Es geht ja nur um unsere Gesundheitsdaten!

Datenschutz wird groß geschrieben in Deutschland und in der EU – so groß, dass die EU sich gerade erst ein großes Chaos geleistet hat mit einer neuen Datenschutzgrundverordnung, deren Nutzen sich noch erweisen muss. In den folgenden Leserbriefen jedoch wird der Verdacht geäußert, dass Datenschutz bei einem anderen Thema ziemlich klein geschrieben wird: bei der elektronischen Patientenakte. Das ist ein großes Thema, das uns alle betrifft, aber zu kompliziert ist, als dass deswegen eine Viertelmillionen Menschen zur Demo aufbräche. Dennoch sollten wir mal drüber reden, denn für diese Bemühungen wird nicht nur viel Geld ausgegeben, sondern es geht um unsere Gesundheitsdaten.

Ursprünglich sollten sie auf einer Chipkarte gespeichert werden, der „Gesundheitskarte“; gesetzlich Versicherte wissen, was ich meine, denn sie haben diese Karte ständig bei sich. Jetzt plant Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) eine „coole“ App fürs Smartphone, um diese Daten abzurufen. Es gehe um „lebensnahe und nicht um technikverliebte Lösungen“. Patienten wünschten sich „einen schnellen, einfachen und sicheren Zugriff auf ihre Gesundheitsdaten – am liebsten per Handy“.

Ist das so? Wünschen wir uns das? Der Sinn einer Patientenakte ist ja wohl vor allem der, dass Ärzte sich schnell ein Bild von einem ihnen möglicherweise unbekannten Patienten machen können, zum Beispiel bei einem Un- oder wie auch immer gearteten Notfall. Das heißt, die Akte sollte einen raschen Überblick über medikamentöse Einstellungen des Patienten ermöglichen, über Allergien, Unverträglichkeiten, vielleicht auch noch über den Impfstatus und zurückliegende schwere Krankheiten. Diese Informationen können für Mediziner, die eventuell schnell handeln müssen, entscheidend sein.

Aber hier geht es um mehr: um die elektronische Speicherung der gesamten Krankengeschichte. Um das, was früher beim Hausarzt in der Mappe stand, die aus dem Rollregister rausgesucht wurde, wenn der Patient zum Termin kam. Und was mittlerweile bereits vielfach digital in den Arztpraxen verwaltet wird – was gewiss nicht der Weisheit letzter Schluss ist, wenn es um das Thema Datenschutz geht. Auch wenn diese Daten „besonders gesichert“ seien, wie es heißt. Sicherer als im guten alten analogen Mappenschrank des Hausarztes werden sie ganz gewiss nicht sein. Zudem gehen diese Daten niemanden etwas an außer den Patienten und den Hausarzt bzw. behandelnden Arzt. Sie gehören also nirgends gespeichert.

Trotzdem regt das Thema niemanden auf, wie es scheint. Das sollte es aber.

Balken 4Leserbriefe

Matthias Kromer aus Frankfurt:

„Seit Jahren wird darüber gestritten, wie eine Elektronische Patientenakte gestaltet werden sollte. Mehrere Milliarden Euro aus Beiträgen der gesetzlich Versicherten wurden in die Entwicklung, Herstellung und Verteilung der „Gesundheitskarte“ investiert. Bisher fungiert sie jedoch immer noch lediglich als Versicherungsnachweis und nicht als „Elektronische Patientenakte “.
Nun wird berichtet, dass „auf Druck von Gesundheitsminister Spahn sich die maßgeblichen Akteure auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt“ haben. Die „neue“ Lösung lautet: Die Akte soll als Standard in Form einer „Speicherung der Patientendaten auf zentralen Servern“ erfolgen. Diese Idee existiert bereits seit einigen Jahren, konnte sich bisher jedoch wegen Sicherheitsbedenken nicht durchsetzen.
So was ist neu und wie gelang es Minister Spahn den „Gordischen Knoten“ zu durchschlagen? Ganz einfach: Man hat sich offensichtlich darauf geeinigt, alle Sicherheitsbedenken über Bord zu werfen und eine zentrale Speicherung als sicher zu benennen. „Zwar sind große Datensammlungen anfälliger für Sicherheitsprobleme“ schreibt Herr Szent-Ivanyi. „Die Verschlüsselung soll nach Zusicherung der TK aber so sicher sein, dass ein Zugriff Unberechtigter ausgeschlossen ist“. Ausgeschlossen! Dazu kann man nur sagen: Respekt und Gratulation „Techniker Krankenkasse“. Wie viele Hunderte Millionen Datensätze von Nutzern wurden in den letzten Jahren gestohlen, u.a. von den weltweit führenden IT-Unternehmen? Ob Amazon oder Apple, Google, Microsoft, Sony oder Yahoo, keiner wurde von Hackern verschont. Nicht Millionen, nein Milliarden: Laut wiwo.de (Handelsblatt) gab es 2,6 Milliarden gestohlene Datensätze allein im Jahr 2017!
Meine Gesundheitsdaten liegen dann auf Servern in „extra großen Rechenzentren in Deutschland“. Der Aufbau dieser Rechenzentren und der nötigen Infrastruktur, Personal, Einbruchssicherung, Wartung etc. kostet die Versicherten dann wie viele zusätzliche Milliarden? Dann erhöhen die Krankenkassen mal wieder kurz den Zusatzbeitrag.
Zugriff auf meine Daten bekomme ich dann mittels einer App auf dem Smartphone. Als Zugriffs-Autorisierung dürfte sich eine „Kombination aus Nutzernamen und PIN durchsetzen“ heißt es. Eine PIN besteht üblicherweise aus 4 bis maximal 8 Ziffern. Ein solches Passwort (und eine PIN ist nichts anderes) zu knacken ist das Leichteste auf der Welt. Bei jedem „0815“-Konto wird man aufgefordert als „minimale“ Sicherheitsmaßnahme beim Vergeben eines Passwortes eine Länge von 8-Zeichen, und ein Mix aus Buchstaben, Groß- und Kleinschreibung, Ziffern und Sonderzeichen zu wählen. Aber eine 6-stellige Ziffernfolge tut es ja auch, es geht ja nur um meine Gesundheitsdaten. Der größte Unsicherheitsfaktor ist jedoch das Smartphone selbst inklusive all den Apps darauf. Daten, die ich mir auf einem Smartphone ansehe kann ich auch gleich an Google bzw. Apple schicken, bzw. die Betriebssysteme und verschiedene Apps tuen dies schon von alleine. Sicherheit nahe Null. Und dann, was ist, wenn ich gar kein Smartphone besitze, oder doch aber keinen Telefonvertrag mit Internetzugriff? Solchen Personen sollte man wohl am besten die Mitgliedschaft in der GKV untersagen.
Wenn man bedenkt, dass der Autor dieses Artikels Herr Szent-Ivanyi, Informatik studiert hat, ist die Darstellung in diesem Artikel und der Kommentar dazu absolut nicht nachzuvollziehen. Leider ist Herr Szent-Ivanyi nicht zum ersten Mal durch unreflektierte und angepasste Artikel/Kommentare in der FR aufgefallen, was schon mehrmals zu kritischen und missliebigen Leserkommentaren geführt hat.
Abschließend ein Wort zum Komplex „Artikel und Kommentar aus einer Hand“, sprich beides von ein und demselben Autor, wie es hier der Fall ist. Subjektiv erlebe ich in den letzten Jahren eine Häufung solcher Fälle in der FR. Ich dachte Nachricht und Meinung sollten streng getrennt gehalten werden.“

Sebastian Rühl aus Linsengericht:

„Nach wiederholten Anläufen für eine elektronische Patientenakte sind die Weichen gestellt worden. Die Bekanntgabe, dass sich die Akteure des deutschen Gesundheitssystems auf eine Form der Patientenakte geeinigt haben, ist dabei kritisch zu betrachten. Vor allem, dass die Sicherung in großen Rechenzentren besonders sicher sei, ist wohl mehr Ausdruck einer wohlgemeinten Absicht oder Hoffnung. Bundestag, Facebook, Google und viele andere haben gezeigt, dass Sicherheit von großen Rechenzentren immer nur relativ ist und nicht garantiert werden kann.
Interessanterweise soll die elektronische Patientenakte außerdem anscheinend unabhängig von der gerade sehr aufwendig entwickelten und mit knapp 1 Mrd. € teuer finanzierten Installierung einer Telematik Infrastruktur umgesetzt werden. Diese Telematik Infrastruktur sollte alle Akteuren der Gesundheitsversorgung in Deutschland besser vernetzen und wurde vor allem damit beworben, dass darüber eine elektronische Patientenakte aufgebaut werden könne. Das diese teure Telematik Infrastruktur jetzt für die Patientenakte nicht mehr gebraucht würde, verwundert – bestätigt aber auch Kritiker dieser Telematik-Infratruktur (die keineswegs generell gegen eine bessere Vernetzung im Gesundheitswesen sind).
Diese Pressemeldung und der Bericht der FR lassen außerdem offen, ob Patienten dazu verpflichtet werden sollen, alle ihre Daten dort speichern zu lassen. Denn was hilft es, wenn der Patient entscheiden kann welche Daten offiziell von welchen Ärzten eingesehen werden können, wenn Hacker früher oder später ungefragt Daten hacken werden? Welchen Schutz gibt es davor, dass die Krankenkassen nicht selbst auf alle diese Daten ungefragt zugreifen, um sie weiter zu vermarkten sowie alle Vorgänge in Praxen und Kliniken selber auswerten werden und dadurch indirekt den gläsernen Patienten bekommen können?
Wer glaubt, dass etwas, das möglich ist, nicht auch umgesetzt werden wird, der hat nichts aus der Geschichte gelernt. So wichtig wie einer besseren Kommunikation zwischen unterschiedlichen Fachkräften im Gesundheitssystem auch ist, benötigt es dazu keine zentrale Datenspeicherung, sondern Kommunikationswege zwischen diesen Fachkräften und vor allem hohe interdisziplinäre Kompetenz. Letztere liegt nicht an der Technik, sondern an Aus- und Weiterbildung.
Der tatsächlich sichere und auch sicherste Aufbewahrungsort für die eigenen Patientendaten kann am Ende nur der eigene USB Stick sein. Nur da behält der Patient wirklich die Hoheit. Alles andere lehne ich als Patient für mich selber ab und werde meinen Patienten empfehlen, keine sensiblen oder persönlichen Daten in der elektronischen Patientenakte speichern zu lassen.

Diskussion: frblog.de/patientenakte

Verwandte Themen

8 Kommentare zu “Es geht ja nur um unsere Gesundheitsdaten!

  1. Vielen Dank den engagierten Vorrednern für die fundierten Argumente gegen die zentrale Datenspeicherung. Als Akteurin gegen die Einführung der Telematik-Infrastruktur (TI) kann ich Herrn Rühl nur bestätigen. Erst wurde uns die TI als wichtig für den Aufbau der ePa (elektronische Patientenakte) verkauft – jetzt ist es der ach so wichtige Informationsaustausch zwischen den Behandlern und Behandlerinnen.

    Was dabei unter den Tisch fällt: Alle „Akteure im Gesundheitswesen“ haben durch die mittlerweile fast im Wochentakt diskutierten und z.T. wie die DSGVO eingeführten neuen Vorschläge den Kopf und zudem ihre Praxen so voll mit Arbeit, dass selbst für manche gute neue Idee überhaupt keine Umsetzungskapazität (und keine Motivation mehr) übrig bleibt.

    Wenn die Kommunikation zwischen ambulantem und stationärem Sektor bzw. zwischen ambulanten Behandlern und Behandlerinnen so unzureichend ist, dann liegt das vor allem daran, dass die Kapazitäten fehlen und diese so wichtige Arbeit einfach nicht honoriert wird. In den stückzahlgetakteten Praxen und Kliniken arbeiten fast nur noch Menschen am Rande der seelischen und körperlichen Erschöpfung.

