Ist Euch eigentlich mal aufgefallen, wie stark sich deutsche Männer plötzlich für Frauenrechte engagieren, wenn es um die Burka geht? Frauen tun das zwar auch, Alice Schwarzer zum Beispiel schreibt fleißig gegen die Burka an, und das sei ihr ja auch gegönnt, da es sonst nicht mehr viel für sie zu tun gibt. Aber dass der deutsche Mann jetzt auf einen Schlag die Frauenemanzipation für sich entdeckt haben soll, kommt mir doch irgendwie fast ungarisch vor. Ich frag mal in die Runde: Was hat der deutsche Mann mit der Frauenemanzipation zu schaffen? Bisher hatte ich den Eindruck, dass er ihr eher im Wege stand. So hat es die Frauenbewegung über Jahrzehnte hinweg kommuniziert. Aber neuerdings laufen ganze von Männern dominierte CSU-Fraktionen zu den Frauen über und beschließen, dass sie gern für Frauenrechte wären und deswegen ein Burkaverbot befürworten könnten. Verräter! Aber heimlich das Heimchen am Herd protegieren, was?
Oder wie flott das „Nein heißt nein“-Prinzip Einzug ins Strafrecht fand, nachdem arabisch aussehende Männer in der Kölner Silvesternacht Frauen angegrabscht hatten — Wahnsinn! Deutsche Frauen hatten zuvor lange vergeblich dafür gekämpft, dieses „Nein heißt nein“ im Recht zu etablieren. Aber plötzlich, hast Du nicht gesehen — was für ein Fortschritt! Mensch, was bringen uns diese Muslime auf Zack! Plötzlich sind ganze CDU-CSU-Fraktionen für „Nein heißt nein“. Zweifelt wirklich noch jemand daran, dass Einwanderung einer Gesellschaft zum Fortschritt verhilft?
FR-Leser Harald Brecht aus Hofheim am Taunus schrieb zur Burka-Debatte diesen Leserbrief, den ich auch schon hier als Kommentar im FR-Blog veröffentlicht habe:
Vollverschleierung ist nicht religiös begründbar
„Die Vollverschleierung findet keine Grundlage im Koran – und dies auch noch bestätigt durch die beiden höchsten Lehrautoritäten des sunnitischen Islam in Ägypten. Verstörend ist sie, weil die ägyptische Justiz parallel dazu die Vollverschleierung unter dem Gesichtspunkt der Religionsfreiheit zulässt. Daraus ergibt sich die paradoxe Situation, dass unter dem Dach der Religionsfreiheit religiöse Pflichten „abgesegnet“ werden, die sich aus den einschlägigen religiösen Texten offensichtlich nicht begründen lassen.
Nun könnte uns ein solches Paradoxon hierzulande gleichgültig sein; denn Ägypten ist weit. Allerdings ist damit zu rechnen, dass sich das Bundesverfassungsgericht spätestens dann damit beschäftigen muss, wenn das erste „Burkaverbot“ im Gesetzblatt steht. Nun wäre in diesem Zusammenhang denkbar, die Religionsfreiheit so weit zu fassen, dass sie das gesamte Spektrum von Musliminnen abdeckt – nämlich solchen, die gänzlich ohne Verschleierung auskommen, und solchen, die an der Vollverschleierung festhalten. Somit würde man akzeptieren, dass jeder Gläubige nach eigenem Gutdünken festlegt, was seine religiösen Pflichten sind. Wenn das aber so wäre, würden im übrigen auch die Morde des IS der Religionsfreiheit unterfallen; denn diese werden ja auch als religiöse Pflichterfüllung ausgegeben.
