Angela Merkel will sie haben, die Daten deutscher Steuerhinterzieher, die ihr Geld auf Schweizer Konten in Sicherheit gebracht haben und die dem deutschen Staat zum Kauf angeboten wurden. Kaufpreis: 2,5 Millionen. Die Investition würde sich gewiss rentieren. Aber darf der Staat diese Daten, die immerhin Diebesgut sind, einfach so kaufen? Würde er sich damit nicht als Hehler betätigen? Einmal haben die deutschen Behörden das bereits getan, mit den Daten von Liechtensteiner Konten, mit deren Hilfe unter anderem der ehemalige Chef der Deutschen Post, Zumwinkel, der Steuerhinterziehung überführt wurde. Damals trat der BND als Käufer auf. Geheimdienste dürfen sowas machen, sie leben ja geradezu davon, sich Informationen aus allen möglichen Quellen zu beschaffen, ohne dabei nach den Regeln und Gesetzen vorgehen zu müssen, die sonst gelten. Nur eine formale Frage? Die Schweizer Regierung warnt jedenfalls, und Unionsfraktionschef Volker Kauder mahnt: „Diebstahl bleibt Diebstahl. Mit Dieben sollte sich der Staat nicht gemein machen.“ FR-Kommentator Markus Sievers hingegen lobt die Kanzlerin: Das sei ein gutes Signal. „Zu lange haben sich bestimmte Kriminelle in einem rechtsfreien Raum bewegt. Zu lange durften sie darauf vertrauen, dass die Gesetze für sie nicht gelten, weil ihre Verstöße für die Behörden im Dunkeln bleiben. (…) Manchmal muss sich der Rechtsstaat mit Kriminellen einlassen, um nicht dauerhaft vorgeführt zu werden. Die Unbelehrbaren hat er schon mit viel zu viel Langmut bedacht.“
Winfried Frenzle aus Merchweiler meint:
„Eine wirklich schwierige Entscheidung, die der Wirtschaftsminister da zu treffen hat. Es wäre von Vorteil voher zu wissen, welche Daten sich insgesamt auf dem Datenträger befinden. Nicht auszudenken, wenn vielleicht Personen aus den eigenen politischen Reihen wieder einmal in’s Visier der Staatsanwälte gelangen, vielleicht gar die gesamte Partei. Eventuell handelt es sich bei dem Datenpaket auch um ein Überraschungspaket, das Hinweise auf bisher noch nicht identifizierte Geldzahlungen des Karlheinz Schreiber an die Hessen-CDU enthält? Was dann? Selbst der gradlinigste Politiker ist bei dieser Kaufentscheidung nicht zu beneiden.“
Gabriele Haßler aus Büttelborn:
„In Hessen wurden Steuerfahnder, die durch akribischen Spürsinn auf legale Art und Weise Steuerhinterziehung aufdeckten, auf, meiner Meinung nach, kriminelle Art und Weise kalt gestellt! Hätte man diese Leute, auch in anderen Bundesländern, ihre Arbeit weiter tun lassen und hätte eventuell sogar noch personell aufgestockt, könnten wir uns diese Diskussion wahrscheinlich sparen. Ich plädiere auf jeden Fall für den Ankauf der Daten.“
Marion Manneck aus Essen:
„Wenn die Finanzminister der 16 Bundesländer so mit ihren Steurerfahndern und Steuerpüfern umgehen wie Hessen, ist es kein Wunder, dass so viel Steuern hinterzogen werden. Hier stellt sich dann die Frage: Welche Absicht steckt dahinter, den Staat finanziell handlungsunfähig zu machen?“
Hans Schinke aus Offenbach:
„Man stelle sich einmal folgende Situation vor: Auf der, den Steuerbehörden angebotenen CD befänden sich die Daten zahlreicher Hartz VI-Empfänger, die nur deshalb in Deutschland als mittellos gelten, weil sie ihr Vermögen in die Schweiz geschafft haben.
Ich bin mir sehr sicher, dass hier Herr Bouffier geschwiegen und seinem Chef den Vortritt gelassen hätte. Herr Koch hätte dann in seiner unnachahmlichen Art populistisch überzeugend argumentiert, dass man in diesem Fall selbstverständlich rechtsstaatliche Bedenken zurückstellen müsse, um diesen „Sozialschmarotzern“ das Handwerk zu legen.
In der Realität geht es aber um die sog. bessergestellten Kreise, die der CDU viel näher stehen. Zum Schutz dieser Straftäter soll auf einmal der Rechtsstaat herhalten. Ein durchsichtiges Manöver.“
Marion Woodall aus Schmitten:
„Ich bin natürlich dafür, dass man Steuersünder aufspürt und verurteilt. Ich habe auch kein Geld, dass ich in die Schweiz oder sonstwo hinbringen könnte oder wollte. Aber dass unsere Regierung Daten von Verbrechern kauft, um sie hier zu verwerten, finde ich unsäglich. Das war schon bei der Liechtenstein-Affäre meine Auffassung. Alles hat seine Grenzen und ich sehe nicht, wo hier bitteschön die öffentliche Sicherheit gefährdet sein soll. Das ist ja lächerlich.“
Wenn der Staat die angebotenen Daten nicht kauft, könnte das dann nicht die Presse machen und sie dann veröffentlichen?
Die Betroffenen könnten sich ja an die Justiz wenden und gegen die Verwendung der illegal erworbenen Daten klagen!
😉
Speziell zu Marion Woodall hier ein Kommentar, den ich auf den NDS gefunden habe:
Die Regierung wird die CD mit den Namen der Steuersünder wahrscheinlich schon deswegen erwerben, um zu verhindern, dass diese Daten aus Sicht der Regierung in “falsche Hände” geraten. Man stelle sich einmal vor, die Adressen und die Höhe der von den einzelnen Steuersündern hinterzogenen Steuern würden z.B. Attac zugänglich gemacht werden. Dann käme ans Tageslicht, welche konkreten Personen (möglicherweise zahlreiche prominente neoliberale “Leistungsträger”) sich in den vergangenen Jahren der Steuerhinterziehung schuldig gemacht haben.
Durch den Kauf der CD lassen sich die Namen der Steuerhinterzieher deutlich leichter vertuschen. Durch Steuernachzahlung (im Falle der Selbstanzeige) werden diese den Kopf weitestgehend unbeschadet aus der Schlinge ziehen. Bereits der Umgang der hiesigen Regierungsstellen mit den Liechtensteiner Steuerhinterziehungs-Daten erweckte seinerzeit den Eindruck, dass den Steuerhinterziehern durch die Behörden zahlreiche goldene Brücken gebaut wurden:
* Wäre eine möglichst umfassende Aufklärung der Steuerhinterziehungs-Delikte das Ziel des Regierungshandelns gewesen, dann wäre der Kauf in aller Stille (ohne das enorme mediale Begleitgetöse) abgewickelt worden. Die seinerzeitige Medienberichterstattung gab den Steuerhinterziehern die Gelegenheit, das eigene “optimale” Verhalten auszuloten.
