"Immer mit einem Bein im Gefängnis"

Update: Der Anwaltsverein Stuttgart teilt mir soeben mit, dass die kritisierte Seite heute, 20.5., aus den Anwaltlichen Rundschreiben genommen wird. Ich bedanke mich bei Rechtsanwältin Anke Haug und ihren Kolleginnen und Kollegen für dieses Entgegenkommen. Die Verlinkung auf das Rundschreiben in diesem Blog-Text wird natürlich sofort gelöscht.

*********************************************************

Norbert Rüschen weiß, wie es sich anfühlt, an den Pranger gestellt zu werden. Er fühlt sich zwar nicht hilflos, er sagt, er nehme die Sache sportlich. Trotzdem wandte er sich an mich und bat mich um Einsatz als Ombudsmann. Ich begann zu recherchieren. Norbert Rüschen hatte sich mit der Stuttgarter Anwaltschaft angelegt, und die hat kräftig zurückgeschlagen. Sie schreckte nicht einmal davor zurück, Rüschen in ihren anwaltlichen Rundschreiben, die auch online publiziert werden, öffentlich an den Pranger zu stellen. Ob sie sich damit einen Gefallen getan hat?

Aber der Reihe nach. Norbert Rüschen ist Lehrer, und obwohl seit fast vier Jahren pensioniert, ist er als Nebenlehrer für ein paar Stunden pro Woche an einer Schule im Schwäbischen aktiv. Ein erfahrener Mann also. Und weil er so erfahren ist und im Lauf seines langen Schuldienstes viele Klassenfahrten organisiert hat, wurde er eingeladen, auf der Stuttgarter Urlaubs-Messe CMT an einer Podiumsdiskussion teilzunehmen. Thema: „Klasse fährt klasse mit dem Bus“. 

Erster Akt

Er nahm gern teil, denn er kann viel zum Thema erzählen: In seiner aktiven Zeit hat er jährlich ein bis zwei solcher Busfahrten organisiert. Nach seiner Wahrnehmung kam er übrigens als Privatmann zu dieser Podiumsdiskussion. Dass der Veranstalter die Schule, für die er arbeitet, nennen würde, war ihm nicht bewusst, und er sagt, er hätte das unterbunden, wenn er es vorher gewusst hätte.

Die Veranstaltung lief im Interesse der Veranstalter, denn die Presse berichtete hinterher positiv über die Vorteile von Klassenfahrten per Bus, und so bekam die Busbranche die gewünschte Werbung. Doch dann griff ausgerechnet ihre Verbandszeitschrift „busblickpunkt“ eine Bemerkung Rüschens auf und tat damit, was die Presse, glaubt man Politikern, gern mal tut: Sie riss diese Bemerkung aus dem Zusammenhang und veröffentlichte sie im Februar, und zwar mit Bild von Rüschen. Danach habe Rüschen gesagt: „Wenn ich eine Klasse habe, in der das Kind eines Rechtsanwalts ist, würde ich versuchen, nicht auf Klassenfahrt zu gehen – oder ich würde dafür sorgen, dass dieses Kind nicht mitfährt.“

Es gibt dazu eine Vorgeschichte; wie kommt einer sonst dazu, sowas zu sagen? Norbert Rüschen hat diese Geschichte auf der Podiumsdiskussion erzählt, und mir schildert er sie wie folgt:

„Auf dem Rückweg von einem Schüleraustausch in Toulon, den ich zehn Jahre lang an der Schule in Mannheim [eine andere Schule als die, an der er jetzt noch ist, Anm. Bronski] organisierte, hatte einer der gemieteten Minibusse eine Panne – Kolbenfresser. Der Rechtsanwalt des Autovermieters beklagte mich, die Panne absichtlich herbeigeführt zu haben: Lehrer handeln so verantwortungslos! Ich habe bis heute nicht herausgefunden, wie es diesem Rechtsanwalt gelungen ist, nicht das Oberschulamt, sondern mich, den Lehrer, zu beklagen; anscheinend hatte er Ahnung: Denn die Rechtsabteilung des Oberschulamts Karlsruhe, weigerte sich, den im Dienst für die Schule beklagten Lehrer zu vertreten. Ein mir bekannter Rechtsanwalt half mir, die Richterin durchschaute die windige Sache und klärte durch ein Gutachten den Fall zu meinen Gunsten.“

Lehrer handeln also so verantwortungslos. Ein wesensverwandter Satz fiel auf der Podiumsdiskussion: Ein Anwesender bezichtigte die Lehrer, sie würden auf Klassenfahrten doch nur Urlaub machen. Rüschen, der solche Sätze kennt – siehe oben -, schlug zurück. Lehrer, sagt er mir, werden gern mal pauschal der Faulheit bezichtigt. Dabei wisse kaum einer, „welche Verantwortung ein Lehrer beim Landschulheim übernehmen muss; man steht ständig mit einem Bein im Gefängnis.“ Also ging er „zum Gegenangriff über“ und teilte kräftig und nicht minder pauschal wie der Vorredner aus: „Ich würde keine Klassenfahrt planen mit einer Klasse, in der der Vater einer Schülerin/eines Schülers Rechtsanwalt ist.“ Ein Zuschauer wandte ein, dass man wohl nicht alle Anwälte über einen Kamm scheren dürfe. Darauf relativierte Rüschen seine Aussage: Selbstverständlich dürfe sowas nicht pauschalisiert werden, aber das gelte ebenso für Urteile über Lehrer. Nun, Rüschen hat mit Anwälten ja nicht nur negative Erfahrungen. Einer hat ihm schließlich vor Gericht aus der Bredouille geholfen. Bei Norbert Rüschen scheint der Eindruck hängen geblieben zu sein, dass es Anwälte gibt, die auch schon mal einen „Fall“ konstruieren, um für ihre Mandanten etwas herauszuholen. Gut oder schlecht? Eine Frage der Perspektive. Der Autovermieter wird es womöglich gut gefunden haben. Auf der Podiumsdiskussion waren sie jedenfalls alle zufrieden. Rüschen merkt an, er sei sogar gelobt worden. Nur die Redaktion des „busblickpunkt“, die war anscheinend nicht zufrieden. Jedenfalls hielt sie Rüschens Worte für veröffentlichenswert. Mit Bild, wie gesagt.

Zweiter Akt

Auf diese Veröffentlichung hin reichte der Stuttgarter Rechtsanwalt Professor Dr. Holger Zuck Dienstaufsichtsbeschwerde beim Regierungspräsidium ein. Die Pointe dabei: So bestätigt er auf fast satirische Weise Rüschens Vorbehalte gegen Anwälte. Zuck sagt auf Anfrage, normalerweise werde in solchen Fällen, in denen die Anwaltschaft derart global angegriffen werde, vor Gericht eine strafbewehrte Unterlassungserklärung erwirkt. Mit der Dienstaufsichtsbeschwerde ist Norbert Rüschen nach dieser Sichtweise also noch glimpflich davongekommen. Professor Zuck hat nach seiner Auffassung das mindeste getan, was getan werden musste, um seinen Berufsstand zu schützen. Gut oder schlecht – wiederum eine Frage der Perspektive.

