Das Hähnchen, der unwichtige Gegenstand

KuekenDas Bundesverwaltungsgericht hat ein Urteil zum Thema „Vernichtung männlicher Küken“ gefällt: Küken dürfen in Deutschland vorerst weiter getötet werden, wenn sie aufgrund ihres Geschlechts für die Eierproduktion nicht geeignet sind. Jedes Jahr werden in Deutschland schätzungsweise 40 Millionen Küken getötet, denn mit ihnen ist kein Geld zu verdienen. Die rot-grüne Landesregierung von NRW hatte diese Praxis 2013 per Erlass zu stoppen versucht. Brütereien, die dagegen klagten, bekamen nun also recht – die dürfen an der geübten Praxis festhalten, bis flächendeckend Verfahren eingeführt werden können, um das Geschlecht der Hühner schon im Ei zu erkennen. Dann würden die Eier nicht erst ausgebrütet.

Millionen männlicher Küken werden jährlich getötet.
dpa

Der Jurist Michael Bertrams ordnet das Küken-Urteil in der FR ein: „Ein bisschen schizophren„. Dass ökonomischer Vorteil wichtiger ist als das Tierwohl, empört außer den folgenden Lesern auch FR-Leitartikler Stephan Börnecke: „Der Verbraucher hat es in der Hand, dem Irrwitz ein Ende zu bereiten.“ Die Grünen fordern eine Gesetzesverschärfung im Sinne des Tierwohls. Es gäbe durchaus Konzepte, die Tiere leben zu lassen – zum Beispiel mit dem „Bruderhahnkonzept„.

Balken 4

Aufregen darf sich nur, wer als Veganer lebt

Viel Heuchelei: Das Aussortieren und Vernichten männlicher Küken ist nicht edel. Allerdings überleben auch in der freien Natur nur wenige Exemplare eines Geleges die ersten Tage oder Wochen. Und beim natürlichen Ende geht es nicht weniger robust zu als beim Selektieren. Dennoch mag tröstlich sein, dass den vergasten und/oder geschredderten Küken der Leidensweg einer Schnellmast mit Ende in einer Schlachtfabrik erspart bleibt. Aufregen darf sich nur, wer konsequent als Veganer lebt oder bereit ist, für einen tiergerecht gehaltenen dürren Gockel oder ein Misthaufen-Ei einen stolzen Preis zu zahlen. Eier oder Grillhähnchen sind nur durch die Ausbeutung und Misshandlung der Fabrikvögel heute billiger als vor 70 Jahren. Und die ausgemergelten Legehühner landen vorzugsweise als Billigfleisch in Afrika oder werden zu Kraftfutter für Schweine und Lachse veredelt. Dennoch gibt es eine Lösung: Die traditionellen alten Rassen, die weder Muskelmonster noch Legemaschinen waren. Nur weniger profitabel.

Hartmut Willibald Rencker, Mainz

fr-debatte

Lebewesen werden geschreddert wie Müll

Einmal mehr bestätigen Richter in deutschen Landen, dass Lebewesen als Gebrauchsgegenstände zu betrachten sind, die nur dann wichtig und schützenswert sind, wenn sie deer Wirtschaft einen Vorteil bringen. Sobald sie aber als für die Ökonomie nutzlos erachtet werden, dürfen sie vergast, geschreddert oder sonst wie umgebracht werden. (Diese Denkart ist deckungsgleich mit dem Dekret des Innenministers Salvini von Italien, der Seenotrettung unter Strafe stellt, sobald sich ein Schiff mit geflüchteten Migranten lienischen Häfen nähert.)
Lebewesen können also diesem Lande geschreddert werden (Nach den Vorstellungen der italienischen Regierung sollen flüchtende Migranten ersaufen.)
Allein die Vorstellung, Tiere in eine Schreddermaschine zu stecken, erzeugt bei mir Übelkeit. Wie kann man mit Lebewesen das gleiche machen, was man mit Müll tut? Die Richter des Bundesverwaltungsgerichtes sehen das aber so.
Wenn jedoch ein Gerichtsurteil im Namen des Volkes ausgesprochen wird, dann muss doch wohl auch jedes Mitglied dieses Volkes glücklich mit diesem Gesetz leben können, oder vielleicht doch nicht?
Ich bin Großvater von vier Enkeln im Kindergartenalter. Und meine Enkel sollen ja auch darauf vorbereitet werden, zu verstehen, dass Leben im allgemeinen und im besonderen ein schützenswertes Gut ist. Wie bringe ich aber nun meinen Enkeln bei, dass manches Leben eben nicht sehr schützenswert ist, im Gegenteil, dass man es vernichtet, weil man es nicht gebrauchen kann? Ich kann ja meinen Enkeln schlecht erzählen, die Küken waren alle böse.
Nein, nein, diese Richter in ihren feinen Roben, handeln mehr wie funktionierende Roboter, die eine statistische Zahl zu bewerten haben. Sie handeln nicht wie Menschen mit Gefühlen, diese würden respektvoller mit Leben umgehen und urteilen.
Ich muss noch nachdenken. Irgendwie erinnert mich dieses Urteil an etwas anderes. Da war doch was? Ah, ich hab’s: Lebensunwertes Leben. Ach so, es sind ja nur Küken.

