Das Bundesverfassungsgericht hat einen ersten Beschluss in einem Fall gefasst, der bundesweit für Debatten gesorgt hatte: In Hessen dürfen Rechtsreferendarinnen kein Kopftuch im Gerichtssaal tragen, also nicht auf der Richterbank sitzen. Das besagt ein Erlass des hessischen Justizministeriums. Auch Sitzungsleitungen oder Beweisaufnahmen sind mit Kopftuch untersagt. Außerhalb des Gerichtssaals, also im Büro oder in der Gerichtsbibliothek, ist das Tragen des Kopftuchs gestattet. Dagegen klagte eine 34-jährige hessische Rechtsreferendarin. Das Bundesverfassungsgericht hat es Anfang Juli abgelehnt, das Verbot im Eilverfahren aufzuheben. Ein Grund dafür war, dass die Referendarin ihre juristische Ausbildung trotz des Verbots zu Ende bringen kann. Das Hauptsacheverfahren ist damit jedoch noch nicht entschieden.

KuehneDie FR lud die Justizministerin Eva Kühne-Hörmann und die Autorin und Journalistin Khola Maryam Hübsch ein, ihre Positionen zu der Eilentscheidung vorzutragen. Eva Kühne-Hörmann begrüßt die Entscheidung in ihrem „Pro“ und schreibt, dadurch bleibe die weltanschauliche Neutralität des Rechtsstaats gewahrt: „Selbst wenn das Kopftuch von sich heraus weniger als religiöses Symbol, sondern eher als Ausdruck der Ausübung einer religiösen Verpflichtung angesehen werden sollte, wird es im sozialen Kontext doch als Hinweis auf die muslimische Religionszugehörigkeit wahrgenommen.“

HübschKhola Maryam Hübsch sieht das ganz anders: „Der Staat ist dann neutral, wenn er keine Weltanschauung, keine Religion diskriminiert oder privilegiert. Religiöses Leben autoritär ins Private zu verbannen und Freiheitsrechte von Minderheiten einzuschränken gehört eher zu den Kennzeichen autoritär-repressiver Regime. (…) Wenn eine Kopftuchträgerin die Gebote ihrer Religion ernst nimmt, warum kann das nicht auch bedeuten, dass sie die Gebote des staatlichen Gesetzes ebenfalls ernst nimmt?“

fr-debatteDazu meint Brigitte Ernst aus Frankfurt:

Männer müssen kein Kopftuch tragen

„Frau Khola Maryam Hübsch scheint die Widersprüchlichkeit ihrer eigenen Argumentation gar nicht bewusst zu sein. Einerseits fragt sie, warum muslimische Frauen, wenn sie das Kopftuch tragen, nicht Richterinnen werden dürfen, dies den Vätern oder Brüdern dieser Frauen aber erlaubt sei. Auf der anderen Seite unterwirft sie sich freiwillig einer Religion, die genau solche Unterscheidungen zwischen Männern und Frauen vornimmt: Frauen müssen sich mit Kopftüchern verhüllen, Männer nicht.“

fr-debatteWerner Hatzmann aus Frankfurt meint:

Der Rechtsstaat als Versuchslabor?

„Nach einem vorläufigen Urteil des BVerfG soll die Debatte über die o.g. Fragestellung laufen, formuliert die FR. Auf der Seite F 19 wird gezeigt, dass es unterschiedliche Antworten zu der Fragestellung gibt.
Dabei stellt die hess. Justizministerin in knapper Form das Anliegen des Staates (staatliches Neutralitätsgebot und dessen Ausdruck in der Kleidung, der Robe) dar. Kein Wort zur Frage der Religionsausübung u.a., denn sie hat mit der Fragestellung nichts zu tun.
Der Vollständigkeit halber ist zu erwähnen, dass die Ministerin sich dabei auf die historischen und politischen Konnotationen der Debatte bezieht. Weitere Ausführungen sprengen den Rahmen eines Leserbriefs.
Frau Hübsch startet mit Adorno, um irgendwie zu der Schlussfolgerung (Denn neutral ist, was aus Mehrheitsperspektive normal erscheint.) zu gelangen. Aus der Perspektive der intellektuellen Redlichkeit betrachtet – ein sehr gewagtes Manöver. Sie versteigt sich zu der Aussage, dass der Staat nur dann neutral sei, wenn er keine Religion diskriminiere oder privilegiere. Wenn dem nicht so sei, seien Züge autoritär-repressiver Regime erkennbar.
Ich war lange in der politischen Bildung tätig und habe auch nicht in wenig fundierten Beiträgen solche argumentative Kapriolen gehört oder gelesen. Dann kommt die Lösung des Problems: die zukünftige Praxis soll uns eines Besseren belehren. Der Rechtsstaat als Versuchslabor? Das kann niemand ernsthaft wollen.
Den letzten Absatz lasse ich lieber unkommentiert, insbesondere den Hinweis auf das berühmte Brett.
Auffällig am Beitrag von Frau Hübsch ist die Tatsache, dass er keine Bezüge zum Beschluss des BVerfG oder der Position der hess. Landesregierung gibt, außer den Äußerungen der Ministerin (sie freue sich über die Entscheidung) und der hess. MdB Buchholz, die wohl sagte, dass der Staat seinen Bediensteten nicht vorschreiben dürfe, wie sie ihre Religion ausüben. Der inhaltliche Bezug zur Fragestellung der Debatte kann nur erahnt werden.
Ich hoffe, dass die Debatte in Zukunft fundierter und fragestellungorientierter geführt wird und dass die FR die zukünftigen KommentatorenInnen auf diese Leitlinie verweist. Das simple Äußern von Meinungen ist meines Erachtens nicht wünschenswert. Talkshows etc. sind voll davon. Die Printmedien sollten die Chance nutzen und für mehr Qualität sorgen.“

fr-debatteKlaus Philipp Mertens aus Frankfurt:

Frau Hübsch verwechselt die logischen Ebenen

„Vergleicht man den Beitrag von Khola Maryam Hübsch mit dem Bericht über die muslimische Frauenrechtlerin Seyran Ates (FR vom 26.07.2017: „Die Unbeugsame“), wird schnell klar, dass der orthodoxe Islam nicht dazu in der Lage ist, die notwendige Trennung zwischen religiösem Bekenntnis und säkularer Gesellschaft zu akzeptieren, gar zu vollziehen. Ja, er versucht sogar im öffentlichen Bereich der Bundesrepublik, beispielsweise in der Justiz und im Schulunterricht, durch permanentes Unterwandern die Prinzipien der staatlichen Neutralität infrage zu stellen. Erkennbar setzt man auf Zermürbungsstrategie und auf die daraus resultierende zähneknirschende Anerkennung durch die Mehrheitsgesellschaft.
Während Khola Maryam Hübsch das Kopftuch als Symbol weiblicher Freiheit idealisiert, ruft Seyran Ates die Wirklichkeit in Erinnerung. In dem FR-Artikel heißt es: „Die gesamte islamische Welt unterdrücke Frauen, indem sie sie sexualisiere, als Gegenstände und Eigentum betrachte. […] Solange es Länder gebe, in denen Frauen gezwungen würden, sich zu verschleiern, könne man nicht behaupten, das Kopftuch sei Freiheit. […] Die ganze Kopftuchdebatte sei mangelnde Demokratiefähigkeit, mangelnde Integrationswilligkeit, mangelnde Akzeptanz der Gleichberechtigung der Geschlechter.“
Mutmaßlich wird Frau Hübsch diese Vorhaltungen unter die von ihr so benannten Gerüchte einordnen. Ihr ideologischer Zirkelschluss (dass man die Neutralität von Juristinnen, die Kopftuch tragen, gar nicht beurteilen könnte, weil das Tragen des Haarschleiers durch Gerichtsurteile untersagt ist) verwechselt auch in seiner Fortsetzung die logischen Ebenen. Männer islamischen Glaubens dürfen als Richter, Staatsanwälte und Anwälte vor Gericht auftreten – vorausgesetzt, sie tragen keine religiösen Symbole zur Schau. Aber: Frauen dürfen das auch. Die von Frau Hübsch reklamierte Gleichberechtigung bedeutet im konkreten Fall, dass Männern und Frauen gleichermaßen die Pflicht abverlangt wird, bei Gericht auch äußerlich dem Neutralitätsgebot zu entsprechen.
Zweifellos schützt das Grundgesetz das religiöse Bekenntnis. Aber es schreibt auch die Trennung von Kirche (und allen vergleichbaren religiösen Konfessionen) und Staat fort, so wie es bereits in der Weimarer Reichsverfassung verankert war.
Die liberale „Ibn-Rushd-Goethe-Moschee-Gemeinde“, die Frau Ates zusammen mit anderen vor sieben Wochen in Berlin gründete, hat durch ihre religiöse Praxis den Hass in- und ausländischer Fundamentalisten auf sich gezogen. Denn dort wird gelebt, was das Normalste in einer demokratischen Gesellschaft ist: Das gleichberechtigte Nebeneinander von Frauen und Männern – eben auch in einer Moschee.
Die Diffamierungen, denen die liberale Gemeinde ausgesetzt ist, zeigen überdeutlich, in wessen Köpfen Barrieren fest zementiert sind und wo alles beim Alten bleibt: Nämlich beim fundamentalistischen Islam.
In einem Gespräch mit der Zeitschrift „evangelisches Frankfurt“ im November 2016 offenbarte Khola Maryam Hübsch, die der Ahmadiyya-Gemeinschaft angehört, ihre tiefe Verehrung für den in London ansässigen geistlichen Führer ihrer Glaubensrichtung, den Khalifat ul-Masih. Den Fragen, ob es richtig sei, dass grundsätzlich ein Mann Oberhaupt der Ahmadiyya ist und zudem immer aus einer bestimmten Familie stammt, wich sie aus. Die Freiheit islamischer Frauen scheint sehr schnell an ihre Grenzen zu stoßen.“

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17 Kommentare zu “Männer müssen kein Kopftuch tragen

  1. Als pensionierter Gymnasiallehrer für die Fächer Deutsch und Geschichte stelle ich mir vor, Frau Hübsch hätte ihren Contra-Text als Abituraufsatz abgeliefert und ich müsste ihn korrigieren und benoten.
    Zunächst fällt mir auf, dass sie sich -aufgabenwidrig– nicht konkret auf das vorläufige Urteil des Verfas-sungsgerichts bezieht, sondern an das Thema freihändig und assoziativ, nicht analytisch, logisch, argu-mentativ und schlussfolgernd herangeht.
    Ihr Text verrät obendrein, dass sie kaum Ahnung hat von der historischen Entwicklung Europas, von der epochalen Bedeutung der Aufklärung und der Französischen Revolution auf dem Weg zur Befreiung aus der Unfreiheit des Mittelalters hin zur Demokratie, zum verfassten Rechtsstaat, zu den Menschenrechten und v.a. zur Gleichberechtigung von Mann und Frau.
    Auch in Europa gab es mal diskriminierende Kleidervorschriften! Sie sind nach langen Kämpfen überwun-den worden und sind seitdem wegen des Gleichheitsgrundsatzes verfassungswidrig. Deswegen erscheint hier das islamische Verhüllungsgebot für Frauen als anachronistisches Unterdrückungsinstrument zur Perpetuierung der Macht der Männer über ihre Frauen. Wenn dann muslimische Frauen behaupten, sie entschieden sich freiwillig für die Verschleierung und reklamieren dafür den Schutz durch den Rechts-staat, erscheint dies vor den Errungenschaften der Demokratie wie eine Sünde wider deren Heiligen Geist.
    Frau Hübsch beginnt ihren Text mit einem Zitat von Adorno: „Antisemitismus ist das Gerücht über die Juden“ (Sie hat die Anführungszeichen und den Artikel ´die` weggelassen.), ohne ihn näher zu erklären. Dieser Intellektualität prätendierende Anfang dient Frau Hübsch dazu, die Meinung derer, die kopftuch-tragende Musliminnen für unterdrückt halten und deshalb davon ausgehen, dass sie als Rechtsvertreter vor Gericht nicht neutral wirken, in Analogie zu Antisemitismus als antiislamisch/antifeministisch erschei-nen zu lassen. Angesichts der Folgen des deutschen Antisemitismus könnte man in dieser Analogie gera-dezu einen blasphemischen Missbrauch Adornos und der Holocaustopfer sehen! Ich könnte noch lange fortfahren…