Somit ist offensichtlich, dass eine religiöse Argumentation zur Begründung der Vollverschleierung unter dem Gesichtspunkt der Religionsfreiheit nicht trägt. Deswegen sollte uns allen klar sein, worum es hier wirklich geht – nämlich um den Versuch, ein völlig anderes, von westlicher Zivilisation abweichendes Menschen- und Gesellschaftsbild hierzulande hoffähig und im Grenzfall oktroyierbar zu machen. In diesem Zusammenhang sollte man sich daran erinnern, dass es in den vergangenen zweieinhalb Jahrhunderten schon einmal den Versuch gab, anderen die eigene Kultur und Zivilisation überzustülpen: Das nannte man „Kolonialismus“ – und gegen den haben sich die betroffenen Völker und Gemeinschaften mit Recht erfolgreich gewehrt. Es liegt auf der Hand, dass wir es heute mit anderen Mitteln zu tun haben – aber eines davon dürfte die Berufung auf die Religionsfreiheit sein. Und der zu naive Umgang von Politik und Justiz mit diesem Grundrecht.“
Uwe Thoms aus Frankfurt schrieb mir darauf folgenden Leserbrief:
Die Lösung des Kopftuchproblems
„Diese Diskussion muss geführt werden: Vielen Dank, Herr Brecht. Genau dort müssen wir hin. So schnell wie möglich ein Gesetz, das die generelle Vollverschleierung verbietet. Kein eigenes „Burka-Verbot“, sondern ein Verbot, das für alle Menschen in Deutschland Geltung hat.
Im Grunde sind schon viel zu viele islamische Verhaltensweisen in unserem Land hoffähig geworden, besonders, was die Rechte der Frauen betrifft. Schon der erste Antrag auf Befreiung einer Schülerin von Schulsport und Klassenfahrt hätte abgelehnt werden müssen. Wir können auch keine wachsweichen Urteile des Bundesverfassungsgerichts (Kopftuchurteil, Januar 2015) gebrauchen. Es bewirkte Unsicherheit und keine Lösungen.
Die Zuwanderer sollen sich hier bei uns integrieren, das bleibt das Ziel. Die Bedingungen können aber nicht von selbstgebastelten islamischen Religionsfreiheiten bestimmt werden, über die sich die Muslime ja selbst nicht einig sind. Und wir hier in Deutschland lebenden Menschen gleich welcher Nationalität müssen deutlich machen, dass wir bereit sind, unsere Grundrechte auch wirklich zu verteidigen. Da dazu gehört auch ein Verschleierungsverbot.
Die Lösung des Kopftuchproblems wird ein längerer Prozess sein. Das sollten sich Politiker, Parteien und auch die oft zitierten Islamwissenschaftler täglich vor Augen halten.“
Nicht ganz im Fluss dieser Debatte, aber sehr wohl im Fluss des Themas ist Hans-Hermann Büchsel aus Heidelberg. Er äußert sich zum Text „Mit buntem Willen zur Vollverschleierung“ von FR-Kolumnist André Mielke:
Der Niqab ist keine religiöse Pflicht, sondern eine Sitte
„Schön, dass es André Mielke mit Humor nehmen kann. Wäre ich Lehrer einer Klasse, in der eine Schülerin im Niqab zu erscheinen beliebt, hätte ich den Humor schnell verloren. Eine Schülerin, der man nicht ins Gesicht sehen kann: Wie soll ich da kommunizieren, wie soll ich ihre Leistung angemessen beurteilen? Wie steht es mit dem Mädchen, wenn Sport-, Schwimmunterricht oder eine Fahrt ins Landheim anstehen? Und eins ist gewiss: ein Niqab bleibt selten allein. Bald werden weitere Schülerinnen diese Mode für sich entdecken. Stellen wir uns vor: Zwei Niqabträgerinnen in einer Klasse, wie können die Lehrkräfte sie sicher auseinanderhalten?
Was mich besonders wundert: Wie kann eine Schulleitung so etwas zulassen, warum weigern sich LehrerInnen nicht, in dieser Klasse zu unterrichten? Wieso kann die Landesschulbehörde in Niedersachen sich zu dem Thema nicht mit einem verbindlichen Verbot positionieren? Offensichtlich gibt es in Deutschland doch Gerichtsurteile, die das rechtlich absichern. Den Niqab zu tragen, ist im Islam keine religiöse Pflicht, sondern eine Sitte. Was auch immer die Motive dazu sind: Es braucht in Deutschland keinen Niqab, um Frauen vor Übergriffen zu schützen, gleichzeitig entziehen sich dessen Trägerinnen zu einen guten Teil jeder Form von offener Kommunikation und erschweren dadurch ihre Möglichkeiten, sich zu integrieren. Das muss man nicht dadurch fördern, dass man Schülerinnen erlaubt, damit den Unterricht zu besuchen. Gerade weil Integration wichtig ist, sollten solche Symbole offensichtlicher Abgrenzung von der Umwelt nicht einfach hingenommen und dann auch noch verklärt werden. Rührend die GEW mit ihrem Optimismus, so könne das Mädchen „das Selbstbewusstsein herausbilden, das nötig ist, um entgegen der Familientradition den Schleier abzunehmen“.
