Arbeitgeber profitieren sowieso

Lernen im Urlaub? Fortbildung in den Ferien? Dieser Vorschlag des DIHK ist auf viel Unmut gestoßen. Die Meinung von FR-Kommentatorin Katharina Sperber ist klar: Wer das vorgeschlagen hat, sollte sich selbst mal fortbilden.

Das meint auch Rasmus Ph. Helt aus Hamburg:

„Die Forderung des Geschäftsführers des DIHK trägt absurde Züge. Der Fachkräftemangel ist die direkte Folge davon, dass die Arbeitgeber zu wenig junge Menschen ausgebildet haben. Wenn sich also jemand weiterbilden muss, sind es die Personalchefs deutscher Unternehmen, die die Talentförderung in den letzten Jahren verschlafen haben!“

Note Fünf, setzen! Meint Helmut Lehmann aus Offenbach:

„Die Vertreter der Bundesagentur für Arbeit, Becker und Schütt, haben in den letzten Jahren maßgeblich dazu beigetragen, dass die BA ihre Weiterbildungsangebote und Hilfestellungen für junge Menschen zusammengestrichen hat. Das Programm der BA zur Förderung der Weiterbildung von Arbeitnehmern ist bisher gescheitert und ihre Berufsberatung nur noch ein Schatten ihrer selbst. Interessant, wie Becker und Schütt sich auf einmal zu Sachwaltern einer engagierten Förderung von Bildung aufschwingen.
Wenn die Bundesagentur in den letzten Monaten Erfolgsmeldungen verkünden konnte, lag das nicht, wie die Autoren vorgeben, am Erfolg der BA, sondern an der guten Konjunktur und der Tatsache, dass Arbeitslose inzwischen mehrheitlich Hartz IV von den Kommunen beziehen. Wenn die beiden jetzt Noten verteilen, ist das absurd und anmaßend.“

Einen klaren Aufruf zum Rechtsbruch erkennt Georg-Michael Mathes aus Frankfurt in diesem Vorstoß:

„Der Aufruf zur Fortbildung während des Urlaubs ist ein Aufruf zum Rechtsbruch. Im Bundesurlaubsgesetz steht, dass jeder Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub hat. Da steht nichts von Fortbildung während des Urlaubs. Dafür ist der Bildungsurlaub da, dessen Kosten man selbst tragen muss, obwohl der Arbeitgeber Nutznießer der Fortbildung ist. In deutschen Unternehmen wird viel zu wenig fortgebildet, lieber kaufen die Firmen billige Fachkräfte im Ausland ein.“

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25 Kommentare zu “Arbeitgeber profitieren sowieso

  1. Na ja, grundsätzlich sollte die Fortbildung in beiderseitigem Interesse liegen, jedoch bin ich auch der Meinung, dass dies erst einmal nicht zu Lasten des Urlaubes gehen.
    Allerdings muss dann der Unsinn, „Selbstfindungsprojekte“ (Töpfern auf Teneriffa u.dgl.) als Bildungsurlaub aufhören (oder gibt’s das ohnehin schon nicht mehr?).

  2. Ich bin selbstständig und habe gar keine andere Möglichkeit, als mich am Wochenende oder im Urlaub weiterzubilden. Täte ich dies nicht, bliebe ich auf dem heutigen Stand- und wäre in einem Jahr weg vom Fenster. Bei durchschnittlich 30 Urlaubstagen im Jahr sollte es schon möglich sein, 2-3 Tage für Fortbildungen zu nutzen. Es gibt übrigens auch Mitarbeiter, die sich gerne in Ihrer Freizeit weiterbilden, und dafür sogar noch eigenes Geld ausgeben. Z.B. bei Sprachen ist dies in „höheren“ Positionen durchaus Normal.
    Mit Führungspositionen oder den Besserverdienern (warum verdienen die wohl mehr?)möchte ich gar nicht anfangen, denn dann wird ja die in letzter Zeit immer populärer werdende Neiddebatte wieder losgetreten.

