Listenhunde: Polizei hat ihren Auftrag zur Gefahrenabwehr ernstgenommen

Polizisten haben bei einem Einsatz in Rüsselsheim zwei American Stafffordshire-Terrier getötet, die frei auf dem Friedensplatz in der Rüsselsheimer Innenstadt herumliefen. Diese Terrier-Art gehört zu den sogenannten „Listenhunden“. Das sind Hunde, die per Gesetz als gefährlich oder potenziell gefährlich eingestuft wurden und für deren Haltung besondere Auflagen gemacht werden, beispielsweise ein Wesenstest. Umgangssprachlich werden diese Tiere mit einigen anderen Hunderassen zusammen als „Kampfhunde“ bezeichnet. Die Amstaff-Terrier, wie sie in den USA genannt werden, dürfen nicht nach Deutschland importiert werden, aber es gibt natürlich Nachzuchten hierzulande.

Kimba und Tays mussten sterben, weil sie ein Sicherheitsrisiko darstellten. So sieht es die Polizei. Sie trugen keine Halsbänder und liefen auf dem Platz, der auch Schulweg für viele Kinder ist, frei herum. Es gibt Berichte darüber, dass die Hunde gebissen haben – möglicherweise waren sie in die Enge gedrängt worden und wollten sich verteidigen. Die Besitzer sagen, ursprünglich seien die Tiere in einer ehemaligen Shisha-Bar eingeschlossen gewesen, die sie bewachen sollten. Einbrecher hätten die rückwärtige Tür dann geöffnet und seien geflohen, als sie die Hunde sahen. Die konnten daraufhin ins Freie gelangen. Die Polizei versuchte zunächst, die Hunde einzufangen. Nach den Bissen machte einer der Beamten dann Gebrauch von seiner Schusswaffe. Gegen ihn sind inzwischen mehrere Strafanzeigen eingegangen.

Der Vorfall brachte viele Rüsselsheimer auf die Barrikaden. Es gab eine Demo, auf der gegen „Vorurteile“ gegen Listenhunde protestiert wurde. Es stimmt natürlich: Die meisten Beißattacken von Hunden in Deutschland gehen auf das Konto von Schäferhunden und Rottweilern. Schäferhunde sind in zwei Schweizer Kantonen Listenhunde, sonst nirgends im deutschsprachigen Raum. Rottweiler hingegen sind in einigen deutschen Bundesländern Listenhunde und müssen Wesenstests durchlaufen, doch niemand käme auf die Idee, sie als Kampfhunde zu bezeichnen, obwohl sie deutlich größer und stärker sind als AmStaff-Terrier. Insofern kann man wirklich von einer Ungleichbehandlung sprechen. Der schlechte Ruf der Kampfhunde kommt trotzdem nicht von ungefähr: Insbesondere in Kriminellenmilieus wurden sie früher gern als Statussymbole gehalten. Das kann man den Tieren selbst nicht anlasten. Dass solche Hunde – ebenso wie Schäferhunde und Rottweiler – zu gefährlichen Waffen gemacht werden können, wird aber niemand bezweifeln. Ausschlaggebend dafür sind ihre Halter – und die Züchter, die ihnen durch jahrzehnte- und jahrhundertlange Auslese ein bestimmtes Aussehen verpasst haben.

In dem Haus, in dem ich bis 2010 in Frankfurt gewohnt habe, lebte ein solcher AmStaff-Terrier. Er hieß Emma und war von ebenso freundlichem Wesen wie seine Halterin. Ich glaube nicht, dass von Emma irgendeine Gefahr ausging, aber dass ein solcher Hund allein schon durch seine gedrungene, kraftvolle Statur, seinen bulligen Schädel und sein starkes, breites Gebiss bedrohlich wirkt, lässt sich nicht bestreiten. Ebensowenig lässt sich, denke ich, bestreiten, dass zwei solcher Hunde, die sich alleingelassen einer wachsenden Zahl von Menschen gegenübersehen, die sie verfolgen, ausrasten und gefährlich werden können. Ob sie nun wirklich wesensmäßig aggressiv sind oder sich nur verteidigen wollen, spielt in dem Moment, in dem Gefahr für Menschen entsteht, keine große Rolle mehr. Daher hatten die Beamten keine andere Wahl, als die Tiere zu töten. Das hat nichts mit Vorurteilen zu tun, sondern mit der Verantwortung der Polizisten für die Gefahrenabwehr.

