Seit Dienstagabend berät die französische Nationalversammlung das Verbot der Vollverschleierung muslimischer Frauen an öffentlichen Orten. Insbesondere die Verhüllung des Gesichts stehe der öffentlichen Ordnung und der Menschenwürde entgegen, sagte die französische Justizministerin Michèle Alliot-Marie. Am 13. Juli soll über das Gesetz abgestimmt werden. Bei Verstößen plant die Regierung Bußgelder von 150 Euro oder einen zwangsweisen Kurs in Sachen Staatsbürgerkunde. Männern, die ihre Frauen zur Verschleierung zwingen, drohen Geldstrafen von 30000 Euro und ein Jahr Gefängnis oder, wenn die Gezwungene minderjährig ist, sogar 60000 Euro und zwei Jahre Haft. Rund 1900 Frauen in Frankreich verschleiern sich voll. Der Regierungsvorstoß ist auch Ausdruck davon, dass die Stimmung in Frankreich umgeschlagen ist: Die einen sagen, auch für vollverschleierte Muslimas gelten die französischen Grundsäte Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit, es sei ihre eigene Entscheidung. Die anderen meinen, dass die rund fünf Millionen Muslime der französischen Gesellschaft weniger zurückgeben, als sie von ihr erhalten. Sie müssten die französischen Werte besser respektieren und dürften keine Kleidung tragen, die den französischen Werten fremd sei. Auch in Spanien und Belgien laufen bereits Verfahren zur Einführung ähnlicher Gesetze.
FR-Redakteur Hans-Hermann Kotte meint, dem französischen Staatspräsidenten Sarkozy seien alle Einwände gegen das Burka-Verbot egal, er wolle lediglich bei rechten Wählern punkten. Die Befürworter des Verbots versprechen sich davon eine Absage an die Intoleranz, ein Säkularisierungs-Signal. Die Gegner führen an, dass das Verbot fundamentale Rechte der Frauen bedrohe, „die den Ganzkörperschleier als Ausdruck ihrer Identität und ihres Glaubens tragen. Gleichzeitig weisen sie darauf hin, dass es in Europa nur wenige vollverschleierte Frauen gibt. Statt Verbotsgesetze zu machen, solle man die Frauen mit Argumenten überzeugen, den Schleier abzulegen. Ein Gesetz werde nur zu mehr Isolation der Frauen führen und zu einer weiteren Stigmatisierung der Muslime.“ Kotte weiter: „Hat eigentlich schon jemand bewiesen, dass Burka-Trägerinnen Opfer einer stärkeren männlichen Unterdrückung sind als andere Frauen? Sollten ausgerechnet europäische Feministinnen für Kleiderverbote plädieren? Und was haben wir eigentlich von den Zwängen zu halten, denen die moderne, unverhüllte Frau ausgesetzt ist?“
Lüko Wilms aus Frankfurt meint:
„Die französische Nationalversammlung bekräftigt mit einer Verschärfung der staatlichen Kleidervorschriften für Frauen das auch vom Bundesland Hessen proklamierte Verbot für Frauen, sich nach eigenem Gusto zu kleiden. Es ist der patriarchalische Staat, der den Frauen vorschreibt, wie viel von ihrem Körper sie verhüllen und wie viel sie zu entblößen haben. Eine Erniedrigung der Frauen, wie sie seit Kaiser Wilhelms Zeiten nicht mehr vorgekommen ist.“
Kurt Stach aus Frankfurt:
„Der kritische Unterton in Bezug auf ein Verbot der Burka ist unangebracht. Die Burka ist ein radikales Symbol der Unterdrückung. Sie verweist in unmissverständlicher Form auf ein (rein patriarchalisch) definiertes Verhältnis von Frau und Öffentlichkeit. Es ist ein autoritäres und sichtbares Zeichen, eigenständige Wesenhaftigkeit unsichtbar zu machen.
Koraninspirierte Gesellschaften, die Frauen als schutzbedürftig (wie Kinder und Greise) darstellen, interpretieren die Burka als Schutz ihrer Reinheit und Ehre (der Familie). Das ist logisch in einem System, in dem der Mann die absolute Deutungshoheit innehat: Weibliche Individualität wird als gefährlich und als Angriff auf das System betrachtet. Die Burka als aufgeklärten Ausdruck weiblicher Selbstbestimmung umzudeuten, ist ein typisch gutmenschliches, aber katastrophales Missverständnis. Ein Verbot dieses menschenverachtenden Symbols ist daher richtig und auch bei uns überfällig.
Derya van Helden aus Schmitten:
„Ich bin Moslem, mit einem Deutschen verheiratet, der nicht konvertiert ist und weiterhin seine Vorstellung von Religion ausüben kann. Mich stört es ungemein, wenn der Islam immer mit Unterdrückung und Terrorismus in Verbindung gebracht wird. Terroristen sind Islamisten und Frauen, die sich vollständig verschleiern, sind immer die armen Unterdrückten.
Europäische Feministen sollten sich lieber um die unzähligen Frauen kümmern, die sich in Schaufenstern zur Schau stellen und sich verkaufen müssen. Aber die sind ja nicht unterdrückt und machen es freiwillig. Viele Frauen studieren mit Kopftuch und sind nicht weniger schlau oder emanzipiert als ihre europäischen Schwestern.
Jeder Mensch sollte die Möglichkeit haben, sich so zu repräsentieren wie er es möchte. Mit Kopftuch, Perücke, Glatze oder Burka, Minirock, Jeans oder Anzug. Aber natürlich immer ohne Zwang! Vielen Dank, Herr Kotte, für Ihren Artikel. Endlich.“
Berthold Mayer aus Karben:
„Es gibt nicht (einzelne) Frauen, denen von Männern der Vollschleier aufgezwungen wird, wie der Artikel suggeriert. Im Gegensatz zum interpretationsfähigen Kopftuch ist der Vollschleier ausschließlich patriarchalisches, religiöses Zwangsinstrument. Vollverschleierte Gespenster ohne Gesicht sind keine Bereicherung der pluralen Gesellschaft, sondern präsentierte Objekte von Gewalt, Zwang und Unterdrückung. In diesem Zusammenhang vom „rigiden Körperregime“ von High Heels usw. zu sprechen ist absurd. Keine Frau wird gezwungen, sich in dieser Weise aufzuhübschen. Wer sich als Frau nicht der von Werbung und Marketing vorgegebenen Mode- und Warenwelt anschließen möchte, lässt es eben. Frauen haben genug autonome Entscheidungsmöglichkeiten. (Offensichtlich handelt es sich bei Merkel, Claudia Roth und vielen anderen weiblichen Führungskräften nicht um Sklavinnen eines rigiden Körperregimes).
