„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ So lautet Absatz 1 des ersten Artikels unseres Grundgesetzes. Viel zitiert, viel beschworen – und doch viel missachtet? Eventuell sogar gerade durch den Bundesinnenminister, der auch Verfassungsminister ist? Inwiefern ist die Würde des Menschen dadurch verletzt, dass biometrische Daten gespeichert werden? Und gegen Online-Durchsuchungen unter dem Primat der Sicherheitspolitik bestehen Vorbehalte, weil sie mit der Verletzung der Persönlichkeitssphäre einhergehen. Ist Hartz IV noch menschenwürdig? Oder die Tatsache, dass in Asylverfahren immer häufiger DNA-Tests der Asylbewerber gemacht werden?
Dazu der Regensburger Rechtsanwalt Manfred K. Veits:
„Durch das gesamte Ausländerrecht zieht sich die Erkenntnis, dass der Ausländer nicht als „Mensch“ im Sinne des rundgesetzes (GG) behandelt wird. Wo bitte wird insoweit die ‚Verpflichtung aller staatlichen Gewalt‘ umgesetzt, die Würde des Menschen (nicht nur die des Deutschen) zu ’schützen und zu achten‘ (Artikel 1 Absatz 1 Satz 2 GG)?
Dieser selbstverlogene, grundrechtliche Doppel-Standard soll nun scheinbar vereinheitlicht werden. Nicht nur aus der so genannten ‚Coburger Erklärung‘ wird deutlich, wie der Vollzug der Hartz-Gesetze Bürger zweiter Klasse generiert. Die Betroffenen verlieren zunehmend ihren Status als Menschen im Sinne des Artikel 1 GG. Sie werden zum Objekt staatlichen Handelns degradiert. Als mit schützenswerter Würde ausgestattetes Rechtssubjekt kommen diese Menschen immer weniger in Betracht.
Diese Verwahrlosung unserer Gesellschaft durch Nichtanwendung der vornehmsten, an der Spitze des Grundgesetzes stehenden Norm findet ihren beabsichtigten Fortgang in dem Schäubleschen Online-Durchsuchungs-Gesetzesentwurf, der nichts anderes darstellt als einen finalen Angriff auf Artikel 1 GG. Die Frage ist, wer sind die Kräfte hinter diesen Bestrebungen, die den freiheitlichen sozialen Rechtsstaat zur Disposition stellen wollen?“
Ob hinter diese Kräfte die „5. Kolonne“ Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft stecken könnte?
Subtil und auch nicht mehr so subtil sollen immer mehr (menschen) Rechte beschnitten werden.
Ich höre schon die „rechtschaffene“ Bürger sagen: „wer nichts zu verbergen hat …..“
wie sagt der Berliner? „Meine Fresse“
Auch wenn Peter B. es schon vorhergenommen hat: Wer nichts zu verbergen hat, muss vor einer DNA-Katalogisierung keine Angst haben.
Oder haben Sie die Absicht (oder die Veranlagung), demnächts oder später ein Verbrechen zu begehen? Ich denke doch, eher nein!
Das Problem liegt doch nicht in der Erfassung, sondern in der Angst, dass mit den Daten Missbrauch getrieben werden wird.
.. und dies, nur dies gilt es, zu unterbinden!
NEIN, es gilt immer die Unschuldsvermutung und früher kam auch nur Spinner auf die Idee, bei Geburt gleich mal eine Fingerabdruck zu nehemn, rein vorsorgehalber. Es passt aber in die Politik, schließlich propagiert die Bundesregierung ja auch den VORSORGENDEN Sozialstaat, da gehröen Vorratsdatenspeicherung eben dazu, wie soll man sonst vorsorgen.
Und noch etwas, ein Staat, der seinen BürgerInnen unterstellt, sie hätten was zu verbergen, wenn sie sich nicht beteiligen ist ein Polizeistaat auf dem Weg zum Totalitarismus.
p.s.
der BGH hat die Inhaftierung Andre H. als rechtswidrig eingestuft. Zuvor wurde er (unter aufhebundg der Unschuldsvermututng) mit dem Terror-Paragraphen inhaftiert und Kontaktsperre verhängt. EINEINZIGER solcher „Vorfall“ reicht in einem Rechtsstaat aus, die Unrechtmäßigkeit eines solchen Paragraphen zu beweisen, sofern die Unschuldsvermutung höher eingestuft wird als die Verfolgungsjad auf Unschuldige.
@ #2. Hajo Gebhardt
Ich bin Berliner, aber im Angesicht Ihres neussten Beitrags Herr Gebhardt, würde ich nie sagen „Meine Fresse!“, denn bei Ihnen überrascht mich inzwischen gar nichts mehr. Sie selber bleiben übrigens die Auskunft schuldig, was Sie an Peter B.`s Beitrag so überraschend finden. Für mich hat er jedenfalls nichts gesagt, dass mich überraschen könnte, sondern mich ihm nur zustimmen ließe.
