Zwischen Antisemitismus und legitimer Kritik unterscheiden

Es gibt Zeiten, in denen der Preis für ein zögerliches Verhalten zu hoch wird. Wenn man Kritik runterschluckt, statt sie zu äußern, vielleicht weil man fürchtet, als Antisemit bezeichnet zu werden. Ein solches Verhalten könne sogar gefährlich werden, schreibt Amos Goldberg, Professor an Hebräischen Universität Jerusalem und Spezialist für die Erforschung des Holocaust, in seinem Gastbeitrag in der FR: gefährlich nämlich dann, wenn „das Versagen, zwischen Antisemitismus und legitimer Kritik zu unterscheiden, zu moralischer und intellektueller Bequemlichkeit, ja Faulheit wird. Wir erleben jetzt solche Zeiten.“ Die Boykottbewegung BDS als antisemitisch zu verurteilen, sei unangebracht. Goldberg kritisiert den Beschluss des Bundestages zu diesem Thema, der bereits schwerwiegende Folgen habe. Er bezieht sich auch auf den Rücktritt von Peter Schäfer, dem früheren Direktor des Jüdischen Museums Berlin

„Ich warne meine Freunde in Deutschland wegen unserer Erfahrungen in Israel: Es steht noch mehr Ärger bevor, falls Sie die Grundsätze der Demokratie, die Meinungsfreiheit und eine prinzipientreue Außenpolitik nicht energisch verteidigen. Wenn Sie nicht für diese Werte kämpfen, gerade auch im Kontext sensibler Themen, könnte sich Deutschland in fünf oder zehn Jahren in ein weiteres illiberales Bollwerk verwandeln. Seine Politik könnte dann der Israels, Ungarns und Polens ähneln.“ Demokratie brauche aktive Bürger. „Deutsche, die diese Werte schätzen und sich um die Integrität Israels sorgen, müssen jetzt ihr ängstliches Zögern überwinden und sich dem israelischen und jüdischen demokratischen Lager anschließen. Sie müssen die Energie aufbringen, zwischen Antisemitismus und Manipulationen zu unterscheiden, die Israel vor der legitimen Kritik an seinen Rechtsbrüchen schützen sollen.“

Dazu kamen zwei Leserbriefe von deutschen Professoren herein.

Balken 4Rechtsbrüche in Israel

Zu_ „Ein Appell an meine deutschen Freunde“, FR-Meinung vom 24. Juli

Haben Sie Dank für Ihren Gastbeitrag von Amos Goldberg! Er rückt zurecht, was deutsche political correctness seit Jahren verbiegt. Wir deutschen Bürger dürfen, ja müssen Rechtsbrüche in Israel anprangern dürfen zusammen mit unseren demokratischen Freunden in Israel. Ein Ja zur Boykottbewegung BDS, soweit sie nicht das Existenzrecht Israels grundsätzlich infrage stellt, ist nicht per se antisemitisch, wie unser Bundestag in seiner Verblendung behauptet. Freie Meinung und freie Rede gegen die Apartheidspolitik Israels gegenüber den Palästinensern ist für uns, den Freunden Israels, legitim. Der Rufmord, Antisemit zu sein, wie an dem honorigen christlichen Sozialethiker U. Duchrow (Universität Heidelberg) wegen seines Essays „Palästina/Israel, als Beispiel von kolonialistischem Kapitalismus in theologischer Perspektive“ (erste Fassung 2016 in der Evangelischen Verlagsanstalt, dort dann eingezogen und in der zweite Fassung Stiftung Hirschler 2018) und an einem der renommiertesten deutschen Judaisten P. Schäfer (Berlin) wegen seiner Führung des Jüdischen Museums gehören dringend revidiert.

G. Wilhelm Nebe, Heidelberg

Die FR achtet die Meinungsfreiheit

Ich gratuliere Ihnen und der FR Redaktion, dass Sie es wagten, die den Bundestagsbeschluss zu BDS kritisierende Stellungnahme von Amos Goldberg heute abzudrucken. Ich freue mich, dass die FR, die ich seit 40 Jahren abonniere, gegen die beschämende Instrumentalisierung des Antisemitismusvorwurfs zur Unterdrückung der Kritik an Völkerrechtsverletzungen der Regierung(en) des Staates Israels nicht mitmacht und Artikel 5 des Grundgesetzes zur Meinungsfreiheit weiterhin achtet.