Die offene Gesellschaft kommt nicht darum herum, sich auch offensiv mit ihren Feinden auseinanderzusetzen. Ein Verbot setzt islamistische Fundamentalisten unter Druck, nicht die betroffenen Frauen, stützt aufgeklärte Communities im islamischen Umfeld und demonstriert, dass Toleranz für demonstrierte Intoleranz nicht besteht. Deshalb haben Franzosen und Belgier völlig Recht mit dem geplanten Verbot der Burka.“
Kathrin Ehrenspeck aus Darmstadt:
„Gegen die wenigen Burka-Trägerinnen, die es in Europa überhaupt gibt (in der Regel wohl Touristinnen aus einem islamischen Land) gleich eine extra Gesetzgebung ins Feld zu führen, als ob das Tragen der Burka nicht durch die bereits bestehenden Vermummungsverbote erfasst werden könnte, sondern ein eigenständiger Tatbestand sei, ist nicht erst mögliche Ursache einer künftigen, sondern schon Ausdruck einer bestehenden Stigmatisierung von Muslimen, die in ihrer Hysterie allmählich die Grenzen zum Pathologischen überschreitet. Wenn’s nicht so traurig wäre, könnte man darüber lachen.“
Jörg Bewersdorff aus Limburg:
„’Müssten dann nicht auch Bikinis oder Miniröcke auf den Prüfstand?’“ Eine solche Relativierung ist schlicht menschenverachtend. Ich habe im Supermarkt noch niemanden mit Badekleidung gesehen, aber gerade auch in den letzten heißen Wochen wieder sehr wohl muslimische Männer mit kurzen Ärmeln und verkürzten Hosenbeinen in Begleitung ihrer Frauen mit Kopftuch und langen, schweren Mänteln. Vier heiße Sommerwochen mit zwangsweisem Kleidertausch würden das Problem lösen! Übrigens: Das französische Gesetz verbietet insbesondere den Zwang zum Verhüllen.“
@ Kathrin Ehrenspeck:
Ich arbeite in Frankfurt im Gutleutviertel und da sehe ich täglich einige Burka-Trägerinnen die sicherlich keine Touristinnen sind. Auch in Hanaus Innenstadt gehören Burka-Trägerinnen zum gängigen Stadtbild. Vielleicht sollten Sie einmal einen Bildungsurlaub in die Region machen.
Die Diskussion um das Burka-Tragen zeigt doch, dass (egal ob die Trägerinnen das nun freiwillig oder unfreiwillig tun) bei vielen Zeitgenossen ein gewisses Unbehagen besteht.
Diesem Unbehagen habe ich meinerseits mit folgender Petition an den Deutschen Bundestag Ausdruck gegeben:
<>
Die Petition wurde erwartungsgemäß abgelehnt. Hier die Begründung:
https://epetitionen.bundestag.de/files/0061.pdf
Ich finde sie recht schwach!
@ # 2 Katja Wolf
Meiner Meinung nach hat der Petitionsausschuss sehr klar dargelegt, warum er die von Ihnen geforderte Einschränkung des Grundrechts der Religionsfreiheit nicht für notwendig hält (weil bereits jetzt dieses Recht seine Grenzen dort findet, wo andere Grundrechte verletzt werden) und dass eine weitergehendere Einschränkung dem Grundgesetz widersprechen würde.
Allerdings müssten Sie noch konkret bennenen, welche Grundrechte Dritter durch religiös bestimmte Kleidung verletzt werden und wie durch diese Kleidung die verfassungsmäßige Ordnung gestört wird.
@ Abraham:
Wenn der Petitionsausschuss davon ausgeht, dass bereits jetzt das Recht auf Religionsfreiheit seine Grenzen dort findet, wo andere Grundrechte verletzt werden heißt das ja nicht, dass diese explizite Benennung in Artikel 4 GG eine weitergehendere Einschränkung darstellen würde.
Wäre das alles so klar, müsste es übrigens die in der Begründung genannte Islamkonferenz gar nicht geben.
Ich habe weiterhin nicht behauptet, dass religiös bestimme Kleidung Grundrechte Dritter verletzt. Das sehe ich auch so nicht.
Ich habe aber darauf hingewiesen, dass das Tragen einer Burka in einer mittlerweile sehr säkular geprägten Gesellschaft bei vielen Mitgliedern dieser Gesellschaft ein ungutes Gefühl hervorruft (aus welchen Gründen auch immer).
Für meinen Teil vermute ich, dass Menschen (Frauen und Männer), die das Tragen der Burka aus religiösen Gründen befürworten, auch sonst einer restriktiven Auslegung des Islam positiv gegenüber stehen. Und die sieht eben auch die Bekämpfung der Nichtgläubigen vor.
Der Verweis des Petitionsausschusses auf die Islamkonferenz bezieht sich auf den Teil der Begründung Ihrer Petition: „Insbesondere der Islam sei für viele Deutsche schwer einzuschätzen und rufe Ängste hervor.“
Sie befürworten das Verbpot der Burka aufgrund von Vermutungen. Ich vermute, dass Menschen, die mit ihrem Geld nicht umgehen können, auch das Eigentum Dritter nicht achten. Wäre deshalb ein Verbot der Geldverschwendung zur Abwähr des Diebstahl gerechtfertigt?
Gegen eine „restriktive Auslegung“ des Islams, für die die Burka sicherlich ein Ausdruck ist, muss man mit Mitteln der politischen Aufklärung (zu der ich einen staatlich geregelten Islam-Unterricht zähle) vorgehen. Vor der Bekämpfung der Nichtgläubigen schützen uns Polizei und Gerichte. Wozu brauchen wir dann noch ein Burka-Verbot, das nur fundamentalistischen Moslems Argumente über eine angebliche Feindschaft des „Westens“ gegenüber dem Islam liefert?
@ Abraham:
Lesen Sie bitte etwas gründlicher; ich habe mich nicht zum Burka-Verbot geäußert.
@ Abraham:
jetzt frage ich Sie persönlich:
Glauben Sie, dass Menschen (Frauen und Männer), die das Tragen der Burka aus religiösen Gründen befürworten, auch sonst einer restriktiven Auslegung des Islam positiv gegenüber stehen, die auch die Bekämpfung der Nichtgläubigen vorsieht.
Diese Frage kann sehr dirket mit
a) ja
b) teilweise
c) nein
beantwortet werden.
Katja Wolf, Sie können es mir schon überlassen, auf welche Weise ich Ihre Fragen beantworte.
Ich stimme Ihnen zu, „dass Menschen (Frauen und Männer), die das Tragen der Burka aus religiösen Gründen befürworten, auch sonst einer restriktiven Auslegung des Islam positiv gegenüber stehen“. Sie isolieren sich dadurch von unserer Gesellschaft, wogegen man – ich widerhole mich – mit Mitteln der politischen Aufklärung vorgehen muss. Personen mit solchen islamistischen Überzeugungen sind auch ganz sicher nicht als Lehrer oder „Staatsdiener“ geeignet.
Eine freiheitliche Gesellschaft muss aber auch solche Menschen ertragen, denen unsere Grundordnung fremd ist (was nicht nur für Islamisten gilt), so lange sie nicht aktiv gegen diese Grundordnung tätig werden.
Ob jeder islamische Fundamentalist die Bekämpfung der Nichtgläubigen für seine Pflicht hält, weiß ich nicht. Möglicherweise halten auch die Pius-Brüder das für ihre Pflicht. Entscheidend ist nicht die Gesinnung, sondern die eingesetzten Mittel. Wenn diese gegen Gesetze verstoßen, müssen Sicherheitsbehörden und Gerichte eingreifen.
