Noch immer nicht in der Normalität angekommen

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Linke-Politiker Bodo Ramelow weiterhin vom Bundesamt für Verfassungsschutz überwacht werden darf. Zur Begründung hier die Pressemitteilung des Gerichts; am schönsten finde ich den Satz, den ich auch bereits als „Zitat des Tages“ am 22.7. veröffentlicht habe: “Eine Beobachtung des Klägers ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil das Oberverwaltungsgericht festgestellt hat, dass er in eigener Person keine verfassungsfeindlichen Bestrebungen verfolge.” Da ich keine Lust habe, auf dieses unmögliche Urteil auch nur einen weiteren Satz zu verlieren, lasse ich hier Christian Bommarius mit seinem FR-Leitartikel „Ein miserables Urteil“ sprechen – und dann die FR-Leserinnen und -Leser, allen voran Jutta Rydzewski aus Bochum:

„Grotesk, absurd und bizarr. Anders vermag ich diesen Beobachtungszirkus nicht mehr zu bezeichnen. Da „beobachtet“ ein Geheimdienst, der selbst des Öfteren mit einem Bein neben dem grundgesetzlichen Rahmen steht, was für Geheimdienste die Regel ist, eine demokratisch zugelassene Partei,  deren 76 Parlamentarier, von Millionen Wählern in den Bundestag gewählt worden sind. Diese „Beobachtung“ wird von einer Regierung inszeniert, in der sich Minister befinden, die in der Vergangenheit fast schon in  (un)schöner Regelmäßigkeit, immer wieder durch das BVerfG „zur Ordnung“ gerufen werden mussten, weil sie die Bodenhaftung zum Grundgesetz verloren hatten. Natürlich ist dieser Beobachtungsunsinn ein parteipolitisches Kampfinstrument, insbesondere der Schwarz/Gelben. Grüne und Teile der sogenannten SPD scheinen dagegen auf dem Wege der „linken Vernunft“ zu sein.
Wenn der „gute deutsche Untertan“ vor dem linken Gespenst gewarnt wird, so eignet sich dafür natürlich hervorragend ein offizieller Beobachtungs-Regierungsauftrag. Das gibt doch was her für die um Deutschland besonders Besorgten, wenn es „staatstragend“ heißt: wird vom Verfassungsschutz beobachtet. Die Linksphobie scheint in diesem Lande unheilbar zu sein, von europäischer Normalität immer noch keine Spur. Und gerade die versammelten Beobachtungsfetischisten aus Politik, Medien und Gesellschaft beklagen besonders laut den Umstand, dass auch zwanzig Jahre nach der Vereinigung immer noch keine Vereinigung stattgefunden hat. Wie sollte auch, wenn Geheimdienste auf eine Partei losgelassen werden, deren Parlamentarier u.a. dafür da sind, eben diese Geheimdienste zu kontrollieren. Wie bereits gesagt: Grotesk, absurd und bizarr.“

Dieter Hooge aus Frankfurt:

„Nehmen wir mal an, in der DDR hätte Mitte der 1980er jemand bei einem zuständigen Gericht gegen seine Überwachung durch die Stasi Klage eingereicht. Richtig, das war nicht möglich.  Der oder die Rechtsuchenden wäre abgewiesen worden, und auch sonst wäre das dem Betreffenden sicher nicht gut bekommen. Aber gesetzt den Fall, es wäre doch möglich gewesen, dann ist nicht viel Fantasie nötig, dieses DDR-Gericht hätte mit Sicherheit entschieden, die akribische Überwachung und Bespitzelung von „Gegnern des Sozialismus“ sei absolut Rechtens. Wer Feind der DDR war, wurde politisch festgelegt.
In unserem Rechtsstaat kann man bei so etwas die Gerichte anrufen. Allerdings offenbart das Ramelow-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts m. E. folgendes:
Hier wurde, wenn man so will, ein Stück post-gesamtdeutsche Normalität hergestellt. Der Bundesverfassungsschutz erhält die Weihen einer Stasi-Behörde. Ein Treppenwitz der Geschichte, möchte man meinen.Wie funktioniert das bei uns, wer wird warum überwacht? Der Präsident der Bundes(stasi)verfassungsbehörde und seine Schlapphüte können auch weiterhin formal entscheiden was „verfassungsfeindlich“ ist. Da haben die ganz klare Vorstellungen (Anweisungen): Nicht etwa die Aushöhlung der parlarmentarische Demokratie und die ungehinderte Entfaltung einer Lobbyisten-Einfluss-Krake auf allen Ebenen. Dies in Verbindung mit Großspenden von Banken und Konzernen an die „normalen“ Parteien. Im besonderen an die Mövenpick-Partei FDP. Oder nehmen wir die gegen Demokratie und Gesellschaft gerichtete Verzockung von Milliarden der Banken und die Begleichung der Schäden mit Steuergeldern.
Ganz verfassungskonform? Oder die von Banken und Steuerberatern organisierte Steuerhinterziehung im Autrag der gut Betuchten in unserem Land. Ist nicht auch die Privatisierung von öffentlich Eintichtungen z. B. der Daseinsvorsorge gegen die Demokratie und Sozialstaat gerichtet, weil kommunal-und Landesprlamente ihre Kontrollmöglichkeiten beraubt werden? War der Umgang der Treuhand mit dem Volksvermögen der ehemaligen DDR durch unserer Grundgesetz gedeckt? Ist nicht der Sozialabbau der vergangenen Jahre und aktuell was schwarz/geld nun ins Werk setzen will, ein eklatanter Angriff auf das Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes? Es gibt auch gute Gründe davon auszugehen, dass die Auslandseinsätze der Bundeswehr nicht mit der Verfassung in Einklang stehen.
Wetten, dass der Verfassungsschutz überhaupt nicht auf die Idee kommt in diesen Berreichen zu schnüffeln? Von Verfassungsfeindlichkeit haben die völlig andere Vorstellungen. Das widerum legen Präsident Fromm und Co.nicht unabhängig fest. Da gibt es eine stillschweigende politische Übereinstimmeng der Mainstream-Parteien. Deswegen herrscht auch weitestgehend Stille zum Ramelow-Urteil bei den christlichen, sozialen, freien und grünen Demokraten.
Für politische Aktivitäten in unserem Lande, die sich in Wahrheit gegen Demokratie und Grundgesetz richten, ist der Verfassungschutz nicht zuständig. Warum auch?
Weil es politisch nicht in die Landschaft der „freiheitlich-kapitalistischen-Grundordnung“ passt. Diese Behörde dient auch als politisches Kampfinstrument haupsächlich gegen links. Das hat jahrzehntelange Tradition in der deutschen Nachkriegsgeschichte. Erst BRD jetzt gesamtdeutsch.
Nein, beschnüffelt und bespitzelt werden diejenigen, wie beipspielsweise, die vielen Aktivisten der sozialen Bewegungen, die kritischen Gewerkschafter und Gewerkschafterinnen und eben die Linke und ihre Mitglieder, die es wirklich ernst meinen mit Einhaltung der Grundrechte und unserer Demokratie, Verteidigung des Sozialstaates und den täglichen Kampf für soziale Gerechtigkeit und gegen Armut. In diesem Sinne muss man dem Bundesverwaltungsgericht eigentlich sogar dankbar sein: Deutlicher hat ein deutsches Gericht bisher kaum gezeigt, dass es wahrsten Sinne des Wortes und mit dem Urteil gegen Bodo Ramelow, Klassenjustiz praktiziert hat. Man kann nicht sicher sein ob das Bundeverfasungsgericht anders verfährt.“

Dr. Helmut Pillau aus Heidesheim am Rhein:

„Ein sehr guter Kommentar! (Christian Bommarius:“Ein miserables Urteil“ vom 22. 7. 2010) Nach der Logik der Richter vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig müssten auch Leute wie Heiner Geißler, Norbert Blüm oder der Erzbischof Reinhard Marx vom Verfassungsschutz beobachtet werden, weil sie den Kapitalismus in seiner gegenwärtigen Hochform kritisch in Frage stellen. Auch Peer Steinbrück, der sich mit manchen Äußerungen zum Kapitalismus auf dem Höhepunkt der Finanzkrise verdächtig gemacht hat, sollte man sich einmal vorknöpfen. – Dabei lernt man, wie leicht sich Exponenten unseres Staates aus der Justiz wie auch aus dem Innenministerium über die demokratischen Leitideen unseres Staates hinwegzusetzen vermögen. Oder sollten sie etwa zu viel Carl Schmitt intus haben?“

