FR-Leser Ralf-Michael Lübbers schreibt mir heute: „Moin liebe Leute,
die Generalversammlung der Vereinten Nationen entscheidet im Herbst über eine Resolution gegen die Todesstrafe. Die Todesstrafe verletzt das Recht auf Leben und das Recht, keine grausame und unmenschliche Strafe erleiden zu müssen. Amnesty International sammelt bis Ende Oktober 2007 Unterschriften für eine Petition für einen weltweiten Hinrichtungsstop.
Unterstützt bitte ebenfalls diese wichtige Petition!“
Das machen wir! Hier geht’s dorthin.
Danke für den Link. Auch wichtige Dinge geraden in Vergessenheit, wenn man nicht immer wieder daran erinnert.
Hier ein Votum abzugeben war keine weitere Frage wert.
Bedauerlich, daß die Verfassung des Landes Hessen immer noch diesen Unheilsartikel 21 enthält, der die Todesstrafe vorsieht. Keine hessische Regierung hat sich bisher getraut, gegen dieses Relikt finsterer Zeiten vorzugehen. Aber was im als konservativ geltenden Bayern per Volksabstimmung 1998 möglich war, die Abschaffung dieses Verfassungsartikels per Volksabstimmung, sollte doch auch in Hessen funktionieren. Oder trauen die hessischen Politiker ihrem eigenen Volk nicht?
Eva K.
sehr gut! unterschrieben 🙂
(wurde das auch in der printausgabe veröffentlicht bronski?)
Es ist sehr gut von der FR, hier diese Unterschriftensammlung zu unterstützen.
Bezugnehmend auf den Beitrag #2 von Frau Kröcher möchte ich hier noch anmerken, dass der einschlägige Artikel in der Hessischen Verfassung natürlich durch den entgegenstehenden Artikel im Grundgesetz gebrochen ist.
Ich persönlich kann mich nicht wundern, dass in Hessen dieser Verfassungssatz noch nicht getilgt worden ist, wäre doch dazu im Parlament eine Zweidrittelmehrheit notwendig, also die CDU immer gebraucht worden. Die hessische CDU aber, wie man noch heute an den Herrn Kanther und Koch sehen kann, von dem Herrn Irmer gar nicht zu reden, hat bisher immer darauf gesehen, dass ihr auch am rechten Rand nichts an Wählerschaft abbröckeln würde.
@4 Uwe Theel
Schon klar, Art. 102 GG (Die Todesstrafe ist abgeschafft) in Verbindung mit Art. 31 GG (Bundesrecht bricht Landesrecht). Dieser Vorbehalt ist übrigens auch im Art. 153 der Hessenverfassung verankert.
Es wird dennnoch Zeit, daß dieser unselige Artikel aus der Hessischen Verfassung entfernt wird. Allein der symbolische Wert ist unübersehbar. Irgendwo habe ich mal eine Pressenotiz gelesen, daß es eine Kommission gibt, die die Verfassung allgemein entrümpeln und um grundgesetzwidrige Inhalte bereinigen soll. Was daraus geworden ist, war bis jetzt allerdings nicht zu erfahren.
Die Änderungen der Hessenverfassung werden übrigens nicht mit Zweidrittelmehrheit vom Landtag getroffen. Art. 123 Abs. 2 bestimmt: „Eine Verfassungsänderung kommt dadurch zustande, daß der Landtag sie mit mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder beschließt und das Volk mit der Mehrheit der Abstimmenden zustimmt.“
http://www.hessenrecht.hessen.de/gesetze/10_1verfassung/10-1-verfass/verfass.htm
Eva K.
@ #5. Eva Kröcher
Danke, Frau Kröcher für die Korrektur, man sollte eben immer vorher noch ganz genaun nachlesen. – Allerdings glaube ich nicht, dass der Kern meiner Annahme über die Nichtbehandlung dadurch nichtig wird. Die Hesen-CDU wird ihre im Aubenblick bestehende Mehrheit genausowenig dadurch gefährden lassen wollen.
