Postfach: Bis zu 80 Prozent CO2-Einsparung

Willkommen zum Postfach
vom 8. Februar 2017

Wieder sind Leserbriefe liegen geblieben, für die ich im Print-Leserforum keinen Platz gefunden habe. Also ab mit ihnen ins „Postfach“ hier im FR-Blog. (Mehr über die Hintergründe –> HIER.) Zuerst wie immer ein kleiner Überblick:

  • Das Thema heute ist der Wandel. Viele Menschen mögen ihn nicht, weil er Veränderungen mit sich bringt. So auch der Klimawandel. Da fragt man sich: Warum fehlen auf vielen städtischen Gebäuden in Frankfurt Photovoltaikanlagen? Damit „sind Unabhängigkeitsquoten = Kosten = CO2-Einsparungen bis zu 80 Prozent erreichbar“, schreibt Jürgen Eiselt aus Frankfurt.
  • Eine andere Art des Klimawandels schlägt sich im Unwort des Jahres nieder. 2016 lautete es „Volksverräter“. Klaus Philipp Mertens aus Frankfurt findet diese Wahl zweifelhaft, weil „Volksverräter“ auch etwas völlig anderes bedeuten könnte als das, was gerade damit gemeint ist: „Kaiser Wilhelm II und seine Paladine beispielsweise haben ihr Volk verraten, indem sie es auf der Schlachtbank des Ersten Weltkriegs opferten.“
  • Auch Muslime in Deutschland erleben einen Wandel: Muslimas müssen schwimmen, verfügte der Europäische Menschenrechtsgerichtshof. Dazu Sigurd Schmidt aus Bad Homburg: „Staatliches Recht geht vor Religiosität und Familienrecht!“
  • Durch Wandel direkt in die Krise geriet die Berliner Landesregierung wegen der Entlassung von Andrej Holm. Harald Brecht aus Hofheim meint, die Koalitionäre seien „im postfaktischen Zeitalter angekommen“.
  • Auch Helmut Schupp aus Rossdorf hat hierzu eine Meinung; die finden Sie unten.
  • Und: Der legendäre Sender AFN sendet nicht mehr vom Feldberg aus. Peter Arnold aus Bad Homburg schreibt: „Seine Wirkung auf deutsche Zuhörer war sicherlich größer als die aller Bonner und Berliner Botschafter zusammen“. Was für ein Wandel!

Wandeln Sie mit. Los geht’s!