Für mich sind die gelingende Integration und insbesondere die Bildungschancen junger Musliminnen ein hohes Gut. Gleichwohl ist es – auch um ihretwillen – wichtig, auf dem Bildungsauftrag des Staates und seine pädagogisch sinnvolle Umsetzung vor Ort zu bestehen. Denn hier geht es nicht um Formalien, sondern um eines der wichtigsten Güter unserer politischen Kultur: Das schulische Lernen von Bildungsinhalten und sozialem Verhalten, aber auch der selbständige kritische Umgang damit. Dazu gehören Kommunikation und offene Auseinandersetzung.“
Nun kommt aber noch jemand hinzu, der ein bisschen was vom Recht versteht, weil er Rechtsanwalt ist. Walter Unger aus Maintal schreibt:
Egal ob aus religiösen Gründen oder wegen schlechtem Geschmack
„In einem freien Land kann sich jedermann und jede Frau so an- oder ausziehen, wie er oder sie es für richtig hält – oder meint, es seiner Mitwelt zumuten zu können. Das gilt (bis zur manchmal fließenden Grenze des sexuellen Exhibitionismus) für Bierbauch und Kapuzenpullover ebenso wie für tiefe Ausschnitte, weiße Männerbeine und wallende Bhagwangewänder. Auch ist es gleichgültig, ob die Kleidung aus religiösen Gründen oder wegen guten oder schlechten Geschmacks getragen wird.
In einem freien Land kann aber auch niemand gezwungen werden, eine bestimmte Kleidung zu tragen oder nicht zu tragen. Und hier beginnt eine Problemzone: Bei der oft in diesem Zusammenhang genannten Bekleidung von Nonnen, aber auch bei Priestern, Imamen oder strenggläubigen Jüdinnen und Juden steht die Freiwilligkeit außer Zweifel. Aber wie freiwillig ziehen sich muslimische Frauen eine Burka an oder tragen ein Kopftuch? Ist es persönlicher Geschmack, Protest oder religiöse Überzeugung, oder beugt sich die Trägerin einem Gruppenzwang? Wie frei ist die Frau (in salafistischen Kreisen auch der Mann hinsichtlich des Bartes) in einem vorwiegend von Muslimen bewohnten Stadtviertel oder einer solchen Wohnanlage, ohne Burka oder Kopftuch aus dem Haus zu gehen? Das Problem besteht in gleicher Weise in Schulklassen mit einer nennenswerten Anzahl muslimischer Schülerinnen.
Wie kann man hier dafür sorgen, dass diejenigen, die sich nicht den religiösen Vorstellungen ihrer Mitbewohner oder Mitschüler anpassen wollen, nicht durch Gruppenzwang dazu faktisch genötigt werden? Leider heißt die Antwort oftmals: überhaupt nicht.
Mit durchaus zwiespältigen Gefühlen neige ich deshalb dazu, ein Verbot bestimmter, religiös determinierter Kleidungsstücke in der Öffentlichkeit für sinnvoll zu halten. So ist es z.B. in Tunesien den Schülerinnen und Studentinnen verboten, in der Schule und Universität oder auf dem Weg dorthin ein Kopftuch zu tragen. Ein vergleichbares Verbot bestand in der Türkei bis zu Erdogans muslimischen Rollback für Lehrerinnen und Dozentinnen sowie im öffentlichen Dienst.
Natürlich bedeutet dies für manche Frau, dass sie bestimmte Kleidungsstücke nicht tragen darf, obwohl sie das aus religiöser Überzeugung tun möchte. Aber das Verbot gibt den nicht so denkenden Frauen die Möglichkeit, sich auch in einer anders denkenden Gemeinschaft so zu kleiden, wie sie es für richtig halten. Denn sie können immer darauf verweisen, dass sie sich ja gern so kleiden würden, wie ihre Nachbarn oder Familienangehörigen es für richtig halten, dass sie das aber – leider (?) – nicht dürfen.
