Abschiebung: Aufregung im Blätterwald, und dann wieder „business as usual“

Manchmal kann man schon Zweifel bekommen, ob Deutschland wirklich ein Rechtsstaat ist. Gerade wenn es um die Schwächsten der Schwachen geht. Es gibt Fälle von Menschen, die nach Deutschland kamen, weil sie Schutz suchten und sich Hilfe versprachen. So wie Mimi T. aus Äthiopien, die acht Jahre hier lebte, geduldet war und dennoch nicht bleiben durfte. Da half alle ärztliche Expertise über ihre Erkrankung nichts. Am 28.12. ist Mimi T. abgeschoben worden. Noch in Abschiebehaft versuchte sie, Suizid zu begehen. FR-Autor Kilian Beck hat ihre Geschichte aufgeschrieben, die ich Ihnen ans Herz legen möchte. Viele dieser Abschiebungen laufen über den Frankfurter Flughafen. Raphael Schulte-Kellinghaus beobachtet sie für die Caritas und die Diakonie und kontrolliert stichprobenartig, ob die Grundrechte und die Verhältnismäßigkeit bei Abschiebungen gewahrt bleiben. Er sagt: „Oft werden sie nachts abgeholt.

CDUFragen wir uns anhand dieser Fälle doch mal, wie es eigentlich um die Grundrechte und die vielbeschworenen Werte in unserer schönen, sicheren westlichen Welt bestellt ist. Stehen solche Berichte im Kontrast zu anderen, etwa von jener Abschiebung von 30 Afghanen nach Afghanistan Mitte Dezember. Straftäter abzuschieben ist eine populäre Forderung. Dasselbe gilt für „Gefährder“, auch wenn sie noch keine Straftat begangen haben: Weg damit! Wir wollen sie nicht. Doch wer bewertet, ob sie „weg sollen“? Und nach welchen Kriterien? Wenn die Behörden selbst in Fällen wie Mimi T. keine Humanität zeigen, in denen so offensichtlich ist, dass die betroffenen Menschen Hilfe brauchen – kann man ihren Urteilen dann in den anderen Fällen folgen, die – sagen wir mal – unstrittiger sind? Geht es nicht immer in erster Linie um Menschen?

Man muss gar nicht mal nach den berühmten christlichen Werten fragen, die angeblich unsere „Leitkultur“ unterlegen. Aber die Frage, was an CDU/CSU denn christlich genug sei, um sie zu berechtigen, das große C in ihrem Namen zu führen, ist natürlich bei FR-Leserinnen und -Lesern sehr beliebt. Zu recht. Und zumal dieses große C auch schon in einer bildhaften Greenpeace-Aktion Ende 2019 abhanden kam. Aber für all jene, die mit Religion nichts am Hut haben, geht es in solchen Fällen um die Werte der Humanität, wie sie hinterlegt sind in unserem Grundgesetz, in der EU-Menschenrechtscharta, in der Menschenrechtskonvention des Europarats so wie der der Vereinten Nationen und nicht zuletzt in den Genfer Flüchtlingskonventionen, aber auch im „Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“ der Vereinten Nationen, dem die Bundesrepublik Deutschland am 19. Dezember 2018 in einer Abstimmung der UN-Vollversammlung zugestimmt hat.

Deutschland – ein Rechtsstaat?