Was die Ergebnisse der “ Enquetekommission zur Reform der Hessischen Verfassung“, die im Januar 2005 (!!!) ihre Arbeit abgeschlossen hat, betrifft, so hat der Landtag dazu unter
http://www.hessischer-landtag.de/index.cfm?seite=ausschussanzeige&id=258
eine Webseite eingerichtet, wo der Bericht downloadbar ist. Was darus geworden ist steht da allerdings auch nicht.
Genauso haben die Grünen in Hessen unter einen Gesetzentwurf durch Beschluss der Parteiratssitzung vom 3. Juli 2004 in Frankfurt veröffentlicht, der aber offensichtlich auch nicht verwirklicht wurde.
Vielleicht meldet sich ja der Herr Ministerpräsident Koch hier im Blog und erklärt die Sache für die Landesregierung?
@ Bronski:
Könnten Sie den Einstieg in diesen Blog nicht auf der Blog-Startseite bis zum Ende Unterschriftenaktion permanent oben stehen lassen und ihn nicht, wie jetzt schon geschehen nach unten aus dem Blick und später nur noch auf eine Unterseite abrutschen lassen?
Danke
@ Uwe Theel
Das geht leider nicht. Aber ich habe gerade mein „Hallo Bronski“ für morgen geschrieben und auf die Petition hingewiesen. Wer will, der findet die Seite schon noch.
@bronski
es wäre jedoch villeicht möglich, links oder rechts am rand einen extralink auf die Petition zu setzen…
Hallo Bronski,
zur heutigen Leserbriefseite in der FR:
Es ist ja nicht nur so, daß der Art. 21. der Hessischen Verfassung einerseits im Abs. 1 die Todesstrafe vorsiehr und andererseits im Abs 3 vorschreibt, alle Gefangenen seien menschlisch zu behandeln.
Art. 3. der HV sagt ganz eindeutig „Leben und Gesundheit, Ehre und Würde des Menschen sind unantastbar.“
Wie denn nun?
Eva K.
@6 Uwe Theel
Die Argumentation, die CDU verhindere eine Änderung des Art. 21 HV, um am rechten Rand zu punkten, ist mir zu eindimensional.
Zum einen hätte viele SPD-bestimmte Parlamente und Regierungen schon vorher die Möglichkeit gehabt, diesen Passus aus der Verfassung zu streichen. Haben sie aber nicht.
Zum anderen hat ja das CSU-dominierte Bayern 1998 bewiesen, daß es durchaus möglich ist, eine solche Regelung aus der Landeesverfassung zu kippen. Dabei war mit Richard Jaeger ausgerechnet ein CSU-Politiker, der sich in den 1960ern für die Wiedereinführung der Todesstrafe ausgesprochen hatte.
Mir scheint daher, daß in Hessen wohl alle Parteien das Thema mit der Zange nicht anfassen wollen.
Eva K.
@ #11. Eva Kröcher
Sehr geehrte Frau Kröcher,
Ihrem letzten Satz will und kann ich – auch und gerade bei Beibehaltung meiner Ausgangsthese – absolut nicht widersprechen.
Für einen künftig im Landtag vertretene LINKE hätte ich allerdings andere Vorstellungen.
Uwe Theel
@ Bronski
Kleine Anfrage:
Ich hatte das Gefühl, die Stellung dieses Blog-Themas wäre Ihnen sehr wichtig gewesen und Sie haben sich als Nichthesse doch auch sehr darüber gewundert, was in „Deutsch-Sibirien“ – so nennen einige Leute, z.B. der ehrenwerte Matthias Beltz (leider verstorben), das Hesssenland – so möglich ist. Da wundert es mich dann schon sehr und ich stelle die Frage:
Wo bleibt der redaktionelle Hintergrundbericht in der Print-FR, der das Problem Todesstrafe grundsätzlich, den Kampf von Amnestie gegen sie und die „spezielle“ Hessenlage ausführlich erklären und erläutern würde?