Frankfurt im Ausnahmezustand: Mit einem Großaufgebot von 5000 Beamten war die Polizei präsent, um die Blockupy-Großdemonstration am Samstag zu kontrollieren. Die Stadt Frankfurt hatte alle anderen Veranstaltungen der Aktionstage, die eigentlich vom 16. bis 19. Mai dauern sollten, verbieten lassen; Begründung: Es seien Krawalle zu befürchten. Die Stadt, insbesondere Ordnungsdezernent Markus Frank, aber auch Oberbürgermeisterin Petra Roth (beide CDU), und der hessische Innenminister Boris Rhein (auch CDU, gerade als OB-Kandidat gescheitert) stehen nun ziemlich blöd da: Der Protest blieb friedlich. Zwar sei gegen das Vermummungsverbot verstoßen, zwei Rauchbomben gezündet und „Steine aufgenommen“ worden – aber das war’s dann auch. Zudem haben die Demonstranten ihr Ziel erreicht, die Zugänge zum Frankfurter Bankenviertel zu blockieren – und zwar mit Hilfe der Polizei, die den Demonstranten diese Arbeit abnahm.
25000 bis 30000 Menschen aus ganz Europa haben also friedlich demonstriert. Wofür? Sie wollten „ein deutliches und sichtbares Zeichen der internationalen Solidarität setzen“, heißt es auf der Blockupy-Website, „gegen das autoritäre Krisenmanagement und die Verarmungspolitik der Troika aus EU-Kommission, EZB und Internationalem Währungsfond (IWF). Mit der internationalen Demonstration wollen wir die zerstörerische Politik der Troika und die sie antreibende Bundesregierung anprangern. Ihre Politik steht dem Willen und den Bedürfnissen der Bevölkerung entgegen.“ Sie demonstrierten gegen Bankenmacht und Nahrungsmittelspekulationen – und zwar unmittelbar am Herzen der deutschen Finanzindustrie. Organisiert wurde der Protest von 20 Organisationen und Gruppen, darunter Attac Deutschland, die Linke, dem Bundesverband der grünen Jugend und das Erwerbslosen Forum Deutschland.
„Peinlich für Frankfurt“ findet FR-Kommentator Georg Leppert, denn im Ergebnis zeige sich, dass Frankfurt eben nicht die weltoffene, tolerante Stadt sei, für die es sich ausgebe. Peinlich, denn Frankfurt erlebte am außer dem friedlichen Protest ein spontanes, buntes Volksfest.
Gregor Böckermann aus Neu-Isenburg meint:
„Von 1968 bis 1986 habe ich in Algerien gelebt, einem Land, das sich gerade nach einem blutigen Unabhängigkeitskrieg von der französischen Kolonialherrschaft befreit hatte. Als ich anschließend in Deutschland auf die Friedensbewegung traf und immer wieder das Wort „Gewaltfreiheit“ hören musste, bekam ich einen Zorn und antwortete: „Lasst gefälligst die Unterdrückten die Mittel selbst aussuchen, mit denen sie sich gegen die Unterdrückung wehren wollen.“
Bei den „Ordensleuten für den Frieden“ musste ich dann lernen, dass Gewalt immer Gewalt hervorruft. Heute stehen auch wir für Gewaltfreiheit. Noch wichtiger aber wurde für uns die Erkenntnis, dass in einem Wirtschaftssystem, in dem sich Wenige immer mehr bereichern auf Kosten der Vielen, es nicht reicht, Flugblätter zu verteilen oder fromme Predigten zu halten. Hier muss Widerstand geleistet werden. Und der sollte eingeübt werden, auch mit „Aktionen zivilen Ungehorsams“. Dabei werden, um eines höheren Zieles willen, manchmal Gesetze übertreten.
