Professor Felix Ekardt würde den Stier am liebsten bei den Hörnern nehmen, wenn er in seiner Kolumne vom 21. August – „Meinungsfreiheit für Skinheads?“ übertitelt – schreibt: „Meinungsfreiheit heißt in liberalen Verfassungen und eigentlich auch in Deutschland, dass nicht eine Meinung als solche verboten werden darf. Denn wenn die Parlamentsmehrheit den politischen Meinungsstreit durch Verbote lenken darf, trifft sie die freie demokratische Suche nach den besten Argumenten ins Mark. Genau ein solches Meinungsverbot haben wir hier aber für die ‚Billigung‘ des Holocaust, auch wenn es dabei um eine schlimme Meinung geht.“
FR-Leser Dieter Reiniger aus Sehnde meint dazu:
„Herr Ekardt meint, eine Meinung, hier die ‚Leugnung‘ (Anführungszeichen von Herrn Ekardt) der Naziverbrechen, dürfe nicht als solche verboten werden, denn dies sei Meinungsunterdrückung und träfe die ‚freie demokratische Suche nach den besten Argumenten bis ins Mark‘. Vielleicht erklärt er in einer weiteren Kolumne, was Neonazis eigentlich vorbringen, um ihre ‚Meinung‘ zu untermauern. Vielleicht – man soll die Hoffnung ja nicht aufgeben – kommt er zu der Erkenntnis, dass sie keine Argumente haben, über die diskutiert werden könnte, sondern dass sie lediglich die Vorurteile wiederkäuen, die in ihren Kreisen verbreitet werden.
Vielleicht blättert Herr Ekardt auch mal zum Anfang der Zeitung, liest die Doppelseite über die Vorfälle in Mügeln und überlegt sich, weshalb offensichtlich nazistische Angriffe immer noch verharmlost werden. Statt sich über fehlende Zuwendung in den Elternhäusern heranwachsender Nazis auszulassen, sollte er sich darüber Gedanken machen, wie man Nazis bekämpft.
Der Satz gilt immer noch: ‚Faschismus ist keine Meinung, Faschismus ist ein Verbrechen.‘ Und Verbrechen sind strafbar.“
Roland Müller aus Frankfurt denkt ein bisschen weiter:
„Das passt ja wie die berühmte Faust aufs Auge, dass mit der Forderung nach Meinungsfreiheit für Neonazis, wie sie Herr Ekardt formuliert, zugleich eine ‚meinungsfreiheitliche Hetzjagd‘ durch diese Leute in Sachsen stattfand.
Frage an den ’scheißliberalen‘ Kommentator: Wie weit darf sie denn gehen, die Meinungsfreiheit? Sind Parolen wie ‚Ausländer raus‘, ‚Juden raus‘ und, da Meinungsfreiheit sich ja nicht nur am Wort festmacht, auch Hakenkreuzfahnen oder SS-Abzeichen tolerabel? Und: Machen wir die Neonazischläger durch eine Verurteilung jetzt zu Märtyrern? Es tut mir fast leid sagen zu müssen, dass ich einen größeren Blödsinn als diese Kolumne in letzter Zeit selten gehört und gelesen habe.
Die Devise sollte nicht lauten: ‚Wir werden sie durch Worte überzeugen und auch die andere Wange hinhalten, wenn es sein muss‘, sondern eindeutig : ‚Keine Toleranz für die Feinde der Toleranz!‘
Alfred Hölz aus Düsseldorf ist empört:
„Ich bin sehr froh, dass es in Deutschland eine im Allgemeinen wache und antifaschistisch eingestellte Bevölkerung gibt. Was die staatlichen Organe angeht, erinnere ich mich eher an Polizeitruppen zum Schutz der Nazis, an Millionenbeträge aus der Staatskasse nach Wahlen, an ein gescheitertes Verbotsverfahren, weil offenbar bis zu einem Drittel der Kräfte in NPD-Leitungen staatlich bezahlte Agenten sind.
Es geht nach allen Erfahrungen mit dem Faschismus nicht darum, einen fairen Meinungsstreit zu sichern. Es ist eine gewaltige Unterschätzung der Rolle der faschistischen Demagogie, wenn man die Nazi-Meinungen in den Streit unter Demokraten „eingemeindet“ und glaubt, Neonazis überzeugen zu müssen. Faschismus bedeutet Unterdrückung, Terror. Demokratische Rechte zählen nicht mehr. Es geht bei den Nazis auch heute darum, Terror auszuüben und weiteren vorzubereiten. Wenn uns die Alten lehrten: „Wehret den Anfängen“, dann ist das eine Mahnung. Eine Kolumne zur Frage, weshalb ein Verbot faschistischer Organisationen nicht längst durchgesetzt ist, würde mich sehr interessieren.
Unsere Theoretiker täten gut daran, ihre Meinung einmal oder mehrmals vor Ort zu überprüfen.
Wer vor einem Neonazi unvorbereitet verbal bestehen möchte, hat kaum eine Chance.
Bonhoeffer hat einmal gesagt: „Dummheit ist kein intellektueller sondern ein sozialer Defekt“.
Das ist die Chance der Sozialpädagogen. Und doch gilt Roland Müllers Satz: ‚Keine Toleranz für die Feinde der Toleranz!‘
Die insgesamt ja fünf Leserbriefe zu Ekardts Kommentar sind eindeutig. “Falscher Liberalismus“ oder “pseudoliberal“ sind noch die gelindesten Injurien die dort zu Recht auftauchen. Er hatte zudem das “Pech“ eines falschen Kommentars zur falschen Zeit, da dieser gleichzeitig mit den “Ereignissen“ in Mügeln zusammentraf.
Aber auch ohne die Hetzjagd in dem sächsischen Ort, ist sein Kommentar äußerst zwiespältig. Natürlich müssen Gespräche, Dialoge, Seminare , Veranstaltungen und vor allem Sozialarbeit stattfinden, auch mit jugendlichen Neonazis. Natürlich soll nicht jeder “Verführte“ sofort in den Knast wandern. Doch grundsätzlich muss die Hetze, die Leugnung der Judenvernichtung und das Tragen von Nazisymbolen verboten und und unter Strafe gestellt bleiben.
Ich möchte mal annehmen, dass der Professor für Gerechtigkeitstheorie es “gut gemeint“ hat. Doch die spezifischen “Sünden der Vergangenheit“ eines Landes sind bei der Formulierung eines solchen Ansatzes immer zu berücksichtigen. Und in der BRD gilt: Keine Naziparolen jedweder Art zu dulden !!
Dass Felix Ekardt der Auffassung ist, die deutsche Demokratie müsse verbrecherische Meinungen aushalten, ist die eine Sache, dass aber die FR-Redaktion der Auffassung ist, ihre Leser müssten solche dummdeuvel-demagogischen Absonderungen wie die Ekardtsche aushalten, das ist allerdings schwer verständlich und erträglich.
1. „Gegen verbrecherische Meinungen helfen nur Argumente.“
Wer, wie der Schreiber dieser Zeilen, in der heißen Phase des Landtagswahlkampfes in einer sächsischen Stadt weilte, welche die NPD tagelang mit ihren Wahlkundgebungen beschallte und dominierte, und dort in „Diskussionen“ Argumente vorgetragen hat z.B. gegen die abstruse Behauptung, in Auschwitz seien, da in Osteuropa erstmals seit dem Mittelalter eine Pest-Epidemie ausgebrochen sei, die Pestkranken in Quarantäne gekommen, worunter leider viele Juden waren, und die Leichen der Verstorbenen seien aus hygienischen Gründen verbrannt worden, der kann sich eine etwaige Vorstellung davon bilden, wie hier Argumente helfen, zumal, wenn die „Argumente“ der „Diskussionspartner“ in der unverhohlenen Androhung von Prügel bestehen.
Und wie wenig selbst die gesetzlichen Verbote helfen, wenn sie nicht konsequent exekutiert werden, konnte er daran sehen, dass der gesamte verbotene und verbrecherische braune „Diskurs“ ganz öffentlich in Form von Wahlzeitungen massenhaft verbreitet wurde, die mitzunehmen er sich verkniffen hat, wegen der Befürchtung, sie könnten im Falle eines tödlichen Motorradunfalls seinen guten Nachruf beschädigen.
„Denn wenn die Parlamentsmehrheit den politischen Meinungsstreit durch Verbote lenken darf, trifft sie die freie demokratische Suche nach den besten Argumenten ins Mark. Genau ein solches Meinungsverbot haben wir hier aber für die „Billigung“ des Holocaust“.
Soll wohl heißen: Die Billigung des Holocaust (Wieso eigentlich die relativierenden Anführungszeichen bei Ekardt?) könnte ggf. zu den besten Argumenten gehören, nach denen wir ganz frei und demokratisch suchen sollten.
„Wie soll ein autoritär strukturierter Skinhead die diskursive liberale Demokratie als überlegen begreifen, wenn diese genau mit nicht-diskursiven, in Deutschland so traditionsreichen autoritären Mitteln auf seine Ansichten einwirkt?“
Gute Überlegung! Wenn die autoritär strukturierten Skinheads mit ihren Springerstiefeln auf ihren martialischen Streifzügen sind, sollte man ihnen vom Straßenrand aus vielleicht mit Zeitschriften in Form des „Wachtturm“ in der Hand ein freundliches Diskurs-Angebot machen. Das wird sie von der Überlegenheit der liberalen Demokratie überzeugen.
„Außerdem gibt die liberale Demokratie den Neonazis auf diese Weise das Gefühl, sich wie „der Führer und die alten Kämpfer zunächst unter widrigen Umständen behaupten zu müssen“.“ – „Es ist eine richtige und notwendige Folge einer universalistischen Gerechtigkeitsidee, dass in der Berliner anders als in der Weimarer Republik die Mehrheit die Demokratie nicht mehr nach Laune abschaffen darf.“
– „Universalistische Gerechtigkeitsidee“ – ein großes Wort, gelassen ausgesprochen. Warum sind eigentlich Geschichtslügen in der liberalen Presse nicht unter Strafe gestellt, zumindest unter die Strafe der Nichtveröffentlichung?
Das Problem war doch nun wirklich, dass die Umstände, unter denen „der Führer und die alten Kämpfer“ sich behaupten mussten, offenkundig nicht widrig genug waren, oder?
Und die Demokratie ist eben gerade nicht von der Mehrheit nach deren Laune abgeschafft worden, sondern von den Faschisten im Einvernehmen mit der herrschenden Klasse und in Koalition mit einflussreichen konservativen Politikern.
Der Mehrheit wurde, da sie den Nazis vorher nicht genügend widrige Umstände geschaffen sondern ggf. auf den liberalen Diskurs vertraut hat, kurzerhand und verfassungswidrig die Möglichkeit genommen, die Nazi-Herrschaft je nach Laune durch Wahlen wieder abzuschaffen.
Ich habe Angst vor dieser Form der „freien Meinungsäußerung“. Viel Angst.
Hat man Faschismus je mit Toleranz stoppen können?
Und dieser breite Rückhalt in der Gesellschaft, hat damit nicht schon einmal alles begonnen?
Eine hilflose Diskussion zu einem Zeitpunkt, bei dem schon wieder alles aus dem Ruder gelaufen ist.
