"Bürgerbeteiligung und Kommunikation bei S21"

Ich veröffentliche als Gastbeitrag ein Schreiben von Sabine Reichert aus Stuttgart: das Gedächtnisprotokoll einer Sitzung im Zusammenhang mit Stuttgart 21. Diese öffentliche Bezirksbeiratssitzung fand am 4. Oktober 2010 um 18:30 Uhr in der Sängerhalle Untertürkheim statt. Sabine Reichert schreibt:

„Im Schatten der erschütternden Ereignisse im Stuttgarter Schlossgarten fand am vergangenen Montagabend weitgehend unbeachtet von der Öffentlichkeit ein weiterer Akt der Posse „Bürgerbeteiligung und Kommunikation bei S21“ statt. In die Untertürkheimer Sängerhalle waren die Bezirksbeiräte der Neckarvororte Untertürkheim, Obertürkheim und Bad Cannstatt zu einer öffentlichen Bezirksbeiratssitzung geladen, um über die Beschlussvorlage der Stadt Stuttgart zum Planfeststellungsverfahren für das Bahnprojekt Stuttgart 21, Planfeststellungsabschnitt 1.6b Abstellbahnhof Untertürkeim zu befinden. Pikanterweise waren den Bezirksbeiräten die Unterlagen zu dieser Sitzung (immerhin 26 zum Teil beidseitig bedruckte Blätter mit Gutachten und Stellungnahmen) erst im Laufe des vergangenen Mittwochs, 29. September, zugestellt worden. Ein Aufschub des Beratungstermins war nicht möglich wegen des unmittelbar bevorstehenden Vorlagetermins noch in dieser Woche beim Regierungspräsidium.

Der Stuttgarter Baubürgermeister Matthias Hahn eröffnete die Sitzung mit der Erklärung, dass es über diesen Planfeststellungsabschnitt eigentlich nichts zu beraten gebe, da er ja auch im Falle der Verwirklichung des Konzepts K 21 so gebaut werden müsste. Erst der Zwischenruf einer Bürgerin „Das ist dich noch gar nicht geplant!“ veranlasste ihn, sich dem eigentlichen Thema des Abends zuzuwenden.

Auf dem Podium hatten außer dem Baubürgermeister der Projektsprecher der Bahn Andriof, ein Rechtsanwalt der DB , sowie etwa sieben weitere – O-Ton Hahn – „ausgezeichnete Experten der Bahn“ Platz genommen. Der Baubürgermeister stellte den geplanten Abstellbahnhof vor, indem er in rascher Folge verschieden Fotografien, Abbildungen sowie Ausschnitte von Plänen über eine viel zu kleine Leinwand im hell erleuchteten Saal purzeln ließ, gelegentlich versehen mit dem Hinweis, dass Norden auf dieser Darstellung jetzt rechts unten sei, auf jener rechts oben, weil sonst der Ausschnitt nicht aufs Bildformat gepasst hätte, und anderen launigen Anmerkungen.

Im folgenden konnten die Bezirksbeiräte Fragen stellen. Insbesondere die Bezirksbeiräte der Grünen, namentlich Herr Martin Glemser aus Untertürkheim waren ausgezeichnet vorbereitet. Er stellte einige wenige Fragen: So erkundigte er sich nach der Neunivellierung des Geländes, die entlang der Augsburger Straße Stützmauern für das Erdreich in Höhe von 1,3 m bis über 5 m vorsieht, nach der geplanten Anzahl der ein- und ausfahrenden Züge im Hinblick auf die damit verbundenen Lärmemissionen insbesondere durch die Warnsignale.

Leider hatte der angesprochene Vertreter der Bahn die Planungsunterlagen offensichtlich erst kurz zuvor zum ersten Mal gesehen und konnte daher keinerlei Auskünfte geben. Er versuchte den Eindruck zu erwecken, es handele sich in Untertürkheim um eine Gleisfeld, das gleichmäßig von allen Seiten befahren werden könne. Dass sich sowohl Richtung Cannstatt als auch Richtung Plochingen gemäß der Planung eine Verengung mit den damit verbundenen Weichenstopps befinden wird, nahm er zur Kenntnis.

