Hessen streitet über die Studiengebühren. Das Urteil des hessischen Staatsgerichtshofs fiel mit sechs gegen fünf Richterstimmen FÜR die Studiengebühren denkbar knapp aus. Zünglein an der Waage: Richterin Karin Wolski.

Deswegen ruft der Frankfurter Rechtsanwalt Rosenberg jetzt im Auftrag seines Mandanten das Bundesverfassungsgericht an. Basis dieses Anlaufs: das Minderheitenvotum der fünf unterlegenen hessischen Richter, die den Standpunkt vertraten: „Wenn in der hessischen Verfassung steht ,Der Unterricht ist unentgeltlich‘ dann bedeutet das ,es kostet nichts‘ und nicht ,Du kannst es später zahlen‘.“

Ist das hessische Verfassungsgericht nicht juristisch neutral? Lässt es sich gar in politische Strömungen hineinziehen? Und wer ist Karin Wolski, das Zünglein an der Waage?Klare Sache: Vizepräsidentin des Darmstädter Verwaltungsgerichts und Mitglied des Staatsgerichtshofs. Aber: Sie hat Roland Koch damit zum zweiten Mal den Kopf gerettet. Sie war schon juristische Beraterin im hessischen Untersuchungsausschuss zur CDU-Spendenaffäre, aus der Koch unbeschadet hervorging.

Na, Netz-Detektive, wäre das nicht was für euch? Ihr hessischen Studenten wisst doch sicher was über die Verflechtungen, die oben allenfalls angedeudet werden. Schreibt mal! Aber bedenkt, dass sich das, was ihr da möglicherweise behauptet, auch belegen lassen muss. Also keine wilden Spekulationen! Butter bei die Fische!

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23 Kommentare zu “Wer ist Karin Wolski?

  1. Ich versteh die ganze Aufregung nicht:
    1. ein Gericht hat ein Urteil gesprochen, da steht es niemandem, auch der FR nicht!, an, Schelte zu üben.
    2. unser Rechtsystem kennt die Funktion der Berufung
    Wo also ist das Grund, an einer Richterin diesen Spruch fest zu machen? Es waren immerhin SECHS Richter der Meinung und wen soll man da das „Zünglein an der Waage“ nennen?
    Und jetzt sind wieder die ach so freien „Netz-Detektive“ aufgerufen ..
    Mann, Bronski, wie tief kann man eigentlich noch sinken?

  2. Lieber Hajo Gebhardt, ich wollte ja gestern Abend schon fragen, wieso nun Frau ausgedeutet wird, aber schön, daß Sie die Frage gestellt haben. Dachte schon wieder, ich sehe Mücken hüpfen 😉

    Mein Gebiet ist das nun absolut nicht, Richter werden gerufen, berufen, manchmal versteht man ihre Entscheidungen, oft auch auch gar nicht, aber dafür sind sie Richter geworden, ich nur Blog-Schreiberling 😉

  3. … unabhängig davon, das Buch schlage ich lieber nicht weit auf, ich rege mich jetzt schon nach zwei Seiten auf. Was ein Sumpf…

    /me knippst schnell die elektonische Bibliothek aus, geht lieber in die Küche, hessische Erdbeeren essen.

  4. Diese Frau ist Mitglied des „Landesarbeitskreises Christlich-Demokratischer Juristen“

    Na, wenn sie in dem Verein ist, wird sie ja mit Sicherheit nicht politisch schwarz gefärbt urteilen 😉

    Sachen gibts…

    …von Hessen bin ich mehr als enttäuscht, nach dem Abschluss werde ich diesem Bundesland den Rücken kehren, sofern sich an der Landesspitze nicht was bewegt (besser: geht).

    Ypsilanti, eine endlich deine Partei hinter Dir, und erlöse uns von diesem unsäglichen Koch!

  5. Aber Fritz
    so nebenbei: wenn Sie schon bei jedem Problem den Sch.. pardon: den Rückzug antreten, kann’s mit Ihrem Engagement nicht so weit her sein.
    Ich möchte auch die gesamte Budesregierung einschliesslich der Mehrheit der Bundestagsabgeordnete am Liebsten auf den Mars oder sonstwohin schicken, aber das ist nur ein Traum. Und was ändert das?
    Aber, wie geschrieben – das ändert nichts!!!

    Auch wenn Sie Recht haben und eine Richterin (oder ein Richter) ist “politisch gefärbt”, WAS IST MIT DEN ANDEREN F Ü N F (!!!!) RICHTERN?
    Sie dürfen doch nicht unterschlagen,dass es hier um einen “Elferrat” (bitte, der Vergleich bietet sich doch an) handelt, und der besteht eben aus gutem Grund nicht nur aus Frau Wolski!

