Privilegien für die globalen Herrscher

Der Westen und seine Werte, das ist ein großes Thema, dem sich zum Beispiel auch Jürgen Todenhöfer in seinem Buch „Die große Heuchelei“ gewidmet hat (hier gibt es eine Rezension auf meiner persönlichen Webseite). Angeblich sind die Menschenrechte ja universell. Das ist zumindest der Anspruch, mit dem sie verkündet wurden – weniger in der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung, mehr schon in der Menschenrechs-Charta der Vereinten Nation, davor auch in den Genfer Konventionen, danach in der Europäischen Deklaration der Menschenrechte. Nicht zu vergessen: unser schönes deutsches Grundgesetz. Aber ganz so grundsätzlich ist das mit dem universellen Anspruch wohl doch nicht zu verstehen. Wenn die Interessen der Wirtschaft in Gefahr zu sein scheinen, werden die Interessen der Menschen untergeordnet, die von dieser Wirtschaft betroffen sind. Das kann man auch bei uns in Deutschland beobachten. Viel schärfer aber ist dies in jenen Ländern zu besichtigen, die für westliche Märkte produzieren. Dort ist Ausbeutung an der Tagesordnung. Man möchte fast vom eigentlich überwunden geglaubten Manchester-Kapitalismus sprechen.

In Genf wird derzeit ein völkerrechtlich verbindliches Vertragswerk verhandelt, das solche Praktiken unterbinden will. Doch weder Deutschland noch die EU verhandeln mit. Klar – die Gewinner der Globalisierung wollen nicht an dem Ast sägen, auf dem sie – wir! – sitzen. Aber wenn der Preis für die niedrigen Preise in unseren Discountern die Ausbeutung von Menschen ist? Wie verbinden wir das mit unserem Anspruch, die westlichen Werte zu vertreten?

Vorhang auf für die Leserbriefe!

Balken 4

Die Bundesrepublik agiert verlogen

Ich frage mich, durch welche Handlungen die BRD glaubhaft machen will, dass sie für die Einhaltung sozialer Standards und ökologischer Belange in Betrieben, die für sie produzieren, etwas tut, wenn ein Investitionsgerichtshof das Klagerecht dagegen bekommt? Und wie glaubwürdig ist unsere Entwicklungspolitik, wenn wir uns nicht dazu entschließen können, dem „Binding Treaty“ beizutreten, das dafür sorgen soll, was selbstverständlich sein sollte: auf die Einhaltung der Menschenrechte zu achten und Umweltzerstörungen zu vermeiden. Für mich zeigt sich die BRD auf beiden Gebieten als verlogen.

Sabine Groß, Meinhard

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Bei Menschenrechten ist die EU zurückhaltend

Wir alle erinnern uns noch an die Katastrophe in Bangladesch, als 2013 die Textilfabrik einstürzte und 1135 Tote und 2438 Verletzte zu beklagen waren. Dieses hausgemachte Unglück zeigte die ganze Misere der Produktion in Billiglohnländern auf. Wir wollen möglichst billig einkaufen und drücken die Preise in den Produktionsländern ins Bodenlose. Das führt dazu, dass Löhne, Arbeitsbedingungen und Umweltstandards ebenfalls ganz niedrig sind. Die Arbeitsbedingungen, nicht nur in der Textilindustrie, sind oft so miserabel, dass sie den fundamentalen Menschenrechten widersprechen. Dieses Problem ist allseits bekannt, und die UN will ein völkerrechtliches Abkommen („Binding Treaty“) ins Leben rufen, das die Unternehmen zur Achtung der Menschenrechte verpflichtet. Diese Tage fanden dazu in Genf Verhandlungen mit Vertretern von rund 100 Regierungen statt. Es geht darum, verbindliche Regeln zu schaffen, die für alle Beteiligten, vom Rohstoffanbau z.B. Baumwolle bzw. dem Rohstoffabbau z.B. Kobalt bis zum Verkauf des fertigen Produkts, gelten.
Die Auftraggeber, meist kapitalkräftige und mächtige Konzerne, sollen mit in die Verantwortung genommen werden, wenn gegen die hier definierten Regeln verstossen wird. In dem o.g. Beispiel mit Bangladesch müssten die Auftraggeber, wie z.B. KiK, einen Teil der Verantwortung für das Unglück mit übernehmen und auch Schadensersatz leisten.
In unserem globalen Handelssystem mit so ungleich starken Partnern sollte das eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Leider sieht das unsere Regierung und die EU ganz anders. Weder Deutschland, noch die EU nimmt an den Beratungen in Genf teil. Mit dem Argument, dass auch andere Industrienationen sich nicht beteiligen, setzt die Bundesregierung lieber weiterhin auf freiwillige Aktionen wie aktuell den „Grünen Knopf“ der Textilwirtschaft. Wenn es um Menschenrechte geht, ist die EU sehr zurückhaltend, wenn nicht gar abweisend. Ganz anders, wenn es um die Interessen der Konzerne geht. Hier verhandelt man in Wien praktisch zeitgleich über einen multilateralen Investitionsgerichtshof. Wir erinnern uns an TTIP mit Investitionsschutz und den Schiedsgerichten?
Vor dem geplanten Gerichtshof können die Konzerne gegen Staaten klagen, wenn sie ihre Gewinnerwartungen, z.B. durch eine soziale oder ökologische Regulierung bedroht sehen. Und nun wird das Dilemma deutlich.
Einerseits können die Unternehmen durch Binding Treaty bei Menschenrechtsverletzungen in die Verantwortung genommen werden. Andererseits erhalten die Unternehmen die Möglichkeit, den Staat auf Schadensersatz zu verklagen, wenn er soziale Regelungen zur Sicherung der Menschenrechte einführt, und damit die Gewinnerwartung der Konzerne geschmälert werden.
Auf was die EU in diesem Zusammenhang mehr Wert legt, ist offensichtlich. Die Menschenrechte sind es jedenfalls nicht.