  3. @ 2. Kommentar von: Jörg Stigler

    Sie sind selbstständig und rufen zur Unterlaufung des Bundesurlaubsgesetzes auf (s.o. Georg-Michael Mathes).

    Anstatt unterschwellig darüber zu jammern, daß Sie, wie man nach Ihren Worten annehmen muß, nicht so gut am Markt aufgestellt sind, daß sie bei 2-3 Tagen Abwesenheit pro Jahr in „Ihrer“ (Einmannfirma?) „weg vom Fenster“ wären und anstatt sich für die, von Ihnen selbst so genannten „Besserverdienenden“, zu denen Sie offensichtlich nicht zu gehören scheinen, einzusetzen, sollten Sie lieber einmal darüber nachdenken, was aus dem Grundgesetzsatz „Eigentum verpflichtet“ für jemanden wie Sie und die anderen Kapitaleigner folgen sollte. Wieso glauben Sie müsste der abhängig Beschäftigte, nachdem er schon jeden Tag den vom ihm geschaffenen Mehrwert (Karl Marx) bei Ihnen praktisch zur Gänze Abliefert, auch noch die Fortbildung selbst bezahlen, die er zu Ihrem Vorteil erwirbt. Oder Glauben Sie nach einem Kurs in Buchhaltung, wird die/der betreffende Angestellte zuhause glücklicher leben, die Kinder besser erziehen?

  4. Die Generaldebatte um die angeblich viel zu hohen Freizeitansprüche der deutschen Arbeitnehmer wird von irgendeinem Hinterbänkler jedes Jahr losgetreten, so sicher, wie auf Weihnachten Silvester folgt. Ich bin mir sicher, dass Deutschland im internationalen Vergleich der Arbeitsproduktivität noch immer eine Spitzenposition einnimmt. Und wie unser Altkanzler Helmut K. zu sagen pflegte:“ Wichtig ist, was hinten dabei herauskommt“. Was allerdings diskutierbar sein sollte, ist der Anspruch auf Bildungsurlaub in mehreren Bundesländern. In den meisten Fällen wird dieser nur in Anspruch genommen, weil es ihn gibt, und als fünf extra Urlaubstage angesehen. Die Veranstaltungsorte sind bei der Auswahl der Maßnahme wichtiger als der Inhalt. Im übrigen wird er nahezu ausschließlich von Beschäftigten im öffentlichen Dienst genutzt. Ob dieses Instrument noch zeitgemäß ist, kann m. E. durchaus in Frage gestellt werden. Ansonsten ist der Arbeitgeberseite ins Gebetbuch zu schreiben, dass Investitionen in die betriebliche Weiterbildung der Arbeitnehmer Investitionen in die Zukunft sind. Und seit wann haben dafür die Arbeitnehmer die Kosten zu tragen? Man wird doch noch fragen dürfen?!

  5. @ Bildungsurlaub;

    diesen und besonders den wie zuvor beschrieben gibt es praktisch nicht mehr, denn mittlerweile sind die kriterien überall(!) so eng gesetzt, dass nur noch in seltenen fällen bildungsurlaub genehmigt wird. da helfen auch keine mp-koch-kampagnen für das EHRENAMT usw.! und der/die denen es im berufsleben zuvorderst um ihre karriere geht, werden sich hüten bildungsurlaub zu beantragen; es sei denn der arbeitgeber will dies, aus welchen gründen auch immer!

  6. @karla_m
    richtig gelesen haben Sie meinen Beitrag nicht. Denn die Antworten und Behauptungen sind glatt am Thema vorbei und falsch. Außerdem steht im Bundesurlaubsgesetz auch, daß es einen Mindestanspruch gibt. Der liegt aber sicher nicht bei den heute üblichen 30 Tagen, auf denen jeder „Neiddebattierende“ herumreitet.
    Und daß sich der von Ihnen propagierte Kommunismus überlebt hat, ist mittlerweile auch fakt.
    Nochmal: bei ca. 34 Urlaubs- und Feiertagen sollte es doch möglich sein, 2-3 Tage für Bildung zu investieren. Es dient ja schließlich auch der Qualifikation des Mitarbeiters. Und dieser hat ja dann auch wieder die Möglichkeit daraus Kapital zu Schlagen. Leute, die mehr erreichen wollen, tun dies auch. Der Rest, der nicht dazu ereit ist, bleibt halt hinten dran- und tritt wieder eine Neiddebatte los.