Deshalb freue ich mich, dass an zwei Tagen in Frankfurt am Main demonstriert wurde, auch wenn verschiedene Demonstrationen oder Kundgebungen gerichtlich verboten waren.“
Bernhard Trautvetter aus Essen:
„Es wären viel mehr Kritiker nach Bank-/Frankfurt gekommen, wenn das Auftreten der Polizei nicht so martialisch gewesen wäre. Ich z.B. bin herzkrank und habe akute Risiken, einen direkten Wasserwerfereinsatz zu überleben. Angesichts der Bilder aus dem Bankenviertel der Tage zuvor und angesichts der Nachricht, dass die Polizei mit Ausschreitungen und Krawallen rechnete, die durch ein solch massives Vorgehen auch Ergebnis einer Aufschaukelungsspirale sein könnten, blieb ich lieber verärgert zu Hause. Ich frage mich, ob die Behörden absichtlich eine Abschreckungsstrategie gegen den Protest fuhren.“
Ursula Samman aus Frankfurt:
„Es wäre zum Lachen, wenn es nicht zum Weinen wäre: Die Innenstadt leer, die Stimmung angespannt wegen möglicher „Unruhen“, überall Polizei, Banken und Geschäfte in Panik verrammelt. Das Ganze ausgelöst durch hysterische Überreaktion eines Dezernenten, anscheinend auf Veranlassung des Innenministerium. Anlass: Eine Gruppe von Bürgern hatte die Absicht, ihr Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit wahrzunehmen und gegen eine reale Schweinerei, den Umgang der Banken mit dem Geld der Steuerzahler, zu demonstrieren. Die Regierung der „Weltstadt“ Frankfurt reagierte mit einem strikten Verbot auf nebulöse Informationen aus Wiesbaden hin. Man weiß, Herr Rhein hat mit Frankfurt noch ein Hühnchen …
Die Polizei, die ja sonst nichts zu tun hat, stand in voller Stärke mit 5000 Mann das ganze Wochenende auf der Straße, um Demonstranten quasi wegen deren Präsenz und verbal nur zu verständlichem Unmut zu kriminalisieren. (Gibt es eine Statistik, wie viele der Polizisten sich vera… fühlen? Wahrscheinlich nicht.) Hier ging die Gewalt und Aggression eindeutig von der Stadt aus. Kann sich eine Stadt wie Frankfurt wirklich eine derart piefige und spießige Regierung leisten?“
Rosa Brandt aus Niederhöchststadt:
Frankfurt hat den Polizeistaat gesehen. Die Verantwortlichen der Stadt Frankfurt haben selbst eine Veranstaltung des Komitees für Grundrechte und Demokratie verboten, obwohl von dieser Organisation noch nie Gewalt ausgegangen ist. Hier wurde das Recht auf Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit außer Kraft gesetzt. Deshalb fordere ich die Verantwortlichen für dieses Desaster zum sofortigen Rücktritt auf.
Arne Krack aus Eschborn:
„Die derzeitigen Vorgänge im Stadtgebiet Frankfurt am Main im Zusammenhang mit den verbotenen Blockupy-Aktivitäten sind aus meiner Sicht eine sehr dunkle Seite, die sich im Lichte einer Versammlungsfreiheit in unserem Staat öffnet. Warum hat man so viel Angst vor den Protesten dieser Blockupy-Bewegung? Das Einnehmen des öffentlichen Raumes für die Durchführung von Kundgebungen ist ja im Prinzip eines der Grundmechanismen, denen sich eine Versammlung zum Zwecke der freien Meinungsäußerung (…kurz: Demonstration) bedient. Dass im Grundgesetz definiert wird, dass solch eine Versammlung zum Zwecke der freien Meinungsäußerung zeitlich auf wenige Stunden zu begrenzen ist, ist mir bislang so nicht bekannt gewesen.
Wenn also die Blockupy-Bewegung plant, den öffentlichen Raum über mehrere Tage einzunehmen, um hierin ein Meinungsbild öffentlich darzustellen, so kann dieses Vorhaben – auch im Lichte eben dieser mehrtätigen „Nutzung“ dieses öffentlichen Raumes – nicht gegen ein Versammlungsrecht sprechen. Mit welchem Recht also die politischen Verantwortungsträger die Versammlungsfreiheit inkl. der freien Meinungsäußerung – einer der Grundpfähle unserer Demokratie – derart einschränken und förmlich aushebeln, ist nicht vermittelbar. Dies kann nur als unverständlich und überängstlich bewertet werden.