fr-balkenBis zu 80 Prozent CO2-Einsparung

Zu: „Ökostrom immer günstiger“ , FR-online.de vom 9. Januar 2017

„Auf städtischen Gebäuden Frankfurts wie Kitas oder Schulen fehlt meist eine Photovoltaikanlage. Dieser Eindruck wird bestätigt durch die statistischen Internet-Angaben vom Frankfurter Energiemanagement. Seit 2014 wurden auf öffentlichen Dächern der Stadt Frankfurt exakt drei neue Photovoltaikanlagen installiert. 2015 gab es nicht eine einzige Photovoltaikanlage. Gemessen an den Zubauten der Nachbarstädte ist die Frage nach dem Widerspruch von der Theorie des Masterplans zur realen Umsetzung in Frankfurt angebracht.
In der Entwicklungszeit des Masterplans wurde der technische Stand mit den damaligen Rahmenbedingungen auf die Zukunft projektiert, die sich aber geändert haben. Trotz schlechterer staatlicher Fördermaßnahmen entwickelten sich die erneuerbaren Energietechniken rasant weiter. Durch leistungsstarke und finanzierbare PV-Anlagen mit Stromspeicher sind Unabhängigkeitsquoten = Kosten = CO2-Einsparungen bis zu 80 Prozent erreichbar. Sogar Photovoltaik mit praktisch unsichtbaren Solarzellen eignet sich für Objekte im Denkmalschutz, wie bei vielen Gründerzeithäusern, dem Palmengarten und Zoo, alten Rathäusern oder auf Fachwerkhäusern.
Luftwärmepumpen konnten ihre Leistungsfähigkeit praktisch verdoppeln, bei gleichzeitiger Halbierung des Strombezugs. Kombinationsmöglichkeiten wie Photovoltaik / Solarthermie / Wärmepumpe / Kleinwindanlagen für Heizungsunterstützung gab es damals kaum. Mit Hybridtechnik wie Photovoltaik / Solarthermie in einem Modul, Eisspeicherheizung und Wärmepufferspeicher erreichen die erneuerbaren Energien heute eine drastische Reduzierung von fossilen Brennstoffen.
Im Masterplan finden sich keine Informationen zu CO2-reduzierenden Wärmewellenheizungen. Geeignete Geräte verbrauchen bei gleicher Wärmeleistung gegenüber Nachtspeicheröfen weniger als 50 % Kilowattstunden (auch CO2) und Kosten. Mit Photovoltaik entstehen höhere Einsparvolumen. In Frankfurt soll es nach Angaben von 2011 noch ca. 11.000 geben. Auch umstrittene Dämmungsmaterialien können durch wirtschaftliche, ökologische und gesundheitlich empfehlenswerte Materialien wie z.B. Wärmedämmputz, problemlos ersetzt werden.
Völlig neue Finanzierungsformen wie Crowdfinancing / Crowdfunding ermöglichen erneuerbare Energien-Projekte, ohne dass die Stadt Frankfurt einen Cent vorfinanziert und den Haushalt belastet. Warum die Stadt Frankfurt hier nicht energischer eingreift, ist nicht nachvollziehbar. Sogar schon Objekte mit erneuerbaren Energietechniken im Zuständigkeitsbereich des Frankfurter Liegenschaftsamtes sind mit Crowdfunding realisiert worden.
Mit dem Einsatz der neuen Techniken, Materialien, Dienstleistungen und Finanzierungsformen erreicht die Stadt Frankfurt früher ihre Klimaziele. Sie kann Frankfurt durch konsequente Umsetzung eines aktualisierten Klimaschutz-Masterplans sogar zu einem Vorbild im Rhein-Main-Gebiet werden. Hoffentlich auch bald im Zubau von Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Dächern.“

Jürgen Eiselt, Frankfurt

fr-balkenKaiser Wilhelm II. war ein Volksverräter

Unwort des Jahres 2016 ist „Volksverräter“: „Mit Nazigeschmack“ , FR-Panorama vom 10. Januar 2017

„Unworte sind, so belehrt uns der DUDEN, „unschöne, unerwünschte Worte“. Damit befinden sie sich in der Nachbarschaft von unerwünschten Völkern, Mitmenschen, Parteien, Weltanschauungen, Eigentumsverhältnissen oder Sexualpraktiken.
Vor allem unliebsame Menschen möchte das rechte Milieu aus der Gemeinschaft ausschließen, weil sie nach seiner Meinung nicht dazugehören. Weil sie Fremde sind oder weil sie einem bestimmten Volkstumsgedanken fremd geblieben sind, ganz unabhängig von der Anzahl der Jahre ihres Hierseins, ihrer Teilhabe an Gesellschaft und Kultur, ihrer Beherrschung der deutschen Sprache. Weil das so ist, gehört „Unwort“ eigentlich an die Spitze der Liste über Unworte bzw. Unwörter (der DUDEN lässt beide Pluralformen zu).
Das unerwünschte Wort des Jahres 2016 war nach Meinung einer Jury aus Sprachexperten das Schimpfwort „Volksverräter“. Die, welche es verwenden, definieren (ohne lange dabei zu überlegen) das Volk als Rassegemeinschaft. Ihr Kriterium ist nicht der Grad der Sprachbeherrschung, der Allgemeinbildung oder der Intelligenz. Eher die seit Jahrhunderten unaufhörliche Geburtsfolge innerhalb einer Gruppe, die selten bis gar nicht Gene und Geist von außerhalb empfing. Volk wird demzufolge als Aufzucht verstanden – oder als Inzucht. Wer die überkommenen Zuchtkriterien missachtet, verrät sie an die Nichtgezüchteten, an die Unzucht schlechthin.
Der Verrat an einem Volk kann aber auch etwas völlig anderes bedeuten. Kaiser Wilhelm II und seine Paladine beispielsweise haben ihr Volk verraten, indem sie es auf der Schlachtbank des Ersten Weltkriegs dem Nationalismus und dem Imperialismus opferten. Ähnliches gilt für den NS-Staat, der die Schlachtbank zur Mordmaschinerie ausbaute. Der rechte „Abschaum für Deutschland – AfD“, dessen Sprache und Symbole die verwandtschaftlichen Beziehungen zu Kaiser und Führer offenbaren, meint mutmaßlich nicht diese Art von Volksverrat, wenn er die nicht seiner Norm Entsprechenden als „Volksverräter“ geißelt.
Deswegen hätte ich von der Jury, die das Unwort des Jahres aufs zweifelhafte Podest hebt, erheblich mehr Sprachgefühl und historische Kenntnis erwartet. Bislang betreibt sie lediglich ein Ping-Pong-Spiel mit jenen, die alles umdeuten wollen: Die den Krieg zum Frieden erklären, die Freiheit zur Sklaverei, die Unwissenheit zur Stärke. George Orwell hat vor einer solchen Welt, man könnte Unwelt sagen, in seinem Roman „1984“ gewarnt. Der aber ist bei AfD und Pegida nicht bekannt. Dort liest man „Landser“ und „Junge Freiheit“.“