  7. @ #6. Kommentar von: Jörg Stigler

    In einem irren wir alle, die Regelung für den Bildungsurlaub sind nicht bundesgesetzlich geregelt. Lt Wikipedia ( http://de.wikipedia.org/wiki/Bildungsurlaub )ist es so:

    „Anders als andere Urlaubsformen ist der Bildungsurlaub auch bei Arbeitnehmern nicht bundesgesetzlich geregelt. Stattdessen gibt es in vielen Bundesländern Landesgesetze, die dem Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Gewährung von Bildungsurlaub einräumen.

    In der Regel gehen diese Landesgesetze von einer bezahlten Freistellung von fünf Arbeitstagen pro Jahr aus. Der Freistellungsanspruch ist in der Regel auf Themen der politischen und beruflichen Bildung beschränkt; im Gegensatz zur Frühzeit des Bildungsurlaubs liegt heute das Schwergewicht der Nutzung auf berufsnahen Angeboten. Der bildungspolitische Sinn dieser Regelungen besteht in der Auffassung, dass solche Veranstaltungen mobilisierend wirken könnten für das lebenslange Lernen.

    Folgende Bildungsurlaubsgesetze gelten derzeit:

    * Berlin: Berliner Bildungsurlaubsgesetz;
    * Brandenburg: Brandenburgisches Weiterbildungsgesetz;
    * Bremen: Bremisches Bildungsurlaubsgesetz;
    * Hamburg: Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz
    * Hessen: Hessisches Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub;
    * Niedersachsen: Niedersächsisches Gesetz über den Bildungsurlaub für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer;
    * Mecklenburg-Vorpommern: Bildungsfreistellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern;
    * Nordrhein-Westfalen: Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen;
    * Rheinland-Pfalz: Landesgesetz über die Freistellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für Zwecke der Weiterbildung;
    * Saarland: Saarländisches Weiterbildungs- und Bildungsurlaubsgesetz;
    * Sachsen-Anhalt: Gesetz zur Freistellung von der Arbeit für Maßnahmen der Weiterbildung;
    * Schleswig-Holstein: Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz

    In Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen gibt es keine Bildungsurlaubsgesetze.

    Für Beamte ist die Thematik des Bildungsurlaubs in den Regelungen über den Sonderurlaub mitenthalten, etwa in § 7 der SonderurlaubsVO des Bundes bzw. den Parallelvorschriften der Länder.“

    Aber sonst kann ich Ihre Entgegnung nicht nachvollziehen:

    Es geht, wie o.a., um maximal 5 Tage neben dem Erholungsurlaub und nicht um 24 oder 30 Tage wie Sie zu unterstellen scheinen.

    Ansonsten weiß ich wirklich nicht, wieso Sie so auf Ihrem Begriff der „Neiddebatte“ herumreiten? Wen z.B. könnten Sie stellvertretend nennen, der – nach Ihren Worten -in dieser „Neiddebatte“ auf 30 Tagen (Bildungsurlaub) „herrumreitet“ (die meines Wissens niemand fordert) und mit welchen „Argumenten“ tut er dies? Wer ist hier warum, auf wen neidig?

    Schließlich: Lt. Wikipedia „nehmen derzeit nur etwa ein bis zwei Prozent aller Arbeitnehmer ihren Anspruch auf Bildungsurlaub wahr.“ Dies geschieht sicher nicht aus Bildungsunwilligkeit, sondern aus Angst um den Arbeitsplatz, denn 5 Tage nicht im Betrieb, und man ist schnell weg vom Fenster (sie erinnern sich an Ihre eigenen Worte?). Das gilt hier eher als bei Betriebsinhabern.