Im Übrigen hätte ich keine Einwände gegen ein ordnungsrechtliches Verbot der Vermummung überall dort, wo aus Sicherheitsgründen (Autofahren, Banken) das Gesicht erkennbar sein muss.
@ Abraham:
nach Ihren Maßstäben sind wir aber von einer freiheitlichen Gesellschaft weit entfernt, sonst hätte z.B. der Anti-Islamisierungskongresses in Köln ungestört stattfinden dürfen müssen. Auch dort war bestimmt nicht geplant, aktiv gegen die Grundordnung tätig zu werden.
@ Katja Wolf
Ich kenne die Details um das Verbot des „Anti-Islamisierungskongresses“ in Köln nicht, habe mich aber mit Leuten von „Pro München“ („Schwesterorganisation“ von Pro Köln) auseinandergesetzt. Deren Argumentation bewegt sich entlang der roten Line, die den Straftatbestand der Volksverhetzung markiert. Ob diese Linie überschritten wird, haben Gerichte zu entscheiden, was wohl in Köln geschehen ist. Der gleiche Maßstab gilt auch für Islamisten. Auch gegen „Haßprediger“ in den Hinterhofmoscheen muss man mit Mitteln des Strafrechts vorgehen, wenn sie die rote Linie des Strafrechts überschreiten.
Noch eins: Bitte unterscheiden Sie zwischen konservativen Muslimen, deren Gesellschaftsvorstellungen etwa denen der katolischen Kirche der 50er Jahre entsprechen (und in Teilen der katholischen Kirche immer noch zu finden sind), und den Islamisten!
@ Abraham:
Nein, so wie Sie vermuten/darstellen war es in Köln nicht.
Die Kölner Polizei hatte die Abschlußkundgebung des Anti-Islamisierungskongresses beendet und verboten.
Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln war dieses Verbot rechtswidrig.
@ Katja Wolf
Verstehe nicht, wo Sie ein Widerspruch zu meiner Position sehen. Selbstverständlich muss eine freiheitlich-demokratische Gesellschaft auch Gruppierungen hinnehmen, die das Grundrecht auf Religionsfreiheit negieren oder eingeschränkt wissen wollen, auch wenn dies genauso gegen die Verfassung verstößt, wie die Negierung der Gleichheit von Mann und Frau. Die Grenze bilden die Gesetze, die für alle gelten. Dass diese gelegentlich von der Polizei anders ausgelegt werden als von den Gerichten, ist nichts ungewöhnliches. Glücklicherweise haben wir eine unabhängige Justiz.
@ Abraham:
Sie schreiben derart wachsweich, dass man Sie niemals auf eine Position festnageln kann.
Liest man Ihrem Beitrag #10, ergibt sich unterschwellig, dass das Gericht entschieden habe, dass die rote Linie zur Volksverhetzung überschritten sei. Auch wenn Sie das explizit nicht behauptet haben.
So kann man aber keine kontroverse Diskussion führen.
Davon abgesehen hat es den Anti-Islamisierungskongresses-Veranstaltern auch nichts genützt, im Nachhinein Recht zu bekommen.
@ Katja Wolf
Wachsweich? Ich denke, dass ich eine sehr klare Position bezogen habe, was die Grenzen für die Einschränkung der Religions- und Meinungsfreiheit betrifft. Sie können gerne nachfragen, wenn Sie etwas nicht verstehen.
Wenn ein Gericht das Polizeiverbot der Kundgebung der „Antiislamisten“ in Köln nachträglich als rechtswidrig einstuft, heißt das selbstverständlich, dass in der Einschätzung der Richter die rote Linie der Volksverhetzung nicht überschritten wurde. Wie bereits geschrieben, kenne ich die Vorgänge in Köln nicht genau und weiß auch nicht, wie die Polizei das Kundgebungsgebot begründet hat. Möglicherweise ging es gar nicht um Volksverhetzung, sondern um andere Rechtsfragen.
Ist das nun klar genug?
Nachtrag (Fundstück aus Welt-Online vom 22.09.08):
„Die Kölner Polizei hatte nach Ausschreitungen linksextremer Randalierer eine ordentlich angemeldete Kundgebung der rechtspopulistischen Vereinigung Pro Köln auf dem Heumarkt untersagt und dies mit „unkalkulierbaren Risiken“ für Unbeteiligte und friedliche Gegendemonstranten begründet.“
Die Risikoabwägung hat des Verwaltungsgericht wohl nicht geteilt und wahrscheinlich entschieden, die Polizei hätte das höherwertige Recht auf Meinungsfreiheit schützen müssen. Mit dieser Begründung werden regelmäßig auch NPD-Demostrationen von Gerichten zugelassen.
Wir können gerne darüber diskutieren, ob diese Haltung richtig ist. Das Recht gilt aber sowohl für „Rechtspopulisten“ wie für Islamisten. Oder sind Sie anderer Meinung? Hierzu würde ich gerne eine klare Antwort von Ihnen haben.
@ Abraham:
Dazu müssten wir als erstes klären, ob wir eine gemeinsame Definition von Islamisten und Rechspopulisten haben.
Für mich ist z.B. die NPD eine rechtsextremistische aber keine rechtspopulistische Partei.
Bei den inzwischen unbedeutend gewordenen Republikanern war es gerade andersrum.
Unabhängig davon hätte bei einer Risikoabwägung, die zuerst angemeldete und genehmigte Veranstaltung geschütz werden und wenn überhaupt, die Gegendemonstration eingedämmt werden müssen.
Sonst kann man im Prinzip die Versammlungsfreiheit auch gleich abschaffen.
Katja Wolf,
gilt Ihre Verteidigung der Meinungsfreiheit also auch für radikale, aber noch „gesetzestreu“ Meinungen von islamischen Fundamentalisten?
Abraham,
sonst wäre sie keine!
@ # 18 Katja Wolf
Wenn Sie sich so umfassend zur Meinungsfreiheit bekennen, verstehe ich nicht, warum Sie die unter # 2 verlinkte Petition verfasst haben.
@ Abraham:
Nicht, dass es mir nicht klar war, dass Sie mich „überführen“ wollen.
Aber die Antwort gibt der Petitionswtext selbst.
@ Katja Wolf
Ich will Sie nicht „überführen“, sondern diskutiere mit Ihnen. Dazu gehört auch, auf Widersprüche in der Argumentation hinzuweisen, auf die einzugehen Sie offensichtlich nicht bereits sind.
@ Abraham:
bitte benennen Sie mir den angeblichen Widerspruch.
Gegen den fundamentalistischen Islam fordern Sie Einschränkungen. Für fundamentalistische Integrationsfeinde (wie „Pro Deutschland“) fordern Sie den Schutz der Meinungsfreiheit. Ist das kein Widerspruch?
@ Abraham:
Wie Sie selbst wissen, habe ich in meiner Petition nicht die Einschränkung der Meinungsfreiheit sondern den explizit benannten Schutz der Rechte Dritter gefordert.
Was Sie hier betreiben, ist ein ganz übles Spiel, was ich hiermit von meiner Seite aus beende.
Ich lasse Ihnen das letzte Wort.