Klaus Philipp Mertens, Frankfurt

fr-balkenStaatliches Recht vor Religiösität und Familienrecht

Europäischer Menschenrechtsgerichtshof: „Muslimische Mädchen müssen zum Schwimmunterricht“ ,FR-online vom 10. Januar

„Es ist gut, dass es den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof gibt. Dessen Urteil in Sachen: „Muslimas müssen schwimmen“ (müssen dann logischerweise auch an Jugendfreizeiten für Klassenverbände teilnehmen) stellt klar, dass in der Bundesrepublik Deutschland im Zweifelsfall – auch in Erziehungsfragen – staatliches Recht vor Religiösität und Familienrecht geht. Wenn die Al-Azar-Universität in Kairo, höchste theologische Auslegeinstanz im Islam, einmal verfügt hat, die Scharia gehe den Menschenrechten vor, dann ist eben diese Auffassung vor positivem Recht nicht haltbar. Insofern kommt der im Grundgesetz verbürgten Religionsfreiheit nur eine eingeschränkte Geltung zu, weil sie zwar die private Glaubens- und Überzeugungssphäre schützt, jedoch allgemeine Menschenrechte wie das auf freie Entfaltung der Persönlichkeit oder auch Schulzwang nicht aushebeln kann.
Das Problem des Islam in seinen vielfachen Facetten ist und bleibt, dass Religiösität hier für die Perpetuierung bestimmter kultureller Überzeugungen oder Gebräuche, wie insbesondere des Patriarchalismus, „missbraucht“ wird. Wenn jüngste Brüder, nur weil sie männlichen Geschlechts sind, älteren Schwestern angeblich sittliche Weisungen und Kontrollauflagen erteilen können, dann steht dies im direkten Gegensatz zum Gebot der Gleichberechtigung der Geschlechter. Im Prinzip gilt dies allerdings auch für das Gebot, nach Geschlechtern getrennt zu beten.“

Sigurd Schmidt, Bad Homburg

fr-balkenIm postfaktischen Zeitalter angekommen

Rot-Rot-Grün in Berlin:Holm geht, Probleme bleiben“ , Fr-online.de vom 16. Januar