    Gott sei Dank muss ich diesen Text weder korrigieren, noch benoten. Eine derart unsystematische und von Hintergrundwissen unbeleckte Arbeit hat –ebenfalls Gott sei Dank- nie jemand vorgelegt.

  2. Es ist mir immer schwer gefallen Khola Maryam Hübsch zuzuhören, wenn sie in den Talkshows – wo sie ihren festen Platz hat – mit ihrer pseudofortschrittlichen Attitüde und ihrer fast kindlich anmutenden Gleichberechtigungsbeweisführung als Muslimin referierte.
    Dieses islamische Verhüllungsgebot als freiwillige Entscheidung der Frauen hinzustellen, da kann ich nur noch tief Luft holen. Über die Widersprüche ihrer Aussagen haben die vorstehenden Autoren alles gesagt. Das kann ich jetzt auch nicht besser zum Ausdruck bringen.

  3. Ich habe Frau Hübsch mehrfach in Talkshows gesehen und hatte von ihr bisher einen vergleichsweisen moderaten Eindruck. Mit dieser Stellungnahme aber lässt sie ihren Schleier fallen. Sie scheint da einiges von einem demokratischen Rechtsstaat nicht verstanden zu haben oder verstehen zu wollen:
    „Religiöses Leben autoritär ins Private zu verbannen und Freiheitsrechte von Minderheiten einzuschränken gehört eher zu den Kennzeichen autoritär-repressiver Regime.“
    Nach Frau Hüsch gehört also „religiöses Leben“ nicht nur auf die Straße, sondern auch in den Gerichtssaal als dem Ort, der Repräsentaten des Staates in besonderer Weise zu unbedingter Neutralität verpflichtet. Ihre „Neutralität“ möchte ich bei solcher Auffassung (die von allen gleichermaßen geforderte, sichtbare Neutralität eigener relgiöser Auffassung unterordnet) nicht als Christ, als Jude oder Atheist erleben.
    „Wenn eine Kopftuchträgerin die Gebote ihrer Religion ernst nimmt…“
    Frau Hübsch berleidigt hier alle Muslimas, die ihre Auffassung nicht teilen und unterstellt ihnen, „die Gebote ihrer Religion“ nicht „ernst“ zu nehmen.
    Zudem maßt sie sich an, nicht nur für ihre Auffassung von „Religion“, sondern für ihre „Religion“, also den Islam per se zu stehen.
    Und wenn sie von „Gleichberechtigung“ schwafelt, hätte ich gerne von ihr gewusst, weshalb ausgerechnet ein (angeblich) religiös verpflichtendes Kopftuch für Frauen, aber nicht für Männer Ausdruck dafür sein sollte.
    Schließlich macht sie in ihrer anmaßenden Unterstellung einer Vorstellung vom Kopftuch als Symbol der „Putzhilfe“ im „stereotypen Gerücht der Mehrheitsgesellschaft“ ihre Argumentation und sich selbst lächerlich.
    Sie offenbart sich im Inhalt wie in der polemischen Diktion (so in der Gleichsetzung von „neutral“ mit „normal“) als Fundamentalistin. In der Gegenübetstellung mit der sachlich-abwägenden Argumentation von Eva Kühne-Hörmann wird dies besonders offensichtlich.

    Und nun mal im Ernst, Frau Hübsch: Was hat das alles mit „religiöser Überzeugung“ zu tun?

  4. In meinem Beitrag vom, 8. August 2017, 2:25, habe ich bez. der Stellungnahme von Khola Maryam Hübsch etwas flapsig zusammengefasst: „Sie scheint da einiges von einem demokratischen Rechtsstaat nicht verstanden zu haben oder verstehen zu wollen.“
    Aufgrund der Bedeutung möchte ich dies hier differenzierter darlegen:

    So sehr ich dem Kollegen Rainer Möllering (7. August 2017 um 13:28) inhaltlich zustimme, möchte ich doch davor warnen, diese Stellungnahme allein auf der Ebene eines Schüleraufsatzes zu beurteilen. Denn es geht im Kontext um ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts in der Angelegenheit einer juristischen Ausbildung, also betr. die Ausübung einer für den demokratischen Rechtsstaat zentralen Position, die durch ein „Sonderrechtsverhältnis“ gekennzeichnet ist. In dieser ist nicht nur rechtsstaatliche Ausübung des Amtes gegenüber Betroffenen zu gewährleisen. Der Rechtsstaat hat auch Sorge zu tragen, sich selbst in den zentralen Positionen vor Aushöhlung zu schützen. Das BVerfG hat dementsprechend für Bewerber solcher Positionen, (gültig z.B. auch für Lehrer) bestimmt, dass diese durch ihre Person die Gewähr zu bieten hätten, „jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten“.
    Betr. die Frage, was dies konkret zu bedeuten habe, war ich in zweifacher Hinsicht persönlich betroffen.
    Erstens war ich selbst Gegenstand einer intensiven Überprüfung dieses Grundsatzes mit positivem Ergebnis für mich. Zweitens war ich auch Zeuge der Lehrprobe einer Lehramtsanwärterin, die aufgrund dessen dahingehend überprüft wurde, was – aufgrund hoher Wahrscheinlichkeit künftiger Indoktrination von Schülern – mit ihrer Entlassung aus dem Referendariat endete.