Das Regierungspräsidium beantwortete die Dienstaufsichtsbeschwerde im Kern folgendermaßen: „Wir teilen in der Sache Ihre Auffassung, dass die in der Zeitschrift wiedergegebene Aussage und angeratene Verhaltensweise mit den Pflichten einer Lehrkraft unvereinbar wäre.“ Ein Dienstvergehen war in diesem konkreten Fall nach Auskunft der Behörde aber nicht nachzuweisen. Und damit war die Sache eigentlich erledigt.

Doch der Anwaltsverein Stuttgart sah das offenbar anders, denn er veröffentlichte die Dienstaufsichtsbeschwerde in seinen anwaltlichen Rundschreiben (pdf-Dokument, das Schreiben steht auf S. 10), die auch im Internet einzusehen sind. Und wieder wurde dabei das Foto von Rüschen mit veröffentlicht. Da steht dieses Schreiben nun im Netz, jeder kann es lesen, der es zu finden vermag, jeder kann das Gesicht des „Übeltäters“ sehen und erfährt, an welcher Schule er aktiv ist, und niemand erfährt, dass die Sache längst erledigt ist.

Dass die Anwaltschaft ihre Interessen vertritt und verteidigt, ist legitim. Doch ist es legitim, einen Mann wie Rüschen derart öffentlich an den Pranger zu stellen, indem dieses Schreiben einer potenziell großen Leserschaft zugänglich gemacht wird? Zumal mit Bild?

Bleiben wir mal bei der Veröffentlichung dieses Bildes. Rüschen sagt, er sei nicht gefragt worden, ob er fotografiert werden dürfe. Wer sich auf das Podium einer öffentlichen Diskussionsveranstaltung setzt, der muss allerdings nicht extra gefragt werden, ob er fotografiert werden darf, sondern er muss damit rechnen. Das ist auch im Sinne des Veranstalters, der ja schließlich will, dass Journalisten darüber berichten. Insofern geht die Veröffentlichung des Bildes im „busblickpunkt“ in Ordnung, auch wenn ich mich frage, welchen Informationswert Zitat und Bild im Rahmen einer Berichterstattung über Klassenfahrten mit dem Bus haben könnten. Das erschien in der Februar-Ausgabe der Zeitschrift. Die Dienstaufsichtsbeschwerde von Professor Zuck datiert vom 12. Februar. Das kann man als zügige Reaktion bezeichnen. Der Allgemeinheit wurde das Schreiben in der April-Ausgabe der Anwaltlichen Rundschreiben bekannt gemacht. Und hier ist nun die Frage: Durfte der Anwaltsverein Stuttgart dieses Bild ebenfalls verwenden? In dem Moment, in dem sowas öffentlich publiziert wird, gelten meines Erachtens die gleichen Regeln, die auch für Zeitungen wie die FR gelten: Die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen gebieten, dass seine Identität unkenntlich gemacht werden muss.

Dritter Akt

Ich wandte mich daher an die Rechtsanwältin Anke Haug, die in letzter Instanz verantwortlich ist für die Veröffentlichung der Dienstaufsichtsbeschwerde und damit auch des Bildes. Sie erwiderte, es handle sich um ein internes Rundschreiben. Meiner Ansicht, dass die Veröffentlichung im Internet presserechtlichen Regeln folgen müsste, stimmte sie nicht vorbehaltlos zu. Ich schilderte ihr den Fall aus meiner Sicht als „Anwalt“ Rüschens: Das Zitat sei aus dem Zusammenhang gegriffen, der Vorgang nicht vollständig abgebildet (es fehlt ja die Antwort des Regierungspräsidiums von Mitte März); Name des Beschuldigten und der Schule werden genannt und beide an den Pranger gestellt, Rüschen gar mit Bild … Eine lange Liste, ein intensives Gespräch, in dem ich versuchte, einen Konsens zu erzielen. Auch dieser Blog-Text mit der ganzen Vorgeschichte ging Anke Haug vor der Veröffentlichung hier im Blog per Mail zu. Im Kern bat ich sie, die Seite, nur die eine Seite, auf der die Dienstaufsichtsbeschwerde veröffentlicht ist, vom Netz zu nehmen. Das konnte Anke Haug zum gegenwärtigen Zeitpunkt (17.5., 16 Uhr) nicht zusagen. Ich habe sie aber so verstanden, dass sie sich auf dem Vorstandstreffen, auf dem eine Entscheidung in diesem Sinne fallen könnte, dafür einsetzen würde.

Fazit

Nicht alles, was rechtens ist, ist auch legitim. Wie gesagt: Der Anwaltschaft kann und soll das Recht nicht abgesprochen werden, sich angemessen zu verteidigen. Aber das darf nicht in einer Form geschehen, in der ein Mensch, auch wenn er einen Fehler gemacht haben könnte, öffentlich an den Pranger gestellt wird. In einem internen Rundschreiben mag das okay sein. In dem Moment aber, in dem eine solche Publikation ins Netz gestellt und damit veröffentlicht wird, hätte das Bild nicht veröffentlicht werden dürfen, der Name des Mannes und der Schule hätten unkenntlich gemacht werden müssen.

Offenbar hatte die Veröffentlichung in den Anwaltlichen Rundschreiben noch weitere Folgen: Bei der Schule, für die Rüschen seiner Darstellung nach auf der Podiumsdiskussion jedoch gar nicht gesprochen hatte, gingen massive Beschwerden ein. Tenor: An Ihre Schule würde ich meine Kinder nicht schicken! So sind alle Beteiligten geschädigt – in erster Linie natürlich Rüschen selbst, dann aber auch die Schule, die in ihrem Ruf geschädigt ist, und nicht zuletzt die Anwaltschaft selbst, die sich den Vorwurf gefallen lassen muss, in der Wahl ihrer Mittel völlig übertrieben zu haben. Mindestens sollte daher der Teil des Rundschreibens, der Rüschen anprangert, aus dem Netz genommen werden.

Einen Wunsch habe ich aber auch an Norbert Rüschen: Wenn die Anwälte jetzt einlenken, lassen Sie die Sache doch bitte auf sich beruhen. Ich weiß, dass Sie sie weiter verfolgen wollen, aber ich glaube, dass Sie damit niemandem einen Gefallen tun, auch nicht sich selbst. Ein Wunsch, wie gesagt!

*********************************************************

PS: Noch ein Wort zu meiner Rolle in dieser Sache. Ich war bereits gelegentlich für FR-Leserinnen und -Leser aktiv und habe beispielsweise bei Problemen mit der Deutschen Bahn geholfen. Dies ist das erste Mal, dass ich einen solchen Fall öffentlich mache. Diese Rolle als Ihr Ombudsmann möchte ich künftig im Rahmen meiner Möglichkeiten häufiger wahrnehmen. Wenn Sie also ein Anliegen haben, bei dem ich möglicherweise helfen kann, haben Sie hier die Gelegenheit, es zu schildern. Sie können mir aber auch, was ich für besser hielte, eine Mail schreiben. Ich werde Ihr Anliegen gern prüfen. Mit diesem Angebot erteile ich jedoch keine verbindliche Zusage, dass ich Ihr Problem aufgreife. Wie gesagt: Das geht nur im Rahmen meiner Möglichkeiten. Dabei ist Zeit der wichtigste Faktor.

