Die „Bundesnotbremse“ war verfassungsgemäß. So hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt. In der Not darf der Staat Grundrechte einschränken, etwa um Menschenleben zu schützen. So wie kürzlich in der Coronakrise. Das ist eine gute Nachricht, denn nun besteht Rechtssicherheit.
Das Recht auf körperliche Unversehrtheit potenzieller Seuchenopfer, die eine Infektion mit ihrem Leben bezahlen könnten, überwiegt also das Recht auf körperliche Unversehrtheit jener, die den Impfpiks als Angriff auf eben diese körperliche Unversehrtheit deuten. Dieses Argument war noch nie stichhaltig (abgesehen vom Impf-Piks selbst, der natürlich einen Stich bedeutet), denn das Immunsystem schützt diese körperliche Unversehrtheit tagtäglich gegen unzählige Erreger und Gefahren, die gegen menschliche Körper anrennen. Es tut dies, ohne dass wir in der Regel was davon bemerken. Auch setzen wir uns diesen Einflüssen nicht bewusst aus. Das ist vermutlich der Unterschied: Die Impfung ist ein bewusster Eingriff. Doch auch sie tut nichts anderes als all jene Erreger: Sie trägt einen Reiz (Antigen) in den Körper, auf den das Immunsystem reagiert, da es ihn als körperfremd erkennt. Das ist alles. Es hat in der Menschheitsgeschichte Jahrtausende gedauert, bis ein englischer Doktor diesen Mechanismus durchschaut hat. Seit diesem fundamentalen wissenschaftlichen Fortschritt wurden und werden unzählige Menschenleben durch Impfungen gerettet: Die Pocken sind praktisch ausgerottet, bei den Masern sind wir auf dem besten Weg, Kinderlähmung muss heute niemand mehr fürchten, der geimpft ist, dasselbe gilt für Wundbrand (Tetanus), Diphterie, Typhus, Hepatitis, Röteln, Mumps, Windpocken und weitere mehr – alles Krankheiten, die schwer verlaufen können bis hin zum Tod. Impfungen sind ein Segen, wenn dieser religiöse Begriff gestattet sei.
Beim Urteil des Verfassungsgerichts ging es zwar nicht um Impfungen, sondern um die zahlreichen Zwangsmaßnahmen, die ergriffen wurden, um die Pandemie einzudämmen – Stichwort „Bundesnotbremse“ -, aber das Urteil wird trotzdem auch im Zusammenhang mit Impfungen noch von Bedeutung sein. Die Debatte um eine Impfpflicht hat jetzt Fahrt aufgenommen. Es wird wohl zu einer gewissensorientierten Abstimmung im Bundestag kommen, also einer ohne Fraktionszwang. Das ist eine gute Idee.
Inzwischen aber scheint die Politik begriffen zu haben, dass sie sich in der aktuellen vierten Welle nicht aufs Impfen allein verlassen kann, sondern dass sie weitere Maßnahmen ergreifen muss. Dazu fällt ihr vor allem ein, den Druck auf Ungeimpfte zu erhöhen. Wunderbar – jetzt, nachdem die Impfzentren abgebaut sind. Oder sollte man eher sagen: Das hätten sich diese Impfmuffel rechtzeitig überlegen können? Jedenfalls: „Die verzweifelte Suche nach dem Ausweg“ beschäftigt die Politik jetzt, passend zum Start der neuen Bundesregierung. Was für eine Aufgabe! Herzlichen Glückwunsch, Olaf Scholz!
Die FDP ist immer noch im Oppositionsmodus
Die FDP mit ihrem gockelhaften Bundesvorsitzenden Lindner meint, sie wäre die wichtigste politische Kraft im Land und könne allen die Richtung vorgeben. Dagegen repräsentiert sie nur 11.5 % der Wählerstimmen. Sie ist immer noch im Wahl-kampf und im Opositionsmodus und nicht in der Regierungs-verantwortung angelangt.
Mit ihrem den Coranaleugnern und der AfD geschuldeten „Freiheitskampf“ gegen wirksame Coronamaßnahmen schadet sie unserem Land und seinen Bürger*innen. Dies hat die FDP jetzt schmerzlich durch den Urteilsspruch des Bundesverfas-sungsgerichts erfahren müssen. Danach war die Corona-“Notbrem-se“ rechtmäßig. Die Ausgangsbeschränkungen und Schulschließungen vom Frühjahr waren verfassungsgemäß – die Klagen u. a. der FDP wurde zurückgewiesen.
Für die FDP und Herrn Lindner ein deutlicher Hinweis, mit dem parteipolitischen Geplänkel aufzuhören und sich der Realpolitik zu widmen.
Conrad Fink, Freiberg a. N.
