Sie ist schon ein bisschen irrsinnig, unsere Politik. Besonders in Wahlkampfzeiten. Da werden überall schöne neue Blitzer installiert – und dann beschließt ein Verkehrsminister, dass die Autofahrer/-innen vor den Blitzern gewarnt werden müssten, damit sie nicht unvorhergesehen geblitzt werden. Ist ja auch doof, wegen Geschwindigkeitsüberschreitung belangt zu werden, nicht wahr? So macht Autofahren wirklich keinen Spaß. Also hat der hessische Verkehrsminister Florian Rentsch (FDP) einen Erlass erlassen, wonach vor fest installierten Radarfallen in Hessen Warnschilder installiert werden müssen. Und zwar flächendeckend. Damit will der Minister die Autofahrer vor – Achtung, O-Ton – „Radar-Abzocke“ schützen. Die Schilder müssen von den Kommunen bezahlt werden. Frankfurt weigert sich, den Erlass umzusetzen.
Das hat was. Klar, so kommt man in die Schlagzeilen. Das ist für die FDP zurzeit nicht so einfach, denn was hat man überhaupt noch für Themen? Bundestagswahlkampf 2009 – einziges Thema der FDP: Steuersenkungen. Kürzlich hat Rainer Brüderle, der Fraktionsvorsitzende im Bundestag, es zwar noch mal mit einer ähnlichen Attacke versucht, und zwar gegen den Solidaritätsbeitrag, aber die Sache hat nicht verfangen, und man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die FDP zurzeit kein einziges Thema hat. Über den Soli wurde ein paar Tage geredet, und dann haben wir das Thema vergessen.
Florian Rentsch ist geschickter. Er hat sich nicht nur ein volksnäheres Thema ausgesucht, sondern dieses auch geschickter platziert, nämlich mitten rein ins Sommerloch. Da können wir Medien gar nicht anders, als drüber zu berichten, weil sonst ja nichts los ist. Und über Kate, William und ihr Kleines dürfen wir bekanntlich nicht berichten, weil das Boulevardthemen sind, die wir nicht anfassen dürfen. Also kommt Florian Rentsch in die Zeitung, und dieselbe Zeitung ruft sogleich: Fußgänger, Radfahrer – bringt euch in Sicherheit. Den Minister aber wirds freuen. Er ist in der Zeitung. Und ich freue mich über kritische Leserbriefe, die den Minister für seine Schnapsidee angemessen in der Luft zerreißen.
Jürgen Eiselt aus Frankfurt meint:
„Warnschilder vor stationären Geschwindigkeitskontrollen aufzustellen ist hoch gefährlich. Noch gefährlicher sind „Blitzermeldungen“ im Radio oder auf Apps. Als Schulelternbeirat einer Blindenschule musste ich miterleben, wie die Autofahrer nach einer Durchsage einer mobilen Geschwindigkeitskontrolle auf einer zweispurigen Ausfallstraßen danach erst richtig Gas gaben. Dies aber ausgerechnet an einem stark frequentierten Schulweg-Fußgängerüberweg zur Blindenschule. Es gab immer wieder hochkritische Situationen. Genau das Gleiche wird mit der Aufstellung von Warnschildern vor stationären Anlagen geschehen, zumal die meisten Messgeräte entgegen der Aussage von Minister Rentsch nicht zur Abzocke, sondern zur Verkehrssicherheit dienen. Die Hauptursache in geschlossenen Ortschaften ist überhöhte Geschwindigkeit. Schon drei Verwandte und beste Freunde von mir haben die Raserei von anderen innerhalb von geschlossenen Ortschaften nicht überlebt. Die Gesundheit der schwächeren Verkehrsteilnehmer darf hier nicht gegen mögliche Bußgelder von wenigen aufgegeben werden. Dieser Aspekt ist dem Minister aber völlig egal, wie wir durch seine Verweigerung der Genehmigung von Pilotprojekten zur nächtlichen Lärmreduzierung durch Einführung von Tempo 30 nur zu gut wissen. Wenn die Warnschilder wenigsten einen Sinn haben sollten, müssten als Ausgleich die öffentlichen Warnmeldungen von mobilen Anlagen verboten werden. Diese sind praktisch eine Beihilfe / Anstiftung zu einer Ordnungswidrigkeit/Straftat und müssten juristisch belangt werden. Gesundheit darf nicht wegen billiger kurzfristiger Wahlversprechen geopfert werden. Hoffentlich beendet die nächste Landesregierung diesen gefährlichen und politisch schwachsinnigen Blackout.“