Wenn Sie den Fall Rüschen hier kommentieren oder eigene Erfahrungen einbringen, bleiben Sie bitte sachlich. Schimpferei hilft niemandem weiter und widerspricht außerdem den Blog-Regeln. Solche Stellungnahmen werde ich aus dem Blog entfernen.

Außerdem bietet sich hier Platz für Lehrerinnen und Lehrer, Ihre Erfahrungen mit Klassenfahrten zu schildern, insbesondere wenn Sie ähnliche Probleme bekamen wie Norbert Rüschen.

Verwandte Themen

33 Kommentare zu “"Immer mit einem Bein im Gefängnis"

  1. Guten Morgen Herr Bronski,

    wenn zwei das Gleiche tun…

    Warum belassen sie es nicht bei dieser Art Link?
    http://www.anwaltsverein-stuttgart.de/

    Wenn sie als Ombudsmann wegen einem Bild in einem internen Rundschreiben des Anwaltsverein, was der Apotheker-Rundschau gleicht, anfangen… dann sollten Sie dieses Bild auch nicht in dieser Art noch mehr verbreiten, wenn Sie denn das Opfer nicht weiter auf diese Art an den Pranger stellen wollen.

    Bißchen nachdenken vor dem verlinken nach irgendwo. *ernst schaut*


    Allgemein:
    Das Bild zeigt den Lehrer in einer Art „Vorwort-Bild“ (Apotheker Rundschau), zeigt ihn nicht auf der Veranstaltung. Jetzt kann man natürlich sich fragen, inwieweit so etwas dann als Zeit(ungs)zeugen vertretbar ist. „Ich war net dort, weiß aber…“ Es steht ja nicht mal die Quelle des bildes unter dem Bild.

    Man weiß so wenig (DD online), noch weniger als Leser der FR, nun dieses „Apotheker-Blättchen“ der Anwälte.

  2. Mein Foto wurde in „busblickpunkt“ ohne mein Wissen veröffentlicht, Herr Rechtsanwalt Z. hat es gefunden und seinerseits über die Anwaltvereins-Zeitung ins Netz stellen lassen. Wer sich ein Bild von dem Vorgang machen will, sollte alle Informationen einsehen können. Der Schaden kann dadurch relativiert werden – ich fühle mich durch diese Verlinkung nicht geschädigt, wenn Sie sich danach ein objektives Urteil erlauben.
    Rueschen

  3. In den Moment wo sie hier schrieben:

    ich fühle mich durch diese Verlinkung nicht geschädigt

    haben sie verloren, den Anwälten ein schönes Wochenende beschert. Bronski kann zum Tagesblog übergehen, die Ombudsmannrobe ausziehen.

    Es ist ist nichts passiert, alle sind glücklich.

  4. Rü, du irrst dich. Die Verlinkung auf das anwaltliche Rundschreiben passiert hier aus einer Gesamtdarstellung des Falles heraus, aus der heraus erst klar wird, warum das inkriminierte Zitat fiel, wie es fiel. Die Gesamtdarstellung macht klar, wieso Herr Rüschen Opfer ist, während er aus der Perspektive des Rundschreibens Beschuldigter ist. Eine völlig andere Herangehensweise!

    Was die Bildquelle betrifft: Wenn das gezeigte Bild nicht auf der Podiumsdiskussion geschossen wurde, wie du vermutest, hat vor allem die Zeitschrift „busblickpunkt“ ein Problem. Das Recht auf das eigene Bild verliert man nicht, wenn man sich irgendwo hinsetzt, wie du schreibst – ganz richtig. Deswegen hätte das Bild, wenn es denn auf der Podiumsdiskussion entstanden ist, von vornherein nicht in einem Kontext veröffentlicht werden dürfen, der für Norbert Rüschen schädlich ist. Wenn es einer anderen Quelle stammt, dann ebenso wenig. Norbert Rüschen ist meines Erachtens keine Person des öffentlichen Interesses, sondern war auch auf der Podiumsdiskussion als Privatmann.

    Meine Rolle als Ombudsmann ist nicht neutral. Ich nehme Partei für den Fall, dessen ich mich annehme. Das werde ich aber nur tun, wenn ich ein Unrecht erkenne, so wie in diesem Fall, der im übrigen eng mit unserer Rechtsabteilung abgesprochen ist. Und die jeweiligen Fälle werde ich so dokumentieren, dass ihre Konstruktion bzw. Dekonstruktion erkennbar und damit glaubwürdig ist. So habe ich auch in diesem Fall alle Seiten gehört und viel telefoniert.

    Noch einmal: Ich möchte in Rüschens Namen nichts anderes erreichen, als dass die kritisierte Seite vom Netz genommen wird. Sobald das geschehen ist, werde ich die Verlinkung auf das Rundschreiben sofort lösen.

  5. Auch Norbert Rüschen ist ein Opfer des inzwischen allgegenwärtigen Huschhusch-Denkens. Der Satz Rüschens, selbst aus dem Zusammenhang gerissen, stellt nicht notwendigerweise ein „über den Kamm Scheren“ von Rechtsanwälten dar, selbst wenn er auf geistig wohl weniger flexible Menschen diesen Eindruck machen mag.

    Rüschen könnte ja z.B. der Meinung sein, daß nur 10% aller Rechtsanwälte die unangenehme Eigenschaft haben, beim Herausholen des Besten für den Mandanten (im Elternfalle also für sich selber) vor abenteuerlichen Konstruktionen nicht zurückzuschrecken… aber dieses Risiko, daß das konkrete Kind genau einen dieser 10% zum Vater hat, ist ihm als Lehrer, der letztendlich die Konsequenzen tragen muß, einfach zu hoch. Eine solche Auffassung ist nachvollziehbar und nicht im Geringsten eine Pauschalisierung irgendeiner Art, sondern im Gegenteil… 90% der Rechtanwälte werden bei diesem Denkhintergrund als allen Seiten gegenüber fair und anständig aufgefasst, und dennoch kann es am Ende doch auch nachvollziehbar zu so einer Äußerung kommen, die der Auffassung, daß die große Mehrheit der Rechtsanwälte aus hochanständigen Menschen besteht, damit überhaupt nicht widerspricht.

    Wirklich Glück hat N. Rüschen gehabt, daß es bloß um Rechtsanwälte geht. Wäre es um die typischen Gruppen gegangen, die allgemein ständig in der Opferrolle gesehen werden, wäre der gesammelte Zorn des huschhuschdenkenden und ständig nach Pauschalisierungen witternden Gutmenschentums über ihm hereingebrochen. Dann hätte er auch leicht einen Artikel mit Bild in der taz o.ä. bekommen können, und die Position der Schulbehörden hätte dann auch schnell anders aussehen können.