Ändert sich diese Bewertung mit Blick auf die befürchteten Autonomen, von denen man Eskalationen durch Gewalt und Aggressionen so fürchtet? Exkurs: Ich erinnere mich an den Versuch einer Stadt, eine Neonazi-Demonstration gerichtlich untersagen zu lassen. Die Untersagung der Neonazi-Demonstration wurde jedoch vom Gericht abgewiesen. Begründung: Eine Demokratie muss es aushalten können, dass es teilweise extremere Meinungspositionen gibt, deren Äußerung eben doch einen Raum bekommen müssen. Wir wissen um das Eskalationspotential, welches von Demonstrationen solcher Randgruppen wie Neonazis ausgehen. Im Lichte dessen aber sollte es eine Demokratie um so souveräner aushalten können, die Standpunkte einer Blockupy Bewegung im öffentlichen Raum gespiegelt zu bekommen. Wir mögen einverstanden sein mit den Positionen, oder aber auch nicht.
Die größten Bauchschmerzen empfinde ich aber dabei, wie in diesen Tagen und Stunden demokratische Grundwerte unserer Verfassung auf inakzetabelste Weise mit den Füssen von überängstlichen Verantwortlichen getreten werden. DAFÜR müsste es am ehesten Platzverweise geben – und zwar Verweise von den jeweiligen Posten, denen diese „Hasenfüßler“ einnehmen. Mich würde ja zu sehr interessieren, wie ein Joachim Gauck zu der aktuell praktizierten Handhabung unserer demokratischen Grundwerte steht. Möglicherweise kann ein weises Wort unseres Bundespräsidenten hier ein größeres Verständnis schaffen. Darauf hoffe ich sehnsüchtig!“
Heiner Halberstadt aus Frankfurt:
Die Verbote der angekündigten und ordnungsgemäß nach Art. 8 GG angemeldeten Veranstaltungen von Blockupy vom 16. bis zum 19. Mai 2012 sind verfassungswidrig. Das Verbot erfolgte durch die Stadt Frankfurt am Main (an erster Stelle verantwortlich für den Erlass und Durchsetzung dieser Verbote sind Ordnungs-Dezernent Markus Frank, OB Petra Roth in Verbindung mit dem Hessischen Innenminister Boris Rhein alle drei CDU).
Es ist nach meiner Meinung nicht ausreichend, für diese ohnehin unverhältnismäßig überzogene Umsetzung dieser Verbote (Einsatz von 5000 Polizeibeamten aus mehreren Bundesländern), lediglich subjektive und ideologische Intensionen zu verwenden. Es lässt sich durchaus auch ein Bezug dieses Vorgangs zu den nach wie vor zur Verfügung stehenden ‚Notstandsgesetzen‘, die am 30. Mai 1968 als ‚Verfassungsergänzung‘ vom Bundestag beschlossen wurden, herstellen.
Es ist nicht möglich, hier diese Notstandsgesetze ausführlich darzustellen oder zu erläutern. Nur soviel: Diese Gesetze, die den Gehalt des GG empfindlich einschränken, können im Fall einer auch „inneren Gefährdung der BRD“ z. B. durch einen politischen Generalstreik angewendet werden. Dazu bedarf es eines Beschusses einer Mehrheit des Bundestages oder – im dringenden Notfall – eines kleinen Ausschusses mit wenigen Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates. Dieser ›Kleine Notstandsausschuss‹ wird in jeder Legislaturperiode neu gewählt. Er kann z. B. auch beschließen, die Bundeswehr im Inneren der BRD einzusetzen. Der damalige Bundesinnenminister Hermann Höcherl: „ Die Notstandsgesetzgebung (ist auch) gegen die Kampfkraft der Gewerkschaften gerichtet“ zumal sich Höcherl ausdrücklich auf eine Rede des damaligen IG-Metall-Chefs Otto Brennen bezog, der erklärt hatte: „Wir werden nicht vor der Anwendung des politischen Streiks zurückschrecken, wenn es gilt, die Demokratie zu verteidigen“.
Der Politikwissenschaftler Prof. Wolfgang Abendroth fügte hinzu: „…dass es viel wahrscheinlicher ist, dass die Demokratie nicht von ›unten‹, sondern von ›oben‹, durch die Organisation des Staates selbst, gefährdet oder aufgelöst wird“.
Und Prof. Oskar Negt sagte am 13. April 1968 auf dem Frankfurter Römerberg: „Wer die Sicherung der Freiheit dem Staat, seinen Beauftragten, den (machtbeherrschenden) Großinstitutionen …überlässt, ist das Opfer einer Illusion: Er glaubt an die Lebensfähigkeit einer Demokratie ohne Demokraten“.