Dieter Murmann, Dietzenbach

Missachtung von Rechten ist ein Kostensenker

Wie schon vor Jahresfrist arbeitet Tobias Schwab angesichts der laufenden Genfer UN-Verhandlungsrunde deutlich heraus, welche unwürdige Rolle die deutsche Regierung und vor allem dank dem starken Gewicht Deutschlands die EU als Ganzes in den Beratungen über ein verbindliches internationales Abkommen zur Respektierung der Menschenrechte durch Wirtschaftsunternehmen spielen. Zu ergänzen wäre, dass „unsere“ Position in dieser Frage derjenigen Trumps ähnelt, nicht aber der menschenrechtsfreundlicheren Haltung der Regierungen Frankreichs, Schwedens und einiger anderer EU-Mitglieder.
Das sozialdemokratisch geführte Auswärtige Amt gehorcht im gegebenen Fall wie in anderen wirtschaftsrelevanten internationalen Zusammenhängen offensichtlich dem imperativen Mandat der deutschen Konzernwirtschaft. In deren Kommandozentralen hat sich, wie es scheint und wovon auch viele zivilgesellschaftliche Organisationen ausgehen, die Interpretation durchgesetzt: Eine durchgängige Beachtung der Menschenrechte auf allen Ebenen der globalen Produktions- und Lieferketten mindert die Unternehmensrendite und ist deshalb unbedingt zu verhindern, auch wenn der vorliegende Vertragsentwurf in wichtigen Punkten eher einem Gebiss aus wackligen und kariösen Zähnen gleicht als einem Instrumentarium mit garantierter Durchsetzungskraft. Menschenrechtsmissachtung ist ein Kostensenker.
Der von den Unionsparteien und der SPD vereinbarte Koalitionsvertrag verheißt, man wolle die „Menschenrechtsschutzmechanismen auf der Ebene der Vereinten Nationen, der Europäischen Union sowie des Europarates (…) konsequent stärken“ und „darüber hinaus (…) die menschenrechtliche Kohärenz zwischen den einzelnen Poltikfeldern verbessern“. Allgemeine Zusicherungen wie diese hatten die SPD-Mitglieder vor knapp zwei Jahren mehrheitlich dazu gebracht, das Risiko einer erneuten so genannten „Großen Koalition“ einzugehen. Jetzt zeigt sich in diesem Fall wie in anderen, was derartige wohlklingende Zusicherungen wert sind. Im Konfliktfall setzt sich der Wille der vor allem Kapitalinteressen verpflichteten CDU/CSU durch; der SPD-Außenminister wagt nicht einmal in einer für SPD-Grundsätze so wichtigen Frage wie der des umfassenden Schutzes von Menschen- (das heißt in unserem Falle vor allem Arbeitnehmer-)Rechten einen Dissens anzumelden (hoffen wir mal, dass er wenigstens heimlich anderer Meinung ist).
Völlig zu Recht weist Tobias Schwab darauf hin, wie eifrig die EU in einem Bereich internationaler wirtschaftsbezogener Rechtsetzung
den Treiber gibt, nicht den Bremser: Kommt es zu dem gewünschten Investitionsschutzgerichtshof, vor dem Konzerne gegen Staaten klagen können, etwa gegen deren soziale und ökologische Gesetzgebung, Staaten aber nicht umgekehrt gegen Konzerne, dann haben wir eine durch internationales Recht privilegierte gesellschaftliche Klasse, mächtiger noch als einst der „nur“ durch einzelstaatliche Normensetzung privilegierte Adel vor den bürgerlichen Revolutionen des 18. und 19. Jahrhunderts. Fehlen dann noch wirksame Garantien der Menschenrechte und der ökologischen Grundlagen des Lebens, ist diese global herrschende Klasse zu nichts mehr verpflichtet.

Jürgen Kasiske, Hamburg

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2 Kommentare zu “Privilegien für die globalen Herrscher

  1. Das Ganze ist doch ein Prozess, der sich immer weiter zuspitzt, aber schon seit dem Mauerfall läuft. Durch den Zusammenbruch des konkurrierenden Systems wird das Kapital immer stärker und hinterlässt immer mehr Abgehängte. Das wird man auch heute bei den Wahlen in Thüringen sehen an den AFD Zahlen. Wobei mir klar ist das AFD wählen keine Lösung ist. Die dritte Welt ist halt noch mehr dem Kapitalismus ausgesetzt. Da aber in den Industrienationen viele Menschen damit beschäftigt sind sich selbst zu retten wird sich daran auch nichts ändern. Man braucht sich ja auch in Westdeutschland nur anzusehen was passiert wenn man im falschen Alter zu den Schlecker Frauen gehört hat oder bei Manroland beschäftigt war. Da redet heute auch keiner mehr drüber. Die wählen AFD und gut ( oder auch nicht) ist.

  2. Das Kapital hat mit der AfD keine Probleme, hatte es im dritten Reich auch nicht. Es muss Ruhe herrschen im Land, das Volk hat sich an die Regeln zu halten und nicht aufzumucken.Dazu gibt es dann Jugendorganisationen und KdF (Kraft durch Freude) für die Touris. Aufruhr(Demos) werden verboten. und und und. Sie meinen das sei Ironie? Schön wär`s. Das war alles schon mal, aber der Mensch ist vergesslich.

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