„Beihilfe zum Geheimnisverrat“ – das ist der Hebel, mit dem der Vorsitzende des BND-Untersuchungsausschuss, Siegfried Kauder (CDU), Ermittlungen gegen Journalisten angezettelt hat, von denen auch FR-Mitarbeiter betroffen sind. Letztlich hatte er dabei wohl vor, irgendwie an die Lecks des Ausschusses heranzukommen, durch die die vertraulichen Informationen austraten. Was Kauder bei seinem Angriff nicht bedacht hat: dass die freie Presse sich dagegen wehren könnte, im Fadenkreuz der Ermittler zu erscheinen. Zumal das Bundesverfassungsgericht die Pressefreiheit mit dem „Cicero“-Urteil erst vor einem halben Jahr gestärkt hat. Doch Kauder hat sich eben sehr über die undichten Stellen geärgert.
In zahlreichen Leserbriefen stärken Leserinnen und Leser der FR den Rücken und äußern massive Kritik an der Politik. So etwa Walter Milos aus Reutlingen:
„Diese Regierung hat etwas zu verbergen, daher der juristische Maulkorb für die Presse, die nichts anderes tut, als ihre Aufgabe als vierte Gewalt wahrzunehmen. Wie sollen die parlamentarischen Kontrollinstanzen unabhängig arbeiten, wenn sie mehrheitlich aus Mitgliedern der Regierungskoalition bestehen? Da steht doch Parteiloyalität vor der Wahrheitspflicht. Die „Volksvertreter“ arbeiten wohl im eigenen Interesse.“
Hans-Jürgen Schulz aus Borken ist froh, dass auf diese Weise der Untersuchungsausschuss wieder ins Gespräch gekommen ist:
Paukenschlag im Sommerloch oder Erschütterung der Grundmauern unserer Pressefreiheit? Eventuell beides. Eines bewirkt diese Aktion des kleineren Kauderbruders jedenfalls: Es wird wieder über den schon fast vergessenen BND-Untersuchungsausschuss gesprochen. Und damit können sich alle wieder neu in Position bringen.
Aber eines sollte man auch berücksichtigen: Je mehr geschwärzte Stellen in den herangezogenen Akten solcher Ausschüsse sind, umso mehr werden sich die Medien angestachelt fühlen, das, was dort nicht zu lesen wäre, zu erfahren und zu publizieren! Verständlich. Aber genauso verständlich ist, dass die, die schwärzen ließen, dagegen etwas haben.“
Dank kommt von Sofia Fuchs aus Eppstein:
„Die politische Landschaft ist meines Erachtens zurzeit ein totaler Sumpf, und sie erinnert mich einmal mehr an die vier apokalyptischen Reiter. Der Artikel auf der Titelseite der FR ist ein Lichtblick in dieser sich immer öfter aufzeigenden Misere. Es ist gut zu wissen, dass die FR einen Pfeiler der Demokratie, nämlich die Pressefreiheit, heftigst verteidigt.“
Manfred Kirsch aus Neuwied fordert gesetzliche Neuregelungen:
„Hier offenbart sich ein gestörtes Verhältnis der Mehrheit der Mitglieder des BND-Untersuchungsausschusses zu rechtsstaatlichen Prinzipien und zur vierten Gewalt. Dies insbesondere auch deshalb, weil die Ermittlungsverfahren gegen kritische Journalisten in Kenntnis des BVG-Urteils im Falle ‚Cicero‘ betrieben wurden. Dringend notwendig ist jetzt eine gesetzliche Regelung, durch die der Informantenschutz und damit die Pressefreiheit gesichert wird. Es ist einfach unerträglich, dass Journalisten dafür herhalten sollen, um an undichte Stellen des Untersuchungsausschusses zu gelangen. Angesichts solcher Denkstrukturen wird sehr deutlich, wie gefährdet die freie Arbeit von Journalisten hierzulande nach wie vor ist.“
Heinz Renner aus Oberursel hingegen sieht vor allem die strafrechtlichen Aspekte:
„Pressefreiheit ist kein Persilschein für Geheimnisverrat! Die Republik wird verkommen, wenn Abgeordnete mit Plaudertaschen zu verwechseln sind und nichts Eiligeres zu tun haben, als vertrauliche Unterlagen an die Presse weiterzugeben.
