Alle zahlen in die Rentenkasse ein

Merkel macht mich wütend„, sagte IG-Mettal-Vorstand Hans-Jürgen Urban im FR-Interview. Riestern lohnt sich nicht mehr, eine Rentenreform ist fällig — doch die Dinge kommen nicht von der Stelle. Wie soll die Rente künftig finanziert werden, ohne dass Beitragssätze steigen? FR-Leser hätten da ein paar Vorschläge, zum Beispiel diesen: Alle zahlen in die Rentenkasse ein! Auch Beamte und Selbständige. Neu ist dieser Vorschlag nicht. Schlecht ist er auch nicht.

fr-debatteAuf das Interview reagierten unter anderem die folgenden drei Leser, deren Zuschriften ich am 27. Oktober 2016 im Print-Leserforum veröffentlicht habe. So schrieb Werner Kübler aus Badenweiler:

Es wird Zeit, das sich was ändert

„Derjenige, der nichts einzahlt bekommt 71,75 Prozent Pension, des letzten Gehalts, der Rentner, der einzahlt, 48 Prozent des durchschnittlichen Verdienstes. Es ist so langsam an der Zeit, dass sich hier etwas ändert.Gerechnet auf 45 Jahre Lebensarbeitszeit und 20 Jahre Rente/Pension wird sich von den entsprechenden Institutionen doch ein gemeinsames Recht berechnen lassen oder rechnet man( Raffelhüschen) nur für sich schön und lässt andere dafür fallen?“

fr-debatteReinhard Matthies aus Pinneberg meint:

Sichere Armut

„Ja, Norbert Blüm hat Recht: Die Rente ist sicher, aber über die Höhe wurde nichts gesagt. Wenn nun jeder Rentner nur noch 40 Prozent seines letzten Nettolohnes erhält, ist das auch sicher. Sichere Armut!
Mit der Vereinigung Deutschlands begann das Elend. Durch Kohl und Co., später auch Schröder und Co., wurden die Rentenkassen systematisch geplündert. Die Kosten für die zusätzlichen Rentner aus der ehemaligen DDR hätten aus Steuern von allen finanziert werden müssen.
Das strukturelle Problem wird m.E etwas entspannt, wenn die Menschen früher in den Arbeitsprozess kommen. Nicht selten fangen sie erst mit Ende 20 an, Geld zu verdienen. Wer hinten verlängert, sollte dafür sorgen, dass auch vorne früher angefangen wird.
Dafür sind ausreichend Studienplätze und Ausbildungsplätze notwendig, aber auch stringentes Studieren. Was auch nicht mehr in die heutige Zeit passt, ist, dass z.B. Beamte noch immer viel zu wenig eigene Beiträge leisten, Selbständige gar nicht verpflichtet sind und im Alter oft auf staatliche Hilfe angewiesen sind — dafür war es unterwegs schön.
Es wird immer so getan, als ob es der jetzigen Rentnergeneration gut geht. Das trifft nicht zu. Hohe Mieten, besonders in Ballungsgebieten fressen einen großen Teil der Rente auf. Ja, es gibt auch Rentner, die Wohnungseigentümer haben und / oder gute Renten erhalten: Das ist nicht die Mehrheit.
Die Rentenhöhe sollte sich an der ( prozentualen) Höhe der Beamtenpensionen orientieren– finanziert (zumindest zum Teil) wie die Pensionen: Durch Steuergelder, die von allen aufgebracht werden. Die Debatte wäre beendet. Diverse staatliche Hilfen für Rentner (Wohngeld o.ä.) würden in die Rente fließen.“

fr-debatteGerhard Müller aus Offenbach meint:

Alle zahlen in einen Topf

„Für die  von Hans –Jürgen Urban geforderte radikale Rentenreform ist die Zeit schon lange überreif. Die private Vorsorge ala Riester ist gescheitert, hat nur die Versicherungen und deren Vertreter reich gemacht.
Nicht alle die im Erwerbsleben aktiv sind können eine betriebliche Altersvorsorge erwarten. Diese hat jetzt schon Probleme wegen der geringen Zinsen. Richtig und wichtig ist vor allem, dass auf lange Sicht alle, die im Erwerbsleben tätig sind, seien es Schlosser, Beamte, Politiker, Richter oder Selbstständige in einen Topf einzahlen und aus diesem einen Topf die Renten ausgezahlt werden. Nur dann ist es eine solidarische und gerechte Altersvorsorge.
Wenn vom Demografiefaktor die Rede ist dann bezieht sich das immer auf die Renten. Nicht auf die Pensionen derer, die nichts für eine Altersvorsorge einzahlen. Von Daxvorständen und anderen hochbezahlten Personen hört man im Zusammenhang mit dem Demografiefaktor nichts, für die gilt er nicht.
Eine gerechte und solidarische Altersvorsorge bedingt auch das Aufheben der Beitragsbemessungsgrenze. Das heißt, das gesamte Einkommen ist für den Beitrag zur Rentenversicherung heranzuziehen. Das würde auch z.B. bedeuten das Abgeordnete des Bundestages oder anderer Parlamente auf die manchmal sehr üppigen “Nebeneinkünfte“ einen Beitrag in die Rentenversicherung einzahlen. Würde dieBeitragsbemessungsgrenze abgeschafft dann würden die Einnahmen der Rentenversicherung steigen. Wie viel weiß ich nicht. Aber es wäre sicher genug um die Altersarmut zu verhindern. Und das ganze Gerede wegen 43 oder wieviel Prozent auch immer die Rente beträgt, wäre überflüssig.
Zu der Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze gehört auch eine Deckelung der Höhe der Altersbezüge. Im jüngst vorgestellten Glücksatlas wurde wenn ich mich recht erinnere eine Summe von 60.000 Euro genannt über die hinaus das Glück nicht mehr zunimmt. Das sollte dann so ein Deckel sein. Das heißt egal ob jemand Schlosser, Daxvorstand, Bundespräsident oder Bundeskanzler war mehr als 60.000 € pro Jahr gibt es nicht. Wer lange Jahre sehr gut verdient hat war auch in der Lage einige Euros zu sparen. Um gut zu leben reichen 60.000 im Jahr. Mir ist immer noch nicht klar warum manche DAX-vorstände mit mehr als 30.000.000 Euro Altersversorgung ausgestattet werden. Für was brauchen die soviel Geld? Werden die 1000 Jahre alt?
Passend zum Deckel  gibt es eine Mindestrente. Die sollte nicht unter 1000 Euro im Monat betragen. Eher höher weil ja durch den Wegfall der Beitragsbemessungsgrenze mehr Geld im Topf ist.
In der Sendung “Plus-Minus “ in der ARD am 19.10. wurde davon berichtet dass in einigen Bundesländern (genannt wurden die nicht) der Aufwand für die Pensionen höher ist als der Aufwand für diejenigen die noch arbeiten. Da kann  ich nur den Kopf schütteln. Auch dieses Missverhältnis der Aufwendungen gäbe es nicht mehr wenn alle in einen Topf einzahlen, wenn die Beitragsbemessungsgrenze abgeschafft würde und wenn die Bezüge in der Altersvorsorge gedeckelt würden.
Mein Anliegen ist es, die Chancen und auch die Risiken, die das Wirtschaftssystem bietet, auf alle zu verteilen. Jetzt ist das nicht der Fall. Einige sitzen näher am Topf mit dem Geld und haben die größeren Hände. Und vieleicht auch die größere Geldgier.“

fr-debatteDarauf antwortete Wolfgang Kunkel aus Langen:

Beamte leisten durchaus Beitrag zu ihrer Altersversorgung

„Die Herren Kübler, Matthies und Müller haben natürlich Recht, dass sich etwas Ändern muss. Und natürlich ist es richtig, dass alle einzahlen müssen; das zu versteuernde Einkommen muss Grundlage sein, natürlich ohne Begrenzung nach oben bei Wegfall der Verdienstobergrenze. Es ist auch richtig, dass auch Beamte einbezogen werden (bei Neueinstellungen). Überrascht hat mich allerding die Unkenntnis der Schreiber hinsichtlich der Beiträge der Beamten an der eigenen Altersversorgung. Natürlich leisten auch Beamte hierzu einen Beitrag. Ihr ursprünglichen Bezüge wurden nämlich um 15 % gekürzt. Das bedeutet, dass der jeweilige Dienstherr 15 % der Bezüge einbehält, um spätere Pensionszahlungen davon zu leisten. Nur wurden leider nie Rücklagen gebildet. Das Geld wurde andersweitig ausgegeben. Würden Beamte in die Rentenkasse aufgenommen, müßte sich der Dienstherr entsprechend beteiligen! Bisher ist er „nur“ für die Pensionen verantwortlich. Ich möchte nur an den ehemaliben OB von Offenbach (Grandke) erinnern, der seinen Etat entlasten mußte. Er bot allen Bediensteten seiner Behörde den Beamtenstatus an, da er bei Angestellten und Arbeitern den behördlichen Beitrag zur Rentenversicherung einsparen wollte. Allerding sollte diese Einsparung zur Hälfte angelegt werden, um spätere Pensionsforderungen daraus zu begleichen. Wie man sieht, sind es die Dienstherren der Beamten, die aus rein monetären Gründen kein Interesse haben, Beamte in die Rentenversicherung zu integrieren. Hinzu käme, dass die bisher bestehende Gehaltskürzung, die sicherstellt, dass bei entsprechender Tätigkeit Beamte und nichtbeamtete Mitarbeiter einer Behörde das gleiche Nettogehalt haben, aufgehoben werden müßte. Daraus ist klar ersichtlich, dass seitens der Politik eine solchen Änderung nicht erfolgen wird. Fest steht allerdings, dass auch bisher Beamte einen entsprechenden Beitrag zu ihrer Altersversorgung leisten. Auch wenn es nicht jeder wahrhaben will.“

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10 Kommentare zu “Alle zahlen in die Rentenkasse ein

  1. Die Rentenkasse würde vollkommen ausreichen, wenn sie nicht ständig für versicherungsfremde Leistungen geplündert worden wäre.

    Ich erinnere an die Zahlungen nach der Einheit, z.B. an die Russlanddeutschen, die nun fleißig AfD wählen, oder an die Mütterrente, aus der Beamten- und Unternehmergattinnen fleißig kassieren.

    Dies erfüllt den Tatbestand der Veruntreuung nacvh dem Strafgesetzbuch.

  2. Ich bin kein Rentenexperte, aber ich meine gelesen zu haben, dass vom Bundeshalt (also den Steuereinnahmen) 83 Mrd. Euro als Zuschuss an die Rentenkasse gezahlt werden.
    Nach meinem Verständnis errechnet sich meine Rente nach der Summe, die ich eingezahlt habe. Wenn daher, wie gefordert, die Beitragsbemessungsgrenze erhöht wird, erhöhe ich meine Beiträge und meine Rente. Andere haben davon erstmal nichts.
    Jedes zivilisierte Land hat Umverteilungsmechanismen. Dadurch gehören in erster Linie die Steuern. Häufig gibt es noch andere Mechanismen. In Deutschland wird das Geld auch über die Krankenversicherung umverteilt. Unsere Rentenversicherung ist aber bisher nicht als Umverteilungsmechanismus konzipiert. In der Schweiz ist das anders. Dort dient die staatliche Rentenversicherung «AHV» als Umverteilungsmechanismus («Der Millionär braucht die AHV nicht, aber die AHV den Millionär.») Was von einigen hier also gefordert wird, ist ein Systemwechsel.
    Solche Systemwechsel sind sehr schwierig und erfordern meistens Jahrzehnte (siehe z. B. der Umstieg von der vorgelagerten zur nachgelagerten Rentenbesteuerung).

  3. Solidarität – was sonst!

    Was uns fehlt ist ein klares Bekenntnis zum Solidaritätsprinzip. Weg mit der privaten Vorsorge. Sie bringt nur den Versicherungen viel, dem Versicherten aber wenig. Wenn denn das, was jetzt in die Privatwirtschaft abfließt, in die staatliche Vorsorge eingezahlt würde, käme sicherlich ein schönes Sümmchen zusammen. Der solidarische Beitrag könnte also mindestens um die Summe steigen, die jetzt aus versteuertem Einkommen an Private bezahlt wird. Und vielleicht deckt das ja die Lücke. Wäre schön, wenn das jemand mal berechnen könnte. Ich höre schon: das gefährdet Arbeitsplätze, wenn denn der Arbeitgeber auch wieder seinen Teil übernehmen müsste. Also gut, entlassen wir ihn – mit größtem Bedauern – aus der solidarischen Verantwortung. Und noch eine Idee. Auf Betriebsrenten, ich spreche aus persönlicher Erfahrung, ist der komplette Krankenkassenbeitrag zu entrichten. Wie wäre es, wenn man an dieser Schraube drehen würde, ihn halbierte etwa. Das wäre eine nette Rentenerhöhung. Natürlich nur für die, die Betriebsrenten erhalten. Aber an dieser Stelle will die Regierung ja nachbessern. Und last but not least wär es schön, wenn die Zinspolitik sich änderte, endlich wieder auf – in der aktiven Zeit angespartes Kapital – Zinsen gezahlt würden, die homöopatische Dosen übersteigen. Das würde sicherlich auch helfen. Im Übrigen glaube ich, ist vieles was möglich wäre, auch eine Frage des Wollens. In neoliberalen Zeiten ist Solidarität eine Marginalie. Egoismus der Trend. Vielleicht beginnt man ja endlich umzudenken.