Auch die Fragen einer Bezirksbeirätin der SPD nach den zu erwartenden LKWFahrten zum Transport von 44.000 Kubikmeter Aushubmaterial und 70.000 Kubikmeter Einbaumasse (möglichst noch in Kombination mit dem zumindest vorübergehend notwendigen Busersatzverkehr für die U13, die alle 10 Minuten verkehrt) konnten nicht im Ansatz geklärt werden.

Zu den Fragen des Natur- und Artenschutzes wurde ebenfalls nichts vorgetragen, nicht einmal die Größenverhältnisse zwischen notwendigen und angebotenen Ausgleichsflächen konnten irgendwie eingegrenzt werden. Ebensowenig wurde die Funktion der geplanten Tankanlage zum „Betanken von Schienenfahrzeugen mit Verbrennungsmotoren“ geklärt, obwohl der Untertürkheimer Abstellbahnhof – wie immer wieder von Bahnvertreter und Baubürgermeister betont – ausschließlich für Personenzüge verwendet würde. In den neuen Tiefbahnhof können keine Dieselloks mehr einfahren. Güterzüge sollen nicht in Untertürkheim halten. Wozu also eine Tankanlage? Die peinliche Situation wurde jeweils vom Baubürgermeister überbrückt, indem er darauf hinwies, dies alles würde ja in späteren Terminen erörtert. Erfreulich ist, dass die Stellungnahmen der Stuttgarter Stadtverwaltung sorgfältig und fundiert innerhalb weniger Wochen in der Haupturlaubszeit erarbeitet wurden.

In einer Mehrzahl der Unterpunkte kommen sie einer Ohrfeige an die planende Vorhabenträgerin, der Bahn gleich. In 19 Unterpunkten wurden zum Teil gravierende Planungslücken und Fehlplanungen aufgeführt. Überraschend ist vor diesem Hintergrund die in der Beschlussvorlage vom 28.09.2010 formulierte und von Bürgermeister Matthias Hahn unterzeichnete Stellungnahme der Stadt: „Die Landeshauptstadt Stuttgart nimmt Kenntnis des Vorhabens und stimmt diesem unter Berücksichtigung der folgenden Anregungen zu.“ mit der Begründung „Die stadtinterne Beteiligung der betroffenen Ämter ergab im Großen und Ganzen eine Zustimmung zum Projekt, jedoch unter Beachtung von Maßnahmen und Regelungen, welche im Beschlussantrag Ziffer 2.1 bis 2.19 einzeln aufgeführt sind.“

Auf diese Diskrepanz angesprochen erläuterte Matthias Hahn, man könne ein solches Planfeststellungsverfahren allenfalls anregend begleiten, zu scharfe Kritik an der Planung würde eine weitere Einflussnahme ausschließen. (!!!) Details zur Abstimmung der einzelnen Bezirksbeiräte über die letztlich mehrheitlich angenommene Stellungnahme der Stadt sind hier nicht von Belang.

Herr Hahn schloss die Versammlung mit dem Hinweis, es sei wunderbar, dass die Superspezialisten der Bahn gar nichts hätten sagen müssen, weil alles so transparent und klar dargestellt wurde. Als Bürgerin ohne Rederecht macht ich nach Ende der Versammlung gegenüber Herrn Andriof und dem offensichtlich völlig überforderten Bahnvertreter für die Planung meinem Unmut Luft über die totale Unzulänglichkeit der Veranstaltung, die für mich ohne jeden Informationsgehalt war. Freundliches unbeteiligtes Kopfnicken war die Antwort.

Wohlgemerkt: Wir befinden uns nicht in den Anfängen der Planung in den 90er-Jahren. Nein, die Projektbetreiber haben mehrfach ihr Versagen in Sachen Bürgerbeteiligung eingeräumt, eine Stadt steht Kopf, weil deren Bürger sich zurecht völlig übergangen fühlen, eine Landes- und eine Bundesregierung beginnen deswegen zu wackeln. Der Bürgermeister und der Polizeipräsident der Stadt, der Innenminister und der Ministerpräsident des Landes sehen sich Rücktrittsforderungen gegenüber. Bürger verzweifeln am demokratischen Gemeinwesen, und friedliche Demonstranten wurden erst vor wenigen Tagen mit
Pfefferspray, CS-Gas, Schlagstöcken und Wasserwerfern zu Hunderten verletzt, zu Tausenden traumatisiert!