fr-debatteDie Illusion von einem besseren Leben in Europa

So wie das der Beitrag „Abschiebung“ von Kilian Beck schildert, war die Behandlung der Äthiopierin Mimi T.s ein „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“. Wer klagt die Verantwortlichen für diese Abschiebung, die einer versuchten Tötung gleichkommt, an? Gibt es inzwischen noch ein Lebenszeichen der Frau? – Dazu die grauenhaften Fernsehbilder der obdachlosen Flüchtlinge in Bosnien-Herzogewina. Wann gibt es dort die ersten Toten? Haben die Bewohner:innen von Bihac, die jetzt die Hilfe verweigern, je etwas von den EU-Hilfsgeldern gesehen, die für die Flüchtlinge ins Land geflossen sein sollen? Und wie lange sollen wir noch lesen, dass die Zustände in den griechischen Lagern „unmenschlich“ sind?
Wie können wir unsere Eltern und Großeltern wegen der Gleichgültigkeit gegenüber den NS-Opfern anklagen, wenn wir jetzt selbst gleichgültig zuschauen? Die Behandlung der Flüchtlinge wird uns zugerechnet werden! Wenn unter uns Menschen leben, die mehr oder minder „querdenkend“ die offensichtliche Realität leugnen, wie können wir dann von den Afrikaner:innen erwarten, dass sie die Illusion von einem besseren Leben in Europa aufgeben? Der Klimawandel wird den Flüchtlingszug aus Afrika noch befeuern, das ist sicher. Abwarten, bis die Festung Europa mit Waffen verteidigt wird? Dabei wäre es unser ureigenes Interesse, dem Schlimmsten jetzt, soweit das noch geht, vorzubeugen: durch Hilfe zur Selbsthilfe vor Ort (mit Kontrolle der Gelder!) und durch konsequente Ausbildung für die Flüchtlinge, die schon hier sind. Wenn die Menschen in Europa, also auch wir in Deutschland, weiterhin nur gleichgültig zuschauen, dann gnade Gott unseren Kindern und Enkeln! Die evangelische Jahreslosung für 2021 gilt auch Nichtchristen: „Seid barmherzig…“(Lukas 6,36).

Dorothea Schmitt-Hollstein, Karlsruhe

fr-debatteZwei Tage Aufregung im Blätterwald

Dies ist ja nicht die erste überflüssige, brutale Abschiebeaktion, die bekannt wird. Wie viele solcher Maßnahmen, die nicht das Licht der Öffentlichkeit erreichen, mag es wohl geben? Jedenfalls erinnert die Praxis, die hier zum Tragen kommt, fatal an die Juden-Deportationen während der NS-Diktatur.
Die Beobachtungen des Herrn R. Schulte-Kellinghaus können wohl kaum zur Beruhigung beitragen: „Stichprobenartige“ Kontrollen, was heißt das? Wird seine Kontrolle vorher angekündigt oder kann er unverhofft auftauchen? Wie viele der Abschiebungen werden von ihm beobachtet? Sollte eines Tages die Rechte das Ruder in diesem Land übernehmen und verfügt werden, dass Juden, Moslems oder welche Bevölkerungsgruppe auch immer dieses Land zu verlassen hätte, nennenswerter Widerstand der ausführenden Behörden wäre sicherlich nicht zu erwarten.
Was nützt eine vorhandene Pressefreiheit, wenn Ereignisse wie oben, zwar bekannt werden, aber keinerlei Konsequenzen daraus erwachsen? Ein, zwei Tage Aufregung im Blätterwald. Danach „Business as usual“.

Reinhard Joppe, Frankfurt

fr-debatteMenschenverachtendes Verhalten

Furchtbar. Ich arbeite seit Jahren in der örtlichen Flüchtlingshilfe mit und kenne die alltägliche Ausgrenzung, Diskriminierung und Schlechtbehandlung der Geflüchteten. Aber so ein menschenverachtendes Vorgehen bayrischer Behörden habe ich nicht für möglich gehalten. Man schämt sich, aus Bayern zu sein.

Franz Leutner, Dorfen

fr-debatteFormell freundlich heißt nicht zwangsläufig human

Herr Schulte-Kellinghaus berichtet, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und die humanitären Grundrechte am Frankfurter Flughafen gewahrt bleiben, die ausführenden Beamt:innen respektvoll und professionell mit den von Abschiebungen Betroffenen umgehen. Das mag für das persönliche Verhalten zu treffen.
Aber nicht alles, was formell freundlich ist, ist auch human; nicht alles, was legal ist, ist auch legitim. Ein Mitglied des Freundeskreises Flüchtlingssolidarität in Gelsenkirchen, A.T. aus Mali, wurde am 10. November 2020 auf Anweisung des BAMF nach Neapel/ Italien abgeschoben. Genau zu dem Zeitpunkt, als in Italien Corona-Infektionen wieder exponentiell ansteigen, eine nächtliche Ausgangssperre herrscht und Neapel die Hochburg der Hotspots ist. Vollkommen mittellos, ohne Unterkunft, ohne Anlaufstelle, ohne irgendeine Hilfe. Trotz Ausgangssperre muss er auf der Straße übernachten. Ihm fehlen weiterhin Geld und jegliche Unterstützung. Er lernt einen Landsmann aus Mali kennen, der ihn zum Schlafen in sein Zimmer lässt. Das ist alles! Aus Deutschland unterstützt ihn weiterhin der Freundeskreis Flüchtlingssolidarität.
A.T. wurde von Frankfurt aus abgeschoben. Möglich, dass die Beamt:innen ihn persönlich professionell und respektvoll behandelten. Trotzdem ist diese Abschiebung ebenso wie andere in der Frankfurter Rundschau geschilderten zutiefst illegitim, inhuman und menschenverachtend. Und das in einem Jahr, in dem die Zahl der Asylsuchenden in Deutschland drastisch zurückgegangen ist. So reiht sich Deutschland ein in die katastrophale Flüchtlingspolitik in der EU wie wir sie in Kara Tepe/Lesbos und Bihac/ Bosnien erleben. Eine wahre Schande!