  4. Ich will diese Sache mal von einer ganz anderen Seite her angehen.

    Was und wieviel braucht der Mensch eigentlich, um einigermaßen auszukommen? Da gibt es eine Grenze nach unten, es sollte jedoch auch eine nach oben geben. Verdienen Angestellte wirklich mehr als Beamte, weil bei diesen ja, angeblich, die spätere Pension in einem niedrigerem Gehalt eingerechnet wurde und ist? Warum nicht eine einzige Alterssicherung für alle, mit gleichen Beiträgen und Leistungen? Der Staat bzw. die Länder sind ja auch Arbeitgeber, und Pensionen aus Steuern zu finanzieren ist nichts anderes als linke Tasche-rechte Tasche. Hat ein Mensch, welcher lediglich den Mindestlohn von € 8,50/Stunde erhält, wirklich mehr netto als ein kleiner Beamter der unteren Besoldungsstufe? Ich glaube nicht. Und wieviele erhalten Betriebsrenten und in welcher Höhe? Reichen diese Beträge dann, zusammen mit der Altersrente, um in die Höhe einer Pension zu kommen? Versteuert werden müssen ja Pensionen und Renten.

    Und wie sieht es mit den Bestimmungen aus – Rente demnächst erst mit 70, aber Pension auch schon früher. Pension vom letzten Bezug abgeleitet, aber Rente vom Durchschnittsverdienst der Jahrzehnte? Sind hier manche gleicher als Andere?

    Änderung hin zu mehr Gerechtigkeit wäre möglich, man muß nur wollen, und den Besitzstandwahrern klar machen, das zu einer demokratischen Gesellschaft auch Solidarität gehört.

  5. Die Rente wird aus der Lohnquote (Anteil des Lohns am Volkseinkommen)bezahlt. Übrigens ist das auch der Schwachpunkt an Riester. Diese Lohnquote ist aber seit vielen Jahren am sinken. Wenn das nicht änderbar ist, was man auch nicht als Naturgesetz ansehen muss, dann müssen andere Anteile am Volkseinkommen in die Finanzierung der Altersversorgung mit einbezogen werden. Siehe Schweiz. Ohne jetzt ein fertiges Konzept zu haben hat die Idee die Wertschöpfung als Basis zu nehmen für mich auch was.

  6. Leser Kunkel meint, dass auch „Beamte einen entsprechenden Beitrag zu ihrer Altersversorgung leisten. Auch wenn das nicht jeder wahrhaben will.“ – z.B. ich. Zur Begründung nennt Herr Kunkel einen ominösen Abzug von 15%. Soll das heißen, 3.000 € brutto sind „eigentlich“ nur 85% davon, nämlich 2.550 €, oder umgekehrt „eigentlich“ 3.530 €, die nach Abzug von 15% wieder 3.000 € ergeben? Ich verstehe es nicht und bitte um Erläuterung. Für mich jedenfalls sind 3.000 € brutto halt 3.000 € brutto. Und damit geht es dem Beamten viel besser als dem Angestellten. Vergleichen wir dazu einen Angestellten und einen Beamten, bei denen jeweils oben auf dem Lohnzettel ein Bruttogehalt von 3.000 € steht (unter Verzicht auf die letzten Feinheiten der Berechnung):

    Die Einkommensteuer ist im Prinzip für beide gleich. Der Angestellte zahlt 19,3 % in die Sozialversicherung, also 580 €. Der Beamte muss einen Teil seiner Krankheitskosten privat versichern, je nach Beihilferegelung und Versicherung können das – für ihn allein – gut 200 € sein. Das ist eine Differenz von 380 € zu Gunsten des Beamten. (Zugegeben: Wenn seine Ehefrau nicht berufstätig und damit auch nicht gesetzlich versichert ist, und wenn dann auch noch die Kinder nicht über die Ehefrau versichert sind, muss unser Beamter sie alle privat versichern und kommt dann wohl nahe an die 580 € ran – aber nur dann.)