Ulrich Spangenberger, Ostfildern

fr-debatteDas Gericht wirft viele Fragen auf

Wie in unserer renditeorientierten Gesellschaft nicht anders zu erwarten war, und nun auch durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde, dürfen männliche Küken weiterhin getötet werden. Die pro Jahr ca. 45 Millionen Tiere sind einfach nicht rentabel, also unnütz! Ich muss bei solchen Themen immer an Mahatma Gandhi denken, der sagte; „Die Größe einer Nation und ihre moralische Reife lassen sich daran bemessen, wie sie ihre Tieren behandeln.“ Es sind ja nicht nur die Küken, deren Leben wir für nicht schützenswert halten. Es gibt ja viele solcher Themen die uns zeigen, wie „klein“ und moralisch unreif wir doch sind. Wir kastrieren pro Jahr 20 Mio. Ferkel ohne Betäubung, halten und transportieren Tiere unter schrecklichsten Bedingungen, rupfen lebenden Gänsen die Federn raus oder stopfen sie, um eine Fettleber zu „produzieren“, usw..
Das Gericht führt aus, dass das wirtschaftliche Interesse, gemäß dem „Staatsziel Tierschutz“, kein „vernünftiger Grund“ für das Töten der Küken ist. Allerdings erlaubt das Gericht dann, entgegen dieser Aussage, das Töten weiterhin, weil es ja jahrzehntelang geduldet wurde. Dabei ist es unerheblich, dass weder die „Produzenten“, noch die Politik, z.Zt. Frau Klöckner, ein Interesse daran haben, dass seit Jahrzehnten strittige Verfahren abzuschaffen. Die Argumentation des Gerichts konsequent zu Ende gedacht, wirft viele Fragen auf. Warum ist Sklaverei inzwischen verboten, warum verfolgen wir Steuerflucht, warum ist es verboten, Kinder körperlich zu züchtigen usw.. Bei all diesen Verboten könnte man doch bequem argumentieren, die Praxis war jahrelang üblich bzw. wurde geduldet. Warum also so plötzlich verbieten? Speziell bei der Sklaverei zieht das Argument, dass wir noch keinen vollwertigen Ersatz in Form von Robotern zur Verfügung haben. Mahatma Gandhi hat recht, und seine Aussage lässt sich inzwischen auch auf Menschen übertragen, die wir im Mittelmeer ertrinken lassen.

