Strafbarer Antifaschismus

Faschistische Symbole sind in Deutschland strafbar. Wer sie trägt, zur Schau stellt oder sonstwie propagiert, kriegt es mit dem Gesetz zu tun. Das gilt nun aber auch für solche Fälle, in denen faschistische Symbole genutzt werden, um antifaschistische Gesinnung kundzutun. „Eigentlich ein eindeutiges Symbol“, schreibt Volker Schmidt in der FR: „Ein Strichmännchen wirft ein Hakenkreuz in den Müll. Auch ein durchgestrichenes Hakenkreuz wendet sich klar gegen Faschismus. Beide Symbole waren aber Anlass für Gerichtsurteile wegen des Zeigens von Symbolen verbotener Organisationen.“ So erhielt ein Tübinger Student, der einen Hakenkreuz-Verbots-Button trug, einen Strafbefehl über 200 Euro, obwohl der Bundesgerichtshof mehrfach festgestellt hat, dass straflos bleibt, wer keine Identifikation mit Zielen verbotener Organisation ausdrückt. – Das Thema beschäftigt einige FR-Leser.

Sebastian Neuber aus Gelnhausen schreibt:

„Als ich diesen Artikel las, dachte ich mir zunächst (ironisch): ‚Ah, hier ist der gute deutsche Aktionismus wieder mal Trend!!‘ Doch man erinnere sich an den Studenten, der wegen des Tragens eines Hakenkreuz-Verbotsschildes als Button in Tübingen zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Passenderweise hatte die Uni Tübingen (laut Spiegel) als erste Uni 1933 bereits die ‚Judenfrage‘ gelöst. Es mutet doch seltsam an, wenn jetzt die eindeutigen Zeichen gegen den Faschismus verboten werden. Also hat hier die gute deutsche Engstirnigkeit wieder mal einen Sieg gegen sinnvolle Aktionen errungen. Fragt sich nur, wann man sich mit Aussagen gegen Gewalt und Krieg strafbar macht.“

Jean Louis Schlimm aus München schreibt:

„Interessant zu lesen, es sei Absicht des Gesetzgebers, dass ‚Kennzeichen ehemaliger nationalsozialistischer Organisationen aus dem Bild des politischen Lebens (…) grundsätzlich verbannt werden‘. Für einen Herrn Beisheim scheint dies aber nicht zu gelten, denn der darf auf seiner Gebirgsschützen-Uniform öffentlich und ungestraft sein von den Nazis verliehene Eiserne Kreuz tragen, und das darüber hinaus noch zusammen mit dem Bundesverdienstkreuz und dem bayerischen Verdienstorden! Aber vielleicht trägt Herr Beisheim den Orden ja nach § 86a, sozusagen zur Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen?! Oder hat gar Herr Stoiber, der ja bekanntlich dem gleichen Verein angehört, Herrn Beisheim ob seiner großen Verdienste hier eine Sonder-Trage-Genehmigung erteilt?“

Michael Schöfer aus Mannheim meint:

„Wenn Rechtsradikale einen Ausländer brutal zusammenschlagen oder Brandanschläge auf Synagogen begehen, fordern Politiker gern zum ‚Aufstand der Anständigen‘ (Gerhard Schröder) auf. Die Bürger sollen gefälligst Zivilcourage zeigen und sich dem braunen Mob entgegen stellen, heißt es dann. Anderntags bemühen sich jedoch Staatsanwälte darum, den verlangten ‚Aufstand der Anständigen‘ und das Zeigen von Zivilcourage mit einer in meinen Augen geradezu hanebüchenen Rechtsauslegung zu hintertreiben.

Das kann man nur noch mit Fassungslosigkeit zur Kenntnis nehmen. Anstatt mit grotesken Aktivitäten Nazi-Gegner zu verfolgen, sollte sich die Justiz besser den eigentlichen Demokratie-Feinden widmen. Um die Situation juristisch ein für allemal zu klären und übers Ziel hinausschießende Staatsanwälte auf den Boden der Tatsachen zurück zu holen, ist offensichtlich die Präzisierung des Gesetzestextes notwendig. Nazi-Gegner sollten sich nicht vor der Staatsanwaltschaft fürchten müssen. Hier ist die Politik gefragt, denn wer den ‚Aufstand der Anständigen‘ einfordert, muss ihn auch im Parlament unterstützen. Alles andere wäre in hohem Maße unanständig.“

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6 Kommentare zu “Strafbarer Antifaschismus

  1. Das dürfte doch wohl ein klarer Fall sein – und daran ist, bei *der* Geschichte der BRD-alt, auch nichts Neues oder gar Überraschendes: Antifaschisten müssen gejagt werden, verunglimpft, mit Prozessen überzogen werden.
    Nach dem 8. Mai waren es die übernommenen Nazi-Juristen als alte und neue Rechtswahrer – aber heute? Was ist das für ein Geist, der aus solchen Handlungen spricht?
    Ich weiß es nicht, wüßte es aber gerne…

  2. Das Weimarer „Republikschutzgesetz“ (nach der Ermordung Rathenaus durch Freikorpsler erlassen), wurde in Folge auch grösstenteils gegen linke Kritiker der Offiziellen genutzt.

