsrahmen, seit die Vereinten Nationen begonnen haben, sich der Völkerrechtssprechung anzunehmen und Institutionen zu schaffen, die in diesem Sinne Recht sprechen. Richtig ist, dass das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland mit dem existierenden Völkerrecht längst weitgehend konform und sogar vorbildlich ist. Sich an das Grundgesetz zu halten, kann schwerlich eine Einschränkung der nationalen Souveränität bedeuten.

„Wir verpflichten uns ferner, eine Grenzmanagementpolitik durchzuführen, die die nationale Souveränität, die Rechtsstaatlichkeit, die völkerrechtlichen Verpflichtungen und die Menschenrechte aller Migranten ungeachtet ihres Migrationsstatus achtet und nichtdiskriminierend, geschlechtersensibel und kindergerecht ist“ (Präambel Punkt 27).

Hier, so meinen Manche, sei Vorsicht angebracht, weil dieser Menschenrechtsrahmen angeblich auch das Recht auf freie Wahl des Wohnsitzes beinhalte. Das ist Unsinn. Richtig ist: Die UN-Menschenrechtscharta erwähnt ein solches Recht auf freie Wahl des Wohnsitzes zwar, fügt aber einschränkend hinzu: „innerhalb eines Staates“, also des Heimat- bzw. Geburtsstaates bzw. des Staates, dessen Staatsbürger man ist oder in dem man sich offiziell aufhalten darf. Nicht anders die Europäische Menschenrechtskonvention. Die Betonung der freien Wohnsitzwahl ist eine Reaktion der Weltgemeinschaft auf Deportationen und Umsiedlungen, wie es sie etwa in der Sowjetunion unter Stalin gegeben hat. Ein Umzug in andere Länder wird vom Völkerrecht in diesem Sinne nur erlaubt, wenn Visum und Aufenthaltsberechtigung für das entsprechende Land vorliegen. Der Pakt räumt also keineswegs die freie Wahl des Wohnsitzes ein. Innerhalb der EU ist die Freizügigkeit allerdings anders geregelt. (Zum Stichwort Freizügigkeit siehe auch Wikipedia.)

Fazit: Keine Chance für die Angstmacher

Der Pakt zielt also darauf zu verhindern, dass „Verzweiflung und sich verschlechternde Umweltbedingungen“ Menschen aus ihrer Heimat treiben. Er will auch „irreguläre Migration verhindern“. In diesem Punkt geht es um Grenzsicherung, Bekämpfung von Schleusern und Menschenhändlern, aber auch darum, dass Staaten verpflichtet werden, abgeschobene Staatsbürger wieder aufzunehmen. Und nicht zuletzt betont das Papier vielfach, dass auch Migranten Rechte haben bis hin zum Recht auf Integration und Schutz vor Diskriminierung. Dabei handelt es sich um Rechte, die Deutschland solchen Menschen überwiegend längst gewährt.

Ist der Pakt ein großer Wurf? Das wird die Zukunft zeigen. Es ist auf jeden Fall ein ermutigendes Signal, dass die Weltgemeinschaft überhaupt zu solchen Vereinbarungen in der Lage ist. In der Vergangenheit konnte man oft genug glauben, dass die UNO überholt ist, da im UN-Sicherheitsrat mitunter nichts voranging, weil fünf Staaten mit Veto-Recht vor allem damit beschäftigt sind, nationale Interessen durchzusetzen. Aber der Migrationspakt zeigt: Die UNO ist nicht nur der Sicherheitsrat. Auch der Pariser Klimagipfel hat schon gezeigt, dass der Multilateralismus lebt, obwohl einzelne UN-Mitglieder ihn zu sabotieren versuchen. Der Migrationspakt zeigt dies von Neuem.

Jetzt kommt es darauf an, ihn mit Leben zu erfüllen. Die Bundesrepublik Deutschland sollte dabei mutig vorangehen und ein Beispiel geben, auch wenn sich nachträglich zeigen sollte, dass es hier und da noch Klärungsbedarf gibt. Im weiteren Sinn sind auch wir gut bedient, wenn es gelingt, Fluchtursachen abzustellen. Wir könnten unmittelbar bei der EU-Außenhandelspolitik damit anfangen. Ferner gilt es, die Folgen des Klimawandels im Rahmen zu halten und Ländern zu helfen, die mit der Bewältigung dieser Folgen überfordert sind. Es ist klar, dass dies nicht von Deutschland allein geleistet werden kann. Aber dies ist nicht gefordert, sondern es geht um eine Anstrengung der Weltgemeinschaft (abzüglich einiger Außenseiter).

Daher: Lassen wir die Angst denen, die sie brauchen. Formen wir die Zukunft! Lösungsorientiert, nicht Lösungen verweigernd. Daher ist es richtig, dass der Deutsche Bundestag dem Pakt zustimmt, so wie Kanzlerin Angela Merkel (CDU) sich dies in ihrer Rede während der Generaldebatte kürzlich gewünscht hat.

Balken 4Leserbriefe

Walter Marhenke aus Partenheim:

„Es ist schön, wenn Stefan Rother hinsichtlich der Migration eine globale Sichtweise hat und meint, dass der Migrationspakt eben auch aus dieser zu sehen ist. Nur so ist nachzuvollziehen, wenn er meint, dass in Deutschland „mit einem unglaublich verengten Scheuklappenblick“ über das Thema Migration berichtet wird. Gleichzeitig stellt er den Migrationspakt als globales Abkommen dar, was er natürlich auch ist. Aber – und hier setzt meine Kritik ein, zeigt die Erfahrung der vergangenen Jahre, dass in den Herkunftsländern bisher eben nicht viel getan wird, um die Migrantenströme aufzuhalten. Im Übrigen sollte hier erst einmal der Begriff „Migrant“ geklärt werden. Migrationsströme kann man auch als „Wanderungsströme“ definieren, die normalerweise nicht unter das Genfer Flüchtlingsabkommen fallen. So sind nach meinem Kenntnisstand bis zu 80% der aus Afrika kommenden Flüchtlinge Migranten, die nicht unter das Asylrecht fallen. Für diese würde dann wohl, wenn ich das richtig sehe, der Migrationspakt greifen. Und in diesem gibt es eine Menge von Verpflichtungen, die Herkunfts- wie auch Zielländer mit ihrer Unterschrift eingehen. Aber dieser Migrationspakt baut ja auf der New Yorker Erklärung aus dem Jahr 2016 auf…und schon daran kann man messen, wer sich bisher an solche Abkommen einigermaßen gehalten hat und wer nicht.
Die Rechte von Migranten sollen mit diesem Pakt weltweit definiert werden. Aber die Erfahrung zeigt, dass es vor allem die westlichen Länder sind und sein werden, die diese Rechte weitestgehend beachten.
Der Migrationspakt ist meines Erachtens eine Wunschvorstellung, denn, würde er weltweit eingehalten, müssten damit auch Migrationsströme verhindert oder zumindest gemindert werden können.
Nur…es ist halt eine Wunschvorstellung! Wenn „durch Minimierung nachteiliger Triebkräfte und struktureller Faktoren“ dazu beigetragen werden soll, „die Menschen dazu zu bewegen, ihre Herkunftsländer nicht zu verlassen“, müssten erst einmal sämtliche Kriege sofort eingestellt, Religionen am besten abgeschafft und auch andere Krisenherde sofort bereinigt werden. Daraus folgend müsste der Export von Waffen sofort unterbunden und Personen, die Andersdenkende diffamieren oder ausgrenzen, sofort geächtet werden. Aber das ist eben alles Wunschdenken und somit tangiert der Strom von Migranten Europa bereits heute und möglicherweise in der Zukunft noch stärker. Und dann entfaltet der Migrationspakt seine Wirkung, denn es zeigt sich ja bereits heute, dass z.B. deutsche Gerichte oder auch der europäische Gerichtshof ihre Urteile mit internationalen Abkommen begründen. Und daher bin ich gegen diesen Migrationspakt, solange sich nicht auch in den Herkunftsländern mehr um diese Migranten gekümmert wird. So wird im Migrationspakt zwar verlangt, dass „sicherzustellen ist, dass alle Migranten den Nachweis einer rechtlichen Identität haben und über ausreichende Dokumente verfügen“. Werfen sie diese jedoch fort, muss im Zielland mühsam die Herkunft nachgewiesen werden. Und anschließend wird von den Herkunftsländern teilweise die Rücknahme verweigert.
Solange gesagt wird, dass der Migrationspakt nicht bindend ist…also jedes Land sich aussuchen kann, wie es mit diesem Abkommen umgeht, darf dieser Pakt nicht von Deutschland unterschrieben werden. Da im Migrationspakt die Nationale Souveränität nicht in Frage gestellt wird, ist vor einer Unterschrift zunächst ein nationales Einwanderungsgesetz zu erlassen um eventuellen Migranten, die nicht unter das Genfer Flüchtlingsabkommen fallen aufzuzeigen, welche Chancen sie bei uns überhaupt haben. Und wer an der europäischen Außengrenze ohne Papiere erwischt wird, ist unverzüglich wieder zurück zu schicken.
Denn es gibt auch heute bereits schon genügend Beispiele, wie schwer es mit der Integration von Menschen ist, die aus anderen Kultur- und Glaubensregionen zu uns kommen! Mir wird dieses Thema zu leichtfertig abgehandelt. Und es grenzt schon ein wenig an Arroganz, wenn Stefan Rother meint, dass die Verhandlungen zum Pakt online einzusehen waren. Zunächst muss man erst einmal wissen, dass es diese Verhandlungen überhaupt gab. Und warum wurde nur in „einschlägigen Kreisen“ diskutiert und diese nicht nach außen getragen? Was dann möglicherweise den Medien anzulasten wäre. Meines Erachtens machen wir einen großen Fehler, wenn nicht auch über Flüchtlinge und Migranten offen gesprochen und diskutiert werden kann, ohne gleich als Rassist oder politisch rechts stehend hingestellt zu werden!“

Werner Kübler aus Badenweiler:

„Man sollte nicht mit Sprüchen anfangen, aber Schuster bleib bei deinen Leisten. Spahn sollte sich in erster Linie um die Opfer der Reformen kümmern, die es seit der Jahrhundertwende gibt, statt um den Migrationspakt. Ein kleiner Teil wurde jetzt mit der paritätischen Finanzierung der KV- Beiträge erledigt. Wo bleiben die 3 fach KV-Beitrags Zahler die in gutem Glauben vor Jahren Direkt- Versicherungen abgeschlossen haben? einmal bei Einzahlung, doppelt bei Auszahlung ! Kranke die nicht selbst entscheidend sterben dürfen weil ein Minister dagegen ist, trotz BGH Urteilen! Mißratene Krankenhausreformen, die AG’s riesige Gewinne zu Lasten der Pflege machen.
Rettungs-Ketten die zu lange brauchen, dem verstorbenen egal aber zu Gunsten der KV. Und noch viele offene Fenster, die repariert gehörten. Aber man wildert in fremden Gefilden.“

Liebe
Redaktion
In diesem Fall liegt Spahn wohl richtig. Diese Aussage mache ich, nachdem ich auf den Nachdenkseiten einen Artikel, in Telepolis, von Hannes Hofbauer gelesen habe.
„Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses im Bundestag, Norbert Röttgen (CDU), sagte der „Bild“-Zeitung (Montag): „Die Unterzeichnung des Migrationspakts notfalls zu verschieben, wäre eine doppelte Führungsschwäche, die sich Deutschland nicht erlauben darf.“ Der Pakt sei auch „ein enorm wichtiger erster Schritt der internationalen Gemeinschaft, Migration zu steuern“.
Soweit Herr Röttgen, der Transatlantiker“. Weiß Herr Röttgen denn nicht, dass ein Großteil der weltweiten Flüchtlinge das Produkt verfehlter amerikanischer Außenpolitik sind, dass gemäss diesem Abkommen, vor dem nun Spahn warnt, an der gesamten unguten Migrationssituation nicht das Geringste ändern würde? Und was die „Führungsschwäche“ angeht, so praktiziert Frau Merkel diese seit über zwölf Jahren, gegenüber der USA.
Friedrich Grimm, Weinsberg