* Es bleibt ein Rätsel, warum lediglich Klaus Zumwinkels Anwesen an jenem Tage einer Hausdurchsuchung unterzogen wurde. Diese Vorgehensweise war dem Ziel einer möglichst umfassenden Aufdeckung strafrechtlich relevanter Handlungen abträglich. Warum wurden z.B. nicht im Rahmen zeitlich abgestimmter bundesweiter Razzien Hausdurchsuchungen bei den zehn größten potenziellen Steuerhinterziehern durchgeführt?
Die aktuell zu beobachtenden Vorgänge lassen erwarten, dass auch die Steuerhinterziehungen via Schweiz nach diesem Schema “abgearbeitet” werden. Auch die Medienberichterstattung zu den aktuellen Steuerhinterziehungen wird wahrscheinlich nach dem seinerzeitigen Liechtenstein-Muster ablaufen: Die allermeisten Medien werden zunächst mit scheinbar “kritischen” Berichten den Zorn und den Ärger von “Otto Normalverbraucher” kanalisieren und bereits nach wenigen Tagen auf die Masche “Wir sind doch alle kleine Sünderlein” umschalten. Frei nach dem Motto: “Wer von uns hat nicht auch schon einmal bei der Steuer geschummelt?”
Ich kann mich dem nur 100%ig anschließen.
Ich habe vergessen, die Quelle anzugeben: G.K.:
Wolfgang Fladung
@ BvG
Ich bin mir garnicht so sicher, ob hier nicht das Beweisverwertungsverbot greift.
MfG
Karl Müller
In Erinnerung unseres moralisch größten Steuersünders Graf L… (Gott hab ihn selig) wird sich alles in Luft auflösen.
Ein oder noch zwei Erdbeben ,oder ein Sieg von Schuhmacher und es ist vorbei.
Die Schweiz hat an der globalen Wertschöpfung einen Anteil von gerade mal 0,8 Prozent (2008: 492 Milliarden US-Dollar von insgesamt 60,7 Billionen US-Dollar), verwaltet aber rund ein Drittel des Weltprivatvermögens. Warum wohl? Weil die Schweiz so hohe Zinsen zahlt? Das können nur Naive glauben. Die Schweiz hilft bei der Steuerhinterziehung kräftig mit, ist demzufolge als Mittäter zu bezeichnen. Und SPD-Chef Gabriel hat recht: „Wir können Ganoven nicht laufen lassen, nur weil sie von Ganoven entlarvt werden.“
An die Schlaumeier hier, die meinen, Attac oder „die Presse“ könne mit den Daten was anfangen, und sei es nur, sie zu publizieren:
Geld auf einem Schweizer Konto zu haben oder Kapital in der Schweiz anzulegen ist per se keine kriminelle Angelegenheit. Ich könnte meine Einkünfte hier in Deutschland ordnungsgemäß versteuern und anschließend das bischen Rest, was dann noch übrigbleibt, in der Schweiz deponieren. Ich stünde dann sicher auch auf der Liste; wenn „Attac“ oder „die Presse“ meinen Namen dann aber veröffentlichte in der großen Tabelle „Die Steuerhinterzieher“, dann käme postwendend eine Anklage wegen Rufschädigung, Verleumdung o.ä. ins Haus, die ich auch gute Chancen hätte zu gewinnen.
Es muß also nach Erhalt der Liste noch ein ganzes Stück RECHERCHE-Arbeit unternommen werden, die „Attac“ oder „die Presse“ gar nicht durchführen können, da sie ja die ausschließlich dem Finanzamt gemeldeten (oder eben nicht gemeldeten) Einkommensverhältnisse gar nicht kennen. So wird auch das Finanzamt erst einmal nur Unstimmigkeiten erkennen können, wenn gemeldete Einkommen und angelegte Beträge auseinanderlaufen, und dann nach Anhörung der Betroffenen erst überhaupt rechtliche Schritte unternehmen können, wenn Unstimmigkeiten, die nicht erklärt werden können, eine bestimmte Größenordnung übersteigen. Also, wie gesagt, es gehört mehr dazu, als einfach nur eine Namensliste durchzulesen…
P.S. In diesem Zusammenhang lässt auch der Satz Bronskis „Angela Merkel will sie haben, die Daten deutscher Steuerhinterzieher, die ihr Geld auf Schweizer Konten in Sicherheit gebracht haben und die dem deutschen Staat zum Kauf angeboten wurden.“ tief blicken, was das Niveau des Journalismus angeht, das teilweise mittlerweile erreicht wurde. Das Wort „vermeintlich“ lässt man gern mal weg, wenn man das eh schon vorhandene Kochen der Volksseele gern noch etwas anheizt.
In der Schweiz hat niemand die Möglichkeit, festzustellen, ob jemand in Deutschland Steuern hinterzieht, da die deutschen Finanzbehörden die Daten ihrer Bürger nicht an Schweizer Banken verschicken, ES SEI DENN, der Kunde sagt im Beratungsgespräch dem Schweizer Banker: Also folgende Beträge habe ich an der deutschen Steuer vorbeigeschmuggelt und möchte die jetzt anlegen, und die Schweizer würden solche Aussagen in ihren Anlagedaten vermerken und mitführen. Recht unwahrscheinlich.
Daß die Wahrscheinlichkeit, in Bankdaten Steuerhinterzieher zu finden, in der Schweiz höher ist als bei der Kreisparkasse Klein-Oberhinterau’s, das will ich gar nicht bestreiten. Merkwürdig ist aber, wie ausgerechnet Jenen, die ansonsten übergroßen Wert auf zweifelsfreie Beweislagen legen, hier auf einmal Wahrscheinlichkeiten reichen, um Bösewichte einwandfrei zu erkennen.
@Karl #5
Ja,denke ich schon dass das greift.
Dazu kommt, dass der Dieb die Beweise auch noch verkaufen will.
Wenn es ihm nur darum ginge, Straftaten aufzudecken, hätte eine Anzeige und ein Hinweis auf den Fundort der Beweise gereicht.
@BvG:
Wikipedia: „…Eine rechtswidrige Beweisgewinnung begründet aber nicht per se ein Verwertungsverbot…“
Außerdem:
„Im Übrigen gilt grundsätzlich, dass ein Verwertungsverbot […] sich aus einer Abwägung zwischen öffentlichem Verfolgungsinteresse und Rechtsgütern des Angeklagten ergeben muss, bei der Grundrechte und Verfassungsprinzipien verstärkt zu berücksichtigen sind.“
Das öffentliche Verfolgungsinteresse ist hier recht hoch, da es sich wohl um größere Geldbeträge handelt… aber welche verfassungsrechtlich bestehenden Rechtsgüter gibt es auf der Seite der möglichen Angeklagten? Das Bankgeheimnis doch ganz sicher nicht, das ist ja in D sowieso schon ganz eingeschränkt worden. Und das man durch Geldzahlungen jetzt dann im Späteren Personen anstiftet, ähnliche Taten zu begehen, ist auch nicht schlimm, denn worin bestehen denn diese „Taten“: Es werden Informationen Behörden zugeführt, die diese lt. Gesetz sowieso eigentlich haben sollten.