    Im nächsten Gesetz (TSVG: Terminservice- und Versorgungsgesetz) wird mit uns Psychotherapeutinnen und -therapeuten über ein „gestuftes Versorgungskonzept“ die nächste Berufsgruppe entmündigt und reglementiert – Umsetzung geplant ab 1.4.19.

    Bei allem Respekt für die Tatkraft eines Herrn Spahn und das Bemühen, Konsens in dem hoffnungslos zerstrittenen Saustall Gesundheitswesen herzustellen:

    Die Wurzel des Übels ist die alleinige Ausrichtung auf Profit und Gewinne. Kranke Menschen sind keine Quelle von Verdiensten. Sie kosten den Staat und jeden Steuerzahler Geld. Und Menschen sind keine programmierbaren Maschinen. Auch Ärzte und Therapeutinnen nicht. Wir haben keine Garantien für ewige Gesundheit in der Tasche und selbst unser Tun mit den Wechselfällen im eigenen Leben.

    Vertrauen aufzubauen und zu halten ist mühsam, braucht Zeit und überwindet Widerstände nur schrittweise. Das erlebe ich jeden Tag in meiner therapeutischen Arbeit.

    Es ist wichtig, dieses Vertrauen auch wieder gegenseitig zu entwickeln zwischen den Verantwortlichen in Politik, Verbänden und den Akteuren der täglichen Arbeit im Gesundheitswesen. Dafür braucht es Austausch, Zeit, gegenseitigen Respekt und vor allem die Bereitschaft, zum Wohle aller auch einmal etwas vom eigenen Speckkuchen abzugeben.

    Herr Spahn legt los mit undemokratischen Setzungen – so löst man keine Probleme, selbst wenn die besten Absichten dahinter stecken (würden). Die Betroffenen und ihre Expertise werden nicht mit einbezogen, sondern wieder einmal wird ein Vorgehen „von oben“ diktiert, das enorme Auswirkungen auf die Gestaltung der eigenen Arbeit haben wird. Das gilt für die TI und das TSVG gleichermaßen.

    Die schnelle Absichtserklärung hinsichtlich der Sicherheit der Patientenakte hilft deshalb auch nicht weiter. Das Vertrauen zwischen Patienten und Behandlern ist zum größten Teil längst dahin. Auch deshalb sind unsere Praxen so voll!

  2. „Trotzdem regt das Thema niemanden auf, wie es scheint. Das sollte es aber.“
    Ich habe es versucht, aber es gelingt mir nicht. Mir ist wohl im Ausland die „german Angst“ abhandengekommen. Warum sollte ich Angst haben, dass jemand meine Daten erhält? Wie groß ist das Risiko und wie hoch der mögliche Schaden für mich?
    Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass mir jemand schaden könnte, wenn er meiner Akte entnehmen könnte, dass ich an Morbus Scheuermann und Psoriasis leide. Dazu braucht er keine Akte, er muss mich nur ansehen.
    Ich wüsste auch nicht, warum ich in meine Akte schauen sollte. Ich werde diese App wohl nicht installieren.
    Ich war vor zwei Monaten für 10 Tage im Krankenhaus. Immer wenn die Ärzte zur Visite erschienen, mussten die Angehörigen aus Datenschutzgründen(?) den Raum verlassen. Ich durfte aber alles über meine beiden „Mitbewohner“ mithören. Wenn ich ein böser Mensch wäre, was könnte ich Böses mit den Informationen, die ich dabei erfahren haben, anstellen?

  3. @Henning Flessner

    Wie schon vor Jahren gesagt, ist nicht das Offenbaren von Daten das Problem, sondern deren Mißbrauch. Offenheit und auch Offenherzigkeit ist jedoch eine Tugend.
    Es sollte also nicht der einzelne Mensch für seine Daten die Verantwortung tragen müssen, sondern jeder, der diese Daten gebraucht, sollte sich dafür rechtfertigen müssen, wie und wozu er sie gebraucht. Die scheinbare, statistische „Wahrheit“ ist keine Wahrheit über die Person.