Das Dilemma, in dem wir beim Verbot von Burka, Burkini oder Kopftuch stecken, heißt also: Wen wollen wir schützen? Wiegt das Bedürfnis, sich nach seiner religiösen Überzeugung zu kleiden, schwerer als das Recht anderer, vor Gruppenzwang hinsichtlich der Kleidung geschützt zu werden?
Auch wenn es keine Patenlösungen gibt, sollte man sich bei der Diskussion über diese Fragen jedenfalls dieses Dilemmas bewusst sein.“
Es hat den Anschein, dass sich deutsche Männer mehrheitlich gegen die Burka bzw. die (Voll-) Verschleierung von Frauen aussprechen. Ihre Beweggründe sind nach meinen Beobachtungen aber sehr unterschiedlich.
Ich habe folgende Gegner kennengelernt: Die traditionellen Verfechter der Frauen- und Menschenrechte sowie die Anhänger einer säkularen Gesellschaft, nach deren Verständnis das Religiöse nicht in den öffentlichen Raum gehört. Ihnen gegenüber stehen jene, deren Menschen- und Gesellschaftsbild sich nicht mit humanitären Grundsätzen deckt. Sie sprechen sich vehement gegen alles vermeintlich Fremde aus. Oder auch gegen alles, das zu verstehen sie nie gelernt haben oder nie lernen wollten.
Über Religion kann man nach Einschätzung des Philosophen und Theologen Friedrich Schleiermacher in kritischer Weise nur mit den Gebildeten unter ihren Verächtern reden. Deswegen sind die Vorurteile von AfD und Pegida, die sich aus dem Irrationalen speisen, bei dieser Debatte zu vernachlässigen, selbst wenn sie die öffentliche Meinung mitzubestimmen scheinen. In ähnlicher Weise sollte die Meinung von islamischen Fundamentalisten unerheblich sein. Auch sie bezieht sich auf vermeintlich höhere Einsichten (religiöse, also nicht beweisbare Offenbarungen) oder Traditionen (traditionelle ausgeübte Unterdrückung ist keinen Hauch gerechter als neu entstandene Formen), die man nur akzeptieren kann, wenn man Verstand, Moral und Gewissen ausschaltet.
Ich persönlich bin gegen Verschleierungen (von Frauen und Männern), weil sie Herrschaftsverhältnissen (nämlich die Unterordnung von Menschen unter Menschen) symbolisieren. Es gibt dafür weder staats- und völkerrechtliche noch theologische Rechtfertigungen. Ein Gemeinwesen, das die Rechte seiner Bürger anhand von Geschlecht, Alter, Gesundheit oder ähnlichen Kriterien bestimmt, ist zutiefst inhuman. Falls sich solche Un-Werte in einer Religion widerspiegeln, fehlt ihr ein wesentliches Kennzeichen und sie verwirkt ihren Heilsanspruch. Selbst das Argument, Körperschleier schützten Frauen vor dem Zugriff von Männern, überzeugt nicht. Das Mittel gegen Zudringlichkeiten kann nicht in der faktischen Aussperrung der Opfer bestehen, sondern nur in einer auf Emanzipation angelegten Erziehung.
Islamische Gesellschaften sind leider nicht dafür bekannt, dass sie sich an demokratischen Spielregeln orientieren. Wer aus diesen Ländern zuwandert, muss akzeptieren, dass hierzulande – trotz aller noch bestehenden Unzulänglichkeiten – die Würde des Menschen, als Frau und als Mann, unantastbar ist. Verschleierungen gehören auf den Kehrichthaufen der menschlichen Entwicklungsgeschichte. Und AfD und Pegida auf die Nachbarhalde, dort hin, wo der politische Dreck gestapelt wird.