Ist es da abwegig zu vermuten, dass eine „Machtübung“, bezogen auf diese ›Notstandsgesetze‹, stattfand um zu erkunden, wie sich dergleichen ohne wesentlichen Widerstand der ›allgemeinen Bevölkerung‹ gegen die mindestens zunächst Einschränkung der demokratischen Verfassungsrechte umsetzen lässt?
Scheinbar hatten die „Verbotserlasser“ Erfolg. Viele Frankfurter BürgerInnen protestierten zwar gegen die Einschränkung oder gar Aufhebung ihrer alltäglichen Bewegungsräume, aber der Sinngehalt der Bewegung der Demokratieverteidiger und der damit verbundene Protest gegen die Bankenmacht und die dem System immanenten sozialen Strangulationen trat kaum in Erscheinung. Also können mit der fiskalistischen (kapitalistischen) Zwangsschraube noch weitere Drehungen vorgenommen werden? Doch haben nicht viele Medien zuvor auch mit Kriminalisierungen und manipulierten Angstüberflutungen für die Verwirrung von Sichtweisen und Einschätzungen beigetragen?
Nicht übersehen dürfen jedoch auch nicht die körperlichen und psychischen Strapazen, denen die in das Manöver hinein kommandierten Polizeibeamten ausgesetzt waren und künftig wahrscheinlich auch weiterhin ausgesetzt sind. Ich sprach mit einigen von ihnen. Die sagten z. B. auf meine Frage, wie sie denn diesen Einsatz beurteilen würden: „Viele von uns verstehen diese Einsätze in ihrem Sinngehalt auch nicht. Einerseits sollen wir die Demo- Routen für die NPD und ähnliche rechte Gruppen freihalten und hier sollen wir ein Verbot für Veranstaltungen demokratischer Kräfte durchsetzen. Aber die ›da oben‹haben halt das Kommando und wir müssen dann entsprechend als Staatsdiener dem folgen…“.
Frage u. a. an die Polizeigewerkschaft: Ist es nicht zumindest eine Außerkraftsetzung des personellen Fürsorge-Gebotes, wenn die Polizeikräfte in voller „Kampfmontur“ in Zweier- bis Vierer-Reihen neben einem völlig friedlichen Demozug stundenlang mitlaufen müssen? Von den nichtbezahlten und auch nicht durch zusätzliche Freizeiten abzugeltenden Überstunden nicht zu schweigen.“
Am Samstag, 31.03.2012 fand in der Innenstadt von Frankfurt am Main eine antikapitalistische Demonstration statt bei der es bekanntlich zu Ausschreitungen kam. Die Folge waren hohe Sachschäden und zahlreiche Verletzte – darunter ein schwerverletzter Polizeibeamter. Vor diesem Hintergrund war es aus meiner Sicht erforderlich die Blockupy-Aktionstage in Frankfurt am Main von vornherein durch eine hohe Polizeipräsenz abzusichern. Zu begrüßen ist es auch, dass letztlich das Bundesverfassungsgericht eine tageweise Blockade der gesamten Frankfurter Innenstadt verhinderte und statt vieler Einzelaktionen die Großdemonstration am Samstag, 19.05.2012 mit Auflagen genehmigte. Das im Grundgesetz-Artikel 8 verbriefte Recht auf eine freie Meinungsäußerung ist dadurch keinesfalls beschnitten oder mit Füßen getreten worden. Eine dahingehende Kritik ist völlig unangemessen. Jede Form von Gewalt hat mit demokratischen Grundrechten nichts gemein und ist nicht zu rechtfertigen. Gerade durch das umsichtige und besonnene Verhalten der Polizei war während der Blockupy-Aktionstage gewährleistet, dass Menschen ihr Recht auf eine freie Meinungsäußerung ungehindert wahrnehmen konnten.
Es steht Jedem frei gegen Globalisierung und Kapitalismus einzutreten und Alternativen aufzuzeigen. Unbestritten ist, dass es in Teilen des Finanzwesens sowie der Wirtschaft gewisse Verwerfungen gibt, die mit sozialer Marktwirtschaft nichts zu tun haben und zu Recht angeprangert werden. Eine Fundamentalkritik an der Globalisierung und dem Kapitalismus führt jedoch in eine Sackgasse und wird der gesamten öffentlichen Debatte nicht gerecht. Es besteht die Gefahr, dass wir in Deutschland durch ein generelles „Dagegen sein“ zukunftsfähige Arbeitsplätze, wie beispielsweise am Flughafen Frankfurt oder in der pharmazeutischen Industrie, leichtfertig aufs Spiel setzen und damit die Basis unseres Wohlstands gefährden.