@ 3 heinrich;
wir haben doch eindeutige gesetzeslage, was die verharmlosung und leugnung des holocaust anbelangt. wieso ist dann eigentlich immer noch festzustellen – so wie du ja es anführst, dass diese solche vorkommnisse nicht strafrechtlich geahndet werden?
müsste hier dann nicht, wenn vermutbar oder offensichtlich länderpolizei und gerichtsbarkeit hierbei versagen, nicht automatisch die bundesstaatsanwaltschaft tätig werden? ich denke nur daran wie relativ schnell jetzt kürzlich aufgrund des antrages der cdu-seite im bnd-ausschuss, diese gegen journalisten ermittelte!
@ kaika
„Ich weiß zwar viel, doch möcht‘ ich alles wissen“, sage ich mit Faust. Deine Frage kann ich auch nicht beantworten, außer vielleicht: Die zwölf (?) Prozent NPD-Wähler sind in Annaberg-Buchholz, kurz vor dem Ende der Welt, gleichmäßig verteilt und sitzen auch bei der Polizei und der Staatsanwaltschaft, und bis der dem Generalbundesanwalt die Wahlzeitung geschickt hat, ist der Wahlkampf vorbei und die NPD sitzt im Landtag. Und außerdem scheint der ja, wie du selber ausführst, andere Schwerpunkte zu haben als das bisschen Kolocaust-Verleugnung.
@ 6 heinrich;
sicher, die verteilung des falschen oder auch bösen denkens wird gleichmäßig verteilt sein -zumindest annähernd, trotzdem habe ich immer noch großes vertrauen in unseren demokratisch verfassten staat, mit recht und gesetz, das auf unserem grundgesetz fußt. sicher wir erleben ständige versuche am grundgesetz etwas zu ändern, aber dies nicht um falscher denke raum zu geben, sondern im gegenteil ausuferungen einzuengen, es stellt sich zumindest so dar, wenn auch dagegen viele, wegen mir auch mit guten gründen eine freiheitseinengung sehen, berechtigt oder nicht kann ich objektiv nicht beurteilen – will ich auch jetzt nicht versuchen, wir alle haben sicher hierzu unsere subjektive sichtweise.
vor allem vertraue ich immer noch auf unsere freie presse. ich glaube auch, dass schon allein das zur verfügungstellen einer solchen plattform, wie es ein blog ist, wird schon etwas einfluss darauf haben; zumindest liest ja wie wir wissen, egal ob bronski oder jemand anders die redaktion mit. und wird – so hoffe ich jedenfalls, die richtigen schlüsse ziehen.
@ kaika
siehe zu dem gesamten Posting meine Hinweise #49 im anderen Thread!
heinrich
@ 5 kaika:
Auch die Justiz ist in Deutschland federal strukturiert. Die Bundesanwaltschaft ist Kraft Gesetz nur bei bestimmten Straftaten zuständig, und dies nur, wenn sie bundesweite Bedeutung haben. Die beschriebenen Holocaustleugnung gehört nicht dazu. Auch die (inzwischen eingestellten) Ermittlungen gegen Journalisten wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat auf Anzeige des Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses (also nicht „der CDU“, so viel Korrektheit muss schon sein) sind nicht von der Bundesstaatsanwaltschaft, sondern von den Staatsanwaltschaften in Hamburg, Frankfurt und München geführt worden.
@ 3 heinrich
Warum haben Sie den Sachverhalt nicht selber der Staatsanwaltschaft angezeigt? Zur Verfolgung der Holocaustleugnung bedarf es zwar keiner Anzeige (es handelt sich um ein Offizialdelikt), aber auf eine Anzeige muss die Staatsanwaltschaft reagieren.
Zum Kommentar von Prof. Ekardt: Die Holocaustleugnung war bereits vor der Einführung des Verbotsparagraphen strafbar, wurde aber nur auf Anzeige von Hinterbliebenen der NS-Opfer als „Beschimpfung Versorbener“ verfolgt. Diese unzumutbare Rechtslage hat die Aufnahme des Verbots der Holocaustleugnung beseitigt. Die Justiz hat seitdem durchaus erfolgreich einige prominente Alt- und Neonazis zur Rechenschaft ziehen können. Dass aus der seit Jahren bestehenden Rechtslage Neonazis propagandistische Vorteile ziehen würden, ist in der politischen Praxis nicht erkennbar. Natürlich kann man die Bekämpfung des Rechtsextremismus nicht nur der Polizei und der Justiz überlassen. Zusätzliche politische Auseinandersetzung ist nötig. Was würde sich aber daran ohne das Verbot der Holocaustleugnung verbessern? Und wiso sind entsprechende Verurteilungen ein „Alibi“?
Im Übrigen sind die „Alibi“-Argumente auch in Bezug auf das von Kurt Beck zu Recht geforderte NPD-Verbot falsch.
@ abraham
ich bitte sie als offenbar Rechtskundigen!
Die NPD-Wahlzeitung wurde im ganzen Land verteilt, und die NPD weiß natürlich, wie sie ihre braune Propaganda formulieren muss, so dass sie gerade noch als legal erscheint. Die Auschwitz-Pestquarantäne-Geschichte wurde natürlich nur mündlich vorgetragen.
Die NPD weiß natürlich auch, wie sie den Schein aufrecht erhält, sich als Partei nicht aktiv gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu richten, was Voraussetzung für ein Verbot durch das Bundesverfassungsgericht wäre.
Man darf den Becks und Schilys ihre Manöver auch nicht allzu ernsthaft abnehmen. Wieviele höchstbezahlte Staatsrechts-Spezialisten sind im Innenministerium und über wieviele kann ein Innenminister zusätzlich als Gutachter verfügen? 20, 40, 100? Und dann scheitert ein Verbotsantrag daran, dass die inkriminierten verfassungsfeindlichen Aktivitäten von den eingeschleusten staatlichen Beamten selbst verübt wurden? Lächerlich!
@ 10 Heinrich
Auch mündliche Aussagen, wenn sie in der Öffentlichkeit erfolgen, erfüllen den Tatbestand der Holocaustleugnung und sollten angezeigt werden.
„Man darf den Becks und Schilys ihre Manöver auch nicht allzu ernsthaft abnehmen.“ Was meinen Sie damit konkret?
Wie kommen Sie schließlich darauf, dass in die NPD „staatliche Beamten“ eingeschleust wurden? Vor dem Bundesverfassungsgericht kam lediglich heraus, dass der Verfassungsschutz Mitglieder der NPD-Führungsgremien als Informanten angeworben hatte, deren verfassungsfeindliche Äußerungen dann dummerweise z.T. als Begründung für den Verbotsantrag benutzt wurden. Dies war der grundsätzliche politische Fehler (außerdem war es gar nicht klar, ob die Angeworbenen die NPD ausgekundschaftet oder den Verfassungsschutz an der Nase geführt haben). Nur solche Agenten des Verfassungsschutzes müssten „abgeschaltet“ werden. Die Beobachtung der NPD mit nachrichtendienstlicher Mittel (einschließlich von V-Männern) ist nicht das Problem, sagen kundige Juristen.
Vielleicht würde es der Sache guttun, wenn man erst einmal durchatmet und meine Kolumne noch einmal in Ruhe liest. Konkrete Handlungen von Nazis (wie z.B. Gewaltverbrechen, Hetzjagden wie in Mügeln usw.) muß man entschlossen bekämpfen. Dies steht unmißverständlich bereits in meiner Kolumne. Auch daß das Aufrufen zu Straftaten sowie Beleidigungen weiterhin strafbar bleiben sollten (da derartige Äußerungen entweder konkret gefährlich oder diskurszerstörend sind), habe ich mit keinem Wort in Frage gestellt. Es wird also auch weiterhin kein „Juden raus“, keine Toleranz gegenüber Hetzjagden wie in Mügeln u.a.m. geben. Die Vorwürfe in fast allen Kommentaren zu meiner Kolumne greifen daher Dinge an, die mir vollständig fernliegen (zumal ich selber über die Antifa-Szene politisch sozialisiert wurde und z.B. zwei Auschwitz-Gedenkstättenfahrten organisiert habe). Man sollte allerdings darüber nachdenken, wie man eine Ausbreitung von verbalem (!) NS-Gedankengut im Endeffekt am besten verhindert – und zwar in einer Weise verhindert, die nicht das beschädigt, was verteidigt werden soll: die liberale Demokratie. Daß das bloße Verbieten hier Probleme aufwirft, zeigt (neben den Argumenten aus der Kolumne) schon folgender Umstand: In der autoritär geprägten DDR bestand ein staatlich verordneter Antifa-schismus – und wenn Meinungsverbote so wirksam sind, wie meine Kritiker offenbar glauben, wieso konnte dann seit Anfang der 90er Jahre gerade auf dem ehemaligen Gebiet der DDR eine so starke Neonaziszene entstehen? Entwickelt dagegen eine wirklich liberale, diskursive Gesellschaft nicht vielleicht Abwehrkräfte, die viel wirksamer gegen den Faschismus sind als bloße Meinungsverbote? Die USA sind dafür das beste Beispiel. Eine wachsame, selbständig denkende Öffentlichkeit brau-chen wir in der Tat; es ist aber sehr in der deutschen autoritären Tradition verwurzelt, damit sogleich die Forderung nach Strafgesetzen zu assoziieren. Auch die Selbstgewißheit, mit der einige Leser-briefautoren meine Position und damit die Position fast aller westlicher Staaten für baren Unsinn er-klären, würde ich mir als Deutscher und Europäer so nicht anmaßen. In der Tat abenteuerlich ist es dagegen, wenn jemand (trotz seiner eigens hervorgehobenen akademischen Grade) meine Kolumne so nachlässig liest, daß er zu der Behauptung kommt, ich hätte eine „Bestrafung chinesischer Politi-ker“ gefordert. Es geht in meinem Text doch vielmehr darum, ob man das verbale Billigen/ Leugnen/ Verharmlosen (die Anführungszeichen in der Kolumne kennzeichnen, daß dies drei Gesetzesbegriffe aus § 130 StGB sind und nicht, daß am Ende gar ich den Holocaust leugne!) im Falle der Nazi-Verbrechen bestrafen und im Falle von Maos oder Stalins Verbrechen straflos lassen sollte. Genau das halte ich für unstimmig. Als Weltbürger finde ich es keinen Deut besser, was ich als Jugendlicher von manchen (in Deutschland, nicht in China ansässigen) Bekannten „Positives“ über Mao gehört habe, als was die Neonazis heute über Hitler sagen – es macht die Sache doch nicht unwichtiger, daß Mao kein Deutscher war. Wenn meine Position dann schlußendlich gar als „scheißliberal“ be-zeichnet wird, fällt mir dazu gar nichts mehr ein. „Scheißliberal“ ist eine links- und rechtsradikale, demokratiefeindliche Kategorie – wenn Leute, die sich (begrüßenswerterweise) als Kämpfer gegen den Faschismus sehen, dann dessen eigenes Vokabular gebrauchen, finde ich das mehr als pro-blematisch. Dies um so mehr, wenn dann noch eine Art Hetzjagd auf mich auf der Grundlage von Dingen, die ich nie gesagt habe, eröffnet wird. Dieser Mechanismus, Leute auf der Basis von Vorur-teilen „zum Abschuß frei zu geben“, ist sehr typisch für Skinheads. Demokratische Bürger sollten solche letzten Endes totalitären Verhaltensweisen nicht übernehmen.