    Bei der Lektüre der Stellungnahme von Frau Hübsch kam mir diese Lehrprobe wieder in Erinnerung. Zunächst – bei sicher höchst unterschiedlicher Grundeinstellung – wegen der Ähnlichkeit der Diktion, dann auch wegen der erkennbaren Selbstüberhebung.
    Erkennbar insbesondere an der exzessiven Verurteilung einer (wie Eva Kühne-Hörmann richtig betont) „elementaren Entscheidung“ für eine „unparteiliche und unabhängige“ Rechtsprechung. Gefolgt von einer Fülle von Unterstellungen, so der Behauptung, es werde – vom BVerfG „mit zweierlei Maß“ gemessen, „wenn es um eine muslimische Rechtsreferendarin geht“. Grund war einzig und allein die beabsichtigte Zuwiderhandlung gegen eine grundlegende Rechtsvorschrift durch die betreffende Rechtsreferendarin.

    Die von verschiedenen Kommentatoren in seltener Einmütigkeit festgestellten Widersprüche sind, wie auch diese Selbstüberhebung, nach meiner Einschätzung geradezu notwendiger Ausdruck einer zugrundeliegenden Ideologie – von Frau Hüsch als „Gebote ihrer Religion“ bezeichnet, die sie „ernst nimmt“. Und ebenso Ausdruck der Unterordnung elementarer Elemente der Rechtsordnung unter ihr persönliches Verständnis von „Religion“. Und damit eines Konflikts, der Zweifel an der Bereitschaft nährt, „jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten“.
    Ein Konflikt, dem Frau Hübsch zu entgehen meint, indem sie einfach durch Selbstüberhebung und Behauptungen reale Gegebenheiten auf den Kopf stellt. Von Klaus-Philipp Mertens richtig als „ideologischer Zirkelschluss“ erkannt. Dem entsprechend auch aufschlussreich der Hinweis von Werner Hatzmann auf die Vorstellung des „Rechtsstaats als Versuchslabor“: „zukünftige Praxis soll uns eines Besseren belehren“.
    Die Bewerberin für ein Staatsamt steht -zurecht – auf dem Prüfstand, ob sie diesem auch gerecht zu werden verspricht, und nicht umgekehrt. Auch dies ist, wie Rainer Möllering richtig feststellt, Ergebnis eines langen Kampfes auf dem Weg „zum verfassten Rechtsstaat“.

    Vom Fall Ludin bis hierhin zieht sich erkennbar eine rote Linie, die den Markennamen „systematische Unterwanderung“ trägt. Mit viel Pathos und heuchlerischem Geschwätz von „Gleichberechtigung“ und „Freiheitsrechten“ vorgetragen und – bei Frau Hübsch – mit unverstandenem Adorno garniert. Und dem immer gleichen Tenor, sich selbst zum „Opfer“ der bösen „Mehrheitsgesellschaft“ zu stilisieren.
    Die ideologisch bedingten Verdrehungen von Frau Hübsch mögen von einer „Journalistin und Autorin“ vielleicht noch hinnehmbar sein. Von jemandem, der Rechtsstaatlichkeit zu exekutieren und zu repräsentieren hat, sind sie nicht zu tolerieren.

  5. Sehr geehrte Frau Hübsch,
    Ist Ihnen bewusst, dass Sie in einem Land leben, in dem der Glaube privat ist? Was und ob ich glaube ist eine Sache zwischen mir und Gott und findet in meinem Geist und in meinem Herzen statt! Worauf ich ganz und gar keinen Wert lege, ist wie von Ihnen gewünscht, eine Verbreitung der Kopftücher, um sich an den Anblick in „allen Lebenslagen“, sprich Klassenzimmer, Gerichtssaal, in öffentlichen Ämtern etc. zu gewöhnen. Religionsfreiheit bedeutet für mich nicht, die Ausbreitung des Kopftuches, da wir in einer Trennung von Religion und Staat Leben und ich es auch als sehr wichtig erachte, dass dies so bleibt!
    Ich möchte mich nicht an das Symbol der Unterdrückung von Frauen gewöhnen und ein öffentliches Glaubensbekenntnis muss ich auch nicht an jeder Ecke haben.
    Ich verstehe durchaus, dass Sie das Tragen dieses Accessoires ja irgendwie vor sich selbst rechtfertigen müssen. Das gibt Ihnen aber nicht das Recht mir ein Brett vorm Kopf zu unterstellen, wenn ich hierzu eine andere Meinung habe. Ihr Glaube ist Ihnen unbenommen, dem Rest der Welt damit auf den Geist zu gehen schon.
    Die Frauen in diesem Land mussten hart dafür kämpfen um der Gleichberechtigung zwischen Frau und Mann näher zu kommen. Diese Frauen werden Sie nicht davon überzeugen, dass Ihr Symbol der Unterdrückung keines ist!
    Weil es eine Lüge ist!
    Warum sind nur Frauen diesen Einschränkungen unterworfen und warum unterwerfen sie sich? Das sind für mich die essentiellen Fragen.
    Viel Spaß beim Denken und erhellende Einsichten!