Momentan liegt es europaweit im Trend eine weitere Umverteilung einzufordern. Verteilt kann nur das werden, was zuvor erwirtschaftet worden ist. Dieser Grundsatz wird oft ganz bewusst außer Acht gelassen und zu Unrecht als neoliberal bezeichnet. Nicht jeder Handwerker oder Mittelständler ist ein Kapitalist der nur an Gewinnmaximierung denkt. Gerade in diesen beiden Gruppen gibt es Hunderttausende, die neben ihrer Arbeitskraft das ganze Vermögen einbringen und damit gegebenenfalls auch haften.
@ Thomas Schierle
„Verteilt kann nur das werden, was zuvor erwirtschaftet worden ist. “
Stimmt nicht. Verteilung ist nicht alles, aber eine bessere Verteilung ist bereits aus sich selbst heraus ein positiver Wirtschaftsfaktor.
„Verteilt kann nur das werden, was zuvor erwirtschaftet worden ist. “
Der Kernirrtum des Kapitalismus.
Verteilt werden kann das, was an Ressourcen vorhanden ist.
Was daraus erwirtschaftet wird, kann gehandelt werden.
Was aus dem Handel an Gewinn erzielt wird, kann verteilt werden.
Der kleine Unterschied ist das „kann“, das nur durch das Wollen zum Sollen wird.
@ Thomas Schierle: Stimmen Sie denn der Aussage von Herrn Rhein zu, wonach die Gefahrenprognose sich „im Großen und Ganzen“ bestätigt habe und dass über den schwarzen Block hinaus „ein Spektrum mit gewaltbereiten Personen“ und „drum herum mehrere tausend Personen, die im Fall der Fälle gewaltätig geworden wären“ sich bei der Großdemonstration am Samstag befunden habe (alle Zitate lt. FR v. 22.05.2012, Seite F2)?
Herr Rhein als hessischer innenminister hat mit solchen Behauptungen eine Befehlskette in Gang gesetzt, der sich nicht nur die Polizeibehörden, sondern auch zahlreiche Behörden, Einrichtungen und Dienste der Stadt Frankfurt am Main selbstverständlich nicht entziehen konnten. Unter anderem auch die Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF)nicht, die Herrn Rhein ihre Busse für seine Aktionen zur Verfügung stellen mußte. Herr Rhein hat ein Szenario entwickelt, um Grundrechte wirksam einzuschränken. Im HR sagte er z.B.am 18.5.: „Wie Sie sehen finden in dieser Stadt enormen Straftaten statt“, weil Menschen gegen seine Verbote verstoßen würden.Er belegt seine Aussagen nicht, muss er – wie er wohl glaubt – auch gar nicht, weil er offenbar ein System von Befehl und Gehorsam bevorzugt.Ich hoffe, dass die Gerichte ihn wenigstens im Nachhinein zwingen, die Fakten auf den Tisch zu legen.
Nachdem er unsere bisherige Oberbürgermeisterin vorzeitig aus dem Amt gedrängt hat, hat er ihr jetzt einen denbar schlechten Abgang bereitet. Wirklich enorm!
Nun ist das turbulente Wochenende vorüber und das allgemeine Fazit lautet: die böse Polizei sei drakonisch und menschenverachtend vorgegangen, habe die Bevölkerung ausgesperrt und-und-und, dabei sei doch alles so friedlich abgelaufen. Aber ist das wirklicj selbstverständlich? Die Erfahrungen am 31. März waren andere. Dass es diesmal nicht zu Gewaltakten kam, ist den Demonstranten hoch anzurechnen, aber es hätte auch anders kommen können. Was hätte es wohl für ein Geschrei gegeben, wenn die Polizei nur mit kleinem Aufgebot erschienen wäre und es wären Steine geflogen und Menschen verletzt worden. Das muss man sich klarmachen, ehe man über zu strenge und weitreichende Vorsichtsmaßnahmen herzieht. Niemand konnte vorhersagen, wie die Protestakionen ablaufen.