Ulrich Duchrow, Heidelberg

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11 Kommentare zu “Zwischen Antisemitismus und legitimer Kritik unterscheiden

  1. Der Vorwurf des Antisemitismus dürfe nicht durch inflationäres, unredliches politisches Instrumentalisieren entkräftet werden. Weder durch Boykottaufrufe (wie die der Kampagne BDS – Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen) noch durch Sprechverbote. Deutschland würde seiner friedensschaffenden Rolle im Nahen Osten nur durch politischen Mut zur Differenzierung gerecht werden können. So der israelische Journalist und Konzertmusiker Ofer Waldman am 12. Juni in „Deutschlandfunk Kultur“.

    Er reagierte damit auf den Beschluss des Deutschen Bundestags vom 17. Mai 2019 , die Organisation BDS als antisemitisch zu klassifizieren. Diese Entscheidung hatten am 3. Juni 240 jüdische und israelische Wissenschaftler, von denen viele in den Bereichen Antisemitismusforschung, jüdische Geschichte und Geschichte des Holocaust arbeiten, zum Anlass genommen, um auf den alarmierenden und zunehmenden Trend hinzuweisen, die Unterstützer palästinensischer Menschenrechtler als antisemitisch abzustempeln.
    Die TAZ druckte diesen Aufruf ab; eine Mitarbeiterin des Jüdischen Museums Berlin empfahl in einem Tweet die Lektüre, worauf der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, das Museum harsch kritisierte. Dessen Leitung habe „das Vertrauen der jüdischen Gemeinschaft“ verspielt. Im Zuge der sich verschärfenden Auseinandersetzung trat der Museumsleiter, der renommierte Judaist Peter Schäfer, der wenig vorher seinen Vertrag um ein Jahr verlängert hatte, zurück.

    Es ist zu vermuten, dass sich der Zentralrat einer Initiative der israelischen Regierung angeschlossen hatte. Denn Israels Premierminister Benjamin Netanjahu hatte bereits im Dezember 2018 in einem Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel die finanzielle Unterstützung von palästinensischen Nichtregierungsorganisationen beklagt und in diesem Zusammenhang vor einer Unterstützung von BDS gewarnt.

    Diese Vorgänge illustrieren die politische Verlogenheit, jede Kritik an Israel pauschal als Antisemitismus zu diffamieren.

    So folgen Bundesregierung, Bundestag und der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung den Merkmalen eines „3-D-Tests für Antisemitismus“, der von dem rechten israelischen Politiker Natan Scharanski (Likud) formuliert wurde. Scharanski stammt aus der Sowjet Union und war neun Jahre in einem sibirischen Straflager inhaftiert.

    Das erste D steht für Dämonisierung und meint unzulässige Vergleiche zwischen palästinensischen Flüchtlingslagern und dem Gaza-Streifen mit Auschwitz sowie dem Warschauer Ghetto.
    Das zweite D bedeutet doppelte Standards, also die propagandistische Herausstellung vermeintlicher Menschenrechtsverletzungen in Israel, denen gegenüber solche in China, Iran oder Russland heruntergespielt würden.
    Das dritte D meint Delegitimierung und versteht darunter die Infragestellung des Existenzrechts Israels bzw. dessen strikte Ablehnung.

    Populär sind solche Vereinfachungen und Verzerrungen vor allem im arabischen Raum, weil mit ihnen die inneren Probleme der Nachbarländer Israels (autoritäre Strukturen, religiöser Fundamentalismus und massive wirtschaftliche Probleme) verschleiert werden. Sie werden jedoch auch von deren Unterstützern in anderen Ländern aufgegriffen, um jeweils eigene politische Interessen zu verfolgen. Aber auch die nationalistischen und ultraorthodoxen Parteien in Israel bedienen sich dieser Klischees, um Ängste in der Bevölkerung zu schüren und diese in Zustimmung für ihre eigenen politischen Ziele umzumünzen.

    Allerdings sind sie nicht zwangsläufig mit Antisemitismus gleichzusetzen. Denn letzterer ist eindeutig rassistisch motiviert und hat seine Ursprünge im letzten Viertel des neunzehnten Jahrhunderts vor allem in Deutschland und Österreich. Er basiert auf dem jahrhundertelangen christlichen Antijudaismus des so genannten Abendlands. Der Begriff selbst wurde von Wilhelm Marr 1879 geprägt, einem politischen Journalisten, der im Judentum nicht eine religiöse Gruppe sah, sondern eine durch äußere und kulturelle Merkmale bestimmte minderwertige Rasse, die der germanischen nicht gleichwertig sei. Die Vermengung von Juden- und Germanentum würde zur Auslöschung des letzteren führen.