  6. In seinem Leserbrief zieht der Autor alle Register eines Studienrats, der eine Schülerarbeit (hier den Beitrag von Frau Hübsch zum Kopftuchurteil) an den Maßstäben einer Erörterung zu bewerten hat. Insgesamt hier wohl mit ungenügend. Es fehlen Systematik, historisches Wissen, Analyse, Logik und Stringenz. Überdies ist die Herangehensweise „aufgabenwidrig“. Klingt wie ‚ordnungswidrig‘.
    Gut gemacht, die Beurteilungskriterien sind präzise herausgearbeitet, würde wohl mancher Schulleiter die Benotung durchwinken. Als Zweitkorrektor hätte ich allerdings einige Randbemerkungen hinzuzufügen: Es handelt sich bei diesem Themenbeitrag um ein rein lineares erörterndes Verfahrensmuster, ohne Dialektik und kritischer Reflexion. Es scheint so einfach: Das Kopftuch ist Ausdruck der Unterdrückung der Frau, kommt aus einer patriarchalischen Kultur, ist ein Symbol mangelnder Aufklärung und fehlenden Integrationswillens. Da stellen sich Fragen: Ist diese Deutung nicht auch schon Ideologie, beansprucht hier ein Mann die Deutungshoheit über die Auslegung von praktizierter Religionsfreiheit, ist diese Interpretation nicht auch gendergeleitete Sichtweise? Und zwar nicht nur eine in der Tradition der französischen Revolution, leider auch im Weltbild Rechtskonservativer bis hin zu Neonazis. Nimmt eine solche Wertung der Frau, die ihren Kopf bedeckt, nicht auch das Recht auf Selbstbestimmung als mündiger Mensch? Aus der Erfahrung und in der Praxis: Es gibt eine Menge Frauen mit Kopftuch, die den Islamismus kritisieren und die in emanzipatorischen und kritischen Gruppen (z.B. Attac) arbeiten. Auch die französische Revolution sollte ein Geschichtslehrer historisch sehen. Hier wurde die Feudalgesellschaft hinweggefegt, insofern auch die Verbindung von Altar und Thron. Heute herrscht in den meisten Staaten Religionsfreiheit, auch als Lehre aus den Religionskriegen der frühen Neuzeit. Oder (meine Position) das absolute Neutralitätsgebot der Verfassung in Frankreich. Das in Deutschland oft genug verletzt wird (Schulgebet, Wandkreuze etc.). In Skandinavien und Großbrittanien zieht man die Weiterführung einer wechselseitig toleranten multikulturellen Gesellschaft vor. Ein buntes und lebendiges Bild jedenfalls. Ein überaus widersprüchliches Thema auch, wie wir sehen. Das kann so linear nicht beantwortet werden, wie es der Leserbriefschreiber vorgibt und dort, wo nicht so streng laizistisch argumentiert wird, Ahnungslosigkeit unterstellt. Jörg Sternberg, Hanau

  7. @ Jörg Sternberg

    Eine kleine Randbemerkung: Seit wann ist es Aufgabe eines Schulleiters, die Benotung seitens eines Lehrers/einer Lehrerin „durchzuwinken“? Das Recht, hier ein Werturteil zu fällen, hat er höchstens in einer Abiturprüfung, nicht aber im normalen Schulalltag.

    Es verwundert mich, dass Sie offenbar anzweifeln, dass das als Schutz vor Männerblicken getragene Kopftuch (und das ist es im Islam) etwas anderes als eine von Männern erfundene Vorschrift sein könnte. Sie glauben doch nicht im Ernst, dass Frauen in einer Gesellschaft, in der sie als gleichgestellte menschliche Wesen akzeptiert sind und entsprechend behandelt werden, freiwillig auf die Idee kämen, sie müssten ihren Kopf und ihre Körperformen verhüllen, dürften einem Mann, mit dem sie nicht verheiratet sind, nicht frei in die Augen schauen und ihm die Hand geben? Solche Vorschriften sind in Gesellschaften entstanden, in denen Frauen als Eigentum des Ehemannes, Vaters und Bruders angesehen wurden, in denen sie Belästigung bis zur Vergewaltigung befürchten mussten, wenn sie es wagten, sich unverhüllt in der Öffentlichkeit zu zeigen. Dahinter steckt die Vorstellung, der Mann könne von Natur aus seine sexuellen Triebe nicht unter Kontrolle halten und es sei die Aufgabe der Frau, seines Objektes, ihn nicht in Versuchung zu führen. Diese Auffassung widerspricht unserer modernen, aufgeklärten Vorstellung vom Zusammenleben von Männern und Frauen in einem demokraischen Gemeinwesen. Ich kann eine solche in Form des Kopftuchs offen vor sich hergetragene Geisteshaltung zähneknirschen tolerieren, weil in einer demokratischen Gesellschaft Religionsfreiheit herrscht (durchaus nicht in den meisten Staaten, wie Sie behaupten) und ich niemanden zu seiner/ihrer Freiheit zwingen kann. Ich kann das aber nicht als Ausdruck einer bunten und lebendigen Gesellschaft ansehen, sondern bleibe, wie andere hier im Thread, bei meiner (historisch begründeten) Auffassung, dass diese Form der Geschlechtertrennung, Bevormundung von Frauen und Beschneidung der weiblichen Bewegungs- und Entwicklungsfreiheit ein anachronistisches Überbleibsel eine archaisch-patriarchalischen Gesellschaft ist.

