Das Jugoslawien-Tribunal ist beendet. Es hat seine Arbeit getan und die Kriegsverbrechen geahndet, die auf dem Balkan nach dem Zerfall Jugoslawiens verübt wurden. Prominentester Fall: Der serbische General Ratko Mladic (75) wurde unter anderem für das Massaker von Srebrenica zu lebenslanger Haft verurteilt. Ein Meilenstein in der Geschichte des Völkerrechts! Einst galt: „Wer einen Menschen umbringt, kommt ins Gefängnis, aber wer Tausende tötet, landet im Pantheon der Geschichte“, schreibt FR-Autor Norbert Mappes-Niediek (früher FR-Korrespondent für Österreich und den Balkan, heute im Ruhestand) in seiner Einschätzung der Leistungen des Tribunals. Im Gedenken vieler Serben landete Mladic tatsächlich im Pantheon; der verurteilte Kriegsverbrecher ist in Serbien ein Nationalheld. Der nun für den Rest seines Lebens, so darf man annehmen, im Gefängnis sitzt – und zwar zu Recht.

Die Gefahr ist groß, dass das Jugoslawien-Tribunal nur ein kurzes Aufflackern war und dass jene Gerechtigkeit, die dort im Namen des Völkerrechts geübt wurde, keinen Nachhall erfährt. Denn fürwahr: Es gäbe weltweit noch genug Kriegsverbrecher, die vor ein Gericht gehörten, damit ihnen Gerechtigkeit widerfahre. Doch sie werden nie vor einem Gericht landen, weil die Welt heute eine andere ist als in den 90er Jahren, wo die Idee für ein solches Tribunal von vielen Ländern gestützt wurde – darunter maßgeblich die USA, die zugleich aber den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag nicht anerkannten und bis heute nicht anerkennen. In einer Welt der nationalen Interessen, in einer Welt von Figuren wie Donald Trump und von „America First“ ist es unwahrscheinlich, dass ein ähnliches Tribunal zustande käme zu Konfliktfeldern wie Ruanda, Syrien oder Jemen.

Aber vielleicht ist das auch gar nicht gewollt? Es gibt da nämlich so etwas wie eine Gerechtigkeitslücke, auf die Gert Sommer aus Marburg aufmerksam macht. Seinen langen Leserbrief konnte ich im Print-Leserforum nur um etwa die Hälfte gekürzt veröffentlichen. Das merkt man ihm hoffentlich nicht allzu sehr an. Die ungekürzte, vollständige Version kommt hier als Gastbeitrag im FR-Blog.

Selektive Wahrnehmung

Von Gert Sommer

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Der FR-Titel widmet sich einem bedeutsamen Thema, der (fehlenden) Gerechtigkeit im Zusammenhang mit Kriegen: Welche Verbrechen wurden rechtlich gesühnt und welche nicht?
Bei ihren dazu gehörigen Artikeln offenbart die FR selbst aber leider eine höchst bedeutsame Lücke: Die Verantwortung westlicher Staaten wird nur einmal kurz erwähnt, im Zusammenhang mit US-Verteidigungsminister Rumsfeld und dessen Verantwortung für Folterungen. Ich möchte daher im Folgenden auf einige besonders bedeutsame Lücken hinweisen.

Der Jugoslawien-Kosovo-Krieg (1999) wurde in Deutschland mit falschen Argumenten begründet (vgl. die ARD-Dokumentation „Es begann mit einer Lüge“). Inzwischen hat dies der damals verantwortliche Bundeskanzler Schröder zugestanden. Vom ebenso verantwortlichen Außenminister Fischer ist mir nichts Vergleichbares bekannt. Ex-Bundeskanzler Schmidt hat diesen Krieg als „Fehler“ benannt und prägnant so bewertet: „Gegängelt von den USA, haben wir internationales Recht und die Charta der Vereinten Nationen missachtet“.