    Der rassistische Schriftsteller und Schwiegersohn Richard Wagners, Houston Stewart Chamberlain, der ähnlich wie Marr und dessen Anhänger dachte, versuchte deswegen die arische Abstammung Jesu nachzuweisen. Dieser sei weder Jude noch Palästinenser, sondern römischer Abkunft gewesen – ein sowohl historischer als auch theologischer Irrsinn. Alfred Rosenberg und Adolf Hitler zählten zu Chamberlains bekanntesten Rezipienten.

    Natan Scharanskis „3-D-Test“ vermengt antijüdischen Rassismus mit den politischen Interessen nationalistischer Kreise Israels. Eines der ersten Opfer dieser abwegigen und politisch durchschaubaren Kategorisierung war Günter Grass. Der hatte in seinem im Frühjahr 2012 veröffentlichtem Gedicht „Was gesagt werden muss“ vor der Lieferung deutscher U-Boote an Israel gewarnt. Der Schriftsteller und Literaturnobelpreisträger befürchtete, dass diese Schiffe mit Atomraketen bestückt werden könnten, die sich gegen den Iran richten könnten. Grass wörtlich:

    „Nur so ist allen, den Israelis und Palästinensern, / mehr noch, allen Menschen, die in dieser / vom Wahn okkupierten Region / dicht bei dicht verfeindet leben / und letztlich auch uns zu helfen.“

    Auch Jakob Augstein, Herausgeber der Wochenzeitung „Freitag“, handelte sich den Vorwurf ein, Antisemit zu sein, weil er Kritik an der israelischen Politik äußerte. Im November 2012 entgegnete Augstein auf derartige Anfeindungen im SPIEGEL, dass der Antisemitismusvorwurf zu oft gebraucht werde, um Israels Besatzungspolitik vor jeder Kritik zu schützen. Damit werde der Begriff bedeutungslos und zur beliebigen Beschimpfung. Das nütze wirklichen Judenfeinden und schade Israel.

    Dennoch werden beispielsweise das „Mideast Freedom Forum Berlin“ oder das „Simon Wiesenthal Center“ nicht müde, die 3-D-Methode zu propagieren. Besondere Resonanz findet diese u.a. beim umstrittenen Publizisten Henryk M. Broder und dem übereifrigen Antisemitismusforscher Matthias Küntzel, der Netanjahus und Trumps Anti-Iran-Kurs geradezu sklavisch unterstützt.

    Der im August 2018 in Tel Aviv verstorbene Schriftsteller und Friedensaktivist Uri Avnery hielt die in Deutschland tabuisierte Kritik am Staat Israel für antisemitisch, weil das allen Antisemiten der Welt in die Hände spiele.

    Avnerys Haltung diametral entgegen steht regelmäßig die Position des Zentralrats der Juden in Deutschland. Dafür ein Beispiel:
    Als der in Limburg an der Lahn ansässige Finanzmakler Markus Stillger, ein Mitglied der CDU, Anfang Juli 2017 als Reaktion auf die Krawalle am Rand des Hamburger G20-Gipfels „einen kleinen Holocaust“ gegen gewaltbereite Demonstranten forderte (im Klartext: die systematische Ermordung von Menschen nach dem Beispiel des NS-Staats), erntete er regional und überregional dafür viel Protest; einige Bürger stellten Strafanträge, die aber vom zuständigen Oberstaatsanwalt in Limburg nicht angenommen wurden, weil der Aufruf nicht die Merkmale der Volksverhetzung erfülle. Der Zentralrat, von dem sich viele eine Reaktion erhofft hatten, hüllte sich in Schweigen.

  2. Lieber Herr Mertens, auf so einen absurden Blödsinn, wie er von Markus Stillger verzapft wurde, braucht der ZdJ wirklich nicht zu reagieren, oder den Blödsinn sogar dadurch noch in den Rang einer ernstzunehmenden Äußerung erheben.
    Aber wie hätte er da Ihrer Meinung nach richtig reagiert, oder zog er auch da das Schweigen vor?