Monika Gärtner-Engel, Gelsenkirchen

fr-debatteEine Unmenschlichkeit von besonderer Qualität

Mit Entsetzen habe ich den Artikel „Mimi T’s Alptraum wurde wahr“ gelesen. Es geht in dem Bericht nicht nur um die übliche Abschiebung einer Äthiopierin, die nach rechtskräftiger Ablehnung ihres Asylantrags in ihr Herkunftsland abgeschoben worden ist, weil man ihr die Gründe für eine politische Verfolgung nicht zugestanden hat. Es wurde eine junge Frau abgeschoben, die integriert, traumatisiert (so auf der Titelseite der FR) war, bereits acht Jahre in Deutschland lebte, die bedingt durch ihre Situation (Abschiebehaft und Aussicht auf Abschiebung) am Ende ihrer Kräfte und hochgradig suizidgefährdet war. Sie hatte bereits einen Suizidversuch unternommen!
Die FR hat ausführlich und glaubhaft darüber berichtet. Man hat Mimi T. durch die Maßnahme den letzten Rest ihres Lebenswillens geraubt und damit den Tod eines Menschen bewusst in Kauf genommen. Diese Handhabung ist unmenschlich.
Wir alle haben vielfältige Informationen darüber, welche Grausamkeiten durch Einzeltäter, religiös oder politisch, auch ethnisch bestimmte Gruppen (Bürgerkriege) an Menschen begangen werden. Besonders wissen wir auch aus nächster Nähe um die rassistischen Mordtaten vonseiten Rechtsradikaler. Gerade in diesen Fällen ist es ein gutes Zeichen, wenn sich deutsche Bürger mit solchen Opfern identifizieren: Wir sind…(Name des Opfers), um damit zu dokumentieren, dass sie in gleicher Weise wie die Opfer selbst betroffen sind und leiden. Dies stärkt den Rechtsstaat.
Doch die Unmenschlichkeit hat im vorliegenden Fall eine besondere Qualität. Insofern als die Menschenrechtsverletzung auf einer rechtsstaatlichen Ebene stattfindet, d.h. durch den Staat selbst begangen wird, den wir verkörpern und deren Bürger wir sind. Der Rechtsstaat höhlt sich auf diese Weise selbst aus. Gerade auch hiergegen müssen wir aufstehen, denn Unmenschlichkeit dürfen wir in keinem Fall hinnehmen. Schicken wir Mimi T. eine Botschaft: Liebe Mimi , viele Menschen in diesem Land sind betroffen von dem, was man Dir angetan hat. Wir bitten um Verzeihung! In diesem Sinne sollten wir in das neue Jahr gehen.

Herbert Kugelmann, Friedrichsdorf

fr-debatteSöders populistische Reden haben keine Substanz

„Die Solidarität in der Gesellschaft ist entscheidend“, sagte Markus Söder im Zusammenhang mit den Folgen der Corona-Pandemie. Trotz der Solidarität so vieler Menschen aus der Zivilgesellschaft wurde Mimi T. am 28.12.20 mit Wissen des bayrischen Innenministers Herrmann durch die Nürnberger Ausländerbehörde brutal abgeschoben. Wer im Kontext der Corona-Situation vor „ethischer Kapitulation“ warnt, sollte sich unbedingt dafür einsetzen, dass eine gut integrierte junge Frau, die dringend auf ärztliche Hilfe angewiesen ist, weiter in Deutschland leben kann und hier die notwendige ärztliche Hilfe erhält. Diese abscheuliche Aktion zeigt deutlich, wie wenig Substanz die populistischen Reden über Zusammenhalt und Solidarität in unserer Gesellschaft eigentlich haben. Gerne zitiert wird auch Artikel 1 des Grundgesetzes und dreist behauptet, die Würde des Menschen sei unantastbar. Leider zeigt die Abschiebung von Mimi T., wie schnell diese Würde verletzt wird, wenn die herzlose Bürokratie einer Ausländerbehörde mit einer furchtbaren Justiz (Amtsgericht Ingolstadt), einem anscheinend skrupellosen JVA-Arzt und populistischen Politikern wie Herrmann und Söder zusammenwirkt. Zweifel an unserem Rechtsstaat sind hier angebracht, das gesellschaftliche Engagement gegen Menschenrechtsverletzungen ist nötiger denn je.