Bei Weitergabe an 17 Redaktionen dürfte davon auszugehen sein, dass die Mandatsträger – gut bezahlte Repräsentanten des Volkes – die Hand aufgehalten und dass die Redaktionen gezahlt haben. Dies wäre aus meiner Sicht ein vorsätzlich rechtswidriges Handeln, das unter Strafe steht. Ebenso wie normale Bürger, die gegen das Gesetz verstoßen, müssen sich Journalisten und Politiker über die strafrechtlichen Konsequenzen im Klaren sein.
Die Strafverfolgung in dieser Sache ist kein Angriff auf die Pressefreiheit, sondern ein überfälliger Schritt zur Wahrung rechtsstaatlicher Normen, damit dieses Land nicht zur Bananenrepublik verkommt.“
Überflüssig zu betonen, dass es nicht zu den Praktiken der FR gehört, unsere Informanten zu bezahlen. Wir haben das nie getan und werden es auch in Zukunft nicht tun.
Da wurde seitens Herrn Kauders CDU kürzlich über einen Herrn Chavez in Venezuela vehement geschimpft und gemeckert, als dieser einem Sender, der offen zu einem undemokratischen, gewaltsamen Sturz der Regierung aufrief, die Lizenz entzog, gleichzeitig aber wird nun in der BRD gegen Journalisten juristisch ermittelt, die lediglich ihren Job erfüllen.
Nun ist Venezuela keine Bananenrepublik, schon lange nicht mehr. Deutschland entwickelt sich innenpolitisch allerdings in diese Richtung.
@ 1 Walthor;
„Der Sender-Lizenzentzug Südamerika“;
und bei der gelegenheit, bzw. dessen nennung oder erörterung durch Lafontaine, wurde dieser dann erstmal kräftig von der politik aus einer bestimmten denkecke abgewatscht, von wegen sympathie für medienfeindliche regieme usw.!
Wäre nicht die Frage, wie viel Geheimis mit einer Demokratie vereinbar ist? Reicht ein Untersuchungsausschuss, der von der Selben Mehrheit gestellt wird wie die Regierung und die obersten minister der Polizei, Militär und Geheimdienste und Verfassungsschützer? Ist es Demokartisch, dass die Bundesregierung als legislative weisungsbefugt ist gegenüber dem Generalbundesanwalt (was ist dabei eigentlich Gewalten Teilung)? Die Frage ist doch nicht, ob ein Geheimnis verraten wurde, sondern warum diese Informationen geheimzuhalten sind?
Und ich frage mich, wie geeignet die Mitglieder des Untersuchungsausschusses sind, wenn etliche von ihnen nun als Schutzbehauptung anführen, sie hätten nicht erwartet, dass die Polizei bei ihren Ermittlungen auch Journalisten ins Visier nehmen wird? Sie hatten lediglich Ermittlungen gegen wen vermutet? Aller Mitglieder des Untersuchungsausschusses? Also Generalverdacht gegen alle Parlamentarier? Mir erschließt sich die scheiheillige Begründung etlicher Politiker in diesem Fall wirklich nicht.
Demokratie und Geheimnis passen nicht zueinander.
Allen alles zur Kenntnis zu geben ist Pflicht jeder Demokratie, ausser es betrifft die Privatsphäre.
Steht ja alles in der Verfassung.
@ „Pressefreiheit“;
eigentlich bin ich schon sehr in erwartung, ob unser allseits geschätzter bundespräsident, sich zu diesem thema äußert. denn er soll sich zwar nicht in die tagespolitik einmischen, aber bei einem solch sensiblen problem, wie vermuteter angriff auf die bundesdeutsche pressefreiheit, muss es ihn doch eigentlich geradezu „jucken“, sich zu wort zu melden; ich bin jedenfalls gespannt.
Sehr geehrte Damen und Herrn.
Ich, der sonst nur den Sportteil meiner Tageszeitung lese habe mit risigem Interresse Ihren Artikel „Freie Presse im Fadenkreuz“ gelesen.