@ Katja Wolf
Was Ihre Petition betrifft, bin ich bereits unter # 3 darauf eingegangen, dass „bereits jetzt dieses Recht (das Grundrecht auf Religionsfreiheit) seine Grenzen dort findet, wo andere Grundrechte verletzt werden“.
Wenn eine offene Argumentation, die hier jeder nachlesen kann, für Sie „ganz übles Spiel“ ist, dann lohnt eine Diskussion mit Ihnen tasächlich nicht.
@ Katja Wolf
Sie unterstellen Abraham ein ganz „übles Spiel“? Das müssten Sie mal näher erläutern. Ich finde eher undurchsichtig, was Sie wirklich meinen. Abraham verstehe ich immer.
Toleranz gegenüber der Intoleranz ?
Nun also die Frau Nussbaum, die uns das Verschleierungsverbot, das eine weltanschauliche Dimension hat, aus juristischer Sicht zu erklären versucht. Auch wenn die FR stets bemüht ist, den Islam und seine Auswüchse in den westlichen Gesellschaften zu verharmlosen, so sollten wir doch bei allem Für und Wider nicht vergessen, das der Schleier zu einer Separierung von der westlichen Gesellschaft beiträgt. Er ist Ausdruck eines religiösen Eiferer- und Bekennertums, das im Westen glücklicherweise überwunden ist. Wer sich die europäische Geschichte anschaut, der sieht, das religiöser Eifer immer zu menschenverachtenden Auswüchsen geführt hat. Wir im säkularen Europa sollten solchen Rückwärtstendenzen keinen Vorschub leisten. Auch die Frau Nussbaum sollte bedenken, das sie ihren Artikel unter dem Schutz einer westlichen säkularen Demokratie schreibt.
http://www.fr-online.de/in_und_ausland/kultur_und_medien/feuilleton/?em_cnt=2864262
@ Wolfgang Hahn
Sie gehen fälschlicherweise davon aus, dass diejenigen, die das Burka-Verbot ablehnen, automatisch die radikale Auslegung des Islams verharmlosen oder gar billigen. Es kommt doch darauf an, mit welchen Mitteln sinnvoll gegen religiösen Eifer und seine menschenverachtende Auswüchse (den es nicht nur im Islam gibt) vorzugehen sei, ohne unsere freiheitliche Demokratie zu beschädigen. Frau Nussbaum hat sehr nachvolziehbare Argumente formuliert, warum sie ein Burka-Verbot für das falsche Mittel hält.
Schön, dass sich jetzt noch jemand Drittes bereit gefunden hat, sich zu diesem Thema zu äußern.
Ob, wie von Herrn Hahn behauptet, der Schleier zu einer Separierung von der westlichen Gesellschaft beiträgt oder aber nur ein sichtbares Zeichen derselben darstellt, sei einmal dahingestellt.
Tatsache ist, dass die zunehmende Separierung schon lange deutlich beobachtbar ist.
Wer sich an lauschigen Sommerabenden einmal im Openair-Kino oder anderen öffentlichen (auch kostenlosen) Veranstaltungen umsieht, sieht dort im Regelfall keine einzige verschleierte Frau, geschweige denn eine Burka-Trägerin.
@ Katja Wolf
Im Open-Air-Kino werden Sie vermutlich auch keine Anhänger der Pius-Brüderschaft, evangelikale Fundamentalisten oder ultraorthodoxe Juden, aber auch keine elitäre Verächter der Populärkultur finden. Höchstwahrscheinlich werden aber unter den Zuschauern etliche mehr oder weniger ihre Religion praktizierende Muslime sein. Sie werden auch in einer Schwulenkneipe nur wenig Heterosexuelle treffen.
Die Fragmentierung unsere Gesellschaft in unterschiedliche „Parallelwelten“ ist einerseits ein positives Zeichen der gestiegenen Toleranz und der Freiräume, die jedem Einzelnen geboten werden. Gleichzeitig ist es eine Herausforderung für die Integrationskraft der Gesellschaft. Wie wir mit dieser Herausforderung umgehen sollen, ist eine lohnende Diskussion. Die Debatte über Minarett- oder Burkaverbote lenkt aber davon nur ab.
@ Abraham:
Was die ultraorthodoxen Juden treiben, ist mir insofern egal, als dass es sich beim Judentum um eine Religion handelt, die sich eben nicht ausbreiten will und somit keinen allgemeingesellschaftlichen Anspruch erhebt.
Im Gegensatz zum Christentum, dass sich weltweit eher gegenläufig entwickelt (INSOFERN sind seine Extreme wenig bedrohlich) ist der Islam eine weltweit expandierende Religion.
Glaubt man Gunnar Heinson, hat sich die Anzahl der Muslime innerhalb des vergangenen Jahrhunderts verzehnfacht (die Weltbevölkerung hat sich annähernd vervierfacht).
Ich halte es in diesem Zusammenhang für vollkommen illusionär, anzunehmen, daraus würde sich kein Machtanspruchsdenken entwickeln.
Unbestreitbar gibt es unter den Muslimen Gruppierungen, die ihren Machtanspruch sogar gewaltsam durchsetzen wollen. Gegen solche gewalttätige Islamisten gehen unsere Sicherheitsbehörden und Gerichte – meines Wissens ziemlich konsequent – vor. Es gibt weiterhin Gruppierungen, die eine pluralistische, säkulare Gesellschaft ablehnen, ohne militant zu sein. Gegen solche Gruppierungen muss man mit Mitteln der Politik vorgehen. Weiterhin gibt es Gruppierungen, die sich aus religiösen Gründen von unserer Gesellschaft isolieren. Diese muss man versuchen aus ihrer Isolierung herauszuholen. Schließlich gibt es die nach allen Untersuchungen größte Gruppe der Muslime, die grundsätzlich unsere Geselschaftsordnung bejahen und sich um Integration bemühen (was man unterstützen muss) oder längst bestens integriert sind.
Sind Sie zu einer solchen Differenzierung bereit?
Ich habe starke Zweifel am Ergebnis dieser Untersuchungen, dass die größte Gruppe der GLÄUBIGEN Muslime unsere Gesellschaftsordnung bejaht.
Können Sie mir entsprechende Untersuchungen benennen (bitte mit Fundstelle)?
Ich sehe den Unterschied zwischen Gruppierungen, die eine pluralistische, säkulare Gesellschaft ablehnen, ohne militant zu sein und Gruppierungen, die sich aus religiösen Gründen von unserer Gesellschaft isolieren nicht wirklich.
Worin besteht hier für Sie der Unterschied?
@ Katja Wolf
Z.B. die Studie des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) „Muslimisches Leben in Deutschland“ vom 25.6.2009:
http://www.bamf.de/cln_170/nn_442016/SharedDocs/Anlagen/DE/Migration/Publikationen/Forschung/Forschungsberichte/fb6-muslimisches-leben.html?__nnn=true
Später mehr.
@ Abraham:
ich habe mir die Studie des BAMF durchgeselen. Die Fragestellung der Bejahung unserer Gesellschaftsordnung habe ich dort allerdings nicht thematisiert gefunden.