Hermann Roth, Frankfurt

fr-debatteDiese Welt der fraktionierten Menschlichkeit tickt falsch

Als ich am Mittwoch auf dem Weg vom Briefkasten die Titelzeile „Integriert, traumatisiert und doch abgeschoben“ las und dann sofort den Bericht über die abgeschobene gequälte und kranke Äthiopierin dazu, war ich über Stunden deprimiert.
Es braucht immer wieder große Verdrängungsleistung, so in den Alltag zu gehen, als gäbe es nicht gleichzeitig all diese Grausamkeiten. Auch darüber schreiben und reden mildert diesen Schmerz nur wenig ab. Weil eine ohnmächtige Erkenntnis bleibt, in einer Welt zu leben, die dauerhaft falsch tickt.
Da ich die Vorstellung für irrig halte, dass es sich bei den Entscheidern und Vollziehern um von Natur aus gewissenlose, zur Emphatie unfähige Menschen handelt, ist die Frage: Was eigentlich liegt in der anderen Waagschale, wenn solche Entscheidungen zum Abschieben getroffen werden, an Schreibtischen exekutiert und ärztlich im Angesicht der Betroffenen gut geheißen werden. Immer wieder komme ich auf die hegemoniale Ideologie der nationalen Identifikation zurück – veredelt in dem Begriff des Patriotismus, permanent eingeübt mit der allgegenwärtigen Parteilichkeit in der internationalen (Sport etc) Konkurrenz, beinhart praktiziert in der Konkurrenz der National Ökonomien, in der Flüchtlingsproblematik flankiert durch die gemeinsame Abschottung durch die Nationen der EU.
Eine ideologische Pest, in Fleisch und Blut übergegangen, die es vielen ermöglicht, Menschlichkeit zu fraktionieren, die Zuständigkeit zu verweigern. Die Zurückgeschlagenen, Zurückgewiesenen und Abgeschobenen gehören nicht zu „uns“. Notdürftig wird diese Unmenschlichkeit durch symbolische Akte kaschiert, um sie irgendwie „erträglich“ zu machen.
Aber was soll einen mit diesen Politiker*innen, Beamt*innenen, Ärzt*innen, Frontex Soldat*innen und denen, die diese Unmenschlichkeit für hinnehmbar halten, eher verbinden als mit deren Opfern, den Fliehenden, die sie der Not und dem Tod ausliefern? Das „wir“ Deutsche sind? Das ist eine genauso absurd irrationale wie verhängnisvolle (Gemeinschafts-) Ideologie, die unabsehbaren Schaden an der Menschlichkeit anrichtet, der natürlich auch „uns“ mehr und mehr einholt.
Wenn es einen gescheiten Grund zur Identifikation gibt, dann ist es die Haltung der Menschlichkeit, die „andere“ eben nicht ausschließt – und die ist offensichtlich den praktizierten (!) Werten unserer deutschen Patrioten nicht eigen.

Joachim Reinhardt, Hüttenberg

fr-debatteSeelische Taubheit

Eine kranke, traumatisierte Frau, die zudem suizidgefährdet ist, bei Nacht und Nebel abzuschieben, halte ich für ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Dies ist ein Beispiel für eine zunehmende Desensibilisierung und Verrohung dieser Gesellschaft. Solche Entscheidungen zeugen meines Erachtens von blankem Zynismus. Wie sollen junge Menschen Politikern, angefangen beim deutschen Innenminister Seehofer, vertrauen, die solches veranlassen, billigend geschehen lassen oder sich auf eine verschwurbelte Rechtsposition zurück ziehen, die sie vorher kräftig in diese Richtung manipuliert haben? Bei solchen Beschlüssen, denen brutale Taten folgen, kann doch eine Verwunderung nur geheuchelt sein, wenn Menschen sich einerseits irritiert abwenden und nur noch auf den außerparlamentarischen Protest setzen, während sich andere in ihrer perfiden Meinung, dass Grundrechte nur für Deutsche gelten, bestätigt fühlen. Solche Taten verletzen und spalten eine Gesellschaft, sie wecken Gefühle von Zorn, Scham und Hilflosigkeit, und leider führen sie auch allzu oft zu seelischer Taubheit.