    Da aber niemand im Land übergroße Sympathie gegenüber den eindeutigen Nicht-Opfern „Rechtsanwälte“ hat (außer diese sich selber gegenüber), muß er sich nur mit einem Verein rumärgern, dessen größtes Problem erstmal nicht Rüschen und seine Aussage ist, sondern seinen Beitragszahlern Gründe liefern zu können, warum sie Beiträge zahlen sollen. Da kommt jemand, der vermeintlich Negativ-Stimmung macht, für eine Instanz, die sich der Erzeugung von Positiv-Stimmung verschrieben hat, doch gerade recht zur Festigung der Daseinsberechtigung.

    Ich persönlich würde das alles (Kenntnisstand Bronski-Zusammenfassung) nicht so ernst nehmen. Die Schulbehörden scheinen ja auf H. Rüschens Seite zu stehen, denn es ist die Seite der Vernunft, und Beschwerdebriefe an die Schule wird man gemeinsam mit dem Schuldirektor sicher in einer Form beantworten können, die die Mißverständnisse bei verständigen Menschen, also auch Rechtsanwälten, ausräumen wird. Und die Publikation des Anwaltvereins Stuttgart wird im Internet keine größere Leserschaft haben als in gedruckter Form, also maximal die Mitglieder des Vereins… wer sonst liest sowas freiwillig? Mit der Apotheker-Rundschau würde ich dieses Blatt nicht vergleichen, die Verbreitung der Apotheker-Rundschau ist eine ganz andere… sie ist doch Rätsellieferant für Deutschlands Alte. Aber dieses Anwaltsrundschreiben hat ja noch nicht mal ein kleines Sudoku!!!

  6. @ rü

    Um es vielleicht noch klarer zu sagen: Indem Norbert Rüschen der Verlinkung auf das Dokument zustimmt, stimmt er keineswegs der Verwendung des Bildes (und anderer Daten) in diesem Dokument zu. Der Gesamtzusammenhang meiner Intervention ist ja darauf gerichtet ist, das Bild (und die anderen Daten) zu entfernen. Jetzt klar?

  7. Da frage ich mich, ob sowohl Herr Rüschen als auch der Anwaltsverein nicht die Sache auf sich hätten beruhen lassen können. Ein Lehrer, der sich im Beruf mit solchen Nickeligkeiten herumschlägt, nimmt sich die Kraft für seinen Beruf. Dem Anwaltsverein sei gesagt, dass ihnen eigentlich eine Klage auf Unterlassung der Veröffentlichung dieses Vorgangs auf ihrer Homepage hätte ins Haus flattern müssen. Beuide sollten zukünftig mehr Toleranz gegenüber anderen Berufen ausüben und Kritik auch wenn sie polemisch wirkt ignorieren.

  8. Hier ist soviel von Rechtsanwälten die Rede!
    Ich bin seit fast 15 Jahren auf der Suche nach einem Rechtsanwalt meines Vertrauens. Es geht um den Einzug einer sachlich begründeten und rechtlich zulässigen Forderung in Höhe von 127.82,97 Euro. Ein RA in Dresden sagte nach Durchsicht meiner Unterlagen: *Wenn die Gerichtsprotokolle gefälscht wurde, dann wurden sie von Rechtsanwälten gefälscht und gegen Kollegen nehme ich grundsätzlich nichts an!* Könnt bzw. wollt ihr mir helfen, dass ich einem Rechtsanwalt finde, der sagt:
    *Rechtsanwälte, Rechtsanwälte her – was Recht ist muss Recht bleiben?*

  9. 8.22 Uhr hat sich wieder der *Fehler-Teufel*
    eingeschlichen. Es geht um 127.822,97 Euro.

  10. Hallo Bronski,
    schön, daß Sie sich für den Lehrer eingesetzt haben, bestätigt der Fall doch nur den alten Witz:
    „Was sind 1000 Anwälte, aneinandergekettet auf dem Meeresgrund? — Ein guter Anfang.“

  11. Eine komplexe Gesellschaft braucht komplexe Regeln (Gesetze). Sind die Regeln komplex, müssen für den Konfliktbereinigungsprozeß Spezialisten her, die diese Regeln im Detail kennen. Rechtsanwälte abzuschaffen würde bedeuten, daß jeder sein eigner Rechtsanwalt werden müsste, was ein absurder Gedanke ist.

    Das eigentliche Problem war doch hier nicht der Rechtsanwalt. Das eigentliche Problem war der Busunternehmer. Bei dem wird doch wohl kaum zufällig gerade ein Rechtsanwalt vorbeigekommen sein, und ihn gefragt haben: Hast Du gerade jemanden da, dem man irgend eine Fahrlässigkeit anhängen kann?

    Und für die Schulen und Lehrer sind doch zunehmend die Eltern das eigentliche Problem und deren Bereitschaft, sich selber oder Rechtsanwälte gegen die Schule oder Lehrer zu mobilisieren. Der Fall, wo Rechtsanwalt und Elternteil in einer Person zusammenfallen, verwischt das eigentliche Problem, welches letztendlich, so habe ich das jedenfalls verstanden, die eher wohl zunehmende Bereitschaft ist, in unserer Gesellschaft jeden Firlefanz gleich gerichtlich klären zu wollen… davon mögen Rechtsanwälte profitieren, die sind aber doch nicht Schuld an dieser Situation.

  12. @ Hartmut Haase #9
    „schön, daß Sie sich für den Lehrer eingesetzt haben“.
    Das finde ich allerdings auch, Chapeau, lieber Bronski!

    Der „alte Witz“ ist mir etwas zu makaber. Ich bevorzuge sowas:
    „Ein Rechtsanwalt gewinnt einen Prozess und telegrafiert an seinen Klienten: „Die Gerechtigkeit hat gesiegt!“, worauf dieser umgehend zurücktelegrafiert: „Berufung einlegen!“

  13. Zunächst sei Herrn Bronski für sein Engagement gedankt. Wo in unverantwortlicher Weise Dinge in die Öffentlichkeit gezerrt werden, die nur auf persönlicher Ebene zu klären sind, kann es m.E. durchaus Funktion eines Blog-Moderators sein, Ombudsmann zu spielen.
    Zum geschilderten Fall: Die detaillierte Schilderung macht zwar den Kontext deutlich, die darauf folgenden Argumentationen bleiben aber fast ausschließlich auf juristischer Ebene und berühren nur am Rande, worauf es ankommt: dass eine pädagogische Frage nur auf pädagogische Weise geklärt werden kann. Da dies Herrn Rüttgen aus seiner Verteidigungsposition heraus unmöglich ist, möchte ich dies hier als außenstehender „Insider“ versuchen. Zudem bin ich, anders als er, in der bequemen Position, nicht die Revanche des Stuttgarter Anwaltsvereins befürchten zu müssen.
    Vorneweg:
    Nach meiner Einschätzung stellt die Fehlleistung des Stuttgarter Anwaltsvereins und seiner „Aktionen“ die der – zweifellos unbedachten und dummen – Äußerung von Herrn Rüschen weit in den Schatten.
    Dazu eine kurze Analyse und Beurteilung des als Link angefügten „Rundschreibens“:

    Zur Einführung:
    „Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich nehme Bezug auf die beiliegende Kurzmeldung in der Fachzeitschrift „busblickpunkt“
    Februar 2010. Die darin erwähnte Podiumsdiskussion (zum Thema Klassenfahrten mit dem Bus) fand am 19. Januar 2010 im Rahmen der CMT in der Neuen Messe Stuttgart statt. Herr Rüschen soll Lehrer an der Johann-Philipp-Palm-Schule in Schorndorf sein. Wenn Herr Rüschen beamteter Lehrer ist, und er die Äußerung wie von „busblickpunkt“ gemeldet getätigt
    hat, liegt der Verdacht eines Dienstvergehens nahe.“

    Bei seiner kreuzzugartigen „Aktivität“ nimmt der Schreiber, Herr Prof.Dr. H.Zuck (und nach ihm der Anwaltsverein) Bezug auf einen Fall, den er offenbar nur vom Hörensagen kennt („…SOLL Lehrer … sein“, „WENN Herr Rüschen beamteter Lehrer ist…“). Auch von einem Rechtsanwalt sollte man nun erwarten können, dass er um sachliche Information von beiden Seiten bemüht ist, bevor er das Schnellschussgewehr ergreift. Dazu aber hätte es der Kontaktaufnahme mit Herrn Rüschen bedurft, was offenbar nicht in seinem Interesse lag.

    Zu 1:
    „Einen ganzen Berufsstand (den der Rechtsanwälte) zu diffamieren, wird auch bei
    einem außerdienstlichen Verhalten nicht der Achtung und dem Vertrauen gerecht, die der Beruf des Beamten im Allgemeinen und der des Lehrers im Besonderen erfordert (§ 73 Satz 3 LBG).“
    Hier lässt der Herr Prof.Dr. die Katze aus dem Sack: Es geht ihm gar nicht um pädagogische Belange. Dabei könnte er ja „nur“ die Rolle eines besorgten Elternteils spielen, der bei pädagogischen Disputen im Interesse des Kindes gehalten ist, das Gespräch mit dem Kontrahenten zu suchen. Und eine „Dienstaufsichtsbeschwerde“ als interner Vorgang der Überprüfung pädagogischen Verhaltens ist kein adäquates Mittel, jemanden öffentlich an den Pranger zu stellen. Dem Herrn Prof.Dr. und seinem Anwaltsverein aber geht es eingestandenermaßen um ihr Eigeninteresse: Sie müssen sich „diffamiert“ fühlen, um eine möglichst große Öffentlichkeit suchen und unter Instrumentalisierung einer Schulverwaltung ihr eigenes Image aufpolieren zu können (und darüber hinwegzutäuschen, was sie selbst zu solchen „Aktionen“ antreibt).
    Oder subjektiv, aus Lehrersicht gesprochen: Mir kommen die Tränen angesichts der Tatsache, dass – nach Anregung eines Bundeskanzlers – öffentliche Verhöhnung von Lehrern als „faule Säcke“ bis in Talkshows und Comedysendungen geradezu Volkssport geworden ist. Der Herr Prof.Dr. und sein Anwaltsverein hätten sich ihre aggressive Larmoyanz ersparen können, wenn sie Herrn Rüschen oder einen seiner Kollegen oder Kolleginnen befragt hätten, wie man mit solchen Dingen umgeht, die von vielen jungen Leuten als Aufforderung zu Respektlosigkeit verstanden werden und so dem eigenen pädagogischen Handeln den Boden entziehen.

    Zu 2:
    „Soweit Herr Rüschen auch gesagt haben sollte, entweder gar nicht auf Klassenfahrt
    zu gehen oder dafür zu sorgen, dass dieses Kind (eines Rechtsanwalts)nicht mitfährt, ist in Ermangelung eines sachlichen Grundes die weitere Frage aufgeworfen, ob er insoweit die Bereitschaft aufbringt, seine Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen (§ 70 Abs. 1 Satz 2 HS 1).“
    Oho! Nun also hängt der Herr Prof.Dr. doch den Super- oder Überpädagogen heraus. Allerdings scheint ihm in seinem Verfolgungseifer entgangen zu sein, dass Klassenfahrten (um deren Durchführungsbedingungen es offenbar geht) nicht zu den verbindlichen pädagogischen Aufgaben eines Lehrers gehören und dass niemand, auch nicht vom Schulamt, zur Übernahme einer solchen Verantwortung gezwungen werden kann.

    Zum Schluss:
    „Ich erhebe daher Dienstaufsichtsbeschwerde. Ich bitte darum, über den Fortgang
    auf dem Laufenden gehalten zu werden.“
    Eine solche Forderung von einem, der seine Erkenntnisse für die Anklageschrift aus einer Reklameschrift eines Busunternehmens bezieht, ist auch eine Zumutung für das Schulamt und muss m.E. als glatte Frechheit bezeichnet werden.

    Zum pädagogischen Kontext.
    Ich kenne viele Kollegen, welche die Verantwortung, den physischen und psychischen Stress und das Risiko, das jede Klassenreise mit sich bringt, generell abgelehnt haben. Das ist nach Erfahrungen wie den oben geschilderten auch verständlich.
    Ich selbst habe in meiner aktiven Zeit etwa jährlich eine Klassenreise (in der Regel eigenverantwortlich) geleitet, vorwiegend und bewusst vor allem mit Schülern im Pubertätsalter, und zwar aus der Überzeugung, dass diese in der sicher nicht einfachen Phase der Abnabelung vom Elternhaus einer solchen Gemeinschaftserfahrung und Möglichkeit der Erweiterung des Horizonts in besonderem Maße bedürfen. Das freilich erfordert nicht nur viel Idealismus, sondern auch die Bereitschaft, im Interesse der Jugendlichen Risiken auf sich zu nehmen, und vor allem die Fähigkeit zu menschlichem Umgang – was die Bereitschaft einschließt, auf Fehler angemessen zu reagieren und sie auch verzeihen zu können. Umgekehrt kann er vor dem Hintergrund einer solchen Belastung auch mit Fug und Recht Verständnis von Eltern für eigene Fehlleistungen erwarten, vor denen niemand – auch nicht ein Stuttgarter Anwaltsverein – gefeit ist.
    Vor solchem Hintergrund sind die – in ihrer Verallgemeinerung sicher falschen und unbedachten – Äußerungen Herrn Rüschens, wenn auch nicht zu billigen, so doch zu verstehen:
    Eine erfolgreiche Klassenfahrt erfordert von einem Lehrer nicht nur oben geschilderte Qualitäten, sondern auch ein Vertrauensverhältnis zu Eltern und Schülern und eine innere Freiheit, um angstfrei und angemessen auf die Fülle von Anforderungen reagieren zu können. Eine Klassenreise mit Drohungen eines Herrn Prof.Dr.H.Zuck und seines Stuttgarter Anwaltsvereins im Nacken ist in der Tat keinem Lehrer zumutbar. Oder, verallgemeinert und etwas überspitzt: Juristisches Denken in der oben genannten Weise ist der Tod der Pädagogik.
    Jede vernünftige Schulverwaltung weiß, dass Schulgesetze und Beamtengesetze nur einen Rahmen abstecken können, um Missbrauch zu verhindern und eigenverantwortliches Handeln erst zu ermöglichen. In diesem Sinne haben sich Herr Prof. Dr. H.Zuck und sein Stuttgarter Anwaltsverein nicht nur pädagogisch und menschlich, sondern auch juristisch selbst desavouiert.
    Ich schließe mich daher der Empfehlung von Herrn Bronski an Herrn Rüschen an, es damit genug sein zu lassen, und wünsche ihm die Kraft, trotz solcher Erfahrungen im Interesse der Jugendlichen weiter Klassenreisen durchzuführen. Dies erscheint mir der beste Weg, damit die Engstirnigkeit eines Herrn Prof.Dr. H.Zuck und seines Stuttgarter Anwaltsvereins nicht die Oberhand behält.