    Außerdem: Von Kommunismus habe ich überhaupt nicht gesprochen, sondern von der dem Kapitalismus eigenen Mehrwertproduktion und dessen Abschöpfung im Wirtschaftsprozess. Mit uralter ideologischer, antikommunistischer Scheinargumentation der Adenauerzeit werden Sie in einer solchen Debatte jedenfalls selbst nicht viel weiter kommen. – im Übrigen: Totgesagte leben länger.

    Was das reale „Kapitalschlagen“ des „Mitarbeiters“ angeht, so spricht der Reallohnrückgang seit den 80ziger Jahren um rund 10% hier wohl einen andere Sprache. Wo ist die Rendite der Weiterbildung beim Arbeitnehmer denn da versteckt?

    Zum Ende: Nehmen Sie bitte Ihre Pflichten als Unternehmer wahr – berichten Sie hier davon -, aber beschimpfen Sie bitte die weniger gut bezahlten Angestellten und Arbeiter nicht der Bildungsunwilligkeit und/oder des Neides.

  8. @ Bronski Leserbriefseite FR 11.08.07

    Warum schreiben Sie in der Printausgabe der FR, dass das hiesige Blog-Thema kontrovers diskutiert würde, wenn Sie dann nur den einseitigen Beitrag #2, nicht aber die hier vertretenen Gegenpositionen dort zu Wort kommen lassen? – Das ist es, wenn ich meine, dass Sie den Blog in der Printausgabe nur verzerrt abbbilden.

  9. @ themeneinleitung;

    wenn ich mir das bisher geschriebene und vor allem den eintrag des selbständigen herrn so betrachte, komme ich zur ansicht, dass wohl kaum jemand in das blau unterlegte des themas gegangen ist.
    denn da wird eindeutig darauf verwiesen, dass wir quasi zu den schlusslichtern europas gehören, was die betriebliche weiterbildung anbelangt!
    in anbetracht dessen was auch die pisa-studien ergaben und was die DIHK ansonsten so von sich gibt, wundert mich das allerdings überhaupt nicht!
    und was den selbständigen herren angeht, unterscheidet er sich überhaupt nicht von selbständigen vor 50 jahren; auch von denen hörte man immer nur, wieviel sie arbeiten müssten, in der freizeit über den „büchern“ säßen, die mitarbeiter dauernd krank wären und denen permanent auf die finger geschaut werden müsse, und im weiteren müssten sie selbst nur für das finanzamt arbeiten!

  10. @9 kaika
    Verzeihen Sie, aber sie reden von dem Thema Selbstständigkeit wie der Blinde von der Farbe.

    Sie kennen die Geschichte von Herrn Stigler genau so wenig wie ich. Ich jedoch bin ebenso selbstständig, nachdem das Unternehmen, für das ich nahezu 30 Jahre gearbeitet hatte, durch „Management-Entscheidungen“ zerschlagen wurde. Somit bin ich – als Mitfünfziger vor 3 Jahren nicht mehr vermittelbar – halt in die Freiberuflichkeit gekommen.
    Verstehen Sie mich nicht falsch: ich bejammere das Ganze nicht, bin jedoch der Meinung, dass man es sich nicht so einfach machen kann, wie Sie es hier tun.

    Ich bin zwar nicht der Meinung von Herrn Stigler, aber aus anderen Erwägungen.

  11. @ 10 Hajo Gebhardt;

    ok, ich will ja auch niemandem zu nahe treten und schon gar nicht ihnen, auch weil ich um diese schwierigkeiten weiß, wenn jemand durch was auch immer in konkurs gegangener betriebe, sein schicksal selbst in die hand nehmen muss. aber wenn man (blau unterlegt) liest, dass von dreistelligem millionbetrag für betriebliche weiterbildung nur ein einstelliger betrag in anspruch genommen wird, dann muss einem doch der hals schwellen, bei scheinbarer verbohrtheit der arbeitgeber. und mir scheint, dass herr stigler den sinn von urlaub genausowenig für sich wie für arbeitnehmer erkannt hat.
    URLAUB dient der erholung, damit man seine dem arbeitgeber geschultete arbeitsleistung erbringen kann, deshalb soll er auch möglichst am großen stück genommen werden; aber darüber muss ich mich hier nicht auslassen; siehe urlaubsgesetz(e)!