Der 3. Golfkrieg (Irakkrieg 2003-?) wurde – wie inzwischen hinreichend bekannt ist – von den USA mit falschen Argumenten (ich könnte auch sagen Lügen oder fake news) begründet, u.a., der Irak besitze Massenvernichtungswaffen. Ex-US-Außenminister Colin Powell bekannte inzwischen zu seinem damaligen UN-Auftritt: Er fühle sich „furchtbar“ wegen seiner Argumentation; dies sei ein „Schandfleck“ in seiner Karriere. Zu diesem Krieg und seinen Folgen gibt es – dank der Arbeit von NGOs – einige einigermaßen verlässliche Daten: 100.000e wurden gefoltert, u.a. in Abu Ghraib; es starben etwa 4.400 US-Soldaten und 10.000 irakische Soldaten und Polizisten; über tote Zivilisten ist wenig bekannt – wie in den meisten Kriegen: Geschätzt werden bis 2007 mindestens 300.000, Schätzungen bis 2012 gehen von über 1 Million Opfern aus (vgl. die Publikation Body Count); es gibt begründete Hinweise, dass von 2003-2007 über 60.000 Angehörige des US-Militärs Verletzungen erlitten, viele davon schwerste Polytraumata – u.a. Wirbelsäulenverletzungen, Verbrennungen, Amputationen; von den insgesamt im Verlauf des Krieges eingesetzten 1,5 Millionen US-Soldaten erlitten zudem etwa 500.000 psychische Störungen, bes. Posttraumatische Belastungsstörungen, Depressionen und Abhängigkeiten. Von Verletzungen und psychischen Erkrankungen in der Zivilbevölkerung gibt es – politisch gewollt – m.W. keine Schätzungen.

Der Syrienkrieg (2011-?) und seine Folgen werden von Verantwortlichen und Medien im Westen gern allein Präsident al-Assad zugeschrieben, u.a. prägnant von Verteidigungs-Ministerin von der Leyen (bei Anne Will, 7.4.17): “.Assad, der Schlächter auf der einen Seite, andrerseits der schaurige Islamische Staat; … der Mann (Assad) hat 400.000 Menschen auf dem Gewissen, der Mann hat 12 Millionen Menschen in die Flucht geschlagen. Das ist so unerträglich…“. Bei einer solchen Bewertung werden die Beiträge westlicher Staaten zu diesem Krieg großzügig übersehen (vgl. u.a. Michael Lüders, Die den Sturm ernten): Eine Konferenz in Genf hatte bereits 2012 die Grundzüge für eine Konfliktbeendigung gelegt; US-Außenministerin Clinton machte aber direkt anschließend zur Bedingungen, dass Assad zurück treten müsse – im Konferenzbeschluss war – wohl begründet – davon keine Rede. Das vorrangige Ziel des Westens – „Assad muss weg“ – führte u.a. dazu, das der sog. Islamische Staat mit Waffen – u.a. von den USA, der Türkei und Saudi-Arabien -, strategisch und propagandistisch unterstützt wurde. Der Aufstand in Syrien wurde bereits 2012 nicht von „gemäßigten Oppositionellen“, sondern wesentlich von radikalen Islamisten bestimmt. Ein Bericht des militärischen US-Geheimdienstes DIA vom August 2012 enthält u.a. folgende Informationen: Das Regime werde überleben; es entwickele sich ein Stellvertreterkrieg (also USA gegen Russland, Türkei, Saudi Arabien und andere gegen den Iran); im Osten Syriens entstehe ein „salafistisches Herrschaftsgebiet“; im Sommer 2013 bekräftigte der DIA, dass ein Sturz Assads zu großem Chaos und der wahrscheinlichen Machtübernahme durch Dschihadisten führen werde. Ungeachtet dieser Information unterstützten westliche Staaten weiterhin die Opposition bzw. Terroristen.

Ein letztes Beispiel: Die US-Drohnen – u.a. mit Wissen der Bundesregierung gelenkt von deutschem Boden aus in Ramstein – führten bislang zu geschätzt mehreren tausend gezielten illegalen Tötungen von vermutlichen Terroristen sowie zu tausenden zivilen Opfern; genaue Zahlen sind mal wieder – politisch gewollt – nicht bekannt.

Die oben genannten drei Kriege waren nicht vom UN-Sicherheitsrat gebilligt, sie waren also völkerrechtlich illegal. Zudem definiert der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag als eines von vier zu verfolgenden Verbrechen das der Aggression, nämlich den „Einsatz bewaffneter Kräfte durch einen Staat, der gegen die Souveränität, die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines anderen Staates gerichtet oder sonst mit er Charta der Vereinten Nationen unvereinbar ist“. In diesem Sinne müssten die westlichen Staaten bzw. deren verantwortlichen PolitikerInnen, die Türkei und Saudi Arabien wegen des Syrienkrieges des Verbrechens der Aggression angeklagt werden – nicht aber Russland; denn es wurde von der syrischen Regierung um Beistand gegen die Terroristen gebeten.