Meine Meinung dazu ist, dass wenn es in einem Land wie dem unseren nicht möglich ist, eine vollständige Aufklärung in einen Fall hineinzubringen, dem großes öffentliches Interesse zu Teil wird, sondern dies auch noch zu boykotieren versucht, dann, ja dann müssen wir uns in unserer demokratichen Entwicklung auf eine Stufe mit China und Nordkorea stellen.
Eine vollständige Aufklärung des Falls Kurnaz wünscht sich anscheinend nicht jeder, denn wer etwas verstecken will hat meistens „Dreck am Stecken“!!!!! Schon beim NPD Verbotsverfahren stellte sich herraus das undichte Stellen nicht gerade dazu beitragen, die Sache ( mit gutem Ende) vorran zu treiben.
Nur, so ist es ja bekanntlich bei allem, derjenige der unangenehme Sachen ausspricht ist bekanntermaßen der „dumme“!
Das massive einschneiden in die Pressefreiheit, ist ein einschneiden in die Freiheit eines jeden von uns Dies kann und darf in einer funktionierenden Demokratie nicht geschehen.
Täter?
Täter das sind sie, libe Politiker, Beamte und Mitglieder des BND- Untersuchungsausschußes.
Sie haben es so weit kommen lassen.
Aus welchen Motiven auch immer.
Aber ganz bestimmt nicht „Zum wohle des Volkes“.
Mein Dank gilt den Jornalisten, die unsere Demokratie schützen und nicht mit Füßen treten.
Ihr J. Schaaf
@ Bronski FR vom 11.08.07, S. 13 Leserbriefe FR-Blog
Wir sind es ja nun schon gewohnt, daß Sie das Abbild des Bronski-Blogs auf der Bronski-Leserbriefseite der Print-FR nur sehr verzerrt hinbekommen. Abgedruckt werden (fast) nur „harmlose“ Blogbeiträge von inzwischen nahezu immer den selben paar Blogern, die inzwischen dort praktisch unter sich sind (Hajo Gebhardt, Kaika ,Walthor, Yeti), die sich auf oberflächlichste Weise mit den Blog-Themen beschäftigen, stammtischniveauartige Meinungen unhinterfragt ausbreiten, nicht wirklich argumentieren, sondern klischeeartig den Zeitgeist bedienen, ganz im Sinne der neuen FR (Frankfurter Buntschau).
Was Sie sich allerdings mit der „redigierten“ Veröffentlichung des Beiträgs #3 und aus dem Blog „Informantenschutz neu regeln!“ geleistet haben, spricht aller journalistischen Seriosität Hohn.
Der Bloger is leitet seinen Beitrag mit der Frage ein (ich zitiere wörtlich):
„Wäre nicht die Frage, wie viel Geheimis mit einer Demokratie vereinbar ist?“
Der Bloger stellt damit Die Geheimiskrämerei des Staates direkt in Frage, lehnt sie offensichtlich ab, deswegen der Konjunktiv.
Sie machen daraus den Satz
Wie viel Geheimnis ist mit einer Demokratie vereinbar?
Mit diesem Satz unterstellen Sie is, daß er sich ernsthaft (im Indikativ) diese Frage stellt und deren Diskussion durchaus im Ergebnis offen sein könnte, was für is offensichtlich aber nicht der Fall ist. Er diskutiert auch gar nicht erst, sondern urteilt sofort, die Legitimationsfrage stellend: „Die Frage ist doch nicht, ob ein Geheimnis verraten wurde, sondern warum diese Informationen geheimzuhalten sind?“ Die daraus von Ihnen warum auch immer redigierte Fassung „Die Frage ist nicht, ob ein Geheimnis verraten wurde, sondern warum diese Information geheim sein soll.“ leitet sich so in keiner Weise aus dem insgesamt durch Sie wiedergegebenen (verfälschten) Text ab.