Die Rechtsgüterverletzung auf der Angeklagtenseite ist minimal, daher wirdes m.E. nicht zu einem Beweisverwertungsverbot kommen.
Zu den Leserbriefen könnte man noch vieles schreiben, ich picke mal den von „Marion Manneck“ heraus, der wirklich goldig ist. Der Blätterwald rauscht gewaltig in Sachen „Steuerhinterziehung“, was dann die Naiveren zur Schlußfolgerung führt, „dass so viel Steuern hinterzogen werden.“ Geht ja gar nicht anders, sonst würde ja nicht soviel drüber geschrieben, oder? Medienrummel und Realität gehen proportional miteinander, das weiß doch jeder… 😀
Und zur „Handlungsunfähigkeit“ des armen, armen Staates, der immerhin reich genug ist, jedes Jahr MEHR Geld auszugeben (Wirtschaftswachstum eingerechnet)… Ich bin mit meinem Gehalt bisher ganz gut ausgekommen, mit meinem VW. Jetzt habe ich mir einen Ferrari gekauft, das Geld fehlt hinten und vorne, Mann, bin ich sauer auf meine Firma, von der ich Gehalt beziehe, denn die hat mich „mit Absicht finanziell handlungsunfähig gemacht“, weil sie mir jetzt nicht mehr Geld geben, sodaß es ausreicht.
P.S.: Von meiner Stadt wurde letztes Jahr ein grauenhaft häßliches Riesenkamel(?) aus weißem Pappmachee in die Landschaft gestellt, für zigtausend Euro. Rhetorische Frage: Würde jemand, der „finanziell handlungsunfähig“ ist bzw. kurz davor, sowas machen?
@10. Kommentar von: BvG
BvG du bist einfach süß:
Du weißt schon wieder was, ohne uns zu sagen woher und wieso – super!
Übrigens nur zu Deiner Information: Die Steuerbehörden würden schon erfahren, woher die Daten stammen – spätestens beim Lesen der Daten. Die Identität de Verkäufers bliebe auch kein Geheimnis, das war schon im Fall Zumwinckel nicht anders.
Schließlich amüsiert mich besonders, dass jemand wie Du, der sonst gar nicht genug betonen kann, „gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist“ hier plötzlich den „Moralischen“ bekommt.
Wo ist denn Dein Vertrauen in den Staat geblieben, dass er schon keine unrechtmäßige Verwendung von den Daten machte? Unschuldige würden nicht verfolgt, keine Presse veröffentlicjte ihre Namen? Wie sagtest Du nicht einmal: Wer nichts zu verbergen hat, der braucht auch nichts zu befürchten, so wie die Küchenhilfe, die verbarg, dass sie eine Maultasche unrechtmäßig aß und dafür mit dem Arbeitsplatz bezahlte.
@byby
Wenn einer nicht mehr denken und fast nicht mehr schreiben kann, dann sollte er schlafen gehen.
Schlaf gut, bebe.
Bzgl. Beweismittelverwertungsverbot:
Die CD wird nie als Beweismittel in einem Steuerstrafverfahren auftauchen, daher auch kein Verwertungsverbot. Anhand der Informationen der CD im Zusammenspiel mit der Überprüfung der Steuerakten gelangt man, je nachdem, zu einem strafrechtlichen Anfangsverdacht. Der rechtfertigt in der Regel eine Hausdurchsuchung. Und bei dieser werden in der Regel auch Beweismittel sichergestellt, die im anschließenden Prozeß verwertet werden können. Voilá!
Folgende Angaben fand ich auf dieser Schweizer Homepage: http://switzerland.isyours.com/d/bankwesen/bankgeheimnis/nummer.html
Das Nummernkonto ist eine der bankinternen Maßnahmen zur Vorbeugung gegen Verletzungen des Bankgeheimnisses. Bei der Verwaltung eines normalen Kontos besteht die Gefahr, dass durch Sicherheitslücken Informationen sickern – ein Risiko, das bestimmte Kunden nicht eingehen wollen. Ehe ein Bankauftrag vollständig verarbeitet ist, geht er durch viele Hände. Auf den Papieren stehen der Name und die Kontonummer des Kunden und manchmal sogar seine Adresse.
Selbstverständlich unterliegen alle Personen, die Zugang zu diesen Papieren haben, dem Bankgeheimnis. Dennoch: Es gibt ein – nicht verwahrlosbares – Risiko, dass gewisse Mitarbeiter ohne allzuviel Skrupel der Versuchung der von Erpressern gezahlten Preise nicht widerstehen können. Was sind Informationen über das Schweizer Konto eines Politikers oder über das Vermögen einer Berühmtheit eigentlich wert?
Um zu vermeiden, dass Menschen auf diese Art in Versuchung gebracht werden können, wurde in der Schweiz das Nummernkonto eingeführt. Der Name des Kontoinhabers wird von der Kontonummer losgekoppelt. Beim Bankier des Kunden sind Name und Adresse des Kunden bekannt. Nach Eröffnung des Kontos legt der Bankier alle Dokumente, die den Namen und die Adresse des Kunden enthalten, in einen Tresor. Nur eine Handvoll Mitarbeiter hat Zugang zu diesen Dokumenten und nur nach einem strengen Verfahren: Der Kontoverwalter und die ermächtigten Personen bekommen nur Einsicht in bestimmte, jeweils durch eine Nummer gekennzeichnete Akten. Jede Einsichtnahme muss in einem Protokoll registriert unter Angabe des betreffenden Aktenzeichens registriert und unterzeichnet werden. Es kann nur eine Akte zugleich angefordert werden.
In Schweizer Banken gibt es keine Datenbanken, die Angaben enthalten, mit denen die Kontonummer eines Nummernkontos und der Name des betreffenden Kontoinhabers gekoppelt werden können. Diese Informationen kann man nur durch Einsicht in den Inhalt des Tresors bekommen. Und wir versichern Ihnen, dass dies Tresore besonders gut bewacht werden.
Durch diese Sicherung nach dem Prinzip der Chinesischen Mauer arbeiten die meisten Mitarbeiter mit Konten, deren Kontoinhaber sie nicht kennen Je weniger Personen das Geheimnis kennen, desto weniger mögliche Sicherheitslücken!
Wenn also ein deutscher Steuerhinterzieher ein Nummernkonto hat, können eigentlich doch keine persönlichen Daten, die Rückschlüsse auf den Kontoinhaber ermöglichen, auf die Daten-CD gelangen, oder? Wer klärt mich auf?