Bernd Irrgang, Vorsitzender des Bundes Deutscher Fußgänger, Frankfurt:
„Der Landesminister outet sich hier schamlos und sogar mit Wissen des Ministerpräsidenten als einseitiger Autofreund. Fest stehen doch die jahrelangen Erfahrungswerte, dass sich lediglich finanziell bestrafte Verkehrsteilnehmer zukünftig eher an bestehende Regeln und Höchstgeschwindigkeiten halten. Bereits die bisher übliche Praxis, Geschwindigkeitskontrollen in den Medien anzukündigen, führte gerade bei Autofahrern zum kurzen Abbremsen vor der bezeichneten Stelle oder gleich zum Umfahren des Bereichs. Eine erhöhte Nachhaltigkeit in der Regeleinhaltung ist damit keineswegs zu erreichen, denn nach passieren der vorgewarnten Radarkontrolle ist wieder die Rennstrecke frei und Anwohner akustisch nervbar. Fußgänger sollten sich bei der diesjährigen Landtagswahl an die Aussagen dieser Politiker erinnern.“
Arthur F. Unkrich aus Schöneck:
„Zu der Anordnung von Hr. Minister Rentsch kann/muss ich sagen: Irgendwie habe ich scheinbar ein anderes Verständnis was den Umgang mit Gesetzen/Werten betrifft. Ich finde es auch doof wenn ich „geblitzt werde und dafür zahlen muss“. Was ist aber „objektiv betrachtet“ passiert: Es gibt eine Straßenverkehrsordnung, die wir durch das Erlangen unseres Führerscheins anerkennen und dazu gehören Gebote und Verbote z.B. in Ortschaften 50 km/h zu fahren, das ist bekannt und es wird durch entsprechende Beschilderung darauf hingewiesen. Ich kann also „frei entscheiden ob ich mich daran halte oder nicht“, ein Blick auf den Tacho genügt.
Mit Radarkontrollen überprüft der „Gesetzgeber“ ob sich ALLE an die Straßenverkehrsordnung halten. Es wird ein auferlegter Kontrollakt vollzogen. Mit zwei möglichen Ergebnissen: 1. Regel eingehalten 🙂 : -> o.k. 2. Regel nicht eingehalten (eigene Schuld) 🙁 : -> Sanktion/Strafe folgt. So funktioniert nun mal unser bewährtes Rechtssystem nicht nur im Straßenverkehr -in der Regel durchaus erfolgreich.
Und was sagt nun Hr. Rentsch: „Hier findet Abzocke statt und darauf müssen wir mit einem Schild hinweisen“, so habe ich das zumindest verstanden. Ein Politiker, ein Minister, ein von uns bezahlter Chef der Verwaltung, der für die Einführung, Durchführung, Einhaltung von Gesetzen zuständig ist, stellt dieses Verfahren in Frage, indem er von „Abzocke“ spricht. Ich verstehe die Welt nicht mehr.
Ich halte es für sehr zweifelhaft, ja für fahrlässig wenn Vertreter/Hüter unserer gesellschaftlicher Wertewelt so mit diesen umgehen. In meinen Augen haben insbesondere Politiker/Amtsträger Vorbildfunktion und diesen notwendigen „Kontrollakt“ mit „Abzocke“ gleichzusetzen ist für mich nicht nachvollziehbar. So verunglimpft und demontiert man unsere Gesetzgebung, Wertewelt und letztendlich sich selbst.“
Gabriel Wojcki aus Frankfurt:
„Danke, Herr Schöttler, dass Sie nicht willens sind, jeden Unsinn des Herrn Rentsch umzusetzen!. Danke, Herr Majer, dass sie Herrn Schöttler unterstützen! Hat Herr Rentsch nichts Besseres zu tun, als populistischer Anordnungen zu erlassen, glaubt er wirklich, so der FDP Wähler verschaffen zu müssen? Kurz vor der Wahl soll das jetzt noch im August umgesetzt werden, glaubt hier jemand an Zufall? Noch mehr Verkehrsschilder. Hat Hessen zu viel Geld? Anscheinend hat das Ministerium des Herrn Rentsch zu viele Mitarbeiter, die beschäftigt werden müssen, da kann Hessen doch endlich mal sparen. Herr Rentsch, zeigen Sie uns, wie Hessen einspart, anstatt Geld zum Fenster hinaus zu werfen: kein Geld für Warnschilder für Blitzer ausgeben, 0,5-1 Mitarbeiter weniger im Verkehrsministerium beschäftigen. Das wäre das richtige Signal.