„Ihr Beitrag bietet ein weiteres Beispiel dafür, dass sich unser politisches Personal viel lieber mit Nebensächlichkeiten beschäftigt als mit der Bewältigung derjenigen Aufgaben, für die es von den Bürgern gewählt wurde. Wenn der Regierende Bürgermeister von Berlin die Auffassung vertritt, sein Staatssekretär Holm könne „mit seiner Biografie ein hohes politisches Staatsamt“ nicht ausfüllen und wenn es zu „wochenlangen Debatten“ wegen dessen „Stasi- Vergangenheit“ gekommen ist, so stellt sich sofort die Frage, welchen Zeitraum diese Stasi-Vergangenheit überhaupt umfassen kann. Hier wäre den Beteiligten der Gebrauch der Grundrechenarten anzuraten. Ausweislich Ihres Beitrags ist Holm 1970 geboren, war also mit 18 Jahren im Jahre 1988 vollljährig. Die Wende kam 1989 und 1990 die Wiedervereinigung. Folglich dürfte er – auch wenn er „in der DDR Stasi-Offizier werden wollte“ – weder die Zeit noch die Gelegenheit gehabt haben, allzuviel Unheil anzurichten. Denn es ist davon auszugehen, dass seine „Ausbildung“ noch nicht abgeschlossen war.
Führt man sich demgegenüber vor Augen, dass in den Anfangszeiten der Bundesrepublik ehemalige Nazis in großer Zahl in hohe Staatsämter gelangen konnten – so etwa ein Hans Globke, Redaktor und späterer Kommentator der Nürnberger Rassegesetze, als Staatssekretär und Vertrauter Konrad Adenauers im Bundeskanzleramt oder Hans Filbinger, der noch Anfang 1945 als Marinerichter Todesurteile gegen sogenannte Deserteure zu verantworten hat, als Ministerpräsident des Landes Baden-Würtemberg – dann erkennt man, dass in diesem Lande entweder mit zweierlei Maß gemessen wird, oder aber, dass Maßstäbe mittlerweile gänzlich abhanden gekommen sind. Denn bei diesen Personen konnte es nicht mehr um „Jugendsünden“ gehen, waren sie doch durchweg vor Hitlers Machtergreifung sozialisiert und hätten somit als gestandene Männer durchaus die Möglichkeit gehabt, einen anderen Weg einzuschlagen. Jedenfalls sind diese Biografien viel problematischer als die „Biografie“ eines Zwanzigjährigen.
Aber vielleicht ist ja die „handfeste Krise“, von der Sie in ihrem Beitrag sprechen, nur ein Indiz dafür, dass die Berliner Koalitionäre mittlerweile auch im postfaktischen Zeitalter angekommen sind.“

Harald Brecht, Hofheim a. Ts.

Zum gleichen Thema:

„Wäre es nicht viel wichtiger und sinnvoller, den Bundeskanzler oder Kanzlerin sowie der Bundespräsidenten vor dem Amtseid eine Erklärung unterschreiben zu lassen, in der bestätigt wird, dass die Person keine Stasi-Vergangenheit hat? Ich glaube, dies würde einige aktuelle Probleme lösen!“