Und noch ein Gedanke: Wenn deutsche versteuertes Geld auf Schweizer Konten haben, um z.B. einen Inflationsschutz bei einer Euro-Abwertung (Griechenland & Co.-Probleme) zu haben, müssen sie doch keine Steuerfahndung fürchten, weil sie ja in diesem Fall sicherlich bei ihrer Steuererklärung das Finanzamt über die Konten und die sich darauf befindenden Beträge informieren, oder?
Das weit und breit einzige sinnvolle Motiv für einen Geldtransfer in die Schweiz ist die Vermeidung von Steuern. Inflationsschutz ist es ganz bestimmt nicht. Insofern darf getrost davon ausgegangen werden, dass fast alle auf der besagten Liste zu den Betroffenen gehören werden. Warum liefern die Schweizer Banken nicht ganz automatisch jährlich eine Liste mit allen Konten und Kontenständen deutscher Staatsbürger? Warum diese fast schon peinliche Anonymität?
In anderen Ermittlungsverfahren werden ohne Wahrnehmung der Öffentlichkeit immer wieder Informationen beschafft, die nicht auf legalem Wege zu erhalten sind. Sollten die möglichen Steuerhinterzieher tatsächlich der Meinung sein, dass ein Beweisverwertungsverbot greift, dann stehen ihnen in einem Rechtsstaat viele Rechtsmittel zur Verfügung. So weit ich weiß, ist es dazu im Fall Zumwinkel aber nicht gekommen. Warum wohl? Ich unterstütze Frau Merkel bestimmt nicht oft, und wenn, dann i. d. R. ungern. Aber diesmal handelt sie richtig. Her mit der CD!
Das mit dem Beweiserhebungsverbot ist in diesem Falle eine Chimäre. Die Daten wurden nicht dem Steuersünder gestohlen sondern der Bank. Dass die Bank ein Interesse an der Strafverfolgung haben muss, steht ausser Frage. Ebenso ausser Frage steht, dass der Staat die Strafverfolgung eines Steuerhinterziehers einleiten muss. Macht der Staat das nicht, ists für die Verantwortlichen so zu bewerten wie Strafvereitelung im Amt. Welcher Beamte wird sich solches aber nachsagen lassen?
Lieber Herr Bronski,
lassen Sie doch etwas mehr journalistisch-sprachlich und vielleicht auch juristische Klarheit walten, wenn Sie ihre reißerischen Antetxtungen für angeblich wohl unbedarfte Leser verfassen, die dann auch prompt darauf hereinfallen und von „Verwertungsverbot“ sprechen, ohne irgendeine Ahnung zu haben; diesmal wg. des Begriffs/Tatbestandes der „Hehlerei“ dessen sich die BRD nun nach dem Fall Zumwinkel „zum zweiten Male“ schuldig gemacht haben soll.
Man lese im StGB, dort Abs. 1 von § 259 Hehlerei
nach:
„(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Da der Staat mit den durch vorherigen Diebstahl, den der Eigner seltsamerweise gar nicht angezeigt hat, erlangten Daten keinen Handel treiben wird, sie nicht weiterveräüßern wird und sich schon gar nicht bereichert, da er sich nur ihm bereits Zustehendes zu beschaffen sucht kann der Tatbestand der Hehlerei gar nicht erst erfüllt werden.
Ja byby,
demzufolge sind die Banken die Hehler. Oder?
Diese wird man aber nicht verfolgen.
Im Falle Liechtnstein weigern sich die Länder Europas ja auch, dem Beispiel der USA zu folgen und denen die Daumenschrauben anzusetzen.
Es wären sonst zu viele Leistungsträger betroffen.
Sehr geehrter Herr Seibt,
ob Banken Hehler seien, weil sie mit zu Unrecht erlangtem Geld (genauer Geld das zu Kapital werden soll) zu nur eigenen Nutzen Geschäfte machen , könnte Gegenstand einer politischen Debatte sein, wie sie seit jeher von der Linken und dort zu Recht geführt wird. Das aber sind Probleme von Ideologiekritik, der Kritik der politischen Ökonomie. Straftatbestände im Sinner bürgerlichen Rechts (BGB, STGB) werden dabei aber nicht berührt.
Aber ich gebe zu, es wäre schön, wenn die marx-engelsche These, dass die moderne Staatsgewalt nur ein Ausschuß sei, der die gemeinschaftlichen Geschäfte der ganzen Bourgeoisieklasse verwalte (s. Das Kommunistische Manifest), öfter und auf der Höhe der Zeit diskutiert würde.
Es ist schon unglaublich, dass diese Bundesregierung keine Probleme damit hat, Geld für gestohlene Daten auszugeben.
Dass die Opposition hier nichts entgegensetzt sondern eher ermuntert, wundert nicht (legal, illegal, scheißegal).
Statt sich rechtlich in Teufels Küche zu begeben sollten lieber die Bundeländer mehr fähige Steuerfahnder einzusetzen.
Im übrigen hätte ich an Stelle der Schweiz jetzt endgültig die Nase voll –
die deutsche Regierung sollte den Abschluss des Doppelbesteuerungsabkommen abwarten und
auf diese Weise ganz legal an Daten kommen.
@ Katja
Es ist Sache des Staates, Steuerhinterzieher zu verfolgen. Es ist nicht Sache des Staates jemanden aus dem Ausland zu verfolgen, der diesem Staat etwas offenbart, was in diesem SAtaat keine Straftat sein könnte. Oben habe ich schon beschrieben, dass nicht der Schweiz die Daten gestohlen wurden sondern der Bank. Diese aber hat sich nach hiesigen Gesetzen strafwürdig verhalten. Sie könnte in der Bananenrepublik versuchen, gegen die Verwertung zur Strafverfolgung Rechtsmittel einzulegen. Dem Steuerbürger aber wurden die Daten nicht gestohlen. Er hat also gar keine Möglichkeit die Justiz zum Verwertungsverbot anzuregen. Die Finanzämter aber müssen die Strafverfolgung einleiten, wenn sie ermitteln, ob der Steuerbürger straffällig wurde. So einnfach ist das.
@Katja Wolf #22
Liebe Frau Wolf,
es kotzt mich an, wenn ich als braver Steuerzahler, der als Arbeitnehmer keine Steuerhinterziehung unter tätiger Mithilfe der Schweizer Banken betreiben kann (dazu fehlen mir nämlich die Millionen), mehr Steuern zahlen muss, bloß weil die Zumwinkels dieser Nation nicht ordentlich, wie es sich gehört, ihren Beitrag leisten.
Übrigens, die Kosten für die Daten dürften sich amortisieren. Wir werden ja sehen, was das Bundesverfassungsgericht dazu sagt.