    Nehmen wir weiter an, die Gehälter der beiden ändern sich das ganze Leben lang nicht. Dann bekommt der Angestellte nach 45 Versicherungsjahren eine Rente von 3.000 € * 43% = 1.290 €. Darauf entfallen Null Einkommensteuer (Klasse III) und Krankenversicherung mit 7,3 % = 94 €. Bleiben 1.196 €. Der Beamte bekommt eine Pension von 3.000 € * 71,75 % = 2.152 €. Darauf entfallen Einkommensteuer (rund 50 €) und private Krankenversicherung wie oben mit 200 €. Bleiben 1.902 €. Das ist eine Differenz von 706 € zu Gunsten des Beamten. (Vielleicht muss er auch dann seine Ehefrau mit weiteren 200 € privat versichern, aber die Kinder dürften aus dem Haus sein.) Ich sehe nicht, welchen Beitrag der Beamte aus seinen 3.000 € Gehalt zur Finanzierung dieser schönen Pension gezahlt hat. Vielleicht meint Herr Kunkel ja, dass dem Beamten eigentlich 3.530 € zustehen, aber durch den Abzug von 530

  7. Natürlich wäre es nur gerecht, wenn alle in ein Solidarsystem zur Einkommenssicherung im Alter einzahlen würden. Das Problem der seit 1957 umlagefinanzierten Rente zeichnet sich seit den 1960er Jahren ab. Ich erinnere mich noch gut an eine Karikatur aus den 1970er Jahren, in der das Rentengespenst gezeigt wurde. Ein Rentner sitzt auch dem Buckel eines Arbeitnehmers. Fazit: Bald muss jeder sozialversicherte Arbeitnehmer einen Rentner „durchfüttern“. Das ist – zum Glück – noch nicht erreicht. Aber angesichts der nahezu Verdoppelung der Rentenbezugszeiten in den letzten 50 Jahren bei gleichzeitiger Verringerung der Beitragszahler durch die niedrige Geburtenrate wird es zu dieser Lage kommen. Früher oder später.

    Hier sind jetzt ganz neue Ansätze gefragt, also neue Verfahren der Finanzierung. ich bin durchaus der Meinung, dass man sich mit dem Gedanken einer steuerfinanzierten Altersversorgung befassen muss. Dadurch würden alle Bürger und Unternehmen im Rahme ihrer Leistungsfähigkeit herangezogen. Wie sich dann die spätere Rente berechnet, vermag ich aus dem Stegreif nicht sagen. Auf jeden Fall muss dies zu einer existenzsichernden Grundversorgung führen.

    Aber auch das Berufsbeamtentum gehört massiv auf den Prüfstand. Seit Einführung der Doppik sind deren Kosten durch die erforderlichen Rückstellungen transparent geworden. Und jetzt muss man endlich reagieren. Die von M. Hamke dargestellte Überversorgung im Alter ist nicht mehr haltbar. Verbeamtung muss auf ein unbedingt notwendiges Maß herabgesetzt werden. Die dann eingesparten Kosten könnten einer Grundrente zugute kommen. Man muss es nur wollen.

    Aber wie heißt es so schön: Der Bundestag ist mal voller, mal leerer. Aber immer voller Lehrer…

  8. Wenn schon eine Rentenreform, dann bitte eine radikale : Jedes Einkommen, das zu Steuerzahlungen verpflichtet, sollte im gleichen Maße auch zu Zahlungen in den Rententopf heran gezogen werden!
    Den Prozentsatz und die Höhe des Rentenanspruches müsste von Experten berechnet werden. Dabei könnte auch an einen kleinen Grundbetrag gedacht werden, der jedem ab einem gewissen Alter zusteht.
    „Reichensteuer in den Rententopf“ – auch eine weitere Möglichkeit.