Helmut Schupp, Rossdorf

fr-balkenGroße Wirkung auf deutsche Zuhörer

Zu: „US-Militärsender AFN zieht um“ , FR-online.de vom 18. Januar 2017

„Ob der AFN wirklich jemals der „beste“ Botschafter der USA war, kann ich nicht beurteilen, aber seine Wirkung auf deutsche Zuhörer war sicherlich größer als die aller Bonner und Berliner Botschafter zusammen. So mancher Abiturient der 60er und 70er dürfte seine gute Englischnote nur dem regelmäßigen Hören von „ninetyeight point seven“ verdanken. Überhaupt dürften Schüler und Studenten damals die treuesten Fans gewesen sein. Von Erwachsenen wurde er kaum gehört; ich erinnere mich, dass die meisten meiner Mitschüler Probleme mit den Eltern hatten, weil sie ständig AFN hörten und damit das einzige Radio der Famile blockierten. Hinzu kam, dass der Durchschnittsdeutsche jener Zeit lieber Peter Alexander und Catarina Valente als Elvis oder Bobby Darin hörten.
Dessen ungeachtet gab es auch im AFN Rassenschranken; schwarze Interpreten wie Fats Domino, Chuck Berry oder Little Richard wurden Anfang der 60er kaum gespielt (die wenigen Jazz Sendungen ausgenommen), obwohl sie in den Staaten schon überaus poulär waren. Lieber spielte man Pat Boone oder Connie Francis. Im Hillbilly dominierten damals wie heute weiße Interpreten mit Texten, die einem teilweise die Haare zu Berge stehen ließen (z.B. Merle Haggards „Oakie from Muskogee“). Das änderte sich erst mit der sog. „British Invasion“, deren Protagonisten aus dem UK offensiv die „schwarzen“ Ursprünge ihrer Musik geltend machten, und AFN und die Sender, von denen er Programme bezog (Wolfman Jack oder Charlie Tuna wurden nicht vom AFN produziert), jetzt schwarze Interpreten nicht länger totschweigen konnten (zumal diese inzwischen die Hitparaden stürmten).
Zur Ehrenrettung des Senders muss allerdings seine vorbildliche und vorbehaltslose Berichterstattung über den Vietnamkrieg und die US amerikanische Antikriegsbewegung erwähnt werden; wer hier AFN hörte, war weitaus objektiver informiert als der gemeine FAZ- oder Welt-Leser jener Tage. Auch der Umgang mit sog. „Protestsongs“ war ausgesprochen zwanglos. Während sich viele US-amerikanische Stationen über Jahre hin weigerten, Lieder von Joan Baez, Bob Dylan oder Neil Young zu spielen, konnte man sie im AFN beinahe täglich hören. Die besten Moderatoren waren im übrigen nicht die „zugekauften“, sondern die AFN „Eigengewächse“. Unvergesslich die PFC („Gefreite“) Tom Gauger oder Benny Brown („your sugar coated breakfast flake“), die nach Ablauf ihrer Dienstzeit Berge von Abschiedsbriefen nicht nur ihrer amerikanischen Zuhörer erhielten. Die für mich beste Sendung allerdings war „Adventures in Good Music“ mit dem unvergesslichen Karl Haas, einem aus Deutschland emigrierten Juden, der an Heiligabend immer die Glocken des Domes seiner Heimatstadt Speyer erklingen ließ. Er kam über Jahre täglich um 15 Uhr und ihm verdanke ich alles, was ich heute über klassische Musik weiß.“

Peter Arnold, Bad Homburg

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9 Kommentare zu “Postfach: Bis zu 80 Prozent CO2-Einsparung

  1. @Jürgen Eiselt
    Leider liegen die Amortisationszeiten bei den von Ihnen vorgeschlagenen Lösungen meistens über 20 Jahre.
    Haben Sie sich schon mal gefragt, warum die grossen Ökostromanbieter wie Greenpeace Energy oder Lichtblick keinen Solarstrom in ihrem Angebot haben?

  2. @Jürgen Eiselt
    Als Physiker war es mir etwas peinlich, dass ich nicht wusste, was eine Wärmewellenheizung ist. Warum nennen Sie es nicht einfach Elektroheizung (wie Omas Heizkissen) und jeder weiss, was gemeint ist?
    Wenn ich zu dieser Art von Heizung übergebe, erhöhen sich meine Heizungskosten um den Faktor 5. Da müssen Sie noch viel Überzeugungsarbeit leisten.

  3. zu: staatliches Recht vor Religiosität … Herrn Schmidts Kommentar ist sehr zu begrüßen, jedoch m.E. zu ergänzen. Solange die Dünnbrettbohrer in der deutschen Politik den Islam als Teil von Deutschland und in deren verquerten Gedanken wahrscheinlich auch wirklich dort verorten wollen, kann der EuMGH beschliessen, was er will. Die Bigotterie, die auch in D herrscht, lieber Herr Schmidt, werden Sie niemals ändern können – leider. In vergangener Zeit hatte ich in so vielen meiner Briefe darauf hingewiesen, dass niemand den Muslimen ihren Glauben wegnehmen will; sie können sich z. B.: auch 24 x am Tag auf den Boden werfen oder noch öfters und eine Fata Morgana anbeten – ganz wie sie wollen. Nur eins muss klar sein! Wenn sie den Boden unseres Landes betreten, muss für diese Menschen das Gesetz unseres Landes gelten – von der kleinsten Verordnung bis zum GG-Artikel ohne Ausnahme. Aber das tut es leider nicht, wenn ich mir die Richtersprüche der letzten Zeit so anschaue und vor allen Dingen die vollmundigen Prophezeiungen des Herrn Maass, was er alles so machen wir und wie stark er werden will (lächerlich). Wenn ich mir in der FR den Artikel über Verstümmelungen von Mädchen im Genitalbereich anschaue und an die Religionsfaschisten nicht nur in Kairo denke, die das zulassen, frage ich mich, was unsere Politiker bei ihren Sprüchen über den Islam so denken, wenn sie ihn loslassen – mit ziemlicher Sicherheit „gar nichts“. Armes Deutschland.