  6. Ahnung ohne Ende…

    6 der 11 RichterInnen werden GEWÄHLT und zwar vom hessischen Parlament: siehe selbstdarstellung des Gerichts: „Der Staatsgerichtshof besteht aus elf Mitgliedern. Fünf Mitglieder müssen Berufsrichter sein. Sie werden vom Landtag auf sieben Jahre gewählt. Die weiteren sechs Mitglieder werden für jede Wahlperiode des Landtags neu gewählt. Beim Staatsgerichtshof besteht eine Landesanwaltschaft. Sie kann als öffentlicher Kläger auch selbst Verfahren einleiten und sich an allen Verfahren beteiligen.“
    Daraus folgt, die MEHRHEIT der Richter sind POLITISCH eingesetzt und spiegeln die Mehrheiten des Landtages wieder (bzw. des letzten, wenn noch keine Neuwahlen stattgefunden haben, was aber bereits der Fall war).
    Herr Plottnitz (Grüne)
    Herr Paul (CDU / FDP)
    Herr Teufel (CDU / FDP)
    Herr Detterbeck (CDU / FDP)
    Herr Lange (SPD)
    Herr Giani (SPD)

    damit sind schon mal drei der nicht richterlichen Mitglieder des Staatsgerichtshofs tendenziell für Studiengebühren.

    Aber der Skandal ist ja eigentlich, dass die Richter selbst begründen, dass diejenigen die kein Geld haben, eigentlich nicht in der Lage sind Studiengebühren zu bezahlen, da sie aber zukünftig sehr wahrscheinlich genügend verdienen werden, können sie sich ruhig verschulden, denn die Zukunft gilt heute bereist zur Gegenwärtigen Frage, ob jemand wirtschafltich in der Lage ist Gebühren zu bezahlen. Zugespitzt, wer braucht schon Hartz IV? Mit an hoher Wahrscheinlichkeit werden sie irgendwann in der Zukunft mal Geld verdienen, da können sie sich doch eigentlich auch einen Kredit aufnehmen. Das Problem ist also, dass Personen, die anscheinend weder vom recht noch von der ökonomie Ahnung haben hier eine Entscheidung getroffen haben. und so kompetent wie 6 der Laienrichter bin ich auch, also kann ich mir da auch ein Urteil anmaßen.

  7. Karin Wolski, auch Ferrari-Wolski genannt, ist – höflich formuliert – sehr bedenklich. Siehe
    http://www.die-richterin.com/
    Gegen ihren Gatten, den Rechtsanwalt Michael Wolski, ist nun endlich Anklage erhoben worden.

    Auch Steffen Detterbeck, der Dekan des rechtswissenschaftlichen Fachbereichs der Philipps-Universität, ist aus mehreren Gründen sehr bedenklich. Einer davon ist
    http://www.althand.de/juraklo.html
    zu entnehmen.

    Ich werde in Kürze etwas über die beiden machen.

  8. Da relativ viele Richter politisch motiviert ernannt werden wird ein richterliches Gremium bei strittigen Fragen immer auch ein wenig die Meinung der Parteien vertreten.

    Dies aber läßt mich an der Neutralität der Richter und der Gewaltentrennung an sich zweifeln. Richter sollten nicht von Politiker ernannt werden dürfen.

    In der Sache finde ich das Urteil richtig.
    Kindergartenplätze kosten auch im Monat 120 ,- € mindestens, und da regt sich keiner auf.

    Meiner Meinung nach beginnt Bildung im Kindergarten, daher müssten alle Bildungsabschnitte gleich behandelt werden. Also entweder alles frei oder alles gleicht teuer.