@ Katja Wolf
„Kapitel 5 zeigt Aspekte der strukturellen, kognitiven, sozialen und identifikativen Integration, wie die Schulbildung und Erwerbstätigkeit, die Sprachkenntnisse, die Kontakte im Alltag und Mitgliedschaft in Vereinen sowie die Verbundenheit mit Deutschland.“
Auch wenn in der Studie nicht gefragt wurde „Bejahen Sie unsere Gesellschaftsordnung?“, zeigt sie meiner Meinung nach überzeugend anhand der Lebenswirklichkeit der Befragten ganz eindeutig, dass deren überwiegende Mehrheit ein hohes Maß an Identifizierung mit unserer Gesellschaftsordnung praktiziert. Können Sie irgendwelche Ergebnisse der Studie benennen, die dieser Einschätzung widersprechen?
Was den Unterschied zwischen denen, die unsere pluralistische, säkulare Gesellschaft ablehnen, und denen, die sich von ihr isolieren, betrifft: Sicherlich sind die Übergänge fließend. Wer sich isoliert (weil er z.B. die Auflösung seiner „Tradition“ fürchtet), lehnt das andere nicht automatisch als „falsch“ ab. Ohnehin sprechen wir über individuelle Entscheidungen, die oft nicht ohne Widersprüche sind und alle möglichen Schatierungen enthalten. Die Absonderung von bestimmten Gruppen (sie ist bei Minderheiten eine häufig zu beobachtende Phase des Integrationsprozesses) mag z.B. die Bildungschancen der Kinder beeinträchtigen (weshalb Aufklärung nötig ist), gefährdet die Mehrheitsgesellschaft aber in keiner Weise. Ideologische Feindschaft gegenüber unserer Gesellschaft ist hingegen insofern „gefährlich“, weil sie in Militanz führen kann.
Ich will mal die Diskussion etwas auflockern. Ich frage mich oft, warum sich nur diese Frauen verhüllen, und nicht auch die Männer – die sind doch mindestens genauso häßlich, oder fett, oder anderweitig unattraktiv, weil ja lt. Koran angeblich die sündig-lüsternen Blicke von Männern auf unverhüllte sexy Damen gelenkt werden könnten??? Wenn ich mal eine sehe, ist die mindestens 40+, nicht nur beim Alter, und hat noch einige Sprößlinge an der Hand. Also, gleiches Recht für alle, Männer und Frauen!!! Meine Tante ist Marienschwester, und als solche läuft sie, solange ich sie kenne, mit ’ner Art Burka herum, allerdings mit freiem, also nicht verhüllten Gesicht. Ich habe sie als Kind mal gefragt, warum sie so ein Kostüm trägt, und sie sagte darauf: „Das ist, weil wir uns als imaginäre Bräute Jesu verstehen.“ Ich hab’s nie verstanden, warum sie auch bei großer Sommmerhitze noch in dicken blauen Wollstrümpfen herumgelaufen ist. Aber sie wollte es so. Von mir aus. Von mir aus können also auch sich Musliminnen verhüllen, verschleiern, auf Deibel komm raus. Wichtig ist dabei, daß sie nicht gegen Gesetze, also Vermummungsverbot, verstoßen, oder die Gesichtskennung z. B. bei Radar-Fotos, unterlaufen. Wenn es ihnen Spaß macht, und sie es glauben, ihrem Glauben schuldig zu sein…,. sei’s drum. Trotzdem, warum verhüllen sich die Männer nicht auch, da gibt es oft Gestalten, oh jeh, oh jemineh… Und der Gleichberechtigung wäre dann auch Genüge getan, soweit irgendwie beachtet.
@ Fladung:
das erinnert mich eher an eine Diskussion darüber, ob oben ohne Baden in Freibädern erlaubt sein sollte. Hierzu meine ich: ja, und zwar ohne Ausnahme.
Es geht hier aber leider nicht um diese Nebensächlichkeit.
@ Abraham:
ich denke da z.B. an Fereshta Ludin, die sehr wohl als Lehrerin in Deutschland am öffentlichen Leben teilzunehmen gedachte und die keine Bedenken gegen die Scharia hat. Und Scharia bedeutet zwangsläufig: hier beruht gar nichts auf Freiwillgkeit.
@ Katja Wolf
Sie wechseln wohl immer das Thema, um auf Gegenargumente nicht eingehen zu müssen.
Was Fereshta Ludin betrifft, ist sie in den Schuldienst in Baden-Württemberg nur deshalb nicht übernommen worden, weil sie Kopftuch im Unterricht getragen und darauf nicht verzichten wollte. In keinem der Verfahren, die Ludin gegen das „Kopftuchverbot“ angestrengt hat, wurde meines wissens von der Schulbehörde geltend gemacht, dass Ludin die freiheitlich-demokratische Grundordnung abhlehnen oder bekämfen würde.
Welchen Islam Frau Ludin heute vertritt, weiß ich nicht. Möglicherweise hat sie sich radikalisiert. Nur – was sagt das über die Mehrheit der Muslime in Deutschland?
Wenn Frau Ludin „keine Bedenken gegen Scharia hat“, bedeutet das allerdings nicht zwangsläufig, dass sie unsere Grundordnung negiert. Dazu aber später, jetzt muss ich arbeiten.
Fortsetzung von # 39
Wenn Frau Ludin “keine Bedenken gegen Scharia hat”, bedeutet das allerdings nicht zwangsläufig, dass sie unsere Grundordnung negiert. Dazu müsste man erst wissen, auf welche Auslegung der Scharia sie sich beruft und auf welche Rechtsbereiche sie die Anwendung der Scharia für geboten hält.
Scharia ist kein einheitliches Rechtssystem, sondern besteht aus einer Vielzahl von Rechtsschulen. Diese unterscheiden sich nicht nur darin, wie die einzelnen Bestimmungen zu interpretieren sind, sondern vor allem in der Frage, welche Teile der Scharia überhaupt anwendbar sind. Die überwiegende Mehrheit der Rechtsschulen hält die strafrechtlichen Bestimmungen der Scharia mit der Androhung von Todes- und Körperstrafen nicht mehr als verbindlich. Dies zeigt sich daran, dass die allermeisten „islamischen“ Staaten ein vom französischen oder britischen Recht beeinflusstes Strafgesetzbuch praktizieren. Es gibt nur wenige Länder, die Scharia im Strafrecht anwenden (wie Saudi Arabien oder Iran), und sich damit in Widerspruch zu der UN-Erklärung der Menschenrechte stellen.