Die FR weist zu Recht darauf hin, dass es schwer erträglich ist, wenn Kriegsverbrechen ungesühnt bleiben. Wenn meine Ausführungen ernst genommen werden, dann besteht in der Tat eine erhebliche Gerechtigkeitslücke, aber noch eine ganz andere als die in der FR aufgezeigte.

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6 Kommentare zu “Völkerrecht: Selektive Wahrnehmung

  1. „Es gäbe weltweit noch genug Kriegsverbrecher, die vor ein Gericht gehörten, damit ihnen Gerechtigkeit widerfahre.“ Dieser Satz ist unbedingt zu unterstreichen.

    Aber leider gibt es Staaten, die sich als Oberaufseher aufführen, anderen vorschreiben, wie Demokratie auszusehen habe, wie sie sich gegenüber anderen Staaten (insbesondere der USA und der dort ansässigen Konzerne)zu verhalten haben, aber sich selbst gegenüber anderen Ländern und deren Bewohnern aufführen wie die Axt im Walde, ohne Rücksicht auf Leib, Leben oder deren Eigentum.

    Das Traurige dabei ist zudem, dass manche Länder bzw. deren maßgebliche Politiker meinen, sich solchen Mächten militärisch (z.B. Unterstützung bei Interventionen im Ausland)und wirtschaftlich (z.B. TTIP u.ä.)unterwerfen zu müssen.

  2. Wer sich, moralisch bestens ausgestattet wie die FR, auf Spurensuche nach der „Gerechtigkeitslücke“ bei der Strafverfolgung von Kriegsverbrechen und Völkermord begibt, der sollte zuvor unbedingt darauf bedacht sein, die eigenen Gedächtnislücken zu schließen: Unter den aufgeführten Personen fehlen die Namen von Repräsentanten der „westlichen Wertegemeinschaft“ wie etwa Gerhard Schröder (Jugoslawienkrieg), George W. Bush sen. (Irakkrieg) oder Henry Kissinger (Bombardierung Kambodschas).

    Die Beweislage ist eindeutig, Strafanzeigen liegen vor, nur: nationale und internationale Justiz regen sich nicht. Ein weites Betätigungsfeld für die „Unabhängige Tageszeitung“ aus Frankfurt! Dazu gehört auch, Abstand zu nehmen von der offiziösen Geschichtsschreibung des Jugoslawien-Tribunals, statt es zur „Erfolgsgeschichte“ hochzujubeln.

  3. @ rainer dittrich

    Waren der Jugoslawienkrieg, der Irakkrieg und die Bombardierung Kambodschas Völkermorde?

  4. Ja, Frau Ernst, nach den Grundsätzen der „Völkermordkonvention“ – insbesondere auch nach Artikel II/c – liegt bei den inkriminierten Fällen definitiv Völkermord vor. In großem Stil nämlich wurden, neben der ’normalen‘ Vernichtung, s y s t e – m a t i s c h die Lebens- und Existenzgrundlagen zerstört. Durch Intoxikation der Umwelt wird darüber hinaus die Vernichtung an die nächsten Generationen weitergegeben.

  5. @ rainer dittrich

    Da wüsste ich aber gern, inwiefern in Ex-Jugoslawien von Seiten des Kriegsteilnehmers Deutschland systematisch wessen Lebens- und Existenzgrundlagen zerstört wurden. Ich erinnere mich daran, dass durch das Eingreifen des Westens die systematische Vertreibung der Kosovoalbaner verhindert werden sollte. Trügt mich meine Erinnerung so sehr?

  6. Ich muss mich auf Literaturhinweise beschränken. Vielleicht findet so eine sachliche Annäherung statt:

    – ARD-Filmbeitrag 2001 von Jo Angerer und Mathias
    Werth: „Es begann mit einer Lüge. Wie die NATO im
    Krieg um Kosovo Tatsachen verfälschte und Fakten
    erfand“. Auszüge aus dem Textmanuskript in FR, 16. Februar 2001.

    – Heinz Loquai: Der Kosovo-Konflikt… (2000)/L. war Brigadegeneral der Bundeswehr und wurde nach der Publikation entlassen; 1995-1999 war er militärischer Berater der dt. „OSZE“-Vertretung in Wien.

    – Hannes Hofbauer: Balkankrieg… (2001)/S. 118ff. findet sich eine konzentrierte Darstellung der Angriffe: nicht auf militärische Ziele, sondern auf
    die zivilen Strukturen wie Krankenhäuser etc.

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