@22. Kommentar von: Katja Wolf
„Statt sich rechtlich in Teufels Küche zu begeben sollten lieber die Bundeländer mehr fähige Steuerfahnder einzusetzen.“
… und es so machen, wie die Regierung Koch in Hessen? – Koch wird aus guten Gründen auchg lieber hoffen und wollen, dass die CD nicht angekauft und ausgewertet wird.
„Im übrigen hätte ich an Stelle der Schweiz jetzt endgültig die Nase voll -“
Na da befinden Sie sich ja dann auf einer Stufe mit dem Vorsitzenden Toni Brunner der dort ansässigen rechtspopulistischen Partei SVP, der sich von Deutschland den Krieg erklärt sieht. – So ist es, wenn der abrutschende Kleinbürger die Nase voll hat. Die Folgen von soetwas hat Deutschland schon zweinmal durchexerziert!
Außerdem müssten Sie einmal erklären, wie denn dann ein mögliches Doppelbesteuerungsabkommen, dass erst noch duch das Schweizer und unser Parlament mußte für legal erklären sollte, was Sie jetzt laienhaft als illegal bezeichnen?
mal in Goggle
„Steuerlicher Auskunftsaustausch mit Malta“
eingeben und dann lesen!
Dass sollte doch auch mit der Schweiz möglich sein.
@ Katja
Malta ist EU-Mitglied, ja sogar Mitglied der Währungsunion. Wollen Sie mir weissmachen, Malta wäre auch ohne solches Abkommen in die EU aufgenommen worden? Also war das Abkommen nicht gar so freiwillig.
Davon abgesehen: Ist Ihnen bisher noch nicht aufgefallen, dass sich genau die Bürger dieses Landes gar nicht als Bestohlene melden können, weil sie nicht bestohlen wurden? Wer seine Daten einem Institut gibt, welches nicht deren Sicherheit garantiert, ist selber schuld, wenn die Strafverfolgungsbehörden gegen ihn tätig werden. Ausserdem muss nach dem Ankauf erst noch ermittelt werden, ob nicht der Steuerbürger auf dieser CD seine Steuern ordnungsgemäß gezahlt hat. Sollte er das nicht gemacht haben, trifft ihne der Arm des Gesetzes. Und das zu recht. Ich habe meine Steuererklärung immer ordnungsgemäß abgeliefert und verlange das von jedem anderen Mitglied dieser Gesellschaft. Ein Beispiel: 1996 erhielt ich einen Steuerbescheid, der mir mehr zurückzahlte als ich erwartet hatte. Warum aber soll ich armes Schwein aber der Behörde Feher unterstellen, bin ich doch kein Steuerfachmann. Im nächsten Jahr ist dem Beamten aufgefallen, dass die Behörde an einer Stelle, die ich als Einnahmen angegeben hatte, diese als Ausgaben im steuerrechtlichen Sinne anahm, ohne micht im Bescheid darauf aufmerksam zu machen. Jetzt wurde der ehemalige Bescheid aufgehoben und ein neuer erstellt, was zur Folge hatte, dass ich mehr als 3000 DM nachzahlen musste. Dazu kamen dann noch Zinsen in Höhe von 96 DM. Mein Einspruch gegen diese Zinsen hatte zur Folge, dass mir der Behördenleiter den entsprechenden Gesetzestext zusandte, in dem die Zinsen angeordnet werden. Da stand dann eben nichts von Fehlern der Behörde, die die Verzinsung ausschloss. Also musste ich die Zinsen zahlen. Und die waren höher, als ich sie bei der Bank seinerzeit bekommen konnte. Jetzt frage ich Sie, warum soll ich als ehrlicher Steuerbürger Zinsen zahlen während Steuerbetrüger straflos aus der gesamten Sache herausgehen dürfen, obwohl der Fehler bei der Behörde lag?
Es geht überhaupt nicht darum, ob die Straftaten verfolgt werden sollen oder nicht.
Ein Verfahren zu starten, hätte eine Anzeige des Mitarbeiters genügt, er hätte die Daten nicht stehlen müssen und darf diese auch nicht verkaufen.
Das Ganze ist eine wohlfeiler Fingerzeig gegen alle, dass es keine Datensicherheit gibt. Notfalls werden die Daten eben einfach geklaut und verhökert.
Wie schon einmal gesagt, ist die einzige Versicherung gegen Datenmissbrauch die Vermeidung ihres Missbrauchs.
@28. Kommentar von: BvG
Wieder ein typischer BvG:
Natürlich geht es darum, dass Straftaten im Verhältnis zur Schwere der Tat verfolgt und bestraft werden müssen, ansonsten offenbarst Du ein recht seltsames Verständnis vom Rechtsstaat.
Auch ist der Fall der CD keine Demonstration für fehlende Datensicherheit oder Datenmißbrauch im Sinne des Datenschutzes, sondern tatsächlich zunächst ein Fall gewöhnlichen Diebstahls von Betriebseigentum durch einen Mitarbeiter, den die Bank(en) aber anscheinend selbst nicht zur Anzeige gebracht haben, im Falle des Offenbarwerdens des Täters aber sehr wahrscheinlich sofort durch (unauffällige) Kündigung ahnden würden.
Dass die Starfverfolgungsbehörden auch durch Starftaten zustande gekommene Beweise, die sie dann in aller auch Regel durch eigene Ermittlungen für die Anklage ersetzen, ist allgemein üblich und vertretbar.
Von welchem „Notfall“ du da redest („Notfalls werden die Daten eben einfach geklaut und verhökert.“) ist völlig unverständlich und zur eigeenen „Argumentation“ im Widerspruch: Hatte der stehlende Mitarbeiter einen Notfall, aus welcher Not heraus hat er gehandelt? – Du hast ihm zuvor bescheinigt, dass es genügt hätte, wenn er Anzeige erstattet hätte.
Dein letzter Satz ist eine Tautologie und hilft nicht weiter.
@BvG #28
Eine Anzeige hätte nichts gebracht: „Nach Rechtshilfegesetz (Art. 3 IRSG) ist eine Zusammenarbeit bei militärischen, politischen und fiskalischen Delikten allerdings aus prinzipiellen Erwägungen ausgeschlossen. (…) Steuerbetrug und Steuerhinterziehung sind in der Schweiz strafbar. Der Ausschluss der Rechtshilfe im Fiskalbereich ist darum nicht die Folge fehlender beidseitiger Strafbarkeit, sondern beruht einzig auf der Vorschrift von Art. 3 Abs. 3 IRSG, wonach die Zusammenarbeit im fiskalischen Bereich grundsätzlich ausgeschlossen ist.“ (Quelle: Eidgenössisches Finanzdepartement, http://www.efd.admin.ch/dokumentation/zahlen/00579/00608/01472/index.html)
Mit anderen Worten: Die Schweiz schützt ausländische Steuerhinterzieher durch die Verweigerung der Zusammenarbeit mit den ausländischen Behörden.
@byby
Ich habe schon vor langer Zeit gesagt, dass von Ihrer Seite keinen Kommentierungen meiner Kommmentare nötig sind. Wenn Sie nichts zur Sache beitragen können, ohne meine Stichworte, dann schweigen Sie halt.