Blitzer sind ein wichtige Erziehungsmaßnahme. Wenn Herr Rentsch eine geeignetere Erziehungsmaßnahe als Blitzer kennt, dann sollte er damit argumentieren, dann wären sowohl Blitzer als auch Warnschilder überflüssig und dann könnte ich Herrn Rentsch auch ernst nehmen. Überhaupt, welche Unlogik, Warnschilder vor stationären Blitzern, vor mobilen nicht? Wahrscheinlich hat Herr Rentsch dafür auch noch eine abstruse Begründung. Herr Rentsch, die wollen wir erst gar nicht hören.
Ich als Autofahrer, Fahrradfahrer und Fußgänger fordere noch mehr Geschwindigkeitskontrollen. Geschwindigkeitsbeschränkungen haben ihren Sinn und sind kein Selbstzweck. Wenn sich jeder daran hält, dann werden auch nicht diejenigen, die sich daran halten, von anderen Autofahrern bedrängt, welche glauben, 10 oder 20 km/h schneller fahren zu müssen und zu dürfen. Wenn ich als Autofahrer „erwischt“ werde, werde ich es mir genau überlegen, ob ich mich an Geschwindigkeitsbeschränkungen halte oder mein Geld wieder zum Fenster hinauswerfen will. Bei mir zumindest würden (mehr) Blitzer also durchaus (mehr) Wirkung zeigen. Wenn ich gewarnt werde, dann fahre ich auch nur an dieser Stelle die Höchstgeschwindigkeit, meistens sogar darunter. Danach kann ich dann ja wieder Gas geben. Beim Verkehr in der Stadt gilt meistens noch das Sprichwort: an der nächsten Ampel sieht man sich wieder. Ich stelle oft fest, dass das so ist.“
Ich habe das Gefühl, dass es weder, wie es beim Streit G8 und G9 einen Schulfrieden gibt, genauso wenig gibt es einen Verkehrsfrieden zwischen den grabenkämpfenden Parteien. Was auch am Verhalten der Autofahrer zu sehen ist.
Die hessische FDP ließ vor kurzer Zeit Geschwindigkeitsbeschränkungen auf hessischen Autobahnen wie der A661 abbauen, mit der lachhaften Begründung, es gäbe zu viele Verkehrsschilder, und es seien weniger Verkehrsunfälle geschehen, die Verkehrsbeschränkungen- wie auf der A661 – seien damit nicht mehr nötig.
Nun soll stattdessen mit einem neuen Schilderwald vor Blitzern gewarnt werden.
Hier wird doch Wahlkampf auf Kosten des Verkehrfriedens gemacht! Die hessische FDP kämpft ums Überleben und benutzt die Verkehrsteilnehmer für ihren Wahlkampf, nach dem Motto : Freie Fahrt für freie Bürger.
Viel Lärm um nichts.
