Kräftig mit Füßen getreten

Dreifach-Nachnamen sind und bleiben in Deutschland weiterhin unzulässig. Das Bundesverfassungsgericht wies die Verfassungsbeschwerde eines Münchner Ehepaares ab: Beim Doppelnamen sei Schluss. Der Gesetzgeber habe das berechtigte Ziel, Namensketten in den Folgegenerationen zu verhindern. Dazu meint David Schneider-Addae-Mensah aus Kehl:

„Mit seiner Rechtsprechung zu den so genannten Namensketten beweist das Bundesverfassungsgericht mal wieder, dass es nicht stets Hüter der Verfassung ist, sondern sie bisweilen auch mal kräftig mit Füßen tritt. Eine Rechtfertigung, Menschen ihre Namen vorzuschreiben oder zu verbieten, gibt es natürlich nicht. Prof. Papier hat leider die Legitimität des Zwecks nicht begründet, mit dem der Gesetzgeber Namen mit mehr als einem Bindestrich verbieten dürfe. Denn es gibt eine solche Legitimität nicht. Jeder kann firmieren wie er will. Was eine Handelsgesellschaft kann, darf einem Menschen nicht verboten werden. Dies gilt für Eltern wie für Kinder. Die Debatte ist auch deshalb so abstrus, als ja nicht die Länge des Namens das Problem ist, sondern die Zahl der darin vorkommenden Bindestriche. Lässt man einen Strich weg, ist derselbe (lange) Name ohne Weiteres genehmigungsfähig. Gleiches gilt, wenn mehrere Namen einfach zusammengeschrieben werden.
Ich hoffe wirklich, dass der Staat bald aufhört, sich in kafkaesker Weise in höchstpersönliche Angelegenheiten seiner Bürger einzumischen. Damit hat er in der Vergangenheit genug Unheil angerichtet.“

Hans Liepert aus Therwil in der Schweiz:

„Die Tatsache, dass bereits in der 1. Nachfolgegeneration 6- und 8-fache Namensketten vorkommen können, zeigt die Kurzsichtigkeit mancher Juristen, die kein Problem in der Verwaltung sehen. „Er war Jurist und auch sonst von mäßigem Verstande“, schreibt (der Jurist und Autor) Ludwig Thoma in Kenntnis seines Berufsstandes.
Mit welchem Recht will man 4-fach-Namen zulassen und 8-fach-Namen verbieten? Wollen wir die Adelsbräuche wieder aufleben lassen, in denen die Herkunft und Titel die erste Hälfte der Urkunde in Beschlag nahmen?
Geschieht denn in allen Ländern, in denen der Unfug der Doppelnamen nicht zulässig ist, so menschenverachtendes Unrecht?“

Verwandte Themen

2 Kommentare zu “Kräftig mit Füßen getreten

  1. Ja wo kommen wir denn hin, wenn nicht die gesamte bucklige Verwandschaft im Nachnamen aufgeführt wird. Sodom und Gomorra, Chaos, Weltuntergang. Wie hieß nochmal der treue Gefährte von Kara ben Nemsi mit vollem Namen?

    Haben unsere höchsten Gerichte eigentlich nichts Besseres zu tun? Warum wird so eine Klage überhaupt zugelassen?

  2. Stimme dir Schneider-Lützgendorf-Leutheuser-Schnarrenberger-Müller-Lüdenscheidt vollkommen zu. 😉
    Einen Doppelnamen finde ich noch vollkommen in Ordnung, da man vielleicht sienen eigenden Namen behalten möchte, aber trotzdem noch den Namen seines zukünftigen Ehemannes annehmen möchte oder so.

    Aber sobald noch mehr Namen hinzugefügt werden ist es ein reines Chaos!
    Außerdem was bezweckt man damit, dass man 8 Nachnamen hat? Ich kenne Jemanden, der hat 4 Vornamen, weil die Eltern sich nicht entscheiden konnte. Jetzt sollte man sich einmal vorstellen diese Person hat noch 8 Nachnamen!!! Horror. Sie wird vorgestellt und die ersten Minuten bestehen nur aus dem vorstellen dieser einen Person und dessen Namen. Schrecklich!

Kommentarfunktion geschlossen