  3. das ist doch nur als antipode zu amerika zu verstehen. dort herrscht ja so eine meinungsfreiheit, dass nazistische symbole jederzeit als freie meinungsäusserung verwednet werden dürfen.
    und genau hier liegt die gefahr, nämlich dass deutschland, womöglich über eine „neues europa“ den faschistischen schulterschluss zu amerika übt, denn mir sind keine faschistischen symbole bekannt, sondern nur nazistische.
    manche mögen das als haarspalterei bezeichnen, ich erinnere jedoch nur harry belafonte, der die CIA mit der gestapo verglich.

  4. Ich bekenne mich ganz klar und unbedingt als antifaschist.
    Dies nur zur vorab-erklaerung um jedes missverstehen auszuschliessen.
    Es ist einerseits nicht nachvollziehbar, dass antifaschisten mit derartigen urteilen geschaedigt werden.
    Andererseits jedoch ist es mir unklar, warum immer wieder dieses unsaegliche symbol herangezogen werden muss. Eine rune die bei vielen menschen nach wie vor schreckliche erinnerungen weckt, die fuer millionenfachen mord und terror steht.
    Warum nur kann es nicht sein, dass dafuer ein absolutes tabu gilt ? Es gibt geuegend andere moeglichkeiten seine abneigung gegenueber faschistisch-autoritaeren ideologien kundzutun.
    Ist es nach wie vor von dem philipp jenninger
    anno 1985 vor dem bundestag sprach ?
    Es sollte dinge geben, die als unberuehrbar gelten.
    Diese rune gehoert m.e. absolut in diese kategorie, egal fuer wen.

  5. Es wird Zeit, daß man in Deutschland sich wieder an eine Meinungsfreiheit gewöhnt wie sie im Mutterland der Demokratie schon immer üblich war. Also eine totale und unbeschränkte Meinungsfreiheit.

    Wer in England mit einem Hakenkreuz auftaucht, wie z.B. ein Prinz vor nicht all zu langer Zeit, der wird nicht durch Gesetze sondern durch die öffentliche Meinung bestraft. Das ist viel wirksamer und ehrlicher.

    Jede Art der, auch noch so gut gemeinten, staatlichen Zensur, wie es in Deutschland der ‚Volksverhetzungsparagraph‘ darstellt, führt nur weg von Freiheit und Demokratie. Denn er kann staatlich misbraucht werden.

  6. Wir müssen ja zweierlei auseinanderhalten: die geltende Rechtslage, über deren Berechtigung man wie die Herren Oede und Schiller durchaus gegensätzliche Meinungen haben kann, und den Umgang damit.

    Das Strafgesetz sieht ausdrücklich vor, dass bestimmte Verwendungen der Nazi-Symbole – Bildung, Forschung, Kunst und, !, „die Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen“, die man den Antifaschisten ja doch unterstellen kann. Auch liegen entsprechende Gerichtsurteile bis hinauf zum BGH vor.

    Darüber scheint sich in Baden-Württemberg – dort konzentrieren sich die Vorfälle – ein Teil der Behörden hinwegzusetzen. Zuletzt in Schorndorf und Backnang, wo sich eine Organisation ausdrücklich vom Gericht bestätigen ließ, die Anti-Hakenkreuz-Kennzeichen seien OK [http://www.fr-aktuell.de/ressorts/nachrichten_und_politik/nachrichten/?cnt=794990&sid=2648beeb3be3a38526bf22643229f77d], wo dann aber die Polizei aktiv wurde und Beamte gar mit Taschenmessern Aufnäher von Jacken schnitten.

    Es könnte sogar sein, dass hier eine einzelne Person, ein Stuttgarter Staatswalt, einen Kreuzzug führt; er soll mit allen Fällen befasst gewesen sein und sich am vergangenen Wochenende sogar unter die Teilnehmer einer Gegendemo gegen einen Naziaufmarsch in Stuttgart begeben haben, um die mögliche Verwendung von durchgestrichenen und zerschlagenen Hakenkreuzen zu ermitteln. Da fragt man sich doch dann schon, wes Geistes Kind so einer ist: Warum geht er zur Anti-Nazi-Demo, statt beim Aufmarsch der Neofaschisten zu ermitteln? Warum setzt er sich über Gerichtsentscheidungen hinweg? Und hat der Mann nicht verdammt noch mal besseres zu tun?

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