Der Vorfall hat mir viele Leserbriefe eingebracht, von denen ich jedoch nur einen Teil veröffentlichen konnte. Leider eigneten sich die meisten jener Zuschriften, in denen die Tiere verteidigt werden und die Polizei kritisiert wird, nicht zur Veröffentlichung. Diese Zuschriften sind zum großen Teil voller Schmähungen, Entgleisungen und Beleidigungen. Ich beginne mit einem kritischen Leserbrief von Stefan Köhler aus Cremlingen, der die Angelegenheit aus der Perspektive seines Hundes zu betrachten versucht.

„Ich bin traurig dass zwei meiner Artgenossen auf diese Weise sterben mussten. Ich wundere mich doch sehr über Euch „Menschen“. Ihr schafft Euch Hunde an, habt aber keine Ahnung von unseren Bedürfnissen und unserer Sprache. Oft Ihr kettet uns an oder sperrt uns ein, vergesst uns im Welpenalter Eure Welt zu zeigen. Wie sollen wir lernen in Eurer Welt zu leben, wenn wir sie nie kennengelernt haben? Es ist Eure Pflicht uns beizubringen, wie wir uns in Eurer Welt verhalten sollen! Wir brauchen klare Regeln und Grenzen – die müsst Ihr uns vermitteln.
Keiner von uns ist von Natur aus aggresiv, auch meine schwachsinniger Weise als „Kampfhunde“ bezeichneten Artgenossen nicht. Wir tun für Lob und Anerkennung all die Dinge, die Ihr von uns erwartet. Wir hinterfragen weder was Ihr tut noch was Ihr uns beibringt. Das bedeutet Loyalität für uns – was Ihr tut ist richtig und wir folgen Euch bis ans Ende unserer Tage.
Warum werden zwei meiner Artgenossen umgebracht? Was haben sie falsch gemacht? Ihr richtet über uns, weil wir das tun, was Ihr uns beigebracht habt! Was seid Ihr doch für merkwürdige Wesen! Ihr tötet gewissenlos nicht nur Tiere sondern auch Euresgleichen. Ist es das, was Ihr „menschlich“ nennt? Dann bin ich froh ein Hund zu sein!
Mein Herrchen schämt sich für alle, die an dieser Tat beteiligt waren. Angefangen von den Besitzern, die meine Artgenossen unbeaufsichtigt und allein gelassen haben, über den Denunzianten, der statt dem Besitzer oder dem Tierheim die Polizei gerufen hat und vor allem für die Polizisten, die eine Stunde Zeit hatten, etwa jemanden mit einem Betäubungsgewehr kommen zu lassen oder eine andere Lösung zu finden.
Wen wundert es, dass eines der Hunde gebissen hat? Die Tiere wurden in die Enge getrieben von völlig fremden Menschen, jemand kommt in „Ihren Bereich“ und versucht sie einzufangen – nimmt ihnen also die letzte Möglichkeit sich von der Gefahr in Form der Polizisten in Sicherheit bringen zu können – was bitte hätte der Hund denn sonst tun sollen? Findet den Fehler! Er war nicht vor der Mündung der Waffen!“

Evi Kuehne aus Döbeln:

„Es gibt Videos und Zeugen, will man die übergehen? Woher kommt der zweite Verletzte? Warum darf die Polizei überhaut schießen? Es gibt Betäubungsgewehre und Fangnetze. In meinen Augen ist das Mord.“

Wolfgang Hahn aus Dreieich:

„Danke, Polizei! Zu welchen Perversionen sind sogenannte Tierliebhaber eigentlich fähig. Wenn man an die verletzten Menschen denkt, kreuzt sich hier wohl Tierliebe mit Menschenverachtung. Man kann sich nur bei der Polizei bedanken, dass sie den Auftrag der Gefahrenabwehr ernst genommen hat. Der Vergleich mit kleinen Kindern treibt die Perversion auf die Spitze. Einfach ekelhaft!“

Dieter Keller aus Frankfurt:

„Ich bin entsetzt, was die „wirklichen“ Probleme meiner Mitmenschen sind! Aber zur Sache. Ich arbeite seit 36 Jahren mit Diensthunden – Schutzhunden/Spürhunden – und leite die Ausbildung einer der größten Diensthundestaffeln in Deutschland. In dieser Zeit habe ich unzählige Hunde, deren Wesen und Charaktere kennengelernt. Ich weiß, zu welchen enormen Leistungen Hunde in der Lage sind. Egal welches Einsatzgebiet, der Arbeitshund ist in unserer hochtechnisierten Zeit unersetzlich.
Entscheidend ist, dass alle Hunde Arbeitshunde sind. Die Domestikation hat ihnen diese Eigenschaft in die Wiege gelegt. Der Mensch hat dies gnadenlos ausgenutzt. Im „Familienhund“ Australian Shepherd lauert immer der für die Art typische Beutetrieb. Und plötzlich wildert der liebe Hund! Das hat er noch nie gemacht! Aber er macht nur das, wozu ihn der Mensch geformt hat. Schafehüten ist eine kontrollierte Form von Beutetrieb. Streng genommen: Ohne diese Anforderung wird der Hund nicht artgerecht gehalten!
Auch die sogenannten „Kampfhunde“ wurden zu dem gemacht, was uns der Name sagt. Es lauert immer eine Wesenseigenschaft, die vom Menschen gezüchtet wurde. Was wir in unseren Wohnungen halten wollen, sind laufende Plüschtiere oder größere Meerschweinchen! Jeder Hund ist ein Lauf-Raubtier, d.h. ein schnell agierendes, mit entsprechendem Gebiss ausgestattetes Tier. Das darf nie vergessen werden!
Welche Möglichkeit gab es jetzt in dem Fall in Rüsselsheim? Keine! Die Beamten hätten nicht anders handeln können. Die Hunde befanden sich in einer Ausnahmesituation und wurden in ihre trieblichen Grundlagen gedrängt. Folgend Ihrem Kommentar wurde zum Einsatz von Pfefferspray oder Narkosegewehr geraten. In diesem Fall rate ich dringend von Pfefferspray ab. Das hätte dazu geführt, dass die Hunde in ihrer vermeintlichen Verletzung noch entschiedener gekämpft hätten und dadurch völlig unberechenbar gewesen wären. Und wo bitte schön sollte plötzlich ein Narkosegewehr herkommen? Die richtige Wahl war die Maschinenpistole (nicht Maschinengewehr; Maschinengewehre werden durch Soldaten geführt). Die Maschinenpistole ist absolut treffsicher und führt dadurch zu einem schnellen Tod. Und das war in dieser Situation in der Innenstadt notwendig. Es kamen ja schon Menschen zu Schaden.
Was mit keinem Wort bedacht wurde, ist die Situation der Beamten. Auch wenn es nur Tiere waren, dieser Einsatz, die Konsequenz und die öffentliche Hetze daraus wird die Beamten noch einige Zeit verfolgen und ihnen schlaflose Nächte bereiten.
Also erst überlegen und dann Plakate schreiben! Und auch mal sinnvolle Demos begleiten!“

 Armin Henrichs aus Frankfurt:

„Ich denke, dass viele, die aufgrund Ihrer Berichterstattung die armen toten Hunde beweinen, gar nicht wissen, was vor der Tötung der Hunde vorgefallen ist.
Am Donnerstag habe ich ihre Redaktion angerufen und darauf hingewiesen, was der Besitzer von Kimbo auf Facebook geschrieben hat. Den Polizisten, der seinen Hund erschossen hat, bezeichnet er darin als „Kakerlake“, die man eliminieren müsse. Das scheint beim verantwortlichen Redakteur aber nicht angekommen zu sein. Auch von Angriffen dieses Hundebesitzers gegen die Polizisten haben Sie nicht berichtet. Sie warnen Ihre Leser nicht, welcher Szene sie mit der Teilnahme an der geplanten Demo ihre Solidarität beweisen. Die bisherigen Äußerungen des Besitzers von Kimba lassen Schlimmstes befürchten. Bitte berichten Sie auch über das Opfer. Stellen Sie sich bitte einmal vor, dass der liebe Kimba am Dienstag seinen Hund angegriffen hätte anstelle des Onkels des Besitzers von Ty und anstelle des Passanten.“

Ralf Leschinsky aus Frankfurt:

„Ich finde es unerträglich, wenn es eine Demo wegen angeblicher Polizeiwillkür gibt. Ich würde jedem Polizisten danken, wenn ich in einer ähnlichen Situation gewesen wäre und er den nachweislich aggressiven Hund ausgeschaltet hätte. Das erwarte ich sogar von der Polizei. Wenn diese Hunde Jagd auf Kinder gemacht hätten, würden wir solche unsäglichen Plakate nicht sehen. Schämt euch!“

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10 Kommentare zu “Listenhunde: Polizei hat ihren Auftrag zur Gefahrenabwehr ernstgenommen

  1. Mal abgesehen von der kynologischen Unsinnigkeit“Listenhund“, sollte nicht vergessenw erden was die orginäre Aufgabe von „Polizei“ ist.

    Es handelt sich im Reigen der Gefahrenabwehrbehörden um eine Institution zur Sicherstellung von Sicherheit und Ordnung mit hoheitlichen (Erstanordnungsbefugnissen & Zwangsmitteln) Befugnissen.

    Aus polizeilicher Sicht gibt es in einer solchen Lage nur einen sehr begrenzten Zeitraum den Sachverhalt zu prüfen. Hier wurde festgestellt das ein begründeter Verdacht auf „Gefahr für Leib und Leben“ Dritter vorlag und entsprechend den verfügbaren Einsatzmitteln gehandelt.

    Der Einsatz von Betäubungsmittel ist zudem ohne Kenntnis des Gewichts beim Wirbeltier eh nicht praktikabel, schließlich rechnet jeder TA auch die Dosis für jeden einzelnen Patienten aus!

    Insgesamt ist die Masse der „kritischen“ Kommentare von ähnlich weltfremder Qualität wie bei waffenbezogene Themen in Deutschland allgemein, und beim polizeilichen Schusswaffengebrauch im Besonderen. Kein Sachwissen, aber Meinungsstärke.

    Es gab hier wohl keine zeitnahe, schöne Lösung der Lage.

    Und das stelle ich als privater Hundehalter fest, emotionslos lässt mit dieser Sachverhalt auch nicht. Letztlich sind die Tiere auch Opfer des unausgegorenen „Objektschutzkonzeptes“ ihres Eigentümers und Halters geworden!

    Dann Dritte und die eigenen Hunde für die eigenen „Blödheit“ und konzeptionelle Unfähigkeit büßen zu lassen ist einfach dreist!

    KM

  2. uffffffffffffffffffffffffffffff kann ich da nur sagen,
    das ist ja wahrlich nicht das , was die Welt vorwiegend bewegt.
    Ich hab nix gegen Tiere – nix gegen Hunde,Katzen und andere Haustiere. Mache mag ich, manche nicht. Manche fürchte ich, andere nicht. Aber wenn das Thema sooo gewichtig wird, dann gruselt ’s mich ein bisschen…

  3. Meine Meinung ist klar. Die Hunde tun mir leid, das sie erschossen wurden könnte unvermeidlich gewesen sein. Der Halter gehört wegen schwerer Körperverletzung angeklagt weil es die Verantwortung für seine Tiere nun mal hat.

  4. Für mich ist die Sache ziemlich einfach: Es gibt offensichtlich Hundezüchter, die derartige Tiere züchten, die dann eine Gefahr für andere darstellen. Also, Schluß mit diesen Killern auf vier Beinen. Wer ein derartiges Tier besitzt, verfolgt eine Absicht damit. Ich brauche keinen Kampfhund um mein Ego zu stärken.
    Bei allen berechtigten Tierschutzambitionen hat der Mensch für mich eindeutig Priorität. Und da stellt sich die Frage: Wie viele Menschen müssen eigentlich noch verletzt oder sogar getötet werden, bis die Besitzer dieser „lieben Tierchen“ endlich darauf verzichten, solche Tiere zu züchten. Was soll die Debatte um „Betäubungsgewehre“. Danach wird so ein Hund ins Tierheim gebracht. Ist er da ungefährlich? Nein, wenn so ein Hund Menschen anfällt und verletzt, gehört er getötet.

  5. Sehr geehrter Herr Hinzmann,

    es gibt keine „Kampfhunde“ und diese lassen sich auch nicht „züchten“. Entsprechende Hunde werden durch Konditionierung dazu gemacht.