    Mit freundlichen Grüßen
    Werner Engelmann

  14. zu 15. Kom.
    Lieber Herr Engelmann, vielen Dank für Ihre zustimmenden Worte, für die Sie sich viel Zeit genommen haben. Sie haben überlesen, dass ich seit 4 Jahren pensioniert bin und dass ich die Sache hätte auf sich beruhen lassen, wenn …
    Ihr Brief u.a. gibt mir die Berechtigung, die Geschichte „Quod erat demonstrandum“ fort zu setzen. Herzlichen Dank, N.Rüschen

  15. Ein ganz ganz prima Beitrag von Herrn Werner Engelmann. Allerdings würde ich diesen Brief nicht zum Anlaß nehmen und die Sache auf die Spitze treiben. In dieser Gesellschaft wird man dann ganz schnell als notorischer Querulant hingestellt und das kann im Folgenden zu ganz schlimmen
    Konsequenzen führen.

    Ich habe das am eigenen Leibe spüren müssen. Ein promineter Detektiv gab mir eine relativ
    hoch versicherte Auskunft. Die sinngemäß besagt, dass ein Rechtsanwalt bzw. ein Richter sich der Urkundenfälschung schuldig gemacht haben muss. Mit diesen Unterlagen bin ich vor zirka 15 Jahren zu einem Rechtsanwalt aus Dresden gegangen. Dieser sagte zu mir: „Wenn diese Protokoll gefälscht wurden, dann wurden sie von Rechtsanwälten gefälscht! Und, gegen Kollegen
    nehme ich grundsätzlich nichts an!“

    In der Hoffnung einen Rechtsanwalt zu finden, der sagt: *Rechtsanwälte hin – Rechtsanwälte her! Was Recht ist muss Recht bleiben! Wenn die Auskunft des Garantiegebers falsch sein sollte, dann werden wir uns das Geld holen und basta!*werde ich weiter suchen. Leider habe ich so einen Rechtsanwalt bis heute noch nicht gefunden. Trotzdem suche ich weiter.

    Heute erhielt ich wieder eine Absage aber diesmal nicht so krass. Sie lautet, wie folgt:

    *Ihre Anfrage vom 17.05.2010

    Sehr geehrter Herr Jakob,

    in der vorbezeichneten Angelegenheit kann ich Ihnen leider nicht behilflich sein. Ihr Maunskript „Tatsachenbericht“ ist diesem Schreiben zu meiner Entlastung beigefügt.

    Mit freundlichen Grüßen

    gez.: ……
    Rechtsanwalt*

  16. Herr Jakob, nicht immer ist es völlig unfair, jemanden als notorischen Querulanten hinzustellen. Insbesondere kann man jemanden als notorischen Querulanten bezeichnen, der auch tatsächlich einer ist… nämlich SIE z.B.!

    Seit Monaten, wahrscheinlich schon Jahren belästigen Sie die gesamte Blogosphäre mit Ihrem Quatsch. Sie mögen es ja nicht für Quatsch halten, aber die Leser der unzähligen Blogs, die Sie mit ihrem ständig gleichlautenden Gedöns überziehen, sind genervt, bitte nicht auch noch hier!

    Diese 15 Jahre alte vermaledeite, vermeintliche oder tatsächliche Urkundenfälschung INTERESSIERT KEINE SAU! Ebenso INTERESSIERT KEINE SAU, wenn Sie von Behörden und Politikern mehr oder minder höfliche Anti-Querulanten-Abwimmelbriefe bekommen. Ich habe aber wenig Hoffnung, daß das bei Ihnen ankommt, denn es wurde Ihnen schon so oft gesagt.

    Versuchen Sie doch auch im eigenen Interesse, einen anderen Lebensinhalt zu finden als dieses Ereignis von vor 15 Jahren, daß sie so sehr belastet. Wenn Sie das alleine nicht schaffen, suchen Sie bitte im eigenen Interesse psychologische Beratung.

    Glauben Sie etwa nicht, daß wir alle irgendwelche erlittenen Ungerechtigkeiten auf dem seelischen Buckel haben, die wir dadurch bewältigen, daß wir sie… einfach mal VERGESSE… statt sie künstlich wachzuhalten und bis zu unserem Tod der so sehr gewünschten Gerechtigkeit nachzurennen? Ein anderer, befriedigenderer Lebensinhalt, als ständig irgendwelche Behörden und Politiker und auch noch die Blogosphäre mit Ihrer Angelegenheit zu nerven, sollte doch gefunden werden können, oder nicht?

    Falls alles nichts hilft, fahren Sie bitte mal nach Äthiopien in ein Hungergebiet. Anschließend, wenn Sie zurückkommen, werden Sie sich schämen, wenn Sie an Ihren jahrzehntelangen Kreuzzug denken.

  17. P.S. Ich will Sie nicht völlig schlechtmachen… Sie erfüllen insofern eine nützliche Funktion, als daß jeder, der ein Problem auf dem Herzen hat, Sie anschauen kann, und sich fragen kann: Wie weit soll ich noch gehen? Habe ich nicht evtl. schon eine Grenze überschritten, hinter der eine wahnhafte Fixierung Jakobschen Zuschnitts vorliegt? Wenn ja, unbedingt rausgehen in Wald und Wiese und den Frühling genießen, bevor das Ganze chronisch wird!

  18. @ Max Wedell

    Als Satiriker bei „Rolands Rückschau“ finde ich Sie toll, sehr kreativ, aber greifen Sie bitte Erhard Jakob nicht an, der verzweifelt ÜBERALL um Unterstützung bitet, die ihm wahrscheinlich keiner geben kann oder will. Sie müssen nicht ALLES kommentieren in Ihrer Schreibfreude.

    So, das war das Wort der Gouvernante!
    Gute Nacht allen, die hier noch rum schwirren.