  12. @ Jörg Stigler

    Es würde ihnen nicht schaden, anderen Diskussionspartnern aber ggf. nützen, wenn Sie hin und wieder ins Wörterbuch schauten, statt durch eigenwilligen Wortgebrauch unreflektierte Ideologien zu manifestieren zu suchen:

    „Neid, der; -(e)s, /ohne Pl./ Gefühl, das jmdn. befällt, wenn ein anderer einen Besitz oder Vorzug hat, den man selbst gern haben möchte.“ (Wörterbuch der deutschen Gegenwartssprache)

    Auch wenn sie es sich vielleicht nicht vorstellen können, so kann man doch die eklatanten Einkommensunterschiede in unserer Gesellschaft kritisieren, weil man sich ein Gefühl für das sozial Stimmige bzw. Skandalöse erhalten hat, was einen ggf. gerade daran hindert, den Wunsch zu haben, an der Stelle der Spitzenverdiener zu sein.

    Da diese Einkommensunterschiede durch nichts rational gerechtfertigt sind, schon gar nicht durch Leistung (Es ist physikalisch einigermaßen grotesk anzunehmen, jemand könne das 270-Fache von einem anderen leisten, der sich den ganzen Tag über abmüht), werden die Kritiker eben mangels rationaler Gegenargumente kurzerhand selber mit dem Neid-Attribut als sozial defizitär diffamiert.

  13. Ich kann diese ganze „Idee“ Weiterbildung zu Lasten des Urlaubs zu machen, nichts so ganz nachvollziehen. Ich habe meine ganzen Weiterbildungen (Bilanzbuchhalter, Betriebswirt, Internationale Rechnungslegung) ausschließlich in meiner Freizeit und auf meine Kosten gemacht. Den einzigen „Nachteil“, den mein Arbeitgeber hatte, war, dass ich (zu Lasten meiner Gleitzeit) freitags um 14h gegangen bin. Für Vorbereitung auf Klausuren, Schreiben von Hausarbeiten etc. ging grundsätzlich der ganze Jahresurlaub drauf. Von den Leuten, die mit mir die Weiterbildungen machten, hat keiner Extra-Urlaub von seiner Firma bekommen. Über etwaige positive Auswirkungen im Job, sei es in Form von anspruchsvollerer Arbeit oder gar mehr Gehalt möchte ich mich jetzt nicht auslassen….

  14. @ 13 Anette;

    grundsätzlich muss man unterscheiden, was ist für mich wichtig an zusätzlicher ausbildung, auch im ausgeübten beruf – siehe das, was bei der früher hoch eingeschätzten meisterausbildung gang und gäbe war, die meist „privat“ erfolgte, ohne dass grundsätzlich eine meisterstelle vorhanden war, sicher im einzelfall auch und auch betrieblich unterstützt; das eine schließt ja das andere nicht aus!
    auch diese art der weiterbildung und ähnliche findet/n im steuerrecht nicht ohne grund seinen niederschlag.
    Und dann gibt es eine betriebliche erwünschte weiterqualifizierung für die ausgeübte tätigkeit;
    nur dies alles hat vom grundsatz her weder etwas mit dem „bildungsurlaub“ zu tun, noch damit, dass menschen die so etwas in anspruch nehmen wollen, sich vor „ihrer arbeit drücken wollen“; auch nichts damit, dass jemand der ein bestimmtes freizeitunterfangen und sei es auch ein aufwändiger garten oder sogar kleinere ausbauten an seinem anwesen, sogar in der urlaubszeit eine kleine landwirtschaft betreibt oder… oder …seinen urlaub für stortveranstaltungen opfert, egal ob als betreuer, trainer, platzanweiser oder aktiver, jedenfalls als amateur!