    Das ist eine Frage des Anstands und der Autorisierung und auch der Glaubwürdigkeit.

    Nichts, was über mich als Person bekannt wird, darf gegen meinen Willen gebraucht oder auch nur interpretiert werden.

    Die allgegenwärtige Datensammelwut erreicht die Qualität eines Gerüchtes, in dem die Interpretation des Verwenders über die Wahrheit des Besitzers gestellt wird.

    Dies ist eine statistisch verbrämte Denunziation des Einzelnen, welcher der Interpretation fremder Menschen ausgeliefert wird.

    De facto darf keine Information über einen Menschen als „wahr“ entgegengenommen werden, die er nicht selbst autorisiert hat.

    Warum aber sollte man trotzdem Angst haben, seine Daten preiszugeben?

    Eichmann, Himmler, Stalin, Mao , … et cetera ad libitum..

    Dem moralischen Mensch steht meist keine moralische Macht gegenüber.

  4. Allein die Kostenseite dieser Speicherung regt mich auf, Herr Flessner. Ich persönlich habe auch nichts zu verbergen. Aber ich entscheide doch noch gern selbst darüber, wem ich was über mich erzähle.
    Wir wissen alle, wie aufwendig und anfällig alle technischen Systeme sind. Sie kosten ein Heidengeld, werden ständig weiterentwickelt, und binden Unmengen an Energie, wenn man erstmal mit drinhängt. Ich z.B. in meiner kleinen Praxis zahle (bis jetzt nur) knapp 18 € mtl. für einen Zugang zum Netz der KVen, um einmal im Quartal meine Abrechnung hinzuschicken. Und künftig Würde ich ich für den elektronischen Behandlerausweis, für die TI-Nutzung, für meinen Internetanschluß sowieso zahlen. Zusätzlich trage ich die Verantwortung dafür, dass das alles technisch funktioniert und auf dem laufenden bleibt. Dafür bin ich mit meiner psychotherapeutischen Ausbildung bestens gerüstet. Aber ich kann ja einen Fachmann bezahlen… Anschaffungskosten für das Paket mind. rd. 3.000,- €. Wie gesagt, für meine kleine inhabergeführte Praxis.

    Rechnen Sie das mal hoch auf das gesamte Gesundheitssystem, das diese Gelder dringend brauchen könnte, um den Gesundheitsberufen personell wieder Kapazitäten zu schaffen, um sich mit ihren Kerntätigkeiten zu befassen. Aber wir „müssen“ uns ja um die Datensicherheit kümmern… da ist doch Ihre Erfahrung im Krankenhaus ein wunderbares Beispiel. Drehen Sie es doch mal rum, dann wird deutlich, wie diese Fixierung auf Rechtliches und Technisches uns alle im Griff hat. Leider dürfen Ihre Ärzte das nicht vernachlässigen, Ihre Angehörigen rauszuschicken – wenn da einer böse wäre, könnte er sofort dafür sorgen, dass dem Krankenhaus eine Zertifizierung entzogen würde oder die Krankenschwester, die das vergessen hat, eine Abmahnung bekommt.

    Profiteure sind die Datensammler gleich doppelt: Einmal, indem für die Datensicherheit abkassiert wird, und zum zweiten, indem die so entstehenden Datenmengen dann auch ausgewertet und genutzt werden. Vor allem zu gezielten Werbezwecken. Oder freuen Sie sich sogar darüber, wenn Ihnen künftig die Werbung für Hautpflegeprodukte und Rehakliniken direkt in Ihr Portal gestellt wird?