Im Mittelteil seines Originaltextes gibt is seiner Meinung Ausdruck, daß er anzweifelt, ob der Untersuchungsauschuß qua Zusammensetzung und zwangsläufiger Regierungsmehrheit, überhaupt ein geeignetes Instrument sei, um wirkliche Aufklärungsergebnisse im Sinne der Wahrheit zu erbringen. is schreibt wörtlich:
„Reicht ein Untersuchungsausschuss, der von der Selben Mehrheit gestellt wird wie die Regierung und die obersten minister der Polizei, Militär und Geheimdienste und Verfassungsschützer? Ist es Demokartisch, dass die Bundesregierung als legislative weisungsbefugt ist gegenüber dem Generalbundesanwalt (was ist dabei eigentlich Gewalten Teilung)?“
Sehen wir von sprachlichen und grammatischen Unebenheiten, Tippfehlern ab, stellt is durchaus brisante Fragen zur zwangsmäßigen Mehrheitsbildung in Untersuchungsausschüssen (nennt die ihm bekannten politischen Kräfte dahinter!!!) bis hin zur Frage nach der Legitimation der Abhängigkeit politischer Beamter in Exekutive und Judikative. Er macht dabei zwar den Fehler, daß er den Bundesanwalt falsch der Legislative anstelle der Judikative zurechnet, was aber seine systemkritische Fragen grundsätzlich nicht zu Fall bringt.
Sie machen daraus den folgenden, abstrakt bleibenden Unsinnstext:
„Reicht ein Untersuchungsausschuss, der von derselben Mehrheit gestellt wird wie die Regierung? Ist es demokratisch, dass die Bundesregierung der Legislative gegenüber weisungsbefugt ist?“
Jetzt wird aus der zwar falschen Zuordnung des Bundesanwalts zur Legislative die nur noch blödsinnige Unterstellung, is habe kritisieren wollen, daß die Bundesregierung dem Bundestag, (das ist die Legislative) gegenüber weisungsbefugt sei.
Lieber Bronski sie ruinieren den von Ihnen ins Leben gerufenen Blog und damit auch den Ruf der neuen FR, den diese rechtlos von der alten FR überhommen hat, auf solche Art gründlich.
Hallo Bronski,
wann übergeben Sie dieses blog nicht (endlich) Herrn Theel als Spielwiese für intellektuell hochwertige und – selbstverständlich in seinem Sinne – schreibende Menschen?
Es scheint für einen „solchen“ Menschen wirklich unerträglich zu sein, sich permanent mit derartigem trivialen Stammtischgeschwätz abzugeben.
Ich befürchte jedoch, dass es dann nicht lange dauern würde, bis Herr Theel das macht, was er wohl am Liebsten hat: Mit sich selbst zu reden oder sich selbst „ausführlich“ lange Kommentare zu schreiben.
Gute Besserung, lieber Herr Theel!
@ Untersuchungsausschuss,
das problem dieser „einrichtung“ ist ganz einfach das, dass diese UA zum jeweiligen parlament gehören, auch deren parlaments-gruppen/parteien-verhältnisse darstellen und deshalb auch politische instrumente sind. sicher die befragungen haben gerichtsähnlichen charakter, aber mehr sollten die antworten denen vor gericht entsprechen, zumindest was den wahrheitsgemäßen inhalt anbelangt – wobei es früher schon von den befragten antworten gab die ganze bücher hätten füllen können, sonst kann es gefährlich für den antwortenden sein!
Aber wieso beklagung von journalisten zur aufklärung des untersuchungsgegenstandes beitragen soll, entzieht sich meiner fantasie; undichte stellen des gesamten UA und seines umfeldes, aber auch derer die mit akten und sonstigem dem UA zuarbeiten, wird man sicher auf diese weise nicht finden, es sei denn hier wäre „irgendetwas“ geflossen mit offizieller registrierung und öffentlich zugänglich. aber dies ist für mich unvorstellbar in unserem vorbildlichen demokratischen staatswesen!
und wenn sogar begründet vermutbar wäre, dass offensichtlich bewusst aus welchen gründen auch immer detailwissen oder abgedrucktes erkennbar weitergegeben wurde, will man etwa journalisten in beugehaft nehmen, um den namen von informanten zu erhalten?
@ #8. Kommentar von: Hajo Gebhardt
Vielleicht wäre ein eigener Blog gar nicht so schlecht, nachdem Sie alle FR-Blogs inzwischen mehr – jedenfalls was die Masse betrifft – dominieren, als ich es im Kritik-Blog zu Hochzeiten je tat.