  19. @ Max

    Ich gebe Ihnen völlig recht, und ich gebe Bronski den Rat, sich die Ombudsfälle, derer er sich annimmt, wirklich sehr genau anzusehen. Ich wüsste nicht, was Sie in einer solchen Sache sollten erreichen können. Allenfalls könnten Sie einer gehetzten Seele etwas Ruhe verschaffen. In diesem Zusammenhang: Max Wedell, Sie scheinen aus Erfahrung zu sprechen, wenn Sie Herrn Jakob als Querulanten bezeichnen. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass dieses Wort spätestens seit der hessischen Steuerfahnderaffäre verbrannt ist.

    Herr Jakob, lassen Sie diese Sache einfach auf sich beruhen. Versuchen Sie Ihren Frieden zu finden, statt sich von der Idee antreiben zu lassen, nach so vielen Jahren noch Genugtuung zu finden. DAS IST NICHT GUT FÜR SIE!

    Ebenso hoffe ich, dass Norbert Rüschen Bronskis Wunsch entspricht und die leidige Auseinandersetzung ruhen lässt. An dieser Stelle an den Blogmaster: Gelungene Aktion!

  20. @I. Werner,

    die schlechteste Hilfe für Herrn Jakob wäre die, gar nichts zu sagen, das alles einfach zu überlesen, hier und anderswo. Wenn man aber was sagt, dann müssen das deutliche Worte sein. Ich sehe noch eine gewisse Hoffnung bei ihm, denn alles sonstige von ihm Gebrachte jenseits dieser Fixierung macht doch einen überhaupt nicht verwirrten Eindruck.

  21. Einige haben sich ja ganz schön auf mich eingeschossen. Ich möchte jetzt nicht zurück schießen, weil dadurch das Problem nicht gelöst wird. Ich möchte nur folgende Erklärung bringen: *Hier geht es doch gar nicht darum, was vor 20 oder 15 Jahren möglicherweise alles *schief* gelaufen ist oder nicht. Es geht doch nur schlicht und einfach darum, dass aufgeklärt wird, in welchem Jahr (91 oder 94)Formulare mit der Kennung *..Waldheim* das erste Mal gedruckt wurden. Wenn sie 94 erstmals gedruckt wurden, dann schuldet mir Sindermann 0,00 €. Und, wenn sie 91 erstmals gedruckt wurden, dann schuldet er mir 127.822,97 Euro.

    Ich finde, dass meine Bemühungen heraus zu finden, ob ich Gläubiger bin oder nicht,
    schon angemessen und legitim sind.

  22. Ich glaube ,dass jeder in irgend einem Blog etwas zu bewältigen versucht.
    Man muß auch nicht auf alles eingehen,aber draufschlagen ……

  23. Hallo Jörg,

    ich möchte nicht auf alles eingehen. Weil ich in vielen Sachen nicht mit sprechen kann, da ich oftmals von der Sache keine Ahnung habe. Auch möchte ich nicht auf etwas blindlinks einschlagen. Allerdings möchte ich schon etwas kritiesen können, was aus meiner Sicht falsch läuft:

  24. Hallo Heinrich,
    der Witz ist nicht makaber, nur ein Zitat aus Philadelphia. Aber vielleicht gefällt Dir dieser besser, den ich schon als Junge gehört habe:
    Eines Tages war die Mauer zwischen Himmel und Hölle beschädigt. Eine Woche später bekam Petrus einen Brief aus der Hölle: „Nach Meinung unserer Anwaälte hat der Himmel für den Schaden aufzukommen.“ 14 Tage später schrieb Petrus zurück: „Wir übernehmen den Schaden. Konnten leider keinen Rechtsanwalt finden.“

  25. Herr Jakob,

    mittlerweile sind Ihre Bemühungen nicht mehr legitim, sondern schädigen Sie ernsthaft. Die 127.822,97 Euro werden Sie nie bekommen. Die Bundeskanzlerin und laut ihren eigenen Angaben zig Andere mehr oder minder Prominente konnten Ihnen ja nicht helfen. Es gibt jetzt 2 Möglichkeiten, entweder:

    – Sie rennen diesen 127.822,97 Euro, die Sie nie bekommen werden, weiter hinterher, bis an Ihr Lebensende, vergeuden wertvolle Lebenszeit damit, bekommen womöglich ein Magengeschwür, schaden sich ernsthaft selber damit weit über ein Maß hinaus, das diese 127.822,97 Euro wert wäre (wenn Sie sie bekommen könnten, was aber völlig ausgeschlossen ist… d.h. sie schaden sich für einen Gegenwert von NULL).

    oder

    – Sie nutzen diese 127.822,97 Euro, die Sie nie bekommen werden, ganz egoistisch aus, indem Sie sie zum Anlaß nehmen, ihren Wert kritisch zu hinterfragen, oder besser noch, eine Resistenz gegenüber diesem Geldverlust aufzubauen. Das ist eine Chance für Sie, das ist ein echter Nutzen für Sie am Ende. Schauen Sie z.B. die Investoren bei Madoff an… deren Geld ist auch weg, diese Leute werden lernen müssen, damit zu leben, obwohl die das sicher nicht freiwillig machen. Madoff war ein Betrüger, sie sind betrogen worden. Sehen Sie also ruhig die Verhältnisse, ruhig auch politische Systeme oder auch gern Einzelpersonen als Betrüger, die Sie betrogen haben, aber machen Sie bitte dann dasselbe wie die Opfer von Madoff, die auch nicht Geld hinterherrennen werden, daß sie nie zurückbekommen können. Lernen Sie, mit dem „Betrug“ zu leben, um eines nicht zu fernen Tages unverkrampft darüber lachen zu können.

    Sie können es entscheiden: „Ich versuche es freiwillig, langfristig eine Haltung zu erreichen, bei der mir das Geld völlig egal geworden ist“. Versuchen Sie es mit 5 Minuten am Tag. Sie können das auch gern mit autosuggestiven Verfahren wie z.B. Autogenem Training kombinieren. Wenden Sie sich an die Volkshochschule, die vielleicht AT-Kurse anbietet.

    Auch Herr Rüschen steht ja vor dieser Frage. Das Brüskiertwordensein, das Gefühl des Unfair Behandeltwordensein, das wird auch in ihm gären wie in Ihnen, das sind ja verletzte Gefühle. Der Gewinn für ihn selber, wenn er diese Gefühle bewältigen lernt, ist größer, als alles, was er jetzt noch mit Gegentreten erreichen kann (ist jedenfalls meine Meinung).

    P.S. Damit will ich nicht sagen, daß man immer auf diese Art zurückstecken soll, ich bin ja nicht Jesus. Man sollte es nur dann tun, wenn mit Kampf beim besten Willen nichts mehr zu erreichen ist als eine Menge Ärger. Wie also in Ihrem Fall, denn, und ich schließe den Post wie ich ihn anfing, damit Sie es endlich begreifen: Die 127.822,97 Euro werden sie NIE bekommen.