Ihr Mißverstehen und Verdrehen meiner Beiträge ist bloss langweilig, Ihre Versuche, meine Beiträge zu zensieren sind lächerlich.
@ Katja Wolf
Ihre maltesischen Nebelkerzen sind Spitze!
Vielleicht lesen Sie einmal unter
http://www.gtai.de/DE/Content/__SharedDocs/Links-Einzeldokumente-Datenbanken/fachdokument.html?fIdent=MKT200808258006
die genaue Erklärung von einschlägig interessierter Seite, wie die von Malta getroffenen „Abkommen“ nur dazu dienen Versteuerung von Kapitaleinkünften zu vermeiden und dabei das dazu erfindungsreiche Steuersystem auf Malta gelobt wird.
Auf der Webseite der EU kann man zu dem Thema praktisch nichts finden, außer dass die Kommission vordringlich den Mißbrauch der Mehrwertsteuer im europäischen Handel zu bekämpfen habe, wenn es denn um Steuermißbrauch gehen solle und auch hier wieder das „Argument“ der „Besteuerungsvermeidung“ durch den Gesetzgeber, nicht durch den Unternehmer/Anleger, als oberstes Ziel angibt.
s.: h t t p: / / ec.europa.eu/taxation_customs/taxation/tax_cooperation/reports/index_de.htm
Ein interessanter Fall momentan in Kanada:
Ein Hells Angels-Mitglied (20 Jahre lang), welches als solches einen Mord begangen hat (und diesen auch gestanden hat), hat im Austausch gegen Informationen zu Straftaten anderer Bandenmitglieder vom kanadischen Staat folgendes bekommen:
– Vollständige Immunität
– 3 Millionen Dollar
Also wenn man will kann man auch in sog. Rechtsstaaten schon recht viel am Rechtsempfinden vorbei machen, wie man sieht… im Interesse des „Größeren“ natürlich…
Damit wir hiermal von den wahren Verbrechen reden, verweise ich auf einen Artikel im heutigen freitag – den Artikel gibt`s nicht online, also selber kaufen! – von Werner Vontobel „Das Große Fressen“ zum Funktionieren der „Marktwirtschaft“, d.h. Globalisierung/Kapitalkonzentration im Spätkapitalismus. Vontobel tut dies am Beispiel der jüngsten Übernahme von Cadbury durch Kraft:
Ich zitiere die Kernsätze:
„Es ist nicht mehr die (Logik) des klassischen Marktes, wo derjenige gewinnt, der beste Produkte zum billigsten Preis anbietet. Auf den modernen Märkten herrschen andere Gesetze, und sie werden von der Finanzindustrie diktiert.
Wer zuerst kauft, der gewinnt
Regel Nr. 1: Wer in die Zukunft investiert oder wer die Preise senkt, um Marktanteile zu gewinnen, und dafür vorübergehend tiefere Renditen erzielt als die Konkurrenz, wird gekauft. Konkret geht das so: Tiefe Renditen führen zu tiefen Aktienkursen und das ruft die Raider auf den Plan. Sie kaufen die Firma billig auf, maximieren kurzfristig die Rendite, erhöhen so den Ak¬tienkurs und verkaufen die Firma – oder Teile davon – mit Gewinn.
Regel Nr. 2. Wer zuerst kauft, gewinnt. Es bestätigt sich immer wieder: Sobald eine Firma zu viele Reserven ansetzt, wird sie zum Übernahmekandidaten. Grund: Ein hohes Eigenkapital drückt die Eigenkapitalrendite (Gewinn durch Eigenkapital) und damit den Kurs und ruft so Raider auf den Plan. Sie wollen die Kasse plündern, erhöhen damit optisch die Eigenkapitalrendite – und den Aktienkurs – und können so sogar noch einen Zusatzgewinn machen. Um solchen Attacken vorzubeugen, hat das Management ein Interesse, finanzielle Reserven möglichst schnell zum Kauf anderer Firmen zu nützen oder mehr Dividenden auszuschütten.
Damit konkurrieren die Firmen nicht länger auf den Güter-, sondern auf den Kapitalmärkten. Der Preiswettbewerb wird durch den Kapitalwettbewerb ersetzt. Die Folgen davon sind generell steigende Gewinnmargen. Damit geht den Konsumenten und damit den Arbeitnehmern Kaufkraft verloren. Es findet eine Umverteilung zugunsten der Kapitalbesitzer und des Top-Managements, vor allem des Finanzsektors statt. Die Folge sind soziale, regionale und globale Ungleichgewichte, welche die ganze Weltwirtschaft destabilisieren.“
Und weil dafür Geld gebraucht wird und damit Geld verdient wird, bei wenigen zumindest, gibt es solche CDs, die dann zu selten geklaut werden.
Also ich bin schon froh,dass außer diesen Steuersündern das gesamte restliche Volk nach Ehre und Gewissen
ihre Steuern bezahlen ohne zu betrügen,z.B Einkommensteuer und Lohnsteuer .
Das wären ja Milliarden von Euro.
Der volkswirtschaftliche Schaden wäre kaum zu ertragen
Sehr geehrte Frau Wolf
lt. Ihrer Ankündigung in
@ # 39. Kommentar von: Katja Wolf
Geschrieben am 19. Januar 2010 um 23:12 Uhr
im Thread „Durchtriebene Vertriebene“:
@ byby:
Sie erlauben mit wohl keine Denkpause?
welche Denkpause ich Ihnen natürlich zugestand, sind Sie mir, glaube ich, immer noch eine Antwort schuldig?!
@katja
Wie gnädig der Blogfürst byby Ihnen eine Denkpause zugestand, und wie fürstlich er auf deren zumutbare Länge achtet!
Die Antwort sind Sie Ihm jedoch nicht deshalb schuldig, weil er nicht selbst dahinterkäme käme, nein, er will die Ihre examinieren, prüfen und belegen lassen, um Ihnen endlich eine Zensur zu geben, ob Sie in Seinen Augen die richtige Meinung haben.
Wie üblich BvG: Daneben!
Frau Wolf bat mich ausdrücklich um einen Beitrag (den ich dann auch lieferte), auf den wiederum sie dann antworten wollte, was aber bis heute nicht geschah.
@byby
Wie üblich byby, daneben!
K.Wolf „bat“ um einen Beitrag und „wollte“ antworten, ist aber „bis heute“ eine „Antwort schuldig“?
Fürstengehabe!
Niemand hier Ihnen schuldet ihnen was.