Die Absicht des Geistesriesen Rentsch ist offensichtlich, aber es lohnt sich eigentlich genauso wenig, sich darüber zu streiten, wie es sich lohnt, die Schilder aufzustellen, die Reaktionen sind teilweise auch nicht besser:
„Diese sind praktisch eine Beihilfe / Anstiftung zu einer Ordnungswidrigkeit/Straftat und müssten juristisch belangt werden. “ (Jürgen Eiselt)
Die Ankündigung einer Tempoüberprüfung, eine solche wird von der Radaranlage durchgeführt, stellt weder eine Anstiftung noch eine Beihilfe zum Schnellerfahren dar, allenfalls wird sie einen zu schnell fahrenden Autofahrer dazu veranlassen, sein Tempo zu reduzieren. Man könnte also höchstens von einer theoretischen Strafvereitelung im Amt sprechen, aber nur einer theoretischen, weil es in der Natur der Sache liegt, dass dann eben keine strafwürdige Tat festgestellt werden kann. Die Strafvereitelung kann aber erst begangen werden, wenn die strafwürdige Tat belegt ist. Dieser Vorwurf ist so albern wie die Verordnung, hat allerdings ihr gegenüber den Vorteil, nichts zu kosten.
Aber warum stehen diese Messgeräte überhaupt wo sie stehen? Es gibt tatsächlich Blitzaktionen, die Abzocke sind, da braucht es aber keinen FDP-Blitzmerker, um das festzustellen, das wurde bereits von unabhängigen Gerichten festgestellt: Das ist der Fall, wenn sich das Messgerät in einer Entfernung zum Ende einer Geschwindigkeitsbegrenzung befindet, bei der man davon ausgehen kann, dass der Fahrer sich gefühlsmäßig bereits in der nächsten Geschwindigkeitszone befindet und Gas gibt, also z.B. unmittelbar vor dem Ortsschild. Die normale innerörtliche Messung aber hat einen anderen Grund:
Die Messungen finden an den Verkehrsschwerpunkten statt, weil sie da den größten Effekt haben, und der besteht hauptsächlich nicht darin, dass da mehr Geld eingenommen ist (das ist auch der Fall, aber nebensächlich) dieser Effekt besteht in der größeren Regelkonformität des Verhaltens der Autofahrer, die wissen, dass sie hier kontrolliert werden. Das Schild würde also bei aller Albernheit den Zweck des Gerätes nicht verhindern – die allermeisten der Verkehrsteilnehmer, die diese Verkehrsschwerpunkte kreuzen, tun dies doch regelmäßig und wissen auch ohne Schild, dass sie da geblitzt werden, wenn sie zu schnell sind. Insofern ändert dieses Schild in der Sache kaum etwas, sondern kostet hauptsächlich Geld.
Die Frage, die sich mir nur aufdrängt, wenn ich soetwas lese, ist, wie diese Parteien personell aufgestellt sein müssen, wenn derartige Blitzmerker einen Weg in eine Landesregierung finden.
Wie so oft, entspringt die Problematik der Unkenntnis über die menschliche Psyche.
Jeder wird immer an die Grenze der Leistungsfähigkeit seiner selbst und seines Vehikels gehen, wenn die Bedingungen diese Grenzen hinausschieben. Strassen, die Hochgeschwindigkeit erlauben,fordern diese heraus, Autos, die Hochgeschwindigkeit erlauben, fordern diese heraus, etc.
Es ist ein Fehler, auf die Vernunft der Autofahrer zu setzen, wenn diese Vernunft nicht in den Autobauern und Strassenbauern zu finden ist.
Schlechte Strassen und schlechte Autos sind die Lösung. Niemand muß schnell irgendwohin. Er hat dann bloss mehr Zeit, zu stören.
Der Rentsch soll nur seine tollen Schilder aufstellen lassen. Die sind so dekorativ wie nützlich, nämlich gar nicht. Es gibt bereits seit vielen Jahren bekannte stationäre Blitzer mit Warnschildern, die bringen nach wie vor regelmäßig Kundschaft für die Bußgeldbehörden und sorgen für Einnahmen. Daher gehe ich davon aus, daß die netten Blechtafeln im Alltagsbetrieb einfach untergehen und lediglich Stimmen aus dem Lager der Dauerempörten bringen sollen, die Geschwindigkeitsbeschränkungen und -kontrollen als diktatorische Maßnahmen einer „Verbrecherbande“ sehen.