Nun ist der UN-Pakt für Migration doch noch in den Printmedien angekommen, online sind die Verhandlungen allerdings auf der Seite ‚Globales Forum für Migration und Entwicklung‘ in jeder Phase gestreamt worden, so dass der Verdacht von Rechtspopulisten, hier werde bewusst ein ‚Teufelswerk‘ verschwiegen, sich einmal mehr als Verschwörungskonstrukt erweist. Heute dient der Pakt gar zum ‚Schaulaufen‘ der CDU-Kandidaten um den Parteivorsitz. In der Tat, das Abkommen ist, quer durch die Parteien und politischen Lager höchst umstritten. Ramsauer (CSU) glaubt, ein Bierzelt zum Kochen bringen zu können, wenn er die einzelnen Punkte durchginge, Seehofer und Dobrindt (CSU) treten ‚im Interesse Deutschlands‘ vehement für die Unterzeichnung ein, da das Kernziel erfüllt sei, illegale Migration zu verhindern und die Herkunfts- und Transitstaaten sich verpflichten müssten, die Hürden für eine Zuwanderung in Richtung Deutschland zu erhöhen. Umstritten auch, weil der Pakt weder verbindlich ist und den Mitgliedern überlässt, ob sie weiterhin ihre nationale Migrationspolitik anwenden wollen, noch die Ursachen der globalen Ungleichheiten, der Vertreibungen, der Kriege, der ökologischen Krise, der Armut und Perspektivlosigkeit benennt. Das aber wäre notwendig für eine Definition der Begriffs ‚legaler Flüchtling‘, soll er nicht wieder verkommen zur Abwehr von Schutz- und Hilfsbedürftigen. Unstrittig ist, dass der Pakt in einer Zeit, in welcher fast die Hälfte der Bevölkerung in den reichen Staaten die Migration für bedrohlich hält, den Versuch macht, möglichst alle Staaten in Leitlinien für eine reguläre Migration einzubeziehen, überwiegend aus der Sicht des Migranten und seiner Bedürftigkeit übrigens, und sich gegen die Panikmache der Rechtspopulisten und Fremdenfeinde stellt. Dazu gehören auch Argumente und Statistiken, die medial verbreitet aufklären und Ängste nehmen. Z.B. diese: Die übergroße Mehrheit der Flüchtenden verbleibt im Land selbst (Binnenflüchtlinge), die Mehrheit derer, die ihr Herkunftsland verlassen müssen (kaum einer macht es freiwillig), flüchtet ins Nachbarland, oft ebenso arm wie das Herkunftsland. Auch diese Süd-süd- Wanderung ist ungerecht und kann nur global geregelt werden. Panikmacher, die oft die politische Agenda bis in liberale, demokratische Parteien hinein diktieren, sprechen von Abermillionen Migranten und ‚alle wollen nach Deutschland!‘ Deutschland steht als Fluchtland nur an 6.Stelle. Unstrittig auch: Migration ist Ausdruck globaler Disparitäten. Die Einkommensunterschiede bewegen sich weltweit in einer Relation von 1:50, Tendenz steigend. In einer Welt, in der das Groß- un Finanzkapital dominieren, also Neokolonialismen und imperialer Herrschaftsanspruch, wird es, wen wundert es, immer auch Flucht und Vertreibung geben. Denn im Gegensatz zu den Menschen, kennt das Kapital keine Grenzen. All das kann der vorgeschlagene Pakt nicht aufheben, wenn er unter diesen Umständen Migration ein wenig humaner macht und die Ressentiments dagegen ein wenig vermindert, wäre schon viel gewonnen.
Jörg Sternberg, Hanau

Auf You Tube kann man unter: „Respect! – German“ ein Video sehen, wie es in einem Supermarkt von Edeka aussähe, wenn nur rein deutsche Waren zugelassen wären – fast komplett leere Regale. Bei Elektroartikeln, Textilien und anderem sähe die Lage noch schlechter aus, denn sogenannte Bodenschätze kann man nicht anbauen: Wer allen Ernstes glaubt, wir können die Probleme mit Zäunen lösen, der irrt gewaltig. Gerade weil wir unmöglich alle Flüchtlinge in Deutschland aufnehmen können, brauchen wir eine weltweite Zusammenarbeit, also einen Migrationspakt. Aber das wird nicht reichen. Die Handelsverträge müssen so abgefasst werden, dass in den Ländern, die diese Verträge unterschreiben, die Menschenrechte eingehalten werden. Der Handel muss fair sein, das bedeutet, dass alle Menschen in ihren jeweiligen Ländern einen Mindestlohn bekommen müssen, von dem sie sich ausreichend gesunde Nahrung und ein Dach über dem Kopf leisten können. Die Kleinbauern müssen unterstützt werden, die Landwirtschaft muss komplett auf kontrolliert biologisch umgestellt, die jeweils neustens Umweltschutzmaßnahmen müssen zeitnah in allen Ländern umgesetzt werden. Aber auch das wird nicht reichen. Wenn wir in der Erdgeschichte in die Vergangenheit schauen, sehen wir, dass es auch schon vor der Industrialisierung regelmäßig Klimawandel gab, Eiszeiten wechselten mit Warmzeiten, Europa war zeitweise von Eis bedeckt. Wenn jetzt alle Grönlandgletscher schmelzen, könnte das zur Folge haben, dass die Salzkonzentration sinkt und der warme Golfstrom versiegt. Was machen dann die Zäunebauer, wenn große Teile Europas von Eis bedeckt sind? Glauben sie allen Ernstes, dass sie dann von den Verwandten der Menschen, die gerade im Mittelmeer ertrinken, freundlich in ihr Land gebeten werden? Die Globalisierung darf nicht darin bestehen, dass sich die einen auf Kosten der anderen bereichern oder abschotten. Wenn wir überleben wollen, müssen wir weltweit zusammenarbeiten. Wir haben nur diese eine Erde. Das Problem mit dem Plastikmüll in den Meeren, in den Mägen der Wale und in den Adern der Menschen zeigt nur allzu deutlich, dass ein Rückzug in die Zeit der Nationalstaaten keine Lösung sein kann. Und selbstverständlich brauchen wir auch eine Politik zur Begrenzung der Weltbevölkerung. Wenn ein paar Außerirdische in ihren Raumschiffen unsere Erde umkreisten und das Treiben der Menschheit eine Zeitlang beobachteten- was würden sie wohl sagen? „Komm lass uns abdrehen, es hat keinen Sinn mehr?“ oder „Wir bauen große Heilanstalten. Da liefern wir alle ein zur Rettung des Bewusstseins!“ Die Alternativen bei einem Weiter so sind z.Bsp. Hungersnöte und Kriege – langfristig gesehen die Zerstörung unserer Lebensgrundlagen.
Jürgen Koenig, Hirschberg

Diskussion: frblog.de/migrationspakt

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24 Kommentare zu “Migrationspakt: In den Herkunftsländern muss sich viel ändern

  1. @Walter Marhenke
    Ihre Argumentation, dass der Pakt nur Wunschdenken ist, das Problem nicht löst und daher nicht unterschrieben werden sollte, ist nicht überzeugend.
    Nach dem gleichen Muster könnte man gegen Strafgesetze argumentieren. Sie sind auch nur Wunschdenken und lösen das Problem der Kriminalität nicht. Aber sollten wir sie deswegen abschaffen?