Für die Haltung der Muslime im „Westen“ ist die Frage entscheidend, wie sie die Konflikte lösen, wenn die Scharia im Bereich des Familien- und Zivilrechts mit der staatlichen Gesetzgebung kollidiert. So weit mir bekannt ist, berufen sich die (meisten) islamischen Verbände in Deutschland auf die Entscheidung der als islamische Autorität anerkannten Al-Azhar-Universität in Kairo, wonach das staatliche Recht Vorrang vor der Scharia hat. Die Mehrzahl der Muslime in Deutschland kommt ohnehin gar nicht auf die Idee, z.B. die Unterhaltszahlungen nach einer Scheidung oder das Sorgerecht durch ein Scharia-Gericht klären zu lassen. Dabei lässt unser Familien- und Zivilrecht durchaus Spielräume für „private“ Regelungen z.B. beim Ehevertrag, so lange sie den gesetzlichen Vorgaben nicht widersprechen. Im Wirtschaftsleben gibt es ohnehin Vertragsfreiheit, so dass z.B. eine Streitschlichtung durch ein Scharia-Gericht möglich ist. Fast alle großen Banken bieten inzwischen „Scharia-kompatible“ Anlageformen an, die das muslimische Zinsverbot beachten. Diese werden auch von Nichtmuslimen als ethische Anlagen genutzt und haben sich in der Bankenkrise bewährt. Wer keine Bedenken gegen eine solche Anwendung der Scharia hat, handelt also keineswegs im Widerspruch zu unserer Rechtsordnung.
Fast ohne jegliche staatliche Einschränkung kann die Scharia auf die „innerreligiösen“ Angelegenheiten der muslimischen Gemeinden angewendet werden. Das praktizieren die andere Religionsgemeinschaften auch. So darf die katholische Kirche ihr Kirchenrecht anwenden, obwohl es Frauen vom Priesteramt ausschließt, keine (kirchliche) Scheidung oder (kirchliche) Wiederverheiratung (zivilrechtlich) Geschiedener zulässt.
Vor all dem zu unterscheiden ist der Umgang der Islamisten mit der Scharia, die diese (oft jenseits des traditionellen Konzepts) als „Kampfmittel“ gegen den Westen einsetzen.
@ Abraham:
was den Themenwechsel angeht sind gerade Sie auch nicht von schlechten Eltern – das tut aber hier nichts zur Sache.
Ich hatte nicht das Thema gewechselt sondern mit meinem Hinweis auf Fereshta Ludin
einen Punkt benannt, der aus meiner Sicht der Einschätzung der Studie widerspricht.
Daneben ist für mich nicht nur relevant, was im Verfahren geltend gemacht wurde.
Zur Zeit des Verfahrens war ich noch eifrige Emma-Leserin; hier allerdings noch ein Artikel aus dem Spiegel:
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-27442210.html
Zu Ihrem Punkt: die (meisten) islamischen Verbände berufen sich in Deutschland auf die Entscheidung der als islamische Autorität anerkannten Al-Azhar-Universität in Kairo, wonach das staatliche Recht Vorrang vor der Scharia hat.
Nun – (ggf. auch abgesehen von der Scharia) – wie lässt sich das in Einklang damit bringen, dass z.B. in NRW Polizisten und Imame gemeinsam auf Streife gehen, weil die Jugendlichen die Polizei nicht als Organ der Staatsgewalt anerkennen?
@ Katja Wolf
Schreiben Sie doch einfach mal nur, was Sie ausdrücken wollen, statt hier so viele Schleifen zu drehen. Ich meine das freundlich. Ich möchte Sie verstehen.
@ Werner:
es ging ursprünglich um die Burka-Diskussion, die ich deshalb für aktuell halte, da in Deutschland eine Furcht vor einer radikalen Islamisierung (wie in anderen europäischen Ländern auch) in weiten Teilen der Bevölkerung verbreitet ist.
Ich nehme mich hiervon nicht aus und hatte deshalb eine Petition zu diesem Thema eingereicht.
Diese lautete:
„Mit der Petition soll eine Ergänzung des Artikels 4 Abs. 2 Grundgesetz (GG) wie folgt erreicht werden: Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet, soweit sie nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstößt.“
Den Rest kennen Sie.
Auf einer Party habe ich unlängst das Thema angesprochen, dass ich für ein „Burka-Gebot“ bin, weil dann endlich der „Schönheitswahn“ der Frauen ein Ende haben würde … Die Diskussionen waren sehr kontrovers. Botox war danach jedenfalls kein Thema mehr 🙂
Wenn ich mir an heißen Tagen anschaue, welche in rosa-schwarz-quergestreifte Wurstpellen verpackte Figuren durch die Regale unserer Discounter streifen, bin ich auch für die Burka. Dies gilt übrigens für beide Geschlechter.
@ Abraham und I. Werner:
Das Interview mit Tom Koenigs
http://www.fr-online.de/politik/-die-ueberspitzung-ist-verdaechtig-/-/1472596/4509916/-/index.html
ist doch bestimmt in Ihrem Sinne.
Tom Koenigs unterstellt mit diesem Interview, dass der eigentlich Impuls bei der Angst vor Islamisierung eine Fremdenfeindlichkeit sei. Das ist größtenteils Unsinn. Welcher Deutsche hat schon Angst vor in Deutschland lebenden Chinesen, Japanern, Vietnamesen, Thailändern, Indern, Ceylonesen, Israelis, Norwegern, Schweden, Italienern, Spaniern, Griechen, Polen, ehemaligen Jugoslawen, Russen etc. (Angst vor der Mafia einmal ausgenommen). Auch herrscht keine Angst vor orthodoxen Christen oder Juden, Buddhisten, Hinduisten mit Herkunft aus unterschiedlichsten Ländern vor. Auch Flöte spielende „Indios“ mit sehr fremder Kultur erregen hier keine Furcht.
@ 41 Katja Wolf
Ich glaube nicht, dass die muslimischen Jugendlichen sich auf Vorrang der Scharia berufen, wenn sie der deutschen Polizei nicht Folge leisten. Genauso wenig werden die Imame, die die Polizei begleiten, nach Scharia urteilen, sondern zeigen mit ihrer Kooperation mit der Polizei ihren Respekt für die deutsche Rechtsordnung.
Ich bin zwar nicht sicher, ob in Deutschland islamischer Fundamentalismus auf dem Vormarsch ist. Ich kann Ihnen aber zustimmen, dass es die Aufgabe unserer Gesellschaft ist, dem radikalen Islam und dem Islamismus entgegen zu treten. Ich bin auch bereit Ihnen zuzustimmen, dass es töricht wäre, bestehende soziale, kulturelle und rechtsstatliche Probleme zu übersehen, die wir mit Teilen der muslimischen Gesellschaft haben (obwohl ich daran zweifle, dass diese Probleme primär religiöser Natur sind).
Wo wir uns aber diametral unterscheiden, sind die Mittel, die eine demokratische Gesellschaft bei dieser Auseinandersetzung einsetzen soll. Sie setzen offensichtlich auf Verbote, die sich tendenziell gegen den Islam insgesamt richten (Kopftuchverbot, Verbot von Minaretten oder repräsentativen Moschebauten). Ich halte nichts davon, den Islam unter Generalverdacht zu stellen – auch weil dies mit dem säkualern Charakter einer demokratischen Gesellschaft nicht vereinbar ist. Da ist man mit der von Schäuble initiierten Islamkonferenz auf dem besseren Weg.
Persönlich würde ich, geprägt durch die Erfahrungen des französischen laizistischen Staates, _alle_ Religionen unter Generalverdacht stellen – die monotheistischen allemal.