  8. Anknüpfend an meinen letzten Beitrag möchte ich von einer Erfahrung berichten, die ich unlängst beim Besuch der Hamburger Kunsthalle machte. Dort ist derzeit das Ergebnis eines Projekts zu sehen, bei dem aus verschiedenen Ländern nach Hamburg eingewanderte Menschen aufgefordert waren, aus den ausgestellten Bildern einige auszuwählen, die sie besonders ansprechen, und eine Erklärung dazu abzugeben.
    Ein Mann mit einem Vornamen, der ihn als dem islamischen Kulturkreis Entstammenden charakterisiert, hatte unter anderem ein Gemälde ausgesucht, auf dem zwei nackte Frauen an einem Strand liegend abgebildet sind. Sein Kommentar: „Dieses Bild assoziiere ich mit Freiheit.“
    Das hat mich überrascht, aber gleichzeitig auch meine Annahme bestätigt, dass sich wohl alle Menschen, wenn sie religiöse oder gesellschaftliche Scheuklappen abgelegt haben, danach sehnen, sich körperlicher Hüllen zu entledigen und mit der Natur, der Sonne, dem Wind, dem Wasser in direkten Hautkontakt zu treten. Die Äußerung dieses Mannes spricht für mich dafür, dass ein Kopftuch, das der Frau das elementare Gefühl, den Wind in ihren Haaren zu spüren, verwehrt, ein Burkini, der ihr beim Schwimmen den direkten Körperkontakt mit dem Wasser nimmt, kein Attribut von Freiheit sein kann.

  9. @ Brigitte Ernst, 12. August 2017 um 10:19

    Mich überrascht die Bilderwahl des von Ihnen genannten Mannes aus „dem islamischen Kulturkreis“ nicht so sehr.
    Necla Kelek beschreibt in dem weitgehend autobiografischen Bericht „Die gekaufte Braut“ die Sexbesessenheit Mohammeds, der wohl nicht zuletzt auch in dieser Hinsicht als Vorbild dient.
    Insofern kann ich sogar etwas verstehen, dass die Verschleierung für betroffene Frauen als so etwas wie Schutz vor Übergriffen empfunden wird. Dies insbesondere auch deshalb, weil männliche Sexualität in dieser Gesellschaft immer auch mit Machtausübung verbunden ist.
    Wozu offensichtlich auch der Jungfrauenwahn gehört. Der wiederum als eine männliche Zwangsvorstellung zu interpretieren wäre, Herrschertum in jeder Hinsicht unter Beweis stellen zu müssen, hier also: auf jeden Fall „der erste“ zu sein. Denn alles andere bedeutet „Versagen“ und somit „Schande“. Anders ausgedrückt: Die Frau als Mittel, um männliche Versagensängste und Komplexe zu übertünchen.
    Den aus Schutzbedürfnis erfolgenden Rückzug in die Anonymität, das Sich-unsichtbar-Machen von Frauen unter dem Schleier – wie etwa Khola Maryam Hübsch es tut – zu einer Form von „Freiheit“ oder „Selbstbestimmung“ umzudeuten, ist natürlich Unsinn.

  10. @ Werner Engelmann

    Würden Sie denn tatsächlich die Bildwahl dieses Mannes mit dessen „Sexbesessenheit“ begründen? Das würde ja bedeuten, dass er mit „Freiheit“ verbinden würde, dass die nackten Frauen auf dem Gemälde ihm als Sexobjekte frei zur Verfügung stehen. Ein so schrecklicher Gedanke ist mir gar nicht gekommen.
    Ich habe das eher so verstanden, dass er, obwohl öffentliche weibliche Nacktheit in seinem heimischen Kulturkreis verpönt ist, nachvollziehen kann, dass sich Menschen, Männer und Frauen, nach Freiheit von Zwängen, auch körperlichen, sehnen. In diesem Fall würde er sich mit den Nackten auf dem Bild identifizieren. Aber ich gebe zu, dass das alles Spekulationen ist, solange man den Mann nicht selbst befragen kann.

    Noch ein Wort zu den Versagensängsten muslimischer Männer. Man kann sie eigentlich nur dafür bedauern, dass sie ihre „Ehre“ von anderen Menschen abhängig machen müssen, also von ihrer Ehefrau, Schwester oder Mutter. Denn das eigene Verhalten kann man ja steuern, das der anderen nur begrenzt. Deswegen die verkrampfte Wachsamkeit über jeden Schritt der weiblichen Verwandten.
    Aber ähnliche Vorstellungen gab es ja auch in Deutschland noch bis vor Kurzem: das Duell des „gehörnten“ Ehemannes mit dem Rivalen, die wegen unehelicher Schwangerschaft verstoßene Tochter etc.

  11. @ Brigitte Ernst, 13. August 2017, 9:56

    „Noch ein Wort zu den Versagensängsten muslimischer Männer. Man kann sie eigentlich nur dafür bedauern, dass sie ihre „Ehre“ von anderen Menschen abhängig machen müssen, also von ihrer Ehefrau, Schwester oder Mutter. Denn das eigene Verhalten kann man ja steuern, das der anderen nur begrenzt.“

    Die ersten beiden Sätze sind völlig richtig, der dritte Satz (ich beziehe mich auf Necla Kelek) so nicht.
    Dies ist im Kern die Quintessenz ihres zweiten Sachbuchs, bestehend aus 18 Interviews mit straffällig gewordenen muslimischen Männern: „Die verlorenen Söhne“, Untertitel: „Plädoyer für die Befreiung des türkisch-muslimischen Mannes“.
    Hier zeigt Necla Kelek an vielen Beispielen auf, dass in einem solchen „Kultur“kreis sozialisierte Männer eben nicht mehr in der Lage sind, das eigene Verhalten zu steuern. Sofern dieses überhaupt in den Blick kommt, dann vorwiegend in Form von Selbstmitleid. Auch für Gefühle wie „Reue“ (es sind ja alles Straftäter) bleibt dabei kein Platz mehr. Ihre Straftaten sind dabei fast durch die Bank fremdbestimmte (Über-Ich-bestimmte) Zwangshandlungen, die sich der rationalen Kontrolle und natürlich auch jeglicher Kritik entziehen. Insofern gibt es so auch keinen Ansatz für eine Art Selbstbefreiung. Im Freudschen Sinne also – in krassem Widerspruch zum äußeren Aufreteten – sehr „ichschwache“ Personen.
    Dass eine solche „Selbstbefreiung“ für Frauen möglich wäre, solange sie in ihrem „kulturellen“ Kontext verbleiben, ist ebenso mehr als zu bezweifeln. Deshalb halte ich auch das, was Frau Hübsch verbreitet, für bloße Fortsetzung der eingeübten Ideologie mit westlich aufgemotztem Vokabular.