    Dazu kommt dass das was Sie zu „brauchen“ meinen eher keine zweckmäßige Grundlage für die pol. Gefahrenabwehr darstellt.

    Zudem ist im Einzelfall zu klären ob ein entsprechender Hund eine abstrake oder konkrete Gefahr für Leib und Leben darstellt, oder nicht. Danach richtet sich dann auch der ordnungsrechtliche Weg, oder eben die Zwangsmaßnahme zur Abwehr einer konkreten Gefahr.
    Maßnahmen aufgrund irgendwelcher diffusen Vermutungen sind indiskutabel und zudem rechtswidrig.

    Was die entsprechenden Milieus angeht, viel Vergnügen beim überzeugen!

    KM

  6. Also ersteinmal zum Thema Listen- oder Kampfhunde:
    Jeder Hund….jedes Wirbeltier bringt von Geburt an ein gewisses Aggressionspotential mit. Das ist Überlebenswichtig. Im Wesentlichen geht dabei es um Schutz von Recourcen, das Nachwuchses oder Gefahrenvermeidung.
    Jeder Hund bekommt im Welpenalter eine Beißhemmung von der Mutter und seinen Geschwistern trainiert. Die Geschwister spielen nicht mit ihm und die Mutter lässt ihn nicht säugen wenn er zu grob wird. Das gilt für „Kampfhunde“ genauso wie für alle anderen Rassen. Natürlich kann der Mensch hier eingreifen und diese definierte Beißkraft nach oben oder unten korrigieren. Leider ist es wirklich so dass es viele Hundebesizer gibt, die besser keine Hunde halten sollten. Das traurige ist dass am Ende immer die Tiere die Konsequenzen zu spüren bekommen – der eigentlich verantwortliche Mensch wird selten zur Verantwortung gezogen. Es wäre wichtig hier mal klare Regeln zu schaffen was ein Besitzer (vor allem Charakterlich) erfüllen muss. Sinnvoll wäre z.B. auch die Pflicht für einen definierten Zeitraum eine Hundeschule zu besuchen.
    Was das Thema Betäubungsgewehr in Zusammenhang mit dem Tiergewicht anbetrifft – kann ich mir kaum vorstellen dass beispielsweise ein Tiger sich vor dem Abschuss des Betäubungspfeils freiwillig auf eine Waage stellt. Das sollte im Übrigen auch nur ein Beispiel sein….es hätte vielleicht auch ein profaner Bauzaun getan bis der Besitzer da ist. Was ich damit sagen wollte ist vielmehr dass ich erhebliche Zweifel daran habe dass wirklich alle Möglichkeiten ausgeschöpft wurden um die Tötung zu verhindern. Das Tierheim wurde abbestellt, zwei Leuten die die Tiere kannten und helfen wollten wurde mit Platzverweis gedroht, die Polizei wusste dass der Halter in wenigen Minuten eintrifft, es war weder ein Tierarzt noch ein anderer Experte vor Ort. Weiterhin war der Bereich in dem die Tiere getötet wurden nicht abgesperrt, es sollen Passanten und Kinder in der Nähe gewesen sein die alles mit ansehen mussten – was für die Entwicklung eines Kindes sicher nicht förderlich ist…von der möglichen Gefährdung durch evtl. Querschläger mal ganz abgesehen. Insofern finde ich den Einsatz der Schusswaffe zumindest bedenklich und deshalb ist es meiner Meinung nach sehr wichtig dass hier von neutraler Stelle ermittelt und aufgeklärt wird.

    sk

  7. Sehr geehrter Herr Köhler,

    es erstaunt immer wieder, auf was für „Überlegungen“ Menschen ohne Einsatzerfahrung und Verpflichtung zum gefahrenabwehrenden Handeln qua Garantenstellung, so kommen.

    Aber mit solch verquerer Güterabwägung stehen Sie ja nicht allein.

    KM

  8. Sehr geehrter Herr Müller,

    es mag ja sein dass ich keine Einsatzerfahrung habe. Dennoch sehe ich es so dass das Leben das höchste zu schützende Gut ist und das gilt eben auch für Tiere – wenn auch mit geringerem Stellenwert als der des Menschen. Insofern finde ich es völlig legitim zu erwarten dass alle zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft werden bevor ein Lebewesen getötet wird.

