Noch immer wirft der Waffenlobbyist Karlheinz Schreiber seine langen Schatten über die deutsche Politik. Ein Teil der Geschichte hat nun mit dem Freisspruch für Max Strauß ein – vorläufiges? – Ende gefunden. Gut so? Strauß war nach dem Urteil der 9. Strafkammer des Landgerichts Augsburg jedenfalls sichtlich entspannt. Er ist/war ja aber auch nur ein kleines Rädchen im großen Räderwerk der Schreiber-Affäre. Ob die Staatsanwaltschaft Revision einlegen wird? Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse – und Strauß bekommt gar noch eine Entschädigung für eine Hausdurchsuchung im Jahr 1995.
Angela Tucek aus München hat dazu eine Menge Fragen.
„Mit dem Freispruch von Max Strauß taucht nach 12 Jahren die Frage wieder auf, für wen denn die Summe auf dem Maxwell-Konto bestimmt war. Ich habe zwar nicht Jura studiert, aber der Eindruck entsteht, als triebe die umständliche Augsburger Verfahrensführung den Vorwurf des Anlegens schwarzer Kassen gegen die CSU in die Verjährung. So wie jetzt ein Richter des ach so gescholtenen ersten Urteils gegen Strauß für das LG Augsburg als Pressesprecher fungierte (sic!), sehen am Freispruch beteiligte Staatsanwälte doch der Beförderung entgegen. Staatsanwalt Wiesner, der am Verfahren gegen Strauß festhielt, ist inzwischen jedenfalls Oberstaatsanwalt.“
Und Olaf Götze aus Münster ärgert sich über die Entschädigung:
„Warum erhält ein Mann wie Max Strauß eine Entschädigung für eine Hausdurchsuchung, während tausende anderer unberechtigt von solchen Maßnahmen betroffener Menschen keine erhalten? Eine Entschädigung für von Polizeiwillkür Betroffene sollte endlich gesetzlich festgeschrieben werden.“
Off-topic:
Hallo Herr Hebel, ich erkläre mein Bedauern, dass ich mich wegen der Zeltplatzgeschichte noch einmal habe hinreißen lassen, an diesem Schwadronier- und Rechthabe-Blog teilzunehmen, und womöglich mitschuldig an diesem heutigen unsäglichen Magazin-Schwachsinn bin.
Ich bin dann jetzt weg.
MfG,
wwwilli
Falls man Schreiber nicht vernimmt, wird es nie geklärt werden können, für wen die Millionen auf dem Konto bestimmt waren. Warum wird er nicht in Kanada befragt ? Ist da kein Geld vorhanden ? Gilt eine solche Vorgehensweise etwa nicht “verhältnismäßig“?
Es wurden schon für geringere Vergehen Flüge ins Ausland und Befragungen durchgeführt. Die Frage wäre zu stellen, wer eine derartige Untersuchung verhindert. Zu Max Strauß: Nun kann er endlich wieder lachen und muss keine Krankheit mehr simulieren. Diese wäre ja im Falle einer “Schreiberfreigabe“ sein “Grünober“ gegen den Stich (Haftandrohung) des Schellenobers der Staatsanwaltschaft gewesen.
@ Augsburger Prozess;
wenn ich mich richtig erinnere, wurde neulich davon berichtet, dass es im fall des Max Strauß doch eigentlich nur indizien gäbe; also die gelöschte computerfestplatte, die dann später unauffindbar verschwand usw.! ja, was ist denn das für eine argumentation? ich kenne seit langem schon die bezeichnung „indizien-prozess“; und wenn ich mich weiterhin recht entsinne, wurden in unserer früheren bundesrepublik-geschichte schon des öfteren menschen mit – wie es dann hieß – erdrückenden indizien zu harten strafen verurteilt. die frage ist halt nur, ob die masse oder menge der indizien als beweis für die schuldhaftigkeit gewürdigt werden kann!
man sollte eine Deutsche Schwarzgeldstraße einrichten. Beginn in Bayern. Sie ließe sich beliebig fortführen.
Betr: Für wen war das Maxwell-Geld gedacht ?
Für mich stellt sich die Frage eigentlich nicht.
Sie beantwortet sich doch bereits aus dem Namen.
Das Geld sollte dafür sorgen, daß es Max (Strauss) gut (well) gehen möge.
MfG!!
Klaus Matthies