    „Kardinal vergleicht Gaza-Streifen mit KZ“
    https://www.sueddeutsche.de/politik/vatikan-kardinal-vergleicht-gaza-streifen-mit-kz-1.363455

    Der verstorbene Uri Avnery alias Helmut Ostermann, der aus Deutschland floh, auch bei der Irgun und den IDF diente, soll ja auch den von Israel wieder geräumten Gaza-Streifen mit dem von der Wehrmacht über 2 Jahre lang belagerten Leningrad ernsthaft verglichen haben, in dem bis ca. 1,1 Millionen Menschen verhungerten, oder an den Folgen völliger Auszehrung starben.
    Selbst von Kannibalismus in dieser Situation wurde ja berichtet.

    Ein Kardinal und ein späterer sog. „Friedensaktivist“, aber vielleicht beide eher doch nur Menschen ohne eine wirklich angemessene und historische Urteilsfähigkeit?

    Den Gaza-Streifen mit seiner eigenen Problematik und die Vernichtungslager / Konzentrationslager, oder die gewollte Leningrader Vernichtungsblockade auf die gleiche Stufe einer gewollten physischen Vernichtung durch Ausbeutung und Aushungern zu stellen, das zeugt meiner Meinung nach nicht von einer notwendigen Urteilsfähigkeit oder einer ausreichenden Kompetenz.
    Tut mir für beide leid, dass ich es nicht anders ausdrücken kann.

  3. Lieber Herr Mertens, wie Sie merken konnten, gebrauche ich bei diesen Vergleichen des Gaza-Steifens mit den KZs als Vernichtungslager, der gewollten Vernichtung des Warschauer Ghettos und seiner Bewohner, oder der gewollten Vernichtung der Leningrader Bevölkerung, nicht den Antisemitismus-Vorwurf.
    Aber mindestens den Vorwurf mangelnder Urteilsfähigkeit und auch Kompetenz erhebe ich, was auf Defekte kognitiver Art, oder auf verzerrte Realitätswahrnehmungen hindeutet.

  4. Leserbrief zu „Ein Appell an meine deutschen Freunde“ FR 24.7.19/
    Leserbriefe Nebe/Duchrow 29.7.19

    Eins der Probleme mit dem Antisemitismus von rechts ist, dass die meisten Antisemiten nicht wissen, dass sie Antisemiten sind. Das ist mangelndem Reflexionsvermögen geschuldet, sonst käme es ja auch nicht zu solchen obskuren Einstellungen. Allerdings sind meines Erachtens die BDS-Befürworter von links bislang den Nachweis schuldig geblieben, dass sie keine Antisemiten sind. Es ist leicht von der „Keule des Antisemitismus“ zu sprechen und zu behaupten, dass Israelkritik bzw. Antizionismus mit antisemitischen Einstellungen nichts zu tun habe.
    Wie steht es beispielsweise mit dem Vorwurf, Israel würde gegenüber Palästinensern eine Politik der Apartheid praktizieren? Was ist damit gemeint? Wohl kaum die rechtliche Stellung der einen Million arabischen Bürger in Israel selbst, die im Vergleich zu allen Israel umgebenden Staaten an demokratischen Grundrechten partizipieren. Ist die palästinensische Bevölkerung in den besetzten Gebieten gemeint, zum Teil von Israel annektiert wie z.B. Ost-Jerusalem? In der Tat gibt es hier äußerst problematische Entwicklungen, die unter anderem dem politischen Rechtsruck in Israel geschuldet sind. Allerdings gilt auch hier israelisches Recht für alle Bürger mit entsprechenden rechtlichen Verfahren beispielsweise bei Hausabrissen, von denen auch immer wieder jüdische Siedler betroffen sind. Oder ist mit Apartheid das Autonomiegebiet unter palästinensischer Selbstverwaltung gemeint? In diesem Fall könnte der Vorwurf zutreffen, denn in diesen Gebieten dürfen und können Juden nicht leben, weil ihre Sicherheit für Leib und Leben nicht garantiert werden kann. Anders gesagt, diese Gebiete sind „judenrein“, hier herrscht extremer Rassismus oder wenn man so will Apartheid“, nur liegen die Ursachen nicht beim Staat Israel.