Während Sie wieder künstlich konstruierte Gegensatzfragepaare bilden, die keinerlei Sinn machen, garnieren Sie diese noch mit unsinnigen Behauptungen:
1) Was soll die, nicht einmal als ironische Sinm nachende, Frage an Peter B., ob er denn vorhabe einschlägig straffällig zu werden?
2) Peter B. hat das (Pseudo)Argument „rechtschaffene“ Bürger sagen: „wer nichts zu verbergen hat …..“ nicht vorweggenommen, sondern es ironisch gegen die, – also in diesem Falle auch gegen Sie selbst – gewendet, die es gerne aber eben falsch einsetzen.
3) Schließlich bemerken Sie in gewohnter Ignoranz wieder nicht, dass bereits die Konzeption der Datensammelwut des deutschen Innenministers und der dahinter stehenden Kräfte einen Mißbrauch des Rechtes und dieser Daten darstellt, unabhängig, was mit diesen Daten dann noch alles mißbräuchlich oder nicht damit angestellt werden könnte oder wird. Inga Wolf hat dazu in #3 einen wesentlichen Punkt (i.e. Unschuldsvermutung) genannt, aber auch das werden Sie wieder nicht verstehen und verdrehen.
P.S. Für alle Nicht-Berliner: „Meine Fresse!“ ist ein Ausdruck ungläubigen Erstaunens.
@ Hajo Gebhardt 2.
Sie kennen sicher auch das Buch Nineteen Eighty-Four (Big brother is watching you)?
Darin hatten die Bürger nicht mal die Chance „was zu verbergen“. Und der Staat (Oceania hieß es meine ich) war sicher nicht der Ansicht, dass Missbrauch mit den Daten getrieben wurde.
Nicht die Auswirkung der Datensammelwut, das Entstehen derselben sollte unter alle Umstände vermieden werden!
Eben.
Die VDS und alle neueren totalitären Maßnahmen des Staates bringen nichts, nichts außer eine hohe Anzahl von kosten mit sich.
Ich habe ein Problem damit,dass der Staat ein Profil von mir erstellt, eben wegen den oben genannten REchtsgründen,und, weil das MEINE Daten sind,die den Staat nichts angehen.
Wie sie vielleicht wissen soll die BRD der Cybercrime-Konvention beitreten.Was dies bedeuten würde,können sie hier nachlesen :
http://www.gulli.com/news/ak-vorrat-deutsche-2007-10-25/
Ich empfehle jedem, welcher auf dem Laufenden gehalten werden,was die Bundesinnenfaschisten sonst noch so planen ab und zu mal in die News der oben genannten Seite zu schauen, sehr interessant…
achja ergänzend zu Eman,
wer in der digitalen Welt Terror planen will, der braucht nur ein paar dinge:
1) eine bootable CD (am besten linux)
2) einen USB STick
3) eine Verschlüsselungssoftware (z.B. GnuPG) für eMail und USB Stick.
4) ein kleines Beutelchen, in dem er dies immer mit sich herum trägt.
Schon gibt es KEINE wirksame Methode mehr, die Daten dieser Person anzugreifen. Alles was privat ist. liegt mit einem großen Schlüssel kodiert auf dem USB-Stick. Selbst eine Leibsvisitation offenbart nur noch, dass diese Personen einen USB Stick hat, auf dem sich vermutlich Daten befinden.
Da hilft dann wohl nur noch die Einf+ührung der Präventiven Folter um den Schlüssel verraten zu bekommen oder die Einführung eines Neuen Straftatbestandes in den §129a StGB: Die Verwendung wirksamer Maßnahmen zur Verschlüsselung von Daten jedweder Art wird mit Freiheitsentzug nicht unter Lebenslänglich bestraft. Der Versuch ist strafbar.
Schöne neue Welt
besser aber noch:
Das Verschweigen einer Straftat oder die Planung selbiger ist strafbar und wird mit lebenslänglichem Freiheitsentzug bestraft. Der Beschuldigte muss nachweisen, dass er keine Straftat verschweigt.
Dann brauchen wir nur noch eine Mauer um die BRD zu bauen und KNAST drauf zu schreiben. Schon wird alles gut
@ Halo Gerhardt 2.
Ergänzende Ergänzung:
Die Frage ist doch nicht, ob missbrauch mit Daten gemacht wird, sondern nur wann.
Un es fängt nicht mit einer Absicht einer Tat an, sondern mit der Unterstellung der Absicht.
( Und da gibt es ja genug Leute mit Einfluss die dies ausdauernd hinausposaunen, dass die- oder der ein böser ist)
LG
Al