Gunther Schirmer aus Leipzig:

„Diese Partei ist eine Ansammlung von Menschen mit teilweise ziemlich dubiosen Vergangenheiten. Am meisten Einblick in die Charaktere bekommt man, wenn man eine Versammlung der Basis besucht. Übel, sehr übel. Man geht da miteinander um wie es in den untersten Schichten der Bevölkerung üblich ist. Die meisten Mitglieder sind ohne Arbeit und mit wenig Bildung. Ein ideales Auffangbecken für im Westen gescheiterte Sozis und Gewerkschafter. Die Sprüche die da geklopft werden, sind schon sehr interessant. Kommunismus ist das Ziel. Natürlich gebührt einer solchen Organisation die ganze Aufmerksamkeit des Verfassungsschutzes.Interessant fand ich, dass Herr Ramelow vom Kofferträger der Vorsitzenden Frau Lötsch, Herrn Ernst begleitet war.“

Rasmus Ph. Helt aus Hamburg: „Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes führt in der Tat in eine falsche Richtung. Denn Kapitalismuskritik bedeutet gerade in der gegenwärtigen Zeit einen wichtigen Beitrag dafür, die Demokratie zu stärken. Schließlich funktioniert der gesellschaftliche Zusammenhalt nicht ohne eine gerechte Werteordnung, bei der man sich Geiz & Gier wirksam entgegenstellt. Was, und jenes ist im Leitartikel sehr treffend formuliert, viele Väter des Grundgesetzes über Parteigrenzen hinaus erkannt haben, während es heutzutage immer mehr in Vergessenheit gerät. Daher sollte man lieber darüber nachdenken, die neuen Neoliberalen zu beobachten. Schließlich bevorzugen jene einen schwachen Staat, der seinen sozialen Aufgaben – ohne die ein wirklich freies Gemeinwesen nicht zu haben ist – nur noch unzureichend nachkommt!“

Klaus Philipp Mertens aus Frankfurt:

„Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Beobachtung der Linkspartei und ihrer Abgeordneten durch den Verfassungsschutz verstößt gegen Grundsätze des Staats- und des Völkerrechts, die eine Kollektivhaftung grundsätzlich ausschließen. Denn Bodo Ramelow wird eine Verantwortung für das Verhalten Einzelner in seiner Partei auferlegt, wobei selbst in diesen Einzelfällen die Beweise dürftig bis nicht vorhanden sind. Zudem verbietet das Grundgesetz keineswegs eine sozialistische Gesellschaftsordnung, ebenso wie es keine kapitalistische fordert.
Rolf Hochhut bezeichnete solche Richter im Zusammenhang mit der Filbinger-Affäre vor 32 Jahren als „furchtbare Juristen“, weil sie sich als willfährige Handlanger der Exekutive erwiesen hatten, statt sich als Vertreter einer unabhängigen dritten Gewalt zu verstehen.
Wenn dann noch der Prozessvertreter des Verfassungsschutzes, Rechtsanwalt Wolfgang Roth, das Abstimmungsverhalten der Linkspartei bei der Bundespräsidentenwahl als Beleg für die Gefährlichkeit dieser Partei bezeichnet, kann man ahnen, was der Demokratie künftig noch alles zugemutet wird.
Aufatmen hingegen dürften die Verfechter jeder Art von Kollektivbestrafung. Vielleicht erläutert der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts den Besuchern der Gedenkstätte Oradour sur Glane nahe Limoges einmal sein spezifisches Verständnis von Kollektivhaftung. Dieses Dorf wurde am 10. Juni 1944 von einer Division der Waffen-SS niedergebrannt, weil man dort Sprengstoff der Résistance vermutete. 642 Einwohner starben, nur sechs überlebten durch Zufall.“

Carsten Ernst aus Frankfurt:

„Nicht gerade selten überkommt mich der Verdacht, dass auch zahlreiche Erwachsene den Pisa Test im Bereich Textverständnis nicht bestehen würden. Zum Beispiel die Jungs vom Verfassungsschutz, die scheinen nicht mal die Texte zu verstehen die auf ihrer Homepage stehen. Sie schreiben dort u.a. das es ihre Aufgabe sei, „Auskünfte, Nachrichten und sonstige Unterlagen“ zu „sammeln und auszuwerten“ über Bestrebungen gegen die „freiheitliche demokratische Grundordnung“. Die freiheitliche demokratische Grundordnung hat demnach folgende Merkmale:
„Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, Volkssouveränität, Gewaltenteilung, Verantwortlichkeit der Regierung, Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, Unabhängigkeit der Gerichte, Mehrparteienprinzip, Chancengleichheit für alle politischen Parteien, Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition“, so auf der BfV Page weiter.
Gibt es auch nur irgendeinen Beweis dafür, dass Bodo Ramelow etwas plant um diese Werte zu negieren? Nein, keinen? Oder in allen sonstigen Publikationen der Linkspartei? Hat man zwar gesammelt, aber nicht ausgewertet? Wohl die Arbeit nur zur Hälfte gemacht! Oder die eigene Aufgabe nicht richtig verstanden.
Die Verfassung scheint der Verfassungsschutz auch nur eingeschränkt zu verstehen, wenn er die „Vergesellschaftung von Unternehmen für einen Schritt Richtung Diktatur hält“ ( Ramelow ). Artikel 15 im Grundgesetz sieht dies aber als Möglichkeit vor. Man steht felsenfest auf Seite der Verfassung, wenn man etwa die Verstaatlichung von Banken fordert. Wer dies nicht gut findet, kann sein Kreuz woanders machen. Dafür braucht er den Verfassungsschutz nicht. Artikel 20 GG besagt übrigens das die BRD ein sozialer Staat ist, die Wirtschaftsform ist in der Verfassung nicht festgelegt.
Artikel 38 GG besagt, dass Abgeordnete nur ihrem Gewissen verpflichtet sind. Eine Verpflichtung Joachim Gauck zu wählen ergibt sich demnach nicht aus der Verfassung.
Oder warum beobachtet der Verfassungsschutz nicht den Bund der Vertriebenen. Bis in die heutige Zeit hinein, ist ihr Streben nicht geeignet der Völkerverständigung zu dienen, eigentlich eher im Gegenteil. Zumindest sehen das einige Polen und Tschechen so. Wer sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung wendet, soll aber qua BVerfSchG § 3 Objekt des Verfassungsschutz werden. Natürlich ist der Bund der Vertrieben keine Organisation, die mit Waffengewalt die alten Gebiete wieder haben will. Es deutet aber nun wirklich gar nichts daraufhin, dass die Linkspartei die DDR wieder einführen möchte. ( Wer mir einen stichhaltigen Beleg dafür liefert, bekommt von mir ein Stück gedeckten Apfelkuchen, selbstgebacken natürlich. ) Warum diese Ungleichbehandlung? Warum die weitere Beobachtung? Das mit dem fehlenden Textverständnis zu Beginn, war natürlich ein Scherz. Vielmehr ist klar, das es der Wille des Verfassungsschutzes ist, die Partei DIE.LINKE. mit dem Fluch der Verfassungsfeindli
chkeit zu belegen und somit die freiheitlich demokratische Grundordnung zu verlassen und die Chancengleichheit dieser Partei zu mindern. Und das Bundesverwaltungsgericht stimmt dem auch noch zu.“

Und auch Hans-Joachim Viehl aus Frankfurt hat sich zum Thema geäußert:

„Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zur „Rechtmäßigkeit“ der Überwachung der Partei DIE LINKE ist nicht nur miserabel, sondern auch trauriges Indiz dafür, dass der Kalte Krieg noch immer in einigen Köpfen unserer Rechtsvertreter sein Unwesen treibt.
Es ist kein gerechtes, aber ein in höchstem Maße politisches Urteil, dass da gefällt wurde. Allerdings „politisch“ im negativen Sinne, denn durch die Stigmatisierung „vom Verfassungsschutz beobachtet“ werden nicht nur linke Mandatsträger stigmatisiert, sondern es werden auch Bürgerinnen und Bürger, die der LINKE beitreten wollen, verunsichert. Zum Schaden nicht nur der LINKEN, sondern der ganzen freiheitlichen Verfassung unseres Landes.
Über zwanzig Jahre nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion und dem Ende der DDR-Diktatur und fünfundsechzig Jahre nach der Nazidiktatur ist die Meinungsfreiheit in unserem Lande immer noch durch irrationale antikommunistische Reflexe gefährdet.
Aufgabe des Verfassungsschutzes ist es, wie sein Name schon sagt, die Verfassung zu schützen. Insbesondere, die in der Ewigkeitsklausel (Art. 79, Abs.3) als unveränderbar geschützten Artikel 1 bis 20. Dies vorausgesetzt, stellt sich die Frage, ob der Verfassungsschutz nicht die falsche Partei beobachtet.
Die stärksten Angriffe auf das Sozialstaatsprinzip, die Würde des Menschen und das ausdrückliche Verbot von jeder Form von Zwangsarbeit in unserer Verfassung, wurden nicht von der LINKEN, sondern unter der Regierung von SPD und GRÜNEN, in der Großen Koalition und nun verstärkt in der FDP-CDU-Koalition gefahren. Der bisher wohl stärkste Angriff auf das Sozialstaatsprinzip war Schröders Agenda 2010 mit den Hartz-Gesetzen. Nicht grundlos bezeichnet deshalb Bundesrichter Professor Uwe Berlit Hartz IV in etlichen Punkten als verfassungswidrig. Weit stärkere Angriffe auf das Sozialstaatsprinzip, siehe Röslers „Vorstellungen“ in der Gesundheitspolitik, sind von der marktradikalen FDP geplant.
Nicht zu vergessen, die Aushebelung der Artikel 25 (Regeln des Völkerrechts) und Artikel 26 (Angriffskrieg) durch die von Rot-Grün abgesegneten völkerrechtswidrigen und verfassungswidrigen Kriegseinsätze der Bundeswehr im ehemaligen Jugoslawien und aktuell in Afghanistan.
Da der Verfassungsschutz diese Parteien aber nicht beobachtet, stellt sich die Frage, welche Verfassung er schützen will. Unsere kann es jedenfalls nicht sein.“

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4 Kommentare zu “Noch immer nicht in der Normalität angekommen

  1. Betr: Amt darf Ramelow ausspionieren FR vom 22. Juli 2010
    und Kommentar „Ein miserables Urteil“
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    wer sich näher mit der Geschichte und Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes befasst, den kann dieses skandalöse „Miserables Urteil“ nicht überraschen. Zu den ersten Richtern des 1962 eingerichteten Gerichts gehörten u. a. zwei ehemalige Richter aus der Nazidiktatur. Da war zu einem Nazirichter und führendes SA-Mitglied Weber-Lotsch, der an zahlreichen Todesurteilen gegen Nazigegner beteiligt war und Chapeaurouge, der seine Meriten als Rasseschanderichter verdiente. Beide zeichneten sich, als Bundesrichter in der Bundesrepublik wieder zu Amt und Würden gekommen, durch besonderen Eifer bei der Verfolgung von Mitgliedern der DKP in Berufsverbotsprozessen wie z. B. gegen Anne Lenhart in den 70er Jahren aus. Diese und zahlreiche andere Richter haben ihre demokratiefeindliche Gesinnung herübergerettet in die Bundesrepublik und konnten da ihr Unwesen treiben und die Existenz von in der Regel linken BeamtenanwärterInnen vernichten. Dieser Geist scheint in diesem Gericht weiter am Wirken zu sein.
    Das zeigt sich an dem haarsträubenden Vergleich des Anwalts des Verfassungsschutzes, in dem er DIE LINKE und Herrn Ramelow mit Adolf Hitler und die NSDAP gleichsetzt. Dass der gleiche Herr den „verfassungsfeindlichen Einfluss der KOMMUNISTISCHEN PLATTFORM“ mit der Nichtwahl von Herrn Gauck zum Bundespräsidenten zu begründen versucht, lässt sich in seiner ideologischen Borniertheit kaum noch unterbieten.
    Wie bei den Berufsverboten können die „Richter“ weder Herrn Ramelow noch dessen Partei konkrete Tatsachen öder Äußerungen vorhalten, die den Vorwurf der Verfassungsfeindlichkeit auch nur ansatzweise begründen. Das Grundgesetz ermöglicht in den Artikeln 14 und 15 die Vergesellschaftung von Grund, Boden und Unternehmen, wenn dies dem Allgemeinwohl dient. Ich frage mich ernsthaft, wer hier verfassungsfeindlich argumentiert. Derart radikale Forderungen, wie die von Herrn Bommarius zitierten Kurt Schumacher (SPD), Karl Arnold (CDU) und Jakob Kaiser (CDU) sind von Mitgliedern der LINKEN nicht bekannt, aber sie sind nichts desto weniger verfassungskonform.
    Somit ist der Meinung von Herrn Ernst, Vorsitzender der LINKEN, zuzustimmen, die Beobachtung dieser Partei durch den „Verfassungsschutz“ diene ausschließlich der Einschüchterung und Diskriminierung von Mitgliedern, Mandatsträgern und Wählern. Auf den „Richterspruch“ trifft das Wort von B. Brecht zu, das er über die Wirksamkeit faschistoider, undemokratischer Ideen in der Bundesrepublik feststellte: „Der Schoß ist fruchtbar noch, aus dem das kroch“!.
    Mit freundlichen Grüßen
    Hans-Joachim Habermann
    Zeißelstr. 5
    60318 Frankfurt
    Tel. 59 50 60