  15. Meine Herren,

    ich schätze engagierte Auseinandersetzungen, aber wenn Sie schon die Klingen kreuzen wollen, denn bitte auf dem Hauptspielplatz. Die Sache mit der Sprachgenauigkeit ist wohl doch eher ein Nebenspielplatz, meinen Sie nicht?

    @ Uwe Theel

    Ich kann nachvollziehen, dass Sie sich kritisiert vorkommen. Ich kann nicht nachvollziehen, dass Sie völlig off topic Ihr eigenes Süppchen kochen und dabei persönlich beleidigend werden. Ihr Kommentar # 15 wird daher gelöscht.

    Die anderen Blog-Teilnehmer werden meine Worte sicher auch lesen und sich gewiss gern ebenfalls an Blog-Regel Nr. 4 erinnern: Bleiben Sie sachlich, freundlich – und beim Thema.

  16. 16. Kommentar von: Bronski

    Lieber Bronski,

    dass Sie meinen Kommentar #15 gelöscht haben, könnte ich akzeptieren, wenn Sie den quasi identischen Kommentartail aus o. „#12 heinrich“ schon längst gelöscht hätten, wo dieser mit Herrn Stigler genauso umspringt, wie er es mir gerne anklagend unterstellt. (Aber dann hätte ich die #15 gar nicht geschrieben).

    Ebenso haben Sie schon früher nicht entsptrechend reagiert, als heinrich (im Blog „Absurdes Medieninteresse“), in seinem Kommentar #42. mir wörtlich „neurotische Irrtümer“ unterstellte und dies in seinem späteren Beitrag, der „#47. Kommentar von: heinrich“, in Reaktion auf einen Beitrag Herrn Schäfers, gleich auf uns beide bezogen noch einmal verstärkend wiederholte (Zitat: “ … und da wird es ihm (Herrn Theel) bestimmt gelegen kommen, dass sie (Herr Schäfer) ebenfalls zur gängigen Methode der Neurotiker greifen, nämlich die Kritik auf den Kritiker zu projizieren, …“)

    Mein jetzt gelöschter Kommentar #15 war die einzige Möglichkeit, mich gegen die ursprünglichen mehr als unsachlichen Anwürfe heinrichs zu wehren. Heinrich, hinter seinem prätentiösen Namen sich versteckend, glaubt hier , unantastbar auftreten zu können, wie eben der von ihm referenzierte Welfenkönig (s. seine eigenen Ausführungen dazu im alten Kritik Blog).

    Uwe Theel

  17. @ Uwe Theel

    Heinrich hat oben immerhin noch sprachliche Kritik an dem Beitrag von Jörg Stigler geäußert. Ihr gelöschter Beitrag hatte dazu nun keinen Bezug mehr, sondern war auf einer ganz anderen Baustelle angesiedelt, noch dazu über die Threads hinweg. Sie sagen es ja selbst: Heinrich hat sie in einem anderen Thread angegriffen. Was sollte Ihr Kommentar also hier? Er hatte hier nichts, aber auch gar nichts zu suchen. Wenn Sie auf die Kritik antworten wollen, tun Sie das an geeigneter Stelle.

    Darüber hinaus denke ich, dass, wer austeilt, auch sollte einstecken können. Im Hinblick auf das Austeilen waren Sie bisher nicht zimperlich.

    Die Ermahnung, sich sachlich und freundlich zu verhalten, richtet sich selbstverständlich auch an Heinrich.

    Darüber hinaus bitte ich um Verständnis dafür, dass ich ein gewisses rudimentäres Recht auf arbeitsfreie Zeit für mich in Anspruch nehme. Es kann schon mal sein, dass ich übers Wochenende nicht hier reingucke. In diesen Fällen kann ich leider auch nicht regulierend einschreiten.