Und hier meine Grundintention noch einmal für Schnelleser zur Vermeidung weiterer seltsamer Fehldeutungen: Gewalttaten, Beleidigungen usw. müssen strafbar bleiben. Einen speziellen Meinungsverbotstatbestand im Strafrecht sehe ich dagegen (weil er nicht zur liberalen Demokratie paßt und auch sein Ziel nicht erreichen wird) kritisch. Und: Man darf die liberale Demokratie nicht mit Mitteln verteidigen, die die Verteidiger mit den Angreifern auf eine Stufe stellen. Deshalb darf man die Demokratie z.B. auch nicht gegen Terroristen dadurch verteidigen, daß man Terroristen foltert oder präventiv tötet – selbst wenn (!!) das in irgendeinem Fall einmal etwas für die Sicherheit gegen Terror bringen würde.
Dies sind übrigens auch die Grundintentionen des Bundesverfassungsgerichts. Und genau deshalb war letztlich auch der NPD-Verbotsantrag nicht erfolgreich. „Einfach verbieten“ ist für eine liberale Demokratie als Weg manchmal schlicht verbaut.
@ Prof. Dr. Felix Ekardt
In meinem ersten Kommentar weiter oben unterstellte ich ihnen bereits gute Absicht (“Ich möchte mal annehmen, dass der Professor für Gerechtigkeitstheorie es “gut gemeint“ hat.“). Doch vielleicht geht es ihnen wie weiland dem unglücklichen Präsidenten Jenninger bei seiner Rede im Bundestag. Er traf einfach nicht den richtigen Ton.
Sie schreiben in ihrem viel gescholtenen Kommentar:“Denn in Deutschland ist die Leugnung, Verharmlosung oder Billigung des Holocaust verboten und mit Strafe belegt (wogegen man die Verbrechen Stalins oder Maos straflos abstreiten, schönreden oder gar verherrlichen darf).“ Da könnte man doch daraus schließen, dass sie das bedauern. Dass sie bedauern, dass man den Holocaust eben NICHT leugnen, ihn NICHT schönreden darf ? Das klingt schon sehr seltsam.
Weiter sagen sie, dass in Demokratien Meinungsfreiheit zu herrschen habe und beklagen dann:“ Genau ein solches Meinungsverbot haben wir hier aber für die „Billigung“ des Holocaust, auch wenn es dabei um eine schlimme Meinung geht.“ Fällt dann ihrer Meinung nach eine Aussage wie “die Vergasung geschieht den Juden recht, weil usw…Das muss wiederholt werden…“ unter die Meinungsfreiheit ? Und was ist mit dem Tragen von Hakenkreuzen oder SS-Totenköpfen ? Alles gedeckt durch Meinungsfreiheit ? Ich bitte sie, das können sie doch nicht ernst meinen.
Weiter ihr Kommentar:“Wie soll ein autoritär strukturierter Skinhead die diskursive liberale Demokratie als überlegen begreifen, wenn diese genau mit nicht-diskursiven, in Deutschland so traditionsreichen autoritären Mitteln auf seine Ansichten einwirkt?“ Erstens begreift gerade ein autoritär-strukturierter Mensch Autorität sehr wohl. Zweitens wird er sich über diesen (und jetzt gebrauche ich den von ihnen gescholtenen Begriff, denn dieser rührt mMn aus der linken Studentenbewegung, und sollte die in Diskussionen nur schwer fassbaren liberalen Ansichten von FDP Leuten in 1968 ff. charakterisieren) “scheißliberalen“ Staat kaputtlachen und weiter seine intoleranten Reden verbreiten.
Und schließlich schreiben sie:“Was verheerend ist, da viele Neonazis, oft einem Milieu arm an Liebe und Zuwendung entstammend, sich genau diese Anerkennung wünschen und sich so zusätzlich bestärkt fühlen.“ Also Schonung ? Damit die armen, lieblos erzogenen Skins ihre fremdenfeindlichen Aktivitäten fort zu setzen ? Und wenn man sie dann nicht schont und anklagt und ihre Taten und Liedertexte strafrechtlich verfolgt, dann werden sie in ihrer Meinung bestärkt ? Das widerspricht doch jedem Bestrafungsprinzip, da dürfte man ja keine Gesetzesübertretungen mehr verfolgen, denn der Delinquent könnte ja in seinem strafbaren Tun bestärkt werden.
Wie gesagt, ihre Worte lassen leider, wie beim oben erwähnten Jenninger, sehr schlimme Schlüsse zu. Ich glaube ihnen, dass sie das nicht wollten. Aber damit müssen sie nun klar kommen…….Gruß. Walthor
@ Administrator:
würden sie bitte meinen Kommentar freischalten?
heinrich
Wenn Sie meine beiden Erläuterungen hier im Blog gelesen haben, dürften sich Ihre Fragen eigentlich nicht mehr stellen. Ihre Beispiele fallen m.E. sämtlich unter Straftatbestände wie § 185 StGB (Beleidigung), deren Existenz ich nicht in Frage gestellt, sondern explizit bekräftigt habe. Und Hetzjagden u.a.m. bleiben wie gesagt über §§ 223 ff. StGB (Körperverletzung) strafbar. Noch ein letztes Mal: Meine Kritik zielt ausschließlich auf § 130 StGB.
@ #12 Felix Ekardt
Ich weiß nicht, ob das nicht wahrnehmbar ist: Sie schreiben hier in einem liberalen diskursiven Forum unter formell gleichen Bürgern. Ihre angeberische Prof.-Dr.-Titelhuberei können sie sich also ebenso sparen wie die Hervorhebung von antifaschistischen Großtaten.
Lassen sie doch einfach ihre Argemente sprechen und erwägen die Argumente ihrer Kontrahenten, dann sehen sie aber aus wie ein Professor Doktor mit heruntergelassenen Hosen, ein Kaiser mit neuen Kleidern, von dem man sich fragt, woher er seine Titel hat, mit denen er sich eitel brüstet.
„In Ruhe lesen“ ist immer ein guter Rat, den sie vielleicht in Bezug auf die kritischen Äußerungen zu ihrer Kolumne hätten besser beherzigen sollen, oder beruhen ihre Verdrehungen auf charakterlichen statt auf intellektuellen Defiziten?
Aber der Reihe nach: Felix Ekardt veröffentlicht eine Position, die vom Publikum, soweit es sich dazu äußert, ganz und gar einhellig kritisiert wird, und statt dass er z.B. die weisen Worte des alten Professor Gadamer beherzigt: „Immer gewärtig sein, die anderen könnten recht haben“ und deren Argumente in seine Überlegungen einbezieht, deutet er diese bis zur Unkenntlichkeit um und erweist uns dadurch einmal mehr die Armseligkeit seiner Argumentation.
Statt dass er dezidiert auf das eingeht, was ihm tatsächlich entgegengehalten hat, bekennt er sich hier freimütig zu solchen Plattheiten, wie „Gewaltverbrechen (…) muß man entschlossen bekämpfen.“ als hätte ihm irgendjemand eine andere als diese selbstverständliche Auffassung unterstellt. Seine ganze Darlegung ist nicht frei von einem gewissen Narzissmus, kritische Fragen nach den Grenzen der Meinungsfreiheit und nach möglichen Konsequenzen für die Ausbreitung des Faschismus kann er, statt sie in dem politischen Horizont zu sehen, in den sie von den Kritikern gestellt werden, nur auf seine Person beziehen, als ginge es um bei der Problematik um den Herrn Professor:
„Die Vorwürfe in fast allen Kommentaren zu meiner Kolumne greifen daher Dinge an, die mir vollständig fernliegen“
Fortsetzung # 12
Es lohnt sich nicht, den ganzen Text auseinanderzunehmen, nur ein paar Aspekte:
„In der autoritär geprägten DDR bestand ein staatlich verordneter Antifa-schismus – und wenn Meinungsverbote so wirksam sind, wie meine Kritiker offenbar glauben, wieso konnte dann seit Anfang der 90er Jahre gerade auf dem ehemaligen Gebiet der DDR eine so starke Neonaziszene entstehen?“
Mit anderen Worten: In der DDR gab es keine Neonaziszene wegen der Meinungsverbote, kaum waren die aufgehoben und durch seinen allfälligen „liberalen Diskurs“ ersetzt, gab es die Neonazi-Szene. Sowas hält der gute Mann für ein schlagendes Argument für seine als rhetorische Frage daherkommende Auffassung:“, Entwickelt dagegen eine wirklich liberale, diskursive Gesellschaft nicht vielleicht Abwehrkräfte, die viel wirksamer gegen den Faschismus sind als bloße Meinungsverbote?“
„Die USA sind dafür das beste Beispiel.“ Ist ihnen, Herr Ekardt, vielleicht mal in den Sinn gekommen, dass unsere Gesellschaft, vielleicht nicht weniger als die USA, das können andere besser beurteilen, mit unserer freien Presse, unseren qualitativen Rundfunk- und Fernseh-Nachrichten, unserem jenseits von Pisa kritischen Unterrichtswesen, unseren zum Publikum offenen Universitäten, einem entwickelten Bibliothekswesen und regen Vortrags- und Diskussionswesen seit Jahrzehnten wohl eine der liberalsten diskursiven Gesellschaften der Welt sind? Könnten wir allein darauf vertrauen, dann brauchten wir die Verbote nicht bzw. kaum jemand würde sie kennen, da dagegen aus Einsicht nicht verstoßen würde.
Was ihrer Replik am meisten vorgehalten werden muss, ist, dass sie mit keinem Wort auf die Entwicklung vor 1933 eingehen, auf die ich z.B. in meinem Beitrag hinweise. Auch wenn sie nur ein Diskurs- und kein Geschichtsprofessor sind: Bei einem solchen Thema wäre der Blick in ein Geschichtsbuch angezeigt, um sich zu vergegenwärtigen, wie seinerzeit aufrechte Liberale, nicht zuletzt ein gebildetes jüdisches Bürgertum, darauf vertraut haben, dass sich durch einen freien liberalen Diskurs die Vernunft durchsetze, während die anderen weitermarschierten, bis alles in Scherben fiel.
2. Fortsetzung # 12
Dass sich ein Professor für Diskurslehre oder so etwas, dem man eigentlich zu allererst ein entsprechendes Distinktionsvermögen zutrauen würde und zumuten müsste, aber soweit versteigt, dass er kritische Äußerungen, die in freiem liberalen Diskurs an seinen Thesen getätigt wurden, umstandslos mit Gewalttaten gleichsetzt, einer „Hetzjagd“ auf ihn, bei der er „Zum Abschuss“ freigegeben würde, das ist in Bezug auf seine Person ein derartiger übersteigerter Narzissmus und in Bezug auf seine Kritiker eine derart hybride und beleidigende Unverschämtheit, dass es einem die distinguierte diskursive Sprache verschlagen kann.
Ich habe meine Position hinreichend klargestellt, und angesichts der fortwährenden Beleidigungen steige ich hiermit aus. Seltsam: Zunächst kommt als Hauptvorwurf, ich würde Gewalttaten und Beleidigungen straflos sehen wollen, und dann ist meine diesbezügliche Klarstellung plötzlich uninteressant. Obwohl sich dadurch die meiste Kritik als Mißverständnis erweist. Nicht ich, sondern einzelne Kritiker finden offenbar den „Feind als Person“ spannender als Inhalte. Leider neigen anscheinend nicht nur Nazis, sondern auch manche Linke zu totalitärem Freund-Feind-Denken.