    Zu dem besagten Mann:
    Natürlich bringt es nichts, über dessen Gefühle zu spekulieren. Das Wort „Sexbesessenheit“ war auch nicht auf ihn selbst bezogen, sondern auf den „Kultur“kreis, dem er vermutlich entstammt. Da bekam er ja auch nicht gerade nackte Frauen in übermäßiger Maße zu sehen. Seine verdrängten Bedürfnisse so offen zu zeigten, erscheint mir ja schon einmal ein Ansatz, der nur in einem anderen Kulturkreis möglich ist.
    Dass ähnliche Bedürfnisse bei Frauen natürlich auch existieren, kann man z.B. an hohen Pumps unter einer Burka sehen (habe ich in Istanbul selbst gesehen). Oder auch an übermäßig geschminkten Gesichtern (z.B. in afghanischen Videoclips – habe ich für mein Theater zahlreich untersucht), sicherlich auch unter der Burka. Was uns sicher reichlich abwegig erscheinen mag.
    Nach Necla Kelek sollten auch die „Notwendigkeit“ von Buka und Niqab weniger unter „religiösen“ Gesichtspunkten gesehen werden (das kann Frau Hübsch anderen weismachen), sondern eben unter den prägenden „kulturellen“ Aspekten, und dazu gehört auch die gerade dadurch beförderte „Sexbesessenheit“.

    Zu Analogien bei uns:
    Das Duell (nach Fontane in „Effi Briest Anforderung des „gesellschaftlichen Etwas“) wäre sicher etwas Ähnliches, wenn auch höchstens noch bei schlagenden Verbindungen gepflegt. Ich denke (da katholisch sozialisiert) da eher an den da immer noch per Dogma weiterhin gepflegten Jungfrauenwahn und an Sexualfeindlichkeit („unbefleckte Empfängnis“) – eigentlich die Kehrseite von „Sexbesessenheit“.

  12. @ Werner Engelmann
    Ich habe mir noch gestern Abend Necla Keleks Buch „Die verlorenen Söhne“ auf meinen E-Book-Reader geladen. Nach der Lektüre des Vorgängerbandes „Die fremde Braut“ wollte es schon lange lesen, Ihr Beitrag hat mich dazu gebracht, dieses Vorhaben endlich umzusetzen. Bei der Lektüre der ersten beiden Biografien (weiter kam ich noch nicht) ist mir klargeworen, was Sie meinen.

    Sexy Kleidung unter der Burka wundert mich gar nicht, für den Ehemann dürfen die Hüllen ja fallen. Schon auf einer meiner ersten Reisen nach London in den 70er Jahren habe ich mich bei Harrod’s amüsiert über die vielen züchtig Verschleierten, die in der Reizwäscheabteilung unterwegs waren.

    Die Sexualfeindlichkeit der katholischen Kirche habe ich am eigenen Leib erfahren dürfen und mich zu Genüge damit herumgequält. Mittlerweile ist ja offenbar geworden, auf welch schreckliche Weise diese Triebverdrängungen z.B. bei Priestern in katholischen Erziehungsinrichtungen zurückschlagen können.

  13. @ Brigitte Ernst

    Schön, Ihr Interesse geweckt zu haben.
    Interessant bei Necla Kelek erscheint mir, dass sie eben nicht vorwiegend die Ursachen auf der religiösen Schiene sucht, sondern den ganzen „kulturellen“ Kontext (eher im Sinne von Anti-Kultur) einbezieht und an den Biografien konkrete Zusammenhänge aufzeigt. So auch im Schlusskapitel mit konkreten Vorschlägen.
    Meine Kritik daran: Diese Vorschläge erscheinen mir sehr optimistisch, lassen sich kaum aus den voranstehenden Biografien ableiten. Denn so gut wie keine der analysierten Personen hat es geschafft, sich – selbst nach jahrzehnte langem Aufenthalt in Deutschland – sich von seinen ursprünglichen patriarchalen Prägungen zu befreien. Entscheidend dürfte dafür das Verbleiben in patriarchal geprägten Subkulturen sein.
    Der bloße Eintritt in einen anderen Kulturkreis reicht also nicht. Es bedarf auch der Analyse, was sonst noch nötig ist, um diesen „Aufklärungsprozess“ (wie bei ihr selbst) zu einer Erfolgsgechichte werden zu lassen.
    Interessant natürlich auch, dass es einer Frau bedurfte, um die Fülle an männlichen Tabuisierungen aufzubrechen.

  14. @ Werner Engelmann

    Problematisch ist, dass es vorwiegend Straftäter waren, die Frau Kelek interviewt hat, also eine Negativauswahl von Gescheiterten. Vielleicht keine wirklich repräsentative Bevölkerungsgruppe.