    Und da rege ich mich zum zweiten Mal auf, nicht meinetwegen, sondern wegen meiner PatientInnen: Psychische Probleme, gleich welcher Art, brauchen einen sicheren Ort. So weit ist unsere Gesellschaft bei aller löblichen – im Vergleich zu früheren Zeitpunkten – wachsenden Toleranz bei weitem noch nicht, dass psychisch kranke Menschen nirgendwo stigmatisiert werden. Es geht bei Versicherungen los und endet bei Arbeitgebern. Das im übrigen auch bei chronischen körperlichen Krankheiten. Sie scheinen in der glücklichen Lage zu sein, dass Sie mit ihren Diagnosen ihren Lebensunterhalt verdienen können. Das ist aber nicht selbstverständlich.

    Und allein die Sorge, irgendetwas beim/bei der Psychotherapeuten/in preiszugeben, was an falscher Stelle schaden könnte, wird die Psychotherapien verschlechtern; eigentlich sind sie genau betrachtet dann gar nicht mehr möglich. Damit Menschen sich öffnen können, brauchen sie einen geschützten Rahmen, die Sicherheit, dass auch Dinge ausgesprochen werden können, die einem selbst Angst machen, für die man sich schämt, an denen man verzweifelt. Die gehen – zumindest zunächst – wirklich niemanden etwas an.

  5. @Hildegard Huschka
    Damit ich mich aufregen kann, müsste ich erstmal wissen, was in meiner Patientenakte steht. Bei Ihnen hört es sich so an, als ob Sie das Gespräch mit dem Patienten schriftlich fixieren und dann in der Patientenakte abspeichern.
    Ist das notwendig oder gefordert?
    Hacker arbeiten in der Regel zielgerichtet. Was soll z.B. der russische Geheimdienst oder der CIA mit meiner Patientenakte anfangen? Mir Werbung schicken?
    Glauben Sie, dass eine Personalabteilung einer Firma Hacker anstellt, um an die Patientenakten von Mitarbeitern zu kommen?
    Technische Systeme sind erheblich sicherer als Menschen. Wenn wie vor Jahren Hacker vollkommen unbrauchbare Kontomnummern gehackt haben, kam das als Meldung in der Tagesschau, wenn in ihrer Praxis aus Versehen eine Patientenakte offen rumliegt, merkt das niemand.

  6. Ich schreibe noch von Hand. Handakte, Aktenschrank, Schlüssel. Aber ich könnte Stunden- und Verlaufsprotokolle natürlich auch in einer Datei abspeichern, mein Abrechnungsprogramm gibt das her. Darin sind immerhin die Basisdaten – Diagnosen, die Daten von der Chipkarte der Krankenkasse, Daten der Konsultation und andere abrechenbare Leistungen, Tag des Einlesens der Chipkarte, Korrespondenz mit den Kostenträgern über die Anträge und Verlaufsberichte etc. erfasst. Mein Rechner angeschlossen an das geplante Netz – der Zugriff wäre technisch möglich, hackbar ist alles.

    Die (wie gesagt, bei mir von Hand gefertigten) Aufzeichnungen zur Psychotherapie sind auch voller persönlicher Eindrücke – Gegenübertragungsempfindungen, Beobachtungen, Interpretationen. Wenn die Therapie gut läuft, teile ich viel davon mit. Dafür braucht es aber meist erstmal eine stabile Beziehung, die sich langsam entwickelt. Schon das „Recht“ des Pat. auf Herausgabe der eigenen Daten hat in der Psychotherapie seine Tücke, könnte, wenn der Pat. zu einem sehr frühen Zeitpunkt die Herausgabe meiner Aufzeichnungen verlangt, diesen fruchtbaren Prozeß zerstören. Deswegen führen manche TherapeutInnen sogar zwei Akten – eine „persönliche“ und eine „offizielle“.

    In der Realität, zumindest in der Realität meiner rd. 20jährigen therapeutischen Praxis, kommt das aber gar nicht vor. Noch nie hat ein Pat. danach gefragt. Ich spreche aber auch von mir aus alles Schriftliche über den Verlauf, das meine Praxis verlässt, mit den Pat. durch.

    Es hat auch noch nie jemand verlangt, dass ich ihm meine Abrechnung der Therapiestunden vorlege, obwohl er auch das dürfte nach dem Patientenrechtestärkungsgesetz.