Herr Ekardt,
ich teile ihrer Auffassung zwar nicht restlos, verstehe aber den eigentlichen Gedanken den sie damit ausdrücken wollen. Und über diesen zu streiten ist durch aus sinnvoll. Auch wenn ich die USA nicht als gelungenes Beispiel dafür sehe, dass eine liberale Demokratie rechtsextremismus o.ä. eingedämmt hätte. Vielmehr scheinen hier extreme Standpunkte zum Teil einen erheblichen Einfluss zu haben.
Aber die Frage ist natürlich, wie grenze ich legale von „illegalen“ Meinungen ab? Ist dies ein offener Katalog, würde es letztlich dazu führen, dass je nach Mehrheit dieses oder jene s verboten wird. Aus dieser Warte teile ich mit ihnen und mit der guten alten Rosa die Auffasung, Freiheit ist immer die Freiheit der andersdenkenden.
und damit wäre ich bei heinrichs geschichts vorstellung:
@Heinrich:
Die Weimarer Republik ging doch nicht daran zu grunde, dass der Faschismus erlaubt war, sondern daran, dass die bürgerliche Mitte lieber die Demokratie an die Faschisten verkaufte als an die Kommunisten zu verlieren und gleichzeitig die Jurikative sowie die Exekutive die offensichtlichen Straftaten der Faschisten kaum verfolgte und wenn dann mit gemäßigten (um nicht zu sagen lächerlichen) Urteilen eher proforma ein Verfahren durch zu führen. Denn und dies ist Herrn Ekardt Standpunkt, die viele Praktiken der Nazis vor und nach der Regierungsübernahme waren nach Gesetzeslage nicht zulässig, aber es gab keine Verfolgung dieser Straftaten.
So ist doch noch heute, ein Verbot von Flatrateparties hilft eigentlich nichts gegen den übermäßigen Alkoholkonsum jugendlicher, den es nach Gesetzeslage gar nicht geben dürfte, da 1) an unter 16 jähirge kein Alkohol ausgegeben werden darf und 2) wichtiger noch das ausgeben von Alkohol an offensichtlich übermäßig alkoholisierte Personen nicht erlaubt ist. Es mangelt also nicht an Verboten sondern an der Durchsetzung der Verbote.
Leider bildet die kurze Form der Kolumne keinen geeigneten Rahmen für eine Grundsatzdiskussion, die Ekardt versucht, anzureißen. Es fällt mir schwer, mich von dem Eindruck frei zu machen, Ekardt hielte die Aufhebung des Verbots der Holocaust-Leugnung für den dringlichsten Lösungsansatz im Umgang mit Rechtsextremisten. Mir fehlt grundsätzlich die Einbettung in Zusammenhänge, das Abwägen von Argumenten, die Transparentmachung von Denkansätzen. Ich sehe da Bezugspunkte aufscheinen zur„Dialektik der Aufklärung“ von Horkheimer/ Adorno bzw. zu den Theorien Habermas´. Damit möchte ich nicht die Thesen von Ekardt durch philosophische Bezüge überhöhen. Ich möchte mein generelles Unbehagen zum Ausdruck bringen, wenn Ideen plötzlich in der Luft zu schweben scheinen und dann auch noch in einem geschichtslosen Raum, so als ob es nie eine kritische Theorie gegeben hätte. Das bedeutet, ich werfe Herrn Ekardt weniger das Ergebnis vor, zu dem er kommt, auch wenn ich in der Sache selbst mit Heinrich übereinstimme. Mich stört die grundsätzliche Herangehensweise an das Thema. Theoriediskussionen über die Grenzen der Freiheit in der Demokratie würden mich sehr interessieren, auch unter Berücksichtigung der soziologische Forschung. Warum nur hat die FR das Forum Humanwissenschaften abgeschafft? Ich betraure diesen Verlust.
@ Ingo
Jetzt lasst uns mal nicht in die Plattheit verfallen, die uns durch die Kolumne vorgegeben wird! Ich habe nicht vom Nazi-Verbot in der Weimarer Republik gesprochen. Selbstverständlich besteht zwischen uns bezüglich der Machtübertragung an die Nazis Konsens. Die geschah aber eben, wie du (?) richtig sagst, durch das Bürgertum, nicht durch die Massen. Darauf bezog ich mich zunächst: „dass in der Berliner anders als in der Weimarer Republik die Mehrheit die Demokratie nicht mehr nach Laune abschaffen darf.“
außerdem geht es ja hier nicht, da wollen wir mal nicht noch ungerechter werden, als ich in meinem Ärger ohnehin vielleicht schon war, nicht um Nazi-Verbot oder nicht, sondern um „Meinungsverbot“ oder nicht.
Da sprichst du natürlich schon mit der Frage der Abgrenzungen einen neuralgischen Punkt an, ebenso wie Susanne unten mit ihrer Frage: „Grenzen der Freiheit in der Demokratie“.
Dieses ist in Form von kritischen Fragen in den Entgegnungen oben auch schon formuliert worden, aber für Ekardt sind das eben keine Fragen, er sie gelöst, und zwar mit z.T. hanebüchenen Argumenten, und die kritischen Fragen der Leser werden als persönliche Vorwürfe umgedeutet, die Kritik als „Totalitarismus“, als „Hetzjagd“ und „zum Abschuss freigeben“.
Zurück zu deinem Einwand: Ekardt hat ja nicht nur den Widerspruch zwischen Freiheit und Verbot im Blick, sondern er scheint ja im „freien Diskurs“ eine Art Immunisierungsfunktion gegen totalitäre Ideologien zu sehen, sozusagen als Sich-Durchsetzen der kommunikativen Vernunft. Das haben allerdings liberale Bildungsbürger in Weimar durchaus auch als Illusion. Das habe ich angesprochen.
Dass die Verbote auch konsequent exekutiert werden müssen, habe ich ja in meinem NPD-Zeitungs-Beispiel deutlich hervorgehoben.
Grüße
heinrich
@ Prof. Dr. Felix Ekardt
Herr Eckardt, ich will von all den Wirrungen und Irrungen, richtigen und falschen Gedanken, die in diesem Blog sich an Ihrem Text entzündeten einmal absehen. Ich will auch nicht auf einzelne Argumente ihres Textes eingehen und ich will Ihnen für jetzt Ihr Bekenntnis zur Demokratie und Meinungsfreiheit abnehmen und anehmen, sie wollten in keiner Weise der Faschisierung Vorschub leisten. Dass Sie keine Gewalt auf der Straße anwenden oder befürworten sei ebenso zugebilligt.
Aber für einen Satz Ihres Textes kann das nicht gelten:
“ Meinungsfreiheit heißt nämlich in liberalen Verfassungen und eigentlich auch in Deutschland, dass nicht eine Meinung als solche verboten werden darf.“
Dieser Satz ist das Fundament ihrer gesamten Argumentation, die Sie vom Publikum hier als mißdeutet sehen.
Der Satz von Ihnen ist im Raum der Zivilisation zweifelllos gültig, aber im Falle faschistoider Worte oder solcherart motivierter Taten hat er keine Gültigkeit mehr, um so mehr, wenn kontrafaktische Tatsachenbehauptungen nurmehr als „freie Meinung“ sich einer Ächtung (letztlich auch durch Verbot) entziehen wollen, um in der Öffentlichkeit doch nur um so wirksamer werden zu können sogar noch als „verfolgte freie Meinung“.
Faschistische Gedanken und Taten stellen aber nicht bloße Meinungen, bzw. deren Verwirklichung dar, sondern sie sind im Angesicht der tatsächlichen Geschichte längst widerlegte, weil in jeder Weise haltlose Behauptungen, die verwirklicht, wirklich und immer im Verbrechen mündeten und münden. Da ist keine Meinungsäußerung mehr sondern direkter und indirekter Aufruf zu Barbarei, Barbarei selbst. Da ist dann eine Grenze überschritten. Ihr Satz, wenn er hier anerkannt würde, würde den gültigen Passierschein dafür begründen.
Ihr Begründungssatz ist im hier diskutierten Zusammenhang nicht anzuerkennen, und damit stürtzt Ihr ganzer Text zusammen. Die fundamentale Kritik an Ihremn Text ist berechtigt.
@ 12 Felix Ekardt
Auch Ihre Erläuterungen machen Ihre Position nicht überzeugender. Wenn „Juden raus“ verboten ist (was sie befürworten), dann nur deshalb, weil dies als Volksverhetzung strafbar ist. Auch dies ist ein Meinungsdelikt! Beleidigung soll nach Ihrer Meinung strafbar bleiben, aber Holocaustleugnung ist eine (massive) Beleidigung der Opfer und ihrer Nachkommen. Wollen Sie zu dem Zustand vor der Einführung des § 130 StGB zurückkehren, wo diese Delikte nur auf Anzeige von Angehörigen der Opfer verfolgt wurden (siehe mein Beitrag #9)? Wie belastend (und angesichts der kurzen Fristen für Pressedelikte unwirksam) dies war, weiß ich aus eigener Erfahrung.
Ich habe nicht den Eindruck, dass die liberale Demokratie und der offene Diskurs in Deutschland durch die Einführung des Verbots der Holocaustleugnung beeinträchtigt wurden. Ich sehe auch nicht, welche positiven Impulse eine Abschaffung des Verbots bringen würde. Sie wäre aber eine Ermutigung für alte und neue Nazis. Wenn Sie USA und in Großbritannien zum Vergleich heranziehen (die gänzlich andere Rechtskultur und Gesellschaftstradition als Deutschland haben), so gibt es auch dort nicht wenige Stimmen, die eine Strafbarkeit der Holocaustleugnung verlangen.
Unter die Gürtellinie ist schließlich Ihr Verweis darauf, die Demokratie könne auch nicht durch Folter vor Terror geschützt werden. Die Einschränkungen der Meinungsfreiheit durch das Verbot der Holocaustleugnung sind unbestritten verfassungskonform und somit ein legitimes Mittel, dessen Anwendung eine politische Entscheidung ist. Die Folter ist unter allen Umständen verfassungswidrig.
„Meinungsfreiheit heißt in liberalen Verfassungen und eigentlich auch in Deutschland, dass nicht eine Meinung als solche verboten werden darf.“ Dies ist Konsens unter allen Verfassungsinterpreten westlicher (grundrechtszentrierter) Verfassungen. Deshalb ist man sich im westlichen Ausland nahezu einig, daß Verbote einzelner (auch schlimmer) Meinungen nicht in Betracht kommen (sofern nicht allgemeine Gesetze eingreifen, die für alle Arten von Meinungen gelten, wie z.B. der Beleidigungsparagraph). Unter deutschen Juristen sind die Meinungen geteilt. Es ist also nicht zweifelsfrei, sondern strittig, ob § 130 Abs. 2 StGB verfassungskonform ist (weil er eben genau eine Meinung als solche verbietet). Aus ähnlichen Gründen haben auch die meisten Verbote von Nazi-Demos keinen Bestand vor Gericht. Und wiederum aus ähnlichen Gründen würden deutsche Strafgerichte nicht nur den, der ein Transparent „Nieder mit den Juden“ trägt, wegen Beleidigung bestrafen – sondern auch den, der „Nieder mit den Kapitalisten“ draufschreibt, also sozusagen den Autonomen. Und das Folter-Beispiel ist nicht unter der Gürtellinie. Es ist vielmehr essentiell, daß die liberale Demokratie ihre Gegner in einer Weise bekämpfen muß, die nicht deren eigene Denkweise übernimmt.