    Sie hatte das Glück, zu den frühen türkischen Migranten zu gehören, die vor der Bildung der hermetischen Ghettos eingewandert sind und so eine bessere Möglichkeit hatten, Kontakte mit Einheimischen aufzubauen und somit ihren Horizont zu erweitern.
    Dass es mehr Frauen sind, die sich kritisch zu ihrer Herkunftskultur äußern und in der Ankunftsgesellschaft erfolgreich sind , mag u.a. daran liegen, dass ihr Leidensdruck als „slaves of the slaves“ größer ist als der der Männer, denen ab der Pubertät etwas mehr (zumindest äußere) Bewegungsfreiheit zugestanden wird. Dennoch halte ich ihre Kraft und ihren Mut bei der Ablösung vom Elternhaus und von ihrem kulturellen Hintergrund für außergewöhnlich und bewundernwert.

  15. Hallo Zusammen,
    Ich hänge noch an dem Thema Religion! Habe mich im Laufe meines Lebens immer wieder Mal mit den unterschiedlichsten Religionen befasst und bis vor kurzem war mit der Buddhismus sehr nahe. Als ich vor ein paar Wochen einen Dokumentarfilm über „radikale“ Mönche in Myanmar sah, wurde mir wieder einmal bewusst, dass jedes Glaubenssystem missbraucht werden kann. Auch wenn sich der Buddhismus nicht als Religion versteht, ist es eine Form von Anbetung und hat Richtlinien. Was übrig bleibt sind die Worte die Buddha zugeschrieben werden, „glaube nicht, was ich sage, sondern erfahre es selbst“.
    Religion ist ein Machtinstrument zur Kontrolle der Massen. Es geht nicht um Erfahrungen, sondern um gehorchen. Du bekommst solange die Glaubenssätze eingeimpft, bis für rationales Denken wenig Raum bleibt, bzw. überhaupt Denken tabu ist. Hinterfragen ist gerade im musslimischen Glauben völlig tabu. Hatte vor ein paar Wochen ein Gespräch mit einem Mann aus dem Iran. Er hat unter anderem deshalb sein Land verlassen, weil er nicht akzeptieren wollte, dass alle anderen Glaubens als todgeweihte Ungläubige betrachtet werden.
    Was ich auch nicht verstehe ist, dass aus etwas schönem wie Gläubigkeit, soviel Hass entstehen kann. Ich sehe Gläubigkeit als etwas schönes. Die tiefe Hingabe an etwas „was größer ist, als man selbst. Was hat das mit dem Glauben oder Nichtglauben der anderen zu tun. Ich kann doch aus dem was ich glaube keinen Anspruch an andere erheben, dies auch zu tun!
    Ich bin nicht gläubig, halte Gott für möglich, kann aber auch genauso gut nicht sein.
    Bewundere nur die Hingabe des ein oder anderen Mönches.
    Gruß, Anna Hartl

  16. @ Anna Hartl

    Religionen sind wahrscheinlich aus verschiedenen Gründen entstanden. Zum einen, weil Menschen Angst vor dem Tod hatten und weil die Vorstellung eines Lebens nach dem Tod sie tröstete und ihnen ihre Angst nahm. Zum anderen konnten sie sich viele Naturerscheinungen nicht erklären und begründeten sie mit der Existenz von Göttern und anderen überirdischen Phänomenen. Der Wunsch nach Schutz vor schädlichen Einflüssen durch diese Götter (Naturgewalten) brachte sie auf die Idee, ihnen Geschenke zu machen (Opfer zu bringen), um sie gnädig zu stimmen, damit sie die Menschen verschonten.
    In den monotheistischen Religionen stellt man sich Gott als z.T. liebevollen, z.T. strafenden Vater oder König vor, der von seinen Kindern/Untertanen Verehrung, Opfer und Unterwerfung in Form von Triebverzicht verlangt. Im Judentum und im Islam fordert dieser Gott von den Männern sogar, einen Teil ihrer männlichen Stärke (Vorhaut) zu opfern, was wie eine Unterwerfungsgeste unter die Vorherrschaft des Alphamännchens anmutet (meine Interpretation).
    Der vielfältige Triebverzicht sowie die Unterwerfung unter Gottes Macht, gepaart mit Angst vor Strafe, kann zu Frustration und daraus folgender Aggression führen, die sich im Interesse des Gruppenzusammenhalts vorwiegend nach außen richtet, also gegen Angehörige anderer Religionen. Wenn man schon selbst leiden muss, möchte man sich wenigstens damit trösten, dass man selbst den richtigen Glauben gefunden und ein moralischeres Leben führt als die Angehörigen der anderen Glaubensrichtungen. Dadurch erklärt sich meiner Ansicht nach das häufig zu beobachtende Überlegenheitsgefühl gegenüber anderen Religionen.
    Dazu kommen natürlich noch psychologische Phänomene wie z.B. die Projektion, d.h. man entdeckt bei sich selbst Wünsche, Bestrebungen und Verhaltensweisen, die man vor seinem Gewissen nicht verantworten kann, und schiebt sie Angehörigen anderer Religionen in die Schuhe, die man damit als Sündenböcke für die eigenen Verfehlungen oder Frustrationen verantwortlich macht. Das kann leicht zu Feindschaft führen.

    Das alles sind Erklärungsversuche für die Härte, Unmeschlichkeit und Feindseligkeit mancher Religionen und Bekenntisgruppen.

    Nicht zu vernachlässigen ist auch das Faktum, dass Menschen nach Macht streben und, wie Sie es schon erwähnt haben, die Unterdrückung durch die Religion sich gut als Machtinstrument einsetzen lässt, indem man sie als Angstapparat aufbaut mit der Drohung: „Wenn du den von der Obrigkeit/der Religion aufgesellten Regeln nicht gehorchst, straft dich Gott mit ewiger Verdammnis.“

    Es gibt natürlich auch positive Beispiele von Gläubigen, die mit den Regeln ihrer Religion in Einklang leben und deren moralische Forderungen zum Wohle anderer und im Interesse ihres inneren Friedens erfüllen. Diese Menschen haben es nicht nötig, sich feindselig gegen andere abzugrenzen.

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