Robert Maxeiner, Frankfurt

fr-debattePolizeiführer und Gewaltexekutoren

Der Alptraum, den Kilian Becks Reportage so faktenreich wie bedrückend wiedergibt, führt deutlich die Verlogenheit unseres Innenministers vor Augen, der so tut, als ginge es bei Abschiebungen darum, uns eine unterstellt überbordende Kriminalität ausländischer Täter vom Leibe zu halten. Solche falsche Argumentation hat nur den Sinn, die breite Öffentlichkeit von den mit Abschiebungen meist verbundenen systematischen Menschenrechtsverletzungen abzulenken. Zugleich sollen Abschiebungspropaganda und Abschiebungspraxis an den menschenrechtsfeindlichen Teil der Gesellschaft appellieren, bei Wahlen wieder den Unionsparteien statt der AfD sein Vertrauen zu schenken.
Niemand sollte glauben, die Brutalität der Abschiebemaßnahmen treffe ja „nur“ AusländerInnen, genauer gesagt, solche aus Asien, Afrika und mitunter auch noch einigen Balkanländern. Auf Deutschtumsfetischisten „undeutsch“ wirkende InländerInnen mit deutschen Pässen wissen, dass dem schon heute nicht so ist. Die Moral derer, deren Brutalität Mimi T. ausgeliefert war, erinnert an die Moral Adolf Hitlers, der von Schutzbedürftigkeit und Mitmenschlichkeit nichts wissen wollte („…das Schwache muss weggehämmert werden“) und eine neue Generation herbeiwünschte und herbeierzog, vor der die Welt erschrecken sollte, „herrisch“, „brutal“ und „grausam“. Selbstverständlich hatten die biodeutschen Insassen der KZs lernen müssen, dass der Terror ihrer braunen „Volksgenossen“ sie genauso verfolgte wie „Fremdstämmige“.
Und aus dem Holz, aus dem die Abschieber von heute geschnitzt sind, könnten dereinst, wenn wir nicht aufpassen, auch die Polizeiführer und Gewaltexekutoren einer rechtsautoritären Diktatur geschnitzt sein.

Jürgen Kasiske, Hamburg

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5 Kommentare zu “Abschiebung: Aufregung im Blätterwald, und dann wieder „business as usual“

  1. Lieber Herr Beck, liebe FR-Redaktion!

    Ich habe Ihren Artikel vom 30.12.2020 zur Abschiebung von Mimi T. gelesen und bin schockiert über das Verhalten der bayrischen Behörden. Ich habe ein Schreiben an Innenminister Joachim Herrmann geschickt, dass ich Ihnen zur Kenntnisnahme im Anhang sende. Mein Engagement in der Arbeit mit Asylsuchenden hat gezeigt, dass Behörden dann einlenken, wenn öffentlicher Druck entsteht und ich hoffe, dass ich einen Teil dazu beitragen kann. Vielen Dank für Ihre Berichterstattung.

  2. Es ist ein unfassbarer Skandal, dass ausgerechnet im katholischen Bayern eine derartige Unmenschlichkeit geschieht. Eine integrierte und – wie bereits den Behörden vorher bekannt – schwer traumatisierte Äthiopierin, physisch und psychisch nun in besorgniserregendem Zustand nach bereits erfolgtem Suizidversuch in der Abschiebehaft, im Rollstuhl und Gefängniskleidung abzuschieben.
    Was wird nun mit Frau T. im Krisenland Äthiopien, in dem bereits teilweise Krieg herrscht, ein Bürgerkrieg zwischen weiteren Ethnien zu erwarten ist und grundsätzlich ärztliche, geschweige denn fachärztliche Versorgung nur sehr bedingt vorhanden ist?
    Aber die Ausländerbehörde Nürnberg darf sich doch auf das zweifelhafte Gutachten der bestätigten Reisefähigkeit der Frau T. durch den JVA-Arzt in Euichstätt verlassen – es handelt sich doch nur um einen Menschen mit Duldung, und fachärztliche Gutachten spielen keine Rolle mehr. In einem solchen Fall darf offensichtlich mit Menschenverachtung abgeschoben werden zum Zwecke der politisch gewollten Erhöhung der Abschiebezahlen.
    Ich habe Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den JVA-Arzt und den Leiter der Ausländerbehörde eingelegt und eine Stellungnahme der Ärztekammer Bayern erbeten.