  18. @ 18. Bronski

    Lieber Bronski damit

    „Darüber hinaus denke ich, dass, wer austeilt, auch sollte einstecken können. Im Hinblick auf das Austeilen waren Sie bisher nicht zimperlich“.

    habe ich keine Probleme, auf beiden Seiten.

    Aber weder brauche ich dabei die Hilfe eines – vorsichtig ausgedrückt – redigierenden Redakteurs, noch entgeht mir, daß die gestrichenen Texte in aller Regel die Meinen waren und nicht die – Ihren Worten zufolge – ebensowenig zimperlichen Worte, die an mich gerichtet waren und immer stehen blieben. So kann man auch helfen denen, die da Hilfe brauchen.

  19. @ Uwe Theel

    Ich bin zuversichtlich, dass Sie das tun werden.

    Fragen Sie sich doch mal, warum die gelöschten Texte häufig die Ihren waren. Könnte es evtl. daran liegen, dass Sie sich gern off topic äußern?

  20. Off Topic, – manchmal schon – wenn damit gemeint ist nicht zum Thema selbst, wohl aber zu der Art, wie mit ihm von einigen umgeangen wird, – und bestimmt nicht SO off topic wie z.B.:

    „#
    41. Kommentar von: gabi_sager
    Geschrieben am 17. August 2007 um 20:13

    Hallo Frankfurter. Lasst uns ohne Pause Kinder machen. Sonst gibt es in 200 Jahren nur noch Offenbacher. UND WOLLT IHR DAS????
    #
    42. Kommentar von: kaika
    Geschrieben am 17. August 2007 um 20:24

    @ 41 gabi_sager;

    soweit ich mich in dieser angelegenheit auskenne, werden sicher hierzu auch frankfurterinnen benötigt.
    #
    43. Kommentar von: gabi_sager
    Geschrieben am 17. August 2007 um 20:26

    und kaika, wo ist das problem?
    #
    44. Kommentar von: kaika
    Geschrieben am 17. August 2007 um 20:30

    @ gabi, mit meiner ergänzung sehe ich keines.“

    oder so unsachlich wie:

    „#
    39. Kommentar von: Hajo Gebhardt
    Geschrieben am 17. August 2007 um 21:50

    @kaika
    Mensch, es ist „saure-Gurken-Zeit“, das Thema ist „uralt“, die „Blödzeitung“ hat (vermutlich) angefangen und alle anderen (Deppen) glaubten, in die selbe Kerbe schlagen zu müssen.
    Manchmal verfluche ich den Journalismus!“

  21. Sie akzeptieren einfach keinen Verweis, oder?

    Die oben zitierten Beispiele drehen sich immerhin noch ums Thema „Kinderkriegen“, auch wenn ich sie nicht auf die Bronski-Seite nehmen würde.

  22. @ FR in personam Bronski
    @ Bronski #22

    Lieber Bronski,

    ich will Ihnen nicht den ganzen Blog auf Dauer verstopfen mit unserem Disput. Deshalb hier mein garantiert letzter Beitrag hier und im Blog:

    Es geht/ging nie darum, ob ich einen „Verweis“ akzeptiere oder nicht. Sie können mir glauben, das Bloggen ist, nach genügend Versuchen erkannt, nicht wirklich meine Welt. So wichtig, wie einige glauben, erschien mir mein Auftritt hier nie, auf Dauer schon gar nicht.

    Am Anfang des Kritik-Blogs schien mir aber alles noch sinnvoll, wenngleich ich schnell die Hoffnung aufgab, dass das Ziel, die FR zur Rücknahme einiger Änderungen am neuen Konzept zu bewegen, erreicht würde. Aber es gab dann doch etwas zu dokumentieren:

    1. Beiträge wie die Meinen – andere haben es auch versucht – brachten den neuen, den ganz anderen Charakter der neuen FR deutlicher im Klang Ihrer und Herrn Vorkötters Entgegnungen heraus, als wir es je in offiziellen Verlautbarungen der Zeitung selbst, unabhängig davon sonst zu hören bekommen hätten.