Angeregt durch Hans-Hermann Büchsels Beitrag (Was, wenn zwei Niqabträgerinnen im Klassenzimmer auftauchen?) habe ich mich einer kleinen Gedankenspielerei hingegeben:
Das Grundprizip des demokatischen Geimeinwesens basiert ja auf Kants kategorischem Imperativ: „Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde.“
Für Burka/Niqab-Trägerinnen müsste das bedeuten, dass sie es für das Recht jedes Bürgers unseres Landes halten müssten, sich aus (vorgeschobenen oder tatsächlichen) religiösen Gründen jederzeit und überall zu vermummen, wie sie selbst es tun. Das muss natürlich für Männer und Frauen gleichermaßen gelten. Dann brauchen wir nur noch einen Religionsstifter, der die Ganzkörperverhüllung aller Menschen in der Öffentlichkeit als Gebot deklariert, und den Fall, dass sich die gesamte Bevölkerung dieser Religion anschließt, was zur Folge hätte, dass der öffentliche und berufliche Raum nur noch von gesichts- und konturlosen Wesen in schwarzen Wallegewändern bevölkert würde.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die einzelne Burka- oder Niqabträgerin in einem solchen Staat leben wollte. Keine Möglichkeit mehr, ein Auto einigermaßen sicher zu steuern oder im Bus oder Taxi gefahren zu werden, keine Identifizierung von Ärzten, Polizisten, Lehrpersonen, Prüfungskanidaten mehr; was unter der Hülle verborgen ist, kann keiner sehen, jeder kann sich überall einschmuggeln und für jemand anderen ausgeben. Kollegen und Mitschüler können sich nicht mehr gegeseitig erkennen, und bestimmte Berufe können gar nicht mehr ausgeübt werden, weil das Tragen von Schutzkleidung statt des weiten Kaftans ja möglicherweise ebenfalls den religiösen Vorschriften widerspräche. Kurzum, der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt bei der Ausmalung des Chaos, das in einem solchen Fall ausbrechen würde. Der moderne Staat könnte sich zugunsten der Religionsfreiheit verabschieden.
Ich bin sicher, dass die Frauen, die so vehement auf ihrem Recht auf Verhüllung beharren, ganz schön blöd gucken wurden, wenn alle anderen sich genauso verhalten würden wie sie.
Herr Mertens ist gegen den Niqab, weil dieser Herrschaftverhältnisse symbolisiert. Das tun Minarette und Kirchtürme angeblich auch. Wer entscheidet eigentlich, was was symbolisiert? Wollen wir alle Herrschaftssymbole verbieten?
@ Henning Flessner:
Ich habe, lieber Herr Flessner, die Unterwerfung des Menschen unter andere Menschen angesprochen, die aus einer religiösen Überzeugung hergeleitet wird, welche jedoch mit der demokratischen Ordnung (konkret dem Grundgesetz) nicht in Einklang steht.
Minarette und Kirchtürme hingegen symbolisieren für den jeweils Glaubenden die Kraft oder Macht eines Gottes, dessen Fürwahrhalten dem Einzelnen obliegt. Faktisch stellen sie jeweils ein exterritoriales Gelände außerhalb des öffentlichen Raums dar, sind nicht viel mehr als Äußerlichkeiten, zumindest für den, der draußen bleibt bzw. nicht hineingezwungen wird. Letzteres kann man im fundamentalistischen Islam nicht völlig ausschließen, weswegen ich ihm gegenüber Vorbehalte habe. Über diese diskutiere ich jedoch nur mit den Intelligenten unter den Verächtern, also nicht mit AfD, Pegida und Konsorten.
Für Friedrich Nietzsche waren Kirchen lediglich Denkmäler und Grabmäler Gottes auf Erden, weil sie die Ideale des Christentums in steinerne Formen fügen würden, statt sie im Bewusstsein der Menschen zu verankern.
Aber es gibt in der Bundesrepublik auch Herrschaftssymbole, die definitiv verboten sind: nämlich Hakenkreuze (siehe § 86a StGB).
„oder strenggläubigen Jüdinnen und Juden steht die Freiwilligkeit außer Zweifel“
Man sollte dazu sagen, dass auch sehr viele orthodoxe jüdische Frauen Kopftücher tragen, um ihre Haare zu bedecken. Diese Kopftücher sehen nur anders aus als die islamischen.
https://en.wikipedia.org/wiki/Tichel
@ Lisa
Hier geht es um Vollverschleierung, also auch die Verhüllung des Gesichts (bis auf zwei winzige Augenschlitze bzw. ein Stoffgitter, das von außen nicht einsehbar ist. Das gibt es im Judentum nicht.