  2. Bronski, vielen Dank für den Link zu der deutschen Übersetzung des UN-Migrationspaktes. Ich wünsche mir, dass diejenigen, die sich gegen die Unterzeichnung des Paktes wenden, dieses Dokument auch vorher lesen.
    Die auf Seite 6 des Dokuments formulierten 23 Ziele unterstütze ich voll und ganz. Mit meiner Erfahrung der Migration teile ich insbesondere die Aussagen der Präambel, in der es heißt:
    „Dieser Globale Pakt ist Ausdruck unserer gemeinsamen Entschlossenheit, die Zusammenarbeit im Bereich der internationalen Migration zu verbessern. Migration war schon immer Teil der Menschheitsgeschichte, und wir erkennen an, dass sie in unserer globalisierten Welt eine Quelle des Wohlstands, der Innovation und der nachhaltigen Entwicklung darstellt und dass diese positiven Auswirkungen durch eine besser gesteuerte Migrationspolitik optimiert werden können. Die meisten Migranten auf der Welt reisen, leben und arbeiten heute auf sichere, geordnete und reguläre Weise. Dennoch hat Migration unbestreitbar sehr unterschiedliche und manchmal unvorhersehbare Auswirkungen auf unsere Länder und Gemeinschaften und auf die Migranten und ihre Familien selbst.
    Es ist von entscheidender Wichtigkeit, dass die Herausforderungen und Chancen der internationalen Migration uns einen, anstatt uns zu spalten. Dieser Globale Pakt ist Ausdruck unseres gemeinsamen Verständnisses, unserer gemeinsamen Verantwortung und unseres gemeinsamen Zwecks in der Frage der Migration, mit dem Ziel, sie zum Nutzen aller zu gestalten.“
    Auch auf den Einwand mangelnden Wirksamkeit von Walter Marhenke findet man in dem Text die Antwort:
    „Unser Erfolg beruht auf dem gegenseitigen Vertrauen, der Entschlossenheit und der Solidarität unter den Staaten bei der Erfüllung der in diesem Globalen Pakt enthaltenen Ziele und Verpflichtungen. Vereint im Geiste einer für alle Seiten gewinnbringenden Zusammenarbeit stellen wir uns in geteilter Verantwortung und mit innovativen Lösungen den Herausforderungen und Chancen der Migration in allen ihren Dimensionen. Mit diesem gemeinsamen Ziel vor Augen und im vollen Bewusstsein, dass der Globale Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration einen Meilenstein, aber noch nicht den Endpunkt unserer Anstrengungen darstellt, gehen wir diesen historischen Schritt. Wir verpflichten uns, den multilateralen Dialog im Rahmen der Vereinten Nationen durch einen periodischen und wirksamen Folge- und Überprüfungsmechanismus fortzusetzen, der sicherstellt, dass die in diesem Dokument enthaltenen Worte in konkrete Taten zum Nutzen von Millionen von Menschen in allen Regionen der Welt umgesetzt werden.“

  3. @ JaM

    Genau der Beginn der zweiten von Ihnen zitierten Passage ist bei mir Anlass für große Zweifel.
    „Unser Erfolg beruht auf dem gegenseitigen Vertrauen, […] und der Solidarität unter den Staaten bei der Erfüllung der in diesem Globalen Pakt enthaltenen Ziele und Verpflichtungen.“
    Das sind für mich hehre, aber leere Worte. Wo bitte, herrschen denn bisher Vertrauen und Solidarität unter den Staaten? Nicht einmal innerhalb der EU gibt es Solidarität, weder in Bezug auf Flüchtlinge noch anderweitig, etwa, was die Steuergesetzgebung anbetrifft. Und wie viele Länder gibt es, die einander so spinnefeind sind, dass sie sich nicht über den Weg trauen, ja sogar Kriege gegeneinander führen? Und die sollen sich mit Unterzeichnung eines solchen Paktes plötzlich vertrauen?

    Schauen wir doch einmal auf die Herkunft- und Transitländer der Migranten und Flüchtlinge, die bei uns ankommen. Nigeria, reich an Bodenschätzen, das es nicht schafft, seine Bevölkerung daran partizipieren zu lassen und von einer islamistischen Bande namens Boko Haram tyrannisiert wird; Afghanistan, wo Islamisten und mittelalterliche Warlords täglich Bomben hochgehen lassen und Frauen schlimmer als Vieh behandeln; oder Libyen, wo in Flüchtlingslagern gefoltert und vergewaltigt wird; ganz zu schweigen von Syrien, wo die Machthaber Assad und IS miteinander wetteifern bei der Abschlachtung der eigenen Bevölkerung. Und solche failed states unterzeichnen einen Pakt – der nicht einmal rechtlich bindend ist – und wie von Geisterhand werden plötzlich Menschenrechte geachtet und Migranten vor prekären Lebensbedingungen bewahrt?
    Oder schauen wir uns Marokko an, Schauplatz der Unterzeichnung dieses Abkommens, ein Land, das von Deutschland nicht einmal für wert befunden wird, zum sicheren Herkunftsland erklärt zu werden. Und dann vollmundig von Vertrauen reden! Da passt das Unterzeichnungsdatum ja direkt, nämlich für alle, die an den Weihnachtsmann glauben.

  4. @Brigitte Ernst
    Ich verstehe Ihre Argumentation nicht.
    Der Pakt ist eine Absichtserklärung, die Welt zu verbessern.
    Nur weil die Welt noch nicht gut ist, sollen wir auf solche Absichtserklärungen verzichten? Hätten die UN 1948 auf die Erklärung der Menschenrechte verzichten sollen, weil die Welt damals in einem schrecklichen Zustand war?
    Wenn ich mir die Länder anschaue, die nicht unterschreiben wollen, dann möchte ich Deutschland ungern in dieser Liste sehe.

  5. @Bronski:
    Wäre die Zielsetzung des Paketes tatsächlich hauptsächlich die Verbesserung der Lebensbedingungen in den Herkunftsländern,um Fluchtursachen zu Bekämpfen, müsste er globaler Pakt gegen Migration heißen.
    Ich nehme dagegen an, der Name wurde zutreffend gewählt.

  6. @deutscher Michel
    Niemand war irgendwo immer schon da. Die Menschheitsgeschichte ist eine Geschichte der Migration. Ursprünglich war der Mensch nicht sesshaft. Das Konzept der Sesshaftigkeit setzte sich erst mit der Neolithischen Revolution durch.
    In dem Pakt geht es um Migration. Ich war 20 Jahre Migrant und ich sehe daran beim besten Willen nichts Schlechtes.
    Es geht darum, dass Sie, wenn Sie sich eine Arbeit in einem anderen Land suchen, anständig und nicht wie der letzte Dreck behandelt werden. Ein Pakt gegen Migration, den sich vielleicht einige wünschen, müsste demgemäß fordern, die Migranten wie den letzten Dreck zu behandeln, damit sie möglichst schnell wieder weggehen.