    Selbstverständlich ist es legitim, dass sich Amos Goldberg an die deutsche Öffentlichkeit wendet und um Unterstützung für eine gerechte Konfliktlösung gegen die derzeitige israelische Regierung bittet. Aber muss dies zwangsläufig in einer Koalition mit BDS erfolgen? Große Teile der israelischen Opposition schlucken offenbar die Kröte BDS , obwohl sie teils antisemitisch ist, weil der Kampf voran kommen soll. Aber müssen das Israel-Palästina-Engagierte hierzulande ebenfalls tun? Legitimiert wird das in der Regel damit, dass man eben von israelischen Friedensfreunden darum gebeten wird. Aber ist damit der Vorwurf aus der Welt, dass man mit antisemitischen Organisationen kooperiert? Das klingt schon sehr nach dem hinlänglich analysierten (Pseudo-) Argument: One of my best friends is a Jew, but… (Leon Poliakov, Vom Antizionismus zum Antisemitismus). Die BDS- Befürworter sollten es sich mit dem Vorwurf des Antisemitismus nicht allzu leicht machen. Linke tun das aber immer wieder, unter anderem auch weil ja schon Karl Marx zur sogenannten Judenfrage einiges zu sagen hatte und Linke deswegen per se gar nicht antisemitisch sein können.

    Mit der Behauptung nun, der Bundestag wurde bei seiner Verurteilung des BDS als antisemitisch von der israelischen Regierung bzw. der israelischen Botschaft genötigt, begibt man sich vollends in merkwürdige Fahrwasser. Kann da nicht ein klitzekleines bisschen Verschwörungsdenken in der Art der „Protokolle der Weisen von Zion“ Pate gestanden haben? Der Bundestag am Gängelband eines übermächtigen Strippenziehers? In Mannheim sagt man: Leute, geht’s noch?
    Im Gegensatz zum Leserbriefschreiber vom 29.7. blicke ich erst auf 38 Jahre Abonnement der FR zurück. Ich wüsste aber nicht, warum man durch langjährige Lektüre der FR automatisch nur noch einseitig politisch urteilen müsste.

    Heinz Sigmund, Mannheim

  5. Eine kurze Hintergrundinformation zu den beiden „Professoren“, deren Leserbriefe Bronski veröffentlicht hat:
    Professor Ulrich Duchrow von der Ludwig-Karls-Universität Heidelberg wurde aufgrund einer Veröffentlichung selbst Antisemitismus unterstellt, was sein Kollege Dr. Gerhard-Wilhelm Nebe, mit dem er zusammenarbeitet, im Leserbrief ja anprangert.
    Zwei Partner, die sich gegenseitig die Bälle zuwerfen
    Dr. (nicht Professor) Gerhard-Wilhelm Nebe arbeitet als Dozent an der privaten Hochschule für Jüdische Studien in Heidelberg, deren Träger pikanterweise der Zentralrat der Juden in Deutschland ist. Es kann also noch nicht allzu schlimm um die Freiheit der Meinung und der Wissenschaft in Deutschland bestellt sein, wenn der Zentralrat einen Dozenten beschäftigt, der sich mit der unqualifizierten, hetzerischen Klassifizierung Israels als Apartheidstaat hervortut.

    Vor schwammigen „Totschlagwörtern“ wie „Antisemitismus“, „Rassismus“ etc. sowie fragwürdigen Vergleichen (Apartheidstaat Israel, Gaza gleich Warschauer Ghetto oder gar Konzentrationslager, s. Franz Fuchs und Heinz Sigmund) sollte man sich meiner Meinung nach hüten. Sie dienen lediglich der Emotionalisierung, verhärten die Fronten und stehen einer sachlichen inhaltlichen Diskussion im Wege. Ein wenig verbale Abrüstung täte beiden Lagern (dem palästinensischen und dem israelisch/jüdischen) gut.
    Wünschenswert wäre konkrete inhaltliche Kritik an der israelischen Regierung (nicht „dem Staat“ Israel) ohne Vereinfachungen und Verzerrungen.
    Da bin ich ganz bei dem von Klaus Philipp Mertens zitierten Ofer Waldmann, der „politischen Mut zur Differenzierung“ fordert.