Dieter Murmann, Dietzenbach

fr-debatteNicht nur das Schreddern von Küken muss aufhören

Laut Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Deutschland ist das Schreddern männlicher Küken bis zur Einführung von alternativen Verfahren zur Geschlechtsbestimmung vorerst noch erlaubt. Das Töten männlicher Küken aus wirtschaftlichen Gründen soll jedoch alsbald abgeschafft werden, weil es gegen das Tierschutzgesetz verstößt.
Das finde ich in Ordnung. Aber wer denkt dabei überhaupt an die Abermillionen von Soldaten und Zivilisten, die in Kriegen aus wirtschaftlichen oder anderen Gründen geopfert wurden und leider immer noch sinnlos getötet werden? Wenn es ein Tierschutzgesetz gibt, dann muss es doch folglich auch ein Menschenschutzgesetz geben, oder?
Deshalb mein Vorschlag: Nicht nur das Schreddern männlicher Küken muss aufhören, sondern auch das Töten männlicher Soldaten im Krieg! Ich fordere daher die umgehende Abschaffung des Krieges und die dementsprechende Abschaffung der Produktion und des Einsatzes von allen Kriegswaffen.
Und was soll an die Stelle des Krieges, der damit verbundenen Umweltzerstörung und des widerwärtigen Mordens treten? Ganz einfach, die friedliche Konfliktlösung durch einen fast olympischen Wettkampf, wobei die Vereinten Nationen als Schiedsrichter agieren sollten. Der Krieg könnte somit einem fairen Wettstreit der verfeindeten Staaten weichen – z. B. durch einen modernen Sechskampf im Schießen, Schwimmen, Käfigboxen, Hindernislauf, Fallschirmspringen und Reiten. And The Winner Takes It All!
Und alle Mittel, die bisher auf unserem Planeten Erde für den Krieg und die Verteidigung aufgewendet wurden, sollten dann sinnvoller eingesetzt werden – nämlich für den Kampf gegen den Klimawandel, die Fluchtursachen, den Hunger, das Elend, die Armut und für die Entwicklungshilfe rückständiger Staaten. Not America First, But The Earth First!

Roland Klose, Bad Fredeburg

fr-debatteVerfehlter Tierschutz

Klar und deutlich wie immer beschreibt Stephan Börnecke einen Teilaspekt unserer Agrarindustrie, das Hähnchenschreddern. Er erwähnt auch, in einem kleinen Absatz, das Wesentliche, den Kern des Problems, unsere Agrarindustrie, mit ihren vielen hässlichen Gesichtern: Raubbau an der Natur, Vergiftung von Fauna und Flora, Vernichtung unserer Lebensgrundlagen. Die ethische Frage, ob man Tiere schreddern darf, wenn sie nicht gebraucht werden, ist das eine, eine andere Frage ist, ob es für die Tiere, die gebraucht werden, ein besseres Leben ist, nach spätestens 40 Tagen getötet zu werden, denn diese 40 Tage sind auch keine reine Freude, es ist eine 40-Tage-Hölle. Da kann gleich geschreddert zu werden durchaus die bessere Lösung sein. In diesem Zusammenhang an Ethik zu denken fällt mir schwer, denn das Lebensalter eines Huhns dürfte mindestens drei Jahre dauern, wahrscheinlich länger. Mit Auslauf, Scharren, Herumpicken, Staubbädern usw. Ein Hühnerleben eben. Ich kann mich noch daran erinnern, da liefen die Hühner in den Dörfern auf den Höfen frei herum. Früher war alles besser, zumindest für Hühner.
Ein wesentlicher Punkt jedoch, und das geht in dieser Diskussion völlig unter, ist die breitflächige Vergiftung der offenen Landschaft mit dem Ergebnis der Vernichtung unserer Lebensgrundlagen. Artensterben bei Pflanze und Tier. Der Bürger scheint es nicht wahrzunehmen. Die Obrigkeit auch nicht. Hier in Hessen haben wir das sonderbare Konstrukt, Umwelt und Landwirtschaft in einem Ressort zu haben, bedeutet es doch, Feuer und Wasser unter einen Hut zu bringen. Auf eine Protest Mail an Frau Hinz (Grüne), die für dieses Ressort zuständig ist, schrieb sie mir eine lange Liste von für sich jeweils sehr lobenswerten Einzelmaßnahmen, ließ jedoch die eigentliche Misere, dass breitflächige Vergiften der Umwelt, unkommentiert. Nun gab es vor etwa sechs Wochen einen Bericht des IPBES, deren Präsident, Herr Watson, zusammenfasste, dass die Auswirkungen des Artensterbens, der Klimaerwärmung vergleichbar, den Untergang der Menschheit bedeuten könnte, wenn nicht ganz schnell Besserung eintritt. Der Bericht wurde von hunderten Wissenschaftlern (Profis) in dreijähriger Kleinarbeit aus tausenden einzelnen Studien zusammengestellt.
Das Wirken unserer Agrarindustrie ist zu einem wesentlichen Teil an dieser Situation schuldig. Es ist eigentlich simpel, dass das systematische Vergiften von Umwelt zum Artenaussterben führt, ist ja wohl nicht so schwer zu begreifen. Machen Sie einen Spaziergang durch Wiesen und Felder, lauschen sie dem Gesang der Lerchen, bewundern sie die Blütenpracht der blühenden Wiesen …

Jürgen H.Winter, Schöneck

fr-debatteAb in den Schredder, Hahn!