  7. Ich bin zwiegespalten. Mir zogen ähnliche Gedanken wie Frau Ernst durch den Kopf. Europa kommt zu keiner einheitlichen Lösung und für die Herkunfts- und Transitländer braucht man eine riesige Portion Hoffnung und Mut an der Situation in den einzelnen Ländern grundlegend und dauerhaft etwas ändern zu können, bzw. ich frage mich, ob die, die dort Macht in den Händen halten, wirklich zu Veränderungen bereit sind.

    Andererseits sehe ich auch die Kraft der Hoffnung in diesem Pakt, nicht mehr die Augen verschließen zu wollen vor den Tatsachen und der zwingenden Notwendigkeit aller daran beteiligter Staaten zum Handeln.

  8. @ Henning Flessner
    Vielen Dank, dass Sie für mich Brigitte Ernst geantwortet haben. Ich stimme Ihnen zu, auch Ihrer Antwort an deutschen Michel.

    @ deutscher Michel
    Zu Ihrem Beitrag ist noch anzumerken, dass es im Migrationspakt (auch) um Maßnahmen zur Verhinderung einer irregulären Migration geht. Die Bekämpfung von Fluchtursachen gehört in den Flüchtlingspakt, über den noch verhandelt wird. Das steht ziemlich am Anfang des Textes des Migrationspaktes, den Sie hoffentlich gelesen haben.

  9. @Henning Flessner:
    ich habe mich gegenüber Bronski lediglich dahingehend geäußert, dass ich davon ausgehe, dass der Pakt für Migration eher die Migration begünstigen als sie einschränken wird. Das war erst einmal wertfrei.

    Dass es schon immer Migration gab, ist eine Binsenweisheit.
    Allerdings ist es schon ein Unterschied, ob in dicht oder weniger dicht besiedelte Länder eingewandert wird.
    Selbst in den damals wenig dicht besiedelten USA hatten ja letztendlich die Ureinwohner die A-Karte gezogen.

    Und es ist auch ein Unterschied, ob man als Migrant tatsächlich für seinen eigenen Unterhalt aufkommen muss oder nicht. Immerhin soll es ja ein Diskriminierungsverbot geben – gilt das dann z. B. auch für die Sozialhilfe? Ich nehme an: ja.
    Ab wann wird ein Migrant denn aus Ihrer Sicht wie der letzte Dreck behandelt?

    Übrigens besteht ein großer Teil meines Freundes-/Bekanntenkreises aus Migranten, die alle selbst für ihren Lebensunterhalt arbeiten oder ihre verdiente Rente erhalten. Sie sind mir alle sehr willkommen.

  10. @ Henning Flessner

    Ihr Vergleich mit den Strafgesetzen hinkt. Die unzähligen Verpflichtungen für die unterzeichnenden Staaten, die dieser Pakt enthält, haben ja keine Gesetzeswirkung.

    Ich sage auch nicht, dass Deutschland den Pakt nicht unterzeichnen soll, schaden kann er eigentlich keinem, er wird die Unzahl von mehr oder weniger wirkungslosen UN-Abkommen, die bisher bereits existieren, noch um ein weiteres vergrößern, und Papier ist ja bekanntlich geduldig.

    Ich befürchte auch nicht, dass sich an der bisher schon hohen Belastung Deutschlands durch Migranten und Flüchtlinge viel ändern wird. Die an der Grenze Ankommenden werden nach wie vor, unabhängig davon, was wirklich der Grund für ihre Migration ist, den sichersten Weg wählen, indem sie Asyl beantragen, und wer das tut, wird ja bekanntlich meistens erst einmal eingelassen und bleibt dann für mindestens zwei Jahre in Deutschland.

    Grundsicherung bekommen diese Menschen bei uns ohnehin, wobei mir allerdings Sorgen macht, dass die eingewanderten EU-Bürger hier ungerechterweise schlechter gestellt sind als Einwanderer von außerhalb. Denn erstere müssen ja 5 Jahre hier gearbeitet haben, bevor sie Anspruch auf Sozialleistungen haben, während die Migranten, von denen im Pakt die Rede ist, in jeder Phase der Migration Grundsicherung erhalten sollen (wenn ich den Text richtig verstanden habe).
    Oder müssen wir die EU-Regel jetzt zugunsten der innereuropäischen Migranten ändern?

    Was mich an dem Vertragstext nervt, ist sein euphemistischer Ton. Irgendwer hat geschrieben, er klinge, als sei er von Robert Habeck und Frau Kässmann entworfen worden. Ständig werden die Vorteile der Migration gepriesen, von Risiken ist nur ein einziges Mal die Rede, ansonsten heißt es „Chancen und Herausforderungen“ (niemals „Probleme“).
    Und die Verpflichtungen und die Verantwortung für das Wohlergehen der Migranten liegen ausschließlich bei den Ländern, in denen sie sich aufhalten, von Pflichten seitens der Migranten liest man so gut wie nichts (lediglich einmal heißt es, sie müssten sich an die Gesetze des aufnehmenden Landes halten, was selbstverständlich sein sollte.

    Es gibt noch diverse andere Punkte, die mir beim Lesen des Textes sauer aufgestoßen sind, aber das alles aufzuzählen würde zu weit führen.

  11. Um Missverständnissen vorzubeugen, sie sind mir willkommen, weil es symphatische Leute sind, mit denen ich gerne Zeit verbringe.

  12. Einen wichtigen Kritikpunkt muss ich noch erwähnen.
    Der Pakt schließt die Strafverfolgung von Migranten aus, die Opfer von Schleusern geworden sind. Das lässt außer acht, dass es ja die Migranten sind, die die Schleuser beauftragen. Wenn sich ein Migrant zum Beispiel von einem Schleuser, versteckt in einem Auto, illegal über eine Grenze bringen lässt und dabei auffliegt, warum sollte er dann nicht ebenso wie der Schleuser bestraft werden?