Sabine Reichert
Stuttgart, den 6. Oktober 2010″

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10 Kommentare zu “"Bürgerbeteiligung und Kommunikation bei S21"

  1. Mein Kommentar:
    Die Filzokraten haben seit 1968 nicht dazugelernt! Noch immer trachten sie, den Wähler zu verscheißern. Ich wiederhole hier meine Bemerkungen vom 05.10. an anderer Stelle:
    – keine Partei ist so weit von der Basis entfernt, wie heute die CDU BWs;
    – die Politik wird bestimmt von den Parteien, wenn man aber weiss, wie schmal die Basis in den Wahlkreiskonferenzen ist, dann muss man für die Demokratie fürchten. In den USA, z.B., nimmt der Wähler über den Eintrag in die Wählerlisten einer Partei Einfluss, das funktioniert besser;
    – der Einfluss der Lobbyisten ist zu hoch und zu wenig transparent;
    – die Finanzierung öffentlicher Projekte ist nicht zeitgemäss; es darf nicht mehr zugelassen werden, dass geschönte Planungen abgesegnet und um jeden Preis durchgeführt werden;
    – bei öffentlichen Projekten dieser Größe muss es eine Transparenzpflicht geben. Ich stelle mir vor, dass öffentliche Hearings verpflichtend in der P l a n u n g s p h a s e anzubieten sind!
    – Pläne, die ein bestimmtes Alter übersteigen, ohne realisiert zu werden, müssen neu erstellt werden. In München Allach wurde ein “neuer” Rangierbahnhof durchgesetzt, der nach uralten Plänen erbaut wurde. Jetzt wächst großflächig Gras darüber, denn er entspricht nicht modernen Anforderungen;
    – Unseren politischen Vertretern muss klar gemacht werden, dass Sie genau so wie Hartz-IV-Empfänger vom Steuerzahler alimentiert werden!

  2. Warum eigentlich werden eine Vielzahl von Gutachten nicht veröffentlicht oder unter Verschluß gehalten? Übrigens der ehemalige Bahn-Manager Karl-Dietrich Bodack bringt die Rechnung der Bahnmanager direkt auf den Punkt: „Wenn man bedenkt, dass der Bund für eine Minute Fahrtzeiteinsparung mindestens 100 Millionen Euro investiert, bei Stuttgart 21 sogar 250 Millionen um eine Minute schneller zu fahren, dann muss sich die Deutsche Bahn schon fragen lassen, warum die Fahrzeit heute auf vielen Strecken länger ist als früher“!

    Auch denke ich aufgrund der ständig steigenden Kosten für das Projekt S21 ergibt sich eine neue Lage, welche auch neu bewertet werden muss. Wenn von einer Verdreifachung der Kosten auszugehen ist als auch von fehlenden Mitteln an anderer Stelle und von der Infrastruktur ganz zu schweigen so muss auch die Geschäftsgrundlage erneut bewertet werden.

  3. Landesregierung mauert – Geheime Umfragen [1]

    „Geheimniskrämerei in der Staatskanzlei: Seit Jahren gibt die die hessische Landesregierung Meinungsumfragen in Auftrag, die Ergebnisse behält sie allerdings für sich.“

    „Sie unterlägen allerdings dem „Diskretionsbereich“ der Regierung und dienten „ausschließlich zur Unterrichtung und Meinungsbildung der Landesregierung“.“

    [1] http://www.fr-online.de/rhein-main/geheime-umfragen/-/1472796/4719580/-/index.html

  4. Schön, dass es mal wieder ein Thema gibt, dass z.B. von der Debatte um Zuwanderung ablenkt. Wen in Deutschland interessiert eigentlich ein Bahnhof in Stuttgart, es sei denn er/sie wohnt in der Nähe oder ist anderweit dirket betroffen?
    Mich langweilen die Nachrichten jetzt seit Wochen.