  4. zu @ Hennig Flessner
    Wenn sie Stromanbieter mit PV Anteil suchen kann ich ihnen helfen. Bei Lichtblick gibt es auch den Schwarmstrom mit PV Anteil, aber in Grunde bin ich auch der Meinung das vieles was Jürgen Eiselt geschrieben hat Wunschdenken ist. Vielleicht meldet er sich aber hier und widerlegt uns?
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  5. @ Henning Flessner
    Auch ein Physiker (ich bin selber einer) kann nicht alles wissen: Wärmewellenheizungen (umgangssprachlich Strahlungsheizungen) haben nichts mit Omas Heizkissen zu tun, sondern arbeiten nach dem Prinzip des Heizstrahlers. Sie sind eine, leider zu selten genutzte, sehr effiziente Form zur Beheizung hoher Räume wie Werkhallen, Läger oder auch Kaufhäuser, weil sie nicht das große Luftvolumen auf die Behaglichkeitstemperatur bringen müssen, sondern Wärme erst beim Auftreten der Strahlung auf die Körper (und Gegenstände) entsteht. Die höheren Investitionen dieser Heizsysteme zahlen sich über die Lebensdauer durch niedrigere Energieverbrauchskosten aus. Leider bewerten Unternehmen Energiesparinvestitionen kaum nach den Life-Cycle-Kosten, sondern nach den für den Einsatz (kurzlebiger) Produktionsanlagen üblichen Amortisationszeiten von maximal drei Jahren. Dieses (falsche) betriebswirtschaftliche Denken ist das Haupthindernis für effiziente Energieanwendung, die das größte Potential zur CO2-Einsparung hätte. Da jahrelange Aufklärungsarbeit nur wenig bringt, wäre der Einsatz von ordnungsrechtlichen Maßnahmen empfehlenswert.

  6. @ Henning Flessner
    Bei der bisherigen EEG-Förderung sind PV-Anlagen eine durchaus lohnende Investition, wenn der erzeugte Strom (wie beim Eigenheim) zum guten Teil direkt verbraucht wird, was Netznutzungsentgelte, Abgaben und Steuern spart. Lohnend sind auch Anlagen mit geringen Kosten für die Anbringung auf größeren Dächern, über die viele landwirtschaftliche Betriebe verfügen. Hingegen ist die Installation von PV-Anlagen auf „teuren“ Dächern in Ballungsgebieten kaum wirtschaftlich. Dabei verursachen die von Verbrauchsschwerpunkten entfernt installierten Anlagen hohe Netzanschluss- und Stromtransportkosten, die aber von der Allgemeinheit getragen werden, während innerstädtische Anlagen das Stromnetz entlasten, ohne dass die Einsparungen dem Investor zu gute kommen. Die physikalischen Zusammenhänge werden in dem von der Politik konstruierten „Strommarkt“ aber nur unzureichend berücksichtigt, was zu erheblichen Fehlentwicklungen führt.