  9. Die Rundschau schreibt, was Frau Wolski für Koch macht. Stellt man sich nicht automatisch die Frage, was Koch für Wolski macht? Eben. Auf meiner Webseite http://www.die-richterin.com wird es eigentlich genau beschrieben. Wolskis Gatte Michael, ein Anwalt, hat auf eine sehr einfache Art und Weise sehr, sehr viel Geld „verdient“. Er fing eine Affäre mit damals 78-jährigen. Mittlererweise ist die Dame 86, aber Wolski auch schon 59. Die Art, wie die Justiz den Fall Wolski behandelt, läßt allgemeine Hinweise auf Justiz in Rußland, Italien usw. sehr unsinnig erscheinen. Es stimmt, Wolski bekommt ein Steuerverfahren. Die Richterin Wolski, obwohl über Nacht zu Mitbesitzerin von Immobilien, Besitzerin von mehreren Autos (Ferrari darf natürlich nicht fehlen) erhält den Hausfrauenrabatt: Sie hat zwar Millionen eingeheimst, muß aber (als Verfassungsrichterin) nicht wissen, daß man solche Wohltaten versteuern müßte. Nicht nur das: Sie wird zur Freundin der greisen Gespielin des Gatten und jeden Samstag kann man in der Frankfurter Innenstadt bewundert, wie sie sich in der Goethestrasse von eben dieser Dame einkleiden läßt. Und die Anklage gegen Wolski in Frankfurt? Nach Einspruch hat die Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt die Ermittlungen aufnehmen lassen, prompt wurde auch Anklage erhoben: vor einem Einzelrichter des Amtsgerichts (dabei wären schon mehrere Richter am Landgericht überfordert). Die Anklage wird wegen Parteienverrat erhoben – da kann man der Richter-Gattin nichts anhängen. Anders wäre es bei den anderen angezeigten Vorwürfen (Betrug, Untreue): Da wäre die Richterin der Beihilfe bezichtigt worden und das darf ja nicht sein. Wolski neuester Clou: Gatte Michael wollte sich von einem Mandanten (eben dem Ehemann der Greisen Gespielin) eine Luxuswohnung in Cannes schenken lassen. Da der Mandant vor fast 2 Jahren verstorben ist, halfen 3 Frankfurter Notare mit Erklärungen mit („krank, kann nicht reisen“). Die Franzosen ermitteln und nehmen das ernst. In Frankfurt hat sich die Justiz in 4 Wochen noch nicht auf die Zuständigkeit einigen können (Wirtschaftsabteilung, normale Kriminalität, welcher Buchstabe usw.). Man kann also davon ausgehen, daß die Freundschaft Wolski Koch keine Einbahnstrasse ist. Übrigens: Die Anklage gegen mich wegen der Webseiten wurde vorläufig eingestellt. Irgendwie mögen die Wolskis keine Öffentlichkeit.

  10. Na die paßt irgendwie zu dem Koch….
    Man kann nicht so viel fressen wie man kotzen möcht‘.

  11. ams, was ist das für eine Begründung: Nur weil der Kindergartenbesuch (meiner Meinung nach zu Unrecht) Geld kostet, dürfen allgemeine Studiengebühren gegen die Verfassung verstoßen? Man kann doch nicht Unrecht mit Unrecht begleichen!

    Im Übrigen sei hier noch einmal daran erinnert, dass die Hessische Verfassung in Artikel 59 durchaus sozialverträgliche Studiengebühren zulässt, „wenn die wirtschaftliche Lage des Schülers, seiner Eltern oder der sonst Unterhaltspflichtigen es gestattet.“ Ich sehe hierin keine Begründung für ein Darlehen, sondern einen Umverteilungsaspekt.

    Abschließend halte ich die Ausgangsfrage dieses Beitrags für falsch, da man dieses Urteil nur schwerlich an dieser einen Richterin festmachen kann. Ob die Frau nun skandalträchtig ist oder nicht, dann fällt halt ein anderer CDUler Urteile „im Namen des Volkes“. Meiner Meinung nach hülfe es schon ein bisschen, wenn die Richter keiner Partei angehören dürften. Mein Diskussionsvorschlag lautet daher:

    Wer ist der Hessische Staatsgerichtshof?

    Und weiterhin fehlt mir persönlich die inhaltliche Diskussion über das Urteil bislang komplett. (Irgendwie ist in BvGs Kommentar #7 der Link verloren gegangen.) Ich will damit aber keinesfalls die Diskussionsrichtung vorgeben, über das Urteil an sich kann auch drüben bei http://www.protest-kassel.de/ diskutiert werden.

  12. Eines steht fest: Vor Gericht gibt es für Beklagte oder Kläger kein Recht. Allenfalls gibt es ein Urteil.

  13. Frau Wolski sagte in ihrer Urteilsbegründung, die Tüchtigen werden es schaffen. Als der Schwarzgeldausschuss der CDU („Jüdische Vermächtnisse“) mit Frau Wolski als Beraterin Kochs Unschuld feststellte und der Gatte sich gerade das eigene „jüdische Vermächtnis“ (hier hat die hessische Justiz wiederum seine Unschuld festgestellt) tüchtig verdiente – da hat auch der Sohn, ein Jurastudent davon direkt profitiert: Er erhielt von der verliebten, betagten „Mandantin“ ein Stipendium von Euro 1.000 monatlich, vom 1.9.2002 an – das steht amtlich fest. So läßt es sich studieren. Jetzt ist er Stadtrat in Neu-Isenburg, natürlich für die CDU. Und bald?