Was die Beurteilung der Qualität des FR-Blogs betrifft so scheint mir mir Ihr Beitrag aus dem Blog „Zwei Euro – wie großzügig!“, ich zitiere,
„#4. Kommentar von: Hajo Gebhardt
Geschrieben am 3. August 2007 um 19:25
@2+3
ach seid Ihr komisch! nur bleibt mir das Lachen im Halse stecken!“
auch nicht gerade zimperlich mit den Blogern Walthor und vlatka umzugehen, als dass Sie sich hier aufs hohe Roß der Streitkultur setzen sollten, oder mir persönlich eine nicht näher bezeichneten Krankheit zuzuschreiben. Sie schrieben „ach seid ihr komisch!, nicht „ich finde Eure Beiträge gar nicht komisch!“.
Ich habe mich bisher immer noch an den Inhalt, die Qualität Ihrer Beiträge gehalten, und nicht gegen den Menschen gewandt.
@ Uwe Theel, Hajo Gebhardt
Bitte hören Sie endlich auf damit, sich gegenseitig in dieser Weise zu beharken und kehren Sie zum Thema zurück.
@ is
Sehen Sie das genauso wie Uwe Theel in Kommentar # 7?
So, jetzt ist Wochenende.
@7 und 10
Manchmal wird man in Blogs und Foren durch die Ermangelung von Ironiekennzeichen und Tonfall und Tonhöhe eben missverstanden. Damit muss man leben. Schön finde ich , dass du immer noch unsere Erbsen zählst. Man sollte nur aufpassen, denn diese kommen bei Verzehr als Korinthen wieder zum Vorschein.
Zum Thema: Möglicherweise möchten sich ja gewisse Kreise mit der US-Regelung anfreunden, wonach Journalisten wie kürzlich Judith Miller in Beugehaft genommen wurde, die lediglich recherchiert und sich geweigert hatte, ihre Quellen offen zu legen. Vier Monate immerhin.
Man kanns ja mal versuchen, was von unseren Freunden aus den USA kommt, kann ja nicht soooo verkehrt sein. Irgendein Richter wird sich eventuell finden, so wie sich momentan auch immer Richter finden lassen, die das Streikrecht, trotz eindeutiger Rechtslage in Frage stellen.
@Bronski,
im Wesentlichen schon (inkl. dem Hinweis der vielfältigen Rechtschreib und Grammatik Fehler:)).
Insbesondere der einleitende Konjukntiv, wobei ich ihre Version davon ok fand.
Die Frage der Legeslative ist jedoch wirklich falsch. Ich hatte geschrieben:
„Ist es Demokartisch, dass die Bundesregierung als legislative weisungsbefugt ist gegenüber dem Generalbundesanwalt …?“
Damit bringe ich (wenn ich nicht falsch liege) zum Ausdruck, dass die Bundesregierung die Legeslative ist (obwohl das eigentlich nicht ganz richtig ist, sondern ich meinte eher die Mehrheit des Parlaments, welche die Bundesregierung trägt). Und dass diese Legesaltive Weisungsbefugt ist gegenüber dem Generalbundesanwalt.
Die Änderungen dieses Satzes durch sie fand ich schon Sinn entfremdend. Den Rest fand ich (inklusive der Kürzungen) soweit in Ordnung. Auch wenn ich sicherlich etwas andere Schwerpunkte gesetzt hätte, würde allerdings nicht ganz so hart urteilen wie Herr Theel.
Und die Unterscheidung zwischen „geheim sein soll“ und „geheim zu halten sind“ ist zwar nicht unwichtig, aber doch gering genug, um keine Beschwerde einzulegen.
@Uwe Theel,
wenn ich mich nicht irre, ist der Generalbundesanwalt teil der Executiven (dito die Bundesregierung), weshalb die Weisungsbefugnis auch besteht. Allerdings ergibt sich dabei die unsaubere Vermischung der legislative mit der executiven, da die Bundesregierung quasi identisch mit der Mehrheit des Bundestages ist. Da die faktische Gewissensfreiheit der Abgeordneten so kaum gegeben ist, ist die Legislative gleich der Bundesregierung und damit wird in diesem Bereich die Gewaltenteilung aufgehoben. Es wird so also nicht zu erwarten sein, dass der Generalbundesanwalt die Bundesregierung verklagen wird. Aber diese Fragen führen zwar vom Thema kommend aber immer weiter fort.