@ 26 Felix Ekardt
Sie schummeln ein bisschen oder haben erstaunlich wenig Ahnung von einem Thema, das Sie kommentieren. „Nieder mit den Kapitalisten“ erfüllt weder den Tatbestand der Beleidigung, noch der Volksverhetzung und ist in Deutschland nicht strafbar. Oder können Sie mir eine entsprechende Verurteilung nennen?
§ 130 Abs. 2 StGB ist verfassungskonform, weil sonst die nach dieser Strafbestimmung Verurteilten das Bundesverfassungsgericht mit Erfolg angerufen hätten. Über die verfassungskonformität entscheidet nämlich in unserem Rechtsstaat nicht der öffentliche Diskurs, sondern das Bundesverfassungsgericht. Worüber wir zu recht diskutieren ist die Frage, ob eine solche Einschränkung der Meinungsfreiheit sinnvoll ist. Auf mein Argument des Opferschutzes gehen Sie dabei überhaupt nicht ein.
Sie irren auch in Bezug auf die Strafbarkeit der Holocaustleugnung in Westeuropa. Sie ist, mit Außnahme von Großbritannien, in fast allen europäischen Ländern strafbar. Meines Wissens hat auch die UN zur Bekämpfung der Holocaustleugnung aufgerufen.
Vor kurzem haben Sie sich über persönliche Verunglimpfungen beschwert. Dann sollten auch Sie nicht diejenigen, die anderer Meinung als Sie sind, in die Nähe des Verfassungsbruchs rücken oder sie mit Befürwortern der Folter gleichsetzen. Dass die Freiheit des Einzelnen dort enden muss, wo sie die Freiheit eines anderen verletzt, gehört auch zu Grundsätzen liberaler Demokratie. Eine Übernahme der Denkweise ihrer Gegner kann ich darin nicht erkennen.
@ Felix Ekardt
Zwei einfache Fragen Herr Ekardt, die ich Sie bitte zu beantworten und Ihre Antworten zu begründen:
1) Halten Sie den Aufruf „Ausländer raus!“, besonders, wenn er mit der Gewaltanwendung gegenüber Menschen verbunden ist für eine „Meinungsäußerung“, die eines besonderen Schutzes bedarf?
2) Stellen Sie die Meinungsäußerung „Ich lebe gerne in Deutschland!“, die ein ausländischer Mensch laut äußert, der anschließend von einem Neonazi zusammengeschlagen wird, weil dieser damit „seiner Meinung nach“ „das heilige Deutschland“ besudelt sieht auf eine Stufe mit der „Meinungsäußerung“ „Ausländer raus!“, die der Neonazi brüllt, während er den ausländischen Menschen verprügelt oder gar totschlägt?
Jetzt sollten sie mal nicht so tun, Herr Ekardt, als ginge es in ihrer Kolumne allgemein-abstrakt um Meinungsfreiheit auch für „schlimme“ Meinungen (ein wahrhaft verschwommener Begriff), welche in westlichen Demokratien geduldet und deren Verbot angeblich verfassungsidrig ist. (Wenn sie eine solche Hochachtung vor der Verfassung haben: Danach befindet das BVerfG darüber, was verfassungswidrig ist und was nicht, und Verfassungsrechtler dürfen darüber ggf. eine „schlimme“ Meinung äußern, nicht weniger, aber auch nicht mehr).
Worauf sie in ihrem Artikel gleich zu Beginn und im Zentrum abzielen, ist keineswegs abstrakt allgemein die Freiheit der Äußerung von „schlimmen“ Meinungen, sondern ist die Holocaust-Leugnung. Darum geht es letztlich in dem Artikel, und das hat all die Kritiker mit ihrer harschen Kritik auf den Plan gerufen. Alles andere ist Staffage.
Um das vielleicht doch noch einmal in Erinnerung zu rufen: Dieses Verbrechen ohne Beispiel haben Deutsche im Auftrag der Deutschen Nazi-Regierung begangen, das bürdet uns Nachgeborenen eine drückende Verantwortung auf, ob uns das gefällt oder nicht.
Man kann es drehen und wenden, wie man will, gerade nach den vielfältigen Relativierungen Hitlers und seiner Mannen, angefangen von Hitler, dem Modernisierer, der die Autobahnen gebaut hat, über Fests Biografie, wo Hitler, wie in dem „Untergang“-Film, auch nur ein Mensch ist, wenn auch ein skurriler, über die Salonfähig-Machung seiner Wehrmachts- und SS-Offiziere als „Zeitzeugen“ in History-Sendungen: Der fabrikmäßige Massenmord an Millionen unschuldigen und wehrlosen Menschen ist in unserem nationalen kollektiven Gewissen und in unserem internationalen Ansehen das Scheidemittel schlechthin zwischen dem, was geduldet werden darf und dem, dessen Relativierung, Leugnung und Wiederholung um fast jeden Preis verhindert werden muss.
Es handelt sich hier, Herr Professor, mit anderen Worten, um ein nationales und internationales Politikum von allerhöchstem Rang. Entweder sind sie so naiv, das nicht zu sehen, was ich nicht glauben kann, oder so gerissen, mit ihrer Argumentation über scheinbar liberale Errungenschaften dem Totalitarismus rechter Provenienz politisch Vorschub leisten zu wollen, was ich nicht glauben will.
Es geht doch hier nicht wirklich um persönlich-private „Meinungen“ von familiär ungeliebten Skinheads. Es geht darum, ein Instrument zu haben um zu verhindern, dass die Professoren-Doktoren, deren „Expertisen“ die Skinheads in ihrer Lederjacke haben, hier mit ihren Vorlesungen die Hörsäle füllen.
Wollen sie, dass die Überlebenden und deren traumatisierte Nachkommen bis in die dritte Generation, die sich endlich wieder in das Land ihrer Herkunft trauen, welches eben auch das Land der Täter ist, in Berlin, Frankfurt oder Hamburg aus dem Zug steigen und dort auf Plakate stoßen, auf denen behauptet wird, die Hölle, durch welche sie oder ihre Vorfahren und Angehörigen gegangen sind, hätte es in Wirklichkeit nicht gegeben?
Ist nicht, das zu verhindern, eine höhere Verantwortung für uns, als ihren GG-Freie-Meinungsartikel fein korinthenmäßig in ein geordnetes logisches System zu bringen? Sind nicht die öffentlichen Stimmen in Israel, Polen, den Niederlanden und sonstwo in Europa und der Welt, die, würde eine solche freie Meinung sich hier ausbreiten und sich lauthals öffentlich Gehör verschaffen, vor den unbelehrbaren Deutschen warnen würden, wichtiger als die ihrer Herren Diskurs- und Staatsrechts-Kollegen?
Die Antwort ist ein klares und unbedingtes: Ja!
Aus Zeitgründen und wegen der gerade wieder abgleitenden Form von meiner Seite aus letztmalig an dieser Stelle: Zu den meisten Dingen habe ich mich schon geäußert. „Fast alle westeuropäischen Länder“ wäre mir neu. Ferner: „Ausländer raus“ sehe ich wie „Kapitalisten raus“ als Beleidigung. Zuletzt und entscheidend: Wenn jedes Gerichtsurteil per se als „richtig“ zu bezeichnen wäre, müßte man wohl auch Nazi-Urteile, DDR-Gerichtsurteile, chinesische Gerichtsurteile usw. umstandslos anerkennen. Jede Totalitarismuskritik (um die es den Schreibern hier doch gerade geht) wäre damit witzlos. Ebenso – nur in viel, viel geringerem Maße – können auch Gerichtsurteile in demokratischen Staaten falsch sein (wenngleich sie aus Gründen des Rechtsfriedens im Normalfall dennoch befolgt werden sollten). Deswegen ist die Verfassungsinterpretation im Grundgesetz auch nicht einfach per se dem BVerfG zugewiesen, sondern einem komplexen Wechselspiel von Parlament, Regierung, BVerfG, Rechtsinterpreten, Bürgern. Mein sozialdemokratischer Bayreuther Kollege Peter Häberle nennt dies die offene Gemeinschaft der Verfassungsinterpreten. Sofern jemanden die Frage ernstlich interessiert: M.E. recht treffend Robert Alexy, Theorie der juristischen Argumentation, 2. Aufl. 1991. Sollte jemanden (wie mich auch) die Kolumnen-Kürze von nur 3344 Zeichen schade finden (die in der Tat Mißverständnisse provoziert), dann vgl. bei Interesse z.B. Ekardt, Wird die Demokratie ungerecht? Politik in Zeiten der Globalisierung, C.H.Beck (Taschenbuch) Sept. 2007.
Ergänzung für verfassungsrechtlich Interessierte: „Die Freiheit hört da auf, wo die Freiheit der anderen beginnt“ – das wollte Kant. Problem ist nur: Das ergibt so keinen Sinn. Die Freiheiten der Bürger überschneiden sich tagtäglich und liegen immer im Konflikt (der Jurist nennt das Multipolarität der Freiheit). Müßte der Staat mich z.B. 100prozentig vor den Schadstoffemissionen meiner Mitbürger schützen, müßte man die Industriegesellschaft abschaffen – deshalb lassen liberale Verfassungen hier (im soeben gegebenen Beispielsfall durchaus langfristig tödliche) Kompromisse zu. Liberale Demokratien dienen gerade der Durchführung der damit tagtäglich notwendigen Abwägungen. Fundstelle dazu = die letzte von eben. In einzelnen Fällen kennen liberale Verfassungen jedoch Abwägungsverbote, so daß die eine Freiheit die anderen dann (fast) immer schlägt. Das Verbot, eine Meinung als solche zu verbieten, ist ein solches anerkanntes Abwägungsverbot. Ob man davon dann doch vereinzelte Ausnahmen machen darf, also doch z.B. das Persönlichkeitsrecht der Opfer gegen die Meinungsfreiheit ins Feld führen kann, wird wie gesagt unterschiedlich beurteilt. Beantwortet man dies mit ja, ist die Folgefrage in der dann offenen Abwägung u.a., ob Meinungsverbote wirklich den Nutzen stiften, der hier im Blog von den meisten unterstellt wird. Die Argumente dazu liegen jetzt ja auf dem Tisch – gut so.
Die gerade wieder abgleitende Form äußert sich in folgendem:
Zu den meisten Dingen haben sie sich tatsächlich schon, und zwar mehrfach, geäußert.
Nur das Wesentliche lassen sie bei ihrer Apologie konsequent außer acht: Dass ihr Beitrag, subjektiv entweder naiv oder rechtslastig, objektiv aber auf jeden Fall, auf eine Verharmlosung der Holocaustleugnung hinausläuft.
Mit den entsprechenden Argumenten auch nur annähernd adäquat sich auseinandersetzen zu können, fehlt ihnen offenkundig der entsprechende politische und historische Horizont.