  9. Werter Herr Hamke, die 15 % wurden natürlich vom Bruttogehalt abgezogen! Somit hat der Beamte die gleiche Nettosumme wie ein vergleichbarer Angestellter. Die Einsparung war ursprünglich der Beitrag zur Altersversorgung. Ich wollte mit meinem Beitrag nur hinweisen, daß auch Beamte Beiträge zur ihrer Altersversorgung leisten, was leider nicht immer bekannt ist. Auch habe ich darauf hingewiesen, daß eine Änderung der Altersversorgung nach Schweizer Modell notwendig ist. Nun machen Sie ein neues Faß auf, indem Sie behaupten, dem Beamten ginge es viel besser. Das war aber nicht der Ausgangspunkt. Ich bin beispielsweise pensionierter Polizeibeamter des Landes Hessen.
    Als ich zu Beginn der 60ziger Jahre zur Polizei gegangen bin, haben das Arbeitskollegen meiner Frau nicht verstehen können. Die Bezahlung in der freien Wirtschaft war wesentlich besser als beim Staat. Später wurden von den Beamten in finanzieller Hinsicht mehrfach Sonderopfer verlangt. Während in der Wirtschaft zum Teil erhebliche Lohnerhöhungen durchgesetzt (erstreikt) wurden, gab es für Beamte Nullrunden. Teilweise wurden Tarifabschlüsse verzögert umgesetzt. Zur Zeit werden Tarifabschlüsse in Hessen seit mehreren Jahren nicht übernommen, da das Land aus der Tarifgemeinschaft der Bundesländer ausgeschieden ist. Die Besoldungserhöhung erfolgt nach Gutsherrenart. Die hessischen Beamten sind dem hilflos ausgesetzt, sie haben kein Streikrecht! In meinem Fall habe ich einen Rentenanspruch, da ich zuvor einen Beruf erlernt habe, in dem ich auch einige Jahre arbeitete. Da jedoch die Rente mit der Pension verrechnet wird, hat davon nur der Dienstherr einen Vorteil, da die Pension um den Rentenanspruch gekürzt wird. Hinsichtlich der Krankenversicherung beträgt mein Beitrag (2 Personen) 20,2% meiner Pension. In Zukunft muß jedoch mit erheblichen Beitragserhöhungen gerechnet werden. Auch hier bin ich dafür, daß Jedermann(frau) ohne Obergrenze in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlt. Wer will kann Zusatzversicherungen abschließen.

  10. Sehr geehrter Herr Kunkel,

    Ihr Hauptargument sind nach wie vor die ominösen 15% Abzug. Leider sagen Sie immer noch nicht, wann, wie und wo dieser Abzug erfolgt (ist). Sie sagen auch nicht, dass in meiner Vergleichsrechnung etwas falsch ist. Es bleibt im Wesentlichen bei der Behauptung, dass die gleiche Tätigkeit in der Privatwirtschaft besser bezahlt wird. Gönnen wir dem Beamten also einen Wechsel in die Privatwirtschaft und dort ein Gehalt von 3.750 € statt der bisher nur 3.000 € als Beamter, also 25% mehr.

    Dieser Angestellte zahlt in die Sozialversicherung 19,3% = 724 €, die Einkommensteuer (Klasse III) beträgt 420 €. Es bleiben 2.606 €. Als Beamter mit 3.000 € zahlt er für die Krankenversicherung – wenn er nur sich selbst privat versichern muss – 200 €. Die Einkommensteuer beträgt 225 €. Es bleiben 2.575 €. Das ist praktisch das Gleiche. Selbst bei einem „Abschlag“ von 25% gegenüber dem Gehalt eines Angestellten hat der Beamte unter dem Strich genau so viel wie der „besser bezahlte“ Angestellte. (Auch hier zugegeben: Wenn auch die Ehefrau privat versichert werden muss, hat der Beamte 200 € weniger; aber bei der Rente / Pension steht sich der Beamte deutlich besser, so dass diese 200 € dann wohl ausgeglichen werden.)

    Zusammenfassend:
    Sagen Sie mir doch, wann, wie und wo der Abzug von 15% erfolgt (ist). Ich verstehe es immer noch nicht.
    Sagen Sie es mir auch, wenn in meinen Beispielsrechnungen etwas falsch

    Nur noch ein paar Ergänzungen:
    1) Ich bin kein Steuerfachmann und habe einfach im Lohnsteuerrechner des BMF nachgesehen. Mag sein, dass Experten zu (vermutlich nur wenig) abweichenden Zahlen kommen.
    2) Ich bin selbst hessischer Beamter und zahle für die Krankenversicherung 219 €.
    3) Ich habe nichts gegen Beamte, und wenn der Staat mit seinen Dienern ein „besonderes Dienst- und Treueverhältnis“ eingeht, habe ich auch keine Einwände. Ich weiß nur nicht, warum dazu ein eigenes Versorgungssystem gehört. Insofern bin ich mit Ihnen vermutlich einig.

    Mit freundlichen Grüßen

    Michael Hamke

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