  7. Sigurd Schmidts Interpretation des Urteils des Europäischen Menschenrechtsgerichtshof zu der Verpflichtung muslimischer Eltern, ihre Tochter am gemeinschaftlichen Schwimmunterricht teilnehmen zu lassen, sehr einseitig. Keineswegs stellt das Gericht fest, dass „im Zweifelsfall – auch in Erziehungsfragen – staatliches Recht vor Religiosität und Familienrecht“ Vorrang hätte. Die Richter haben das Grundrecht auf Religionsfreiheit und das Erziehungsrecht der Eltern nicht bedingungslos dem Recht des Staates unterordnet, den Schulunterricht verpflichtend zu ordnen. Ausdrücklich hat das Gericht unterstrichen, dass die sich aus den Grundrechten ergebende Ansprüche berücksichtigt und abgewogen werden müssen. Für die Zulässigkeit der verpflichtenden Teilnahme am Schwimmunterricht war mit entscheidend, dass die Schule dem Mädchen aus Rücksicht auf seine Religion das Tragen eines Ganzkörperschwimmanzugs („Burkini“) ermöglicht hatte.

    Dass sich alle Bewohner Deutschlands an Recht und Gesetz zu halten haben, steht nicht zur Disposition, wird auch von der überwiegenden Mehrheit der Muslime hierzulande sowie der Flüchtlinge nicht in Frage gestellt. Es ist aber der Grundsatz – und in meinen Augen auch die Stärke – der freiheitlichen Grundordnung, dass die Grundrechte der Religions- und Weltanschauungsfreiheit (die Religiöse wie Nichtreligiöse gleichermaßen schützen) nur dann eingeschränkt werden können, wenn sie mit anderen gleichwertigen Grundrechten kollidieren. Dies hat auch der Gesetzgeber bei der Gestaltung des staatlichen Rechts zu beachten. Daher wird insbesondere in der Lebensführung, der Erziehung und der Gestaltung innerfamiliärer Verhältnisse jedem Einzelnen und jeder Familie ein weigehender „staatsfreier“ Spielraum eingeräumt, der auch Muslimen (genauso wie libertären Religionsverächtern) zusteht.

  8. @JaM
    Ich war am Bau einer Industriehalle in Deutschland beteiligt, in der erhebliche Wärme erzeugt wird und daher im Normalbetrieb nur eine Lüftung aber keine Heizung notwendig war. Da aber nicht auszuschliessen ist, dass es im Winter zu einer Havarie kommt und daher die Halle während der Reparaturarbeiten auskühlt, musste eine Heizung installiert werden. Die einfachste und kostengünstigste Lösung wäre eine elektrische Heizung gewesen. Der Kunde akzeptierte diese Lösung nicht, da nach seinen Angaben elektrische Heizungen in Deutschland aus ökologischen Gründen nicht genehmigungsfähig seien.
    Wenn Firmen heute nicht mehr mit langen Amortisationszeiten rechnen, dann liegt das auch daran, dass das Umfeld instabiler geworden ist. Die Technik ändert sich wohl schneller als früher.
    Die Politik nimmt immer mehr Einfluss. Man kann nicht ausschliessen, dass nach einer Wahl dem Betrieb die Geschäftsgrundlage entzogen wird.
    Wenn Sie sich für die Fehlentwicklungen des deutschen Strommarktes interessieren, empfehle ich die Dissertation von Herrn Niels Ehlers (Strommarktdesign angesichts des Ausbaus fluktuierender Stromerzeugung). Sie ist zwar von 2011, aber das beste was ich bisher gefunden habe.

  9. @ Henning Flessner
    Die Angaben Ihres Industriekunden waren falsch. In der Industrie und vor allem als Backup-Systeme sind Elektroheizungen immer genehmigungsfähig gewesen. Dass wechselnde politische Rahmenbedingungen unternehmerische Entscheidungen erschweren, ist richtig. Das einseitige Diktat kurzer Amortisationszeiten beklagte aber die Mehrheit der Energieverantwortlichen in der Industrie, mit denen ich in meinen 30 Jahren Tätigkeit als Energiewirtschaftsjournalist zu tun hatte.

    Die Diskussion über den deutschen Strommarktdesign möchte ich an dieser Stelle nicht vertiefen, obwohl ich mich mit dieser Frage ausführlich beschäftigt habe. Vielleicht an einer anderen Stelle. Sie können mir über Bronski Ihre Mailadresse schicken.

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