  5. „Der Wahn aller Regierenden, vom Minister bis zum Pedell herab, ist, daß das Regieren ein großes Geheimnis sei, welches dem Volk zu seinem Besten verschwiegen werden müsse.“

    Ludwig Börne (1786-1837), dt. Schriftsteller u. Kritiker

  6. wenn herr vosskuhle (Bundesverfassungsgericht!) die unregierbarkeit des landes fürchtet, falls legal zustande gekommene vorhaben durch öffentlich druck zurückgenommen werden müssen und dies die ausnahme sein müsse, ist ihm entgegenzuhalten:
    1. beweisen die derzeitigen vorgänge in stuttgart, dass gerade die bisher übliche art zu regieren (mit desinformation, unterschlagenen gutachten, verschweigen der wahren absichten etc, kurz gesagt: mit lügen am laufenden band) ganz offensichtlich zu unregierbarkeit führt. das thema „legitim oder nur legal?“ hat man doch seit 1968 im ohr. das weitgehende versagen der politischen macht“elite“ liegt deutlich zutage. wieso hat zum beispiel die seit jahren beklagte abnahme der wahlbeteiligung nicht längst zu einer umkehr des denkens unserer politischen klasse und zu mehr offenheit, ehrlichkeit und beteiligung im umgang mit den bürgern geführt?
    2. das desaströse großprojekt stuttgart21 ist eine genauso gravierende „ausnahme“ wie wackersdorf, der schnelle brüter, whyl und andere durchexezierte fälle. dort hat der politische verstand der zuständigen gremien und personen am ende doch noch über die wirtschaftlichen interessen gesiegt. denn ökonomische absichten sind zumeist die leitenden planungsmotive (in stuttgart zB die bebauung des gleisvorfeldes am HBF).
    3. kann man feststellen, dass es durchaus bei gutem willen für politiker möglich ist, sich der krake wirtschaft zu entziehen. unsere politik in deutschland ist seit den achtziger jahren zunehmend von der wirtschaft unterwandert, verseucht, gefesselt. die wirtschaft ist weder frei, noch echt marktorientiert oder gar sozial geprägt , sondern denkt fast ausschließlich an sich und ihren profit. ausnahmen gibt es gott sei dank. aber die finanzkrise hat doch weltweit jedem verantwortungsvollen gewählten demokraten ein licht über die eigengesetzlichkeit der wirtschaft aufstecken können. könnte man nicht endlich lernen, dass der primat der politik dringenst zurückgewonnen werden muss, weil er überlebensnotwendig ist, um die zukunftsfähigkeit und regierbarkeit unserer gesellschaft, unseres staates, unserer städte zu erhalten? das geht aber nur durch das wagen von mehr demokratie (willi brandt). im widerspruch zu legalitätsprinzip und rechtsstaat steht das mitnichten! könnte auch unser bundesverfassungsgericht mehr demokratie wagen?
    wolfgang nordmann

  7. Zu den Vorgängen in Stuttgart um das „Projekt Stuttgart 21“ einige Bemerkungen und Fragen:

    1. Bauherrin ist doch die Deutsche Bahn AG (oder liege ich da falsch?), also ein privatrechtliches Unternehmen. Dass die Bundesrepublik Deutschland alleinige Aktionärin dieses Unternehmens ist, macht aus der Deutschen Bahn AG noch keine öffentlich-rechtliche Institution.

    2. Wieso kann sich ein privater Bauherr zur Durchsetzung seines (privaten) Bauvorhabens der staatlichen Polizeimacht bedienen? Normalerweise ist eine Privatperson bei einer Störung ihres Eigentums darauf angewiesen, gegen die Störer im Wege einer zivilrechtlichen Klage vorzugehen und ein positives Urteil mit Mitteln der zivilprozessualen Zwangsvollstreckung durchzusetzen. Von alldem hier keine Spur.

    3. Worin besteht eigentlich die Rechtsgrundlage dafür, dass die Stadt, das Land ein privates Bauvorhaben mit Polizeigewalt durchzusetzen versucht? Normalerweise ist ein Polizeieinsatz nur bei einer Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zulässig. Wo und wann war diese Voraussetzung erfüllt? Die Demonstration war angemeldet und genehmigt. Haben etwa Demonstranten Autos angezündet? Läden geplündert? Den öffentlichen Verkehr außerhalb des genehmigten Bereichs beeinträchtigt? Gar in den Bahnbetrieb eingegriffen? Nichts von alldem. Also: Aufgrund welcher gesetzlichen Vorschrift war dieser Polizeieinsatz gerechtfertigt?