Das Schlimme in Deutschland ist doch die verlogene Doppelzüngigkeit: solange die Trennung von Kirche und Staat nicht tatsächlich vollzogen ist, die Privilegien der christlichen Kirchen nicht effektiv beschnitten sind, die milliardenschwere Subventionierung ebendieser Kirchen nicht eingestellt wird, die Kreuze in öffentlichen Gebäuden nicht komplett und bedingungslos entfernt sind – solange kann ich von anderen Religionen nicht guten Gewissens Zurückhaltung verlangen.
Im Übrigen: wer sagt eigentlich, dass Religionsfreiheit (hier insbesondere die freie Religionsausübung) bedeutet, seine Religion zu jeder Zeit an jedem Ort in jeder Form ausüben zu dürfen? Und wieso sollen religiöse (Wahn-)Vorstellungen Vorrang vor anderen (Wahn-)Vorstellungen haben?
Muss ich mir im (öffentlich-rechtlichen) Fernsehen glitzernde Strasskreuze über wogenden Busen von Moderatorinnen antun? Soll ich mir an der Supermarktkasse wirklich die Gewerkschaftswerbung am Kittelrevers der Kassiererin antun? Darf der Lehrer mit der Basekap-Aufschrift „Kein Urlaubsort wo Vogelmord!“ herumlaufen? Muss ich einen Aufnäher am Blouson des Finanzamtpförtners „Rettet die Wale!“ hinnehmen? Alles ehrenwerte Anliegen, oder?
Wieso zwingen mir die Kirchen ihr Glockengeläut oder das Verbot von Tanzveranstaltungen am Karfreitag auf? Muss die staatliche Schule Halal- oder koscheres oder veganes Essen zur Verfügung stellen? Gebetsräume? Muss sie Kopftücher oder Hijab oder Nikab oder Shador akzeptieren, Strohhüte, Sombreros, Stahlhelme und Niebelsche Feldmützen aber nicht? Wieso soll es Befreiungen von Sport- und Schwimmunterricht, von Klassenfahrten und Sexualkunde geben, katholischer Religionsunterricht aber soll weiterhin ordentliches Schulfach sein? Muss ich Polygamie (Mormonen, Muslime) im Rahmen der Religionsfreiheit akzeptieren?
Da hilft nur eins: Religion ist eine Weltanschauung unter vielen anderen, ihr wird keine besondere Stellung eingeräumt. Kirchen werden, wie andere weltanschauliche Vereinigungen auch, auf den Status eines Vereins zurückgestutzt – und der Staat finanziert oder fördert selbstverständlich keinen dieser Vereine.
@ Abraham:
– ich glaube auch nicht, dass die muslimischen Jugendlichen sich auf Vorrang der Scharia berufen, wenn sie der deutschen Polizei nicht Folge leisten. Sie zeigen lediglich keinen Respekt für die deutsche Rechtsordnung.
– Sie haben mich in meinem Ansinnen nur bedingt richtig verstanden. Ich bin nicht
für ein Kopftuchverbot (Ausnahmen im öffentlichen Dienst) und auch nicht generell gegen Moschebauten (im Gegensatz zu vielen, die den Bau von Moscheen in Deutschland erst zulassen wollen, wenn – z.B. in der Türkei – Kirchen gebaut werden dürfen). Wer sich Religionsfreiheit auf die Fahnen schreibt, muss selbstverständlich auch würdige Gebetsräume zulassen.
Allerdings machen – nicht nur mich – manche Namensgebungen stutzig.
Hierzu ein Artikel aus der TAZ:
http://www.taz.de/1/leben/alltag/artikel/1/zeigt-her-eure-moscheen/
Zitat daraus:
51 Moscheen in Deutschland heißen „Fatih-Moschee“. Fatih war der Beiname, den sich Memed II. nach der Eroberung Konstantinopels zulegte, und bedeutet „Eroberer“.
In dieser Hinsicht auch interessant:
http://forum.gofeminin.de/forum/actu1/__f2179_actu1-Die-Namensgebung-der-in-Deutschland-erbauten-Moscheen-alles-Zufall.html
Eine andere Auffassung als Sie habe ich offensichtlich auch zu Minaretten, die für mich fast einen reinen Charakter von Machtdemonstrationen haben.
Siehe hierzu in der FAZ:
http://www.faz.net/s/RubFC06D389EE76479E9E76425072B196C3/Doc~EB676F8C440DF4059A330F5FC8214F557~ATpl~Ecommon~Scontent.html
Keiner spricht an, was die immer schlimmer werdende Kostümierung der islamischen Frauen in Deutschland – gipfelnd in der Totalvermummung mit Burka und Niqab für den Alltag bedeutet: die Nichtteilnahme an den meisten sozialen Gemeinschaftserlebnissen, die Bürger in westlichen Ländern pflegen. Mit diesen Klamotten kann kein Sport getrieben werden, man kann nicht laufen und nicht Rad fahren – auch nicht zum Einkaufen, man kann nicht wandern. Die panische Angst, dass eine Haarsträhne herausschauen könnte, hemmt komplett jeden Bewegungsdrang. Ich hätte noch Verständnis, würden sich die Frauen an Feiertagen oder in der Moschee so kleiden. Aber sich mit ihrer Kostümierung demonstrativ von unserer Gesellschaft abzuwenden und – ihrer Sichtweise nach sogar herauszuheben (Man lausche den abfälligen Kommentaren islamischer Männer über deutsche Frauen!)- das stört uns westliche Bürger gewaltig.
Jemand, der seine Kleidung so strikt nach dem Koran richtet und danach also 100 % schriftgläubig ist, der akzeptiert auch wörtlich, was sonst noch so alles in diesem Buch steht, wie z.B. das Züchtigungsrecht des Mannes, die Überlegenheit des Mannes, das Handabhacken bei Dieben usw. Und das passt nun wirklich nicht zu unserer Gesellschaft. Mit Kopftuch und Ganzverhüllung demonstriere ich eine Geisteshaltung, die nicht zu uns passt. Wie schon in anderen Kommentaren gesagt, die Deutschen sind weiß Gott nicht ausländerfeindlich. Immer wieder gerne wird diese Keule rausgeholt. Wie viele Spanier, Italiener, Koreaner, Vietnamesen, Brasilianer…… leben gerne und gerne gesehen hier bei und mit uns. Sicher sind auch hier etliche Muslime darunter – man erkennt sie halt nicht auf den ersten Blick. Die aber, die demonstrativ ihr mittelalterliches und frauenfeindliches Lebenskonzept unter Ausnutzung unserer Religionsfreiheit leben, sind bei uns nicht willkommen. Sollen sie doch in ihren Ländern bleiben! Wir haben sie nicht eingeladen. Ich muss doch sagen können, dass ich bestimmte Gäste nicht in meinem Haus haben will. Das hat überhaupt nichts mit Rassismus und Ausländerfeindlichkeit zu tun. Ich will diesen Menschen nichts Böses. Aber warum wollen sie hier leben, wenn sie nicht mit uns leben möchten?
Seit Jahrhunderten versuchen Menschen überall auf der Welt, sich aus dem Würgegriff der Kirchen, ihren moralischen Zwangsjacken, ihren alltäglichen Bevormundungen und ihrem geistigen Obskurantismus zu befreien. Tausende haben dafür mit ihrem Leben bezahlt und Tausende müssen auch heute noch mit ihrem Leben dafür bezahlen.