Jenseits ihrer diferenziellen Ausführungen zur Verfassungsinterpretation: Über die Verfassungsgemäßheit oder -widrigkeit von Gesetzen entscheidet das BverfG. Das allein war meine schlichte Aussage.
auf das Buch samt dem Gegenwind, den es erwartungsgemäß hervorrufen wird, bin ich gespannt.
wg. Felix Ekardt
Du hast recht heinrich, dem Mann fehlt der Horizont, er ist zu jung, was nichts entschuldigt, aber vielleicht erklärt und – von mir ergänzt – er ist Jurist:
„Prof. Dr. Felix Ekardt, LL.M., M.A.,
Jahrgang 1972
Juniorprofessor für Öffentliches Recht mit dem Schwerpunkt deutsches, europäisches und internationales Umweltrecht
Universität Bremen
Fachbereich 6 Rechtswissenschaft
2000 Promotion in Halle
2003 Habilitation in Rostock“
Er gehört zur Generation der 40 Jährigen, genau jener Generation, die die neue FR als Clientel und Macher gleichermaßen im Blick hat.
Was besorgniserrregender ist:
„Prof. Dr. Felix Ekardt, LL.M., M.A.,
Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats des BUND e.V., der Kommission Bodenschutz der Bundesregierung ,(bis 2006) des Nachwuchsgremiums des Club of Rome; Sachverständiger in Gesetzgebungsverfahren“
Wer bewahrt uns vor solchen Beratern?
Quelle: http://www.jura.uni-bremen.de/typo3/cms405/index.php?id=248
wg Felix Ekardt (2)
Für heinrich:
Ich muß Dir zustimmen, dass man mit dem Gerechtigkeitsbegriff vorsichtig umgehen muss, nachdem ich unter
http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/meinung/kommentare/?em_cnt=1186470&
Einlassungen des festen Freien der Rundschau, nämlich Felix Ekardt, gelesen habe.
Dass sich Leser dagegen wehren, s.:
http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/meinung/leserbriefe_aus_der_zeitung/?em_cnt=1188535&
nutzt wenig. Die FR ist jetzt liberal, früher war sie linksliberal, der Unterschied ist gewaltig und das ist sehr traurig.
@ 31
Ergänzung für an gedanklicher und begrifflicher Klarheit und politischer Durchdringung Interessierte:
„Abwägungsgebot, Abwägungsverbot“, „Persönlichkeitsrecht der Opfer versus Meinungsfreiheit“ Es ist tatsächlich mal interessant zu erfahren, in welches bornierte juristische Begriffskorsett offenbar ein Juraprofessor eine so eminent politische Frage wie die hier verhandelte erst stecken muss, um sie überhaupt bedenken zu können. Was soll dabei auch anderes herauskommen als im günstigsten Falle grober, um ungünstigen gefährlicher Unsinn?
Kopfschütteln kann einem schon der sorglose und laienhafte Umgang mit der Begrifflichkeit durch einen Juristen abringen: „Das Verbot, eine Meinung als solche zu verbieten“, „Meinungsverbot“ wann hat man je von einem juristischen Fachmann solchen Schwachsinn vernommen?
Als ob es darum ginge! Selbstverständlich geht es nicht um das private Haben, sondern um die öffentliche Bekundung und Verbreitung einer Meinung.
Aber auch das ist noch ungenau, darin offenbart sich ihre Begriffsstutzigkeit in dem Sinne, dass sie die Begriffe erst bis zur Unkenntlichkeit zurechtstutzen, damit sie in ihr Prokrustesbett passen.
Denn selbstverständlich ist die Holocaustleugnung streng genommen keine Meinung, sondern das Bestreiten einer erwiesenen Tatsache. Wenn das im politischen Raum als bewusste und gezielte Desinformation geschieht, und da wird es natürlich erst justiziabel, dann könnten sie ihre juristische Fantasie ja vielleicht einmal in eine ganz andere Richtung lenken, vielleicht so in Richtung Betrug oder arglistige Täuschung, die Vorteilnahme wäre dann eine ideell-politische.
Nur mal so als gedankliche Anregung.
Jedoch ist meine Befürchtung immer mehr, dass ihr Beitrag nicht akademisches Gedankenspiel ist sondern die politische Intention der Aufhebung des Verbots verfolgt. Darauf wird man dann nicht mehr mit Diskussion, sondern mit politischer Aktion reagieren müssen.
wg Felix Ekardt (3)
heinrich,
Du hast vollkommen recht, wenn Du in #35 zu dem Schluß kommst, „Darauf wird man dann nicht mehr mit Diskussion, sondern mit politischer Aktion reagieren müssen.“
Die „Reaktion“ ist längst auf dem Vormarsch: Felix Eckardt ist der erste Mitarbeiter der FR, der hier im Blog offen in Erscheinung tritt.
S. die Liste seiner FR-Veröffentlichungen im Publikationsverzeichnis auf seiner Homepage:
III. Fachliche Beiträge in überregionalen Tageszeitungen:
98. Freiheit in der Kostenfalle: Das Dilemma der ungesichert jobsuchenden „Generation
Praktikum“ läßt sich letztlich nur durch weltweite Sozialstandards lösen, Frankfurter Rundschau vom 08.10.2005, S. 8.
99. Die Grenzen der Freiheit, Frankfurter Rundschau vom 29.10.2005, S. 9.
100.Klimatisch bedingt: Der Schutz der Atmosphäre muß effektiviert und globalisiert werden, Frankfurter Rundschau vom 26.11.2005, S. 9.
101.Gefährlicher als die Polizei: Das BVerfG schützt die Bürger vor dem Staat – aber wer schützt
sie vor ihren Mitbürgern?, Frankfurter Rundschau vom 18.02.2006, S. 9.
102.Kleinstaaterei im Umweltrecht, Frankfurter Rundschau vom 20.05.2006, S. 9.
103.Die vielen Wege zum Glück: Weder Leitkultur noch multikultureller Relativismus bieten einen Ausweg
aus religiös motivierten Konflikten, Frankfurter Rundschau vom 07.10.2006, S. 9.
104.Die Freiheit in Glaubensfragen, TAZ vom 28.12.2006, S. 10.
105.Der Klimaschutz und das Ende des Nationalstaates, Zeitschrift der Aktion Mensch, 29.01.2007, S. 1.
106.Ums Energiesparen führt kein Weg herum: Bioenergie ist attraktiver als Energiesparen und
Ökosteuern, aber wie sieht eine dauerhaft und global durchhaltbare Energieversorgung aus?,
Frankfurter Rundschau vom 03.03.2007, S. 8.
107.Globalpolitik statt G8, Frankfurter Rundschau vom 12.06.2007, S. 11.
108.Ostdeutschland braucht sein 1968, Frankfurter Rundschau vom 26.06.2007, S. 11.
109.Kohle ohne Ende?, Frankfurter Rundschau vom 10.07.2007, S. 11.
110.Deutsche Ratspräsidentschaft – nationale oder globale Politik?, TAZ im Sommer 2007, i.E.
111.Die Wehrpflicht schadet der Gleichberechtigung (fertiggestellt)
Gab es in dieserZeit eine vergleichbare Anzahl kritischer linker Veröffentlichungen in der FR?
Spontan kann ich mich nur an einen Aufsatz Butterwegges erinnern einen von Horst Eberhardt Richter und vielleicht noch ein oder zwei andere Texte, die gegengewicht bildeten.
Die FR ist trotzdem eine ANDERE geworden.
Meng , Hebel, Grobe, den Sie im Augenblick verheizen, dürfen hier offenbar nicht mitdiskutiern. Bronski ist im Urlaub, aber den vermisst auch keiner. Vorkötter war noch nie richtig hier, im Blatt hat er sich z.Zt. ein wenig aus der Sichtlinie genommen. Aber DAS MAGAZIN ist gefüllt und aus dem COLLOSEUM hat man PANORAMAblick bis KÖLNerstadtanzeiger und demnächst STUTTGARTerZeitung.
… jetzt muß ich aber doch sehr lachen und kann mir eine weitere Äußerung einfach nicht verkneifen:
1) Es haben sich durchaus auch schon andere FR-Leute im Blog geäußert, nur reagieren andere wohl resoluter als ich auf persönliche Beleidigungen. Sollte ich vielleicht auch tun. Ich finde aber, daß man auch von im Stil schwer danebenliegenden Kritikern viel Anregendes hören kann. Von Gesinnungsgenossen lernt man dagegen meist wenig.
2) Überhaupt bin ich kein sehr „kollektiver“ Mensch. Liegt vielleicht daran, daß ich im KinderLADEN war – übrigens zusammmen mit TANJA DÜCKERS, die ich auch gerne mag (hui, die ist bestimmt auch so ein braunes U-Boot wie ich). Ich bin lieber unbequem als mächtig.
3) Auch wenn ich heute mit einem (grünen) Minister essen war und übrigens auch selbst seit langem Grüner bin (und zwar eher linker Flügel, sofern es den noch gibt, also nicht Oswald Metzger oder so), entlockt mir die Schilderung meines „Einflusses“ wirklich nur ein schon seit 15 Minuten nicht endenwollendes Lachen 🙂 🙂
4) Von alledem abgesehen: Skinhead-Themen sind überhaupt nicht mein Arbeitsfeld. Weder wissenschaftlich noch in der „politischen Aktion“. Irgendwann werde ich die diversen Mißverständnisse nochmal klarstellen – das wars dann für mich aber auch publizistisch mit dem Thema.
5) Fast noch mehr muß ich darüber lachen, daß ich nunmehr hier als (natürlich brauner) Wirtschaftsliberaler auftauche (da ich mal gesagt habe, daß wir vielen in Deutschland viel bessere Chancen geben müßten – nur daß dann trotzdem keine ganz exakte ChancenGLEICHHEIT rauskommen wird; sagt fast jeder Philosoph heute, sagen wahrscheinlich auch Kurt Beck und Claudia Roth, aber egal, ist trotzdem gelb-braun). Im interdisziplinären Schrifttum laufe ich dagegen als einer der Kritiker des Wirtschaftsliberalismus.
6) Ich war noch nie vorher in meinem Leben in einem Blog. Ich fand es interessant, das einmal miterlebt zu haben. In meinen normalen Tagesablauf werde ich es künftig aber nicht mehr reinkriegen – auch dann nicht, wenn hier als nächstes diskutiert wird, ob ich die Reinkarnation von Hermann Göring oder so bin. Viel Spaß weiterhin.
@Ekardt,
von den Umgangstönen hier mal abgesehen, zu ihren Äußerungen folgendes:
1) Die Grünen sind extrem liberal und bürgerlich, was sich auch in ihrer Wirtschafts- und Sozialpolitik (als sie noch Verantwortung hatten) zeigte. Denn plötzlich fielen die Sozialen Töne komplett hinten runter und daran ist nicht alleine Herr Metzger Schuld.
2)Claudia Roth und Kurt Beck sind für ihren Anspruch durch aus keine Referenz, da beide nur auf Chancengleichheit abzielen und nicht auf die tatsächlichen Möglichkeiten. Chancengleicheit bedeutet in diesem Sinne regelmäßig nur, sicherzustellen, dass jeder theoretisch die möglichkeiten hätte, alles zu machen was er will. De facto aber fehlen die Startvoraussetzungen.
3) wenn Skinhead-Themen überhaupt nicht ihrs sind, wie können sie dann oben schreiben, sie kämen aus der Antif-Szene? Hier verstehe ich nicht ganz den Zusammenhalt.
4) zumindest lässt die Meinung und Artikel von Tanja Dünckers häufig an tiefgang und weitblick missen.