Schon das Wort Geschwindigkeitsbeschränkung löst ja in Deutschland die gleichen Emotionen und Reaktionen aus wie in den USA die Forderung nach schärferen Waffengesetzen. Was dem Sam die Ballerei, ist dem Michel die Raserei, ADAC und NRA könnten Hand in Hand gehen. Flächendeckende Bespitzelung des Volkes durch Geheimdienste ist da ist auf einmal weniger eine Bedrohung der Freiheit als flächendeckend Tempo 30 innerorts oder gar Tempo 130 auf allen Autobahnen. Da steht Deutschland am Abgrund, aus braven Untertanen werden Aufmüpfige, die den Widerstand proben. Notfalls wir das Recht auf Widerstand auch mit der Waffe ausgeübt, wie vor Jahren am Elzer Berg, als zwei solche „Widerstandskämpfer“ Scheibenschießen auf die Radarbrücken veranstalteten.
Aber schlechte Straßen und schlechte Blechdosen sind keine Lösung, denn das ist nur Symptombekämpfung mit den falschen Mitteln. Wenn schon symptombezogene Lösungen, dann eben innerorts Tempo 30, auf Landstraßen Tempo 80 und auf Autobahnen Tempo 130. Schneller rollt die Dosenkarawane im Durchschnitt sowieso nicht, also schadet es auch nichts. Sinnvoll wären auch Dosen, die von vornherein nicht die Leistung zum Rasen bringen. Das wäre grundsätzlich spritsparender und käme allgemeinen Tempolimits insbesondere auf Autobahnen entgegen. Noch effektiver allerdings wäre es, würde der Mobilitätszwang drastisch reduziert werden, kämen Arbeitsplätze und Infrastruktur wieder in die Reichweite der Menschen, statt daß diese täglich riesige Wege dafür zurücklegen müssen. Der Trend zurück in die Städte zeigt ziemlich deutlich, daß es dafür einen Bedarf gibt.
Diese so eifrigen Beiträge, mit denen die Verfasser uns ALLE, wie es heißt, unbedingt zur Befolgung der Regeln erziehen möchten, sind kaum auszuhalten:
Geschwindigkeitsbeschränkungen und -kontrollen können doch nur den einzigen Sinn und Zweck haben, den Verkehrsteilnehmer zu warnen und zu schützen und Unfälle zu verhindern..
So sollten die stationären Kontrollen also dort stehen, wo es gefährlich ist. Da stehen sie aber eben meist NICHT ! Sondern dort, wo man gefahrlos schneller als erlaubt fahren könnte, denn dort – ist ja klar – gehen die meisten Übertreter in die Falle und so lässt sich das kommunale Budget dann hervorragend aufbessern.
Deswegen ist der Vorwurf, dass hier in vielen, vielleicht sogar in den meisten Fällen Abzocke betrieben wird, absolut berechtigt.
Natürlich wäre eine Warnung vor dem nächsten Blitzer fairer, eleganter, deutlich billiger und auch noch wirksamer, denn es versöhnt einen irgendwie mit den Kontrolleuren, weil sie einem eine Chance geben und so fährt man tatsächlich entspannter und langsamer. Ich kenne diese Regelung aus Schweden und es erscheint mir wie ein guter Stil im Umgang mit den Autofahrern.
Nach der Blitzanlage ob mit oder ohne Warnung kann man in beiden Fällen wieder Gas geben, bei denen ohne Warnung, sofern die Autofahrer sie erkannt haben, tun das auch die meisten. Ich vermute, dieser Effekt wäre bei einer vorherigen Warnung deutlich geringer. Aber das verstehen diese Bürger, die nur die Erziehung mit dem Knüppel und des „Selbst-Schuld“ zu kennen scheinen, leider, leider nicht.
Der Beweis meiner These lässt sich an den geplanten immensen Investitionen für neue stationäre Blitzanlagen erkennen – da sind so ganz eigfrige, grimmige Fänger am Werk – und an der Weigerung der Kommunen, die Warnungen einzuführen.
„Was dem Sam die Ballerei, ist dem Michel die Raserei“ (EvaK)
Bringts auf den Punkt .
Mag es hie und da tatsächliche Abzocke geben , insgesamt sind die deutschen Strafen und Kontrollen regelrechte Kuschel-Sanktionen , trotzdem führen sich Viele in diesem Zusammenhang auf wie die kleinen Autos.