  13. @ Brigitte Ernst http://frblog.de/migrationspakt/#comment-52106

    1. Ob UN-Abkommen wirksam sind, lässt sich nur auf lange Sicht beurteilen. Z.B. hat der UN-Pakt zu Bürgerrechten von 1977 zu der Gründung der Charta 77 in der CSSR geführt, ohne die es die Samtene Revolution in Prag 1998 nicht gegeben hätte.
    2. Auch die von Ihnen festgestellte „bisher schon hohen Belastung Deutschlands durch Migranten und Flüchtlinge“ trifft lediglich auf neu dazu gekommene Flüchtlinge zu, und zwar bei einer zu kurzfristigen Betrachtung. Die Migranten, deren Zahl fast in jedem Jahr der vergangenen Jahrzehnte deutlich höher als die der Flüchtlinge war, bedeuten keine hohe Belastung Deutschlands, sondern einen Gewinn für die Wirtschaft, für das Steueraufkommen und für die Sozialsysteme, und meiner Meinung nach auch für die Gesellschaft. Eine Vereinfachung der Migration, wie sie endlich als ersten Schritt das von der Regierung auf den Weg gebrachte Einwanderungsgesetz vorsieht, halte ich im Interesse Deutschlands. Im Übrigen profitieren von einer regulären Migration auch die Ursprungsländer, die eine einigermaßen vernünftige Politik betreiben und ihre Bevölkerung nicht in Armut treiben. Dass auch die Aufnahmeländer aus Eigeninteresse einen Beitrag gegen Verelendung leisten sollen, auch dies spricht der Migrationspakt an.
    3. Die unberechtigte Inanspruchnahme des Flüchtlingsschutzes muss nicht zu einem zweijährigen Aufenthalt führen, wenn endlich der Bundesinnenminister seine Hausaufgaben machen würde. Eine schnelle Entscheidung über Asylanträge ist auch für die Antragsteller wünschenswert. Statt über die Ausweitung der Liste der „sicheren Herkunftsländer“ endlos zu diskutieren, was in der Praxis die Asylverfahren kaum beschleunigt und für die Abschiebung irrelevant ist, sollte sich der Bundesinnenminister um wirksame Rückführungsabkommen kümmern! Aber dieses Thema hat nichts mit dem Migrationspakt zu tun.
    4. Nicht nachvollziehen kann ich Ihre Befürchtung, dass Migranten aus Ländern außerhalb der EU mehr Rechte auf Sozialunterstützung als zugewanderte EU-Bürger bekommen. Meines Wissens ist dies weder derzeit der Fall noch sind solche Gesetze geplant oder durch den Migrationspakt notwendig. Den Anspruch auf ein Existenzminimum hat jetzt schon jeder, weil dies nach bestehender Rechtsprechung der Artikel 1 des Grundgesetzes garantiert.
    5. Der „hohe Ton“ der UN-Abkommen mag für unsere Ohren befremdlich klingen, ist aber in der internationalen Diplomatie üblich. Dies bedeutet nicht, dass Probleme nicht zur Kenntnis genommen werden.

  14. @ deutscher Michel http://frblog.de/migrationspakt/#comment-52103

    „Allerdings ist es schon ein Unterschied, ob in dicht oder weniger dicht besiedelte Länder eingewandert wird.“
    In den letzten zwei Jahrhunderten hat es vor allem Migration in Großstädte wie London, Paris, Berlin und Wien gegeben, die auch deshalb reich und lebendig wurden. Vor dem Ersten Weltkrieg waren die Grenzen in Europa recht offen, die Angst vor Migration ist erst mit dem wachsenden Nationalismus nach dem Zusammenbruch der großen Reiche breitenwirksam geworden.

  15. @ Jam

    Ich spreche von den Belastungen der irregulären Zuwanderung in den letzten drei Jahren.
    Die seit den 1950er Jahren erfolgte Zuwanderung von Arbeitsmigranten hat in der Tat zu unserer wirtschaftlichen Bereicherung beigetragen. Diese Migranten waren ja auch von Deutschland eingeladen. Und das jetzt auf den Weg gebrachte Einwanderungsgesetz wird eine Fortsetzung der vorteilhaften Einwanderung nach Deutschland bedeuten. Dazu brauchen wir keinen Migrationspakt.

    Das Problem ist doch die irreguläre Einwanderung von Menschen, die hier unser Sozialsystem belasten oder gar straffällig werden und die wir so schwer wieder loswerden. Ich sehe nicht, wie dieses Problem durch den Migrationspakt gelöst würde.

    Ich bin auch der Meinung, dass die Bundesrepublik für schnellere Entscheidungen und Rückführungen sorgen soll. Dazu braucht es aber viel mehr Entscheider und eine Aufstockung von Richtern in den Verwaltungsgerichten. Woher wir die alle nehmen wollen, weiß ich allerdings nicht. Und wenn alle abgelehnten Asylbewerber alle ihnen zustehenden Rechtsmittel ausschöpfen, dauern die Verfahren bei allen Bemühungen der Behörden und Gerichte mindestens zwei Jahre.

    Zu den EU-Einwanderungen: Informieren Sie sich bitte über die diesbezüglichen Bestimmungen. Das Anrecht auf Grundsicherung erhalten diese Migranten (bisher) erst nach fünf Jahren.

  16. Auch meinerseits Dank an Bronski für die detaillierte Aufarbeitung der Problematik.
    Ich möchte mich nicht mehr in die unterschiedlichsten Aspekte einarbeiten, da wir bereits wieder auf Koffern sitzen.
    Hier lediglich eine konkrete Fallschilderung, die sich auf Bronskis Hinweis bezieht, dass „vielerorts Änderungen der Verhältnisse vor Ort notwendig“ seien.
    Ich möchte dies insofern erweitern, dass diese Forderung auch auf Bedingungen hierzulande anwendbar ist.

    Zur Situation unserer Region:
    Wir leben in einer der strukturschwächsten Gegenden Frankreichs. Nicht nur wurden über Jahrzehnte hin von der Politik Maßnahmen zur Förderung der Infrastruktur unterlassen. Ganz im Gegenteil wurden bereits vorhandene Ansätze massiv abgebaut und bestehende Infrastruktur zerstört.
    So wurde ein schon vor dem Krieg bestehendes Eisenbahndepot an einem Verkehrsknotenpunkt abgebaut, statt die Chance zur Verlagerung von Straßen- auf Schienenverkehr zu nutzen (entsprechende Planungen gab es bereits). Der Regionalverkehr wurde so gut wie eingestellt, nur der TGV rast unbekümmert durch. Die Verkehrsanbindung außerhalb der Straße ist katastrophal, ebenso die Gesundheitsversorgung. Häuser stehen leer. Die arbeitslos gewordenen jüngeren Franzosen sind längst weggezogen. Die umliegenden Dörfer und Kleinstädte haben im Schnitt 30 % der Bewohner verloren, unsere Kleinstadt gut 40 %. Es bleiben nur noch die Alten.
    Politisch hat sich das so ausgewirkt, dass der Front National deutlich über 40 % liegt. Die früheren Kommunisten sind überwiegend zum FN abgewandert, der kleinere Teil orientiert sich am linksradikalen (ebenso EU-feindlichen) Mélanchon.