@ byby, BvG
Ich möchte euch bitten, eure Hassliebe etwas zu zügeln. Ich möchte hier nicht wieder so ein Geplänkel wie im Steinbach-Thread. Setzt euch mit dem Thema auseianander, begegnet dem jeweils anderen bitte mit Respekt und berücksichtigt bitte auch, dass es bei dieser Form der Online-Diskussion allein deswegen schon zu Missverständnissen kommen kann, weil man allein das geschriebene Wort zur Beurteilung des anderen hat, ohne sein Gesicht und seine Mimik dabei sehen zu können. Nach meinem Empfinden empfiehlt es sich, wenn man etwas vielleicht nicht versteht, weil man die Worte des anderen unklar findet, lieber erstmal nachzufragen, wie er das meint, statt gleich draufzuhauen.
Es muß da wohl doch eine enge Verbindung zwischen den beiden geben .
So ein gegenseitiges Verhalten geht meist eine langjährige gescheiterte Ehe voraus .-)
Ps.Erfahrung heißt reich werden durch Verlieren,aber man muß auch mal dazu bereit sein.
So isses Bronski und Jörg,
hier soll doch diskutiert werden.
Das ständige Umdieohrenhauen der eigenen Meinung ödet mich doch auch bei den Debatten in den Parlamenten an.
Selbst war ich noch nicht so oft hier.
Habe keinen Journalismus studiert, beherrsche also nicht die Kunst meine Sartire als solche erkennbar zu machen. Denn, wie Bronski sagte, das Gesicht sieht man dabei nicht.
Warum soll ich mich denn also hier verprügeln lassen von Leuten, die auf jedes Wort ohne nachzudenken fliegen?
Meine ehrenamtliche Arbeit bei einer Erwerbsloseninitiative kostet mich schon genug Nerven.
Werden aber immer mal wieder reinschauen.
Vielleicht werde ich ja durch ein Thema oder einen Kommentar dazu gezwungen, meinen Senf beizufügen.
Schönes Wochenende noch.
zu # 34, byby,
Wenn mich mein Sprachempfinden nicht schon ganz verlassen haben sollte :
Es gibt keine „billigsten“ Preise, nur höchste und niedrigste.
Ich hoffe, Sie gönnen mir den kleinen Spaß ?
:-). maderholz
Hehler ist nicht der deutsche Staat, denn er wird nur in die Lage versetzt, sich das zu holen, was ihm ohnehin zusteht. Hehler ist vielmehr die Schweizer Bankenwelt, die mit dem Geld, das dem deutschen Fiskus gehört, und damit uns allen, glänzende Geschäfte macht. Grundlage dieses Geschäftsmodells, das sich Bankgeheimnis nennt, ist der Tatbestand, dass in der Schweiz Steuerbetrug, aber nicht Steuerhinterziehung ein Straftatbestand ist. Dass die Schweiz auf dieses Geschäftsmodell nicht gern verzichten will, ist verständlich; wer sägt schon gerne an dem Ast, auf dem er sitzt.
@43. Kommentar von: maderholz
Erwischt ist erwischt!
Wenn ich auch – rein lögisch – immer noch, von der Bedeutung her sagen könnte: Von allen „billigen“ (=niederwertigen) Angeboten ist eines noch immer am „billigsten“ (= am niederwertigsten) – Aber das nur nebenbei.
Die ganze Geschichte erinnert mich an den alten Spruch „Getroffene Hunde bellen“. Wenn, wie die FR meldet, 13% des Schweizer BIP von Banken und Versicherungen erwirtschaftet wird, dann kann man sich ausrechnen, wieviel davon
– Schwarzgeld aus Deutschland und anderen EU-Staaten
– Blutgeld von Diktatoren, Warlords und ähnlichen Figuren und
– kriminell erworbenes Geld von mafiösen Organisation auf der ganzen Welt
ist.
Wenn jetzt der Begriff der Hehlerei fällt, dann trifft dies die Schweiz zuvörderst. Denn wer hat denn während dem WK II immer wieder die Nazis mit Lebensmitteln, Treibstoff und Rüstungsgütern versorgt, und dafür gerne Gold genommen, welches, wie wir heute wissen, aus jüdischen Beständen stammte, und wo wohl auch eingeschmolzenes Zahngold von im KZ umgebrachten Juden dabei war? Die angeblich ach so neutrale Schweiz. Schon damals wußten die Schweizer Banker, das diese Goldmengen nie auf legalem Wege in den Besitz der Nazis gelangt sein konnten. Daher hatten die Angaben von Koch & Co, bezüglich „jüdischer Vermächtnisse“ auch einen doppelt bitteren Beigeschmack.
Und wenn Mörder wie Mobuto, Idi Amin, die Duvaliers und andere Schweizer Bankkonten eröffneten, hat auch niemand danach gefragt, wieviele dafür, direkt und indirekt, ihr Leben lassen mußten.
Das ganze Schweizer Getue jetzt widert mich an. Aber natürlich: Wenn jetzt die Konten nicht mehr als sicher gelten würden, und die ganzen dubiosen Anleger zögen ihre Gelder von Schweizer Banken ab, würde das für die Schweiz massive wirtschaftliche Verluste bedeuten. Also ruft man lieber Richtung Deutschland: Haltet den Dieb.
Allerdings steckt, seit Eichel, der deutsche Fiskus tief mit drin, in der Beihilfe zur Steuerhinterziehung, sei es durch Maulkörbe für Fahnder und ungenügende personelle Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden, pauschale Straffreiheit für Hinterzieher oder Anweisungen an den Zoll. Und diese Tradion wird ja auch gerade in Hessen, wie wir erfahren haben, weiter gepflegt.
Heute kam durch die Medien, das allein bei der CREDIT SUISSE lt. deren eigenen Angaben mehr als 23 Milliarden Euro allein an deutschem Schwarzgeld lagern.
Armes Deutschland? Sparen bis zur Schmerzgrenze? Streichorgien bei den normalen Bürgern und sozialen Leistungen? Paßt doch!!!
In der ganzen Diskussion vermisse ich, dass die Argumentation ur in Richtung Moral geht. Die Rechtsprechung sagt folgendes: Im Unrecht gibt es kein Recht. Da können ganze Heerscharen Steuerbetrüger sich auf Nichtverwertbarkeit berufen. Sie sind es, die deutsche Gesetze gebrochen haben. Sie habern damit Unrecht. In diesem Unrecht jetzt auf Recht zu pochen ist wirklich dreist. Wer hat denn diese Steuerbetrüger gezwungen, ihr geld vor dem Fiskus entgegen der hiesigen Steuergesetze bei schweizer Banken zu bunkern?
Meiner Meinung nach ist die Entwicklung Deutschlands in Richtung auf immer mehr und mehr Sozialismus, d.h. a) Umverteilung und b) Staatswirtschaft mit der zwangsläufig damit einhergehenden verantwortungslosen Verschwendung, Ursache dafür, daß mehr und mehr Menschen Probleme mit ihren hohen Steuerzahlungen haben. Es sind ja übrigens nicht nur die „bösen“ Reichen, die hier ihre Möglichkeiten haben, über Schwarzarbeit z.B. kann auch der kleine Mann das System boykottieren, und tut es auch in beträchtlichem Umfang.