    2. Die zu oft niveaulose Art der sogenannten Gegenkritik, die Sie und das ist und bleibt Ihr Versagen, in dieser Art nicht verhindert haben.

    Diese „Gegenkritik“ kam der FR offensichtlich sehr gelegen und es hat mich erschüttert, dass die sogenannten Argumente der Gegenkritik auf diesem niederen Niveau für die FR zur Rechtfertigung des Relaunches genommen wurden (s. die entsprechendeden Auszüge in der FR-Printausgabe, Tenor: „Die positiven Stimmen überwiegen.“)

    Ich gebe zu, dass ich den verzweifelten Versuch unternahm die Dürftigkeit der Gegenkritik, bzw. die m.M. nach der FR nicht angemessene Seichtigkeit der Behandlung politischer Themen im Blog selbst zu entlarven und mich damit nicht mehr in erster Linie auf die von Ihnen zur Diskussion gestellten Sachthemen selbst einließ, obwohl ich dies auch noch immer wieder tat. Ein ziemlich von vorneherein zum Scheitern verurteilter Versuch, aber aller Ehren wert, gedenkt man der alten FR.

    Dann blockt man schön.

    Es grüßt

    Uwe Theel

    P.S.: Nur schade, dass die Auerbacher Liste in Eurem Archiv in jeder Art nur folgenlos verrotten wird.

  23. Wirklich schade, Herr Theel,

    dass Sie sich in den „Blogger-Vorruhestand“ zurückziehen.

    Sie haben wie kein anderer darauf hingewiesen, dass die Qualität des FR-Blogs(genau wie die Qualität der FR) seit vielen Wochen drastisch gwsunken ist.

    Trösten Sie sich damit, dass Sie als einer der wenigen Mahner niemals allein standen, hier und auch nicht innerhalb der Medienwelt.

    In deutschen Qualtitäts-Blogs können Sie zum Beispiel auf den Nachdenkseiten von Albrecht Müller und Wolfgang Lieb vom 3.7.07 (Die FR ändert und verliert ihr Format) und vom 13.08.07 (Kritische Analyse der FR-Berichterstattung zu Hartz IV) sehr detailliert nachlesen, weshalb die Frankfurter Rundschau keine linksliberale Zeitung mehr ist und entscheidend an Qualität eingebüßt hat.

    Ich wünsche Ihnen für Ihre Blog-Pause Alles Gute und für Ihre vielseitigen ehrenamtlichen und kreativen Einsätze viel Erfolg. Ich bin der festen Überzeugung, dass Sie mit etwas Abstand in zukünfigen Blattkritik-Blogs wieder schreiben werden.

    Denn meiner Meinung nach kann es sich die FR nicht leisten, die Bronski-Worte aus dem FR-Blog vom 9.2.07 (zum Thema Transparenz) noch sehr viel länger durch einen Verzicht auf ein Blattkritik-Blog zu konterkarieren: „Angesichts der Entwicklungen in der Blogosphäre, wo längst eine kritische Öffentlichkeit entstanden ist, die die Medien selbst zum Thema macht und zur Diskussion stellt, hat es nicht den geringsten Sinn, sich gegen Kritik abzuschotten … Nun, es bleibt dabei: Die FR wird weiter Transparenz wagen.“
    „.
    Ich grüße Sie mit Worten von Bertold Brecht:

    „Verehrtes Publikum, jetzt kein Verdruss: Wir wissen wohl, das ist kein rechter Schluss.
    Vorschwebte uns: Die goldene (FR-) Legende.
    Unter der Hand nahm sie ein bitteres Ende.“

    Herzlichen Dank für Ihre CONTRA-Beiträge im FR-Blog!

    Manfred Förster aka Fiasco
    (seit einigen Wochen nur kopfschüttelnder Mitleser)

  24. Da an dieser Stelle keine inhaltliche Vertiefung des eigentlichen Themas dieses Threads mehr zu erwarten ist, wird die Diskussion an dieser Stelle geschlossen.

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