  3. Furchtbar. Ich arbeite seit Jahren in der örtlichen Flüchtlingshilfe mit und kenne die alltägliche Ausgrenzung, Diskriminierung und Schlechtbehandlung der Geflüchteten. Aber so ein menschenverachtendes Vorgehen bayrischer Behörden habe ich nicht für möglich gehalten. Man schämt sich, aus Bayern zu sein.

  4. Unter der Überschrift „Menschenverachtendes Vorgehen bayerischer Behörden“ schreibt Frau Marita Etzel-Heidbüchel in ihrem Leserbrief, dass sie wegen der Abschiebung von Mimi T. Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Leiter der Ausländerbehörde und gegen den JVA-Arzt gestellt und um eine Stellungnahme der Ärztekammer Bayern ersucht hat. Zu diesem Schritt möchte ich Frau Etzel-Heidbüchel meinen Respekt und meine Dankbarkeit ausdrücken! Einen entsprechenden Weg würde ich gehen oder andere Maßnahmen ergreifen wollen wie z.B. eine Strafanzeige, angesichts der Unwilligkeit unserer Regierung, trotz Bereitschaft vieler Kommunen keine Geflüchteten oder nur eine geringe Zahl aus Griechenland aufzunehmen. Auch die Situation der Geflüchteten in Bosnien-Herzegowina treibt mir die Zornesröte ins Gesicht und ich schäme mich für die Untätigkeit und Unwilligkeit der deutschen Regierung, hier humanitäre Hilfe durch Aufnahme von Menschen zu leisten. Zu spenden oder Petitionen zu unterschreiben genügt offenbar nicht! Und Proteste auf der Straße sind zur Zeit leider schwierig. Nach der Charta der Grundrechte der EU (210/C83/02) soll die Würde, das Leben, die körperliche Unversehrtheit eines jeden Menschen geschützt werden, niemand darf einer unmenschlichen Behandlung unterworfen werden und hat ein Recht auf Freiheit und Sicherheit. Das Europäische Parlament ist verpflichtet, jährlich zu prüfen, ob die Grundrechte durch die Union und ihre Mitgliedsstaaten eingehalten werden. Ich bezichtige unsere Bundesregierung und die Staaten der Europäische Union der Missachtung der Charta der Grundrechte und der Untätigkeit, diese umzusetzen. Diesen Leserbrief werde ich, wenig genug, den Bundes- und Europaabgeordneten meines Wohnortes zur Kenntnis geben und um Antwort ersuchen, was die besagte jährliche Prüfung 2019 und 2020 ergeben hat und was daraufhin erfolgt ist.

  5. Nachdem ich den im Betreff genannten Artikel gelesen hatte, konnte ich nur Verachtung für die Menschen in bestimmten Institutionen aufbringen. Insofern kann ich die anderen Leserbriefe u. a. von Frau Etzel-Heidbüchel und Herrn Murmann nur begrüßen.
    Beim nochmaligen Lesen des Artikels blieben für mich folgende Fragen ungeklärt: Welchen Status hat der Ehemann von Frau Mimi T. und ist es rechtlich in Ordnung ein Ehepaar zu trennen? Weshalb sind die Strafverfolgungsbehörden nicht aktiv geworden? Die Festnahme und Unterbringung von Frau Mimi T. in der JVA erfüllt m.E. den Tatbestand der Freiheitsberaubung. Der JVA-Arzt bescheinigt bei Frau Mimi T. Reisefähigkeit, obwohl er ihren schlechten Gesundheitsstand bemerkt haben müsste. Ich gehe hier von unterlassener Hilfeleistung aus (ebenfalls strafbewehrt).
    Bei dem Amtsrichter, der die beiden Atteste von den Fachärzten, die eine schwere Erkrankung erkannt hatten (Grund für eine Abschiebungs- verbot), nicht berücksichtigt hatte, wäre Rechtsbeugung nach § 339 StGB zu unterstellen.
    Solch schwerwiegendes Fehlverhalten wird nur vermieden werden können, wenn die Entscheider über eine Abschiebung dazu verpflichtet werden könnten, Abgeschobene mindestens vier Wochen im Zielland zu begleiten.

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