So far
#30 und #31 Ekardt
Erstaunlich, über welches Schmalspurwissen ein Jurist verfügt. Ich als gelernter Physiker kann mich, ander als Ekardt, an die juristische Auseinandersetzung über den Spruch „Soldaten sind Mörder“ erinnern, die letztlich mit einer Aufhebung der erstinztanzlichen Verurteilung führte. Sie ist ein Beispiel dafür, dass unser liberaler-freiheitlicher Rechstaat mit dem Spannungsverhältnis von Freiheitsrechten umgehen kann.
Zur Frage, wass verfassungskonform ist: Natürlich ist ein Disput darüber möglich und nötig, nur die rechtlich verbindliche Entscheidung trifft aus guten Gründen das Bundesverfassungsgericht. Und dieses hat nicht festgestellt, dasss das Verbot der Holocaustleugnung gegen das Grundgesetz verstoßen würde. Dieses Verbot ist anderseits nicht von der Verfassung geboten, weshalb wir darüber diskutieren. Die Folter ist es, weshalb sich ein Vergleich verbietet.
Ekhardt, Sie können „Kapitalisten raus“ für eine Beleidigung halten, nur justiziabel ist sie nicht. Warum, können Sie sicherlich in der Rechtsliteratur nachlesen. Nur mit unserem Thema, der Strafbarkeit der Holocaustleugnung hat das wenig zu tun.
Der wesentlichen Frage des Opferschutzes, die auch Heinrich unter #29 angesprochen hat, weichen Sie erneut aus.
@ #37.Felix Ekardt
Ihr aufgesetztes Understatement bezüglich Ihres tatsächlichen angeblich überschätzten „Einflusses“ ist selbst zum Lachen, ist lächerlich.
Tatsache ist, dass Sie Studenten ausbilden, publizieren, (nicht nur) die FR Ihnen eine Plattform bietet, Sie Institutionen, die Bundesregierung beraten („“Mittagessen mit einem „grünen“ Minister“, ich bin beeeindruckt!), etc.
Dies bietet Ihnen weit mehr Möglichkeiten der „Meinungsbildung“ und faktischen Einfluussnahme auf gesellschaftliche Verhältnisse, als sie alle hier versammelten Blogger zusammen haben. Und Sie nutzen Ihre Möglichkeit.
Allerdings sind Sie an keiner Stelle in der Lage auf konkrete Fragen hier im Blog zu antworten. Wenn Sie antworten, z.B. mir, dann offenbaren Sie nicht einmal genug Wissen und Gefühl Ihrer eigene Sprache Deutsch gegenüber: Wer Sätze, wie „Kapitalisten raus“ oder „Ausländer raus“ für (im semantischen Sinne) Beleidigungen hält, der kann wohl wirklich nicht ermessen, welche, wenn auch verschiedenen Botschaften, Konotationen und Intentionen in solchen Sätzen wirklich stecken, geschweige denn darüber vernünftig politisch denken und sprechen.
an die FR:
Die FR wollte „jünger“ werden. Wir merken jetzt wie das geht: Die Generation 70 übernimmt. Aus der „Rundschau“ schien die „Buntschau“ zu werden. Wie geht der Farbenmix weiter. Die neuen offiziellen Farben waren/sind grün und rot, die kann man mischen. Der nächste Namensvorschlag: „Junge Freiheit“ ist schon vergeben.
nochmals zu # 30 Felix Ekardt
In Wikipedia heißt es zur Holocaustleugnung:
„Auch in Belgien, Frankreich, Israel, Kanada, Liechtenstein, Litauen, Neuseeland, den Niederlanden, Österreich, Polen, Rumänien, der Schweiz, der Slowakei, Spanien, Südafrika und Tschechien ist sie eine unterschiedlich verfolgte Straftat.“
Weiter heißt es dort:
„Am 13. April 1994 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass das Leugnen des Holocausts nicht unter das Grundrecht der Meinungsfreiheit nach Artikel 5, Absatz 1 Grundgesetz falle (Az. 1 BvR 23/94, veröffentlicht in BVerfGE 90, 241). Dabei handele es sich vielmehr um eine Tatsachenbehauptung, die nach ungezählten Augenzeugenberichten und Dokumenten, den Feststellungen der Gerichte in zahlreichen Strafverfahren und den Erkenntnissen der Geschichtswissenschaft erwiesen unwahr ist. Für sich genommen genießt eine Behauptung dieses Inhalts daher nicht den Schutz der Meinungsfreiheit. Das Gericht verwies auf seine bisherige ständige und gefestigte Rechtsprechung, wonach bewusst und erwiesen unwahre Tatsachenbehauptungen noch nicht einmal vom Schutzbereich des Grundrechts auf Meinungsfreiheit erfasst seien. Schon die Prüfung, ob Holocaustleugnung überhaupt als im Sinne der Meinungsfreiheit schutzwürdige Meinung in Betracht kommt, wird also negativ beantwortet.“
Zumindest dies sollte ein Jurist, bevor er zu einem Thema Kommentare schreibt, wissen.
Ergänzung zu #39:
Auch die Begründung des Urteil des Bundesverfasungsgerichtes vom 7. November 2005, wonach der Spruch „Soldaten sind Mörder“ vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt wird, kann man in Wikipedia nachlesen.
Es ist halt so, dass dieses Blog viele Irre und Fehlgeleitete ertragen muss.
Karla_M: „Der nächste Namensvorschlag: „Junge Freiheit“ ist schon vergeben.“
Ich hoffe, du warst betrunken, sonst ist solcher Blödsinn nicht zu verstehen.
@ abraham 42
sehr erhellend!
1. Schon der erste Absatz zeigt, dass Ekardts Argumentation nicht nur politisch engstirnig, sondern dillettantisch und ignorant ist. „Reglementierung der Meinungsfreiheit durch Verbote kennt ansonsten kaum eine westliche Demokratie.“
2. Was die BVerfGE betrifft, so fühle ich mich natürlich bestätigt, da ich, ohne sie zu kennen, genau diese Differenzierung oben (#35) vorgenommen habe, mit Hilfe verstandesmäßiger und begrifflicher Distinktionsfähigkeit, mit welchen Verfassungsrichter ggf. auch ausgestattet sind:
„Denn selbstverständlich ist die Holocaustleugnung streng genommen keine Meinung, sondern das Bestreiten einer erwiesenen Tatsache.“
Nun ist es ja nicht ausgeschlossen, dass nach dem, nach Ekardts Darlegung so komplizierten, Zusammenspiel bei der Verfassungs-Auslegung ein junger Staatsrechtslehrer sich zumal dadurch profilieren kann, dass er dem BVerfG verfassungswidrige Urteile nachweist. Ob ihm das mit seiner Argumentation überzeigend gelingen wird, darf tunlichst bezweifelt werden, und im übrigen gilt zu unserer Beruhigung:
Roma locuta, causa finita. (Rom hat sein Urteil gesprochen, der Fall ist erledigt).
Ich frage mich, wie kann ein Professor, der im Internet auf seiner Selbstdarstellungsseite jede, auch die kleinste, seiner geistigen Blähungen, die er je abgesondert hat, akribisch auflistet, sich damit brüstet „von einem großen Magazin“ im „dreijährlichen Ranking“ im Jahre 2006 als einer der „100 wichtigsten Deutschen unter 40“ eingestuft worden zu sein, politisch so dumm sein. Dieser Vertreter der Upperclass-Intelligenz, der mit grünen Ministern zu speisen pflegt, der vom BUND gehätschelt und getätschelt wird, der sich innerhalb der Grünen als links einstuft, der sich rühmt, „im interdisziplinären Schrifttum“ als einer der Kritiker des Wirtschaftsliberalismus zu „laufen“, gibt einen schmalen Blick darauf frei, wie Elitendenken und –leben zu funktionieren scheint. Die Blogteilnehmer haben den Professor zu geistigen Entblößung getrieben. Ich danke Euch.
Viel Agression gegen die Andersdenkenden,
da ist schon fast egal, ob von rechts oder links gemobbt wird.
Dreht Euch mal runter auf die Verfassung, da haben viel Klügere viel Klügeres gesagt.
Stellenweise unterscheidet sich die Sprache nicht mehr zwischen links und rechts.
Bedenklich, gefährlich, ekelhaft.
@44. gabi_sager
Wenn Sie mich – gemäß Blogregel 4 – nicht für einen Irren halten (wer sind die Irren – gegen Blogregel 4 von Ihnen so bezeichnet – aber dann?), dann sagen Sie mir bitte wenigstens, von wem ich fehlgeleitet werde, damit ich mich zukünftig davor hüten kann.
Ansonsten empfehle ich Ihnen noch, bei der „Jungen Freiheit“ anzufragen, ob die es abgelehnt hätte, den ekardtschen Artikel zu drucken. Dann könnte sich meine Befürchtung vielleicht verlieren.
Der inhaltlichen Worte sind, glaube ich, genug gewechselt. Hier als Abgesang von mir noch ein Kommentar zur Form der Diskussion.
ich finde die letzten Beiträge von carla_m und Ingo Schäfer nicht so geglückt, denn sie leisten einer Akzentuierung Vorschub, die eine kontroverse Diskussion als persönlichen Zank und Streit erscheinen lässt.
Diese Akzentuierung hat jedoch eindeutig und nachweislich Herr Ekardt ins Spiel gebracht.
Die Leserbriefe zu seiner Kolumne, soweit sie im Eingangsthread zitiert werden, sowie die ersten Blog-Beiträge bewegten sich zwar durchweg im Widerspruch zu seinen Thesen, haben aber im Prinzip die Form von Warnungen vor einem Dammbruch zwischen faschistischen „Meinungen“ und Taten bzw. sind Fragen nach den Grenzen von Legalität und Illegalität. Das einzige despektierliche Attribut in all diesen Schreiben ist, soweit ich sehe, ein in Anführungszeichen gesetztes ’scheißliberaler‘ Kommentator.
Allerdings sind eine Reihe von Beiträgen, u.a. mein Beitrag #3, von ausgesprochen polemischem Gestus, welcher die Verärgerung der Schreiber über die zur Diskussion gestellten Thesen zum Ausdruck bringen, nicht jedoch persönliche Beleidungen enthalten. (Bezeichnenderweise wirft der Jurist Ekardt zwar mehrfach seinen Kontrahenten Beleidigungen vor, macht aber keine einzige dingfest).
Diese kritische und kontroverse Sachbezogenheit der Auseinandersetzung wird auf katastrophale Weise durchbrochen von Ekardts Erwiderung in # 12.
Hier spart er die seine Argumentation substanziell treffende Kritik systematisch aus, verteidigt sich wortreich gegen Vorwürfe, die ihm, soweit ich sehe, gar nicht gemacht wurden, zumal gegen den, er wolle Gewalttaten legitimieren und entblödet sich nicht, die Kritik dann pauschal als Hetzjagd gegen seine Person zu diffamieren, und drückt mittelbar aus sie diene dem Zweck, ihn „zum Abschuß frei zu geben“.
Durch diesen Perspektivenwechsel von der zu beurteilenden Sachfrage auf das Ich des Autors und später sogar, von carla_m provoziert, auf die Privatperson Herr Professor Ekardt, der als Dilettantismus bei einem professionellen Schreiber durch nichts zu entschuldigen ist, gewinnt die gesamte folgende Diskussion dem äußeren Anschein nach den unfruchtbaren Charakter eines persönlichen Streits, zu dem jedoch die Kritiker immer wieder insofern Distanz gewinnen, als sie mit, wie jeder nachlesen kann, immer differenzierteren inhaltlichen Argumenten aufwarten, wenn auch der Ton, z.B. bei mir, deutlich polemischer wird.