Die Pressefreiheit und insbesondere der Informantenschutz sind in diesem Kontext besonders wichtig, da so zumindest die Öffentlichkeit entsprechenden Druck ausüben kann.
Insgesamt ist klar, dass ich mit meinem Beitrag zum Ausdruck bringen wollte, dass ich (juristisch gesprochen) erst gar keinen Anfangsverdacht sehe, da ich keinen Grund zur Geheimhaltung der Fragen sehe, soweit es nicht um den persönlichen Bereich geht. Und insgesamt haben sie meine kritische Grundhaltung gegenüber dem System richtig interpretiert.
@ „Definition der Staatsgewalten“
schon interessant dieser blick auf die/unsere Staatsgewalten, die auch verständlich beschrieben sehr beindruckend sind. denn wir alle sind zwar dem GRUNDGESETZ unterworfen, aber auch der GESETZGEBUNG, also dem PARLAMENT – unseren gewählten abgeordneten als volksvertreter; der AUSFÜHRENDEN, also der regierung und der verwaltung; und als dritte die JUSTIZ mit der GERICHTSBARKEIT; ist schon beeindruckend, wenn man sich darüber einige ernsthafte gedanken macht.
@ #13. Kommentar von: is
Es tut mit leid, daß mir im Eifer der Argumentation die Zuordnungen selbst noch einmal durcheinander geraten sind: Natürlich hätte ich in #7 schreiben müssen
„Er macht dabei zwar den Fehler, daß er die Bundesregierung falsch als Legislative anstatt als Executive bezeichnet, was aber seine systemkritische Fragen grundsätzlich nicht zu Fall bringt.“
nicht:
„Er macht dabei zwar den Fehler, daß er den Bundesanwalt falsch der Legislative anstelle der Judikative zurechnet, was aber seine systemkritische Fragen grundsätzlich nicht zu Fall bringt.“
Folglich muß es dann auch heißen
Jetzt wird aus der zwar falschen Zuordnung der Bundesregierung zur Legislative die nur noch blödsinnige Unterstellung, is habe kritisieren wollen, daß die Bundesregierung dem Bundestag, (das ist die Legislative) gegenüber weisungsbefugt sei.
anstelle von:
Jetzt wird aus der zwar falschen Zuordnung des Bundesanwalts zur Legislative die nur noch blödsinnige Unterstellung, is habe kritisieren wollen, daß die Bundesregierung dem Bundestag, (das ist die Legislative) gegenüber weisungsbefugt sei.
Der Vollständigkeit halber sei noch angefügt, daß die oberen Bundesanwälte als Politische Beamte zwar nicht „weisungsgebunden“ gegenüber der Regierung sind, gleichwohl aber von dieser eingesetzt und ohne Angabe von Gründen jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt, d.h. abgelöst werden können.
Sinn dieser beamtenrechtlichen Ausnahmeregelung ist es, der Regierung die Möglichkeit einzuräumen, an der Nahtstelle zwischen Politik und Verwaltung Beamte einzusetzen, die mit den grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen der Regierung in besonderem Maße übereinstimmen, zu denen damit ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht. Ist dieses Vertrauensverhältnis zerstört, hat sich der Beamte z. B. aus persönlichen oder fachlichen Gründen als ungeeignet erwiesen, dann kann er in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden. Willkürliche oder unsachliche Gründe, wie die Übernahme von Tätigkeiten außerhalb des Beamtenverhältnisses (z. B. in Wirtschaftsunternehmen, in einer Partei oder Fraktion) sind unzulässig (Plog/Wiedow, BBG, § 36 Rn. 7).
Die von Ihnen beschriebene Vermischung der politischen Gewalten in der Praxis , die daraus folgenden Gefahren (z.B. Gewissesnfreihit des Abgeordneten gegenüber Fraktionszwang, der im Falle der die Regierung tragenden Fraktion, direkt aus dem Interesse der Regierung abgeleitet wird) sind natürlich gegeben, da kann ich Ihnen nur zustimmen. Auch, daß die Verfolgung der Journalisten nicht zu rechtfertigen ist, erscheint mir als klar gegeben.