Es macht natürlich immer einen guten Eindruck, wenn der Normalbürger auf der Einhaltung von Verkehrsvorschriften besteht, gleichgültig ob sie im Einzelfall geboten, notwendig oder zweckmäßig sind. Darüber hat der Bürger nicht zu entscheiden! Gott sei Dank gibt es aber in der deutschen Rechtsprechung ein Korrektiv, das man Opportunitätsprinzip nennt. Dies gibt Richterinnen und Richtern die Möglichkeit, Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen Vorschriften im Straßenverkehr schlicht und einfach einzustellen, wenn sie der viel strapazierten Verkehrssicherheit nicht dienlich sind. So hat z.B. eine Verkehrsrichterin aus dem Hochtaunuskreis alle Bußgeldbescheide aufgehoben, in denen die Geschwindigkeitsüberschreitung unter zehn km/h lag. A la bonheur! In vielen Gerichtsentscheidungen werden durch Zweifel an der Richtigkeit der Messungen den Einnahmen aus Bußgeldern Grenzen gesetzt. Dazu gehört auch die Auffassung in der Rechtsprechung, dass das Aufstellen von Blitzern innerhalb kurzer Entfernung zum Ortsausgangsschild unangemessen ist. Der Beispiele sind noch viele.
Gründe für Unfälle
All das hat nichts damit zu tun, dass diese Verkehrssicherheit nicht durch angemessene Kontrollen überwacht werden soll. Dies sollte aber auf die typischen Gefahrenstellen wie Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern, Altenheimen und vergleichbaren Örtlichkeiten beschränkt bleiben. Der ADAC hat vor zwei oder drei Jahren einmal herausgefunden, dass die erhöhte Geschwindigkeit nicht zu den zehn häufigsten Gründen für das Entstehen von Unfällen gehört. Darüber sollten die Blitzbehörden nachdenken.
Mit ein wenig besserer Messtechnik würde die Überwachung schon Sinn machen und die Gemeinden und Anwohner für die Belastung entschädigen.
Wenn die Schnellen, die Lauten und die Gewichtigen und möglichst auch noch die Stinkenden gemäß ihres
SLGS – Index erfasst würden, käme dabei ein gerechte Maut heraus.
Letztlich haben die Anbieter der Meßtechnik und die Gemeinden das Potential noch gar nicht erfasst.
Dazu eine Fußgängerschaltung, die eine Gefährdungseinschätzung gemäß der SLGS-Parameter vornimmt und die Autos gemäß des aktiven Gefährdungspotentials ausbremst, schon ist die Welt in Ordnung.
Ich halte die Idee des Ministers für sinnvoll. Sie führt dazu, dass dort, wo das Warnschild angebracht ist, mehr Autofahrer korrekt fahren als ohne den Warnhinweis. Damit werden zwar die Einnahmen der Kommune reduziert, die Verkehrssicherheit an DIESER konkreten Stelle wird aber erhöht.
Dagegen könnte man einwenden: Wenn überall gewarnt würde, müsste man an anderer Stelle keine Blitzgeräte mehr fürchten und könnte ungestört rasen; juristisch gesagt, der generalpräventive (abschreckende) Zweck der Blitzgeräte ginge verloren. Dies ist aber gerade nicht der Fall, da der Autofahrer mit mobilen Blitzgeräten weiterhin rechnen muss.
Eine weiterführende Überlegung: Fördern Geschwindigkeitsbegrenzungen in jedem Fall die Verkehrssicherheit, oder könnten sie auch das Gegenteil bewirken? Man lebt in Deutschland nach dem Grundsatz, dass jede noch so kleine Abweichung der Situation eine spezielle Geschwindigkeit erfordert; alle paar Meter ändert sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Dies führt dazu, dass man als Autofahrer hauptsächlich damit beschäftigt ist, zwischen dem Schilderwald und dem Tacho hin- und herzupendeln und keinen Blick mehr für die wirklichen Gefahren hat; mit anderen Worten, man fährt nur noch nach der „juristischen“ Situation (der Vorschrift) und nicht mehr entsprechend der wirklichen, konkret herrschenden Gefahrenlage.