    Was ist geschehen?
    Die Bundestagsfraktion der FDP hat unter dem Titel „Der BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten – Antisemitismus bekämpfen“ einen Antrag initiiert, der von den Fraktionen CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen unterstützt wurde. Es geht um die Verurteilung der Kampagne des BDS, der nicht nur zum Boykott israelischer Waren und Dienstleistungen aufruft, sondern auch zur Ausgrenzung israelischer Künstler, Wissenschaftler und Sportler (Ausschluss aus internationalen Veranstaltungen, Beendigung von Kooperation und Austausch für Sportler, Künstler, Wissenschaftler und Studenten, die vom israelischen Staat finanziert werden).
    Neben der Klassifizierung des BDS als „antisemitisch“ (über die man streiten kann und die ich für überflüssig halte) wurde aber keineswegs beschlossen, den BDS in Deutschland zu verbieten (wie es die AfD forderte), sondern „die israelkritische BDS-Bewegung soll kein Geld mehr von der Bundesregierung erhalten“ (s. FR-online vom 17.05.2019).
    Wenn Amos Goldberg aufgrund eines solchen Beschlusses die Werte der Demokratie gefährdet sieht und Deutschland in die Ecke von Polen und Ungarn rückt, sollte er meiner Ansicht nach sein Augenmaß überprüfen. Der BDS wird eben nicht aus dem öffentlichen Raum verbannt, wie Goldberg behauptet, sondern lediglich nicht mehr staatlich finanziert.
    Geradezu witzig wird es, wenn er beklagt, „Wissenschaftler, die im Verdacht stehen, mit BDS zu sympathisieren, werden nicht zu Konferenzen eingeladen“. Genau einen solchen Umgang strebt der BDS doch mit Wissenschaftlern an, die von Israel finanziert werden. Merkt Herr Goldberg gar nicht, dass er mit zweierlei Maß misst? Ach nein, er weiß ja, dass er auf der richtigen Seite steht.

    Ich muss gestehen, der Bundestagsbeschluss ist ganz in meinem Interesse. Aktivitäten wie die des BDS möchte ich von meinen Steuergeldern nicht finanziert wissen. Wer den BDS unterstützen möchte, darf das gerne mit privaten Spenden tun, aber bitte nicht mit öffentlichen Geldern.
    Meine Position zum kulturellen und wissenschaftlichen Boykott habe ich im Thread “Existenzrecht für Israel und Palästina“ (Februar 2019) ausführlich erläutert und möchte mir das an dieser Stelle sparen.

  6. Sehr interessant ist es ja auch, dass BDS die Einhaltung der UN-Resolution 194 von 1948 verlangt, gegen die sogar Ägypten, Irak, Libanon, Saudi-Arabien, Syrien und Jemen damals stimmtem. Danach verlangt BDS nun die Rückkehr von inzwischen mehr als 7,25 Millionen arabischer Personen auf der Website.

    Zur Resolution 194 dann WP:

    „Die Generalversammlung, nach weiterer Erörterung der Lage in Palästina
    […]
    11. beschließt, dass denjenigen Flüchtlingen, die zu ihren Wohnstätten zurückkehren und in Frieden mit ihren Nachbarn leben wollen, dies zum frühestmöglichen Zeitpunkt gestattet werden soll und dass für das Eigentum derjenigen, die sich entscheiden, nicht zurückzukehren, sowie für den Verlust oder die Beschädigung von Eigentum, auf der Grundlage internationalen Rechts oder nach Billigkeit von den verantwortlichen Regierungen und Behörden Entschädigung gezahlt werden soll;“

    Damit waren aber neben den arabischen Flüchtlingen ja auch die jüdischen aus den arabischen Gebieten noch gemeint.

    Die heutige Bevölkerung Israels in 2019 laut WP:
    jüdisch: 6.697.000
    arabisch: 1.890.000

    Jetzt bräuchte nur noch einfach addiert zu werden und die Strategie von BDS wird doch ziemlich klar, wenn man noch etwas rechnen kann. Was das dann aber bedeutet, ist doch wohl auch klar.

  7. @ Franz Fuchs

    Lieber Herr Fuchs, Uri Avnery (Helmut Ostermann) hat nach meinem Eindruck aus seiner Zeit als rücksichtsloser Untergrundkämpfer gegen die britische Mandatsmacht gelernt. Vor allem, wie man es nicht machen darf, wenn man ein Recht auf Selbstbestimmung durchsetzen will. Zumindest schließe ich das aus seinen zahlreichen Äußerungen als Aktivist von „Schalom Achschaw“ und anderen Friedensorganisationen.
    Hingegen verwunderte mich das Interview, das er der rechtsgerichteten Wochenzeitung „Junge Freiheit“ im November 2004 gab. Dennoch halte ich seine Unterscheidung zwischen Antisemitismus und politischer Kritik an Israel für richtig.
    Bestärkt wurde ich darin auch durch ähnliche Stellungnahmen von Moshe Zimmermann und besonders durch Moshe Zuckermanns Buch „Der allgegenwärtige Antisemit“.