Kaum haben wir in unseren Breitengraden die ersten zaghaften Schritte in die Moderne getan, stockt das weitere Fortschreiten. Denn wir müssen unsere Energie nicht nur zur Absicherung der (minimalen?) Erfolge aufwenden, sondern uns gegen das erneute Auftreten restaurativer religiöser Tendenzen zur Wehr setzen, An diesem Punkt arbeiten sich die monotheistischen abrahamischen Religionen – sosehr sie sich auch sonst bekämpfen – in eigentümlich trauter Einigkeit in die Hände. Im Bestreben, die Menschen unmündig zu halten und für ihre Zwecke zu instrumentalisieren, sind sie sich einig.
Es geht in der Burka- oder Islamdebatte jedoch nur vordergründig um die Zurückdrängung einer „fremden“ Religion, des Islam, auch wenn dieser sich zur Zeit besonders fordernd zeigt, sondern um die entschiedene Grenzsetzung für die Einflussnahme des Religiösen überhaupt. Der Islam spielt dabei eine besondere Rolle, weil ihm in den mir bekannten Ausprägungen und in den mir bekannten islamgeprägten Ländern die über 200 Jahre der europäischen Aufklärung „fehlen“. Wir stehen in Europa also vor der Frage, ob wir eine Islamisierung der Moderne akzeptieren wollen oder (wenigstens) eine Modernisierung des Islam verlangen sollen.
Soll man über die folgende Zeitungsmeldung lachen oder weinen, Beifall klatschen oder sich die Haare raufen?
„Frankfurt/Main – Muslimische Profifußballer dürfen im Ramadan das Fasten unterbrechen. Darauf hat sich der Zentralrat der Muslime in Deutschland mit DFB und DFL geeinigt.
Der ZMD hatte Vertrauensgespräche mit den Fußball-Spielern und -Funktionären angeboten und zudem ein theologisches Gutachten eingeholt. Die Expertise erlaube den muslimischen Profifußballern nun ohne falsche Schuldgefühle sowohl ihren Beruf, wie auch ihren religiösen Pflichten nachzugehen.“
Wäre uns mit folgendem Szenario geholfen? Wäre das eine modernisierte Version des Islam?
Angeblich verlangt der Koran ja, dass Frauen ihre Haare bedecken – man könnte es auch dahingehend interpretieren, dass sie „ihre Reize bedecken“ sollen. Und zwar, damit die Männer (offenbar alles moralisch ausgesprochen schwächliche, dafür aber umso geilere, Lüstlinge) nicht in Versuchung geführt werden. Man stelle sich vor, man würde die Verhaltensvorschriften probeweise einmal umdrehen: Männer müssen einen Stock im Kreuz und Scheuklappen tragen, so dass sie nur direkt vor sich auf den Boden schauen können. Wenn sie dennoch ihren lüsteren Blick auf eine Frau werfen, wird ihnen ein Auge ausgestochen. Wenn sie sich abfällig über eine Frau äußern, wird ihnen ein Stück von der Zunge abgeschnitten. Und wenn sie sich an einer Frau vergehen, müssen sie sich – Schnipp, Schnapp, Schniedel ab! – von ihrem besten Stück trennen, auch wenn’s halt ein bisschen wehtut.
Das Hinderliche ist, dass wir auf dem Weg in die Moderne noch nicht weit genug gekommen sind. Noch immer wird dem Religiösen gegenüber allen anderen weltanschaulichen Überzeugungen eine Sonderstellung eingeräumt. Im Ergebnis wird jede Diskussion und Kritik mit dem Argument abgewürgt, man würde die Religion des anderen nicht achten und wäre somit ein Feind der Freiheit (oder halt nach Bedarf: ausländerfeindlich, islamfeindlich, verfassungsfeindlich etc.).
„God’s own country“ überfällt im Namen von Demokratie und westlichen Werten nach Gutdünken fremde Länder, foltert und lässt foltern und führt – übrigens mit Hilfe deutscher Dienste – für die Task Force 373 Todeslisten zur gezielten Liquidierung von Gegnern. Das „auserwählte Volk Gottes“ begründet seine räuberischen Landnahmen und die Vertreibung oder Unterdrückung der (ehemals) ortsansässigen Bevölkerung mit eben dieser Auserwähltheit und wirft Phosphorbomben auf Zivilisten. Und eine andere Religion bezieht seine Rechtfertigung zur Tötung „Ungläubiger“ ebenfalls aus seinem heiligen Buch. Wenn Sie möchten, dürfen Sie nun gerne Ihre Schublade aufziehen und mich als unchristlich oder gotteslästerlich, antisemitisch und islamfeindlich einordnen. Ach, eine Schublade mit allen drei Abstempelungen gleichzeitig haben Sie nicht? Die Welt ist halt nicht so einfach, wie manche denken.
Von mir aus darf jeder denken und glauben, was er will – egal wie bekloppt mir das auch erscheinen mag. Ob Thetane von Ausserirdischen zur Strafe auf die Erde verbannt wurden, ob fünfmaliges Beten am Tag zur ewigen Glückseeligkeit führt, ob ein Heiliger Geist eine Zimmermannsfrau ohne Entjungferung geschwängert hat, ob das Fliegende Spaghettimonster des Pastafarianismus tatsächlich die Welt geschaffen hat, ob Saddam Hussein einen Tunnel vom Irak bis nach Texas gegraben hat, um den Amis das Öl zu klauen und ihnen dann teuer zurückzuverkaufen, ob das Durchfüttern safrangelb gewandeter Mönche nebst Abbrennen von Räucherstäbchen und Aufhängen von bunten Fähnchen gut fürs Karma ist, ob das TAO die Welt im Innersten zusammenhält, ob man sich die Welt als Weltenesche Yggdrasil vorstellt oder Nashornpulver zu sexueller Exstase führt – da mag jeder im Privaten glauben, was er will.
Jeder darf sich natürlich die Welt auf seine eigene Weise erklären und sein Privatleben danach ausrichten. Gegen Glauben lässt sich mit Argumenten nun mal nicht ankämpfen. Sobald diese privaten (Wahn-?)Vorstellungen aber ins Öffentliche übergehen, Einfluss auf die res publica gewinnen (in Institutionen wie Parteien, Parlamenten, Publikationen) und schließlich anderen aufgezwungen werden (sollen) – spätestens dann muss ihnen Einhalt geboten werden.
Dass es in unseren Schulen Religionsunterricht – zumal staatlich finanziert und bekenntnisorientiert (!) – gibt, ist ein Skandal erster Güte. Einer einzigen Glaubensrichtung wird hiermit, staatlich abgesegnet und finanziert, ein privilegierter Zugriff auf unsere Kinder ermöglicht.
Es stünde der FR gut an, neben doppelseitigen Interviews mit einem katholische Bischof, dem Ruf „Schluss mit der Männerkirche“ oder den Ausführungen samt werbewirksamem Großfoto des grünen Spezialisten für Moralin und Betroffenheit, Tom Koenigs, auch all denen eine Stimme – nicht nur im Blog – zu geben, die sich aus den Klauen der Religionen und Ideologien befreien wollen.