Mehr verkaufoffene Sonntage und vor allem einfachere Genehmigungsverfahren für solche Sonntage, das fordern hessische Kommunalverbände vom Landtag. „Bisher ist die Sonntagsöffnung der Geschäfte an strenge Bedingungen geknüpft“, schreibt FR-Landtagskorrespondent Pitt von Bebenburg in seinem Artikel. „Sie kann nur an vier Sonntagen pro Jahr erlaubt werden und nur dann, wenn zeitgleich Messen, Märkte oder Stadtfeste begangen werden, deren Besucher anderweitig nicht versorgt werden könnten.“ Sie lassen dennoch nicht locker, die Kommunalverbände; das sind: der Hessische Städte- und Gemeindebund, der Hessische Städtetag und der Hessische Landkreistag. Wir haben hier im FR-Blog vor gut zwei Jahren schon einmal über dieses Thema diskutiert. FR-Leser Rainer Petrak, Pfarrer im Ruhestand aus Frankfurt, hat dazu einen langen Leserbrief geschrieben, den ich für die Print-Ausgabe der FR kürzen musste. Hier kommt die vollständige Fassung als Gastbeitrag im FR-Blog.

Partikulare Interessen von Konzernen

Von Rainer Petrak

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Wem dient eigentlich diese Forderung, verkaufsoffene Sonntage zu erleichtern? Jedenfalls nicht den Menschen, die gerne mit Familie und Freunden gemeinsame freie Zeit verbringen. Nicht denen, die bei Verdichtung und Stress in der Arbeit eine zuverlässige Unterbrechung brauchen in einer Umgebung ohne das werktägliche Gewusel. Und schon gar nicht all denen, die sich auf einen verlässlichen Tag der Woche freuen, an dem sie bei Kultur, Sport oder bürgerschaftlichem Engagement angewiesen sind auf andere, die an diesem Tag auch frei sind.
Obwohl der Gruß „Schönes Wochenende!“ durchaus weiterhin hoch im Kurs steht, ist seit Jahren der Blick für den Wert des Sonntags und überhaupt von gemeinsamer freier Zeit zunehmend getrübt. Dem Einfluss der Werbung, unter dem das Shopping „als besonderes Freizeitvergnügen schmackhaft gemacht wird“ (so der Hessische Verwaltungsgerichtshof im Urteil vom 15.05.2014), unterliegen viele, die durch Arbeitspflichten oder andere Zwänge übermäßig gebunden sind. Das Bundesverfassungsgericht begründet die Wichtigkeit der staatlichen Sonn- und Feiertagsgarantie im Grundgesetz damit, dass „sie dem ökonomischen Nutzendenken eine Grenze zieht und dem Menschen um seiner selbst willen dient“ (Urteil vom 01.12.2009).
Auch weiß das verantwortliche Trio der Kommunalverbände sehr wohl um die Problematik (um nicht zu sagen „Feindseligkeit“) ihrer Forderungen gegenüber dem Gemeinwohl, wie es die so wichtige Sozialkultur unseres Gemeinwesens in Hessischer Verfassung und Grundgesetz definiert. Sie fordern dieselbe „Erleichterung verkaufsoffener Sonntage“, wie sie in Nordrhein-Westfalen potente Großkonzerne mit Hilfe der FDP in der dortigen neuen Koalition haben durchsetzen können. Sie ignorieren damit, dass diese Entscheidung sich bereits als total untauglich erwiesen hat: Alle sonntäglichen Ladenöffnungen auf dieser „Rechts“grundlage wurden von unabhängigen Gerichten als Verstoß gegen Verfassungsrecht wieder gekippt: Für jede ausnahmsweise sonntägliche Ladenöffnung – egal mit welchem Paragrafen sie begründet wird – muss in jedem Einzelfall die kommunale Genehmigung belegen, inwieweit sie erforderlich, geeignet und angemessen ist, um eine Ausnahme zu rechtfertigen von der Geltung der Werte, die in der Verfassung unseres Gemeinwesens garantiert werden.
Mit der Forderung nach weiterer Liberalisierung der Sonntagsöffnungen plädieren die Kommunalverbände daher kontraproduktiv für neue Rechtsunsicherheiten zu Lasten aller in der Gesellschaft. Die Krokodilstränen um die „Belebung der Innenstädte“ und die „Erhaltung des innerörtlichen Einzelhandels“ verschleiern nur, dass gerade der kleine Einzelhandel (der gute Miene zum bösen Spiel machen muss) durch kostspielige exzessive Öffnungszeiten verdrängt wird und wegen der horrenden Immobilienpreise nur die ganz Großen im Wettbewerb bestehen können und dass gerade so die Innenstädte durch uniformierte Fassaden global agierender Ketten und Konzerne uninteressant und „öde“ werden. Sie sind eigentlich die einzigen, die von solchen Prozessen einen (nämlich den) Profit davontragen. Sie haben auch das große Geld für bereitstehende thinktanks, die ihr partikulares Interesse mehrheitsfähig formuliert. Sie brauchen dann nur noch Verbände, die das Ganze unter profitneutralem Etikett in die Politik transportieren. Eine Eindämmung oder gar Gegensteuerung geht nur durch – der Humanität verpflichtete – demokratisch verantwortete Gestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen.

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2 Kommentare zu “Partikulare Interessen von Konzernen

  1. Sehr geehrter Herr Bronski;ich habe seit über 20 Jahren ein Einzelhandelgeschäft in Marburg mit meiner Geschäftspartnerin . Wir haben gute und schlechte Zeiten hinter uns, Wir überleben jetzt nur noch, weil wir in der eigenen Imobilie unseren Handel betreiben und auf Onlineplattformen verkaufen. Wenn Sie Interesse haben einen weitere Artikel zu schreiben machen sie einen Ausflug nach Marburg, wir treffen sie gerne.
    Viele Grüße Marlis Knaub

  2. Ich halte die Argumentation von Rainer Petrak für sehr schlüssig und zudem ernüchternd in dem Sinne, wie selbst Städte und Gemeinden – in verständlichem Interesse der Erhaltung einer Lebensqualität in Innenstädten – Konzerninteressen auf den Leim gehen. Dass diese sich zumindest fragen müssten, ob das wirklich der richtige Ansatz ist.

    Zudem finde ich, dass Frau Marlis Knaub Dank verdient hat für ihr Angebot, uns, die wir in der Regel auf die Sicht von Touristen oder Verbraucher reduziert sind, die Problematik auch aus der Sicht unmittelbar Betroffener zu vermitteln.
    Ein Angebot, das unbedingt wahrgenommen werden sollte, lieber Bronski!

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