Meines Erachtens wäre es sinnvoll, für jede Straßenart eine Höchstgeschwindigkeit festzulegen (z. B. innerorts 50, außerorts 90, auf Autobahnen 120 km/h)und sodann MÖGLICHST WENIG abweichende Regelungen zu treffen. In vielen Fällen reichen Hinweise auf konkrete Gefahren ohne Geschwindigkeitsbeschränkung aus.
Die Diskussion um die Radarkontrollen nimmt inzwischen hirnrissige Formen an! Da werden Gesetze verabschiedet, um die Verkehrssicherheit zu fördern. Gleichzeitig will der hess. Verkehrsminister vor sicherheitsförderdenden Maßnahmen warnen. Das macht er um sich beliebt zu machen! So ein verantwortungsloser Minister gehört in die Wüste geschickt! Demnächst werden Bankräuber von der Polizei gewarnt, welche Banken gut bewacht sind.
Natürlich sind die Schilder ein rein populistischer Akt von F. Rentsch. Aber das schmerzerfüllte Aufstöhnen der Kommunen gibt doch zu denken. Falls es stimmen sollte, dass die Herstellerfirmen Blitzersäulen gegen „Erfolgsbeteiligung“ gratis aufstellen und Kommunen, insbesondere in Mittelhessen davon intensiven Gebrauch machen, kommt man ins Grübeln. Ist dort wirklich die Verkehrssicherheit im Fokus?
Auch mit den Schildern kann man, so man sie denn überhaupt rechtzeitig sieht, vor Geschwindigkeitskontrollen nicht sicher sein. Es gibt ja auch noch mobile Anlagen.
Wie war das doch früher? Da wurde man gemessen, kurz danach angehalten und belehrt. Zusammen mit der meist gebührenpflichtigen Verwarnung hatte dies einen vergleichsweise nachhaltigen Effekt. Ist aber wohl angesichts der Personalkosten nicht mehr zu leisten.
Letztlich sind Warnschilder im Zeitalter (verbotener) Zusatzprogramme für Navis und Smartphone-Apps ohnehin nur von begrenztem Nutzen.
Der hessische Wirtschafts- und Verkehrsminister Rentsch setzt durch seine Anordnung die geltende Rechtsordnung dem Verdacht aus, manipulierbar zu sein, weil sie anscheinend ihre Grundprinzipien zum Vorteil von Interessengruppen in Frage stellt.
Macht Justizminister Hahn (FDP-Kollege im Kabinett) etwa von seinem Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwaltschaften Gebrauch und untersagt ein Tätigwerden? Denn wo bleiben die Staatsanwälte, die unmissverständlich auf die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung verweisen und Ermittlungsverfahren gegen den Minister wegen des Verdachts der Rechtsbeugung in Gang setzen?
Immerhin sind die Vorschriften der StVO eindeutig. Paragraph 39, Absatz 2 bestimmt: „Regelungen durch Verkehrszeichen gehen den allgemeinen Verkehrsregeln vor. Verkehrszeichen sind Gefahrzeichen, Vorschriftzeichen und Richtzeichen.“ Und Paragraph 41 bekräftigt: „Wer am Verkehr teilnimmt, hat die durch Vorschriftzeichen nach Anlage 2 angeordneten Ge- oder Verbote zu befolgen.“ Konkret geht es um das Zeichen 274 (Zulässige Höchstgeschwindigkeit), bei dem es sich nicht um eine allgemeine Warnung vor Gefahren etc. handelt, sondern um ein ordnungs- und gegebenenfalls strafrechtlich zu ahndendes Verbot.
Die besondere Hervorhebung der Vorschrift an ausgewählten Orten durch Hinweis auf ihre aktuelle oder ständige Überwachung (Radarkontrolle) und die bewusste Inkaufnahme und Nichtverfolgung von Übertretungen an allen anderen Orten ist ein Rechtsverstoß, dessen Unrechtscharakter nicht dadurch geringer wird, weil er von einer Regierung begangen wird.
Nur ganz kurz zum Beitrag von Jörn-Uwe Behrendt: Mit seinem Beitrag rechtfertigt er selbst das Blitzen (ohne Vorwarnung). Wo immer sich Autofahrer wie er austoben („Gas geben“), besteht die akute Gefahrensituation, die nach seinen eigenen Äußerungen Geschwindigkeitsbeschränkungen und -kontrollen erfordern.