    @Bronski, ich nehme mir die Freiheit, Erhard Jakob zu kommentieren, weil ich denke, daß der Fall Rüschen soweit abgeschlossen ist, daß er nicht behindert wird. Wenn das dennoch nicht gewünscht wird, ein Wort genügt…

  26. Hallo Max,

    gestern Abend (21.03) haben Sie sich ja ganz schön Mühe und mir gute Ratschläge und Hinweise und Hinweise gegeben.

    Allerdings habe ich gemerkt, dass Sie die Sache völlig missverstanden haben!

    Mir stehen doch gegenwärtig gar nicht 127,8 Tsd. Euro zu. Und diesem Geld renne ich doch auch gar nicht hinter her. Wenn die Auskunft von Herrn Sinndermann richtig ist, dann geht es doch gar nicht um 127,8 T. € sondern um 0,00 Euro. Und die Chance, dass seine Auskunft richtig ist, liegt meiner Meinung nach bei 50%.

    Um Geld geht es doch hier sowieso nur sekundär!

    Primär geht es um die Ehre und Würde von Menschen. Vorallem geht es um die Ehre und Würde von dem Ex-Justizminister Herrn Steffen Heitmann (CDU) und dem Detektiv Herrn Sindermann (Sohn von Horst S.).

    Aber nicht zuletzt geht es auch
    um meine Ehre und Würde.

    William Shakespeare:

    *Ist meine Ehre hin so ist mein Leben hin!*
    In diesem Sinne kämpfe ich um mein Leben und zwar bis zum letzten Atemzug bzw. bis zum letzten Blutstropfen.

    Der Kommunist Herr Dr. J. H. Raschke aus
    Meißen gab mir folgenden gutgemeinten
    Rat bzw. Hinweis:
    „Die Gerichtsprotokolle sind echt! Und, wenn
    Sie jetzt nicht aufhören weiter nach dem
    Echtheitsbeweis zu suchen, dann gibt
    es auch noch andere Mittel und
    Methoden um das zu beenden!*

    Ich vertraue ganz fest darauf, dass nach
    Beendigung nach vorgenannten Zuschnitt
    die Wahrheit trotzdem ans Licht der
    Öffentlichkeit kommt.

    Ob ich da noch lebe oder nicht
    ist doch für die Sache völlig
    belanglos.

    Auch vertraue ich darauf, dass mein Ende
    ein neuer Anfang ist.

  27. Es ist schön, daß Sie einsehen, daß es um 0,00 Euro geht, jetzt müssen Sie die Wahrscheinlichkeit noch auf 100% setzen, denn andere Geldbeträge werden Sie in dieser Angelegenheit NIE NIE NIE sehen.

    Was die beiden genannten Personen angeht, so machen Sie doch bitte einmal eine Liste der Personen, die deren Ehre durch diese obskuren Angelegenheit angetastet sehen. Seien Sie ehrlich dabei. Ihre Liste wird… EINEN Eintrag haben, und der lautet… Erhard Jakob. Alle anderen 6,9 Mrd. Erdbewohnern haben keinen Grund, an der Ehre dieser Personen zu zweifeln, bzw. wenn Sie es haben, hat das REIN GAR NICHTS mit Ihnen und Ihren Formularen zu tun.

    Ihre Strategie ist durchsichtig. Indem Sie in allen möglichen Foren verbreiten, die Ehre der genannten Personen wäre irgendwie hinterfragbar, wollen Sie provozieren, daß einer der Genannten oder beide sie vor Gericht bringen, wegen Ehrabschneidung oder so. Dann, so rechnen Sie sich wohl aus, würde man im Verlauf des Verfahrens Ihre obskuren Formulare genauer untersuchen.

    Ich kann Ihnen versichern, daß das NIE NIE NIE passieren wird. Das heißt, vor Gericht können Sie schon kommen, aber das Beste, was Sie dann erwarten können, und in Ihrem Fall wäre das wirklich etwas ganz außerordentlich Gutes, wäre eine gerichtspsychiatrische Untersuchung. Hier liegt wohl die einzige Hoffnung, Ihre Angelegenheit zu Ihrem Vorteil zu regeln, nämlich durch eine gerichtlich angeordnete Psychotherapie.

  28. Max,
    was Ihre psychiatrische Gesundheit angeht,
    werde ich keine Aussage treffen.
    Da ich kein Arzt bin.

    In Sachen *Ehre und Würde* kann
    ich schon eine Aussage treffen.

    Thomas Sindermann behauptet:
    *Das Gerichtsprotokoll vom 20.2.92; C 245/91 R.,
    ist eine Fälschung!*

    Steffen Heitmann behauptet:
    *Das Verhandlungsprotokoll wurde nicht gefälscht!*

    Einer von den beiden ist ein skrupelloser und niederträchter Lügner, Betrüger
    und Verbrecher – ohne Ehre
    und Würde!

  29. @ Erhard Jakob

    Ich glaube, es reicht jetzt langsam. Sie haben Ihr Anliegen ausführlich geschildert. Mir persönlich sind Sie dagegen in unserem Mailverkehr Antworten auf etliche Fragen schuldig geblieben. Ich werde daher nicht für Sie aktiv werden und untersage Ihnen hiermit darüber hinaus, die User dieses Blogs und mich selbst noch weiter mit diesem aussichts- und fruchtlosen Anliegen zu belästigen. Begriffe wie Sindermann, Gerichtsprotokolle, DirektzurKanzlerin will ich hier nicht mehr lesen. Sollten Sie dieses Verbot missachten, droht Ihnen Hausverbot.

  30. @Bronski
    über Ihren Beitrag war ich sehr schockiert.
    Im vorliegenden Beitrag habe ich mich doch nur zur Wehr gesetzt.
    Und, was mein Problem bzw. ausssichts- und fruchtlose Anliegen angeht, habe ich doch alle Ihre Fragen beantwortet. Ich kann doch nicht Fragen zu einem Verfahren beantworten, dass nie statt gefunden hat. Und im Kern geht es doch auch gar nicht um die hier genannten Begriffe. Es geht doch um die Ehre und Würde von Menschen bzw. um die Glaubhaftigkeit von Politikern, Rechtsanwälten, Journalisten bzw. Detektiven im Allgemeinen. Und nicht zuletzt geht es aber auch um meine Ehre und Würde.

  31. Bronski,
    noch ein Wort zu den Vertretern der *vierten* Gewalt.

    Ich finde es sehr schade, dass Sie Ihre Fragen an mich intern und nicht hier in aller Öffentlichkeit, gestellt haben.

    So hätte jeder User selbst einschätzen können,
    ob ich >a l l e< Fragen nach besten Wissen
    und Gewissen beantwortet habe oder nicht?

  32. Betr. #19, comment-26524, Monika am 21.05.2010 00:16
    „Versuchen Sie Ihren Frieden zu finden, statt sich von der Idee antreiben zu lassen, nach so vielen Jahren noch Genugtuung zu finden.“

    Wem sagen Sie denn das, so um Mitternacht? Z.B. auch den vielen Menschen, die in letzter Zeit Mißbrauch anklagen? Oder ist das eine Krypto-Kritik an Bronski?

Kommentarfunktion geschlossen