    Die Einschätzungen und Forderungen von BDS teile ich weitestgehend nicht. Aber ich verweigere mich der Instrumentalisierung meines Widerspruchs durch den Likud und dessen Verbündeten, einschließlich einer allzu naiven (tatsächlich aber liebedienerischen) Bundesregierung.

    Auf die Aktion des Limburger Unternehmers Markus Stillger (der Beitrag stand länger als ein Jahr auf dessen Blog „Neues aus dem Tower“) hätte ich eine eindeutige Stellungnahme des Zentralrats erwartet. In einem Beitrag für das Magazin „Weltexpresso“ bin ich vor zwei Jahren ausführlich darauf eingegangen: https://weltexpresso.de/index.php/zeitgesehen/10494-das-meint-die-staatsanwaltschaft-in-limburg-an-der-lahn
    Denn sowohl Holocaust als auch ähnliche Begriffe aus dem „Wörterbuch des Unmenschen“ (Sternberger/Storz/Süskind) sind nicht dazu geeignet, ihrer eigentlichen Bedeutung entkleidet zu werden und sie zu gesellschaftlich akzeptierten Universal-Schimpfworten zu machen. Ich kann mich noch an die Redewendung „bis zum Vergasen“ aus den 50er und 60er Jahre erinnern, die auch von meinen Lehrern mitunter gebraucht wurde. Es hat lange gedauert, bis mir deren Ursprung bewusst war.

  8. @ Klaus Philip Mertens

    Zu den von Ihnen am 29. Juli, 18:49, erwähnten doppelten Standards, nach denen Israel vor allem in der UNO beurteilt wird, hier ein Artikel der Bildzeitung zu einer Resolutuion des ECOSOC (Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen) vom 26. Juli 2019. Da dieser Vorgang in der deutschen Medienlandschaft offenbar keine weitere Erwähnung fand (zumindest war meine Suche danach erfolglos) sehe ich mich gezwungen, mich hier auf die Bildzeitung zu berufen. Allerdings habe ich den englischen Originaltext auf der Seite des ECOSOC gefunden, die Verlinkung ist mir aber misslungen.

    https://www.bild.de/politik/ausland/politik-ausland/skandal-gegen-israel-in-der-uno-wie-konnte-deutschland-nur-schweigen-63570596.bild.html

    Die Agenda, item 16, beruft sich auf verschiedene zuvor verabschiedete Resolutionen zur Verbesserung der Menschenrechte weltweit und bestätigt diese noch einmal, ohne konkrete Staaten zu nennen. Als einzige Ausnahme wird im Folgenden die Unterdrückung der palästinensischen Bevölkerung durch Israel genannt, spezell die Situation der Frauen und Mädchen.
    Hier eine Ausweahl von Zitaten:

    „Expressing great concern about the continuing systematic violation of the human rights of the Palestinian people by Israel, the occupying Power, and its impact on women and girls […]

    Underlining the limitations of Palestinian jurisdiction on the occupied Palestinian territory, including East Jerusalem, which undermine the ability of the Palestinian Government to protenct Palestinian women and girls in certain areas […]

    1. Reaffirming that the Israeli occupation remains a major obstacle for Palestinian women and girls with regard to the fulfilment of their rights, self-reliance and integration in the development of their society…“

    In einem Punkt übertreibt die Bildzeitung: „a major obstacle“ heißt nicht „das größte Hindernis“ sondern „ein Haupthindernis“. Dennoch muss ich dem Artikel zustimmen, wenn er darauf hinweist, dass sich diejenigen, die die Resolution eingebracht und ihr zugestimmt haben, lieber bezüglich der Verletzung von Frauenrechten an die eigene Nase fassen sollten.

    Das Abstimmungsverhalten (Enthaltung statt Gegenstimme) der bundesrepublikanischen Vetretung in diesem UN-Gremium widerspricht auch dem von Ihnen, Herr Mertens, behaupteten angeblich „liebedienerischen“ Verhalten der deutschen Regierung gegenüber der israelischen. Man wird zwar nicht müde, die besondere Beziehung zu Tsrael verbal zu betonen. Die Taten bestätigen das nicht immer.