Es ist eben schon eine harsche Zumutung, erstens sich laufend mit entstellenden und missdeutenden Antworten auseinandersetzen zu müssen und zweitens auf ein narzisstisches Ego antworten zu sollen, das sich immer wieder mit außertextlichen „Beweisen“ seiner herausragenden politischen Integrität und wissenschaftlichen Qalität als persönlich unangreifbar in den Vordergrund spielt, auf dem Qualitätsniveau: Jemand, der früher in einem Kinderladen war und heute in der grünen Partei ist, kann beim Thema „Politische und staatsrechtliche Dimension der Holocaust-Leugnung“ nicht irren.
@49. heinrich
Es tut mir selbst leid heinrich, dass ich in meinen letzten nicht mehr „richtig“ inhaltlich diskutiert habe, aber es schien mir, dass in der Tat schon des längeren die wesentlichen Argumente von – darf ich sagen – unserer Seite, incl. Ingo Schäfer und abraham (ich hoffe ich habe niemanden vergessen) gesagt worden sind. Ich mochte nicht wiederholen. Allerdings wollte ich nicht darauf verzichten, den medienpolitischen, journalistischen Problemanteil an der Publikation des ekardtschen Artikelsdurch die FR hier auch noch einmal zu thematisieren. Im FR-Blog geht es m.M.n. auch immer um die FR, wofür sie steht selbst.
Verzweifelter Weise fragt man sich aber auch immer wieder: Hat es überhaupt Sinn, mit solchen „Meinungsträgern/Meinungsmachern“ wie Herrn Ekardt oder deren Befürwortern zu diskutieren?
@ karla_m
Ich begreife meinen Beitrag hier eben nicht als Diskussion mit Herrn Ekardt sondern als öffentliche Kritik an seinen Thesen und finde es, wie gesagt, ganz unglücklich, dass er sich überhaupt eingeschaltet hat und die Diskussion von seinen Thesen auf seine Person gelenkt hat.
Ich sehe nicht, dass du ihn als Person dem rechten Lager zugeordnet hast, sonst solltest du das zurücknehmen. Das gibt die Veröffentlichungsliste keinesfalls her.
Durch die Melange: Ekardt – Umorientierung der FR – „Junge Freiheit“ sieht sich Ekardt umstandslos als Wiedergänger Görings eingestuft, darunter tut jemand wie er es nicht. Der Effekt: Die Kritik solcher Leute meint Ekardt nicht ernst nehmen zu müssen, sondern diese im Gegenzug als totalitäre Menschenjäger diffamieren zu können, und du musst dir hier auf einem absoluten Nebenschauplatz Scharmützel um Irresein und Aggression gegen Andersdenkende liefern.
Dabei hätten die Ekardtschen Überlegungen durchaus noch – in nahezu jeder Zeile – Anlass zu weiteren kritischen Kommentaren in der Sache geboten.
Allerdings: Man kann ein Pferd auch totreiten.
Es gilt, den Eindruck zu vermeiden, das Hauptproblem läge schon mal darin, die Frage nach dem Sinn dieses Verbots-Paragraphen überhaupt zu stellen. Eine Demokratie MUSS sich immer wieder Rechenschaft darüber ablegen, warum bestimmte Einschränkungen existieren und ob es gute Gründe für ihre Aufrechterhaltung gibt. Diese positive Betonung kam mir hier in der Debatte grundsätzlich zu kurz.
Die praktische Umsetzung dieses sich Rechenschaft-Ablegens wäre natürlich der öffentliche Diskurs, in dem das Problem aus unterschiedlichen (Fach)perspektiven beleuchtet wird. Ekardt ist Jurist. Also erwartet man, das Thema von ihm aus der juristischen Perspektive analysiert zu bekommen. Die Herausforderung liegt darin, dem Laien die fachspezifische Denkweise nahe zu bringen, was schwierig ist, da juristisches Abwägen häufig dem enteggen läuft, was man als „Bauchgefühl“ oder „gesunden Menschenverstand“ bezeichnen würde. Das Problematische an der Kolumne ist für mich, dass diese juristische Perspektive weder transparent gemacht noch durchgehalten wird, auch werden konträre Positionen innerhalb der Justiz unterschlagen. Der Autor erweckt gar den Eindruck, das Problem von einem universalen Standpunkt aus zu betrachten, was nicht der Fall ist. Deshalb erntet er zu Recht Widerspruch und Kritik. Ich hätte mir als Aufbereitung in der Zeitung die Gegenüberstellung konträrer „Fachperspektiven“ gewünscht, die idealer Weise um eine Diskussion ergänzt worden wären. Was sagt der Jurist, die Historikerin, der Soziologe, (…) zu diesem Thema und wie sieht das jemand, der z.B. aus der Praxis kommt, z.B. der Sozialarbeiter? Auf diese Weise wäre eben nicht nur ein Teil der Argumente in die Wagschale geworfen worden und es wäre erkennbar gewesen, dass es bei diesem Thema historische Argumente gibt, die stärker wiegen als juristische, wie Heinrich für mich überzeugend dargestellt hat.
@ #52. susanne
Hallo Susanne,
ich bin ganz mit Ihnen einverstanden, dass einen Diskussion aus den verschiedensten (Fach)Perspektiven geführt werdern sollte, besonders, wenn der Ausgangstext, so problematisch ist wie Sie es selbst beschreiben. Für mich grenzt er ans Unwissenschaftliche. Aber egal im Augenblick.
Was ich Ihnen und uns zu bedenken geben möchte, ist die Frage: Warum vertrauen Sie nicht auf die Fachkompetenz der Diskutanten hier im Blog? Warum rufen Sie nach einer von außen eingesetzten Diskussion, wie Sie früher zweifellos im Forum-Humanwissenschften der FR stattgefunden hätte. Das Forum hat die FR selbst zerschlagen.
Aber wir sind hier selbst alle fachkompetent genug: Sie scheinen, ihren Beiträgen nach in den Kulturwissenschaften beschlagen, heinrich ist mir ein ausgewiesener Historiker, abraham ist, wenn ich mich nicht täusche Jurist, Ingo Schäfer, so vermute ich, ist Ökonom, bakunix, nicht zu unterschätzen, Anarchist (ich glaube hier gilt wirklich nomen est omen), Walthor oder rino sind vielleicht Sozialarbeiter o.ä., ich selber gehöre der Fakultät der Politikwissenschaft an.
Ein breiteres Spektrum bringt auch die neue Mainstreamredaktion der Rundschau nicht auf die Beine und von denen wissen wir, wie Sie seit einiger Zeit die Beiträge auswählt und selbst schreibt. Da gibt es hier immer genug zu tun.
Nur Mut!
karla_m
Susanne #52
Wegen der Sperrung meines Postings hier nochmal ein Versuch ohne Links. Die am Schluss angegebenen Wissenschaftler kannst du bzw. könnt ihr ja ggf. selber googeln.
„die Frage nach dem Sinn dieses Verbots-Paragraphen überhaupt zu stellen“ ist natürlich im Prinzip gerechtfertigt. Hätte Ekardt das getan, statt diese Frage bloß rhetorisch zu stellen und sogleich mit unzulänglichen Argumenten vorab zu beantworten, wäre sie ja vielleicht in der weiteren Diskussion nicht zu kurz gekommen.
Dein Wunsch, ein gesellschaftlich relevantes Thema von verschiedenen Fach-Perspektiven aus behandelt zu sehen, ist gewiss ein legitimer, hier aber offenbar ein frommer.
Da das Thema hier aber eben bloß von einem einzelnen Ekardt behandelt wird, tust du seinem Beitrag wie der Person in doppelter Weise Unrecht:
„Ekardt ist Jurist. Also erwartet man, das Thema von ihm aus der juristischen Perspektive analysiert zu bekommen.“
Das würde ich gelten lassen, wenn es um ein vertragsrechtliches oder strafrechtliches Problem im engeren Sinne ginge. Hier geht es aber um ein Problem von ausgewiesener gesellschaftlicher und politischer Tragweite, das ausdrücklich in der Dimension der Verfassungsgemäßheit angesprochen wird.
Das Grundgesetz ist aber keinesfalls bloß ein juristisches Gesetzbuch, auch wenn es der Form nach so erscheint, sondern es ist die politische und gesellschaftliche Konstitution unserer Republik, unseres Gemeinwesens.
Und es wäre abwegig, entsprechende Probleme von bornierten Fachleuten multiperspektivisch beleuchten zu lassen und es dem Publikum zu überlassen, das Puzzle zu einem Sinnganzen zusammenzufügen.
Die guten und öffentlich wirksamen Verfassungsrechtler waren denn auch konsequenterweise sowohl politisch-soziologisch als auch juristisch gebildete Persönlichkeiten, von denen ich gerne ein paar herausragende Figuren aus der vorherigen Generation deinem Interesse anheim geben will.
Ekardt selber stellt sich ja auch eben nicht nur als juristisch für das Thema kompetent vor, sondern auch als Mann mit sozialwissenschaftlichem Studium (Note 1,10 !) und mit praktisch-politischen Einsichten und Erfahrungen (essen mit Ministern).
Wenn du mal wieder Zeit hast und Ekardts Vita und Selbstdarstellung mit denen der anderen, aus dem linken Spektrum, von denen ich meine Kenntnisse über unsere „verfassungsmäßige Ordnung“ gewonnen habe, von der staatsrechtlichen wie der politischen Seite aus betrachtet, wirst du, wo immer im einzelnen dein politisches Urteil angesiedelt sein wird, feststellen: Was den Horizont anbetrifft, liegen dazwischen Welten.
Norman Paech; Helmut Ridder; Jürgen Seifert;
Wolfgang Abendroth; Gerhard Stuby, dieser vor Ekardt an der Uni-Bremen, leider kein Wikipedia-Eintrag, aber enge Zusammenarbeit mit Paech:
http://www.jura.uni-bremen.de/typo3/cms405/index.php?id=214
Ekardt:
http://www.jura.uni-bremen.de/Ekardt.pdf
@ # 55 heinrich
Ekardt ist zwar Jurist (Schwerpunkt Umweltrecht), in den Fragen Holocaustleugnung oder NPD-Verbot argumentiert er aber offensichtlich ohne jedes Fachwissen, wie auch ein Nicht-Jurist wie ich erkennen kann.
So schreibt Ekardt: „…fragt sich aber eben auch das Bundesverfassungsgericht, ob das Verbieten der politischen Meinungen der NPD der am besten zur liberalen Demokratie passende und wirksamste Schutz für Demokratie ist.“ An diesem Satz ist fast nichts richtig. Bei dem Verfahren gegen die NPD ging es nicht darum, „die politische Meinung der NPD“ zu verbieten, sondern um ein Verbot der Partei NPD, weil sie aggresiv und in einer aktiv-kämpferischen Weise darauf abzielt, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen und letztlich zu beseitigen. Den Verbotsantrag hat das Bundesverfassungsgericht bekanntlich gar nicht inhaltlich geprüft, weil noch vor der Anhörung der Beteiligten drei Richter in der Mitwirkung von V-Leuten des Verfassungsschutzes in Führungsgremien der NPD (vor allem in NRW) ein absolutes Verfahrenshindernis sahen und damit die für das Verbotsurteil vorgeschriebene Zwei-Drittel-Mehrheit ausgeschlossen war.