  14. @ Robert

    Wenn das Urteil bei protest-kassel.de diskutiert wird, wird aus dieser Diskussion allerdings kein Beitrag für die FR. Aber das muss ja auch nicht geschehen.

    @ BvG

    Der Link funktioniert nicht. Guck doch bitte noch mal nach dem Urteil.

  15. Bronski: Die Diskussion heißt hier bislang (so weit ist die Threaddrift wohl noch nicht) „Wer ist Karin Wolski?“ Was ich davon halte, steht schon in #12, aber das ist meine persönliche und studentisch-subjektive Meinung, die ich hier niemandem aufdrücken möchte.

    Um dann doch ein wenig abzuschweifen: Ich habe beileibe noch nicht das komplette Urteil durch, aber allein der Anfang offenbart schon eine große Diskrepanz zwischen dem Verfassungstext und der Auslegung der Richtermehrheit. Diese Diskrepanz findet sich nicht nur in der Klageschrift der Landesanwältin beim Staatsgerichtshof, die im Urteil aufgeführt ist, sondern auch in Bezug auf das Urteil – und damit schließt sich der Kreis – z.B. auf protest-kassel.de unter Wegweisendes Urteil. Und da wir euch Zitieren, könnt ihr auch gerne uns Zitieren – aber dann mit Quelle. Quid pro Quo, so funktioniert die Blogosphäre 😉

  16. Schon recht, Robert, aber die Texte der Netz-Detektive werden hier geschrieben und nicht auf Protest-Kassel. Daher muss das Material hier zusammengetragen werden, sonst kann darauf kein Text für die FR entstehen. Das dabei Protest-Kassel genannt und zitiert werden kann, steht außer Frage. So funktionieren die Netz-Detektive.

    Udo zitiert bei Protest-Kassel:

    „Abweichende Meinung der Mitglieder des Staatsgerichtshofs

    Lange, Falk, Giani, Klein und von Plottnitz

    zu dem Urteil des Staatsgerichtshofs vom 11. Juni 2008

    – P.St. 2133, 2158 –

    Die Mehrheitsentscheidung wird der Hessischen Verfassung nicht gerecht. Insbesondere verkehrt sie Wortlaut und Sinn des für dieses Normenkontrollverfahren zentralen Art. 59 HV geradezu in deren Gegenteil, ohne dass es dafür eine rechtlich vertretbare Begründung gäbe.

    1. a)
    Nach Art. 59 Abs. 1 Satz 1 HV ist ein Hochschulstudium unentgeltlich. Das Hessische Studienbeitragsgesetz verpflichtet hingegen alle Studierenden in
    allen Studiengängen zur Zahlung eines Studienbeitrags. Eine Beitragsbefreiung ist nur ausnahmsweise vorgesehen. Das ist das Gegenteil der in Art. 59 Abs. 1
    Satz 1 HV mit einer im Verfassungsrecht seltenen Eindeutigkeit festgelegten und nur unter den Voraussetzungen des Art. 59 Abs. 1 Satz 4 HV einschränk-
    baren Unentgeltlichkeit des Hochschulstudiums, die auch vom Hessischen Staatsgerichtshof bisher nie in Frage gestellt worden ist.

    b)
    Die durch das Hessische Studienbeitragsgesetz eingeführte allgemeine Studienbeitragspflicht lässt sich entgegen der Meinung der Mehrheit der Mitglieder
    des Staatsgerichtshofs nicht auf Art. 59 Abs. 1 Satz 4 HV stützen. Nach Art. 59 Abs. 1 Satz 4 HV kann das Gesetz anordnen, dass ein angemessenes Schulgeld zu zahlen ist, wenn die wirtschaftliche Lage des Schülers, seiner Eltern oder der sonst Unterhaltspflichtigen es gestattet.

    aa)
    Diese Bestimmung erlaubt es nicht, mit der Mehrheitsmeinung die Bedeutung des Art. 59 HV dahingehend zu verkürzen, dass nicht Unentgeltlichkeit des
    Studiums, sondern Bildungschancengleichheit unabhängig von der wirtschaftlichen Situation des Studierenden oder Studienbewerbers die in Art. 59 Abs. 1“

  17. Schön zitiert, das stand gestern auch in der FR auf der Dokumentationsseite – nur ausführlicher 😉

  18. Wenn du nett fragst, Bronski, darfst du dich vielleicht bei dem Pingback bedienen 😉

    Insgesamt scheint mir für das Konzept der „Netzdetektive“ ein Wiki sinnvoller 😉

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