Der Mensch darf weiter den „allmächtigen Schöpfer“ spielen, und für das arme maskuline Küken heißt das dann, ab in den Schredder, Hahn!

Riggi Schwarz, Büchenbach

fr-debatteAuf den Tierschutz gepfiffen

Sie haben keine Lobby, und sie fallen durch alle Raster. Irgendwie sind sie völlig nutzlos und total wertlos. Sie sind Tiere und werden so behandelt, als wären sie doch keine Tiere.
„Bassdscho“ (Okay), sagen die Richter des Bundesverwaltungsgerichtes, und pfeifen auf das Tierschutzgesetz!

Klaus P. Jaworek, Büchenbach

Geschundene Kreaturen

Vernichtung von Küken: „Verfehlter Tierschutz““, FR-Meinung vom 14. Juni

Der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichtshofs für NRW hält die Position des Bundesverwaltungsgerichts, wonach solange geschreddert werden darf, bis eine Geschlechtsbestimmung im noch nicht ausgberüteten Ei möglich ist, zwar für ein wenig schizophren, stimmt aber gleichwohl im Ergebnis zu.
Die insoweit geäußerte Rechtsansicht kann aber nicht unwidersprochen bleiben. Wenngleich auch das Schreddern durch die landwirtschaftlichen Betriebe über Jahre hinweg eine von der Rechtsordnung geduldete Praxis gewesen sein mag, so lässt sich daraus nicht zwingend auf das Vorliegen eines vernünftigen Grundes für eine Übergangszeit schließen.
Herr Bertram hebt hervor, das alte Rechtsverständnis solle jedenfalls für die Zukunft nicht mehr gelten. Diese Sichtweise wäre nur dann überzeugend, wenn sich ein solchermaßen altes Rechtsverständnis überhaupt hätte herausbilden und verfestigen können, gewissermaßen als Stützpfeiler eines Vertrauenstatbestandes zugunsten der Geflügelwirtschaft. Daran aber fehlt es hier. Ein Rechtsverständnis in diesem Sinne kann durch eine von der Rechtsordnung lediglich geduldete Praxis nur dann entstehen und sich verfestigen, wenn alle Beteiligten davon ausgehen dürfen, ihr Handeln erfollge zweifelsfrei auf der Grundelage geltenden Rechts und erfahre deshalb eine Du´ldung durch die Rechtsprdnung. Infolge des durch Art 20 a im Jahre 2002 in das Grundgesetz aufgenommenen Staatsziels des Tierschutzes mussten sich aber massive Zweifel an der Rechtmäßigkeit und ethischen Vertretbarkeit des Schredderns trotz fortdauernder Duldung nachgerade aufgedrängt haben. Spätestens ab diesem Zeitpunkt war erkennbar, dass der Tierschutz nach keiner Betrachtungsweise hinter wirtschaftlichen Interessen zurückstehen darf. Ein Rechtsverständnis im Hinblick auf die Praxis des Schredderns von männlichen Küken – wenn ein solches überhaupt jemals existiert haben sollte, was nach ethischen Grundsätzen höchst fragwürdig erscheint – hätte mithin im Jahre 2002 sein jähes Ende gefunden.
Das Staatsziel des Tierschutzes im Zusammenwirken mit den einschlägigen tierschutzgesetzlichen Bestimmungen stand demnach zumindest weiterer Verdichtung und Verfestigung eines alten Rechtsverständnisses entgegen. Diesen Aspekt übersehen die von Herrn Bertram geäußerte Ansicht und leider auch das Bundesverwaltungsgericht – zum traurigen Nachteil geschundener Kreaturen.

Peter Nuhn, Kassel

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