  2. Hier in den Berufsbildenden Schulen hat das Landesamt für Verfassungsschutz vor ein paar Wochen eine Ausstellung zu Extremismus veranstaltet. 2 Tafeln waren dabei, die sich mit der Linken und dem Widerstand gegen Atomenergie befassten. Die anderen Tafeln befassten sich mit Rechstextremismus. Letztere waren allerdings schon etwas ausgeblichen. Die Ersteren waren wie neu. Bei der Eröffnung war ich anwesend und musste hören, dass sich die Linke vor allem dadurch verdächtig mache, dass sie ihre Legitimität über das GG nachweise. Es ist also schon wieder so, dass derjenige, den die Schlapphüte verdächtigen, nachweisen muss, dass er nichts plane, was die Demokratie gefährden könnte. Da stellt sich mir die Frage, wie ich nachweisen kann, dass ich so etwas nicht plane. Die Justiz ist eben willfährig in einer bestimmten Tradition. Die Justiz der Weimarer Republik war sich ja auch nicht zu schade Carl v. Ossietzky deshalb einzusperren, weil er rechtswidrige Sachen veröffentlichte.

  3. Die politisch ansonsten eher langweilige Landtagsfraktion der hessischen LINKE hatte mal allen Ernstes die Abschaffung des Verfassungsschutzes gefordert. Das ist natürlich ein völlig absurde Forderung. Allerdings sollten dem Verfassungschutz seine Grenzen aufgezeigt werden. Dass er eine Partei, deren aktive Politiker und wahrscheinlich auch deren Mitglieder ohne konkrete verfassungsfeindliche Aktionen oder Angriffe, sondern nur aus Verdacht beobachtet werden, ist nicht zu akzeptieren.

    Mir fällt auf, dass zu diesem Thema, im Gegensatz zu anderen Themen im BRONSKI-Blog, kaum Kommentare eingestellt wurden. Ist das Thema zu uninteressant für die Bloger oder steckt da ein Unbehagen dahinter bei kritischen Äußerungen über den Verfassungsschutz ins Visier der Schlapphüte zu geraten?

  4. @ Dr. Martin Enders-Comberg Sie sollten doch mal Heinrich Bölls „Berichte zur Gesinnungslage der Nation“ lesen. In einer Demokratie darf es keine Geheimniskrämerei geben. Nicht derjenige macht sich verdächtig, der die Schlapphüte abschaffen, sondern derjenige, der unbedingt auf Geheimdiensten beharren will.

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