    Auch hat noch nie eine/r mit der Angabe des Versicherungsverhältnisses betrogen.

    Soviel zu Realität und Vermutung. Der Regulierungswahn der Politik beschäftigt sich viel zu viel mit irgendwelchen Eventualitäten, die Grundlage ist Mißtrauen. Ich bin allerdings auch nicht so naiv zu glauben, dass das alles daran liegt, weil ich so vertrauenswürdig bin. Viel hat auch mit Projektionen zu tun, und auch mit der Angst, bei mir gleich durchzufallen, wenn mir gegenüber in der ersten Therapiephase mit der Frage nach den Behandlungsdetails Mißtrauen gezeigt wird – also ein Stück Autoritätshörigkeit und, wenn man so will, unbewußter Versuch, mich emotional zu gewinnen. Welcher Therapeut behandelt denn schon einen Patienten gut, der gleich am Anfang fragt, was er wie abrechnet? Das haben sich die Gesetzesmacher nicht überlegt, als sie den Pat. diese „Rechte“ einräumten. Alles gut gemeint, aber in der Praxis wenig brauchbar.

    Das ist mein Hintergrund zu sagen: Es macht keinen Sinn, überall irgendwelche Scheinsicherheiten technischer und juristischer Art einzubauen, wenn es doch die Möglichkeit gibt, das Vertrauen zwischen den Protagonisten aufzubauen. Ich bin damit bislang immer gut gefahren.

    Ja, und ich glaube schon, dass Hacker daran interessiert sind, aus den möglichen Datenpools des Gesundheitswesens Profit zu schlagen. Ist doch interessant, wenn ein lokaler Politiker einer unliebsamen Partei mit einer Angststörung behandelt wird, oder?

    Und gerade unser Staat tut sich auch nicht gerade damit hervor, Menschen in seinen Dienst zu stellen, die als „psychisch labil“ gelten. Wie gesagt gelten. Dabei werden gerade junge Menschen durch psychotherapeutische Erfahrung sehr gestärkt und finden ihren Platz im Leben oft besser als die, die erstmal sehr zielgerichtet loslegen. Deren Krisen im Leben kommen meist später. Also durchaus denkbar, dass ein Ministerium für Inneres mal beim Gesundheitsministerium durchchecken lässt, ob die Neubewerber für Polizei- und Sicherheitsdienste schon mal beim Psychotherapeuten waren. Offiziell fragen danach dürfen sie in der Bewerbung nicht.

    Der letzte Absatz stimmt. Aber ich füge hinzu: Wenn Menschen sich deshalb ausschließlich auf technische Systeme verlassen und diese immer weiter und immer unsinniger ausbauen, weil sie sich selbst und gegenseitig nicht mehr über den Weg trauen, sind wir auf einem Irrweg. Wir sollten den zugegeben schwereren Weg wählen, immer wieder Vertrauen untereinander zu schaffen.

  7. Das ganze Brimborium zielt darauf ab, das Urteil von Ärzten und Patienten aus externen Interessen heraus zu objektivieren. Kläglich scheitern wird es an der Nachhaltung der Daten.

    Jeder, der sich mit Gesundheit und Krankheit auskennt weiß, daß Objektivierung im Verhältnis zwischen Patientia und Actio nicht funktionieren wird.

    Für Notfälle steht es jedem Menschen frei, einen Zettel mit wichtigen Hinweisen mit sich zu führen.

    Nennt sich Notfallausweis.

  8. Nachtrag:

    Jeder, der sich auskennt weiß, daß Objektivierung krank macht und daß Subjektivierung zur Heilung beiträgt.
    Vor kurzem hatte ich eine Fortbildung zum Thema „Erste Hilfe“…
    Alle Teilnehmer haben sachlich alles richtig gemacht.
    Abschlussbemerkung des erfahrenen Notarztes…

    „Sie alle haben leider das Wichtigste vergessen, nämlich, mit dem Patienten zu sprechen…“

Kommentarfunktion geschlossen