    Seit 1976 wurden in mehreren Schüben Flüchtlinge aus dem „Dschungel von Calais“ auch hierher verteilt. Unterbringung und großenteils Arbeitsbeschaffung funktionierten relativ gut, nur an Sprachkursen und sinnvollen Beschäftigungen seitens der staatlichen Stellen haperte es. Es fanden sich aber schnell freiwillige Helfer.
    Mit der radikalen Verhärtung der Flüchtlingspolitik durch Macron hat sich vieles zum Negativen verändert. Eine an Trump orientierte Arbeitsplatzpolitik („Français d’abord“) geht völlig daneben: Die laut Verordnung zu bevorzugenden Franzosen sind gar nicht mehr hier. Manche Firmen, insbesondere Speditionen, die bereitwillig Flüchtlinge beschäftigt hatten, klagen darüber, dass ihre Mitarbeiter abgeschoben werden, die verschärften Einstellungsregelungen Neuanstellungen verhindern.
    In dieser Situation genießen private Initiativen zur Integration der Flüchtlinge (darunter unsere eigene, im April offiziell gegründete) großen Zuspruch, es kommen Hilfsangebote von überall. Abschiebungen werden vor der Regionalpresse genau verfolgt und von vielen Menschen verurteilt.

    Zu unserem konkreten Fall:
    Am 2. August – das Auto war schon für unsere Reise nach Berlin vollgepackt – stand eine albanische „Restfamilie“ vor der Tür. Sie hatten nach einem Mordfall in der Familie (von der Mafia ausgeübt) Asyl beantragt. Die Verfahren der Eltern und des inzwischen volljährigen älteren Sohns und der jetzt 17jährigen älteren Tochter liefen getrennt. Das Gesuch des Vaters war abgelehnt worden, das der beiden älteren Kinder noch nicht entschieden. Alle waren bestens integriert und in Schule und bei Arbeitgeber beliebt.
    In dieser Situation wurde der Vater (in Arbeit) mit den beiden kleinen Kindern urplötzlich abgeschoben. Der ältere Sohn (der 3 Wochen später aufgrund der Schulausbildung Aufenthaltsrecht erhalten hätte) wurde einige Tage darauf von der Schule abgeholt und ins Flugzeug gesetzt. Es verblieben die Mutter mit der älteren Tochter, die mit offizieller Genehmigung und Meldeauflagen in unserem Haus bleiben durften.
    Seit Rückkehr aus Berlin haben wir uns, mit großer Unterstützung seitens der Schule, des Arbeitgebers, einer Bürgermeisterin sowie einer Rechtsanwältin um die Rückkehr der ausgewiesenen Familienmitglieder bemüht. Nun mit Erfolg. Die französische Botschaft ist in Tirana unserem Appell gefolgt, hat die Ausweisungsverfügung revidiert und ein Visum für ein Jahr ausgestellt. Es ist wohl davon auszugehen, dass diese die Verhältnisse in Albanien etwas besser kennt als ein Beamter des Départements.
    Seit einer Woche lebt nun die gesamte 6köpfige Familie (alle Moslems) in unserem Haus. Probleme des Zusammenlebens haben sich nicht ergeben.

    Der Fall zeigt, mit welcher Willkür oft Maßnahmen getroffen werden, die einem scheinbar legalistischen Prinzip sowie einer vermuteten Stimmung folgen, die sich überwiegend als falsch herausstellt. Die Akzeptanz in der Bevölkerung, die mit den Menschen konkret zu tun hat, ist sehr viel größer als rechte Populisten glauben machen möchten.
    Lobenswerte Initiativen, die mit Hilfe von Flüchtlingen eine sterbende Gegend wieder zum Leben erwecken, gibt es nicht nur in Süditalien (wo sie ja nun vom Fremdenhass eines Salvini erstickt wurden).
    Im Übrigen stimme ich den Ausführungen von JaM, insbesondere vom 28. November 2018 um 18:21, zu.

    Ich möchte mich für die nächsten gut 2 Wochen hier verabschieden. Wir treten am Wochenende eine Reise nach Vietnam an, einem Land, dem wir seit langem nicht nur politisch, sondern auch privat verbunden sind. (Eine unserer Trauzeuginnen vor nunmehr bald 50 Jahren ist Vietnamesin.) Insofern also die späte Realisierung eines lange gehegten Traums. Um unsere Aufnahmebereitschaft nicht zu beeinträchtigen, möchte ich doch unsere hiesigen Probleme zu Hause lassen.
    Ich wünsche allen eine gute Zeit!

  17. Gute Reise wünsche ich Ihnen, Herr Engelmann!
    Irgendwann würden mich einige Ihrer Erfahrungen aus Vietnam interessieren. Keine Ahnung, ob ich da einmal hinkomme?

  18. @ deutscher Michel
    Sie nehmen selektiv nur die möglichen Probleme oder negativen Seiten der Migration wahr und überbewerten sie. Außerdem sind die „riesigen industriellen Reservearmeen“ (hat es die je in Deutschland gegeben?) nicht vorwiegend durch (grenzüberschreitende) Migration entstanden, sondern durch innerstaatliche wirtschaftliche und gesellschaftliche Umbrüche im Frühkapitalismus.

  19. @ Brigitte Ernst
    „Das Problem ist doch die irreguläre Einwanderung von Menschen, die hier unser Sozialsystem belasten oder gar straffällig werden und die wir so schwer wieder loswerden. Ich sehe nicht, wie dieses Problem durch den Migrationspakt gelöst würde.“
    Der Migrationspakt wird diese Probleme aber auch nicht vergrößern. Immerhin fordert der Pakt unter Punkt 21 die „Zusammenarbeit bei der Ermöglichung einer sicheren und würdevollen Rückkehr und Wiederaufnahme sowie einer nachhaltigen Reintegration.“
    Zur Beschleunigung der Asylverfahren sehe ich aus meiner Erfahrung aus der Begleitung von Flüchtlingen zur BAMF-Anhörung und den Verwaltungsgerichten durchaus praktikable Ansätze auch bei der jetzigen Kapazität der BAMF-Entscheider und der Verwaltungsgerichte. Wen es Bronski zulässt, kann ich dazu ausführlicher schreiben, auch wenn es nicht das Thema des Threads ist, da es mit dem Migrationspakt nichts zu tun hat.
    „Zu den EU-Einwanderungen: Informieren Sie sich bitte über die diesbezüglichen Bestimmungen. Das Anrecht auf Grundsicherung erhalten diese Migranten (bisher) erst nach fünf Jahren.“
    Auch die Sicherung des Existenzminimums für alle Migranten, wie sie der Migrationspakt fordert, ist bereits in den deutschen Sozialgesetzen geregelt. § 23 des SGB XII besagt: „Ausländern, die sich im Inland tatsächlich aufhalten, ist Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe bei Krankheit, Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft sowie Hilfe zur Pflege nach diesem Buch zu leisten… Im Übrigen kann Sozialhilfe geleistet werden, soweit dies im Einzelfall gerechtfertigt ist.“ Dies ist weniger, als ein Anspruch auf Harz-IV-Grundsicherung nach SGB II. Tatsächlich gilt seit 2016, dass „EU-Ausländer, die in Deutschland weder arbeiten noch selbständig tätig sind und auch keine Leistungsansprüche durch vorherige Arbeit erworben haben, in den ersten fünf Jahren ihres Aufenthalts keine Ansprüche auf Sozialhilfe (nach SGB II oder SGB XII) geltend machen können. Existenzsichernde Leistungen müssen im jeweiligen Heimatland beantragt werden.“ (siehe https://www.spdfraktion.de/themen/sozialhilfe-grundsicherung-eu-auslaender-klar-geregelt). Es ist allerdings umstritten, ob diese Gesetzesänderung mit dem EU-Recht (Gleichbehandlungsgebot) verträglich ist, worüber sicherlich noch die europäischen Gerichte entscheiden werden. Ich nehme an, dass auch Nicht-EU-Ausländern, die in ihrem Heimatland Anspruch auf Existenzsicherung haben (wie z.B. Kanadier), genauso die deutschen Sozialhilfe-Leistungen verweigert werden könne. Der Migrationspakt wird aber definitiv nicht die Rechtslage ändern.