Wenn ich mir z.B. die Haushalte meines Wohnortes ansehe, dann wird mir doch schlecht, wenn ich da lese: „Einbau Fettabscheider Künstlerkantine des Städtischen Theaters: 40 000 Euro“, oder andere der unzähligen Ausgaben, bei denen man sich an den Kopf greift.
Um die Steuerehrlichkeit des Bürgers bräuchte man sich m.E. keine Sorgen zu machen, wenn der Bürger allgemein das Gefühl hätte, der Staat würde a) nur das Notwendige tun, und b) es effektiv tun.
Nun sieht man, was ich meinte:
Allerwärts werden CD’s angeboten, mit Daten, die überhaupt nicht auf CD’s sein dürften.
Das einzige, was diese Situation herstellt, ist eine allgemeine Datenunsicherheit.
Es wäre vielen eine kinderleichte Übung, die Daten auf der „beweiskräftigen“ CD mit irgendwelchen Namen, Werten oder Adressen zu versehen, sie also willkürlich zu verändern.
Ein offenes Tor für Datenmobbing.
Sie sprechen da etwas sehr Interessantes an, BvG.
Wodurch will eigentlich der Staat erkennen, daß es sich bei den gekauften Daten nicht um Fälschungen handelt? Oder anders gefragt, wenn der der Steuerhinterziehung Beschuldigte die Tat abstreitet (ist ja nicht so abwegig), welche Möglichkeiten hätte dann unser Staat, die Steuerhinterziehung dennoch zweifelsfrei zu beweisen?
Amtshilfe aus der Schweiz, d.h. polizeiliche Einsicht in Bankdaten, wird es ja wohl nicht geben, oder?
Natürlich ist es möglich, daß der Steuerhinterzieher unvorsichtige Geldbewegungen machte, die, gekoppelt mit den CD-Daten, ein stimmiges Bild ergeben. Ebenso aber kann das Geld auch abgehoben worden sein, und dann a) offiziell verjuxt, und b) inoffiziell unter der Rückbank im Mercedes versteckt in die Schweiz gebracht worden sein. Ist dann ein Auftauchen gewisser Beträge auf solch einer dubiosen CD juristisch verwendbar, um das angebliche „Verjuxen“ oder sonstige falsche Fährten zu widerlegen?
Also ich kann mir ehrlich gesagt kaum Szenarien denken, bei denen die Lage so eindeutig ist, daß man a) mit einer solchen fragwürdigen CD eindeutigen Nachweis einer Steuerhinterziehung hat, und b) ohne eine solche CD völlig im Dunkeln tappt.
Aber ich bin auch kein Experte in Steuerhinterziehungsszenarien… sicher eine Bildungslücke heutzutage. 😀
Wäre es denkbar, dass die illegale Methode, Steuersünder aufzudecken, dazu führen kann, dass das Ausland vielleicht irgendwann doch bereit ist, Amtshilfe zu leisten?
Auf alle Fälle braucht unser Staat bessere Aufklärungs- und Handlungsmöglichkeiten.
Wenn man sich die Frage stellt ob der Staat eine CD kaufen sollte wenn man darauf Daten von Drogenhändlern finden würde ist es ganz einfach die Fadenscheinigkeit der Diskussion zu erkennen
@hans
Jaa,vielleicht, aber wenn man die CD von Drogenhändlern angeboten bekommt ist die Fadenscheinigkeit schon wieder eine andere,
nicht wahr?
Ich denke man begibt sich da auf ein völlig unkontrollierbares Terrain von Information und Desinformation und letztlich der Denunziation.
Die Steuerbetrüger werden Wege finden, sich da herauszuwinden. Die Steuerehrlichen nicht.
Klatsch und Denunziation sind eng miteinander verbundene Kommunikationsprozesse, die häufig der Ausgrenzung Einzelner oder Gruppen dienten. Die Denunziation zeichnet dabei die Besonderheit aus, dass sie an eine übergeordnete Instanz (Vorgesetzte, Partei, staatliche Stellen) ergeht, von der in aller Regel Sanktionen gegen die Betroffenen erwartet werden. Insofern ist sie ein Mittel der sozialen Kontrolle, dass die höhere Instanz gern zu instrumentalisieren versucht. Nicht selten treten Neid und Rachegefühle als Motive für Denunziation zu Tage, die dann als gesellschaftspolitisches oder gar staatserhaltendes Anliegen angesehen wird.
Also durchaus gesellschaftsfähig und ab 1933 sehr gepflegt.
Nach 1945 zur Entnazifizierung.
es gab auch wohl immer eine Belohnungssystem,wurde aber nicht so häufig öffentlich gemacht wie im aktuellen Fall
@Jörg Nazarow
Klatsch und Denunziation sind doch eher assoziale Mittel der sozialen Kontrolle.
Ein Staat, der diese zur Aufrechterhaltung seiner selbst benutzt, ist schon kein Rechtsstaat mehr.
Keine Frage, Verbrechen gehören angezeigt, aber nicht anonym und gegen Geld.
Das Allerletzte wäre, wenn Wahrheit zu einer Ware würde, sie würde letztlich nur zur vermarkteten Lüge.
Richtig ,aber wir sind der Staat,Vorgesetzte,Partei,Sozial und Assozial.
Die Wahrheit ist ebenso eine Ware wie die Lüge.
„Mittel zum Zweck“
„Menschlich“
zu 55BvG
Wenn eine CD zum bekämpfen eines Bundesweiten Drogenrings entscheident nötig wäre, würde ich sagen: Der Zweck heiligt die Mittel. Natürlich ist es wichtig wie werthaltig eine CD ist oder ob es sich um Falschbehauptungen handelt. Grundsätzlich ist die Frage spannend stellt sich aber in diesem konkreten Fall nicht.
Ist es nicht so :
Das Geld, um das es geht, ist nach dem Gesetz Eigentum des deutschen Staates.
Es wurde ihm bewußt nicht überlassen.
„Hehler“ ist die Bank, wohl wissend, was sich im hinterlegten Betrag verbirgt.
Die Summe, die für die CD ausgegeben wird, könnte man auch als eine Art „Finderlohn“ betrachten.
Die moralische Seite wird gerade hierbei überbetont, weil es sich hier um Personen handelt, die einer der Regierungsparteien besonders nahestehen. Die sollten besser verschont bleiben.
Ich bin zwar absolut gegen den Einkauf der CD gewesen – s. o. – aber die Idee der Schweiz, dann auch die Namen der deutschen Politiker zu nennen, die Konten u. ähnliches in der Schweiz haben, finde ich nun in diesem Zusammenhang sehr reizvoll.
Mal seh’n, wie sich die Deutsche Politik entscheidet und vor allem, wer ggf. einen Rückzieher macht.
Auch die Aufspürung alter SED/PDS-Bestände könnte ja hier eine Rolle spielen.