    4. Mir ist kein Gesetz bekannt, wonach ein privater Bauherr auch gegen seinen Willen mit aller Staatsgewalt gezwungen werden kann, eine ihm einmal erteilte Baugenehmigung auch auszuführen. Also könnte die Bauherrin hier – im Falle des Vorhandenseins besserer Einsicht – durchaus auf die Durchführung der Baumaßnahme ganz oder teilweise verzichten. Auch eine vorhandene Planfeststellung führt nicht zu einer solchen Baupflicht des privaten Bauherrn. Wird von der erteilten Baugenehmigung kein Gebrauch gemacht, wird die Planfeststellung obsolet; sie steht höchstens anderen Baumaßnahmen im Wege.

    5. Woraus ergibt sich eigentlich, dass die Stadt berechtigt war, für ein privates Bauvorhaben auf öffentlichem Grund und Boden stehende gesunde Bäume zu fällen? Allein aufgrund ihres grundgesetzlich geschützten Eigentumsrechts?

    6. In der Diskussion wird immer wieder auf bestehende Verträge hingewiesen. Wer hat hier eigentlich mit wem welche Verträge geschlossen? Handelt es sich hierbei um privatrechtliche oder um wie auch immer geartete „öffentlich-rechtliche“ Verträge? Kann sich eigentlich eine Körperschaft öffentlichen Rechts in einem privatrechtlichen Vertrag ohne gesetzliche Grundlage zu öffentlich-rechtlichen Maßnahmen verpflichten? Kann sich eine solche Körperschaft ohne gesetzliche Grundlage zu Leistungen (vor allem Geldleistungen) für ein privates Bauvorhaben verpflichten, deren Umfang überhaupt nicht überschaubar ist? Reicht es etwa aus, dass unter Umständen ein Kommunalparlament zugestimmt hat? Wie ist das denn mit dem Straftatbestand der Untreue in solchen Fällen?

    Ich glaube, die Vorgänge in Stuttgart werfen noch manche interessante juristische Fragen auf, von den politischen ganz abgesehen.

  8. @ Katja Wolf: Autsch, Frau Wolf, bei S21 wird das Steuergeld aller Steuerzahler verbraten, egal, wie weit Sie weg wohnen und ob Sie Bahn fahren oder nicht. Wenn Steuergelder anders verwendet würden, könnte man längst vernünftige Integrationspolitik machen und die Zuwanderungsdebatte wäre obsolet. Langweilig kann ich das nicht finden!

  9. @ Wolfram Siegel

    Ich möchte noch ein 7. anfügen: Bahnchef Grube wiederholt gebetsmühlenartig, dass er einen Vertrag erfülle(n müsse). Dabei bleibt unklar, auf welchen Vertrag er sich beruft: Die Verträge der DB mit den ausführenden Firmen oder Verträge mit Stadt/Land für das Immobilien-Wirtschafts-Projekt (!) „S 21“. Eine Bahnverkehrs-Notwendigkeit reklamiert der DB-Boss jedenfalls nicht. Die Magistrale Bratislava – Paris bleibt ein Phantom der Politik. Und irgendwelche EU-Commitments werden doch bei anderen Bahn-Trassen stets entschlossen ignoriert.
    Diese Vera… des Volkes ist genau das, was jeden Tag mehr Leute gegen S 21 aufbegehren lässt. Mit Recht!

  10. Vor einigen Tagen wurde in der Schweiz der Durchstich für einen 57 km langen Tunnel vorgenommen. Das Projekt ist mit Kosten von ca. 10 Milliarden Euro verbunden. Es bringt eine Fahrtzeitverkürzung von Basel nach Mailand von über einer Stunde.
    In Stuttgart soll ein bestehender Bahnhof verkleinert werden, auf einer Strecke ist von einer Fahrtzeitverkürzung von einîgen Minuten die Rede. Dieses Projekt kostet ca. 5 Milliarden Euro.Diese Zahlen belegen eindrucksvoll den Dilletantismus der S21-Macher.
    Nebenbemerkung: Ich fahre regelmässig die Strecke Frankfurt – Zürich, merke daher am eigenen Leib, dass diese Strecke massiv überlastet ist. Die Züge sind überfüllt, ein Sitzplatz ist Glückssache, doch für den 4-gleisigen Ausbau der Strecke Karlsruhe – Basel ist kein Geld vorhanden.
    Und noch ein Aspekt: Das Schweizer Projekt ist durch umfangreiche Volksabstimmungen demokratisch legitimiert; bei uns wird das Volk ausgesperrt. Es wird getrickst, gehetzt nur bezahlen darf der deutsche Michel diesen verkehrspolitischen Unfung

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