  9. Eins der Probleme mit dem Antisemitismus von rechts ist, dass die meisten Antisemiten nicht wissen, dass sie Antisemiten sind. Das ist mangelndem Reflexionsvermögen geschuldet, sonst käme es ja auch nicht zu solchen obskuren Einstellungen. Allerdings sind meines Erachtens die BDS-Befürworter von links bislang den Nachweis schuldig geblieben, dass sie keine Antisemiten sind. Es ist leicht, von der „Keule des Antisemitismus“ zu sprechen und zu behaupten, dass Israelkritik bzw. Antizionismus mit antisemitischen Einstellungen nichts zu tun habe.
    Wie steht es beispielsweise mit dem Vorwurf, Israel würde gegenüber Palästinensern eine Politik der Apartheid praktizieren? Was ist damit gemeint? Wohl kaum die rechtliche Stellung der einen Million arabischen Bürger in Israel selbst, die im Vergleich zu allen Israel umgebenden Staaten an demokratischen Grundrechten partizipieren. Ist die palästinensische Bevölkerung in den besetzten Gebieten gemeint, zum Teil von Israel annektiert wie z.B. Ost-Jerusalem? In der Tat gibt es hier äußerst problematische Entwicklungen, die unter anderem dem politischen Rechtsruck in Israel geschuldet sind. Allerdings gilt auch hier israelisches Recht für alle Bürger mit entsprechenden rechtlichen Verfahren beispielsweise bei Hausabrissen, von denen auch immer wieder jüdische Siedler betroffen sind. Oder ist mit Apartheid das Autonomiegebiet unter palästinensischer Selbstverwaltung gemeint? In diesem Fall könnte der Vorwurf zutreffen, denn in diesen Gebieten dürfen und können Juden nicht leben, weil ihre Sicherheit für Leib und Leben nicht garantiert werden kann. Anders gesagt, diese Gebiete sind „judenrein“, hier herrscht extremer Rassismus oder wenn man so will Apartheid“, nur liegen die Ursachen nicht beim Staat Israel.
    Selbstverständlich ist es legitim, dass sich Amos Goldberg an die deutsche Öffentlichkeit wendet und um Unterstützung für eine gerechte Konfliktlösung gegen die derzeitige israelische Regierung bittet. Aber muss dies zwangsläufig in einer Koalition mit BDS erfolgen? Große Teile der israelischen Opposition schlucken offenbar die Kröte BDS , obwohl sie teils antisemitisch ist, weil der Kampf voran kommen soll. Aber müssen das Israel-Palästina-Engagierte hierzulande ebenfalls tun? Legitimiert wird das in der Regel damit, dass man eben von israelischen Friedensfreunden darum gebeten wird. Aber ist damit der Vorwurf aus der Welt, dass man mit antisemitischen Organisationen kooperiert? Das klingt schon sehr nach dem hinlänglich analysierten (Pseudo-) Argument: One of my best friends is a Jew, but… (Leon Poliakov, Vom Antizionismus zum Antisemitismus). Die BDS- Befürworter sollten es sich mit dem Vorwurf des Antisemitismus nicht allzu leicht machen. Linke tun das aber immer wieder, unter anderem auch weil ja schon Karl Marx zur sogenannten Judenfrage einiges zu sagen hatte und Linke deswegen per se gar nicht antisemitisch sein können.
    Mit der Behauptung nun, der Bundestag wurde bei seiner Verurteilung des BDS als antisemitisch von der israelischen Regierung bzw. der israelischen Botschaft genötigt, begibt man sich vollends in merkwürdige Fahrwasser. Kann da nicht ein klitzekleines bisschen Verschwörungsdenken in der Art der „Protokolle der Weisen von Zion“ Pate gestanden haben? Der Bundestag am Gängelband eines übermächtigen Strippenziehers? In Mannheim sagt man: Leute, geht’s noch?
    Im Gegensatz zum Leserbriefschreiber vom 29.7. blicke ich erst auf 38 Jahre Abonnement der FR zurück. Ich wüsste aber nicht, warum man durch langjährige Lektüre der FR automatisch nur noch einseitig politisch urteilen müsste.

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