Politik sollte nie aus Panik heraus handeln
Es waren insbesondere Unionspolitiker, die nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die „Bundesnotbremse“ reflexartig forderten, diese auch jetzt wieder zu bemühen, um die vierte Welle der Pandemie zu brechen. Manchmal wäre es aber hilfreich, sich ein Urteil genauer anzusehen, statt unüberlegt zu poltern und nach Söder’scher Manier medial Aktionismus zu verbreiten. Denn die Karlsruher Richter haben sehr deutlich gemacht, dass es für die Verhängung von Ausgangsbeschränkungen und Kontaktreduzierungen guter Gründe bedarf, die der jeweils aktuellen Lage angepasst sein müssen. Das bedeutet insbesondere, dass das Grundgesetz gerade keine pauschalen Maßnahmen rechtfertigt. Stattdessen dürfen sie nur in einer äußersten Gefahrenlage ergriffen werden, deren Definition sich an der Situation aus dem Frühjahr messen lassen muss. Die Verfassung erlaubt es der Politik nicht, zu jeder Zeit auf einen vollen Instrumentenkassen zurückzugreifen, sondern fordert von ihr eine Abwägung über die Verhältnismäßigkeit angesichts der zum jeweiligen Augenblick vorherrschenden Gegebenheiten. Dies bedeutet vor allem, dass im Dezember 2021 eben nicht zwingend davon ausgegangen werden kann, wonach auch heute wieder eine solch bundesweite Not herrscht, wie sie noch vor einem dreiviertel Jahr galt, als kaum jemand geimpft war und sich die Inzidenzen über die Republik nahezu ähnelten. Vor allem die Freien Demokraten mit dem designierten Justizminister Marco Buschmann haben nach dem Beschluss des Verfassungsgerichts mit einer sehr differenzierten Bewertung reagiert: Anstelle von unüberlegten Forderungen nach einem generalisierten Lockdown hat man bei den Liberalen verstanden, dass es auch bei explodierenden Zahlen in einigen Bundesländern ein stetiges Gegenüberstellen von Grundrechtseingriffen und Freiheitsrechten braucht, um zu einer ausgewogenen und rechtssicheren Ausgestaltung von bundesgesetzlichen Regelungen zu kommen. Zweifelsohne: Die Lage auf vielen Intensivstationen ist dramatisch, die wachsende Zahl an Infizierten muss uns ernsthafte Sorge bereiten. Doch Politik war noch nie gut damit beraten, aus Panik heraus zu handeln. So besonnen, wie Karlsruhe zu seiner abgestuften Einordnung gelangt ist, sollte auch die künftige Koalition agieren: Der Notschalter mag verlockend sein, Versuchungen muss man aber widerstehen.
Dennis Riehle, Konstanz
Es wird wohl doch eine Impfpflicht geben
Die Freiheitspartei FDP, die das GG immer in die Höhe hielt und schrie: Wir sind die Freiheitspartei, erhielt jetzt vom BVerfG einen Dämpfer. Alles, wogegen die FDP schritt, ist doch konform zum GG gewesen?
Keine Ausgangssperre wurde durch das BVerfG gekippt, ein begehrte Anliegen der FDP. Ich sage es ja: Diese Koalition wird an der FDP scheitern, denn die vielen klugen Leute, wie Volker Wissing, sind eben doch nur normale Menschen und keineswegs in der Rechtsprechung so bewandert, wie behauptet.
Es wird wohl doch eine Impfpflicht geben, wie in Österreich und anderen Orts. Sonst schwänzeln wir noch in drei, vier Jahren so herum, wie in den zwei Jahren CDU-Herrschaft. Hochbezahlte Abgeordnete, die sich gern aus der Staatskasse bedienen und doch so unbedarft, wie die Hinterbänkler.
Nicht vergessen: Marco Buschmann hat es voraus gesagt: Pandemieende am 20.03.2022. Mal sehen, ob wenigstens dieser Termin sich an das GG hält, wenn es die Ausgangssperre nicht tat.
Uwe Neumann, Rodgau
Leben schützen ist ein ethisch-moralisches Gebot
Freiheit oder Impflicht, das ist nicht alles. Auch ohne das Bundesverfassungsgericht gilt die Übernahme von Verantwortung für über 70 Millionen Menschen. Leben schützen vor dem Corona Tod, das ist ein ethisches und moralisches Gebot. Ausdruck von Würde des Menschenleben und nicht sein Ende durch Corona.
Doch die neue Bundesregierung wartet lieber ab, bis andere die Verantwortung übernommen. Der Wahlkampf ist längst vorbei – die FDP – regiert jetzt mit und trägt Verantwortung für 70 Millionen Bürger, das sind mehr als zehn Prozent FDP Wähler.