Wir freuen uns über die Vielzahl von Zuschriften zu allen möglichen Themen. Sie sind ein Beleg dafür, dass Sie, liebe Leserinnen und liebe Leser, an den Debatten unserer Zeit teilnehmen wollen. Gern bieten wir Ihrem Engagement einen Platz dafür sowohl in der gedruckten Zeitung als auch hier im FR-Blog an.

Es gelten einige Regeln für die Veröffentlichung in der gedruckten FR:

  • Da der Platz in der Zeitung naturgemäß begrenzt ist, kann es keinen Anspruch auf Veröffentlichung geben. Die Auswahl der Zuschriften zur Veröffentlichung in der gedruckten FR obliegt der Forum-Redaktion.
  • Der Platz ist pro veröffentlichter Zuschrift auf 2500 Zeichen (inklusive Leerzeichen) begrenzt. Die Länge einer Zuschrift kann dazu führen, dass sie nicht berücksichtigt werden kann.
  • Die Redaktion behält sich vor, Zuschriften zur Veröffentlichung zu kürzen. Die Leserinnen und Leser bestätigen mit der Einsendung Ihrer Zuschrift, dass sie diesen Kürzungsvorbehalt akzeptieren. Der Kürzungsvorbehalt wird in jeder Ausgabe des Forum öffentlich und transparent kommuniziert.
  • Autorinnen und Autoren müssen der Forum-Redaktion ihre postalische Anschrift bekanntmachen, so wie Postbriefe immer einen Absender haben. In der Zeitung erscheint der volle Name und der Wohnort.
  • Nur in begründeten Einzelfällen ist es möglich, Zuschriften anonymisiert zu veröffentlichen. Etwa wenn jemandem durch eine Veröffentlichung persönliche Nachteile entstehen können. Auch dann muss der Redaktion jedoch die Identität des/der Urheber:in bekannt sein (s.o.)
  • Die Forum-Redaktion ist nicht verpflichtet, ihre Entscheidung für oder gegen die Veröffentlichung einer Zuschrift zu begründen.

Wir weisen außerdem darauf hin, dass Leserbriefe persönliche Meinungsbeiträge sind, d.h.

  • sie sollen von dem / der Einsender:in persönlich formuliert sein;
  • Zitate sind auf 25 Wörter beschränkt, wir bitten zudem um Angabe der Quelle von Zitaten, falls Sie zitieren;
  • Tatsachenbehauptungen müssen belegbar sein. Sie werden von der Forum-Redaktion überprüft, da die FR presserechtlich für die Inhalte der Zeitung, also auch für die von Leserbriefen, verantwortlich ist. Können Tatsachenbehauptungen nicht im Rahmen der zur Verfügung stehenden Arbeitszeit verifiziert werden, kann eine solche Zuschrift nicht veröffentlicht oder muss um den entsprechenden Passus gekürzt werden.

Für das FR-Blog gelten die Blogregeln, die hier hinterlegt sind. Sie können jederzeit über die Navigationsleiste des Blogs angesteuert werden.

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