    Es mag durchaus sein dass die Polizei richtig gehandelt hat – das kann ich nicht bewerten.
    Fakt ist dass es unterschiedliche Aussagen zum Verlauf des morgens gibt.
    Und ich empfinde es alles andere als verquer hier eine Aufklärung zu erwarten.
    Und die Frage ob es nicht eine andere Lösung gegeben hätte muss erlaubt sein – vielleicht haben ja Leute mit Einsatzerfahrung hier auch bessere Ideen als ich.

    Wenn die Polizei richtig gehandelt hat, kann es doch nicht so schlimm sein alle Fakten auf den Tisch zu legen, Zeugen zu befragen und das ganze dann entsprechend auszuwerten.
    Es geht doch nicht darum, den Beamten anzugreifen!
    Es geht lediglich darum aufzuklären ob es Fehler gab und was man evtl. in Zukunft besser machen kann. Den Tod der Hunde kann man nicht rückgängig machen, aber vielleicht kann man etwas daraus lernen – dann wären sie wenigstens nicht ganz umsonst gestorben.

    sk

  9. Sehr geehrter Her Köhler,

    vielen Dank für die Antwort. Es schmerzt mich ja selbst aufgrund der Umstände. Nach Lage der Dinge haben die Kollegen absehbar rechtmäßig gehandelt, aber eine „schöne gar tierfreundliche Lösung war das nicht. Der Umstand ist auch allen sicher gegenwärtig.

    Der Lerneffekt dürfte, die Einsatznachbereitung mal ausgeschlossen, eher bei den Haltern liegen, hoffe ich jedenfalls. Es ist sicher Legitim Hunde zu Schutz- und Wachzwecken einzusetzen, nur muss eben sichergestellt sein das die Tiere nicht entkommen können!

    Was die Aufklärung angeht, so gehören Zeugenaussagen leider zum unzuverlässigsten Informationsgut das sich finden lässt! Das Problem sind auch weniger die Ideen als deren Umsetzung, zumal es keine praktisch anwendbaren Einsatzmittel gibt die mitführbar und so wirksam (aber nicht tödlich) sind, wei es erforderlich wäre.

    Und verstehen Sie mich bitte nicht falsch, eine kritische Betrachtung, zumal von Außen muss sein! Sonst fehlt einfach der Zwang zur Neubewertung mit anderer Perspektive!
    Das Kommunikationsproblem setzt ja auch dort ein, wenn es um den rechtlichen Hintergrund oder die „praktische Ausführung geht“, allein weil dies mit Komemntaren allein eher schwer zu vermitteln ist.

    M. E. ist die Vermeidung solcher Entwicklungen noch der wirksamste Schutz für die Tiere, alles was danach kommt, kann nur eine unbefriedigende Notlösung sein!

    KM

  10. zu # 6 Stefan Köhler
    Sehr geehrter Herr Köhler,

    bitte stellen Sie sich vor einen Schlachthof, um das fließbandartige Töten von Tieren zu verhindern. Das kommt Ihnen wohl nicht in den Sinn, weil das Töten eines (armen) schweins oder Rinds anonym abläuft und daher keiner Diskussion bedarf. (Da hätten Sie auch sehr viel zu tun!!)

    Anders der vorliegende Fall zweier Kampfhunde, welche von der Polizei erschossen werden mussten. Da stellen Sie plötzlich nahezu unerfüllbare Forderungen auf, die fast schon grotesk anmuten. Gelten diese Bedingungen auch für das Schlachtvieh?

    Ein Schwein ist ein sehr intelligentes Lebewesen, durchaus vergleichbar mit einem Hund. Dennoch wird es zu Millionen weltweit gezüchtet, nur um geschlachtet zu werden. Hinter verschlossenen Türen, damit es keine Kinder zu sehen bekommen. Der anonyme Tod ist bequem und das Schnitzel auf dem Teller schmeckt gut (vermutlich auch Ihnen).
    Verzeihen Sie mir, aber Ihre Ausführungen muten sehr abgehoben und – in Anbetracht der täglichen Schlachtungen von Schweinen und Rindern und dem Abschuss von Jagdwild – in keiner Weise überzeugend an. Gerade so, als spräche der Schutzpatron der Hunde gegen die „Willkür“ der Polizei, die hier nur ihre Pflicht getan hat.

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