  20. @ JaM

    Im Großen und Ganzen haben Sie recht. Die Standards, die der Migrationspakt bezüglich der Behandlung von Migranten in den Ankunftsländern fordert, werden in Deutschland bereits weitestgehend erfüllt. Was die Ungleichbehandlung der EU-Ausländer anbetrifft, ist das letzte Wort noch nicht gesprochen, und ich gehe davon aus, dass die Richter des EuGH bei ihrer Entscheidung nun auch den Migrationspakt zur Begründung heranziehen werden, dass auch Eu-Ausländern vom ersten Tag ihres Aufenthalts in Deutschland an das hiesige Hartz IV zugestanden werden müsse. Also noch ein bisschen zusätzliche Belastung für die Steuerzahler, und zudem wird dadurch der Pulleffekt noch einmal vergrößert.

    A propos Gleichbehandlung. Wenn wir die ernst nehmen, müssten ab sofort jegliche Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger, die (mit Migrationshintergrund oder ohge) schon länger in Deutschland leben, abegschafft werden, denn es kann ja wohl nicht angehen, dass diesen Leistungen gekürzt werden, wenn sie eine ihnen verordnete Fortbildungsmaßnahme nicht besuchen, während kein Hahn danach kräht, ob Asylberechtigte oder hier Geduldete ihre Sprach- und Integrationskurse tatsächlich regelmäßig besuchen.
    Mehrere Bekannte, die in solchen Kursen unterrichten, erzählen mir vom großen Schwund, der immer sehr bald nach Beginn dieser Kurse zu verzeichnen ist.
    Also, die Gleichbehandlung erfordert entweder Überprüfung und Sanktionen für alle oder für keinen.

    Gestern wurden im Bundestag seitens der Pakt-Befürworter noch einmal die angeblichen Vorteile für Deutschland hervotgehoben. Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube.
    Sicher, auch ich träume von dem Tag, an dem wir Europäer mit gutem Gewissen die im Mittelmeer aufgefischten Flüchtlinge und Wirtschaftsmigranten (der Unterschied lässt sich ja schwer festmachen) einfach nach Libyen zurückschicken könnten, im festen Vertrauen (Vertrauen ist doch das A und O dieses Paktes), dass sie dort nicht gefoltert und vergewaltigt, sondern entsprechend den Standards des Migtaionspaktes menschenwürdig behandelt werden. Dasa ich das noch erleben werde, wage ich zu bezweifeln. Deshalb halte ich das Ganze für eine riesige Augenwischerei.

  21. @ Brigitte Ernst
    Für ihre Entscheidung über die Einschränkung des Zugangs zur Hilfen nach SGB II und XII für EU-Ausländer wird sich das EUGH kaum auf den Migrationspakt berufen, der keine Rechtswirkung entfaltet, sondern auf den im EU-Recht verankerten Grundsatz, wonach EU-Ausländer nicht gegenüber Innländern diskriminiert werden dürfen. Politisch erinnert mich Ihre Klage („Also noch ein bisschen zusätzliche Belastung für die Steuerzahler, und zudem wird dadurch der Pulleffekt noch einmal vergrößert.“) ein wenig an die Haltung der Brexitiers, die Vorteile haben zu wollen, aber keine Gegenleistung zu erbringen. Bei der EU-Migration profitieren wir Deutschen massiv von der Zuwanderung in unsere Sozialsysteme, nämlich von den viele Akademikern, Arbeitern und Pflegekräften, die in Deutschland, und nicht in ihren Herkunftsländern Sozialabgaben und Steuern zahlen. Solange Deutschland keinen Ausgleich dafür leistet, kann ich mich nicht darüber aufregen, wenn auch arme Bulgaren oder Rumänen wegen Sozialhilfe nach Deutschland ziehen.
    Was „Gleichbehandlung“ bei Sanktionen für Harz-IV-Bezieher und Asylbewerber betrifft: Auch gegen Flüchtlinge, die Integrationskurse abbrechen, sind meines Wissens Sanktionen möglich. Die mangelnde Umsetzung ist dem Chaos von Zuständigkeiten der Kommunen, Bundesländern und Bund geschuldet, während es bei der Umsetzung von Harz IV eingeübte bürokratische Verfahren gibt. Auf einem anderen Blatt steht, ob Sanktionen und Leistungskürzungen für Harz-IV-Bezieher sinnvoll und gerechtfertigt sind.
    Auch ich mache mir keine Illusionen, dass der Migrationspakt die Probleme unserer Welt lösen wird. Er ist nur ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, dem viele andere folgen müssen, um Armutsmigration zu reduzieren. Dazu gehören auch Maßnahmen zu einer gerechteren Weltwirtschaftsordnung, aber auch zu einer „guten Regierungsführung“ in den Ursprungsländern der Wirtschaftsmigranten.

  22. @ JaM

    Ich weiß nicht, ob die Brexiteers bei ihrer Ablehnung gegenüber der Einwanderung aus der EU an Menschen denken, die schwer in ihre Wirtschaft einzugliedern sind und deshalb Sozialhilfe beziehen müssen. Ich hatte eher den Eindruck, dass sie die Konkurrenz der fachkundigen und fleißigen Polen fürchten.

    Im Übrigen glaube ich, dass der Migrationspakt weder den Untergang Deutschlands noch eine Entlastung für unser Land bringen wird. Was ich aber nicht leiden kann, sind Ungerechtigkeit (s. Sanktionen bei Hartz IV nur für Alteingesessene) und Verdummung. Mich erinnert das rosige Bild, das manche Paktbefürworter an die Wand malen, an Kohls berühmte blühende Landschaften.

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